[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14485
17. Wahlperiode 05. 08. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth
(Quedlinburg), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14334 –
Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung einer nachhaltig betriebenen Aquakultur in Deutschland wird
als ein möglicher Weg angesehen, um die Bevölkerung angesichts der
Überfischung der Meere und der Tatsache, dass 88 Prozent der Fischprodukte nach
Deutschland importiert werden (
www.fischinfo.de), weiterhin mit dem
gesunden Lebensmittel Fisch zu versorgen. Ihre Bedeutung wächst weltweit.
Bisher bleibt die Entwicklung in Deutschland jedoch deutlich hinter der in
anderen, vor allem außereuropäischen Ländern zurück. Das gilt nicht nur für die
klassische Teichwirtschaft im Binnenland, sondern auch für die
Kreislaufanlagen und für die sog. Marikultur in Nord- und Ostsee.
Der schleswig-holsteinische Minister für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume Dr. Robert Habeck hat vor dem Hintergrund des
hohen Imports von Fischerei- und Aquakulturprodukten nach Deutschland aus
Ländern ohne nachhaltige Produktionsstandards angekündigt, einen
Strategieplan zu entwickeln, um die Aquakultur im Einklang mit Umweltschutz,
Verbraucherschutz und Tierwohl behutsam auszubauen. Als Bedingung dafür
nannte er, die erreichten Erfolge im Gewässerschutz nicht zu gefährden.
Unternehmen beklagen jedoch, dass es sehr schwierig sei, Projekte der
Aquakultur in Deutschland zu etablieren und verweisen insbesondere auch auf
Hindernisse im Bereich der Anlagengenehmigung. Somit stellt sich die Frage,
wie eine nachhaltige Aquakultur in Deutschland vorangebracht werden kann,
ohne neue Probleme mit dem Umwelt- und Tierschutz zu schaffen.
1. a) Wie viele Aquakulturanlagen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland betrieben?
Für die Aquakultur sind die Länder zuständig. Die Aquakulturstatistik des
Statistischen Bundesamtes ist einsehbar unter:
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/
Wirtschaftsbereiche/LandForstwirtschaftFischerei/Fischerei/Fischerei.html. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 2. August 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14485 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche wirtschaftlichen Rahmendaten (Beschäftigte, Umsatz etc.)
liegen hierzu vor?
Eine Übersicht kann dem Binnenfischereibericht (
www.bmelv.de/SharedDocs/
Downloads/Landwirtschaft/EU-Fischereipolitik-Meeresschutz/Jahresbericht
Binnenfischerei.pdf?_blob=publicationFile) entnommen werden.
2. Wie viele Anträge für den Bau neuer Aquakulturanlagen liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit vor?
Diesbezügliche Anträge werden von den nach Landesrecht zuständigen
Behörden bearbeitet. Der Bundesregierung liegen über die genaue Anzahl der
Anträge keine Zahlen vor.
3. In welchem Umfang werden aus welchen Staaten Aquakulturen nach
Deutschland importiert?
Der Bundesregierung liegen wegen der Länderzuständigkeit dazu keine
Angaben vor.
4. a) Welche Futtermittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Aquakulturen eingesetzt, und wo werden sie hergestellt?
In Aquakulturen werden je nach Zielart, Fischgröße und Haltungsintensität
unterschiedlichste Futtermittel eingesetzt, die von Herstellern im In- und
Ausland bezogen werden können.
Auf die Antwort zu den Fragen 12a und 12b wird hingewiesen.
Der Fischfuttermarkt in Deutschland wird überwiegend von international
operierenden Herstellern aus Skandinavien und Spezialfutterherstellern aus
Belgien und Frankreich bedient. Derzeit sind drei Fischfutterhersteller in
Deutschland tätig, die große Teile ihrer Produktion exportieren, gleichzeitig
werden aber erhebliche Mengen an Aquakulturfuttermitteln importiert. Sowohl
bei den in Deutschland produzierenden Unternehmen als auch bei den
importierten Futtermitteln gibt es eine deutliche Tendenz zur Reduktion des
Fischmehl- und Fischölanteils und zum verstärkten Einsatz von pflanzlichen
Proteinträgern. Neben Soja-Produkten kommen dort zunehmend Erbsenproteine und
u. a. aus Nebenprodukten der Bioethanolherstellung gewonnene
Eiweißfuttermittel zur Anwendung.
b) In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Lebend- bzw. Trockenfutter eingesetzt?
Lebendfutter wird nur in der intensiven Larvenaufzucht von Nicht-Salmoniden/
Nicht-Coregoniden eingesetzt, bei der intensiven Aufzucht von Karpfen wird in
der Regel Naturnahrung eingesetzt. In Anbetracht der geringen
Produktionsmengen der verbleibenden Arten ist der Einsatz von Lebendfutter in der
kommerziellen Aquakultur derzeit sehr gering.
c) Welche Probleme sind der Bundesregierung hinsichtlich
Zusammensetzung und Herstellung der Futtermittel bekannt?
Es stehen insbesondere Fragen der Verfügbarkeit von Proteinträgern sowie der
Nachhaltigkeit ihrer Produktion, und Fragen der Zulassung von Enzymen zur
Verbesserung der Verwertung pflanzlicher Futterbestandteile durch Fischarten,
die ihrer Biologie nach Karnivore (Fleischfresser) sind, im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/144855. Welche Rolle spielt die Aquakultur aktuell für die Sicherstellung der
Ernährung in Deutschland, und welche könnte sie nach Auffassung der
Bundesregierung in Zukunft insgesamt spielen?
Generell ist der Markt für Fische und Meeresfrüchte in Deutschland durch
Importe geprägt, die rund 88 Prozent der Versorgung ausmachen (Quelle:
Fischinformationszentrum e. V., Wert für 2011). Bezogen auf den Verzehr von
Süßwasserfischen liegt der Selbstversorgungsgrad in Deutschland insgesamt
bei rund 20 Prozent (dies umfasst Anlandungen der heimischen Binnenfischerei
ebenso wie die Produktion der Aquakultur), wobei bei einzelnen Arten (vor
allem Karpfen) ein höherer Selbstversorgungsgrad erreicht wird.
In Zukunft könnte bei wichtigen Arten aus Aquakultur eine größere
Eigenversorgung erreicht werden, sofern eine Ausweitung der Produktion erfolgt.
Entwicklungschancen und Ziele für die Entwicklung einer nachhaltigen
Aquakultur
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungschancen der
Aquakultur in Deutschland?
Für die Aquakultur sind die Bundesländer zuständig. Der Bund kann allenfalls
koordinierende Funktion übernehmen.
Deutschland ist der größte Karpfenproduzent in der EU. Die Forellen- und
Karpfenzucht erwirtschaftet einen jährlichen Gesamterlös von etwa 100 Mio.
Euro. Zusätzlich zu den traditionellen Betriebsformen gibt es Bestrebungen,
durch Intensivierung der Produktionsverfahren und Diversifizierung der
Angebotspalette die Wertschöpfung für die Erzeugerbetriebe zu erhöhen. Neben
der reinen Speisefischproduktion spielt auch die Besatzfisch-Zucht eine
wichtige Rolle, die Setzlinge zur Stützung wildlebender Bestände produziert.
Deutsche Aquakulturbetriebe sind zumeist kleine mittelständische Betriebe,
teilweise auch Nebenerwerbsbetriebe, die in schwach strukturierten Regionen
qualifizierte Arbeitsplätze vorhalten.
7. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Entwicklung der
Aquakultur in Deutschland?
8. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung diese Ziele erreichen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6
wird verwiesen.
Zur Durchführung von Artikel 43 der neuen Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik (Inkrafttreten
ist für den 1. Januar 2014 vorgesehen) sind von den Mitgliedsstaaten „Nationale
Strategiepläne Aquakultur“ zu erstellen. Der Nationale Strategieplan
Aquakultur für Deutschland, der unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein
erstellt wird, soll eine solide Grundlage für Wachstum und
Produktionssteigerungen in der heimischen Aquakultur schaffen. Ein weiteres elementares Ziel
im Hinblick auf den Aquakulturstandort Deutschland ist die Erhaltung der
heimischen Teichlandschaften in ihrer Doppelfunktion für Fischwirtschaft
einerseits und den Natur- und Landschaftsschutz andererseits.
Drucksache 17/14485 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. a) Welche Rolle spielt der hohe Importanteil bei Fischprodukten für die
Entwicklungschancen der Aquakultur in Deutschland?
Der bereits in Frage 8 erwähnte Nationale Strategieplan Aquakultur soll u. a.
dem Ziel dienen, Voraussetzungen für eine regionale, nachhaltige Produktion in
Deutschland zu schaffen bzw. zu stärken. Auf die Antwort zu Frage 5 wird
verwiesen.
b) Welche Rolle spielt die Bewertung der Nachhaltigkeit und der
Lebensmittelsicherheit der importierten Aquakulturprodukte für die
Entwicklungschancen der Aquakultur in Deutschland?
Auch importierte Produkte unterliegen den EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit
und Lebensmittelsicherheit. Die Nachhaltigkeit stellt das Hauptziel der Reform
der Gemeinsamen Fischereipolitik dar. Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Lebensmittelsicherheit spielen eine wichtige Rolle.
10. a) Welche Vor- und Nachteile besitzt die Aquakulturproduktion
gegenüber anderen Formen der Produktion tierischer Proteine?
Bezogen auf die Produktion von Fischen in Aquakultur ist im Vergleich mit der
Erzeugung anderer tierischer Eiweißträger von folgenden Vorteilen auszugehen:
Es besteht ein deutlich besserer „Futterquotient“ (Umsatz von Futter in
tierisches Protein), eine höhere Schlachtausbeute (direkt nutzbarer Proteinanteil)
und die Fischerzeugung hat ein geringeres Eutrophierungspotential als die
Produktion von Rind, Schwein und Geflügel.
Fisch ist überdies ein hochwertiges Nahrungsmittel und enthält neben
essentiellen Aminosäuren, also jenen, die vom menschlichen Körper nicht selbst
synthetisiert, sondern über die Nahrung aufgenommen werden, vor allem auch
wertvolle Fettsäuren, u. a. Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure
(EPA).
b) Wie stellt sich insbesondere die Futtermittelverwertung bei der
Aquakultur dar?
Fische haben im Vergleich zu landlebenden monogastrischen (= Nicht-
Wiederkäuern) Nutztieren einen deutlich niedrigeren Futteraufwand. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass Fische einen höheren Proteingehalt im Futter, höhere
Anteile essentieller Aminosäuren und einen höheres Verhältnis von Protein-
Energie zu verdaulicher Energie benötigen. Zusammengenommen bedeutet
dies, dass Fische hochwertige Futtermittel besser nutzen können; Futtermittel
pflanzlichen Ursprungs müssen in der Regel aber für die Verwendung im
Fischfutter weiter aufbereitet sein als für die Verwendung im Futter für landlebende
monogastrische Nutztiere.
11. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in ihrer
Aquakulturpolitik Kriterien der Nachhaltigkeit, der Umweltverträglichkeit, der
artgerechten Haltung und der Lebensmittelsicherheit bei?
Allen vier Kriterien kommt dabei eine sehr große Bedeutung zu. Entsprechend
finden diese Kriterien in der strategischen Planung zur Aquakultur
umfangreiche Beachtung. Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1448512. a) Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung insbesondere im
Bereich der Futtergrundlage für die Aquakultur?
b) Wie will die Bundesregierung eine nachhaltige Futtergrundlage für die
Aquakultur in Deutschland sicherstellen?
Die Fragen 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet.
Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Merkmal der Lebensmittelsicherheit
zu. Die in der Aquakultur verwendeten Futtermittel müssen sicher sein. Nach
Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dürfen Futtermittel, die nicht
sicher sind, nicht in Verkehr gebracht oder an der Lebensmittelgewinnung
dienende Tiere verfüttert werden. Futtermittel gelten danach als nicht sicher in
Bezug auf den beabsichtigten Verwendungszweck, wenn davon auszugehen ist,
dass sie die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen können oder
bewirken, dass die Lebensmittel, die aus den der Lebensmittelgewinnung
dienenden Tieren hergestellt werden, als nicht sicher für den Verzehr durch den
Menschen anzusehen sind.
Diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben wurden im nationalen Recht um ein
Behandlungs- und Herstellungsverbot ergänzt. Nach § 17 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches ist es verboten, Futtermittel derart herzustellen
oder zu behandeln, dass sie bei ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten
Verfütterung die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können oder für den
Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
Grundlage für die Fütterungsstrategie der Bundesregierung im Öko-Bereich
sind darüber hinaus die Durchführungsbestimmungen zur EG-Öko-Verordnung.
Mineralische Futtermittelausgangserzeugnisse, Futtermittelzusatzstoffe und
Verarbeitungshilfsstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie in den
Anhängen der EU-Öko-Verordnung gelistet sind. Die Verwendung von
wachstumsfördernden und synthetischen Aminosäuren ist verboten.
Bei der Fütterungsstrategie wird unterschieden zwischen karnivoren
Aquakulturtieren und solchen aus der Karpfenteichwirtschaft.
Karnivore Fische werden in der Regel Alleinfuttermitteln von
Mischfutterherstellern gefüttert. Diese müssen Öko-zertifiziert sein. Bei der
Futtermittelherstellung ist eine Rangfolge zu beachten, die vor allem auf die Herkunft der
Proteinträger abzielt. So dürfen Proteinträger niedrigeren Ranges erst eingesetzt
werden, wenn höherrangige nachweislich nicht verfügbar sind. Stehen
bestimmte Proteinträger nicht zur Verfügung, darf z. B. auch Fischmehl/-öl aus
Schlachtabfällen aus nicht ökologischer Aquakultur und aus Fangfischerei
verfüttert werden, allerdings nur bis zu 30 Prozent der Tagesration für einen am
31. Dezember 2014 endenden Übergangszeitraum.
Aquakulturtiere aus Karpfenwirtschaft werden über das natürliche
Nahrungsangebot in den Teichen ernährt. Ist dieses nicht ausreichend, dürfen ökologische
pflanzliche Futtermittel, die vorzugsweise vom Betrieb selbst stammen (oder
Algen) zugefüttert werden. Der Betrieb hat dieses zu dokumentieren.
13. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung insbesondere im Bereich
des Einsatzes von Medikamenten bei der Aquakultur?
Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, dem der Bundesrat
am 5. Juli 2013 zugestimmt hat, dient dazu, den Antibiotikaeinsatz zu
reduzieren, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von
Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Das Gesetz enthält u. a. eine Ermächtigung, durch
Rechtsverordnung Fische, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, in den An-
Drucksache 17/14485 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes einzubeziehen,
soweit dies für das Erreichen der Ziele der Verringerung der Behandlung mit
Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, erforderlich ist.
Eine solche Rechtsverordnung darf erstmals erlassen werden, wenn die
Ergebnisse eines bundesweit durchgeführten behördlichen oder im Auftrag einer
Behörde bundesweit durchgeführten Forschungsvorhabens über die Behandlung
mit Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, bei Fischen, die
der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, im Bundesanzeiger veröffentlicht
worden sind.
14. a) Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Kennzeichnung von
Aquakulturprodukten sieht die Bundesregierung, damit für
Verbraucher beim Einkauf klar ersichtlich wird, aus welcher Art von
Aquakulturbetrieb welchen Landes der Fisch kommt, und ob es sich
dabei um nachhaltige Aquakultur handelt?
b) Inwieweit stoßen die aktuell verfügbaren
Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme diesbezüglich an ihre Grenzen?
Die Fragen 14a und 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die derzeit geltenden Regelungen zur Kennzeichnung von
Aquakulturprodukten auch im Hinblick auf ihre nachhaltige Erzeugung sind aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend.
15. a) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Nachhaltigkeits-
und die Bio-Zertifizierung von Aquakulturprodukten bei der
Entwicklung des Aquakultursektors in Deutschland bei?
b) Sieht die Bundesregierung in der Entwicklung eines bio-zertifizierten
Aquakultursektors in Konkurrenz zu Importware besonders günstige
Entwicklungschancen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wie will die Bundesregierung die Nachhaltigkeits- und die Bio-
Zertifizierung von Aquakulturprodukten in Deutschland voranbringen?
Die Fragen 15a bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst der Erzeugung sicherer und hochwertiger
Erzeugnisse bei minimaler Belastung der aquatischen Umwelt eine hohe Bedeutung
bei. Die Bundesregierung unterstützt daher die Ausdehnung der ökologischen
Aquakultur.
Bedeutend für die Stärkung der Wettbewerbsstellung der ökologischen
Aquakultur ist zum einen der Rechtsrahmen. Durch die EU-Rechtsvorschriften zum
ökologischen Landbau, die seit dem 1. Juli 2012 gelten, soll u. a. sichergestellt
werden, dass mit der Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer
Aquakultur gegenüber anderen Bewirtschaftungsformen nicht nur eine
ökologisch vertretbare, sondern eine besonders umweltverträgliche und nachhaltige
Alternative aufgebaut wird. Sie umfassen neben den allgemeinen
Haltungsvorschriften für die Aquakultur besonders Bestimmungen über Herkunft der
Aquakulturtiere, Züchtung und Reproduktion, Fütterung für Fische, Krebstiere
und Stachelhäuter, Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung sowie
spezifische Vorschriften für Mollusken.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung verschiedene Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer
Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Seit 2008 sind
insgesamt elf Projekte, von denen bereits acht abgeschlossen sind, gefördert
worden. Die Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Aquakultur wird
ferner über spezielle Länderprogramme gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1448516. a) Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über
den Entwurf für einen Europäischen Meeres- und Fischereifonds
(KOM(2011) 804) dafür ein, in der Förderperiode von 2014 bis 2020
für die zertifizierte Öko-Aquakultur in Analogie zur Förderung des
Öko-Landbaus über eine Umstellungsförderung hinaus auch eine
dauerhafte Beibehaltungsförderung einzuführen, und wenn nein,
warum nicht?
b) Wie bewertet sie die Durchsetzungschancen für diese Forderung?
Die Fragen 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet.
Am 15. Juli 2013 erfolgte im Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine
allgemeine Ausrichtung u. a. auch zu den Fördermöglichkeiten ökologischer
Aquakultur im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – vgl. Artikel 53
EMFF in Anlage 1.
17. a) An welcher Stelle fehlen aus Sicht der Bundesregierung bisher
Regelungen, die der Aquakultur einen Rahmen geben, der die
Nachhaltigkeit, die Umweltverträglichkeit, die artgerechte Haltung und die
Lebensmittelsicherheit bei der Aquakulturproduktion sicherstellt?
b) Welche Regelungen fehlen hier insbesondere für die Aquakultur im
Bereich der Meere (sog. Marikultur)?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Wahrung der Nachhaltigkeit, der
Umweltverträglichkeit und der Lebensmittelsicherheit mit dem bestehenden
Rechtsrahmen sichergestellt. Auf die Antwort zu Frage 12 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10497, wird verwiesen.
18. Welche Ergebnisse hat der Runde Tisch Aquakultur gebracht, den das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz am 22. Mai 2013 in Bonn mit Branchenvertreterinnen und -
vertretern durchgeführt hat?
Der „Runde Tisch“ informierte die Teilnehmer aktuell rund um das Thema
Aquakultur.
Aquakultur und Tierschutz
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Aquakultur unter dem
Gesichtspunkt des Tierschutzes und der artgerechten Haltung?
Für die Bundesregierung ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz
Verpflichtung und Leitfaden für eine aktive Tierschutzpolitik. In konsequenter
Umsetzung dieses Verfassungsauftrags und der im Koalitionsvertrag
getroffenen Vereinbarungen tritt die Bundesregierung für eine EU-weite
Harmonisierung von Tierschutz-, Verbraucher- und Umweltschutzstandards auf möglichst
hohem Niveau ein – dies umfasst auch Tiere aus Aquakulturen. Tiere aus
Aquakulturen sind, wie andere Nutztiere auch, von der Haltung über den Transport
bis zur Schlachtung in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und
europäischen Tierschutzbestimmungen zu behandeln. Die nationalen
Regelungen des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Transportverordnung und der
Tierschutz-Schlachtverordnung gelten auch für die Haltung, den Transport und
das Schlachten oder Töten von Fischen oder anderen aquatischen Tieren aus
Aquakulturen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Drucksache 17/14485 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. a) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den Belangen des
Tierschutzes in der Aquakultur bei?
b) Ist geplant, Kriterien für das Tierwohl in der Aquakulturproduktion zu
entwickeln, und wenn ja, welche Kriterien könnten dabei eine Rolle
spielen?
Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich
darüber hinaus für EU-weite rechtsverbindliche Vorgaben ein, um den
Tierschutz auch bei Tieren aus Aquakulturhaltungen weiter zu verbessern. Fische
aus Aquakulturhaltungen fallen in den Geltungsbereich der EU-
Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport und zum Zeitpunkt der
Tötung. Nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den
Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung wird die Europäische Kommission
spätestens bis 8. Dezember 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat
einen Bericht zu etwaigen weiteren Anforderungen für den Schutz von Fischen
zum Zeitpunkt der Tötung vorlegen. Nach Mitteilung der Europäischen
Kommission über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das
Wohlergehen von Tieren 2012 bis 2015 sollen auch Fragen zum Wohlergehen
von Fischen in Aquakultur bewertet werden, um auf dieser Grundlage geeignete
Maßnahmen ergreifen zu können. Über aktuelle Initiativen der EU hierzu liegen
dem BMELV keine Informationen vor.
21. Welches sind typische Erkrankungen von Fischen in Aquakulturen, wie
häufig treten sie auf, und wie werden sie behandelt?
Typische Erkrankungen von Fischen in Aquakulturen sind:
Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV):
Im Jahr 2011 sind in Deutschland zwölf Ausbrüche bei Nutzkarpfen festgestellt
worden.
Infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN):
Im Jahr 2011 sind in Deutschland neun Ausbrüche festgestellt worden.
Virale hämorrhagische Septikämie (VHS):
Im Jahr 2011 sind in Deutschland zwölf Ausbrüche festgestellt worden.
Für die KHV, IHN und VHS gilt, dass die Sanierung von infizierten Beständen
nur durch vollständige Entfernung aller Fische möglich ist.
22. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von
Antibiotika in Aquakulturen, und wie bewertet sie dies?
b) Welche Auswirkungen hat der Medikamenteneinsatz in Aquakulturen
auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt zurzeit in Deutschland zwei Antibiotika, die eine Zulassung für Fische
haben. Das eine (Wirkstoff Sulfadoxin, Trimetoprim) ist zugelassen für die
Anwendung bei Forellenbrut sowie Zierfischen. Das zweite, das zugelassen ist zur
Anwendung bei Regenbogenforellen, ist zurzeit jedoch nicht im Handel
verfügbar. Über Ausmaß und Häufigkeit der Anwendung beider Präparate in
Aquakulturen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Ergänzend wird auf das in der Antwort zu Frage 13 aufgeführte
Forschungsvorhaben verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1448523. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mortalitätsrate bei
Aquakulturen gegenüber wildlebenden Individuen?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sterblichkeit der
für den Anfangsbesatz der Fischzucht in Aquakulturen benötigten
Jungfische?
Die Sterblichkeitsrate liegt bei gut geführten Betrieben lediglich bei 1 bis 3
Prozent.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Aufzuchtverfahren von Setzlingen
unter Tierschutz- und Umweltaspekten?
Die Aufzucht von Setzlingen unterliegt den allgemeinen Regelungen des
Tierschutzgesetzes. Zudem haben die zuständigen Behörden bei der Beurteilung
von Aquakulturhaltungen auch die Empfehlungen für die Haltung von Fischen
in Aquakultur des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens
zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu beachten. Die
Überwachung der Aquakulturbetriebe sowie die Verfolgung und Ahndung von
Verstößen gegen die tierschutzrechtlichen Anforderungen obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Aus den Ländern liegen keine aktuellen
Hinweise zu tierschutzfachlichen Problemen bei der Aufzucht von Setzlingen
vor.
26. a) Welche Tötungsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
zur Herstellung von Aquakulturprodukten angewendet?
Die zulässigen Betäubungs- und Tötungsverfahren für Fische, Krebstiere,
Schnecken und Muscheln sind in § 12 Absatz 10 in Verbindung mit Anlage 1
Nummer 9 der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Nach § 13 Absatz 1
Nummer 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung können die zuständigen
Behörden der Länder befristet auch andere Betäubungs- oder Tötungsverfahren
zum Zwecke ihrer Erprobung zulassen.
b) Welche Tierschutzprobleme sind der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang bekannt?
Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe Tierschutz der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom 28. bis 29. März 2012 wurde
beschlossen, dass das Töten afrikanischer Welse nach Betäubung mit Eiswasser
auch vor dem Hintergrund einer entsprechenden Stellungnahme der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als nicht
tierschutzkonform anzusehen ist.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nach
der Tötung oder Schlachtung nicht weiter verwendeten Tiere?
Es besteht keine Verpflichtung zu statistischen Erhebungen über den Anteil der
nach Schlachtung nicht weiter verwendeten Tiere aus Aquakulturen. Insoweit
liegen der Bundesregierung hierzu keine Daten vor.
Drucksache 17/14485 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeToxizität und Gewässerbelastungen
27. Welche Auswirkungen der Aquakulturen auf die Qualität der Gewässer
sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese?
Die Auswirkungen der Aquakulturen auf die Qualität der Gewässer hängen im
Wesentlichen von der Art der Anlage und der Betriebsweise ab. So sind von der
ordnungsgemäßen traditioneller Karpfenteichwirtschaft nur geringe bis keine
Auswirkungen auf die Qualität der Gewässer zu erwarten. Bei sogenannten
Durchflussanlagen – vorwiegend für Salmoniden – sind bei Einhaltung der
Regeln der guten fischereiwirtschaftlichen Praxis ebenfalls nur geringe
Auswirkungen zu erwarten. Bei kleineren Fließgewässern können solche Anlagen
allerdings problematisch werden. Aus Kreislaufanlagen können erhöhte
Gewässerbelastungen durch Nährstoffaustrag entstehen, der durch
ordnungsgemäßen Betrieb jedoch minimiert werden kann. Probleme sind bekannt bei
Netzgehegen im marinen Bereich durch Eutrophierungseffekte, Antibiotika-
Emissionen oder Krankheitsübertragungen auf wildlebende Fische
(Parasitierungen).
28. Welche Feststoffbelastung entsteht in dem im Kreislauf geführten Wasser
von Aquakulturanlagen durch Futtermittelreste und Fischexkremente,
und welche davon sind fischtoxisch?
29. Wie wirken sich welche dieser fischtoxischen Stoffe auf die
Fischgesundheit aus?
30. Lassen sich diese fischtoxischen Stoffe mit herkömmlicher Technik
herausfiltern?
Wenn nein, welche Gegenmaßnahmen können dann ergriffen werden?
Die Fragen 28 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Feststoffe werden in der Regel bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht
ausgetragen. Bei Kreislaufanlagen kann es zu einem erhöhten Feststoffanfall
kommen, bei dem ein Austrag in die Gewässer in geringem Umfang nicht
auszuschließen ist. Hierbei gelegentlich auftretende Toxizitäten beruhen
hauptsächlich auf physikalischen Wirkungen durch Kiemenbelastung und hohe
Fischdichten. Grundsätzlich fischtoxisch sind die Feststoffe in Kreislaufanlagen
nicht. Im Rahmen der Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
„Nachhaltige Aquakultur“ werden seit Jahren eine Reihe von Projekten
durchgeführt, in denen die Qualität des Produktionswassers mit Hilfe verschiedener
Behandlungstechniken verbessert wird. Der Aspekt „fischtoxische Stoffe“ ist
dabei nicht relevant.
31. a) Gibt es Richt- und/oder Grenzwerte für von Fischen tolerierte
Konzentrationen von Schwebstoffen im Kreislauf?
b) Wenn ja, wie wurden diese bestimmt, und wie hoch sind diese?
Die Fragen 31a und 31b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Grenzwerte bekannt. Im Jahre
2003 hat die Amtschefkonferenz (ACK) der Umweltministerien „Hinweise zur
Verringerung der Belastung der Gewässer durch die Fischhaltung“
verabschiedet, die als Orientierung für die Zulassung und den Betrieb von
Aquakulturanlagen dienen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14485c) Wenn nein, wird daran gearbeitet?
d) Wenn nicht daran gearbeitet wird, warum nicht?
Die Fragen 31c und 31d werden gemeinsam beantwortet.
In mehreren Projekten u. a. in den Projekten der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) „Verbesserung der Ablaufwasserreinigung durch Erhöhung der
Fischkotstabilität“, „Umweltschonende Fischproduktion in Kreislaufanlagen
durch Veränderung der Schwimm- und Sinkeigenschaften anlagenbelastender
Feststoffe“ oder dem neu beantragten Vorhaben „ Direkte und indirekte Effekte
der Schwebstoffbelastung in Kreislaufanlagen auf die Gesundheit und die
Wachstumsleistung von Salmoniden“ wurde und wird derzeit an
entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen gearbeitet.
Aquakultur und Forschung
32. Welche Forschungsvorhaben im Bereich der Aquakultur werden durch
die Bundesregierung gefördert?
Die Forschungsvorhaben, die durch die Bundesregierung im Bereich
Aquakultur gefördert werden, ergeben sich aus der beigefügten Anlage 2.
33. Welche weiteren Forschungsvorhaben sind der Bundesregierung
bekannt?
Weitere Forschungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt.
34. Welchen weiteren Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die
Entwicklungschancen einer nachhaltigen Aquakultur in Deutschland und
Europa zu steigern?
Im Bereich der Aquakultur stehen bei der Forschung insbesondere die
Entwicklung einer nachhaltigen Aquakulturproduktion und Aspekte der
Tiergesundheit im Mittelpunkt.
Sowohl im nationalen als auch globalen Maßstab verfügt die Aquakultur über
ein beträchtliches Entwicklungspotenzial. Es wird erwartet, dass der weltweite
Anstieg der Nachfrage einen entsprechenden Produktionsanstieg nach sich
zieht, sodass der Fischimport in Deutschland und der EU weiter zunehmen
wird. So hat z. B. die Deutsche Agrarforschungsallianz ein Fachforum auf den
Weg gebracht dessen Ziel es sein soll, die Aktivitäten der etwa 30
Forschungseinrichtungen zur Aquakultur in Deutschland zu stärken und so aufeinander
abzustimmen, dass sie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Aquakultur
beitragen.
35. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um das
Wohlergehen der Tiere und den Umwelt- und Verbraucherschutz bei der
Aquakultur zu gewährleisten?
Die Forschung im Bereich der tiergerechten Haltung (animal welfare) bei
Fischen stellt wissenschaftliches Neuland dar. Geeignete Indikatoren befinden
sich derzeit in der wissenschaftlichen Prüfung und Diskussion oder müssen
zum Teil noch entwickelt werden. Derzeit gibt es noch kein von der
wissenschaftlichen Gemeinschaft akzeptiertes Konzept, um Tiergerechtigkeit bei
Fischen zu quantifizieren, festzustellen oder zu bewerten. Wissenschaftliche
Drucksache 17/14485 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnsätze zur Bewertung der Tiergerechtigkeit bedienen sich der Grundlagen,
Richtlinien und Kriterien, welche für landwirtschaftliche Nutztiere im
Allgemeinen Anwendung finden. Eine Übertragbarkeit auf Fische ist allerdings noch
nicht abschließend geklärt. Für die Erhebung von Tiergerechtigkeit bedient man
sich in der Aquakulturforschung gegenwärtig Ansätzen, welche die
physiologische Stressantwort zu Grunde legen. Bezüglich der unterschiedlichen
Stressoren (z. B. Besatzdichte, Wasserqualität) treten erhebliche artspezifische
Unterschiede zutage, welche den unterschiedlichen Lebensweisen der in Aquakultur
gehaltenen Fische geschuldet sind. Um Tiergerechtigkeit in der
Aquakulturproduktion abschließend bewerten zu können, ist eine artspezifische
Betrachtung und Evaluierung einzelner Stressoren erforderlich. Dafür müssen
arttypische Indikatoren entwickelt und evaluiert werden. Die in diesem Bereich
geförderte Forschung ist in der Anlage 2 aufgeführt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
36. Welche Initiativen und Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Bereich der Aquakulturforschung über die bisherigen hinaus zu ergreifen?
Im Rahmen einer Ausschreibung zur Umsetzung der Nationalen
Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 wurde ein Aquakultur-Förderprojekt zur
Förderung empfohlen. Das Projekt soll im April 2014 starten.
Entwicklungshindernisse für eine nachhaltige Aquakultur
37. Worauf ist es nach Einschätzung der Bundesregierung zurückzuführen,
dass in Deutschland die Aquakulturproduktion anders als in vielen vor
allem außereuropäischen Ländern nach den Zahlen der
Binnenfischereiberichte nicht und in Warmwasseranlagen und Netzgehegen nur auf sehr
niedrigem Niveau wächst?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus spielen auch
Verbraucher und Produzenten eine wichtige Rolle.
Ferner wird auf die Antwort zu Frage 12 auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10497, hingewiesen.
38. Was kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung ggf. getan werden,
um die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Aquakulturproduktion in
Deutschland zu erhöhen?
Derzeit wird der Nationale Strategieplan Aquakultur erstellt. Auf die Antworten
zu den Fragen 1 und 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1448539. a) Welche rechtlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die
Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in Deutschland?
b) Welche Probleme sieht sie insbesondere im Bereich der
Anlagengenehmigung?
40. Welche Hindernisse könnten aus Sicht der Bundesregierung abgebaut
werden, ohne neue Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzprobleme zu
verursachen?
41. Welche dieser Probleme können in der Verantwortung des Bundes und
welche in Verantwortung der Länder gelöst werden?
Die Fragen 39 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 37 wird verwiesen.
42. Welche diesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung
gegebenenfalls?
Die Bundesregierung plant, da die Zuständigkeit bei den Ländern liegt, keine
Initiativen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14485
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14485
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ISSN 0722-8333]