[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14702
17. Wahlperiode 05. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14495 –
Zulassung und Anwendung des Tierarzneimittels Kexxtone
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2013 wurde auf Antrag der Pharmafirma Eli Lilly nach
Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur von der Europäischen
Kommission das Tierarzneimittel Kexxtone neu zugelassen (ARD-Fernsehmagazin
Plusminus vom 12. Juni 2013, Süddeutsche Zeitung vom 25. Juni 2013).
Kexxtone ist ein Langzeitantibiotikum für Milchkühe, das bis zu 95 Tage
kontinuierlich den antibiotischen Wirkstoff Monensin an das behandelte Tier
abgibt (K(2013)529 (endg.) vom 28. Januar 2013, Anhang I). Monensin wurde
2006 als Leistungsförderer im Rinderfutter EU-weit verboten (Verordnung
(EG) Nr. 1831/2003). Kexxtone soll die Stoffwechselerkrankung Ketose
verhindern, die vor allem bei Hochleistungskühen nach dem Kalben auftritt. Dazu
wird Kexxtone drei bis vier Wochen vor dem Abkalben verabreicht. Das
Medikament ist durch den Tierarzt verschreibungspflichtig. Allerdings wird
Kexxtone prophylaktisch verschrieben, die Tiere sind zum Zeitpunkt der
Verschreibung und Verabreichung von Kexxtone völlig gesund.
Im Zuge der Zulassung von Kexxtone wurde von Eli Lilly auch die Erhöhung
der maximal erlaubten Rückstandswerte von Monensin in tierischen
Lebensmitteln beantragt. Diesem Antrag wurde ebenfalls im Januar 2013
stattgegeben und die Rückstandshöchstmengen für Leber und Nieren von Rindern
erhöht. Für die Leber wurden die Werte um fast 70 Prozent angehoben, für
Nieren um 400 Prozent (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 59/2013). Nach
Aussage der Firma Eli Lilly handelt es sich hierbei um ein völlig übliches
Vorgehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 3. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14702 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZulassung von Kexxtone
1. Wie ist der Ablauf bei der Zulassung neuer Veterinärarzneimittel auf EU-
Ebene, welche Stellen sind daran beteiligt, und welche Unterlagen werden
von wem vorgelegt bzw. beurteilt?
2. Welche Ausschüsse der Europäischen Arzneimittelagentur haben sich mit
dem Zulassungsantrag für Kexxtone beschäftigt?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Das Tierarzneimittel Kexxtone des Herstellers Elanco wurde am 28. Januar
2013 im zentralen Zulassungsverfahren durch die Europäische Kommission
(KOM) zugelassen.
Vorangegangen war die Bewertung des Tierarzneimittels im zentralen
gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren bei der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMA) in London.
Rechtsgrundlage der zentralen Zulassung ist die Verordnung (EG) Nr. 726/
2004.
Das zentrale Zulassungsverfahren hat bei positivem Ausgang eine EU-weite
Zulassung zur Konsequenz.
Strebt ein pharmazeutischer Unternehmer ein zentrales Zulassungsverfahren an,
wie im vorliegenden Fall die Firma Elanco, so wird der Antrag vom
Wissenschaftlichen Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP – Committee for
Veterinary Medicinal Products) der EMA bearbeitet.
Im CVMP sind die Wissenschaftler des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL, nationale Zulassungsbehörde für
Tierarzneimittel in Deutschland) ebenso wie die der anderen Zulassungsbehörden für
Tierarzneimittel der Mitgliedstaaten der EU an der wissenschaftlichen Prüfung
der eingereichten Unterlagen beteiligt.
Der CVMP nimmt die wissenschaftliche Bewertung der Antragsunterlagen zur
Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit einschließlich der
Umweltverträglichkeit vor. Er erstellt am Ende des Verfahrens ein wissenschaftliches
Gutachten und gibt eine positive oder negative Empfehlung zur Zulassung gegenüber
der KOM ab. Diese Zulassungsempfehlung bildet die Basis für die
Entscheidung der Europäischen Kommission, die die Zulassung nach Beteiligung des
ständigen Tierarzneimittelausschusses ausspricht.
3. Warum war der Ausschuss für Humanarzneimittel der EU-
Arzneimittelagentur mit der Zulassung von Kexxtone befasst?
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) war mit der wissenschaftlichen
Bewertung der Antragsunterlagen von Kexxtone nicht befasst, da für Kexxtone
keine Zulassung als Humanarzneimittel beantragt worden ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/147024. Warum beurteilte der Ausschuss für Humanarzneimittel der EU-
Arzneimittelagentur Monensin-Natrium als neuen Wirkstoff (K(2013)529 endg.),
obwohl der gleiche Wirkstoff bis 2006 als Leistungsförderer in der
Rindermast eingesetzt wurde und bis heute als Antikokzidia bei Geflügel
verwendet wird?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Wegen des Sachzusammenhangs wird zudem auf die vom CVMP
vorgenommene fachliche Bewertung in der Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
5. Wie unterscheidet sich die Formulierung von Kexxtone gegenüber den
bislang eingesetzten Antikokzidia bzw. gegenüber den bis 2006 eingesetzten
Leistungsförderern?
Kexxtone enthält den Wirkstoff Monensin. Monensin ist ein antimikrobiell
wirksames Mittel aus der Gruppe der Ionophore. Ionophore wurden dem Futter
früher als Wachstumsförderer zugesetzt und bei Rindern und Schweinen
angewendet, weil Ionophore eine wachstumsfördernde Wirkung durch die
Stimulation von Bakterien im Magen-Darm-Trakt verursachen. In der EU ist Monensin
deshalb seit 2006 zur Anwendung als Wachstumsförderer verboten. Die früher
als Futtermittelzusatzstoffe eingesetzten Präparate wurden als Pulver mit dem
Futter verabreicht.
Der Unterschied zu der früheren Anwendung liegt darin, dass Monensin in
Kexxtone als Tierarzneimittel zur Einzeltierbehandlung zur Vorbeugung einer
Krankheit eingesetzt wird. Es handelt sich um ein intraruminales (in den Pansen
eingesetztes) System, das individuell oral verabreicht wird. Die Indikation des
Arzneimittels Kexxtone ist die Senkung der Häufigkeit von Ketosen bei
Milchkühen und Färsen in der peripartalen Phase (nach dem Abkalben), bei denen das
Auftreten einer Ketose zu erwarten ist. Gemäß der Packungsbeilage wird einer
Milchkuh 3 bis 4 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin des Kalbes ein
Bolus oral verabreicht. Die Wirkung von Monensin tritt im Pansen ein.
Die Ketose ist eine schwere Störung des Kohlehydratstoffwechsels beim
Milchrind und geht einher mit Gewichtsverlust und Reduktion der Milchproduktion.
Die Erkrankung spielt in der Milchviehhaltung aufgrund ihrer Häufigkeit und
wirtschaftlichen Bedeutung eine wichtige Rolle.
Auf der Basis der beim Zulassungsverfahren vorgelegten Unterlagen und
Studien wurde Kexxtone als Tierarzneimittel aufgrund eines positiven Nutzen-
Risiko-Verhältnisses zugelassen.
6. Hat sich die Formulierung des Wirkstoffes Monensin-Natrium verändert,
und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Verschreibung und Verabreichung von Kexxtone
7. Wird Kexxtone pro Kilogramm Körpergewicht dosiert oder als
Einheitsdosis pro Tier, und wie hoch liegt die Dosierung?
Es handelt sich um einen Bolus (Medikament für ein Tier), der dem Tier oral
verabreicht wird und dann nach Herstellerangaben über einen Zeitraum von
ca. 95 Tagen eine ungefähre Dosis von 335 mg Monensin am Tag freisetzt.
Drucksache 17/14702 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie definiert die Bundesregierung Diagnose, insbesondere im Hinblick
auf ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14292?
9. Würde die Bundesregierung der Definition von Brockhaus zustimmen,
nach der das Wort „Diagnose“ die „Vorgenommene Zuordnung der
gefundenen Symptome zu einem Krankheitsbegriff“ beschreibt, und wenn nein,
warum nicht?
10. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung bei einem gesunden Tier
„die Zuordnung der gefundenen Symptome zu einem Krankheitsbegriff“
möglich sein?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Als Diagnose kann die Zuordnung von Befunden zu einem Krankheitsbegriff
verstanden werden. Sie wird mittels diagnostischer Methoden gestellt. Ein
wichtiger Teil der Diagnostik ist die Anamnese, also die Erfassung der
Krankheitsgeschichte. Hierzu gehören u. a. Alter, Rasse und damit verbundene
genetische Prädispositionen, frühere Erkrankungen, frühere Schwergeburten, etc. Im
Falle der Abschätzung des tierindividuellen Ketoserisikos kommt den
vorgenannten Faktoren deshalb eine besondere Bedeutung zu. So haben Rinder, die
in der Vergangenheit bereits eine Ketose hatten, eine höhere Wahrscheinlichkeit
für zukünftige weitere Ketosen. Zudem spielen auch rassebedingte, genetische
Merkmale und das Alter des Rindes eine wichtige Rolle bei der Abschätzung
des Risikos für zukünftige Ketosen.
Des Weiteren kommt dem vor Ort am Tier erhobenen Gesundheitsstatus eine
entscheidende Bedeutung zu. So ist z. B. ein hoher Body Condition Score
(= übermäßig guter Ernährungszustand) kurz vor der Kalbung ein Risikofaktor
für die Entstehung einer Ketose und fließt so ebenfalls in die endgültige
Diagnose ein, die dem Ziel dient, die Ketose bereits im Vorfeld zu verhindern und
somit Leiden vom Tier fernzuhalten.
11. Welche Symptome muss der Tierarzt feststellen, um fachlich korrekt
Kexxtone verschreiben zu können?
Neben den bereits in der Antwort zu den Fragen 8 bis 10 zur Diagnoseerhebung
genannten Befunden aus Anamnese und Gesundheitsstatus des Tieres fließen
bei der Entscheidung auch die Kenntnisse des Tierarztes über den Stand der
veterinärmedizinischen Wissenschaft sowie zu den betrieblichen
Besonderheiten bezüglich Haltungsform, Fütterungsmanagement, Futterzusammensetzung,
etc. ein. Erst nach gründlicher Abwägung aller Faktoren kann der Tierarzt unter
Beachtung der Packungsbeilage die Einzeltier-Entscheidung für oder gegen
eine Anwendung von Kexxtone treffen.
Auswirkungen von Kexxtone
12. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung Monensin-Natrium
Auswirkungen auf andere bei Milchkühen auftretende Erkrankungen, wie z. B.
Mastitis?
Wenn ja, auf welche Erkrankungen, und in welcher Weise?
Monensin hat – wie auch bei Mast- und Junggeflügel, wo es als
Futtermittelzusatzstoff zugelassen ist – beim Rind eine Wirksamkeit gegenüber Kokzidien/
Kryptosporidien. Allerdings ist Monensin weder als Tierarzneimittel für Rinder
mit dieser Indikation noch als Futtermittelzusatzstoff bei Rindern zugelassen,
so dass ein dementsprechender Einsatz nicht in Betracht kommen kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1470213. Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gefahr, dass Betriebe, mit
Blick auf die Wirksamkeit von Kexxtone gegenüber weiteren
Erkrankungen, verstärktes Interesse an Kexxtone zeigen, und wenn ja, besteht hier
aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr von Missbrauch?
Ein legaler Einsatz von Kexxtone ist nur bei der Indikation gegeben, für die das
Tierarzneimittel zugelassen wurde.
14. Warum wurden 2006 antibiotische Wirkstoffe, wie z. B. Monensin, als
Leistungsförderer für Rinder auf EU-Ebene verboten?
Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 bestimmt, dass
Antibiotika, die keine Kokzidiostatika und keine Histomonostatika sind, nur bis
zum 31. Dezember 2005 in Verkehr gebracht und als Futtermittelzusatzstoffe
verwendet werden dürfen. Zur Begründung dieser Regelung wird in
Erwägungsgrund 25 der Verordnung u. a. Folgendes ausgeführt:
„Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss erklärte in seiner Stellungnahme
vom 28. Mai 1999 hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe als
Wachstumsförderer, dass die Verwendung von Wirkstoffen aus Gruppen, die in
der Human- oder Veterinärmedizin eingesetzt werden oder eingesetzt werden
könnten (d. h., wo die Gefahr einer Kreuzresistenz gegenüber Medikamenten
besteht, die zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt werden), so bald
wie möglich auslaufen und letztlich verboten werden sollte.“
15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass mit
Kexxtone wieder ein über 95 Tage antibiotisch wirksames Medikament
die Zulassung erhalten hat?
Im Fall der Ketose wurde eine präventive Behandlung von Milchkühen im
Sinne der Tiergesundheit vom CVMP der EMA als notwendig erachtet und auf
dieser Basis wurde das Tierarzneimittel Kexxtone von der Europäischen
Kommission EU-weit zugelassen. Die EMA hat eine positive Nutzen-Risiko-
Abschätzung festgestellt.
Die Wirksamkeitsdauer von 95 Tagen ist nach Auffassung der EMA begründet
und notwendig durch den Zeitrahmen des Risikos, peripartal an Ketose zu
erkranken.
16. Um wie viel Liter wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Milchleistung nach der Gabe von Kexxtone im Jahr und pro Tier erhöhen,
und wie hoch wird der daraus resultierende Gewinn für den Betrieb pro
Tier und Jahr in etwa ausfallen?
Aus den der EMA vorgelegten Zulassungsunterlagen sind
Milchleistungssteigerungen nach Anwendung von Kexxtone in der zugelassenen Dosierung nicht
abzuleiten. Unterschiede in der Milchleistung sollen sich nach diesen
Unterlagen dadurch ergeben, dass die behandelten Tiere weniger häufig an Ketose
erkranken und somit die krankheitsbedingt verringerte Milchleistung kompensiert
werde.
Drucksache 17/14702 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (u. a. im Plusminus-Beitrag
vom 12. Juni 2013 „Doping für Milchkühe“ geäußert), dass eine
Steigerung der Milchleistung um bis zu 500 Liter und damit 100 bis 200 Euro
Mehreinnahmen pro Tier und Jahr möglich ist, also bei 100 Kühen 10 000
bis 20 000 Euro pro Jahr?
Auf Basis der vorliegenden Zulassungsunterlagen kann diese Einschätzung
nicht bestätigt werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung mit
Kexxtone in etwa pro Tier (Tierarztkosten, Medikament)?
Ein Bolus kostet nach Kenntnis der Bundesregierung ca. 30 Euro. Über die
Höhe der Tierarztkosten für die Behandlung mit Kexxtone können keine
Angaben gemacht werden. Diese Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für
Tierärzte und hängen in hohem Maße vom Einzelfall und der individuellen
Berechnung der Gebühren ab.
19. Ergibt sich daraus nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr des
Missbrauchs von Kexxtone, und wenn nein, warum nicht?
Ein solcher über den Erhalt der Tiergesundheit hinausgehender Effekt ist aus
den Zulassungsunterlagen nicht abzuleiten (vgl. Antwort zu Frage 16).
20. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der Druck auf Tierärzte
zur Verschreibung von Kexxtone vonseiten der Betriebe erheblich
ausfallen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die betroffenen Tierärzte der in
der Fragestellung angesprochenen Problematik bewusst sind.
Dokumentation des Einsatzes von Kexxtone
21. Wie viel Prozent der Milchkühe in Deutschland erkranken nach Kenntnis
der Bundesregierung pro Jahr an Ketose?
Laut einer in zehn Ländern der EU durchgeführten Feldstudie, die von der FU
Berlin wissenschaftlich begleitet wurde, liegt in Deutschland die Häufigkeit der
klinischen Ketose bei 2 Prozent und der subklinischen Ketose bei 20 Prozent
(
www.journalofdairyscience.org/article/S0022-0302(13)00191-4/fulltext).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1470222. Wird der Einsatz von Kexxtone im Rahmen der jährlichen
Verbrauchsmengenerfassung des Deutschen Instituts für Medizinische
Dokumentation und Information dokumentiert, und wenn ja, nach Wirkstoffen oder
als Medikament?
Nach § 47 Absatz 1c des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)
haben pharmazeutische Unternehmer Art und Menge der abgegebenen
Arzneimittel, die antimikrobielle Stoffe enthalten, an das Deutsche Institut für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu melden. Hierbei ist nach
§ 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) unter
anderem die Zulassungsnummer des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Diese
Daten werden nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a der DIMDI-AMV in
dem Informationssystem gespeichert. Insofern ist auch das Arzneimittel
Kexxtone mit dem Wirkstoff Monensin, das erst Ende Januar 2013 EU-weit
zugelassen wurde, zukünftig im Rahmen der kontinuierlichen DIMDI-
Abgabemengenerfassung zu erfassen.
23. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Neuzulassung von Kexxtone
die Notwendigkeit, Antibiotikagaben an Milchkühe ebenfalls
entsprechend den Vorgaben des Sechzehnten Gesetz zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Evaluierung der 16. AMG-
Novelle (neuer § 58g AMG) zu prüfen sein.
Auswirkungen auf Bodenorganismen
24. Welche und in welcher Menge sind Rückstände von Monensin-Natrium
nach Kenntnis der Bundesregierung im Kot der behandelten Milchkühe
enthalten?
Nach der Verabreichung von Monensin in den Pansen werden Metaboliten und
der Ausgangswirkstoff über die Galle und den Kot ausgeschieden.
Der mit der wissenschaftlichen Bewertung betraute CVMP der EMA hat seiner
Berechnung die maximale Ketose-Inzidenz von 26 Prozent pro Bestand/Herde in
nordeuropäischen Ländern zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung
verschiedener Haltungsformen wurde so ein Monensineintrag über den Kot in die
Umwelt errechnet, der unter dem Schwellenwert von 100 µg/kg lag („PECsoil“), von
dem an eine erweiterte Prüfung der Umweltverträglichkeit notwendig werden
würde. Folglich wurde bei der Nutzen-Risikobewertung aus der Anwendung des
Kexxtone-Pansenbolus kein Risiko für die Umwelt abgeleitet (s. CVMP
assessment report for Kexxtone, EMEA/V/C/002235 –
www.ema.europa.eu/ema/index.
jsp?curl=pages/medicines/veterinary/medicines/002235/vet_med_000267.jsp&
mid=WC0b01ac058008d7a8).
25. Hat Eli Lilly Daten zur Bewertung einer möglichen Belastung von
Bodenorganismen durch Rückstände von Monensin-Natrium vorgelegt,
und wie waren gegebenenfalls deren Inhalt und Ergebnis?
Bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit des Kexxtone-Bolus für
Milchkühe wurde nach den einschlägigen CVMP/VICH (International Cooperation
on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Veterinary
Medicinal Products)-Leitlinien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von
Tierarzneimitteln verfahren und entsprechende Unterlagen vorgelegt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Drucksache 17/14702 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Waren mögliche Auswirkungen auf Bodenorganismen Teil der
Bewertung durch die EU-Arzneimittelbehörde?
Wenn ja, was waren die Inhalte und Ergebnisse, und wenn nein, warum
nicht?
Siehe Antworten zu den Fragen 24 und 25.
27. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das
Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
vom 13. September 2006 zum Medikament Elancoban der Lilly-
Tochterfirma Elanco mit dem Wirkstoff Monensin-Natrium zum Einsatz bei
Rindern, in dem die EFSA mögliche Auswirkungen auf Bodenorganismen
befürchtet?
Unterlagen zur Ökotoxizität werden präparate-spezifisch mit dem
Zulassungsantrag vorgelegt. Zur Umweltbewertung von Kexxtone wird auf die Antworten
zu den Fragen 24 und 25 verwiesen.
Entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Zulassungsverfahren spielen
Unterlagen zu anderen monensinhaltigen Präparaten mit unterschiedlicher
Zusammensetzung und Applikationsart, die keine Tierarzneimittel sind, für die
Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Kexxtone auf Bodenorganismen
keine Rolle.
Änderung der Rückstandshöchstmengen in tierischen Lebensmitteln
28. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass auf Antrag von
Eli Lilly, dem Hersteller von Kexxtone, die Rückstandshöchstmengen für
Monensin in Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Januar 2013 von der
Europäischen Kommission angepasst, d. h. erhöht wurden?
Es hat ein solches unionsrechtliches Verfahren gegeben.
29. Ist es üblich, dass Rückstandshöchstmengen in tierischen Lebensmitteln
auf Antrag einzelner Unternehmen geändert werden, und wenn ja, wie
beurteilt die Bundesregierung diese Praxis?
Ja. Dies ergibt sich aus Artikel 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 470/2009. Es
handelt sich um unmittelbar anwendbares Unionsrecht.
30. Welche neuen Erkenntnisse wurden gewonnen, die eine Anhebung des
Grenzwertes rechtfertigen?
Das Pharmaunternehmen Eli Lilly hat beantragt, die geltenden
Rückstandshöchstmengen (MRL) für Monensin in den beiden Geweben Leber und Niere
zu ändern. Dazu wurden im Januar 2013 zusätzliche Studien zur Verteilung der
Rückstände zwischen den einzelnen Geweben bei Gabe des jetzt zugelassenen
Bolus-Produkts Kexxtone vorgelegt. Aus früheren Studien war die
Gewebeverteilung nur für ein „simuliertes Monensin-Bolus-Produkt“ (in Gelatine-Kapseln)
bekannt. Auf der Basis dieser genaueren Daten wurden höhere MRL-Werte in
Leber und Niere festgelegt. Die Werte wurden jedoch für Milch, sowie für
Muskulatur und Fett nicht geändert. Die Risikobewertung des Stoffes und die damit
verbundenen Wartezeiten änderten sich dadurch nicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1470231. Wie ist der genaue Ablauf bei der Änderung von
Rückstandshöchstmengen, und welche Stellen sind hier in welcher Form beteiligt?
32. Welche Unterlagen wurden hierzu von wem ausgewertet, und wer legte
diese Unterlagen vor?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren zur Festlegung von MRLs ist in Verordnung (EG) Nr. 470/2009
geregelt: für jeden pharmakologisch wirksamen Stoff, der in Tierarzneimitteln
an Lebensmittel liefernde Tiere verabreicht werden soll, muss ein solches
standardisiertes Rückstandshöchstmengenverfahren durchgeführt werden. Ohne
einen MRL kann kein Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere
zugelassen werden.
Die Person, die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines
Tierarzneimittels beantragt, oder die Person, die dies beabsichtigt, oder gegebenenfalls
der Inhaber einer solchen Genehmigung (meist je ein pharmazeutisches
Unternehmen) stellt hierfür einen Antrag bei der EMA. Auf der Basis des Antrags
und der dazugehörigen wissenschaftlichen Dokumentation erstellt der CVMP
der EMA ein Gutachten. Die EMA leitet dieses Gutachten zusammen mit den
Gründen für ihre Schlussfolgerungen an die KOM, die auf der Basis des
Gutachtens einen Verordnungsentwurf mit der jeweiligen Einstufung des Stoffes
hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen erstellt. Die endgültige Entscheidung
über die Rückstandshöchstmengen wird von der KOM nach Beteiligung des
ständigen Tierarzneimittelausschusses getroffen.
33. Sind die als Grundlage für die Änderung vorgelegten Unterlagen
öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?
Das vom CVMP erstellte Gutachten beinhaltet eine kurze Beschreibung der
Durchführung der Studie als auch deren wesentliche Ergebnisse. Das Gutachten
ist auf der Homepage der EMA veröffentlicht. Die vom Antragsteller
vorgelegten Unterlagen sind generell nicht öffentlich einsehbar.
34. Gab oder gibt es Hinweise, dass sich Rückstände von Monensin-Natrium
in Niere und Leber von Rindern verstärkt anreichern?
War dies ein Grund für die Änderung der Rückstandshöchstmengen?
Monensin reichert sich nicht in diesen Geweben an und hat bei
Bolusapplikation nach ca. einer Woche ein Gleichgewicht (Steady-State) erreicht.
Es handelt sich, wie oben erwähnt, bei der Änderung des MRL um eine
technische Anpassung an die Ergebnisse der neuen Rückstandsstudie mit dem
formulierten Bolus-Präparat. Die Untersuchungen zeigten eine etwas andere
Verteilung der Rückstände in Leber und Niere als aufgrund der Ergebnisse früherer
Studien erwartet.
Drucksache 17/14702 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leber und Nieren von
Milchvieh, das aus der Produktion genommen wird, in die
Lebensmittelverwertung?
Wenn nein, was passiert mit diesen Organen?
Wenn ja, welche Bedenken gibt es, Organe mit Rückständen von
antibiotischen Wirkstoffen, insbesondere Monensin, in Lebensmitteln
zuzulassen?
Fleisch zum menschlichen Verzehr wird von Rindern verschiedener Nutzungs-
und Altersgruppen gewonnen. Lebern und Nieren der Schlachtrinder stellen
dabei nach geltendem EU-Lebensmittelhygienerecht grundsätzlich genießbare
Teile des Schlachtkörpers dar und dürfen als Lebensmittel in Verkehr gebracht
werden, sofern die einschlägigen lebensmittelhygienerechtlichen
Anforderungen erfüllt sind.
Nach den unionsrechtlichen Regelungen sind Fleisch bzw. Organe, die
Rückstände oberhalb der hierfür im Unionsrecht festgelegten Werte aufweisen,
genussuntauglich. Sie dürfen nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht
werden, sondern müssen entsprechend der EU-Vorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte entsorgt werden.
36. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Unternehmen, die
Monensin-Natrium für Tierarzneimittel einsetzen, und wenn ja, welche?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Zulassungen für
Medikamente mit Monensin-Natrium beantragt, und wenn ja, wie viele und für
welche Medikamente?
In Deutschland gibt es keine weiteren Tierarzneimittel, die Monensin-Natrium
enthalten. Es wurden beim BVL bisher auch keine weiteren Anträge auf
Zulassung derartiger Tierarzneimittel gestellt.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
gesellschaftlichen Konsens, dass der Antibiotikaeinsatz im Sinne der Minimierung
von Resistenzentwicklungen deutlich reduziert werden muss, die
Zulassung eines bis zu 95 Tage wirksamen antibiotischen Wirkstoffes?
Der Bundesregierung ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in
Nutztierbeständen ein wichtiges Anliegen. Dem trägt die 16. AMG-Novelle mit ihren
umfangreichen Neuerungen und weitreichenden Ermächtigungen Rechnung.
Deren Ziel ist es, die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes zu beschleunigen.
Vor diesem Hintergrund sollte die Anwendung von Kexxtone intensiv
überwacht werden. Tierarzt und Tierhalter sind zu einem besonders
verantwortungsvollen Umgang mit diesem antimikrobiell wirksamen Mittel verpflichtet. Der
kritischen Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Tierarzt beim Einsatz von
Kexxtone kommt hier eine besondere Bedeutung zu, zumal Verbesserungen im
Haltungs- und Fütterungsmanagement häufig ausreichen können, um eine
Ketose zu verhindern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]