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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten

Im Definitionssystem PMK seit 2001 erfasste Straftaten aufgrund sexueller Orientierung, Behinderung, gesellschaftlichem Status (Obdachlose), Antisemitismus, Islamfeindlichkeit sowie gegen Sinti und Roma, Klassifizierung und Zuordnung zu Deliktbereichen, konkrete Tötungsfälle; Ansprechpartner in Landesbehörden, Polizistenaus- und Fortbildung, abweichende Einschätzungen von Polizei und Justiz zur politischen Tatmotivation<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.09.2013

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1454609. 08. 2013

Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten

der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dem Bericht des Bundesministeriums des Innern vom 29. April 2013 über das Aufkommen Politisch motivierter Kriminalität (PMK) in Deutschland im Jahr 2012 wird u. a. auch Auskunft über die Entwicklung der sogenannten Hasskriminalität in unserem Land erteilt. Demnach haben sich 2012 die Fallzahlen im Bereich der fremdenfeindlichen Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent und im Bereich der antisemitischen Straftaten um 11 Prozent erhöht. Diese Straftaten würden zu 97 Prozent dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet.

Es fehlen aber erneut Angaben zu anderen Formen der Hasskriminalität in Deutschland, also insbesondere die Zahl von politisch motivierten Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. aufgrund des gesellschaftlichen Status bzw. Straftaten gegen Behinderte, gegen Muslime oder gegen Sinti und Roma in Deutschland.

Dabei hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Kleinen Anfrage schon vor vier Jahren auf diesen Missstand aufmerksam gemacht (Bundestagsdrucksache 16/12529). Es stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung diese Fälle immer noch nicht gesondert ausweist.

Jüngst wurde durch die empirische Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht festgestellt, dass ein doppelter (in sich aber unterschiedlicher) Selektionsprozess innerhalb von Polizei und Justiz dazu führen würde, dass Hassdelikte mitunter von der Polizei nicht erkannt bzw. von den Gerichten nicht als solche abgeurteilt würden („Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität in Deutschland“, Berlin 2011).

Zudem, so das Max-Planck-Institut, sei die – 2001 in das Definitionssystem PMK eingeführte – Kategorie der Hasskriminalität auch nach zehn Jahren den zuständigen Polizeibeamtinnen und -beamten „fremd“ bzw. werde „im normalen Dienstgebrauch nicht verwendet“ bzw. „vermieden“ (S. 261). Am Schluss kommt die Studie zu dem Fazit, dass sich das Definitionssystem PMK als „ungeeignet“ erweise, insbesondere im Umgang mit solchen Hassdelikten, die jenseits des Unterthemas Fremdenfeindlichkeit liegen, also eben bei Angriffen aufgrund der sexuellen Orientierung, gegen Behinderte oder Obdachlose (S. 273).

Auch Heike Kleffner und Frank Jansen (den maßgeblichen Autoren der zivilgesellschaftlichen Statistik über Todesfälle rechter Gewalt) war schon 2010 aufgefallen, dass die Abweichung zwischen der polizeilichen und der zivilgesellschaftlichen Statistik gerade bei der Einordnung getöteter Obdachloser oder Behinderter mit 70 Prozent deutlich größer ausfällt als bei rassistischen Todesfällen (50-Prozent-Abweichung – vgl. DIE ZEIT vom 16. September 2010).

Ausgehend von der aktuellen Übersicht von Heike Kleffner und Frank Jansen ergibt sich ein analoges Bild: Während Kleffner/Jansen seit 1990 insgesamt 34 Tötungsdelikte an Obdachlosen und „Asozialen“ zählen, räumt die Bundesregierung nur in neun Fällen (27 Prozent) einen rechtsmotivierten Tathintergrund ein (DIE ZEIT vom 21. März 2013).

Da ein polizeiliches Lagebild fehlt, lohnt sich ein Blick in die zivilgesellschaftliche Erfassung von Hassdelikten. Danach ergibt sich folgendes Bild:

  • 1. Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung
  • Aus Homophobie begangene Straftaten werden innerhalb des Definitionssystems PMK im Themenfeld Hasskriminalität unter dem Unterthema sexuelle Orientierung erfasst. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte in den Jahren 2001 bis 2008 insgesamt 42 politisch rechtsmotivierte homophobe Gewaltdelikte registriert (Bundestagsdrucksache 16/12634, S. 6). Eine homophobe Motivation vermochte die Bundesregierung – entgegen entsprechenden Hinweisen – aber auch in den Tötungsfällen Klaus-Peter Beer (1995), Josef Anton Gera (1997) bzw. Andreas Oertel (2003) nicht zu erkennen.
  • Zivilgesellschaftlich gibt es kein auf das Bundesgebiet bezogenes Lagebild. Immerhin registriert das Überfalltelefon MANEO seit einigen Jahren Übergriffe gegen Homosexuelle zumindest für Berlin. Im Jahr 2012 zählte man dort erneut rund 200 Fälle mit einem erkennbar homophoben Hintergrund. In 136 Fällen lagen MANEO „deutliche Hinweise“ auf eine homophobe Gewalttat vor.
  • Harald Kröger, Ansprechpartner der Berliner Polizei für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, bestätigte auf der von MANEO durchgeführten Pressekonferenz, man habe im vergangenen Jahr „90 Taten festgestellt, die sich gegen die sexuelle Orientierung richteten“.
  • Im Übrigen geht – so Kröger – die Berliner Polizei davon aus, dass bei ihr homophobe Gewalttaten in rund 90 Prozent der Fälle nicht angezeigt werden.
  • 2. Politisch motivierte Straftaten gegenüber Behinderten
  • Dieses Phänomen ist in Deutschland – auch zivilgesellschaftlich – nur unzureichend dokumentiert: Durch die Polizei werden behindertenfeindliche Straftaten im Themenfeld Hasskriminalität unter dem Unterthema Behinderung registriert. Bezogen auf die Jahre 2001 bis 2008 hatte das BKA insgesamt 45 politisch rechtsmotivierte behindertenfeindliche Gewaltdelikte gezählt (Bundestagsdrucksache 16/12634, S. 7). Eine behindertenfeindliche Motivation vermochte die Bundesregierung jedoch – entgegen entsprechenden Hinweisen – in keinem der folgenden Tötungsfälle erkennen: Hans-Werner Gärtner (1999), Andreas Oertel (2003) bzw. Hans-Joachim Sbrzesny (2008).
  • Zivilgesellschaftlich existiert – soweit erkennbar – lediglich ein (zweiseitiger) Beitrag, in dem für die Jahre 1992 bis 2003 sieben Körperverletzungs- und drei Tötungsdelikte gegen Behinderte aufgrund rechter Gesinnung geschildert werden (Schmidt, M.: „Gewalt gegen Behinderte“, in: Berliner Forum Gewaltprävention (2004), S. 85 bis 86).
  • 3. Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status
  • Straftaten, die aufgrund der gesellschaftlichen Stellung des Tatopfers begangen wurden, werden im Themenfeld Hasskriminalität unter dem Unterthema gesellschaftlicher Status erfasst. In den Jahren 2001 bis 2008 wurden in diesem Kontext 13 politisch rechtsmotivierte Gewaltdelikte gegen Obdachlose registriert (Bundestagsdrucksache 16/12634, S. 7).
  • Auch hier gab es erneut angeblich kein einziges Tötungsdelikt. Zwar erkannte die Bundesregierung nachträglich die Fälle der beiden ermordeten Obdachlosen Dieter Manzke (2001) und Bernd Köhler (2008) offiziell als rechte Tötungsdelikte an (Bundestagsdrucksache 16/14122, S. 8). Nicht anerkannt sind aber immer noch die Todesfälle Gerhard Fischröder (2003), Andreas Pietrzak (2006), Karl-Heinz Teichmann (2008), André Kleinau (2011) und Klaus Peter Kühn (2012).
  • Zivilgesellschaftlich werden Straftaten gegen Obdachlose durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erfasst. Gegenüber dem „Mindener Tageblatt“ (20. März 2013) wurden seitens der BAGW für die Jahre 1989 bis 2012 insgesamt 673 Fälle bestätigt, in denen Obdachlose von Personen, die selber nicht der Obdachlosenszene angehören, entweder getötet (195 Fälle) oder verletzt wurden (478 Fälle).
  • Im Hinblick auf die sachgerechte Einordnung dieser Zahlen gibt die BAGW Folgendes zu bedenken:
  • Zum einen ist auch hier – gerade bei einer so sozial derart ausgegrenzten Gruppe wie den Obdachlosen – von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen. So würde nur ein Teil des Gesamtaufkommens dieser Straftaten überhaupt bei der Polizei angezeigt bzw. durch die Polizei später auch veröffentlicht.
  • Zum anderen sind nicht alle diese Gewaltverbrechen rechtsmotiviert. Zwar lautet das Täterprofil ganz überwiegend jung und männlich und die Gewalttaten weisen häufig extrem brutale Tatumstände auf. Das allein ersetzt für sich genommen aber noch kein rechtes Tatmotiv, wenngleich (so Werena Rosenke von der BAGW) „ein rechtsradikaler Hintergrund oft genug verschwiegen wird – selbst, wenn ein Täter ein Hakenkreuz-Tattoo trägt“.
  • 4. Islamfeindliche Straftaten
  • Seit Jahren bereits fordern z. B. der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat bzw. der Sprecher des Zentralrats der Muslime Ayman Mazyek, dass innerhalb des Themenfeldkatalogs PMK (analog zum bestehenden Unterthema antisemitisch) auch das Unterthema islamfeindlich bzw. muslimfeindlich eingerichtet werden sollte.
  • Der Bundesregierung zufolge lehnen die Polizeibehörden in Bund und Ländern diesen Schritt ab. Islam- bzw. muslimfeindliche Straf- und Gewalttaten würden ja – so die Bundesregierung – bereits im Themenfeld Hasskriminalität erfasst. Dies geschehe aber („je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles und der Einstellung des Täters/Tatverdächtigen“) bei den Unterthemen fremdenfeindlich und/oder Religion. 2011 wurde dieser Vorschlag innerhalb der Innenministerkonferenz vorläufig ad acta gelegt (Bundestagsdrucksache 17/10293).
  • Dabei gab es nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2001 und 2011 in Deutschland mindestens 219 politisch motivierte, islamfeindliche Straftaten gegen Religionsstätten und Moscheen, von denen 156 aus Sicht des polizeilichen Staatsschutzes rechtsmotiviert waren (Bundestagsdrucksache 17/ 9523).
  • 5. Straftaten gegen Sinti und Roma
  • Dies ist eine völlige – nicht hinnehmbare – Leerstelle. Angeblich hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse über gegen Sinti und Roma gerichtete Fremdenfeindlichkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7131 – Antwort zu Frage 102). Dabei sind viele der in Deutschland lebenden Sinti und Roma ja gar keine „Fremden“, sondern deutsche Staatsangehörige.
  • Zu den gegen Sinti und Roma gerichteten Straftaten existiert kein Lagebild; keines der Polizei, aber auch keines der Zivilgesellschaft.
  • Dabei weist der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma seit vielen Jahren immer wieder nicht nur auf vielfältige Formen der Diskriminierung dieser nationalen Minderheit in Deutschland hin. Er beobachtet auch eine zunehmende Bedrohung von Sinti und Roma durch rechte Hasspropaganda (von Hetzmusik bis hin zur Androhung von Gewalt und sogar Mordaufrufen), die insbesondere über das Internet verbreitet würde. Von Seiten des Europarates und der Europäischen Union werden seit Jahren europaweit verbreitete Hasspropaganda und Gewalttaten gegen Roma und Sinti registriert (vgl. nur Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, EU-MIDIS-Bericht der Reihe „Daten kurz gefasst“ zum Thema Minderheiten als Opfer von Straftaten/EU-MIDIS Data in Focus 6: Minorities as Victims of Crime, November 2012)
  • Und tatsächlich bleibt es nicht bei Drohungen. Diese schlagen immer wieder um in offene verbale und physische Gewalt. Über das Ausmaß entsprechender Propagandadelikte (wie Volksverhetzung oder die Leugnung des Völkermords an Sinti und Roma im Nationalsozialismus) oder von Beleidigungen herrscht weitgehend Unklarheit. Und auch Gewaltdelikte gegen Sinti und Roma sind völlig unzureichend dokumentiert. Immer wieder werden Mahnmale für die während der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma geschändet, wie z. B. 1998 und 2011 in Magdeburg oder zuletzt im Mai 2013 in Merseburg (beides Sachsen-Anhalt).
  • Zudem gab es Brandanschläge auf Wohnungen oder Wohnwagen, in denen Sinti und Roma wohnen (wie z. B. 1999 im hessischen Limeshain, 2001 im brandenburgischen Wildau, 2009 im sächsischen Klingenhain oder 2011 in Leverkusen).
  • Die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, künftig auch Erkenntnisse über gegen Sinti und Roma gerichtete Straftaten zu gewinnen und zu erforschen (Bundestagsdrucksache17/8868), lehnte die schwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag ab (Bundestagsdrucksache 17/9915).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung des Tatopfers richteten, hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

3

Wie viele der hierbei erfassten Gewaltdelikte richteten sich gegen (tatsächliche oder vermeintliche) schwule, lesbische bzw. Transgender-Opfer (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Inwiefern mag die Bundesregierung inzwischen in den Tötungsfällen Klaus-Peter Beer (1995), Josef Anton Gera (1997) bzw. Andreas Oertel (2003) eine homophobe bzw. rechte Tatmotivation erkennen?

5

Wie viele behindertenfeindliche Straftaten hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

7

Inwiefern mag die Bundesregierung inzwischen in den Tötungsfällen Hans-Werner Gärtner (1999), Andreas Oertel (2003) bzw. Hans-Joachim Sbrzesny (2008) eine behindertenfeindliche bzw. rechte Tatmotivation erkennen?

8

Wie viele Straftaten, die sich gegen den gesellschaftlichen Status eines Tatopfers richteten, hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

10

Inwiefern kann die Bundesregierung inzwischen bestätigen, dass Gerhard Fischröder (2003), Andreas Pietrzak (2006), Karl-Heinz Teichmann (2008), André Kleinau (2011) bzw. Klaus Peter Kühn (2012) aufgrund ihres gesellschaftlichen Status bzw. aufgrund einer rechten Tatmotivation getötet wurden?

11

Wieviele antisemitische Straftaten hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

12

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

13

Welche Kriterien legt die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung an, um eine Tat bzw. die Motivation zur Tat als antisemitisch zu klassifizieren?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine der Arbeit zu Grunde liegende Definition von Antisemitismus?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Standards in allen Bundesländern zum Erkennen von Antisemitismus?

16

Welche Beamten klassifizieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Tat als antisemitisch oder nicht, die ermittelnden Beamten oder die Vorgesetzten?

17

Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen einzelne Muslime bzw. gegen islamische Religionsstätten und Moscheen hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

18

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

19

Welche eigenständige, inhaltliche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage der Einrichtung eines Unterthemas islamfeindlich bzw. muslimfeindlich innerhalb des Themenfeldkatalogs PMK?

20

Welche strukturellen Unterschiede gibt es zwischen den beiden Themen Antisemitismus und Islamfeindlichkeit, die gegen die Einrichtung eines Unterthemas islamfeindlich bzw. muslimfeindlich im Themenfeldkatalog PMK sprechen?

21

Wie viele Straftaten, die sich gegen Sinti und Roma richteten, hat die Polizei seit 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

22

Wie viele dieser Straftaten wurden den vier Deliktbereichen (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt als Tabelle darstellen)?

23

Sind Straftaten gegen Sinti und Roma im derzeitigen Themenfeldkatalog PMK (analog zum bestehenden Unterthema antisemitisch) ein eigenständiges Unterthema innerhalb des Themenfeldes Hasskriminalität, und wenn nein, warum nicht? Welchem Themenfeld bzw. Unterthema werden diese Delikte dann zugeordnet?

a) Erfasst die Bundesregierung z. B. die Schändung von Mahnmalen, die an den Völkermord an Sinti und Roma in der NS-Zeit erinnern, und wenn ja, an welcher Stelle des Themenfeldkatalogs, und wie viele Schändungen wurden seit 2001 registriert?

b) Erfasst die Bundesregierung z. B. Propagandadelikte, die sich gegen Sinti und Roma richten, und wenn ja, an welcher Stelle des Themenfeldkatalogs, und wie viele dieser Delikte wurden seit 2001 registriert?

c) Erfasst die Bundesregierung z. B. Beleidigungen, (Gewalt-)Drohungen bzw. Mordaufrufe gegen Sinti und Roma, und wenn ja, an welcher Stelle des Themenfeldkatalogs, und wie viele dieser Delikte wurden seit 2001 registriert?

d) Erfasst die Bundesregierung z. B. Brandanschläge gegen Häuser, Geschäfte, Wohnungen bzw. Wohnwagen, in denen Sinti und Roma wohnen bzw. arbeiten, und wenn ja, an welcher Stelle des Themenfeldkatalogs, und wie viele Anschläge wurden seit 2001 registriert?

e) Erfasst die Bundesregierung z. B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte an Sinti und Roma, und wenn ja, an welcher Stelle des Themenfeldkatalogs, und wie viele dieser Delikte wurden seit 2001 registriert?

24

Hat die Bundesregierung vor, die Erfassung von Straftaten gegen Sinti und Roma künftig zu verbessern, und wenn nein, warum nicht?

25

Welche strukturellen Unterschiede gibt es zwischen den beiden Themen Antisemitismus und Antiziganismus, die gegen die Einrichtung eines Unterthemas wie z. B. antiziganistisch im Themenfeldkatalog PMK sprechen?

26

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich ihrer Länderpolizei bzw. innerhalb der Justiz ihres Landes eigenständige Ansprechpartner für Hasskriminalität berufen?

27

Hält die Bundesregierung die Berufung von Ansprechpartnern für Hasskriminalität z. B. für die Polizei- bzw. die Justizbehörden des Bundes für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

28

Werden Polizistinnen und Polizisten des Bundes dahingehend aus- bzw. fortgebildet, um die phänomenologischen Besonderheiten der Hasskriminalität zu erkennen bzw. sachgerecht einordnen zu können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aus ihrer Sicht vorbildliche Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema Hasskriminalität in den einzelnen Bundesländern?

29

Hat die Bundesregierung die vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht publizierte Studie „Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität in Deutschland“ zur Kenntnis genommen?

30

Kann die Bundesregierung den Befund bestätigen, dass die polizeilichen Einschätzungen über die politische Tatmotivation vor Gericht „nur in den seltensten Fällen aufgegriffen“ wurden bzw. „kaum Folgen für die Strafzumessung“ gehabt hätten (a. a. O., S. 265) bzw. dass (infolgedessen) regelmäßig nur bei einem Bruchteil der Delikte, die von der Polizei behauptete politische Tatmotivation von Hassdelikten, von der Justiz als solche bestätigt wurde? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Beobachtung?

31

Kann die Bundesregierung den in der Studie des Max-Planck-Instituts konstatierten doppelten (in sich aber unterschiedlichen) Selektionsprozess bei Polizei und Justiz bestätigen? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung diese Prozesse beschreiben? Wenn nein, warum nicht?

32

Ist der Bundesregierung ebenfalls aufgefallen, dass den zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten das Themenfeld Hasskriminalität (und hierbei insbesondere die Unterthemen Straftaten gegen Homosexuelle, Behinderte, Obdachlose bzw. Muslime) im normalen Dienstgebrauch kaum verwendet bzw. vermieden würden? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung das, und was tut sie dafür, ihr eigenes Erfassungssystem den zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegenüber besser zu vermitteln?

33

Inwiefern hat sich die Bundesregierung mit dem Fazit der Studie des Max-Plack-Instituts auseinandergesetzt, wonach das Definitionssystem PMK „ungeeignet“ sei, insbesondere im Umgang mit solchen Hassdelikten, die jenseits des Unterthemas Fremdenfeindlichkeit liegen (also eben bei Angriffen gegen Homosexuelle, Behinderte oder Obdachlose)?

Berlin, den 9. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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