Ausbildung und Forschung im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine der schwerwiegendsten – und den Angehörigen kaum zu vermittelnde – Feststellung lautet, dass die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) ganz maßgeblich deswegen nicht aufgedeckt worden ist, weil die Polizei nicht imstande war bzw. zum Teil explizit nicht willens war, deren rechtsterroristischen Hintergrund (an-)zuerkennen. Tatsächlich tut sich die Polizei seit vielen Jahren schwer damit, den rechtsextremen Gehalt bzw. die verschiedenen Codes rechter Straftaten bzw. hassmotivierte Delikte als solche wahrzunehmen bzw. richtig einzuordnen. Schon im Jahr 2000 hatte der damalige Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Bernhard Falk, eingeräumt, es gäbe „beachtliche Hinweise auf die Verbreitung fremden- bzw. minderheitenfeindlicher Einstellungen“ innerhalb der Polizei und erkennbare „Defizite“ bei der entsprechenden polizeilichen „Meldedisziplin“ (Kriminalistik 1/2001, S. 9, 12).
Auf der 72. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (PUA NSU) am 16. Mai 2013 wurden u. a. Reformen der polizeilichen Aus- und Fortbildung im Hinblick auf das bessere Erkennen Politisch motivierte Kriminalität rechts erörtert. Dabei schlug z. B. der Sachverständige Günter Schicht nicht nur eine Verbesserung der Ausbildung vor – gerade auch für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes bzw. für solche mit Personalführungsaufgaben. Auch die polizeiliche Fortbildung hielt Günter Schicht für verbesserungswürdig. Denn die angebotenen Kurse (z. B. zum Rechtsextremismus bzw. zum Umgang mit Opfern) kämen „in der Masse nicht an“ (Sitzungsprotokoll, S. 44 f.).
Das BKA hatte dem PUA NSU unmittelbar vor seiner 72. Sitzung Unterlagen zugeleitet über Aus- und Fortbildungsangebote des Bundes zum Thema Politisch motivierte Kriminalität. Demnach bietet z. B. die Fachhochschule des Bundes im Rahmen des Bachelorstudiengangs Kriminalvollzugsdienst im BKA das fünfwöchige Hauptseminar Nummer 16 (Phänomen und Intervention: Politisch motivierte Kriminalität) an. Dieser Kurs besteht zum einen aus fünf kleineren Trainingseinheiten bzw. Praxisübungen, im Kern jedoch aus Lehrveranstaltungen zu folgenden Phänomenbereichen: PMK-links (38 Stunden), PMK-rechts (40 Stunden), PMK Ausländerkriminalität/Internationaler Terrorismus (42 Stunden) und Islamischer Extremismus/Terrorismus (44 Stunden). Allein vom Stundenumfang her ergibt sich daraus eine eindeutige Schwerpunktsetzung (53 Prozent) in Richtung von PMK-Ausländer. Dies ist insofern beachtlich, als PMK-Ausländerdelikte regelmäßig nur ca. 5 Prozent des Gesamtaufkommens Politisch motivierte Straftaten in Deutschland ausmachen.
In der Lehrveranstaltung zur PMK-rechts sollen in den 38 Seminarstunden rund 25 Lerninhalte vermittelt werden. Nur an jeweils einer Stelle sollen hierbei „geschichtliche Einblicke“ ermöglicht bzw. eine „phänomenologische Fallanalyse“ durchgeführt werden (wobei unklar ist, ob bzw. wo in dieser Lehrveranstaltung überhaupt die entsprechenden phänomenologischen Erkenntnisse vermittelt werden).
Auch die Deutsche Hochschule für Polizei in Münster bietet im Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement Vorlesungen zur Politisch motivierten Kriminalität insgesamt an. Dieser Veranstaltung umfasst aber lediglich 40 Stunden. Schwerpunkt dieses Kurses sind Gewaltkriminalität, Terrorismus, Anschläge und Gefahr von Anschlägen. Hier sollen Kenntnisse vermittelt werden a) zu Erscheinungsformen und Ursachen von allen drei Phänomenbereichen von PMK (also links/rechts/Ausländer), b) zur Lagebilderstellung bzw. zur Erhebung und Auswertung von Informationen sowie c) zur Zusammenarbeit von Polizeibehörden untereinander bzw. zur Kooperation mit dem Verfassungsschutz und den Staatsanwaltschaften. In diesen Vorlesungen soll zwar u. a. auch auf das Phänomen fremdenfeindliche Straftaten eingegangen werden, nicht aber (soweit ersichtlich) auf die übrigen Formen der so genannten Hasskriminalität (antisemtische/islamfeindliche/antiziganistische Straftaten, Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, des gesellschaftlichen Status oder aufgrund einer Behinderung).
Aus den Unterlagen, die das BKA dem PUA NSU überlassen hat, geht nicht hervor, inwieweit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes (und hierbei insbesondere, ob und inwieweit diejenigen, die im Bereich des Staatsschutzes tätig werden bzw. die in sogenannten Gemeinsamen Abwehrzentren (GTAZ, GETZ, GAR) eingesetzt werden oder die anderweitig dienstlich mit der Erfassung und Bewertung Politisch motivierter Kriminalität befasst sind), auch unterhalb der Ebene eines Hoch- oder Fachhochschulstudiums verbindlich über Fragen der Politisch motivierten Kriminalität in Deutschland bzw. speziell in Fragen von PMK-rechts/Hasskriminalität ausbildet werden.
Die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Bereich der Staatsschutzkriminalität findet sich auf Seite 121 des im Februar 2009 vom BKA herausgegebenen Bundesweiten Konzepts der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung (Punkt 3.15). Im September 2011 wird dieser Speziallehrgang (bzw. ein entsprechendes Aufbaumodul PMK-rechts) im Maßnahmenkatalog des BKA zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität – rechts erwähnt. In dessen Anlage 3 steht, dass in dem „seit vielen Jahren stattfindenden Speziallehrgang PMK-rechts“ (zukünftig: Aufbaumodul PMK-rechts) externe Referenten hinzugezogen werden sollten, um „interdisziplinäre Aspekte aufzuzeigen und außerpolizeiliche Sichtweisen erfahrbar“ zu machen (Status: abschließend umgesetzt).
In Anlage 5 dieses Maßnahmenkatalogs (Prävention und Forschung) wird übrigens festgestellt, dass „viele zivilgesellschaftliche Initiativen Schnittstellen zur polizeilichen Prävention bieten“ würden. Daher solle geprüft werden, „inwieweit derartige ,Informationsstellen‘ für polizeiliche Handlungsfelder genutzt werden“ könnten (Status: nicht umgesetzt).
Und schließlich wurde – ebenfalls in Anlage 5 dieses Maßnahmenkatalogs – empfohlen, die „umfassenden phänomenologischen Erkenntnisse der Polizei zur PMK-rechts mittels sozialwissenschaftlichen Methodenwissens [respektive] den Aufbau polizeilicher sozialwissenschaftlicher Forschungskompetenz im Bereich PMK-rechts nutzbar zu machen“ (Status: Umsetzung initiiert/teilweise umgesetzt). Ausdruck dessen scheint zu sein, dass der – schon früher vom BKA beauftragte – Sozialwissenschaftler Matthias Mletzko im Jahr 2010 von der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des BKA (FTE-BKA) mit der Auswertungsarbeit „Vergleichende Analyse von Gewaltdelikten der Bereiche
PMK-rechts und PMK-links für die Jahre 2006–2009“ betraut worden war (auch wenn dieses Forschungsprojekt auf der Website des BKA nicht ausgewiesen ist). Matthias Mletzko erhielt im Rahmen dessen u. a. Zugang zur BKA-Zentraldatei Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS). Im Rahmen einer Stichprobenauswertung von rund 1 000 LAPOS-Datensätzen kam Matthias Mletzko zu der Feststellung, dass sich – zumindest bezogen auf Sachsen – rechte und linke Gewalttäter in Zielrichtung und Brutalität signifikant unterscheiden würden. Rechte Gewalttäter würden nämlich in ca. 20 Prozent aller Fälle akut lebensbedrohliche Gewaltdelikte verüben (und es sei oft nur dem situativen Zufall geschuldet, ob ein Opfer zu Tode kam oder nicht), wohingegen linken Gewalttätern dies nur in 2 Prozent der Fälle unterstellt werden konnte (vgl. Mletzko, M.: „Gewaltsames Handeln linker und rechter Szenen“ in: Aus Politik und Zeitgeschichte 44/2010, S. 9, 15 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Polizeiliche Ausbildung im Bereich Politisch motivierte Kriminalität
1. Wie verbindlich müssen sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes im Rahmen ihrer polizeilichen Ausbildung mit dem Thema Politisch motivierte Kriminalität, und wie genau speziell mit dem Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts beschäftigen (bitte auch unter Angabe der entsprechenden Ausbildungseinrichtung, des zeitlichen Umfanges und der Inhalte des einschlägigen Ausbildungsabschnitts darstellen und aufschlüsseln)?
2. Müssen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes, die im Bereich des Staatsschutzes tätig werden bzw. die in sogenannten Gemeinsamen Abwehrzentren (GTAZ, GETZ, GAR) eingesetzt werden oder die anderweitig dienstlich mit der Erfassung und Bewertung Politisch motivierter Kriminalität befasst sind, zusätzliche Ausbildungsleistungen zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts absolvieren?
Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang?
Wird dieser spezifische Lernabschnitt mit einer Prüfung abgeschlossen?
3. Welche Kurse im Bereich der polizeilichen Ausbildung hat welche Einrichtung des Bundes zum Thema Politisch motivierte Kriminalität in den letzten zehn Jahren in welcher Zahl angeboten (bitte aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen PMK-links/-rechts/-Ausländer)?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes haben an diesen Kursen teilgenommen, respektive sie erfolgreich abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Angeboten für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst)?
Polizeiliche Fortbildung im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts
4. Gehören Fortbildungen zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts zum Anforderungsprofil für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes, zumindest solcher, die im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes tätig sind bzw. die in einem so genannten Gemeinsamen Abwehrzentrum eingesetzt werden oder die anderweitig dienstlich mit der Erfassung und Bewertung Politisch motivierte Kriminalität befasst sind?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Umfang (bitte für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Kurse im Bereich der polizeilichen Ausbildung hat welche Einrichtung des Bundes zum Thema Politisch motivierte Kriminalität in den letzten zehn Jahren in welcher Zahl angeboten (bitte aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen von PMK, also links, rechts, Ausländer)?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes haben an diesen Kursen teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Angeboten für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst)?
6. Wird inzwischen – dem Maßnahmenkatalog des Bundeskriminalamtes zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (2011) entsprechend – das Aufbaumodul PMK-rechts anstelle des Speziallehrgangs PMK-rechts angeboten?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
a) Worin bestehen die wesentlichen inhaltlichen, didaktischen Unterschiede und Fortschritte des Aufbaumoduls gegenüber dem vorherigen Speziallehrgang?
b) Wie viele Personen haben bislang an diesem Aufbaumodul teilgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen polizeilichen Dienstes)?
Föderale Kohärenz
7. Ist das polizeiliche Aus- und Fortbildungsangebot des Bundes im Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit dem der Länder inhaltlich abgestimmt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
8. Gibt es Ausbildungskonzepte in einzelnen Bundesländern zum Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts, die die Bundesregierung für vorbildlich erachtet, und wenn ja, welche Konzepte welcher Bundesländer sind das?
9. Ist es möglich, dass auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von Bundesländern bzw. von Justiz- oder Verfassungsschutzbehörden des Bundes bzw. eines Bundeslandes an entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes teilnehmen?
Wenn ja, wie viele haben an diesen Kursen in den letzten zehn Jahren teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Angehörigen der Polizei, der Justiz bzw. von Verfassungsschutzbehörden)?
Wenn nein, warum nicht?
Internationale bzw. europäische Kohärenz
10. Welche u. a. auch an die Polizei gerichteten Informations-, Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts bzw. zum Erkennen und Erfassen von Hassdelikten
- seitens der Vereinten Nationen (z. B. „Human Rights – Standards and Practice – for the Police“, 2004),
- seitens der EU (z. B. der Europäischen Polizeiakademie CEPOL oder das Handbuch der Europäischen Grundrechteagentur „Für eine effektivere Polizeiarbeit: Diskriminierendes ‚Ethnic Profiling‘ erkennen und vermeiden“, 2010),
- seitens des Europarates (wie z. B. der „Europäische Kodex für Polizei- Ethik“ (2001) oder „Polizei und Menschenrechte“, 2006) bzw.
- seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (wie z. B. das Programm „Training against Hate Crimes for Law Enforcement“ (TAHCLE), die „Hate Crime“-Schulungsveranstaltungen für Polizistinnen und Polizisten der Association of European Police Colleges oder das Informationssystem der OSZE „Für Toleranz und gegen Diskriminierung“)
- kennt die Bundesregierung, und in welcher Form hat der Bund diese Angebote in den letzten fünf Jahren genutzt?
Lerninhalte im Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts
11. Welche spezifischen Inhalte über Erscheinungsformen und Ursachen von Politisch motivierte Kriminalität – rechts sollen in den entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes vermittelt werden?
a) Was wird den Aus- bzw. Fortzubildenden als geschichtliche Einblicke vermittelt?
Gehören hierzu auch zeitgeschichtliche Aspekte aus der Zeit der Bundesrepublik Deutschland (wie z. B. eine Darstellung rechtsextremer gewalttätiger/terroristischer Gruppierungen bzw. die Entwicklung rechter Gewaltentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland)?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in dem Erkennen rechter Codes und rechter Symbolik bzw. im Hinblick auf Spezifika rechter Organisationsformen aus- und fortgebildet?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in dem Erkennen bzw. im sachgerechten Einordnen von Hassdelikten aus- und fortgebildet?
Werden hier Kenntnisse auch über alle Erscheinungsformen von Hassdelikten im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts vermittelt (also auch über Formen von
- antisemtischer Diskriminierung und Straftaten,
- islamfeindlicher Diskriminierung und Straftaten,
- antiziganistischer Diskriminierung und Straftaten,
- Diskriminierung und Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung,
- Diskriminierung und Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status oder von
- Diskriminierung und Straftaten aufgrund einer Behinderung)?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
d) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch im sachgerechten Umgang mit Opfern bzw. mit Zeuginnen und Zeugen rechter Gewalt bzw. von Hasskriminalität aus- und fortgebildet?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
e) Inwiefern sind die Lehrkräfte in den unter den Buchstaben a bis c genannten Themenbereichen hinreichend qualifiziert (worden) (bitte einzeln aufschlüsseln)?
12. Welchen quantitativen Umfang nimmt die Vermittlung solcher historischer, zeitgeschichtlicher bzw. phänomenologischer Kenntnisse bzw. von Hinweisen im Hinblick auf die Betreuung von Opfern (im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts) in den polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes ein?
13. Wie oft und in welcher Form finden Anpassungsfortbildungen statt?
14. Gibt es besondere Fortbildungsmaßnahmen für die operativen Einsatzkräfte der Polizei des Bundes im Wach- und Wechseldienst und/oder für Einsatzkräfte in geschlossenen Einheiten?
15. Werden Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig auf ihren Erfolg hin evaluiert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
16. Gibt es Erkenntnisse über die Akzeptanz von PMK- Fortbildungsmaßnahmen bei den Beamtinnen und Beamten?
17. Welche Fortbildungsangebote sind verpflichtend und welche Angebote werden auf freiwilliger Basis angeboten?
Wie stark werden die freiwilligen Angebote nachgefragt, und von welchen Dienststellen?
18. Gibt es freiwillige oder verpflichtende Angebote zur interkulturellen Bildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die der Förderung von Toleranz, kulturellem Verständnis und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten dienen?
19. Wie werden Lehrende, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im PMK-Bereich innerhalb der Polizei ausgewählt?
Was gehört, über die fachliche Qualifikation hinaus, zum Anforderungsprofil?
Wie ist dabei das Verhältnis zwischen Bewerberinnen/Bewerbern und Ablehnungen, und was sind die Ablehnungsgründe?
Kooperation mit außerpolizeilichen Institutionen
20. Werden bei entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes im Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts inzwischen tatsächlich externe Referentinnen und Referenten eingesetzt, und wenn ja, seit wann wurden wie viele Vertreterinnen/Vertreter welcher Institutionen hierzu eingeladen?
a) Werden hierzu auch Expertinnen und Experten von Menschenrechtsorganisationen (wie amnesty international) oder nationaler Menschenrechtsinstitutionen (wie das Deutsche Institut für Menschenrechte) oder wissenschaftlicher Einrichtungen (wie das Institut für Antisemitismusforschung der TU Berlin) eingeladen, die sich mit Fragen der Polizeiausbildung beschäftigt haben?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden hierzu auch Vertreterinnen und Vertreter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hinzugezogen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden hierzu auch Expertinnen und Experten der kritischen Polizeiforschung hinzugezogen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
d) Werden hierzu auch Vertreterinnen oder Vertreter aus gegen den Rechtsextremismus gerichteten zivilgesellschaftlichen Organisationen (wie z. B. Opferberatungsstellen oder die Mobilen Beratungsteams) eingeladen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
21. Zu welchen Lerninhalten sollen externe Referentinnen und Referenten ihr Spezialwissen einbringen?
Hält die Bundesregierung die Hinzuziehung externen Sachverstandes z. B. im Hinblick auf
- die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Kenntnisse über die vielfältigen Erscheinungsformen bzw. Probleme und Lösungsansätze beim Erkennen und auf das richtige Einordnen von Hassdelikten,
- die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Erfahrung im Bereich der Lagebilderstellung, bei der Erhebung und Auswertung von PMK-rechts-Delikten bzw.
- die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Erfahrung im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Polizeibehörden untereinander bzw. auf die Kooperation der Polizei mit dem Verfassungsschutz und der Justiz, aber auch der Zivilgesellschaft
- für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
22. Konnten über die Hinzuziehung externen Sachverstandes – wie erhofft – „interdisziplinäre Aspekte aufgezeigt und außerpolizeiliche Sichtweisen erfahrbar“ gemacht werden?
Wenn ja, inwiefern konnte über die Hinzuziehung externen Sachverstandes polizeiliches Handeln weiter verbessert werden?
23. Ist mit der Prüfung begonnen worden, inwiefern gegen den Rechtsextremismus gerichtete, zivilgesellschaftliche Initiativen der Polizei helfen könnten, rechtsmotivierte Straftaten zu verhindern?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Mit welcher Initiative wurde wann eine wie geartete Zusammenarbeit begonnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird dieser Prüfauftrag aus dem Jahr 2011 umgesetzt?
Forschung
24. Worin bestehen die „umfassenden phänomenologischen Erkenntnisse“ des BKA zu Erscheinungsformen von PMK-rechts?
25. Würde die Bundesregierung den offiziellen Themenfeldkatalog PMK (der ja offizieller Teil des Definitionssystems PKM ist) als Ausdruck dieser umfassenden phänomenologischen Erkenntnislage des BKA bezeichnen, und wenn ja, warum?
26. Gibt es Fortschritte im Hinblick auf das im Jahr 2011 „initiierte/teilweise umgesetzte“ Vorhaben des BKA, seine „umfassenden phänomenologischen Erkenntnisse“ zur PMK-rechts der wissenschaftlichen Forschung gegenüber nutzbar zu machen?
a) Hat die Polizei in Bund oder in den Ländern (nach Kenntnis der Bundesregierung) damit begonnen, polizeiintern sozial- oder kriminalwissenschaftliche Forschungskompetenz zum Deliktbereich PMK-rechts aufzubauen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat der Bund bzw. haben die Länder (nach Kenntnis der Bundesregierung) sozial- oder kriminalwissenschaftliche Forschungsaufträge im Hinblick auf den Deliktbereich PMK-rechts an Dritte vergeben?
Wenn ja, an wen bzw. an welche Institution?
Zu welchem Thema?
Mit welchem Ergebnis?
Wo sind diese veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?
27. Ist es zutreffend, dass die Auswertungsarbeit „Vergleichende Analyse von Gewaltdelikten der Bereiche PMK-rechts und PMK-links aller Bundesländer für die Jahre 2006-2009“ an Matthias Mletzko vergeben wurde, und wenn ja, warum wurde dies (anders als das zuvor von Matthias Mletzko betreute BKA-Forschungsprojekt) nicht auf der Website des BKA veröffentlicht?
a) Kann die Bundesregierung die Feststellungen von Matthias Mletzko zu den Unterschieden rechten und linken Gewaltverhaltens – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung lebensbedrohlicher Gewalt – bestätigen?
Und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ableiten?
b) Wurde diese Auswertungsarbeit veröffentlicht, und wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Fragen27
Wie verbindlich müssen sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes im Rahmen ihrer polizeilichen Ausbildung mit dem Thema Politisch motivierte Kriminalität, und wie genau speziell mit dem Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts beschäftigen (bitte auch unter Angabe der entsprechenden Ausbildungseinrichtung, des zeitlichen Umfanges und der Inhalte des einschlägigen Ausbildungsabschnitts darstellen und aufschlüsseln)?
Müssen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes, die im Bereich des Staatsschutzes tätig werden bzw. die in sogenannten Gemeinsamen Abwehrzentren (GTAZ, GETZ, GAR) eingesetzt werden oder die anderweitig dienstlich mit der Erfassung und Bewertung Politisch motivierter Kriminalität befasst sind, zusätzliche Ausbildungsleistungen zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts absolvieren?
Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang?
Wird dieser spezifische Lernabschnitt mit einer Prüfung abgeschlossen?
Welche Kurse im Bereich der polizeilichen Ausbildung hat welche Einrichtung des Bundes zum Thema Politisch motivierte Kriminalität in den letzten zehn Jahren in welcher Zahl angeboten (bitte aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen PMK-links/-rechts/-Ausländer)?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes haben an diesen Kursen teilgenommen, respektive sie erfolgreich abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Angeboten für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst)?
Gehören Fortbildungen zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts zum Anforderungsprofil für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes, zumindest solcher, die im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes tätig sind bzw. die in einem so genannten Gemeinsamen Abwehrzentrum eingesetzt werden oder die anderweitig dienstlich mit der Erfassung und Bewertung Politisch motivierte Kriminalität befasst sind?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Umfang (bitte für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kurse im Bereich der polizeilichen Ausbildung hat welche Einrichtung des Bundes zum Thema Politisch motivierte Kriminalität in den letzten zehn Jahren in welcher Zahl angeboten (bitte aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen von PMK, also links, rechts, Ausländer)?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Bundes haben an diesen Kursen teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Angeboten für den mittleren und den gehobenen polizeilichen Dienst)?
Wird inzwischen – dem Maßnahmenkatalog des Bundeskriminalamtes zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (2011) entsprechend – das Aufbaumodul PMK-rechts anstelle des Speziallehrgangs PMK-rechts angeboten?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
a) Worin bestehen die wesentlichen inhaltlichen, didaktischen Unterschiede und Fortschritte des Aufbaumoduls gegenüber dem vorherigen Speziallehrgang?
b) Wie viele Personen haben bislang an diesem Aufbaumodul teilgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen polizeilichen Dienstes)?
Ist das polizeiliche Aus- und Fortbildungsangebot des Bundes im Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit dem der Länder inhaltlich abgestimmt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Ausbildungskonzepte in einzelnen Bundesländern zum Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts, die die Bundesregierung für vorbildlich erachtet, und wenn ja, welche Konzepte welcher Bundesländer sind das?
Ist es möglich, dass auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von Bundesländern bzw. von Justiz- oder Verfassungsschutzbehörden des Bundes bzw. eines Bundeslandes an entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes teilnehmen?
Wenn ja, wie viele haben an diesen Kursen in den letzten zehn Jahren teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Angehörigen der Polizei, der Justiz bzw. von Verfassungsschutzbehörden)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche u. a. auch an die Polizei gerichteten Informations-, Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema Politisch motivierte Kriminalität – rechts bzw. zum Erkennen und Erfassen von Hassdelikten
a) seitens der Vereinten Nationen (z. B. „Human Rights – Standards and Practice – for the Police“, 2004),
b) seitens der EU (z. B. der Europäischen Polizeiakademie CEPOL oder das Handbuch der Europäischen Grundrechteagentur „Für eine effektivere Polizeiarbeit: Diskriminierendes ‚Ethnic Profiling‘ erkennen und vermeiden“, 2010),
c) seitens des Europarates (wie z. B. der „Europäische Kodex für Polizei- Ethik“ (2001) oder „Polizei und Menschenrechte“, 2006) bzw.
d) seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (wie z. B. das Programm „Training against Hate Crimes for Law Enforcement“ (TAHCLE), die „Hate Crime“-Schulungsveranstaltungen für Polizistinnen und Polizisten der Association of European Police Colleges oder das Informationssystem der OSZE „Für Toleranz und gegen Diskriminierung") kennt die Bundesregierung, und in welcher Form hat der Bund diese Angebote in den letzten fünf Jahren genutzt?
Welche spezifischen Inhalte über Erscheinungsformen und Ursachen von Politisch motivierte Kriminalität – rechts sollen in den entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes vermittelt werden?
a) Was wird den Aus- bzw. Fortzubildenden als geschichtliche Einblicke vermittelt?
Gehören hierzu auch zeitgeschichtliche Aspekte aus der Zeit der Bundesrepublik Deutschland (wie z. B. eine Darstellung rechtsextremer gewalttätiger/terroristischer Gruppierungen bzw. die Entwicklung rechter Gewaltentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland)?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in dem Erkennen rechter Codes und rechter Symbolik bzw. im Hinblick auf Spezifika rechter Organisationsformen aus- und fortgebildet?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in dem Erkennen bzw. im sachgerechten Einordnen von Hassdelikten aus- und fortgebildet?
Werden hier Kenntnisse auch über alle Erscheinungsformen von Hassdelikten im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts vermittelt (also auch über Formen von
• antisemitische Diskriminierung und Straftaten,
• islamfeindliche Diskriminierung und Straftaten,
• antiziganistische Diskriminierung und Straftaten,
• Diskriminierung und Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung,
• Diskriminierung und Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status oder von
• Diskriminierung und Straftaten aufgrund einer Behinderung)?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
d) Werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch im sachgerechten Umgang mit Opfern bzw. mit Zeuginnen und Zeugen rechter Gewalt bzw. von Hasskriminalität aus- und fortgebildet?
Wenn ja, inwiefern (z. B. auf Grundlage welcher Lernmaterialien)?
Wenn nein, warum nicht?
e) Inwiefern sind die Lehrkräfte in den unter den Buchstaben a bis c genannten Themenbereichen hinreichend qualifiziert (worden) (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welchen quantitativen Umfang nimmt die Vermittlung solcher historischer, zeitgeschichtlicher bzw. phänomenologischer Kenntnisse bzw. von Hinweisen im Hinblick auf die Betreuung von Opfern (im Bereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts) in den polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes ein?
Wie oft und in welcher Form finden Anpassungsfortbildungen statt?
Gibt es besondere Fortbildungsmaßnahmen für die operativen Einsatzkräfte der Polizei des Bundes im Wach- und Wechseldienst und/oder für Einsatzkräfte in geschlossenen Einheiten?
Werden Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig auf ihren Erfolg hin evaluiert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Erkenntnisse über die Akzeptanz von PMK- Fortbildungsmaßnahmen bei den Beamtinnen und Beamten?
Welche Fortbildungsangebote sind verpflichtend und welche Angebote werden auf freiwilliger Basis angeboten?
Wie stark werden die freiwilligen Angebote nachgefragt, und von welchen Dienststellen?
Gibt es freiwillige oder verpflichtende Angebote zur interkulturellen Bildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die der Förderung von Toleranz, kulturellem Verständnis und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten dienen?
Wie werden Lehrende, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im PMK-Bereich innerhalb der Polizei ausgewählt?
Was gehört, über die fachliche Qualifikation hinaus, zum Anforderungsprofil?
Wie ist dabei das Verhältnis zwischen Bewerberinnen/Bewerbern und Ablehnungen, und was sind die Ablehnungsgründe?
Werden bei entsprechenden polizeilichen Aus- und Fortbildungsangeboten des Bundes im Themenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts inzwischen tatsächlich externe Referentinnen und Referenten eingesetzt, und wenn ja, seit wann wurden wie viele Vertreterinnen/Vertreter welcher Institutionen hierzu eingeladen?
a) Werden hierzu auch Expertinnen und Experten von Menschenrechtsorganisationen (wie amnesty international) oder nationaler Menschenrechtsinstitutionen (wie das Deutsche Institut für Menschenrechte) oder wissenschaftlicher Einrichtungen (wie das Institut für Antisemitismusforschung der TU Berlin) eingeladen, die sich mit Fragen der Polizeiausbildung beschäftigt haben?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden hierzu auch Vertreterinnen und Vertreter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hinzugezogen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden hierzu auch Expertinnen und Experten der kritischen Polizeiforschung hinzugezogen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
d) Werden hierzu auch Vertreterinnen oder Vertreter aus gegen den Rechtsextremismus gerichteten zivilgesellschaftlichen Organisationen (wie z. B. Opferberatungsstellen oder die Mobilen Beratungsteams) eingeladen?
Wenn ja, welche, und seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
Zu welchen Lerninhalten sollen externe Referentinnen und Referenten ihr Spezialwissen einbringen?
Hält die Bundesregierung die Hinzuziehung externen Sachverstandes z. B. im Hinblick auf
• die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Kenntnisse über die vielfältigen Erscheinungsformen bzw. Probleme und Lösungsansätze beim Erkennen und auf das richtige Einordnen von Hassdelikten,
• die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Erfahrung im Bereich der Lagebilderstellung, bei der Erhebung und Auswertung von PMK-rechts-Delikten bzw.
• die Vermittlung zivilgesellschaftlicher Erfahrung im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Polizeibehörden untereinander bzw. auf die Kooperation der Polizei mit dem Verfassungsschutz und der Justiz, aber auch der Zivilgesellschaft
für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Konnten über die Hinzuziehung externen Sachverstandes – wie erhofft – „interdisziplinäre Aspekte aufgezeigt und außerpolizeiliche Sichtweisen erfahrbar“ gemacht werden?
Wenn ja, inwiefern konnte über die Hinzuziehung externen Sachverstandes polizeiliches Handeln weiter verbessert werden?
Ist mit der Prüfung begonnen worden, inwiefern gegen den Rechtsextremismus gerichtete, zivilgesellschaftliche Initiativen der Polizei helfen könnten, rechtsmotivierte Straftaten zu verhindern?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Mit welcher Initiative wurde wann eine wie geartete Zusammenarbeit begonnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird dieser Prüfauftrag aus dem Jahr 2011 umgesetzt?
Worin bestehen die „umfassenden phänomenologischen Erkenntnisse“ des BKA zu Erscheinungsformen von PMK-rechts?
Würde die Bundesregierung den offiziellen Themenfeldkatalog PMK (der ja offizieller Teil des Definitionssystems PKM ist) als Ausdruck dieser umfassenden phänomenologischen Erkenntnislage des BKA bezeichnen, und wenn ja, warum?
Gibt es Fortschritte im Hinblick auf das im Jahr 2011 „initiierte/teilweise umgesetzte“ Vorhaben des BKA, seine „umfassenden phänomenologischen Erkenntnisse“ zur PMK-rechts der wissenschaftlichen Forschung gegenüber nutzbar zu machen?
a) Hat die Polizei in Bund oder in den Ländern (nach Kenntnis der Bundesregierung) damit begonnen, polizeiintern sozial- oder kriminalwissenschaftliche Forschungskompetenz zum Deliktbereich PMK-rechts aufzubauen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat der Bund bzw. haben die Länder (nach Kenntnis der Bundesregierung) sozial- oder kriminalwissenschaftliche Forschungsaufträge im Hinblick auf den Deliktbereich PMK-rechts an Dritte vergeben?
Wenn ja, an wen bzw. an welche Institution?
Zu welchem Thema?
Mit welchem Ergebnis?
Wo sind diese veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass die Auswertungsarbeit „Vergleichende Analyse von Gewaltdelikten der Bereiche PMK-rechts und PMK-links aller Bundesländer für die Jahre 2006-2009“ an Matthias Mletzko vergeben wurde, und wenn ja, warum wurde dies (anders als das zuvor von Matthias Mletzko betreute BKA-Forschungsprojekt) nicht auf der Website des BKA veröffentlicht?
a) Kann die Bundesregierung die Feststellungen von Matthias Mletzko zu den Unterschieden rechten und linken Gewaltverhaltens – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung lebensbedrohlicher Gewalt – bestätigen?
Und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ableiten?
b) Wurde diese Auswertungsarbeit veröffentlicht, und wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?