Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14584)
In den Bundesministerien und weiteren Gebäuden des Bundes finden eine Vielzahl von Aktivitäten mit Gästen statt. Dazu gehören Konferenzen, Events aller Art („Staatsbesuche“, zum Beispiel am 24./25. August 2013 in Berlin/Tage der offenen Tür), Anhörungen und Gespräche, Führungen von Besuchergruppen. Notwendig ist das Wissen, wie viele Menschen (Beschäftigte und Gäste) sich gleichzeitig in Gebäuden und Teilen von Gebäuden aufhalten können und was in Brand- und anderen Gefahrensituationen zu tun ist, um alle Menschen, auch die mit Mobilitätseinschränkungen, sicher zu evakuieren.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 17/14584 lässt vermuten, dass die Bundesregierung nichts genaues weiß, denn wenn sie es wüsste, hätte sie dem Deutschen Bundestag die Informationen nicht vorenthalten. Der Hinweis: „Im Übrigen gelten die meisten Gebäude der obersten und oberen Bundesbehörden nicht als öffentlich zugängliche Gebäude […]“ ist angesichts der Vielzahl von öffentlichen und halböffentlichen Veranstaltungen im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Auswärtigen Amt, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in den anderen Bundesministerien usw. für die Fragesteller unakzeptabel.
Unakzeptabel ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. auch der Verweis auf die Versammlungsstättenverordnung. In der Muster-Versammlungsstättenverordnung (in der Fassung vom Juni 2005) wird im § 10 von „mindestens 1 Prozent der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze auf ebenen Standflächen“ ausgegangen. Dies ist gerade für Veranstaltungen in Gebäuden oberster Bundesbehörden erfahrungsgemäß, auch mit Blick auf die Artikel 29 und 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, ein viel zu geringer Ansatz.
Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort zu Frage 1, dass sie das Gutachten der Müller-BBM GmbH vom 8. November 2011 nicht kenne, obwohl das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das dem Bundesministerium unterstellte Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten ständig vertreten sind und dieses Gutachten dort mehrfach Thema war.
Die Bundesregierung behauptet ferner, dass „keine Notwendigkeit von baulichen und sonstigen Maßnahmen“ in den Gebäuden des Bundes besteht (Antwort zu Frage 4). Auch dies wird mit den Erfahrungen in den Gebäuden des Deutschen Bundestages, für deren Bau das Bundesbauministerium ebenso verantwortlich war, wie für die übrigen Bundesbauten, von der Fraktion DIE LINKE. bezweifelt.
Mehrfach verweist die Bundesregierung auf den hohen Standard durch Anwendung des Brandschutzleitfadens des Bundes (3. Auflage vom Juli 2006). Schaut man sich diesen Leitfaden genauer an, wird man feststellen, dass die spezifischen Besonderheiten beim Brandschutz und bei der Evakuierung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in den 104 Seiten faktisch keine Rolle spielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kennt die Bundesregierung inzwischen das Gutachten der Müller-BBM GmbH vom 8. November 2012 mit der brandschutztechnischen Stellungnahme zu Veranstaltungen mit Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag, und wenn ja, inwieweit stimmt sie den inhaltlichen Bewertungen zu?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für sinnvoll und erforderlich, vergleichbare Gutachten zu anderen Gebäuden des Bundes in Auftrag zu geben?
Wie viele Personen nahmen am Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 24. und 25. August 2013 in Berlin teil (bitte aufgeschlüsselt nach obersten Bundesbehörden und mit Nennung der jeweiligen Gebäude)?
Wie viele Besuchergruppen von Bundestagsabgeordneten waren im ersten Halbjahr 2013 zu Gast in den Bundesministerien in Berlin (bitte nach obersten Bundesbehörden und mit Nennung der jeweiligen Gebäude aufschlüsseln)?
Wie viele Konferenzen und sonstige Veranstaltungen (mit mehr als 50 teilnehmenden Personen) fanden im ersten Halbjahr 2013 in den Bundesministerien in Berlin statt (bitte nach obersten Bundesbehörden und mit Nennung der jeweiligen Gebäude aufschlüsseln)?
Wie viele Personen insgesamt, darunter wie viele Rollstuhlnutzer, dürfen sich gleichzeitig in den Gebäuden oberster Bundesbehörden und deren Sitzungsräumen und anderen Veranstaltungsbereichen (ab einer Kapazität von 50 Personen) aufhalten
a) ohne zusätzliche Maßnahmen/betriebliche Mittel,
b) mit zusätzlichen Maßnahmen/betrieblichen Mitteln (bitte aufgeschlüsselt nach obersten Bundesbehörden und mit Nennung der jeweiligen Gebäude)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die 1-Prozent-Regel in § 10 der Muster-Versammlungsstättenverordnung mit Blick auf die Artikel 9, 29 und 30 der UN-Behindertenrechtskonvention noch für sachgerecht und zeitgemäß?
Inwieweit hält die Bundesregierung den Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes aus dem Jahr 2006 mit Blick auf die spezifischen Anforderungen bei der Rettung von Menschen mit Beeinträchtigungen für überarbeitungswürdig?