[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14460
17. Wahlperiode 30. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14371 –
Stand und Probleme des Katastrophenschutzes nach der
Hochwasserkatastrophe 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem zweiten sogenannten „Jahrhunderthochwasser“ innerhalb weniger
Jahre wurde der Katastrophenschutz in Deutschland einer harten Prüfung
unterzogen. Diese Prüfung wurde, was den Einsatz der Katastrophenhelferinnen
und -helfer betrifft, mit Bravour bestanden. Trotzdem stellen sich zahlreiche
Fragen, was die prinzipielle Aufstellung des ehrenamtlichen
Katastrophenschutzes als auch den aktuellen Ausrüstungsstand von diesem betrifft.
In vielen Regionen geht der Anteil von aktiven Helfenden gerade bei den
freiwilligen Feuerwehren als auch bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) jährlich kontinuierlich zurück. Gründe liegen vornehmlich im
demographischen Wandel und in der Zunahme der beruflichen Mobilität. Bereits
heute werden einzelne Ortsteilfeuerwehren geschlossen. Expertinnen und
Experten warnen, dass bereits in zehn bis fünfzehn Jahren in strukturschwachen
Regionen weiße Flecken im Netz der ehrenamtlichen Strukturen entstehen
können. Diese Entwicklung ist allgemein bekannt, aber die Gegenmaßnahmen
dagegen erscheinen mehr als unzureichend.
Aus der aktuellen Hochwasserkatastrophe ergeben sich zudem Fragen der
aktuellen Einsatzfähigkeit des THW. Die Aussage der Bundesregierung, dass
Länder und Kommunen die Kosten des Hochwassereinsatzes von THW und
Bundeswehr nicht tragen müssen, ist zu begrüßen. Trotzdem sind
insbesondere beim THW erhebliche Kosten entstanden. Durch den Hochwassereinsatz
2013 verzeichnete das THW einen hohen Materialverbrauch und es ist ein
erheblicher Verschleiß an der eingesetzten Technik zu konstatieren. Aufgrund
der hohen Zahl an geleisteten Einsatzstunden müssen in großem Maße
Verdienstausfälle gezahlt werden.
Außerdem wurden trotz eines mustergültigen Einsatzes Schwächen bei der
persönlichen Ausrüstung, der Verfügbarkeit von Spezialtechnik und der
Überalterung des Fahrzeugparks offenbar. Ein Grund dafür sind reduzierte
Haushaltsansätze der letzten Jahre, durch welche die Übernahme von Technik in
den Bestand der Feuerwehren und des THW unterblieb oder verzögert wurde. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Juli 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14460 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin Beispiel hierfür ist die persönliche Einsatzausrüstung. Den Einsatzkräften
des THW stehen in ihrer Ausrüstung nur ein einziger Einsatzanzug zur
Verfügung. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte in einer einwöchigen Hochwasserlage
nicht die Möglichkeit haben, verschmutzte oder kontaminierte Einsatzanzüge
zu wechseln.
Sowohl beim präventiven Hochwasserschutz, als auch im
Katastrophenschutzeinsatz wurde deutlich, dass es an einer ausreichenden bundesweiten
einheitlichen Koordinierung fehlt.
Im jüngsten Einsatz sind erneut Defizite in der Kommunikation gegenüber der
Bevölkerung sichtbar geworden. Hochwasserstände sind nicht zentral und
vollständig abrufbar, ein einheitliches Informationssystem zur Warnung der
Bevölkerung existiert trotz intensiver Bemühungen des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe noch immer nicht.
Die Bundeswehr ist in einer Phase massiver Umstrukturierung begriffen. Die
Bundesregierung sieht die Bundeswehr als eine – wenn auch nachgeordnete –
Säule beim Katastrophenschutz. Der Rückgang der Mannschaftszahlen sowie
Standortschließungen werden künftig diese ohnehin zweifelhafte Annahme ad
absurdum führen. Der zielführendere Weg ist die Ausrüstung der
Hilfsorganisationen mit den nötigen Mitteln zur Katastrophenhilfe.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt bei den Bundesländern.
Ihnen obliegt die erforderliche Ressourcenvorsorge und das operative
Krisenmanagement. Das gilt auch für solche Katastrophen, die das Gebiet mehr als eines
Landes betreffen.
Der Bund hat nur eine enge, thematisch begrenzte Zuständigkeit für den Schutz
der Bevölkerung im Verteidigungsfall, den sogenannten Zivilschutz. Gemäß
§ 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes (ZSKG) nehmen die nach Landesrecht im Katastrophenschutz
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der
Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall
drohen, wahr und werden zu diesem Zwecke vom Bund ergänzend ausgestattet
und ausgebildet.
Umgekehrt stehen nach dem Grundsatz der Katastrophenhilfe gemäß § 12
ZSKG die Vorkehrungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz den
Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur
Verfügung. Das sind insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) und das THW mit ihren Helferinnen und Helfern.
Darüber hinaus können im Wege der Amtshilfe Bundespolizei und Bundeswehr
mit ihren Ressourcen Unterstützung leisten.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil ehrenamtlicher Helfenden in
den Bereichen des Katastrophenschutzes mit Blick auf die
Hochwasserkatastrophe 2013 bezüglich
a) der Erstmaßnahmen beim Schadensereignis in den ersten sechs
Stunden,
b) der Synergieeffekte durch Nutzung von Ressourcen der lokalen
Wirtschaft und Bevölkerung,
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14460c) der Weitergabe von Kenntnissen und Fähigkeiten im Katastrophenfall
durch das THW an freiwillige Helfende?
Bereits in den vergangenen großen Hochwassereinsätzen u. a. 1997 (Oder),
2002 (Elbe) und 2006 (Elbe) konnten durch die organisationseigenen
Fähigkeiten des THW (insbesondere Führung/Kommunikation/Ausbildungsbefähigung
auf Ortsebene/Fachfähigkeiten), freiwillige Helfende in den laufenden Einsatz
eingebunden werden. Auch im aktuellen Hochwassereinsatz 2013 wurden
seitens THW freiwillige Helfende regelmäßig lageangepasst eingewiesen und
improvisiert integriert. THW-Fertigkeiten werden dabei, soweit dies im
Einsatzgeschehen möglich ist, weitergegeben.
Das THW beteiligt sich seit Oktober 2012 als beratender Partner im
Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „INKA –
Professionelle Integration von freiwilligen Helfern in Krisenmanagement und
Katastrophenschutz“ (
www.inka- sicherheitsforschung.de/start). Das
Forschungsprojekt soll Wege für eine professionelle Integration freiwillig Helfender
aufzeigen. Das THW erhält durch INKA die Möglichkeit, sich mit seinen
Besonderheiten als deutschlandweit einheitlich aufgestellte
Ehrenamtsorganisation des Bundes einzubringen. Die Ergebnisse werden durch die
Projektleitung aufbereitet und den Verbänden, Organisationen sowie Wirtschaft und
den verantwortlichen Behörden in Form von Handlungsempfehlungen
zugänglich gemacht.
2. Sieht die Bundesregierung das gegenwärtige Konzept eines
flächendeckenden, ehrenamtlichen Katastrophenschutzes als dauerhaft gesichert an (bitte
Begründung anfügen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bewertung
obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Zahl aktiver
ehrenamtlicher Helfenden im Katastrophenschutz?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bewertung
obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden.
Der Rückgang der Zahl der aktiven Helfer beim THW ist spürbar, wobei
deutliche regionale Unterschiede erkennbar sind. Die Einsatzfähigkeit des THW ist
jedoch derzeit in keiner Weise gefährdet – dies ist insbesondere der Struktur als
Bundesbehörde geschuldet, die in der Lage ist, auch bundeslandübergreifend
auf Ressourcen zurückgreifen zu können. Das Jahrhunderthochwasser hat
außerdem einen Impuls für Interessierte ausgelöst, dem THW beizutreten. Es
gibt einen erkennbaren Anstieg bei den Neueintritten.
4. In welchen Regionen besteht aus Sicht der Bundesregierung die größte
Gefahr, dass das flächendeckende, ehrenamtliche Netz des
Katastrophenschutzes reißt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bewertung
obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden.
Im Bereich des THW ist derzeit die Aufstellung eines jeden THW-
Ortsverbandes stark von verschiedenen Motivationsfaktoren abhängig. Dazu zählen
insbesondere eine gute Ausstattung, attraktive Ausbildungsdienste, ein
funktionierender Zusammenhalt sowie eine gesellschaftliche wie politische Anerkennung
Drucksache 17/14460 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes ehrenamtlichen Engagements. Eine grundsätzliche Aussage zur zukünftigen
Einsatzfähigkeit des THW bezogen auf bestimmte Regionen lässt sich nicht
treffen. Den demografischen Trends folgend, könnten mittelfristig Probleme in
besonders dünn besiedelten und strukturschwachen Regionen entstehen.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung
eines flächendeckenden, ehrenamtliche Katastrophenschutzes?
Nach § 20 ZSKG hat der Bund einen Auftrag zur Förderung des Ehrenamtes als
Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes. Insbesondere folgende
Maßnahmen werden hierzu bereits durchgeführt und sollen konsequent fortgesetzt
werden:
• Gute Ausbildung und Ausstattung der ehrenamtlichen Helfer sind wichtige
Voraussetzungen für Einsatzfähigkeit und Einsatzerfolg. Der Bund bietet
Ländern und Organisationen für Mitarbeiter und ehrenamtliche
Führungskräfte qualifizierte Ausbildung an seiner Akademie für Krisenmanagement,
Notfallplanung und Zivilschutz an. Außerdem ergänzt er die Ausstattung der
Länder mit hochmodernen Einsatz- und Spezialfahrzeugen zur Verbesserung
der Reaktionsfähigkeit in Sonderlagen (CBRN-Gefahren und Massenanfall
von Verletzten) und zur Helfermotivation. Das geschieht auf der Grundlage
des mit den Ländern (IMK) im Jahr 2007 vereinbarten
Ausstattungskonzepts. Die Arbeit der Akademie und die Umsetzung des
Ausstattungskonzeptes sollen konsequent fortgesetzt werden.
• Ein wichtiger Motivationsfaktor ist gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb
wird das Bundesministerium des Innern auch in den nächsten Jahren weiter
den Wettbewerb um den Förderpreis „Helfende Hand“ ausschreiben. Hiermit
werden jedes Jahr herausragende und zukunftsweisende Ideen und Projekte
im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet und die dahinter stehende Leistung
der ehrenamtlich Engagierten gewürdigt und stärker ins Licht der
Öffentlichkeit gerückt. Zugleich werden gute Ideen weiter verbreitet.
• Kooperationen mit Schulen und Kindergärten sind bei der zunehmenden
Ausweitung von Betreuung und Unterricht in den Nachmittagsbereich ein
wichtiges Aufgabenfeld der Zukunft. Das THW unterhält verschiedene
Kooperationen mit Schulen und Berufsschulen, wird diese fortsetzen und
ausbauen. Der BBK fördert Kurse in „Erste-Hilfe-Ausbildung mit
Selbsthilfeinhalten“ an Schulen (jährlich ca. 90 000 Schüler der Jahrgangsstufe 8)
und wird diese Förderung fortsetzen.
Im Januar 2013 hat der Bundesminister des Innern in einer
Auftaktveranstaltung das Gemeinschaftsprojekt des Bundes mit der Augsburger Puppenkiste
„Rettet die Retter“ für Kindergärten vorgestellt. Damit sollen Kinder schon
früh für Bevölkerungsschutzthemen (Hilfsbereitschaft, Rolle und Bedeutung
freiwilligen Engagements, Spaß am Helfen) gewonnen werden.
Perspektivisch gilt es, das Projekt im Zusammenwirken mit den zuständigen Akteuren
in die Fläche zu tragen. Ein Folgeprojekt für den Grundschulbereich soll sich
anschließen.
• Die gegenseitige Akzeptanz von Arbeitgebern und Aktiven im
Bevölkerungsschutz soll gefördert werden. Das THW hat bereits
Kooperationsvereinbarungen mit zwei Unternehmen abgeschlossen und ein
Unternehmerforum durchgeführt. Diese Aktivitäten sollen fortgesetzt werden.
• Flankierend zu den laufenden praktischen Maßnahmen hat das
Bundesministerium des Innern auf der Grundlage eines IMK-Beschlusses und in
Abstimmung mit den Hilfsorganisationen und dem Deutschen Feuerwehr-
Verband Ende 2011 ein umfassendes Forschungsprojekt zur Sicherstellung
der ehrenamtlichen Strukturen im Bevölkerungsschutz initiiert. Ergebnisse
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14460erster Teilstudien zu speziellen Zielgruppen liegen inzwischen vor. Daran
schließen sich zwei Langzeitstudien zu Lebenslinien und
Motivationsfaktoren einerseits und zur Auswertung von Best Practice an. Hieraus werden
sodann in einer abschließenden Studie neue strategische Ansätze entwickelt.
Das Gesamtergebnis soll im Frühjahr 2014 vorliegen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bisher
unterrepräsentierte Gruppen der Gesellschaft, wie Frauen und Migrantinnen und
Migranten, zur Mitarbeit im THW zu gewinnen?
Das THW hat bereits sehr früh die Bedeutung einer zielgruppenorientierten
Ansprache zur Gewinnung von Helfern erkannt und im
„Helferentwicklungskonzept“ aufgegriffen. Um die bisher im THW unterrepräsentierten
Gesellschaftsgruppen der Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund anzusprechen
und für ein Engagement im THW zu gewinnen, wurden Schwerpunktprojekte
durchgeführt, bei denen praxisorientierte Leitfäden für die Ortsverbände erstellt
wurden. So widmet sich beispielsweise das Projekt „Interkulturelle Öffnung der
Ortsverbände“ den Besonderheiten bei der Gewinnung von Menschen mit
Migrationshintergrund.
Seit Jahren erfolgreich ist die bundesweite Beteiligung des THW am „Girl’s
Day“ – zudem wurden im Rahmen eines „Mentorinnen-Projektes“ weitere
Instrumente zur Steigerung des Frauenanteils im THW entwickelt. Um noch
besser auf die Bedürfnisse von Frauen im THW reagieren zu können, ist gerade
unter Schirmherrschaft der Vizepräsidentin der THW-Bundesvereinigung e. V.,
der Abgeordneten Christine Lambrecht, eine bundesweite Befragung zur
„Selbstwahrnehmung von Frauen im THW“ angelaufen.
7. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung in Regionen
notwendig, in denen der ehrenamtliche Katastrophenschutz nicht mehr
vollständig gewährleistet wird?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Diese
Entscheidung obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden.
Das vom Bund initiierte Forschungsvorhaben (vgl. Antwort zu Frage 5) soll
jedoch Impulse geben.
8. Welche Investitionsmaßnahmen im Bereich der Ausrüstung des THW
waren in den letzten Jahren geplant, und welche wurden davon umgesetzt?
Das THW führt eine fünfjährige Beschaffungsplanung durch, deren Umsetzung
planmäßig verlief. Bei den investiven Titeln für Fahrzeug-, Geräte- und
Ausrüstungsbeschaffung des THW sind folgende Mittel abgeflossen:
2011: rd. 35,8 Mio. Euro; 2012: rd. 30,9 Mio. Euro; 2013: bisher rd. 22 Mio. Euro.
In allen Jahren lagen die Schwerpunkte der Beschaffungen bei Fahrzeugen und
Einsatzbekleidung (2011: 60 Stück LKW 7 t mit Ladebordwand, 30 Stück
Gerätekraftwagen I und rund 125 000 Stück Bekleidung; 2012: 28 Stück LKW 7 t
mit Ladekran, 19 Stück Mehrzweckkraftwagen und rund 91 500 Stück
Bekleidung; 2013: bisher 41 Stück Mannschaftslastwagen, 14 Stück
Gerätekraftwagen I und rund 93 000 Stück Bekleidung).
9. Welche Investitionsmaßnahmen wurden aus welchem Grund verschoben?
Die Umsetzung der Beschaffungsplanung verlief planmäßig.
Drucksache 17/14460 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Kosten hat der Hochwassereinsatz 2013 beim THW verursacht?
Das THW rechnet mit Kosten in Höhe von bis zu 30,5 Mio. Euro.
11. In welcher Höhe ist das finanzielle Budget des THW für das Jahr 2013
durch den Hochwassereinsatz zusätzlich belastet?
Das THW erhält zur Finanzierung seiner einsatzbedingten Mehrkosten bis zu
29,5 Mio. Euro aus dem Gesamthaushalt. Des Weiteren erfolgt die
Finanzierung der Einsatzkosten aus dem für solche Hilfseinsätze im THW-Haushalt
regulär ausgebrachten und mit 400 T Euro veranschlagte Einsatztitel (532 04).
Über den bei diesem Einsatztitel für unvorhergesehene Mehrausgaben
ausgebrachten Verstärkungsvermerk stellt das THW zudem 600 T Euro aus seinem
Haushalt zur Verfügung.
12. Welche Kosten sind beim THW entstanden, was den Verschleiß von
Einsatzmitteln und der Technik betrifft?
Der Verschleiß der THW-Technik ist naturgemäß schwer zu beziffern. Soweit
Schäden aufgetreten sind, wird die Ausstattung instand gesetzt. Für die
Reparatur und Instandsetzung werden voraussichtlich rund 2 Mio. Euro aufgewendet
werden müssen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhandensein von nur einer
persönlichen Einsatzbekleidung pro THW-Helfenden mit Blick auf den
Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Die Sicherheit der Helfer ist eines der wichtigsten Anliegen des THW. Alle
Helfer des THW sind deshalb mit moderner und funktionaler
Einsatzschutzbekleidung ausgestattet.
Beim Hochwasser 2013 war das THW fast mit seinem gesamten
Einsatzspektrum und rund 16 000 Helfern im Einsatz. Nach dem Hochwasser von 2002
handelt es sich damit um den zweitgrößten Einsatz in der Geschichte des THW. Bei
langanhaltenden Hochwassereinsätzen wird die Einsatzbekleidung
überdurchschnittlich stark beansprucht.
Solche außergewöhnlichen Einsätze sind glücklicherweise selten, so dass in der
Regel – auch vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen und sparsamen
Vorgehensweise – die Ausstattung der Helfer mit einem Satz Einsatzbekleidung
ausreichend ist.
Zur Vorsorge für außergewöhnliche Einsatzlagen hat das THW ein System
eingeführt, das für die Versorgung mit Einsatzschutzbekleidung sorgt. Hierzu wird
zentral im Logistikzentrum Heiligenhaus (NRW) des THW Einsatzbekleidung
vorgehalten, die im Bedarfsfall ausgeliefert wird. Während des
Hochwassereinsatzes sind mit insgesamt 59 Transporten über 13 500 Stück zusätzliche
Einsatzschutzbekleidung in die Hochwassergebiete ausgeliefert worden.
Dieses System ist angesichts der Dimensionen des diesjährigen Hochwassers an
seine Grenzen gestoßen, so dass bedauerlicherweise in Einzelfällen keine
ausreichende Ersatzbekleidung vor Ort zur Verfügung gestellt werden konnte. Es
liegt in der Natur der Sache, dass es bei großflächigen Katastrophenlagen zu
Ressourcenmangel kommen kann, der sich auch bei allergrößter fachlicher und
haushälterischer Vorsorge nicht vermeiden lässt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1446014. Wird die Bundesregierung Mittel zu einer Zweitausstattung bei der
persönlichen Einsatzbekleidung zur Verfügung stellen (bitte Begründung
anfügen)?
Nein. Zur Begründung siehe Antwort zu Frage 13.
15. Wie hoch wären die Kosten für eine komplette Ausstattung
ehrenamtlicher THW-Helfender mit einem zweiten Einsatzanzug?
Die Kosten für eine komplette persönliche Schutzausstattung für die THW-
Einsatzkräfte belaufen sich pro Person auf rund 1 000 Euro. Bei ca. 40 000 aktiven
Einsatzkräften im THW also auf rund 40 Mio. Euro.
16. Wie wird gewährleistet, dass die erheblichen Verdienstausfallzahlungen
im Zuge von THW-Einsätzen schnell und unkompliziert erfolgen?
Maßgeblich für die Erstattung ist ein Antrag des Arbeitgebers. Die THW-
Geschäftsstellen wurden aufgefordert, mit den Arbeitgebern der Helfer eine zügige
Abrechnung der fortgewährten Leistungen bzw. der Verdienstausfälle zu
vereinbaren.
17. Stellt die Bundesregierung dem THW für die im Rahmen des
Hochwassereinsatzes entstandenen Kosten einen finanziellen Ausgleich zu
Verfügung, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welchen konkreten
Zweck?
Die dem THW durch Hilfeleistungen im Rahmen der Unterstützung der Länder
und Kommunen bei der Bewältigung der Hochwasserlage im Mai/Juni 2013
voraussichtlich entstehenden einsatzbedingten Mehrkosten in Höhe von bis zu
29,5 Mio. Euro werden dem THW zusätzlich aus dem Gesamthaushalt
bereitgestellt.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Der konkrete Zweck ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
18. Sind bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe Lücken in der
technischen Ausstattung des THW sichtbar geworden
a) bei Schmutzwasserpumpen,
Im Rahmen des Hochwassers im Jahr 2013 sind alle Formen der im THW
verfügbaren unterschiedlichen Schmutzwasserpumpen zum Einsatz gekom-
Kostenart Kostenschätzung
Verdienstausfall 13 905 912
Reparatur, Instandsetzung 2 143 735
Betriebsstoffe 2 015 584
Verpflegung 543 023
Kommunikation 93 203
Ersatzbeschaffung 10 088 073
Verbrauchsmaterial 544 915
Sonstiges 200 000
Summe 29 534 445
Drucksache 17/14460 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemen. Insbesondere haben sich die nach dem Hochwasser im Jahr 2002 speziell
für das THW entwickelten Schmutzwasserpumpen mit einer Leistung von
15 000 l/min bewährt. Als Erkenntnis aus dem Hochwassereinsatz ist
festzuhalten, dass diese Pumpen bei solchen Hochwassern das effektivste Einsatzmittel
sind. Erst im Rahmen der weiteren Einsatzauswertung kann belastbar ermittelt
werden, ob es Bedarf zur Anschaffung weiterer Pumpen gibt.
b) bei Bereitstellungsräumen (BR),
Während des Hochwassereinsatzes hat sich gezeigt, dass ein optimal
vorbereiteter und strukturierter Bereitstellungsraum, insbesondere für derartige
Großschadenslagen, dringend erforderlich ist. Das aus den Erfahrungen der letzten
Großeinsätze entwickelte Konzept „Bereitstellungsraum 500“ (BR 500) wird
vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel beschleunigt umgesetzt.
c) bei LKW mit leistungsfähigen Ladekränen,
Für die Bergung von Treibgut sowie der Abwehr drohender Beschädigungen an
Deichen oder Spundwänden, wurde der LKW mit Ladekran der Fachgruppe
Wassergefahren im Hochwassereinsatz erfolgreich eingesetzt. In rund 25
Fachgruppen werden fahrzeugtechnische Neuausstattungen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt.
d) bei der Ausstattung der Fachgruppen Führung und Kommunikation,
Die Fachgruppe Führung/Kommunikation hat sich im Hochwassereinsatz
bewährt. Um den Erfordernissen einer Großschadenslage Rechnung tragen zu
können, wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei
einzelnen Einheiten sukzessive die Ausstattung erneuert, um dem aktuellen Stand
der Technik entsprechen zu können.
e) bei Baggern und Bergungsräumgeräten,
Im Bereich der Sandsacklogistik sowie bei den Räumarbeiten sind insbesondere
kleine und wendige Bergungsräumgeräte gefragt. Diese haben sich als
unentbehrlich erwiesen. Vor diesem Hintergrund werden für die Räumgruppen im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechende
Gerätetypen ersetzt bzw. ergänzt.
f) bei der Ausstattung mit Gerätewagen (GWK 1),
Der GKW I (Gerätekraftwagen) ist als Standard-Einsatzfahrzeug des THW
unersetzlich. In rund 69 Ortsverbänden ist das Fahrzeug aus Altersgründen in
Kürze auszusondern; entsprechende Ersatzbeschaffungen werden im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgen.
g) bei der Ausstattung mit Mehrzweckkraftwagen (MzKW)?
Als universell einsetzbares Transportfahrzeug hat sich der MzKW
(Mehrzweckkraftwagen) im Hochwassereinsatz insbesondere für den Transport von
technischem Gerät und Einsatzkräften bewährt. Die vielseitigen
Einsatzoptionen des Fahrzeuges unterstützen maßgeblich die Arbeiten der zweiten
Bergungsgruppen, weshalb die fahrzeugtechnische Ausstattung dieser
Fachgruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschleunigt
werden soll.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1446019. Sind bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe Probleme mit der
Einsatzbereitschaft von überalterter Technik oder überalterten
Fahrzeugen aufgetreten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Im Vergleich zum Hochwassereinsatz im Jahr 2002 sind im Jahr 2013 Ausfälle
wegen überalterter Technik nicht im größeren Ausmaß bekannt geworden. In zu
vernachlässigenden Einzelfällen kam es durch Unfälle oder Defekte zu
Fahrzeugausfällen. Hinweise auf eventuellen Handlungsbedarf können sich noch
aus der Evaluierung der Ereignisse ergeben.
20. Wann sieht die Bundesregierung das THW, welches durch den hohen
Einsatz von Verbrauchsmaterialien, technischen Verschleiß und der
Überarbeitung der Mitarbeitenden gelitten hat, wieder als voll einsatzfähig an?
Das THW hat nach Beendigung eines Einsatzes die Einsatzbereitschaft
unverzüglich wieder herzustellen. Als bundesweit für Großschadenslagen konzipierte
und modular einsetzbare Organisation ist das THW vom Grundsatz her so
aufgestellt, dass es bei großflächigen Gefahrenlagen und an mehreren
Schwerpunkten gleichzeitig im Einsatz sein kann, inklusive entsprechender
Ablösungen. Insbesondere können bei Bedarf Einheiten aus bislang nicht betroffenen
Gebieten verlegt und in den Einsatz gebracht werden. Trotz möglicher
einsatzbedingter vorübergehender Ausfälle besteht daher eine generelle bundesweite
Einsatzbereitschaft fort.
21. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der hauptamtlichen
Unterstützung des Ehrenamtes über die Einstellung von je einer
Gerätehandwerkerin oder einem Gerätehandwerker in den Geschäftsstellen des THW
(bitte begründen)?
Die maßgebliche Schnittstelle zwischen Haupt- und Ehrenamt bilden die
66 THW-Geschäftsstellen. Hier findet die umfangreichste Betreuung der
Ehrenamtlichen statt. Durch die Verstärkung der Geschäftsstellen mit je einem
Gerätehandwerker können Aufgaben wieder hauptamtlich wahrgenommen
werden, die in der Vergangenheit durch das Ehrenamt wahrgenommen werden
mussten. Dazu gehört insbesondere die „Prüfung von Ausstattung“. Diese
Aufgaben haben in den letzten Jahren enorm zugenommen (detailliertere
Vorschriften, kompliziertere Technik) und sind sehr zeitintensiv. Das gesamte Prüfwesen
im THW wurde durch eine Projektgruppe untersucht. Deren Erkenntnisse sind
die Basis der Stellenforderung.
Die 66 zusätzlichen Stellen sind Bestandteil des Regierungsentwurfs des
Haushalts 2014 (43 Stellen) bzw. wurden bereits unterjährig gemäß § 16 des
Haushaltsgesetzes 2013 (23 Stellen) anerkannt.
22. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in
eigener Verantwortung im Bereich des länderübergreifenden präventiven
Hochwasserschutzes als auch bei der Bewältigung von
länderübergreifenden Hochwasserlagen?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für den vorsorgenden Hochwasserschutz
bei den Ländern. Der Bund unterstützt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz
sowie der Hochwassermanagementrichtlinie der Europäischen Union
notwendige flussgebietsbezogene Koordinierung u. a. durch seine Mitwirkung in den
nationalen Flussgebietsgemeinschaften und internationalen
Flussgebietskommissionen sowie z. B. durch die Unterstützung von länderübergreifenden
Analysen. Der Bund stellt darüber hinaus über den Deutschen Wetterdienst wesent-
Drucksache 17/14460 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeliche meteorologische und hydrometeorologische Daten bereit und arbeitet eng
mit den Ländern im Bereich der Hochwasservorhersage und deren
kontinuierlichen Verbesserung zusammen. Der Bund fördert zudem Maßnahmen der
Länder zum vorsorgenden Hochwasserschutz im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, wobei zu den wesentlichen
Zuwendungsvoraussetzungen gehört, dass die Maßnahmen Bestandteil abgestimmter
Hochwasserschutzkonzepte sowie mit den betroffenen Ober- und Unterliegern
erörtert worden sind. Schließlich fördert der Bund pilothaft Maßnahmen, mit
denen aufgezeigt wird, wie Natur- und Auenschutz und vorsorgender
Hochwasserschutz erfolgreich zusammenwirken.
Im Rahmen der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten der Länder am 13. Juni 2013 wurde u. a. beschlossen,
dass sich Bund und Länder in der Pflicht sehen, „in einer abgestimmten
Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm
zu ergreifen“. Das weitere Vorgehen hierzu wird Gegenstand einer Sonder-
Umweltministerkonferenz von Bund und Länder am 2. September 2013 sein.
Dabei sollte ein besonderer Fokus auf der länderübergreifenden und
flussgebietsbezogenen Priorisierung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung
und Wirksamkeit liegen. Die Bundesregierung prüft zudem gemeinsam mit den
Ländern, welche rechtlichen und sonstigen, auch naturschutzfachlichen
Maßnahmen dazu beitragen können, die Umsetzung von Maßnahmen des
vorsorgenden Hochwasserschutzes zu verbessern. Sie wird dabei die vom Deutschen
Bundestag in seiner Entschließung vom 27. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14265) aufgeworfenen Fragen berücksichtigen.
23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im jüngsten Einsatz
aus Sicht der Fragesteller erneut sichtbar gewordenen Defizite in der
Kommunikation gegenüber der Bevölkerung bei großflächigen
Schadensereignissen zu minimieren?
Der Bund ist für die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig
und hat hierfür bereits im Jahr 2001 ein satellitengestütztes Warnsystem in
Betrieb genommen. Dieses System wird vom BBK betrieben. Entsprechende
Warnungen werden via Satellit mit höchster Priorität an die angeschlossenen
Multiplikatoren übertragen, darunter alle öffentlich-rechtlichen und die meisten
privaten Rundfunkanstalten.
Aktuell nimmt der Bund die nächste Ausbaustufe dieses Systems in Betrieb: das
sogenannte Modulare Warnsystem. Dieses System bietet die technische Basis,
zusätzliche schon vorhandene, aber auch künftige Warntechnologien und
Kommunikationsmittel des Alltags anzusteuern z. B. Sirenen, Rauchwarnmelder,
Mobiltelefone. Das Warnsystem des Bundes steht auch den Ländern für
Warnungen im Katastrophenschutz zur Verfügung. Über konkrete weitere
Informations- und Kommunikationsmaßnahmen bei großflächigen Schadensereignissen
entscheiden die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder.
24. Wie hoch war die Anzahl der angeforderten Soldatinnen und Soldaten
gegenüber der Bundeswehr, und wie viele Soldatinnen und Soldaten
kamen letztlich zum Einsatz?
Seitens der Antragsteller wurden nicht Soldaten, sondern Fähigkeiten
angefordert. Im Zeitraum 2. bis 18. Juni 2013 kamen ca. 20 500 Soldaten zum Einsatz,
davon in der Spitze ca. 17 500 zeitgleich an einem Tag.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1446025. Wie viele Soldatinnen und Soldaten kamen bei manuellen Aufgaben, zum
Beispiel beim Sandsackbefüllen und -verteilen, zum Einsatz?
26. Wie viele Soldatinnen und Soldaten kamen zum Bedienen von schwerer
Technik zum Einsatz?
Diese Zahlen wurden nicht erfasst.
27. Welche Technik kam durch die Bundeswehr zum Einsatz?
Durch die Bundeswehr wurde folgende Technik zum Einsatz gebracht:
– Lastkraftwagen 2, 5, 7, 10 und 15 Tonnen in verschiedenen Ausführungen
(teilweise watfähig),
– Transportpanzer Fuchs in verschiedenen Ausführungen (teilweise schwimm-
und watfähig),
– Straßentankwagen mit Möglichkeit der Direktbetankung,
– Kettenfahrzeug Pionierpanzer DACHS (tiefwatfähig),
– Schwerlasttransporter ELEFANT,
– Kräne in verschiedenen Ausführungen (teilweise watfähig) bis zu 20 Tonnen
Tragkraft,
– Schwenk-Radlader in verschiedenen Ausführungen (teilweise watfähig),
– Raupen in verschiedenen Ausführungen,
– MOWAG EAGLE IV (geländegängiges Radfahrzeug) in verschiedenen
Ausführungen (watfähig),
– Kettenfahrzeug Mannschaftstransportwagen (MTW M113) (watfähig),
– Aufklärungsfahrzeug FENNEK,
– Kettenfahrzeug Hagglund BV206,
– Faltstraßengerät,
– Feuerlöschfahrzeuge,
– Amphibie M3,
– Faltschwimmbrückengerät,
– Motorboote,
– Schlauchboote in verschiedenen Ausführungen bis zu 2 t Nutzlast,
– Stromerzeuger Aggregate,
– Leichte Transporthubschrauber Bell UH 1D,
– Verbindungshubschrauber BO 105,
– Mittlere Transporthubschrauber CH 53,
– Mittlere Transporthubschrauber NH 90,
– Seenotrettungshubschrauber MK 41 „SEAKING“,
– Seefernaufklärer PC 3 ORION,
– Ölaufklärungsflugzeug DO 228.
Drucksache 17/14460 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Welche Technik kam von Seiten der Bundeswehr zum Einsatz, die von
dieser Art dem THW nicht zur Verfügung steht?
Der wesentliche Unterschied zum THW ist die Ausstattung der Bundeswehr mit
– schweren geländegängigen und watfähigen Transportfahrzeugen mit 7 bis 15 t
Nutzlast und Schwertransportmitteln,
– schweren kettengestützten watfähigen Arbeitsmaschinen, Lufttransport- und
Spezialaufklärungstechnik (Wärmebildgeräte Luft und Boden),
– geländegängigen Krankentransportfahrzeugen,
– Straßentankwagen zur Direktbetankung von Kfz,
– schwimmfähigen Radfahrzeugen zur Personenevakuierung bei drohendem
Deichbruch,
– Schwimmfähren mit deutlich höherer Traglast und Booten mit Schubkraft.
29. Wie hoch sind die bei der Bundeswehr im Rahmen des
Hochwassereinsatzes entstandenen Kosten?
Neben den laufenden Personalkosten sind Kosten in Höhe von ca. 23 Mio. Euro
entstanden.
30. Wie werden die entstandenen Kosten ausgeglichen?
Die zu Frage 29 bezifferten Kosten fließen in den Antrag der Bundesregierung
zu Hilfen aus dem EU-Solidarfonds ein.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]