Erkenntnisse des Bundeskanzleramtes über die Absichten der Landesregierung Baden-Württemberg zum Erwerb von Anteilen des Energiekonzerns EnBW im Jahr 2010
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Harald Ebner, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Susanne Kieckbusch, Memet Kilic, Beate Müller-Gemmeke, Ulrich Schneider, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor einem Jahr gingen die Fragesteller den Beziehungen der Investmentbank Morgan Stanley Bank AG und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10415 nach. Hintergrund der Kleinen Anfrage war der Erwerb von knapp der Hälfte der Anteile des Energiekonzerns EnBW Energie Baden-Württemberg AG durch die ehemalige Landesregierung Baden-Württemberg im Jahr 2010, den seit Dezember 2011 ein Untersuchungsausschuss des badenwürttembergischen Landtags untersucht.
Mit fortschreitender Arbeit dieses Ausschusses werden immer mehr Details des Kaufs bekannt, die das Vorgehen des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und des ihn damals beratenden, ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Morgan Stanley Bank AG, Dr. Dirk Notheis, zweifelhaft erscheinen lassen. So soll die Transaktion ohne Bewertung der Anteile, ohne Vorliegen des erforderlichen wichtigen Landesinteresses und unter Ausschaltung aller Kontrollinstanzen erfolgt sein. Gegen beide ermittelt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zu Lasten des Landes Baden-Württemberg. Über die Entwicklungen und neuen Erkenntnisse in dem Fall gab es zahlreiche Berichterstattungen, beispielhaft seien hier der Beitrag „Kungelei um Milliarden – Ex-Ministerpräsident Mappus und sein Banker-Freund“ im ZDF-Magazin „Frontal 21“ vom 10. Juli 2012, die Artikel „Razzia bei Mappus“ und „Aus für Notheis“ vom 12. beziehungsweise 18. Juli 2012 im „Handelsblatt“ sowie „Deal und Dilettanten“ vom 10. Juli 2013 in der Wochenzeitung „KONTEXT“ genannt.
Trotz der o. g. Kleinen Anfrage aus dem letzten Jahr und verschiedenen einzelnen parlamentarischen Anfragen mehrerer Bundestagsabgeordneter scheint noch nicht klar, wann das Bundeskanzleramt erstmals von ersten Überlegungen und Absichten der Landesregierung Baden-Württemberg wusste, die EnBW-Anteile der EDF (EDF = Électricité de France) erwerben zu wollen. Die Antworten der Bundesregierung bezogen sich bislang auf den Zeitpunkt, zu dem eine Einigung zwischen der Landesregierung und EDF bereits erzielt worden war beziehungsweise zu dem aufseiten der Landesregierung bereits die endgültige Kaufentscheidung gefallen war. Zum Teil zielten die bisherigen parlamentarischen Anfragen auch nicht auf die Erkenntnisse der Bundesregierung, sondern auf ein aktives Handeln bestimmter Bundesministerien, das von der Bundesregierung verneint wurde.
Unklar ist noch immer, ob das Bundeskanzleramt oder einzelne Mitarbeiter im Bundeskanzleramt bereits im Jahr 2010 in den Monaten vor der endgültigen Entscheidung der Landesregierung von deren Absichten, die der Entscheidung vorausgingen, – gegebenenfalls informell erworbene – Kenntnisse hatten. Dieses etwaige Wissen im Bundeskanzleramt soll hier mit entsprechenden Fragen genauer beleuchtet werden. Fraglich ist, ob das Bundeskanzleramt beispielsweise auch auf informellem Wege durch CDU-Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg Kenntnisse erhielt. Denkbar ist auch, dass die der CDU angehörenden Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre zwar nicht in ihrer amtlichen Funktion, sondern als Mitglieder der CDU Kenntnis erhielten. Insofern hätten bei Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären Kenntnisse vorgelegen. Entscheidend ist für die Fragesteller insoweit, ob das Wissen vorhanden war, nicht, ob es auf amtlichem Wege erlangt wurde.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die einschlägigen Antworten der Bundesregierung zum Komplex des Erwerbs der EnBW-Anteile auf den Bundestagsdrucksachen 17/10642, 17/10270 und 17/5121 bekannt sind. Die nachfolgenden Fragen zielen auf neue Aspekte ab und lassen sich nach Auffassung der Fragesteller daher nicht mit Verweisen auf die alten Antworten der o. g. Bundestagsdrucksachen beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann genau (Datum bitte) im November oder Dezember 2010 informierte Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel telefonisch über die Tatsache des Erwerbs der EnBW-Anteile durch das Land Baden-Württemberg, bevor er die Öffentlichkeit entsprechend unterrichtete (das Datum dieses Telefonats wurde von der Bundesregierung bislang nicht angegeben, vgl. hierzu beispielsweise die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 17/14333)?
Erfuhr die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dadurch persönlich zum ersten Mal auch von den entsprechenden, dieser Tatsache des Erwerbs vorausgehenden Absichten und/oder Aktivitäten des Ministerpräsidenten a. D. Stefan Mappus, oder wann und von wem erfuhr die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von diesen dem Erwerb vorausgehenden Absichten und/oder Aktivitäten erstmals persönlich?
Gab es im zweiten Halbjahr 2010 vor Dezember persönliche Gespräche der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Ministerpräsidenten a. D. Stefan Mappus, insbesondere unter vier Augen oder im kleinen Kreis?
Falls ja, jeweils wann genau (Datum bitte)?
Bei welchen dieser Gespräche ging es auch um die Frage eines sich möglicherweise verändernden Beteiligungsverhältnisses der EDF an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG?
Hatten die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und/oder der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla und/oder der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Eckard von Klaeden mündlich bereits vor dem in Frage 1 thematisierten Telefonat von den der Tatsache des Erwerbs vorausgehenden Absichten und/oder Aktivitäten des Ministerpräsidenten a. D. Stefan Mappus erfahren – unabhängig davon, ob in amtlicher oder anderer Funktion, also z. B. als CDU-Parteimitglieder oder als Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erläutert, kommt es nach ihrer Auffassung für das Vorhandensein einer Kenntnis bei einem Mitglied der Bundesregierung oder einem Staatssekretär nicht darauf an, in welcher Funktion die Kenntnis erlangt wurde; ausschlaggebend ist der – gegebenenfalls zunächst auch nur potenzielle – Zusammenhang zum Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung)?
Falls ja, wer hatte von wem, und in welchem Monat oder Quartal erstmals davon erfahren?
Falls nein, wer im Bundeskanzleramt hatte vor Dezember 2010 wann davon erfahren?
Gab es vor Dezember 2010 Hinweise von aus Baden-Württemberg stammenden Mitgliedern der CDU- Bundestagsfraktion an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder Bundesminister Ronald Pofalla oder andere hochrangige Vertreter des Bundeskanzleramts bezüglich etwaiger EnBW-Anteile-Erwerbsabsichten der Landesregierung Baden-Württemberg, beispielsweise von dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion?
Falls nein, gab es vor Dezember 2010 zumindest Gespräche zwischen aus Baden-Württemberg stammenden Mitgliedern der CDU-Bundestagsfraktion mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder dem Bundesminister Ronald Pofalla oder anderen hochrangigen Vertretern des Bundeskanzleramts, bei denen die Eigentümerstruktur der EnBW Energie Baden-Württemberg AG thematisiert wurde?