Kriminelles Geschäft mit illegalen Pflanzenschutzmitteln
der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg, Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Dr. Matthias Miersch, Heinz Paula, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Mechthild Rawert, Stefan Schwartze, Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Handel mit illegalen und gefälschten Pflanzenschutzmitteln und damit auch deren Anwendung haben in Europa bedrohliche Ausmaße angenommen. Europol (Europol = Europäisches Polizeiamt) hat bereits im Januar 2012 darauf hingewiesen, dass dieses kriminelle Geschäft zu einem der am schnellsten wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union geworden ist.
Dies liegt unter anderem an dem außergewöhnlich geringen Aufdeckungsrisiko, einer zu geringen Kontrolldichte verbunden mit hohen Gewinnspannen und dem Mangel an Harmonisierung in der europäischen Gesetzgebung.
Dringend notwendige Gegenmaßnahmen wurden bisher weder auf der europäischen noch auf der nationalen Ebene wirksam umgesetzt. Immer noch ist der Marktanteil dieser für Mensch und Umwelt gefährlichen Pestizide enorm hoch und die in ihnen – meist unerkannt – enthaltenen Substanzen schädigen sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft als auch private Anwender. Darüber hinaus belasten sie grenzüberschreitend Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Missbrauch von Marken- und Patentrechten gefährdet Arbeitsplätze und untergräbt das Vertrauen in den verantwortungsvollen und nachhaltigen Pflanzenschutz der europäischen Landwirtschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen und gefälschten Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendung hat die Bundesregierung seit Januar 2012 unternommen?
Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen erzielt?
Wie viele Fälle mit welchen Mengen von Handel und Anwendung illegaler Pflanzenschutzmittel sind jeweils in den Jahren von 2008 bis 2012 in Deutschland registriert worden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei der Anwendung illegaler Pflanzenschutzmittel in Deutschland?
Welchen Marktwert repräsentieren die jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 in Deutschland registrierten Fälle von Handel und Anwendung illegaler Pflanzenschutzmittel?
In wie vielen Fällen ist von den Zollstellen in Deutschland bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln der Verdacht eines Verstoßes gegen Verbote und Beschränkungen aus pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften an die zuständigen Pflanzenschutzbehörden gemeldet worden?
In wie vielen Fällen hat sich ein solcher Verdacht bestätigt?
Wie wurde in den Fällen des bestätigten Verdachts der Einfuhr illegaler Pflanzenschutzmittel bzw. eines Verstoßes gegen Verbote und Beschränkungen aus pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften mit der jeweiligen Ware verfahren, und welche Sanktionen wurden dem Importeur, Händler oder Hersteller gegenüber ausgesprochen?
Sofern die illegalen Pflanzenschutzmittel und Substanzen an den Landesgrenzen zurückgewiesen und nicht eingezogen wurden, ist der Bundesregierung bekannt, welchen weiteren Weg diese potentiell hochgefährliche Ware genommen hat, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie anschließend über einen anderen nationalen oder europäischen Grenzübergang eingeführt wurde?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen Zolldienststellen und Pflanzenschutzbehörden auch bei der Ausfuhr von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für erforderlich?
Für wie wirksam hält die Bundesregierung die Einführung von Straftatbeständen bei bestimmten Verstößen gegen das Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012?
Für welche Wirkstoffe hat die Bundesregierung die Einfuhr mit einer entsprechenden Strafandrohung verboten (vgl. Begründung zu § 69 Absatz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, Bundestagsdrucksache 17/7317, S. 58), in dem die Bundesregierung hervorhebt, dass nunmehr auch die Einfuhr von Wirkstoffen „unter Strafe“ gestellt wird, die „in der [in] Anlage 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgeführt“ sind und „wegen ihrer besonderen Schädlichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für den Naturhaushalt oft bereits seit Jahren, in den meisten Fällen auch europaweit, verboten sind.“?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die absichtliche Falschdeklaration von Einfuhren im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes oder die Verschleierung der Handelsbeteiligten – als häufigste Methoden des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln – unter Strafe zu stellen?
Schließt die Aufzeichnungspflicht für Hersteller, Einführer und Ausführer von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nach Auffassung der Bundesregierung auch Betriebe ein, die Pflanzenschutzmittel verpacken, umverpacken oder etikettieren?
Ob und inwieweit wird die Erfüllung dieser Aufzeichnungspflicht nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden überwacht?
Welche bundeseinheitlichen Leitlinien zur Qualität, Durchführung und zum Umfang der Kontrollen in den Betrieben der Hersteller, Einführer und Ausführer bestehen für die kontrollierenden Behörden?
Auf welche Weise erlangten die zuständigen Pflanzenschutzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kenntnis vom Transport nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel in Deutschland?
Auf welche Weise wird sichergestellt, dass in Deutschland hergestellte, aber hier nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel entsprechend den europäischen Bestimmungen (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c und d der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009) in Deutschland nicht verwendet, sondern ausgeführt werden?