[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14670
17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14532 –
Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl rechtsextremer Verdachtsfälle in der Bundeswehr ist weit höher, als
aus dem Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ersichtlich
ist. Während der Wehrbeauftragte für das Jahr 2012 eine Zahl von 67 nennt,
hat der Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Ulrich Birkenheier,
in einem Interview mit dem Deutschlandfunk (14. Juli 2013) von „knapp über
300“ Fällen gesprochen.
Bereits aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten“
(Bundestagsdrucksache 17/8543) geht hervor, dass die Zahlen des MAD weit höher sind.
Während dem Wehrbeauftragten für die Jahre 2010 und 2011 insgesamt 149
rechtsextreme Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist der MAD im gleichen Zeitraum
963 Verdachtsfällen nachgegangen.
Dabei wurden 69 Bundeswehrangehörige als Rechtsextremisten bewertet. Wie
viele jener Verdachtsfälle, die dem Wehrbeauftragten vorlagen, letztlich
bestätigt wurden, vermochte die Bundesregierung nicht zu beantworten. Hierin
sehen die Fragesteller eines von mehreren Defiziten im Umgang mit
Rechtsextremen in der Bundeswehr.
Die Fragesteller gehen davon aus, dass der MAD-Chef mit der Zahl von rund
300 rechtsextremen Fällen Verdachtsfälle meinte und nicht identifizierte
Rechtsextremisten (sollte diese Annahme nicht zutreffen, wird um Korrektur
gebeten).
Weder die genannte Antwort der Bundesregierung noch das Interview des
MAD-Chefs enthalten konkrete Angaben dazu, wie viele Rechtsextremisten
letztlich aus der Bundeswehr entlassen worden sind. Der MAD-Chef sagt zwar
einerseits: „Die werden auf jeden Fall, wenn sie erkannt werden, entlassen.“
Andererseits werde aber auch danach geprüft, „gibt es entlastende Punkte oder
sind sie nicht so extremistisch veranlagt, dass sie für die Dauer ihrer
Verwendung in der Bundeswehr bleiben können.“ Was „entlastende Punkte“ für
rechtsextreme Umtriebe sein könnten, erschließt sich nicht, ebenso wenig wie
die Frage, ab welchem Grad von Rechtsextremismus ein Soldat zu entlassen
ist. Generell stellt sich angesichts des Verhältnisses von 963 Beobachtungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. August
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14670 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu 69 „erkannten“ Rechtsextremisten in den Jahren 2010 und 2011 die Frage
nach der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens des MAD.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung ist die Beantwortung der Fragen 7, 8, 23 und 24 in dem
für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil ihrer Antwort aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch
grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Verschlusssachengrad „Nur für
den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA)
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort
der Bundesregierung auf diese Fragen würde Einzelheiten zu dem im Bereich
der Extremismus-/Terrorismusabwehr eingesetzten Personal enthalten und
Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des MAD in diesem Bereich zulassen. Die
Wirksamkeit der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des MAD würde dadurch
beeinträchtigt. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als
„VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.
Der MAD nimmt in der Bundeswehr personenbezogene
Verfassungsschutzaufgaben bei der Abwehr von Innentätern wahr. Er beobachtet rechtsextremistische
Handlungen und Entwicklungen in der Bundeswehr im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags zur Sammlung und Auswertung von Informationen über
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder
die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und über Bestrebungen, die gegen
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind (§ 1 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 und Satz 2 MADG). Diese nachrichtendienstliche Aufgabenwahrnehmung
ist von der Verfolgung politisch motivierter Kriminalität durch die Polizei
abzugrenzen.
Den personalbearbeitenden Dienststellen der Bundeswehr übermittelt der MAD
auf der Grundlage von § 11 Absatz 1 MADG i. V. m. § 19 Absatz 1 BVerfSchG
vorhaltbare – und damit gerichtsverwertbare – Erkenntnisse zu erkannten
Extremisten und Verdachtspersonen einschließlich einer Bewertung, um diesen
Dienststellen personalrechtliche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu
ermöglichen. Entsprechendes gilt für die Disziplinarvorgesetzten in
disziplinarrechtlicher Hinsicht. Als erkannte Extremisten in der Bundeswehr werden
Personen bewertet, wenn sie als Geschäftsbereichsangehörige oder im
Geschäftsbereich Tätige verfassungsfeindliche Handlungen und Verhaltensweisen
erkennen lassen, auch ohne dass bereits eine formale Mitgliedschaft in einer
extremistischen oder terroristischen Gruppierung oder ein strafrechtlich
relevantes oder gar gewalttätiges Verhalten vorliegen muss.
Die Schwelle bildet hier eine Gesamtbewertung, ob der Betroffene seiner
politischen Treuepflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nachkommt.
Ein erkannter Extremist bietet nicht die Gewähr dafür, im Sinne der
dienstrechtlichen Vorschriften jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
einzutreten (vgl. § 8 des Soldatengesetzes, § 60 Absatz 1 Satz 3 des
Bundesbeamtengesetzes, § 42 Satz 2 des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst, Bes. Teil).
Zu den möglichen personalrechtlichen Maßnahmen zählen insbesondere eine
Entlassung, die bei freiwillig Wehrdienstleistenden unter den Voraussetzungen
des § 75 des Soldatengesetzes oder bei Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Absatz 4
Satz 1 oder § 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes in den ersten vier Dienstjahren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14670erwirkt werden kann. Auch kommen bei freiwillig Wehrdienstleistenden eine
Verkürzung der Wehrdienstzeit bzw. das Absehen von einer
Dienstzeitverlängerung oder einer Übernahme in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit in
Betracht. Bei Soldaten auf Zeit kann ebenfalls von der Verlängerung ihrer
Dienstzeit abgesehen und eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines
Berufssoldaten abgelehnt werden. Alle Statusgruppen können aus einer besonderen
Verwendung herausgelöst werden, und es kann von einer Beförderung
abgesehen werden. Insbesondere auch unterhalb der Schwelle eines erkannten
Extremisten können verwendungseinschränkende Maßnahmen (z. B. keine
Ausbildung an Waffen, keine Teilnahme an Auslandseinsätzen, keine Förderung)
getroffen werden. Darüber hinaus können disziplinarrechtliche Maßnahmen im
Sinne der Wehrdisziplinarordnung bzw. des Bundesdisziplinargesetzes
getroffen werden, die insbesondere bei Berufssoldaten und Beamten bis hin zu einer
Entfernung aus dem Dienst gehen können (vgl. hierzu auch die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/8543).
Die Fragesteller gehen zutreffend davon aus, dass die vom Präsidenten MAD-
Amt im zitierten Interview genannten Fallzahlen Verdachtsfälle und keine
erkannten Extremisten darstellen. In den vergangenen Jahren konnte in der
Mehrzahl der Einzelfälle der Verdacht extremistischer Bestrebungen ausgeräumt
oder im Überprüfungszeitraum, teilweise auch wegen des Erreichens des
Dienstzeitendes des Betroffenen, nicht erhärtet werden.
1. Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle hat der MAD im Jahr 2012 (neu)
bearbeitet?
Im Jahr 2012 hat der MAD 338 rechtsextremistische Verdachtsfälle neu
aufgenommen.
2. Wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?
a) Um welche Arten rechtsextremer Betätigung handelte es sich hierbei
jeweils (bitte vollständig auflisten)?
b) Wie viele Bundeswehrangehörige wurden als Rechtsextremisten
erkannt (bitte nach zivil bzw. militärisch trennen und bei Soldaten den
Dienstgrad angeben sowie ob es sich um freiwillig Wehrdienstleistende
– FWDL –/Soldaten auf Zeit – SaZ – oder Berufssoldaten – BS –
handelt)?
Im Jahr 2012 wurden sieben Verdachtsfälle mit dem Ergebnis „erkannter
Extremist“ abgeschlossen.
Diesen Vorgängen lagen die Mitgliedschaft in bzw. die Aktivität für
rechtsextremistische Parteien oder Personenzusammenschlüsse zugrunde.
Bei den als Rechtsextremisten bewerteten Bundeswehrangehörigen handelt es
sich um
– zwei Soldaten auf Zeit aus der Laufbahngruppe der Unteroffiziere,
– zwei Soldaten auf Zeit aus der Laufbahngruppe der Mannschaften,
– zwei freiwillig Wehrdienst leistende Mannschaften,
– einen zivilen Mitarbeiter.
Drucksache 17/14670 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Sind alle der in den Jahren 2010 bis 2012 erkannten Rechtsextremisten
infolge ihrer Erkennung vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen
worden, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele dieser Rechtsextremisten sind regulär nach Beendigung ihrer
Dienstzeit ausgeschieden?
b) Wie viele leisten heute noch ihren Dienst?
Die schriftlichen Übermittlungen des MAD an personalbearbeitende Stellen
ziehen immer eine Prüfung dienstrechtlicher Maßnahmen der zuständigen
Stellen der Bundeswehr nach sich. Ob die Erkenntnisse, die zu einer Einstufung als
„erkannter Extremist“ geführt haben, eine Entlassung einer/eines
Bundeswehrangehörigen rechtfertigt, bedarf jedoch stets der Einzelfallentscheidung.
Eine umfassende, den Zeitraum 2010 bis 2012 abdeckende statistische
Erhebung über das Ergebnis der Prüfung in den einzelnen Fällen liegt nicht vor. Eine
händische Auswertung der Unterlagen ergab, dass in den Jahren 2010 bis 2012
76 Rechtsextremisten erkannt wurden. Davon haben 75 die Bundeswehr
inzwischen verlassen, wobei 18 vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen wurden.
Eine Person leistet noch Dienst. Sie unterliegt personalrechtlichen Maßnahmen.
Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
4. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden in den Jahren seit 2000 vom
MAD als Rechtsextremisten erkannt?
Falls die Bundesregierung dies nicht beantworten kann, warum liegen die
Ergebnisse der entsprechenden Überprüfungen nicht vor?
Falls die Daten gelöscht oder geschreddert wurden, wann, warum und wer
hat dies jeweils angeordnet?
Auf die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8543) zu den
Fragen 4 und 5 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom
3. Februar 2012 wird verwiesen.
Der MAD verfügt über keine den Gesamtzeitraum seit 2000 abdeckende
statistische Erhebung. Eine zuverlässige nachträgliche Erfassung über den
Gesamtzeitraum ist auf Grund der datenschutzrechtlichen Löschungspflichten nicht
möglich.
5. Falls nicht alle dieser erkannten Rechtsextremisten entlassen worden sind,
wie viele dieser Personen leisten noch heute ihren Dienst (bitte nach zivil
bzw. militärisch, FWDL/SaZ/BS und Dienstgrad unterteilen)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie genau ist der Begriff „Erkennens“ eines Rechtsextremisten zu
verstehen, und inwiefern setzt dies nachprüfbare Tatsachen bzw. Gerichtsurteile
voraus?
Der MAD übermittelt den jeweiligen personalbearbeitenden Dienststellen
Daten sowie Bewertungen zu „erkannten Extremisten“. Als erkannte Extremisten
in der Bundeswehr werden Personen bewertet, wenn sie als
Geschäftsbereichsangehörige oder im Geschäftsbereich Tätige verfassungsfeindliche Handlungen
und Verhaltensweisen erkennen lassen, auch ohne dass bereits eine formale
Mitgliedschaft in einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung oder
ein strafrechtlich relevantes oder gar gewalttätiges Verhalten vorliegen muss.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14670Der MAD übermittelt den jeweiligen personalbearbeitenden Dienststellen auch
Daten sowie Bewertungen zu „Verdachtspersonen“, über die bestätigte
Informationen (Erkenntnisse) hinsichtlich der Beteiligung an extremistischen
Bestrebungen vorliegen, insbesondere um ihnen personalrechtliche Maßnahmen
(z. B. Versetzung, Nichtweiterverpflichtung oder Entlassung) in eigener
Zuständigkeit zu ermöglichen. Parallel hierzu wird auch der zuständige
Disziplinarvorgesetzte unterrichtet.
Der MAD übermittelt den zuständigen Dienststellen im Hinblick darauf, dass
die durch sie getroffenen personal- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen
einer gerichtlichen Überprüfung stand halten müssen, grundsätzlich nur
vorhaltbare (gerichtsverwertbare) Erkenntnisse. Bei unbestätigten Hinweisen auf
eine Beteiligung an extremistischen Bestrebungen von erheblicher Bedeutung
(z. B. Gewalttaten) wird bereits auf dieser Grundlage ein Warnhinweis erteilt.
Weitere Hinweise zum Begriff des „Erkennens“ enthält die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
a) Welche Rechtsmittel hat ein als Extremist erkannter
Bundeswehrangehöriger gegen die „Erkennung“, und inwiefern wird ihm diese
überhaupt mitgeteilt?
Eine zulässige Rechtsschutzmöglichkeit gegen die Feststellung der Einstufung
als „Extremist“ bzw. „Verdachtsperson“ besteht nicht. Hierbei handelt es sich
nach der Rechtsprechung (VG Oldenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008,
Az.: 6 A 256/07) um einen vorbereitenden Akt im Rahmen der
bundeswehrinternen Willensbildung. Erst wenn die Bewertung des MAD-Amtes zu einer
Personalmaßnahme, wie etwa einer Versetzung, führt, entfaltet sich eine
Außenwirkung mit der Folge, dass Soldaten/Soldatinnen Beschwerde und Beamte und
Beamtinnen Widerspruch einlegen können. Diese Entscheidungen können mit
einer verwaltungsgerichtlichen Klage angefochten werden.
Über die Mitteilung des MAD-Amtes an die personalbearbeitenden Stellen
wird mit den Betroffenen ein Personalgespräch geführt.
b) Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr mit von zu entlassenden
Rechtsextremisten angestrengten Gerichtsverfahren gemacht?
In der Regel werden die Entscheidungen der personalbearbeitenden Stellen
durch die erkennenden Gerichte gehalten.
7. In wie vielen der in den Jahren 2010 bis 2012 geprüften Verdachtsfällen hat
der MAD Eingriffe nach dem G10-Gesetz vorgenommen, und in wie vielen
Fällen waren hiervon Personen betroffen, bei denen sich der Verdacht nicht
bestätigt hat?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem
Zahlenverhältnis?
Die Beantwortung der Frage 7 wird dem Deutschen Bundestag mit der
Einstufung „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gesondert zugeleitet.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis
zum Ende der 17. Wahlperiode).
Drucksache 17/14670 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Was versteht der Chef des MAD nach Kenntnis der Bundesregierung
unter „entlastenden“ Punkten angesichts einer rechtsextremen Betätigung,
und inwiefern teilt sie diese Auffassung?
Die Beantwortung der Frage 8 wird dem Deutschen Bundestag mit der
Einstufung „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gesondert zugeleitet.*
9. Wie viele Verdachtsfallbearbeitungen aus dem „islamistischen“
Phänomenbereich hat der MAD in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils
vorgenommen, wie viele Personen wurden hierbei als Extremisten erkannt,
und welche Konsequenzen hat die Bundeswehr hieraus gezogen?
Von 2010 bis 2012 wurden 111 Verdachtsfälle im Phänomenbereich Islamismus
bearbeitet; dabei wurden neun Extremisten erkannt.
Mangels einer umfassenden statistischen Erhebung liegen keine detaillierten
Informationen darüber vor, welche Konsequenzen die Bundeswehr im Einzelfall
aus der Einstufung einer Person als „erkannter Extremist“ gezogen hat. Eine
händische Ermittlung des Sachverhaltes hat ergeben, dass sechs Extremisten
vorzeitig entlassen worden sind. Keiner der neun erkannten Extremisten leistet
noch Dienst in der Bundeswehr.
10. Wie viele Verdachtsfallbearbeitungen wurden 2010, 2011 und 2012
jeweils in anderen Phänomenbereichen durchgeführt, wie viele Personen
wurden hierbei als Extremisten erkannt, und welche Konsequenzen hat
die Bundeswehr hieraus gezogen?
Von 2010 bis 2012 wurden 93 Verdachtsfälle in anderen Phänomenbereichen
bearbeitet; dabei wurden acht Extremisten erkannt. In Ermangelung einer
statistischen Erhebung wurde die Information darüber, welche Konsequenzen die
Bundeswehr im Einzellfall aus der Einstufung einer Person als „erkannter
Extremist“ gezogen hat, auch hier manuell ermittelt. Hiernach wurde ein erkannter
Extremist vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen. Keiner der acht
erkannten Extremisten leistet noch Dienst in der Bundeswehr.
11. Wie viele der seit 2000 als Extremisten (aller Phänomenbereiche)
erkannten Personen sind in einschlägigen PMK-Dateien (PMK: Politisch
motivierte Kriminalität) des Bundeskriminalamtes (BKA) – einschließlich bei
diesem angesiedelten gemeinsamen und Verbunddateien – sowie im
INPOL-System erfasst (bitte jeweils Datei benennen)?
Eine statistische Erhebung über die Erfassung von Verdachtspersonen/
Extremisten in einschlägigen Dateien der Polizei (PMK, Inpol) findet nicht statt. Die
Bewertung einer Person als Extremist setzt keine Straffälligkeit voraus. Es wird
auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.
12. Warum genau ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich
anzugeben, wie viele der dem Wehrbeauftragten gemeldeten
Verdachtsfälle sich bestätigt haben, und warum wird zwecks Beachtung daten-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis
zum Ende der 17. Wahlperiode).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14670schutzrechtlicher Gesichtspunkte nicht beispielsweise eine
Anonymisierung der Fälle vorgenommen?
Verdachtsfälle der als „Besonderes Vorkommnis“ gemeldeten Vorgänge werden
bereits anonymisiert gespeichert und intern bewertet.
Nach der Abgabe eines solchen Vorkommnisses an die zuständige
Staatsanwaltschaft erhält die Bundeswehr in vielen Fällen keine Information über den
Ausgang des Ermittlungsverfahrens. Derzeit erarbeitet die Bundeswehr ein Konzept
zur Erfassung und Bewertung der Inneren und Sozialen Lage in der
Bundeswehr. Dieses Konzept soll Erkenntnisse aus Meldeverfahren und
Berichtspflichten zur Bewertung der Inneren und Sozialen Lage zusammentragen. In
diesem Zusammenhang werden auch die rechtlichen und tatsächlichen
Möglichkeiten geprüft, um die vom Disziplinarvorgesetzten und die von der
Personalführung in diesen Fällen getroffenen Maßnahmen sowie einen Abschluss des
Strafverfahrens nachvollziehen zu können.
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
bisherigen Zustand, dass die Überprüfung dieser Verdachtsfälle praktisch nicht
möglich ist?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung zwar keine Angaben
zum Verlauf der Prüfverfahren gegen Soldaten, sehr wohl aber zu zivilen
Angestellten (Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 17/8543:
kein Verdachtsfall gegen Zivilangestellte habe sich bestätigt) machen
kann?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Was genau war Inhalt der Verdachtsfälle, die im Jahr 2012 dem
Wehrbeauftragten gemeldet worden sind (bitte vollständig unter Angabe der
wesentlichen Hinweise auf Tatumstände usw. übermitteln oder
Meldungen als Anlage beifügen)?
Es werden alle Meldungen über „Besondere Vorkommisse“ mit Verdacht auf
rechtsextremistische Vorgänge an den Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages weiter geleitet. Für das Jahr 2012 wurden 67 „Besondere
Vorkommnisse“ mit rechtsextremistischem/fremdenfeindlichem Hintergrund gezählt. An
diesen Vorfällen waren 70 Soldaten beteiligt. Eine Übersicht über das
Meldeaufkommen ist als Anlage beigefügt.
16. Inwiefern werden „rechtspopulistische“ Äußerungen (vgl. die Antwort zu
Frage 4b auf Bundestagsdrucksache 17/8543) als „extremistisch“
gewertet (bitte die konkreten Beispiele aus den Jahren 2010 bis 2012 zitieren,
bei denen „rechtspopulistische“ Äußerungen zu einem Prüfvorgang
geführt haben, und soweit möglich, das Ergebnis des Prüfvorgangs
angeben)?
Die Antwort zu Frage 15 enthält eine Übersicht der Vorkommnisse, die mit
Verdacht auf rechtsextremistische Vorgänge gemäß der Zentralen Dienstvorschrift
(ZDv) 10/13 „Besondere Vorkommnisse“ als links- oder rechtsextreme Vorfälle
als Besondere Vorkommnisse nach Anlage 9 (Verdacht auf Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates) oder Anlage 15 (Betätigungen gegen die freiheit-
Drucksache 17/14670 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeliche demokratische Grundordnung durch Soldatinnen und Soldaten) zu melden
sind.
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Wie viele und welche (bitte detailliert angeben) indizierten Ton- und
Bildträger, Schriften, Fahnen, Figuren, Abzeichen oder ähnliche Gegenstände
wurden im Zuge der Prüfungen als belastend festgestellt?
Hierzu liegen der Bundesregierungen keine detaillierten Kenntnisse vor.
18. Wie genau erfolgt die vom MAD in seinen MAD-Informationen (vgl. die
Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/8543) vorgenommene
Sensibilisierung für Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus (bitte
ggf. Artikel usw. als Anlage beifügen)?
Der MAD berichtet in der MAD-Info über aktuelle Themen und
Angelegenheiten von allgemeinem Interesse mit Bezug zum Rechtsextremismus, um über
diesen Phänomenbereich aufzuklären und Bundeswehrangehörige zu
sensibilisieren. Seit dem Jahr 2007 wurden hierzu insgesamt 42 Beiträge in die MAD-
Informationen aufgenommen. Im Folgenden sind exemplarisch die relevanten
Artikel seit 2010 aufgeführt:
• Neue „Schulhof-CD“ der „Nationaldemokratischen Partei DEUTSCH-
LANDS“ (NPD)
• Propaganda-Comic der „Jungen Nationaldemokraten“
• Die Partei „pro NRW“
• Kampagne der Jungen Nationaldemokraten (JN): „Bundeswehr raus aus
AFGHANISTAN“
• Exekutivmaßnahmen gegen die Betreiber des rechtsextremistischen
„Widerstand Radio“
• Die „Jungen Nationaldemokraten“ (JN)
• Der 1. Mai und seine Bedeutung für Links- und Rechtsextremisten
• Nachtrag zum Beitrag „Exekutivmaßnahmen gegen Betreiber des
rechtsextremistischen „Widerstand Radio“
• Rechtsextremistische Kampagne „DIE UNSTERBLICHEN“
• Islamfeindlichkeit als Kampagnenthema im Rechtsextremismus
• Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern 2010
• Bedeutende Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene
• Rechtsextremismus/-terrorismus in DEUTSCHLAND
• Die Nutzung der „neuen Medien“ durch Rechtsextremisten
• Zusendung „rechter“ E-Mails an Bundeswehrrechner
• Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nach Udo VOIGT
• JN-Publikation „DER AKTIVIST“ erscheint in neuem Layout
• Auflösung der DVU und Gründung der Partei „DIE RECHTE“
• Kampfsportszene und Rechtsextremismus
• Bedeutende Ereignisse für die rechtsextremistische Szene im Internet
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14670• Exekutivmaßnahmen gegen die rechtsextremistische Szene in DEUTSCH-
LAND
• Aktivitäten von Rechtsextremisten in sozialen Netzwerken – Fortschreibung
• Die Jungen Nationaldemokraten (JN) – Fortschreibung
• DIE RECHTE – Fortschreibung
19. Teilt die Bundesregierung die Interpretation der Fragesteller, dass aus der
Antwort zu Frage 3a auf Bundestagsdrucksache 17/8543 hervorgeht, dass
der MAD regelmäßig lediglich solche Hinweise auf rechtsextreme
Betätigung von Bundeswehrsoldaten an die militärischen Vorgesetzten zur
Kenntnis bringt, die sich auf Gewaltdelikte beziehen oder bei denen es
sich um Betätigungen für eine fremde Macht handelt, nicht jedoch solche
Delikte, bei denen es sich „lediglich“ beispielsweise um
Propagandadelikte handelt (bitte ggf. begründen)?
Die Übermittlungen an die militärischen Vorgesetzten beschränken sich nicht
auf Sachverhalte, die Gewaltdelikte oder Tätigkeiten für eine fremde Macht
beinhalten. Der MAD übermittelt den personalbearbeitenden Dienststellen
vorhaltbare Erkenntnisse über Verdachtspersonen und erkannte Extremisten,
unabhängig davon, ob Straftatbestände verwirklicht wurden. Ferner prüft er während
seiner Ermittlungstätigkeit fortlaufend, ob nach seinem Erkenntnisstand bereits
vorhaltbare Erkenntnisse bestehen, die dem zuständigen Vorgesetzten als
Grundlage für Dienstaufsichts- oder Disziplinarmaßnahmen mitgeteilt werden
können.
20. Falls die Bundesregierung die vorgenannte Interpretation der Fragesteller
im Wesentlichen teilt, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und
wie will sie sicherstellen, dass sämtliche Informationen über
rechtsextreme Umtriebe die Dienstvorgesetzten erreichen, damit diese die
Entlassung veranlassen können?
Die Bundesregierung teilt die Interpretation der Fragesteller nicht. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Werden von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. seiner
nachgeordneten Dienststellen mittlerweile Untersuchungen zu der Frage
durchgeführt oder vorbereitet, wie weit rechtspopulistische,
antimuslimische Stimmungen in der Bundeswehr verbreitet sind (bitte ggf.
erläutern)?
Derartige Untersuchungen finden derzeit nicht statt.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des MAD-Chefs nach
Erweiterung der geheimdienstlichen Kompetenzen des MAD hinsichtlich
einer Überprüfung von Bewerbern zu folgen, und wenn ja, welche
Initiativen plant sie dazu?
Eine Novellierung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst ist in
dieser Legislaturperiode nicht beabsichtigt.
Drucksache 17/14670 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie ist beim MAD die Bearbeitung politisch motivierter Kriminalität
bzw. die Beobachtung diesbezüglicher Verdachtsfälle organisiert und
strukturiert?
a) Gibt es dabei verschiedene Abteilungen je nach Phänomenbereich,
oder werden unterschiedliche Phänomenbereiche von den gleichen
Mitarbeitern bzw. Stäben bearbeitet?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen Verdachtsfällen auf
rechtsextreme bzw. anders klassifizierte PMK-Tätigkeiten nach?
c) Welche Veränderungen sind in dieser Hinsicht derzeit geplant?
Der MAD bearbeitet keine politisch motivierte Kriminalität. Auf die in der
Vorbemerkung der Bundesregierung gegebenen Erläuterungen zur Tätigkeit des
MAD wird verwiesen. Weitere Einzelheiten zur Beantwortung der Frage 23
werden dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH“ gesondert zugeleitet.*
24. Welche Rolle spielt bislang das Gemeinsame Zentrum gegen
Rechtsextremismus (GAR) bei der Identifizierung rechtsextremer
Bundeswehrangehöriger, und in wie vielen Fällen beruht ihre Identifizierung auf der
Arbeit im GAR?
Mit der Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) im Dezember 2011, das im November 2012 in
den Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums
(GETZ) überführt worden ist, wurde ein ressort- und behördenübergreifendes
Forum geschaffen, welches den vertieften unmittelbaren und wechselseitigen
Informationsaustausch insbesondere zwischen Polizeibehörden und
Nachrichtendiensten erleichtert.
Relevante Informationen aus dem Phänomenbereich PMK -rechts- werden im
Verbund der Sicherheitsbehörden, insbesondere in der Gemeinsamen Lage des
GAR ausgetauscht und erörtert. Hierzu gehören grundsätzlich auch für den
MAD relevante Fragestellungen zu Bundeswehrangehörigen, die
rechtsextremistischen Personenkreisen zuzuordnen sind.
Weitere Einzelheiten zur Beantwortung der Frage 24 werden dem Deutschen
Bundestag mit der Einstufung „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
gesondert zugeleitet.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis
zum Ende der 17. Wahlperiode).
Anlage
Antwort der
Bundesregierung zu
Frage 15
lfdNr
Anzahl
Beteilig
te
Ereignis Tatort Status Beschreibung Sachverhalt
001 1 04.01.2012 Köln Freiwillig
Wehrdienstleistende
Die Soldatin soll rechtsextremistisches Liedgut
und Bildmaterial auf ihrem privatem Handy
und Laptop abgespeichert und in die
Liegenschaft eingebracht haben.
002 1 29.01.2012 Neustadt am
Rübenberge
Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll während einer Zugfahrt
rechtsindizierte Musik der Gruppen "Sleipir,
Lunikoff, Landser, Stahlgewitter und
Sturmwehr" lautstark gehört haben.
003 2 30.01.2012 Hof Soldat auf
Zeit
Die Soldaten sollen bei einer
Leistungsüberprüfung ihr Aufgabenblatt mit
einem "Hakenkreuz" versehen haben.
004 0 03.-05.02.2012 Hammelburg ? Unbekannte haben an einer Stubentür im
Gebäude 87 der Liegenschaft ein 15 x 15 cm
großes Hakenkreuz angebracht.
005 1 07.02.2012 Munster Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll auf seiner Facebook-Seite ein
Bild platziert haben, das einen Hund mit
rotweißer Hakenkreuz-Binde darstellt, der den
"Hitlergruß" zeigt. Das Bild wurde mit "Sieg
Wuff" untertitelt.
006 1 10.02.2012 Rotenburg Freiwillig
Wehrdienstleistender
Bei einer ärztlichen Untersuchung wurde beim
Soldaten ein mit Kugelschreiber gemaltes
Hakenkreuz auf dem Arm entdeckt.
007 1 25.02.2012 Strub Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll einen Zivilisten als "Hitler" und
"Nazi" bezeichnet haben.
008 0 10.02.2012 Alt Duvenstedt ? In einer überdachten Bushaltestelle außerhalb
der Liegenschaft wurden vermutlich mit dem
Finger zweimal die "SS-Rune" und einmal das
"Hakenkreuz" in den Schmutz der Scheibe
gezeichnet.
009 0 09.02.2012 Schöne-walde ? Im Kasernenbereich des Standortes Holzdorf
wurde ein "Hakenkreuz" in den Schnee
gezeichnet.
010 1 15.02.2012 Siegburg Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat meldete seinem Kompaniechef,
dass er auf seinem Mobiltelefon
rechtsradikales Gedankengut in Form von
mindestens zwei Musikstücken in die
Liegenschaft der Bundeswehr eingebracht hat.
Bei seiner anschließenden Vernehmung zeigte
der Soldat insgesamt sechs Musikstücke, die
teilweise im Videoformat mit Bildern von Adolf
Hitler hinterlegt waren.
011 2 27.02.2012
Schwielowsee
Freiwillig
Wehrdienstleistender
Beim 1. Soldaten soll sich
rechtsextremistisches Liedgut auf seinem
Laptop befinden. Der 2. Soldat soll eine
Halskette mit einem verbotenen Symbol
getragen haben.
012 1 19.02.2012 Cochem Freiwillig
Wehrdienstleistender
Die Polizei stellte beim Soldaten am rechten
sowie am linken Ärmel seiner
Bundeswehrjacke eine "SS-Rune" in
schwarzer Farbe fest.
013 1 21.05.2009 Dresden Soldat auf
Zeit
Der Soldat ging mit seinem Vater im
bewussten und gewollten Zusammenwirken
mit einem Bekannten gegen einen aus
Aserbeidschan stammenden Mann und
dessen Sohn vor. Der Bekannte des Soldaten
hatte diese zuvor mit den Worten "Scheiß
Ausländer", "Scheiß Kanacken, ihr Türken sollt
weggehen aus Deutschland" beleidigt.
014 1 09.03.2012 Kunduz/
Afghanistan
Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll dreimal den Ausruf "Sieg"
gerufen haben, aus dem Bereich einer
Nachbarstube wurde mit "Heil" geantwortet.
015 1 11./12.03.2012 Stadum Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll das Lied "Kanackensong" der
Skinheadband Standarte in seiner Stube so
laut abgespielt haben, dass die nebenan
schlafende Zeugin den Text erkannte. Im
Rahmen der weiteren Vernehmung erhärtete
sich der Vorwurf, dass der Soldat auch in
geselliger Runde rechtsradikale Musik hören
würde. Bei einer Durchsuchung und
Beschlagnahmung wurde auch ein Messer mit
vier Einhandklingen und Kreuzgelenk
gefunden.
016 1 13.01.2012 Munster Soldat auf
Zeit
Der Soldat gab an, dass Unbekannte in
seinem Facebookprofil ein Hakenkreuz
veröffentlicht haben. Der Soldat ist in Uniform
zu sehen und damit als Angehöriger der
Bundeswehr erkennbar.
017 0 Januar-März
2010
Kempten ? An einem Bundeswehrfahrzeug (Daimler Benz
2 Tonnen) wurden Hakenkreuzzeichnungen
entdeckt.
018 1 08.04.2012 Kunduz/
Afghanistan
Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll rechtsindizierte Lieder von
Annett Müller "Eine Mutter klagt an" sowie
zwei Tage zuvor von der Gruppe Landser
"Arisches Kind" und von der Gruppe
Frontalkraft "Trotz alledem" mit einem Laptop
eines Kameraden abgespielt haben.
019 1 02.04.2012
Schwarzenborn
Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll auf Nachfrage seines Namens
gegenüber einen anderen Kameraden
geäußert haben: "Nachname mit SS. SS ist
mein Motto" bzw. "SS ist mein Programm".
020 1 24.04.2012
Oberviechtach
Freiwillig
Wehrdienstleistender
Bei der Sichtung eines Smartphones wurde
beim Soldaten eine Vielzahl von Musiktiteln
mit verfassungsfeindlichem und
rechtsextremem Hintergrund diverser
einschlägiger rechter Musikgruppen
sichergestellt.
021 2 24.04.2012 Seedorf
Grundwehrdienst
Leistender
Im Internetportal "You Tube" ist ein Video
eingestellt, dass mehrere Soldaten in einem
Keller eines Unterkunftsblockes der
Bundeswehr zeigt. Die Soldaten üben
Liegestütze und Situps aus. Während dieser
Aufnahme grüßt ein Soldat erst militärisch, im
Anschluss erhebt er den rechten Arm zum
Hitlergruß und ruft "Sieg Heil".
022 1 29.04.2012 Münster Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll sich aufgrund von
fremdenfeindlichen Äußerungen in Verbindung
mit Körperverletzung seit dem 29. April 2012
in Polizeigewahrsam befinden.
023 1 05.05.2012 Munster Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll während einer U-Bahnfahrt den
Ausruf "Sieg Heil" getätigt haben.
024 1 25.02.2012 Dresden Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll nach Alkoholgenuss
gegenüber anderen Gästen nach
Diskussionen Äußerungen mit den Worten
"Heil Hitler" und "Auf die Kameradschaft - aufs
Reich" getätigt, den sogenannten schlampigen
Hitlergruß" mindestens zweimal ausgeführt
und eine weibliche Person als
"Kommunistenschlampe" und "Zecke" betitelt
haben.
025 1 30.05.2012 Munster ? Der Soldat soll während eines gemeinsamen
Grillabends ein Lied, vermutlich von der
Gruppe "Sleipnir", von einem Laptop mit dem
Textinhalt (sinngemäß): "Ich bin Mitglied in der
NPD" abgespielt haben.
026 1 26./27.05.2012 Minden Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll dabei beobachtet worden sein,
wie er beim Überqueren einer Brücke einen
ausgestreckten Arm hob und "Heil Hitler" rief.
027 1 11.06.2012 Gerolstein Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll im Besitz einer Tätowierung mit
dem Wortlauf "Meine Ehre heißt Treue" sein.
Des Weiteren soll sich der Soldat
extremistisch geäußert haben.
028 2 22.03.2012 Murnau 2xSoldat auf
Zeit
Die beiden Soldaten sollen im angetrunkenen
Zustand eine Flagge, die das Bundesland
Sachsen darstellt, in die Glut eines
Feuerbehälters vor der Sporthalle der Kaserne
geworfen haben.
029 1 25.06.2012 Pfullendorf Berufssoldat Der Soldat soll sich antisemitisch geäußert
haben.
030 1 09.06.2012 Wuppertal Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll, mit einer Deutschlandfahne
auf dem Rücken, die er über die untere
Gesichtshälfte gezogen hatte, den rechten
Arm zum "Hitlergruß" ausgestreckt haben.
031 1 30.05.2012 Schortens Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll beim Verlassen eines Lokals
ein Zeichen (gehobene rechte Hand) seines
Bruders mit einem "Hitlergruß" erwidert haben.
032 1 11.07.2012 Münster Soldat auf
Zeit
Bei dem Soldat wurden auf dem privaten
Laptop folgende Musikgruppen der Rechten
Szene gesichtet: "Slitmir, Kraftschlag, Landser
und Störkraft" sowie Bilder von Adolf Hitler
und Hakenkreuz-Symbolen. Außerdem
wurden am Auto des Soldaten Aufkleber mit
dem Aufdruck: "Ehre den gefallenen Soldaten"
und "
www.freiesNetz.de" festgestellt.
033 1 18.07.2012 Unna Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll ein Bild eines Kameraden auf
seinem Handy haben, das diesen mit
ausgestrecktem Arm, wie bei einem
Hitlergruß, zeigt.
034 1 24.07.2012 Unna Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll einen Kameraden mit
ausgestrecktem rechten Arm wie bei einem
Hitlergruß fotografiert und es anschl. auf das
Handy des fotografierten Kameraden
übermittelt haben.
035 1 20.07.2012 Mazar-e
Sharif/
Afghanistan
Wehrübender
Der Soldat soll nach einer Filmvorführung
sinngemäß geäußert haben, dass die
chinesische Regierung als vorbildhaft für die
Regierungen in Europa und Nordamerika
gelten würde, dass man zur Lösung des
"Problems" in Afghanistan den Präsidenten
Karzai und etwa 10.000 Afghanen in
Führungsposition eliminieren müsse und dass
ihm eine afghanische Studentengruppierung
bekannt sei, welche nach dem Vorbild der
Roten Armee Fraktion (RAF) bereit sei,
afghanische Führungspersonen zu töten,
wofür er Verständnis bzw. Sympathie äußerte.
036 1 25.07.2012 Bremerhaven Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll mehrmals seinen Kameraden
den Hitlergruß in der Stube gezeigt haben.
037 1 15.06.2012 Fassberg Soldat auf
Zeit
Auf dem Laptop des Soldaten wurden
rechtsextremistische Musikstücke der
Gruppen ENDSTUFE, STURMWEHR und
BÖHSE ONKELZ festgestellt.
038 1 31.07.2012 Luttmersen Soldat auf
Zeit
Der Soldat tätigte vor anderen Soldaten die
Aussage (ungefährer Wortlaut),,Das schaut
aus, als wäre das der Weg zur Gaskammer``,
als ein Kamerad syrisch/libanesischer
Herkunft einen langen Flur entlang lief.
039 1 08.08.2012 Gotha Soldat auf
Zeit
Der Soldat bezeichnet sich selbst als Neonazi
und hält weiterhin Verbindungen zur
rechtsextremen Szene aufrecht.
040 1 - Husum Soldat auf
Zeit
ohne Sachverhalt
041 1 August 12 Berlin Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat wird beschuldigt, in der 33.
Kalenderwoche 2012 ein Foto in einem
Mobilfunknetzwerk (Whats App) gestellt zu
haben, auf dem ein brennendes Hakenkreuz
auf dem Fußboden einer Stube der
7./Wachbataillon BMVg zu sehen ist.
042 1 18.07.2012 Ulm Freiwillig
Wehrdienstleistender
Der Soldat soll bei der Herstellung einer Torte
ein aus Marzipan bestehendes Hakenkreuz
angefertigt haben. Des Weiteren habe er
dieses Hakenkreuz mindestens einem
Soldaten gezeigt, der dann von diesem
Symbol ein Foto geschossen habe.
043 1 14.08.2012 Burg Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll dienstliche Emails per Lotus-
Notes mit der abschließenden Grußformel:
„Hochachtungsvoll, Mit deutschem Gruß“
versandt haben.
044 1 15.08.2012
Truppenübungsplatz
Klietz
Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll am 15.08.2013 in der Zeit von
21.30 Uhr bis 22.00 Uhr während des
Truppenübungsplatz Aufenthaltes des EAKK
Zuges (EAKK-Einsatzvorbereit-ende
Ausbildung für Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung) der 2./ Sanitätsregiment
32 in Klietz vor dem Mannschaftsheim der
Kaserne „Am See“ Frau Stabsunteroffizier Z.
mit Tarnstift ein Hakenkreuz auf ihre Stirn
gemalt haben.
045 1 - Eckernförde Freiwillig
Wehrdienstleistender
Verdacht der Beteiligung / Unterstützung von
Bestrebungen gegen die Menschenwürde
046 1 11.08.2012 Frankenberg Soldat auf
Zeit
Am 16.08.2012 meldete ein unbeteiligter
Soldat, dass er auf der Festplatte des
Soldaten, die er irrtümlich gegriffen hatte,
verfassungsfeindliche Bilder wie Hakenkreuze
etc. und Liedgut verbotener Musikgruppen
gesehen habe.
047 1 15.08.2012 Germersheim Soldat auf
Zeit
Der Soldat wurde während einer
Schießausbildung im AGSHP (AGSHP –
Ausbildungsgerät Schießsimulator
Handwaffen/Panzerabwehrhandwaffen) durch
einen in der Laufbahn der Mannschaften
befindlichen Soldaten befragt, warum man bei
der Schießübung auf den in der Anzeige
dargestellten Bauern schießen muss, worauf
der Soldat sinngemäß erwiderte: „Keine
Ahnung, vielleicht ist er Jude“.
048 1 12.07.2012 Gerolstein Soldat auf
Zeit
Der Soldat hat auf der Stube einen
Kameraden mit den Worten "Du
scheißdrecks-Jude" und "Du scheiß Russe"
beschimpft.
049 1 August 2012 Mazar-e-
Sharif/
Afghanistan
Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll ein afghanisches Kind zum "
Deutschen Gruß" genötigt haben.
050 1 07.05.2011 Fritzlar Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll "Heil Hitler" gerufen haben.
051 1 03.- 06.09.12 Munster Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll im Zuge des Ausbildungsbiwak
II des 2./Offizieranwärterbataillon Munster vom
03.09.2012 bis 06.09.2012 auf dem
Standortübungsplatz Wendisch-Evern
sinngemäß geäußert haben: "Ich hasse
Juden. Juden schauen Deutsche immer so
abwertend an" und "Der Völkermord an den
Juden war gar nicht so schlimm, teilweise
sogar gerechtfertigt". Weiterhin sagte er im
Zuge der Wachausbildung in der 37.
Kalenderwoche 2012 in der Kaserne
Panzertruppenschule in Munster sinngemäß:
"Ich hätte auch kein Problem damit, wenn wir
in Deutschland jetzt eine Diktatur bekämen".
052 1 29.09.2012 Laage Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll in dem Telefonprogramm
"Whatsapp" als Statusmeldung ein
Hakenkreuz verwendet haben.
053 1 29.09.2012 Unna Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll am 29.09.2012 auf seiner
Facebook-Profilseite eine Verknüpfung mit
einem youtube-Video hergestellt haben. Bei
dem Video habe es sich um das Lied "SOS-
Abendland!" der Gruppe "Sturmwehr"
gehandelt.
054 1 25.09.2012 Ellwangen Soldat auf
Zeit
Durch einen unbeteiligten Soldaten wurde
gemeldet, dass er und weitere 8 Kameraden
den Soldaten auf dessen Facebook Profil in
einer SS-Uniform mit dem Untertitel "Arier -
nicht nur sauber, sondern rein" abgebildet
gesehen haben.
055 1 18.10.2012 Munster Soldat auf
Zeit
Gemäß einer dienstlichen Meldung vom
17.10.2012 erkannte ein unbeteiligter Soldat
der 3./Logistikbataillon141 zu verschiedenen
Zeitpunkten im Juni u. September 2012
außerhalb der Dienstzeit in seiner
Truppenunterkunft auf einem aufgestellten
privaten Laptop des Soldaten ein Desktop-
Hintergrundbild, auf dem Adolf Hitler
gemeinsam mit anderen Größen des
nationalsozialistischen Regimes, u.a. Joseph
Goebbels, abgebildet war. Das Bild sei mit der
Unterschrift „The voice of Germany“
unterschrieben gewesen.
056 1 24.10.2012
Truppenübungsplatz
Putlos
Soldat auf
Zeit
Im Rahmen des Hörsaal-Abends zum
Abschluss der nSAK-Ausbildung (nSAK-neues
Schießausbildungskonzept) in 6./schweres
Pionierbataillon 130 (Zeitraum 08.10.-
26.10.2012) wurde der Soldat auffällig durch
plötzliche bipolare Verhaltensänderung und
episodische Stimmungsschwankungen. Der
Soldat wurde aggressiv gegen sich und
andere, sowie selbstmitleidig.
Lehrgangsteilnehmer versuchten den Soldaten
zu beruhigen. Dieser jedoch zeigte mehrfach
den Hitlergruß und musste isoliert und
beruhigt werden, wobei er den Gruß
wiederholte.
057 1 23.10.2012 Idar Oberstein Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll indizierte Musik in den
Kasernenbereich eingebracht haben.
058 1 04.11.2012 Berlin Soldat auf
Zeit
Am Sonntag den 04.11.2012 wurde während
des Unterstützungseinsatzes des Berlin-Tattoo
in der O2-World in Berlin auf einem privatem
Laptop eine Videoszene abgespielt, die den
Soldaten in Uniform hinter dem Gebäude des
Stabsquartier Standortkommando Berlin (Geb.
57, Julius-Leber-Kaserne) zeigt, wie er Adolf
Hitler nachstellt.
059 1 01.11.2012 Hammelburg Soldat auf
Zeit
Bei der Durchsuchung der Wohnung des
Soldaten durch die Polizei Marburg wurde
Munition gefunden. Des Weiteren wurde eine
Maschinenpistole mit zugeschweißtem Lauf
gefunden. Es besteht jedoch der Verdacht,
dass weitere Teile der Waffe Originalteile sind
bzw. nicht fachgerecht unbrauchbar gemacht
wurden. In seinem Zimmer hingen Flaggen
aus dem Dritten Reich, die mit dem
Hakenkreuz versehen sind, der Reichsadler
mit Hakenkreuz sowie Bilder von Adolf Hitler
und andere Gegenstände aus der NSDAP-
Zeit.
060 0 08.11.2012 Illrich-Cedex/
Frankreich
Soldat auf
Zeit
Am 08.11.2012, ca. 03:00 Uhr stellte ein
unbeteiligter Soldat der 3./291 fest, dass ein
nationalsozialistisches Zeichen (Hakenkreuz)
mit Hilfe von Sand vor dem nördlichen
Eingangsbereich der Truppenunterkunft
Gebäude 8 im Quartier Leclerc in Illkirch
Frankreich in einer Größe 4m x 4m auf dem
Boden abgebildet wurde. Ferner soll ein
Soldat am 07.11.2012 in der Zeit von 21:00
Uhr bis 23:00 Uhr auf der Stube 119, Gebäude
8, Quartier Leclerc, Illkirch, Frankreich, den
Hitlergruss des Obergefreiten K. mit einem
Hitlergruß erwidert haben.
061 1 14.11.2012 Mühlhausen Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll anderen Soldaten der
Stabsbatterie Artillerieregiment 100 Musik
vorgespielt haben, die der rechten Szene
zuzuordnen ist. Weiterhin habe er diesen
Soldaten erklärt, dass er in der Vergangenheit
der rechten Szene angehört hätte.
062 1 30.10.2012 Bremen Soldat auf
Zeit
Am 30.10.2012 befand sich der Soldat beim
Gefechtshandgranatenwerfen auf dem
Truppenübungsplatz Munster auf dem
Wurfstand 11. Als sein Rennen an der Reihe
war, zeigte der Soldat dem Munitionsausgeber
den Hitlergruß, empfing eine Handgranate und
begab sich zum Werfen in den Wurfstand.
Anschließend stellte er sich erneut an und
zeigte einer Soldatin, welche als Schreiber
eingesetzt war, den Hitlergruß.
063 1 09.10.2012 Hammelburg Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll in seinem einsehbaren
Facebook-Profil unten den "Gefällt mir"-
Angaben folgende Aussagen gepostet haben:-
Islamisten "fisten" (d.h. Aufforderung zur
sexuellen Gewalt) - Nein zum Koran in
Deutschland- Alle kriminellen Ausländer
müssen abgeschafft werden- Burka? Nein!
Sharia? Nein! Minarett? Nein! Und dazu stehe
ich!!!- Es ist bereits Fünf vor Zwölf!!!- Hört
endlich auf mit dem Multikultiwahn.
064 1 21.09.2012 Unna Soldat auf
Zeit
Im Rahmen der Ausbildung zum Soldaten in
darstellender Funktion in der Vorbereitung der
Informationslehrübung 2012 kam es zu einem
tätlichen Angriff eines Soldaten auf einen
Stabsunteroffizier. Dabei betitelte der Soldat
den Stabsunteroffizier nach Zeugenaussage
als ,,Dreckigen Juden" und drohte ihm "das
Genick zu brechen".
065 1 26.11.2012 Neustadt Soldat auf
Zeit
Der Soldat soll während der Fahrausbildung
im Rahmen von Datenaustausch Musik
überspielt haben.
066 1 46 KW Augustdorf Soldat auf
Zeit
In der 46. Kalenderwoche 2012 wurden durch
den Soldaten nach Dienst in der Liegenschaft
verfassungsfeindliche Zeichnungen und
Symbole in ein Dienstheft gezeichnet.
067 1 04.11.2012 Eckernförde Soldat auf
Zeit
Gemäß den Angaben der Kriminalpolizei Kiel
K5 hat der sehr stark alkoholisierte Soldat auf
dem Dach des Ostsee Info-Center in
Eckernförde während des Fischmarktes am
04.11.2012 um ca. 12:00 Uhr laut "Sieg Heil"
gerufen und dabei den Hitler-Gruß gezeigt.
Dabei wurde er von seinem Freund (Zivilist)
mit einem Handy aufgenommen.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]