[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14572
17. Wahlperiode 21. 08. 2013 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Agnes Brugger, Tom Koenigs,
Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschaffung von Drehflüglern für die Bundeswehr
Die jüngsten Pläne zur Beschaffung von Drehflüglern für die Bundeswehr
haben viele Fragen aufgeworfen. So ist es ein Novum, dass im Rahmen eines
Memorandum of Understanding (MoU) zur Stückzahlreduzierung des NATO-
Helicopters 90 (NH90) und des Kampfhubschraubers TIGER (UH TIGER)
vorgesehen ist, zeitgleich, abseits jeglicher üblicher Vergabeverfahren, 18
Marinehubschrauber (MH90) basierend auf dem NH90 zu beschaffen. Parallel wurden
in anderen Bereichen weitere Beschaffungen von Drehflüglern, wie
beispielsweise 15 leichte Unterstützungshubschrauber für das Kommando Spezialkräfte
(LUH SOF), beschlossen oder stehen, wie im Fall des
Basisschulungshubschraubers (BSHS), kurz bevor.
Insgesamt konnte die Bundesregierung weder im Haushalts- noch im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages darlegen, inwieweit das MoU zur
Stückzahlreduzierung NH90 und UH TIGER und der damit verbundenen
Beschaffung von MH90 den aus der Bundeswehr formulierten Bedarf deckt. Die
Anpassung der Stückzahl und Neuverhandlungen mit der Rüstungsindustrie
sind prinzipiell zu begrüßen. Dennoch müssen dabei vor allem die finanziellen
Interessen des Bundes und damit der Steuerzahler gewahrt bleiben und auch
durchgesetzt werden. Zeitgleich steht zu befürchten, dass die aktuellen
Beschaffungsvorhaben von Drehflüglern nicht den Bedarf der Truppe decken.
Dies gilt nicht in erster Linie, wie im Fall des MH90, für die Stückzahl, sondern
vor allem auch für die Fähigkeitsausstattung der einzelnen
Hubschraubermuster.
Die Beschaffung von Drehflüglern ist darüber hinaus mit der Ausmusterung
älterer Hubschraubern verbunden. Zur Frage der Ausmusterung der BO105 hält
sich die Bundesregierung weitgehend bedeckt. Sofern es keine weitere
wirtschaftliche Verwendung für ältere Hubschraubermuster gibt, müssen diese
umgehend ausgemustert werden. Hierbei dürfen wirtschaftliche Interessen jedoch
nicht über sicherheitspolitische Interessen gestellt werden. Die
Bundesregierung konnte im Verteidigungsausschuss bisher nicht darlegen, inwieweit eine
Demilitarisierung von Hubschraubern möglich ist und diese auch langfristig
sichergestellt werden kann. Solange diese Fragen offen sind, ist eine
Weitergabe an Drittstaaten, beispielsweise an Pakistan, unverantwortlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die ausstehenden Vertragsstrafen, die nun mit dem MoU
bezüglich der Stückzahlreduzierung NH90 und UH TIGER als abgegolten
erklärt werden sollen?
Drucksache 17/14572 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie erklärt sich die Stückpreiserhöhung für den einzelnen Hubschrauber
NH90 und UH TIGER im Vergleich zum ursprünglichen Kaufvertrag?
3. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den haushälterischen
Minderausgaben für 40 abbestellte Hubschrauber (900 Mio. Euro) und dem
ursprünglichen Kaufpreis für dieselben (40 × 40 Mio. Euro = 1,6 Mrd. Euro)?
4. Welche jährlichen Einsparungen ergeben sich durch die
Stückzahlreduzierung der NH90 und UH TIGER innerhalb der nächsten zehn Jahre für
Betrieb und Materialerhaltung?
5. In welcher Höhe sind bereits Zahlungen für die nunmehr abbestellten
NH90 und UH TIGER geleistet worden, auf deren Rückzahlung jetzt
verzichtet wird?
6. Inwieweit können bereits bezahlte und zugelieferte Materialien, Bauteile
und Baugruppen der NH90 und UH TIGER genutzt werden?
7. Wer hat auf Seiten der Bundesregierung die Verhandlungen mit der
Industrie bezüglich der Stückzahlreduzierung NH90 und UH TIGER geführt?
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Interessenten für einen
Ankauf der gebrauchten UH TIGER, und nach welchen Kriterien wird über
einen Verkauf entschieden?
9. Inwiefern hat die Bundeswehr sich dazu bereiterklärt, die Eurocopter
Group S.A.S. bei der Vermarktung der UH TIGER zu unterstützen?
10. Welche Preisvorstellung hat das Bundesministerium der Verteidigung beim
Verkauf der UH TIGER an die Eurocopter Group S.A.S.?
11. Inwiefern lässt sich das MoU zur Stückzahlreduzierung, im Besonderen die
Beschaffung des MH90, mit den Abläufen des novellierten Customer
Product Management (CPM) und dem Vergaberecht vereinbaren?
12. Welche anderen Hersteller von Marinehubschraubern hätten nach Kenntnis
der Bundesregierung im Falle einer Ausschreibung ein Angebot
unterbreiten können?
13. Inwiefern ging dem MoU ein Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsvergleich
mit anderen Hubschraubern voraus, und was war das Ergebnis?
14. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin an der
parlamentarischen Praxis festzuhalten, wonach erst nach Beteiligung des Haushalts- und
Verteidigungsausschusses der Kaufvertrag für 18 MH90 geschlossen
werden kann?
15. Inwieweit erfüllt der MH90 alle ursprünglich geforderten Fähigkeiten?
16. Warum nimmt die Bundeswehr gegebenenfalls in Kauf, dass der MH90
nicht alle ursprünglich geforderten Fähigkeiten erfüllt?
17. Inwieweit muss möglicherweise ein weiteres Hubschraubermuster
betrieben werden, um die Fähigkeitslücken des MH90 zu schließen?
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere finanzielle Mittel in die
Entwicklung des MH90 zu investieren?
Falls ja, sollen diese Mittel auch dazu dienen, dass der MH90 die
ursprünglich von der Marine geforderten Fähigkeiten erfüllt, und wie hoch ist dann
der Anteil der zu diesem Zweck eingesetzten Mittel?
19. Wurde die Bereitstellung von leichten Unterstützungshubschraubern für
das Kommando Spezialkräfte (LUH SOF) in die Neuverhandlungen mit
der Eurocopter Group S.A.S. einbezogen?
Falls nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1457220. Wurden die Beschaffung des LUH SOF und der Logistikvertrag
gemeinsam ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
21. Inwieweit hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine gemeinsame
Ausschreibung zu einer besseren Vergleichbarkeit der Wirtschaftlichkeit
der Angebote unterschiedlicher Hersteller geführt?
22. Welche weiteren Hersteller hatten Interesse bekundet, und aus welchen
Gründen wurden die Angebote zu Gunsten der Eurocopter Group S.A.S.
abgelehnt?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich dritte, aufgeforderte
Anbieter dazu entschlossen haben, kein Angebot vorzulegen?
Falls ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Beweggründe der Anbieter zur Nichteinreichung eines Angebots?
24. Inwieweit wurden bei dem Typ EC 645 T2 technische Kompromisse in
Bezug auf die ursprüngliche Anforderungen eingegangen?
25. Liegt der Beschaffungspreis der militärischen Version des EC 645 nach
Kenntnis der Bundesregierung über dem Listenpreis der zivilen Version?
Wenn ja, wie hoch ist diese Preisdifferenz (in Euro), und worin sieht die
Bundesregierung die Gründe für diese Preisdifferenz?
26. Wann soll die Zwischenentscheidung zum bedarfsgerechten
Phasendokument des Basisschulungshubschraubers (BSHS) erfolgen?
27. Wurde der BSHS in die Neuverhandlungen mit der Eurocopter Group
S.A.S. einbezogen?
Falls nein, warum nicht?
28. Was sind die Zeitlinien für das Beschaffungsvorhaben BSHS?
29. Wann rechnet das Bundesministerium der Verteidigung mit der Einführung
des neuen BSHS?
30. Hat sich die Beschaffung des BSHS gemessen an den ursprünglichen
Planungen verzögert?
Wenn ja, um welchen Zeitraum handelt es sich, und welche
Einschränkungen hat diese Verzögerung für die Ausbildung der Piloten von NH90 und
UH TIGER zur Folge?
31. Inwieweit überschneiden sich die Zeitachsen der Einführung des BSHS
und der Ausmusterung des BO105?
32. Inwieweit soll der derzeitige Schulungshubschrauber EC135 weiter genutzt
werden?
33. Gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der
Wirtschaftlichkeitsbewertung des BSHS zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
und dem Bundesrechnungshof?
Wenn ja, welche sind dies konkret, und wie begründet das
Bundesministerium der Verteidigung jeweils seine vom Bundesrechnungshof
abweichenden Bewertungen?
34. Wie hoch ist der ermittelte Ausbildungsbedarf, und inwieweit wurde nun
die Forderungslage für den BSHS angepasst?
35. Inwieweit gibt es durch die neu ermittelte Forderungslage
Einschränkungen bezüglich der Ausbildungsmöglichkeiten gegenüber der Nutzung des
EC135 und des BO105?
Drucksache 17/14572 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Gibt es Überlegungen oder Pläne zur Überlassung des BO105 sowie des
Schulungshubschraubers EC136 an andere Staaten?
Falls ja, wie sehen diese konkret aus, und welche Empfängerstaaten sind
vorgesehen?
37. Hat die Bundesregierung der pakistanischen Regierung eine Lieferung von
BO105 der Bundeswehr in Aussicht gestellt?
Falls ja, welche sicherheits- und außenpolitischen Erwägungen haben die
Bundesregierung dazu bewogen, inwieweit ist die Lieferung dann mit
Auflagen für die Nutzung verknüpft, und auf welche Art und Weise
beabsichtigt die Bundesregierung, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren?
38. Wurde in Erwägung gezogen, die BO105 zu verkaufen?
Wenn nein, warum nicht?
39. Wie definiert die Bundesregierung die Demilitarisierung des
Hubschraubers BO105?
40. Inwieweit kann sichergestellt werden, dass nach einer Demilitarisierung
eine BO105 nicht erneut militärisch aufgerüstet werden kann?
Berlin, den 21. August 2013
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