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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einladungen und medizinische Behandlung afghanischer Politiker und Milizenführer in Deutschland

Aufenthalt von Politikern, von Angehörigen der Sicherheitskräfte sowie von Milizenführern aus Afghanistan seit dem Jahr 2002, Rolle deutscher sicherheitspolitischer Ziele, medizinische Behandlung in hiesigen Krankenhäusern, Finanzierung von Reise- oder Behandlungskosten sowie von persönlichen Geschenken aus Bundesmitteln, Personenschutz, durch einzelne afghanische Besucher im Herkunftsland mutmaßlich begangene schwere Menschenrechtsverletzungen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.08.2013

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1452302. 08. 2013

Einladungen und medizinische Behandlung afghanischer Politiker und Milizenführer in Deutschland

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Juni 2013 berichtete die „tageszeitung“ unter dem Titel „Gekaufte Freundschaft“ (www.taz.de/!118086/) über mehrere Deutschlandaufenthalte des afghanischen Vizepräsidenten, ehemaligen Verteidigungsministers und Milizenführers Mohammed Qasim Fahim, bei denen er sich u. a. „auf Staatskosten“ im Bundeswehrkrankenhaus Berlin untersuchen habe lassen und sich „ein Pferd in Brandenburg aussuchen durfte“, das anschließend die Bundeswehr für ihn nach Afghanistan transportiert habe. Reinhard Erös, Gründungsmitglied und Leiter der Kinderhilfe Afghanistan und selbst ehemaliger Bundeswehrangehöriger kommentierte diese Vorgänge gegenüber der „tageszeitung“ mit den Worten: „Dann zahlen wir mit Steuergeldern die Behandlung eines der größten Kriegsverbrecher in Afghanistan.“ Tatsächlich werden Mohammed Qasim Fahim sowohl von Seiten der UN als auch von Human Rights Watch (HRW) schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, insbesondere in der Zeit, als Mohammed Qasim Fahim 1993 unter Ahmad Schah Massoud am Angriff auf Kabul beteiligt war (HRW (2005): Blood-Stained Hands – Past Atrocities in Kabul and Afghanistan’s Legacy of Impunity). Laut „tageszeitung“ habe eine ihm unterstellte Einheit zuvor „exklusiv die Verhöre und Folter“ politischer Gegner organisiert. Auch unter der Regierung Hamid Karzai seit 2001 wurde ihm vorgeworfen, ein kriminelles Netzwerk zu unterhalten, das u. a. für Waffen- und Drogenhandel, Banküberfälle und Entführungen verantwortlich ist (http://uk.reuters.com/article/2009/05/04/uk-afghanistan-election-fahim-sb-idUKTRE54340020090504).

Darüber hinaus berichtet die „tageszeitung“ über weitere Milizenführer und „Warlords“, darunter Sia Massud, Raschid Dostum und Mohammad Mohaqeq, die zu medizinischen Behandlungen oder Konferenzen nach Deutschland eingeladen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich Mohammed Qasim Fahim, Sia Massud, Raschid Dostum und Mohammad Mohaqeq nach dem Beginn des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan in Deutschland aufgehalten haben, und zu welchem Zweck wurde ihnen über welche Zeiträume jeweils die Einreise gestattet?

2

Welche weiteren hochrangigen Mitglieder der afghanischen Regierung, der Afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) und des afghanischen Geheimdienstes haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 über welche Zeiträume in Deutschland aufgehalten (bitte mit Angabe ihrer Funktion und des Zwecks ihres Aufenthalts, soweit bekannt)?

3

Welche weiteren Personen, die nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen in bewaffneten afghanischen Gruppen einnehmen, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 über welche Zeiträume in Deutschland aufgehalten (bitte mit Angabe ihrer Funktion und des Zwecks ihres Aufenthalts, soweit bekannt)?

4

Welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) hielten sich seit 2002 wann auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland auf?

5

Welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) ließen sich während ihres Aufenthalts in Bundeswehrkrankenhäusern behandeln oder untersuchen?

6

Für welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) wurden die Reisekosten aus Mitteln des Bundeshaushalts übernommen oder bezuschusst (bitte unter Angabe des jeweiligen Haushaltstitels)?

7

Welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) wurden in Flugzeugen der Bundeswehr oder in im Auftrag der Bundeswehr verkehrenden Flugzeugen nach Deutschland gebracht?

8

Für welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) wurden Behandlungskosten aus Mitteln des Bundeshaushalts übernommen oder den Behandelten nicht in Rechnung gestellt?

9

Welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung Geschenke aus Mitteln des Bundeshaushalts bzw. von der Bundeswehr?

10

Welche dieser Personen (Fragen 1 bis 3) erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung Personenschutz durch Sicherheitskräfte des Bundes oder der Länder?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mohammed Qasim Fahim von Vertretern der Bundesregierung bzw. der Bundeswehr ein Pferd oder dessen Transport nach Afghanistan angeboten wurde?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorgang, bei dem Mohammed Qasim Fahim angeboten wurde, ein Pferd nach Afghanistan zu transportieren?

13

Welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (AIHRC) Mohammed Qasim Fahim Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft und Human Rights Watch ihn als Kriegsverbrecher bezeichnet?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich Raschid Dostum in Deutschland medizinisch-psychologisch behandeln ließ, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, von wem die Kosten dieser Behandlung getragen wurden?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung von Mitarbeitern der syrischen Sicherheitskräfte und Geheimdienste in Krankenhäusern in Deutschland und insbesondere über eine medizinische Behandlung von Hisham Ikhtiyar und Ali Mamluk in Bundeswehrkrankenhäusern?

16

Welche Mitarbeiter der syrischen Sicherheitskräfte und Geheimdienste erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren während ihres Aufenthalts Personenschutz durch Sicherheitskräfte des Bundes oder der Länder?

17

Zu welchen der genannten Personen sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, dass sie schwerer Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden?

18

Welche Rolle spielen mutmaßlich durch diese begangene Menschenrechtsverletzungen bei der Entscheidung der Bundesregierung, Politiker und Milizenführer aus Afghanistan nach Deutschland einzuladen oder in Deutschland behandeln zu lassen?

19

Welche Rolle spielen sicherheitspolitische Ziele bei der Pflege der Beziehungen zu Politikern und Milizenführer aus Afghanistan und bei der Entscheidung der Bundesregierung, Politiker und Milizenführer aus Afghanistan nach Deutschland einzuladen oder in Deutschland behandeln zu lassen?

Berlin, den 31. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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