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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Finanzen

Nachfrage zu BT-Drs 17/13363: Kenntlichmachung des nicht im Namen des Ministeriums erfolgten Handelns, Verwendung von Arbeitsergebnissen der Haupttätigkeit, Anzahl genehmigter, nicht genehmigter, nicht genehmigungspflichtiger, untersagter und anzeigepflichtiger Nebentätigkeiten von Beamten des BMF und nachgeordneter Behörden 2010, 2011 und 2012, Vergütungen, entgeltliche und nichtentgeltliche Nebentätigkeiten von Ministern, Staatssekretären und Abteilungsleitern<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.08.2013

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1440511. 07. 2013

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Finanzen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beamtinnen und Beamte können neben ihrer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit ausführen. Auf Bundesebene wird hiervon Gebrauch gemacht.

Ministerialbeamtinnen und -beamte halten Vorträge auf Konferenzen, publizieren Fachartikel oder sind beratend tätig. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit der Haupttätigkeit sieht das Bundesbeamtengesetz Regelungen vor, inwieweit Nebentätigkeiten vom Dienstherrn zu genehmigen sind oder nicht genehmigungspflichtig sind, gleichwohl aber dem Dienstherrn angezeigt werden müssen. Dieses Vorgehen soll überdies sicherstellen, dass für die Nebentätigkeit öffentliche Ressourcen nicht zweckentfremdet werden. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 2. Mai 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13363 geht hervor, dass in absoluten Zahlen die im Bundesministerium der Finanzen (BMF) tätigen Beamtinnen und Beamten den meisten Nebentätigkeiten nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im BMF absolut am meisten und auch relativ in einem sehr starken Maße Nebentätigkeiten ausgeübt werden, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Probleme, dass eine objektive Erledigung der Haupttätigkeit gewahrt bleibt (bitte mit Begründung)?

2

Welche Maßnahmen haben Beamtinnen und Beamte zu treffen, um eindeutig kenntlich zu machen, dass bei Ausübung der Nebentätigkeit nicht im Namen des Ministeriums gehandelt wird (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 2. Mai 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13363, bitte differenziert nach Art der Tätigkeit, wie Vortrag, schriftlicher Fachartikel, Projektarbeit, angeben)?

3

Erachtet die Bundesregierung es als problematisch in Bezug auf die Frage 2 an, wenn sich vermehrt Fachartikel von Beamtinnen und Beamten des BMF in Fachzeitschriften finden, in denen z. B. zum Autor der persönliche Kurzlebenslauf und die jeweiligen beruflichen Stationen im Ministerium angegeben werden, gleichwohl aber nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass die Nebentätigkeit und die damit verbundene Meinungsäußerung nicht im Namen des Ministeriums geschieht (bitte mit Begründung)?

4

Erachtet die Bundesregierung den Umstand als problematisch, wenn Beamtinnen und Beamte des BMF in Fachzeitschriften häufig die durch sie selbst erstellten Verwaltungsanweisungen, Erlasse, Richtlinien usw. kommentieren, und welche diesbezüglichen Einschränkungen existieren hinsichtlich einer wortgleichen oder wortähnlichen Verwendung von Textpassagen aus in der Haupttätigkeit erstellen Dokumenten (bitte mit Begründung)?

5

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes im BMF genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

6

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes im BMF nicht genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

7

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes im BMF angezeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

8

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes im BMF untersagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

9

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes im BMF angezeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

10

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes im BMF untersagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

11

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

12

Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden nicht genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes, jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

13

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden angezeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

14

Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 100 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden untersagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

15

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden angezeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

16

Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden untersagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

17

In wie vielen Fällen mussten Beamtinnen und Beamte des BMF oder von diesem nachgeordneten Behörden Vergütungen aus Nebentätigkeiten abtreten (bitte differenziert nach Jahr, Gesamthöhe, Gesamtanzahl)?

18

Welche internen Richtlinien oder Anweisungen im BMF existieren über die Verwendung von internen Dokumenten bzw. solchen, die noch nicht veröffentlicht sind, im Rahmen von Nebentätigkeiten (bitte mit Begründung)?

19

Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten haben im BMF

a) der Minister,

b) die parlamentarischen Staatssekretäre,

c) die beamteten Staatssekretäre,

d) die Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter ausgeübt (bitte mit Angabe der Anzahl der Tätigkeiten, Angabe der Gesamthöhe, Angabe der Personen, Auftraggeber, differenziert für die Jahre in der 17. Legislaturperiode)?

20

Welche nicht entgeltlichen Nebentätigkeiten haben im BMF

a) der Minister,

b) die parlamentarischen Staatssekretäre,

c) die beamteten Staatssekretäre,

d) die Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter ausgeübt (bitte mit Angabe der Anzahl der Tätigkeiten, Angabe der Personen, Auftraggeber, differenziert für die Jahre in der 17. Legislaturperiode)?

Berlin, den 11. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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