[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14784
17. Wahlperiode 24. 09. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
19. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf),
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14658 –
Gleichstellung und Bildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bildung ist eine wichtige Grundlage für ein freies und selbstbestimmtes Leben.
Das Bildungssystem fördert die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen und stattet sie mit Kompetenzen aus, mit
denen sie ihren weiteren Weg gestalten. Umso mehr ist seine Ausgestaltung
auch eine zentrale Stellschraube für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik.
Im Bildungsverlauf zeigen sich Unterschiede zwischen Frauen und Männern.
Sind Mädchen zunächst erfolgreicher zu Beginn ihrer Bildungskarriere, nimmt
dies im Verlauf ihrer Berufstätigkeit ab. Mädchen haben beispielsweise bessere
Leseleistungen und machen häufiger die Hochschulreife, finden danach aber
oft nur schlecht bezahlte Jobs mit geringen Aufstiegsperspektiven. Mädchen
bzw. junge Frauen haben geringere Chancen als Jungen bzw. junge Männer, ihre
Bildungsabschlüsse am Arbeitsmarkt zu verwerten. Als andere Risikogruppe
können in den letzten Jahren männliche Jugendliche, insbesondere mit
niedrigem Schulabschluss, aus bildungsfernen Elternhäusern oder mit
Migrationshintergrund identifiziert werden, da sie seltener im dualen
Ausbildungswesen einen Platz finden ohne dies durch eine schulische Ausbildung zu
kompensieren (vgl. Nationaler Bildungsbericht 2008: 212).
Es ist die Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit
Gleichstellungs- mit Bildungspolitik verknüpft werden können. Nur so können
Berufsfelder, die ausschließlich von Frauen und Männern gewählt werden, und
Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nachhaltig minimiert
werden und eine Gesellschaft mit gleichen Chancen für Frauen und Männer
Realität werden. In Anbetracht der Empfehlungen des Ersten
Gleichstellungsberichts „Neue Wege – Gleiche Chancen, Gleichstellung von Frauen und
Männern im Lebensverlauf“ aus 2011 stellt sich die Frage, was die Bundesregierung
bislang zur Umsetzung der Empfehlungen getan hat, um eine bessere
Verknüpfung von Gleichstellungs- und Bildungspolitik zu gewährleisten.
Frühkindliche Bildung
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung
des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach geschlechtsbewusste Pädagogik
in Ausbildungsinhalte von Erzieherinnen und Erzieher verankert werden
sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, den Abbau von
Geschlechterstereotypen bei Kindern unter sechs Jahren zu fördern (bitte
auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Basis der Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung „Männliche
Fachkräfte in Kindertagesstätten“ (Bundesministerium für Familie, Senioren
Frauen und Jugend – BMFSFJ: Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten,
Berlin, Juni 2010) hat die Bundesregierung 2010 das Bundesprogramm „Mehr
Männer in Kitas“ initiiert, deren Module durch die Bundesregierung und den
Europäischen Sozialfonds (ESF) mit mehr als 15 Mio. Euro gefördert werden.
Das Herangehen an das Programm ist ein dezidiert gleichstellungspolitisches: In
der Kita sollen Kinder in einer Phase, in der sie ihre eigene Geschlechtsidentität
entwickeln, von Frauen und Männern umgeben sein. Wichtig für die
Erweiterung von Rollenvorstellungen sowohl der Kinder als auch der Erzieher und
Erzieherinnen ist dabei, dass das Verhalten der Erzieherinnen und Erzieher nicht
tradierte Geschlechterrollen festigt, sondern dass sich auch die „Kulturen“ in
den Kitas ändern. Alle Module des Programms haben als zentrales Thema eine
geschlechterbewusste Pädagogik. Als Arbeitsergebnisse des Programms im
Kontext einer geschlechterbewussten Pädagogik wurde im September 2012 eine
mehrtägige internationale Konferenz zu Männern in der Elementarpädagogik
mit 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern realisiert. Im Rahmen der ESF-
Projekte wurden eine Vielzahl von Veranstaltungen zur geschlechtergerechten
Pädagogik durchgeführt und entsprechende Handreichungen erarbeitet, die Ende
2013 gedruckt vorliegen werden. Die Erkenntnisse der im Programm „Mehr
Männer in Kitas“ durchgeführten Maßnahmen haben zwischenzeitlich
Berücksichtigung in den Curricula für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
gefunden.
Darüber hinaus werden Veranstaltungen und Publikationen des Projektes
Gender Loops, an dem die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin beteiligt
ist, regelmäßig durch das BMFSFJ gefördert. Das Projekt Gender Loops setzt
sich zum Ziel, Strategien zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern
und Frauen für die Aus- und Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher und für
Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und zu verankern. Es richtet sich
gezielt an Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer in der Aus-
und Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen.
Um den Abbau von Geschlechterstereotypen bei unter Sechsjährigen auch über
das Programm „Mehr Männer in Kitas“ hinaus zu fördern und in der familiären
Lebenswelt der Kinder zu verankern, hat das BMFSFJ gemeinsam mit dem
Hessischen Sozialministerium das Pixi-Buch „Mein Onkel Malte, der ist Erzieher“
herausgegeben. Allein das BMFSFJ hat dieses Buch in einer Auflage von
47 500 Exemplaren verteilt.
Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 4, 12 und 13 verwiesen.
Schulische Bildung
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung
des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach im Sinne des Gender
Mainstreamings der Anteil von männlichen Lehrern an Grundschulen erhöht
werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Stellenbesetzung an Grundschulen fällt nach der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes (GG) in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung
des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach geschlechtsbewusste Pädagogik
und Gender Mainstreaming in der Bildungspolitik verankert werden sollte
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 100 und 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Im Rahmen der Förderlinie „Frauen an die Spitze“ fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über 100 Forschungsprojekte zu
verschiedenen Themenfeldern im Bereich Chancengerechtigkeit in Bildung und
Forschung. Schwerpunkte sind u. a. das geschlechterstereotype
Berufswahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen und die Berufs- und Karriereverläufe
von Frauen. Dazu gehören auch die folgenden Vorhaben, die sich mit
Fragestellungen zum Thema geschlechtsbewusste Pädagogik und Gender Mainstreaming
(GM) in der Bildungspolitik befassen:
• „Genderspezifische Wirkungen der Professionalisierung frühpädagogischer
Berufsrollen und der Positionierung im Berufsfeld“: Das Vorhaben
untersucht in genderbezogener Perspektive die Prozesse der Professionalisierung
in der Frühpädagogik. Im dem hier aktuell sich vollziehenden
Professionalisierungsprozess soll die Attraktivität des Berufsfelds für Männer gesteigert
und zugleich sollen den Frauen neue Karrierechancen eröffnet werden.
• „Aktuelle Ungleichzeitigkeiten von Geschlechterkonzepten im
Bildungsbereich – eine Gefahr für die Chancengerechtigkeit?“: Im Zentrum des
Vorhabens stehen aktuelle Widersprüche in den Geschlechterkonzeptionen des
Bildungsbereichs und deren Konsequenzen für die Frage nach der
Chancengerechtigkeit im schulischen Bereich.
• „MINT Role Models – Ein integratives Konzept zur nachhaltigen Steigerung
des Anteils von Frauen in MINT-Berufen“, „Berufsorientierung auf
zukunftsträchtige Berufe. Gelingensbedingungen und Barrieren pädagogischer
Interventionen zur Förderung des Interesses junger Frauen an MINT-
Berufen“, „Bildungsziel – Ingenieurin: Technik- und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen bei jungen Frauen“: Diese Vorhaben zielen auf eine
geschlechtsbewusste Pädagogik, in der gegen vorherrschende
Geschlechterstereotypen Schülerinnen auch auf naturwissenschaftlich-technische
Studien- und Berufsbereiche hin orientiert werden.
5. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in dem weiteren Ausbau des
Ganztagsschulangebots, um eine geschlechtsbewusste Pädagogik und
Gender Mainstreaming im Schulalltag zu fördern und besser zu verankern?
Durch ein bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangeboten werden gleichermaßen die Voraussetzungen für eine bessere Bildung
wie auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.
Schon dadurch unterstützen Ganztagsschulen die Gleichstellung von Männern
und Frauen. Für die Ausgestaltung und Umsetzung der pädagogischen Konzepte
mit Blick auf einen genderorientierten Ansatz sind die Länder zuständig.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
aus 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird,
unternommen, dass Hauptschulabsolventinnen fast doppelt so häufig ohne beruflichen
Abschluss sind wie Hauptschulabsolventen (siehe hierzu
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 88)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Förderangebot für förderbedürftige
Jugendliche mit einem breiten Angebot von Maßnahmen aufgelegt. Unter
anderem wendet sich dieses Angebot auch an die betroffene Personengruppe. Es wird
auch auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
7. Auf welche Weise hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
Bund-Länder-Initiative „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ darauf
hingewirkt, die Anforderungen einer geschlechtsbewussten Pädagogik und Gender
Mainstreaming auch in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu
verankern?
Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung wollen Bund und Länder einen
wettbewerblichen, breit wirkenden und kapazitätsneutralen Impuls geben, mit dem
eine qualitativ nachhaltige Verbesserung für den gesamten Prozess der
Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung inhaltlich
und strukturell erreicht werden soll. Eines der wesentlichen Programmziele
besteht in der Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen
der Heterogenität und Inklusion. Das schließt auch die Förderung von Projekten
ein, die die Anforderungen einer geschlechtsbewussten Pädagogik und GM in
der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern besonders hervorheben.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, den Abbau von
Geschlechterstereotypen bei schulpflichtigen Kindern zu fördern (bitte
auflisten)?
Im Dezember 2010 hat das BMFSFJ den paritätisch mit Erwachsenen und
Jungen bzw. jungen Männern besetzten Beirat Jungenpolitik berufen. Dieser hat im
Juni 2013 seinen Abschlussbericht „Jungen und ihre Lebenswelten – Vielfalt als
Chance und Herausforderung“ vorgelegt. Aus der thematischen Beschäftigung
des Beirats und der flankierenden Untersuchung von Fokusgruppen mit 14- bis
17-jährigen Jungen und Mädchen konnten milieuspezifische Erkenntnisse zu
Einstellungen und Wertehaltungen in Themenfeldern wie Schule,
geschlechtliche Identität, Freizeit oder Gerechtigkeit gewonnen werden. Die
Empfehlungen des Beirats bilden einen Baustein für die Entwicklung des Themas
Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer.
Als einen ersten Schritt fördert das BMFSFJ den Aufbau einer
Kommunikationsplattform für und von Jungen (
www.mein-testgelaende.de). Die
Ausrichtung der Website folgt der Empfehlung des Beirats, Jungen Möglichkeiten für
eine eigenverantwortliche Partizipation einzuräumen, sowie Handlungsräume
zu eröffnen, in denen sie positiv wahrgenommen werden. Die dort – auch mit
und unter Mädchen – verhandelten Themen werden von Jugendlichen selbst
eingebracht und dienen mittelfristig zur Bekämpfung von Rollenstereotypen und
Erweiterung ihres Wissens über ein partnerschaftliches,
gleichstellungsorientiertes Leben von Frauen und Männern. Die Website wird in der Zielgruppe der
14- bis 19-Jährigen einen Beitrag dazu leisten, gleichstellungsrelevante Themen
zukunftsgerichtet zu reflektieren.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 fördert die Bundesregierung
gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds die bundesweiten Aktionstage
Girls’Day und Boys’Day. Die jährlich parallel stattfindenden
Schnupperpraktika und Workshops tragen maßgeblich dazu bei, geschlechterstereotype
Lenkungen in der Berufswahl aufzubrechen. Durch die geschlechtsspezifischen
Orientierungstage werden einengende Rollenklischees aufgedeckt und in
Schule, Familie, Berufsberatung, Medien und der Arbeitswelt thematisiert.
Schülerinnen und Schüler lernen getrennt voneinander ihre bislang ungenutzten
Potentiale kennen und erhalten neue Handlungsoptionen in Berufs- und
Studienbereichen, in denen sie bislang jeweils unterrepräsentiert sind. Ziel ist es,
Mädchen und Jungen eine Berufswahl zu eröffnen, die ihre tatsächlichen
Interessen und Stärken fördert und berücksichtigt, statt sich von überholten
Rollenbildern beeinflussen zu lassen. Seit dem Start des Boys’Day in 2011 haben
bereits über 100 000 Jungen teilgenommen. In 16 Prozent der Unternehmen sind
mittlerweile junge Frauen eingestellt worden, die in den Vorjahren das jeweilige
Unternehmen am Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag kennen lernten –
angesichts des jungen Alters der meisten Teilnehmerinnen ist dieser Anteil
beträchtlich. Nicht erfasst werden Mädchen, die sich in einem anderen als den am
Girls’Day besuchten Betrieb bewerben und Studienanfängerinnen.
Um herauszufinden, welche Bilder von älteren Menschen bei Schulkindern und
auch bei der Lehrerschaft vorherrschen, hatte das BMFSFJ das
Forschungsprojekt „Alter(n)sbilder in der Schule – Bilder und Diskurse des Alter(n)s in
schulischen Lehrplänen, Schul- und Lesebüchern und bei Schüler(inne)n und
Lehrer(inne)n“ bei der Universität Vechta in Auftrag gegeben. Der im Frühjahr
2013 vorgelegte Abschlussbericht kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl Bilder
älterer Menschen als auch die Bilder von (älteren) Männern und Frauen oftmals
undifferenziert, überholt bzw. stereotyp in den meisten genannten
Bildungskontexten zu finden sind. Die Ergebnisse der Studie wurden sowohl der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder als auch dem Verband
Bildungsmedien e. V. mit der Bitte zugeleitet, Lehrpläne und Schulbücher in den
einschlägigen Bereichen zu überprüfen und alle Beteiligten für die Thematik zu
sensibilisieren.
Im Bereich der Förderung der Freien Träger und Aktivitäten der Jugendhilfe auf
Bundesebene durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) hat das
BMFSFJ bereits im Jahr 2000 das GM als Leitprinzip in seinen Richtlinien und
Fördergrundsätzen verankert. Die geförderten Träger sind angehalten, die
Entwicklung, Organisation und Evaluierung von Entscheidungsprozessen und
Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Bereich und auf allen Ebenen die
Ausgangsbedingungen und Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt
werden, um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und
Männern, Mädchen und Jungen hinwirken zu können. Die Gleichstellung von
Mädchen und Jungen soll als durchgängiges Leitprinzip gefördert werden. Die
Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen sowie
jungen Frauen und Männern zur Verbesserung ihrer Lebenslagen sowie der
Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen muss bei allen geförderten
Maßnahmen besonders beachtet werden. Außerdem muss darauf hingewirkt
werden, dass Frauen bei der Besetzung und Förderung hauptamtlicher
Fachkraftstellen angemessen vertreten sind.
Berufliche Bildung
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach das in 2010 entwickelte
Gendertraining für Berufs- und Ausbildungsberater/-beraterinnen
flächendeckend in der Praxis verankert und auch auf andere Akteure im
Ausbildungssektor ausgeweitet werden könnte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/
6240, S. 97 bis 98), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Bei der Durchführung der Beratung geht die Bundesagentur für Arbeit (BA)
grundsätzlich inhaltlich und sprachlich gendersensibel vor. Hierzu hat die BA
bundesweit einheitliche Standards in der Qualität der Beratung – dies schließt
den Gender-Aspekt mit ein – angelegt. Die in der BA einheitlich angewandte
Beratungsmethodik ist die Grundlage sowohl für die Qualität der
Beratungsdienstleistung als auch für die Qualifizierung der Beratungsfachkräfte. Für
Studierende an der Hochschule der BA (HdBA) finden zudem regelmäßig
„Gendertrainings“ statt.
Für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) in der
Grundsicherung, die seit dem 1. Januar 2011 in allen Jobcentern zu bestellen
sind, wird seit März 2012 seitens der Zentrale der BA als erstes von vier
entwickelten Qualifizierungsmodulen die Schulung „Rollenwerkstatt und
Gendergerechte Beratung“ angeboten. Mit diesem Modul werden die BCA in die Lage
versetzt, gendergerechte Beratungs- und Informationsangebote umzusetzen,
aber auch Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte für diese Thematik zu
sensibilisieren und ggf. Schulungsangebote in den Jobcentern zu unterbreiten.
Aktuell bringt die HdBA in ihrer Schriftenreihe unter Zugrundelegung des von
ihr mitentwickelten Schulungsmoduls für die BCA SGB II (Zweites Buch
Sozialgesetzbuch) ein praxisorientiertes Handbuch heraus. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und
Agenturen für Arbeit sich dieses Themas weiter annehmen, wenn inhaltlich
vertretbar und gendergerechte Beratung als selbstverständliches Element ihrer
täglichen Aufgabe sehen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom
BMFSFJ aus 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgriffen wird,
unternommen, dass insbesondere niedrig qualifizierte Migrantinnen von
der fehlenden Vereinbarkeit von Ausbildung und Elternschaft betroffen
sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 91)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein herausragend
wichtiges familienpolitisches Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die
Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie; sie ist eine Voraussetzung für die
berufliche Integration aller, die vor dem Abschluss ihrer Berufsausbildung eine
Familie gründen. Zur Erleichterung der Ausbildung für Personen mit familiären
Verpflichtungen hat die Bundesregierung schon 2005 die Möglichkeit der
Teilzeitausbildung geschaffen (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 14).
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit allen Partnern des Nationalen Pakts für
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in einer gemeinsamen Erklärung vom
6. Februar 2013 vereinbart, verstärkt für eine bessere Nutzung der
Teilzeitberufsausbildung zu werben.
Bei der Verlängerung des Ausbildungspaktes 2010 haben die Bundesregierung
und die Paktpartner vereinbart, sich künftig noch stärker auf den Personenkreis
junger Migrantinnen und Migranten zu konzentrieren.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Berater beim Jobcenter
unterstützen und ermutigen junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
bei der Suche nach einem Teilzeitausbildungsplatz. Während der Teilnahme an
einer Teilzeitberufsausbildung können benachteiligte junge Menschen mit
ausbildungsbegleitenden Hilfen (z. B. Förder- und Stützunterricht) gefördert
werden. Insbesondere bei alleinerziehenden Müttern und Vätern besteht im Rahmen
der Regelförderung die Möglichkeit, eine außerbetriebliche Berufsausbildung
oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Teilzeit durchzuführen.
Einstiegsqualifizierungen in Teilzeit können bei Erziehung eigener Kinder
ebenfalls gefördert werden. Zur Sicherung des Lebensunterhalts der Auszubildenden
in Teilzeit kann Berufsausbildungsbeihilfe bei den Agenturen für Arbeit
beantragt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, kommunale Leistungen
wie Kinderbetreuung und psychosoziale Betreuung zu beantragen.
Die Bundesregierung möchte besonders auch Müttern mit Migrationshintergrund
den besseren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Das BMFSFJ hat dazu die
Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven von
Müttern mit Migrationshintergrund“ gestartet. Der Einstieg von Müttern mit
Migrationshintergrund in die Erwerbsarbeit verbessert unter anderem die
wirtschaftliche Stabilität von Familien mit Migrationshintergrund. In Ergänzung der
Regelstrukturen werden 16 Modellprojekte für die Dauer von einem Jahr
gefördert, um unterschiedliche Ansätze der Ansprache, Aktivierung und Integration zu
erproben und Mütter mit Migrationshintergrund bei der beruflichen Orientierung
und der Organisation der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.
Zusätzlich hat das BMBF in seiner Strukturfördermaßnahme „Perspektive
Berufsabschluss“ ein Begleitprojekt „Von MigrantInnen für MigrantInnen“
aufgesetzt, um durch Einbeziehung von Migrantenorganisationen die interkulturelle
Netzwerkarbeit in der Berufsbildung zu unterstützten. Auftrag des seit April
2013 laufenden Nachfolgeprojektes „Interkulturelle Netzwerke –
Bildungsbeauftragte für junge Menschen!“ ist es, mit regionalen Netzwerkakteuren
unterschiedlicher Förderprogramme zu kooperieren, um hierdurch Wege zur
Bildungsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Auch
der Programmbereich „Koordinierungsstelle Ausbildung bei Selbstständigen
mit Migrationshintergrund“ (KAUSA) im Programm JOBSTARTER des BMBF
wendet sich an Unternehmen und junge Menschen mit Migrationshintergrund,
um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die berufliche
Erstausbildung zu fördern.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach ein Paket für männliche
Jugendliche insbesondere aus bildungsfernen Elternhäusern bzw. mit
Migrationshintergrund etabliert werden sollte, das Leistungsschwache fördert
und auch bei nicht formalen Bildungsprozessen an nichtschulischen
Stärken ansetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Förderangebot für förderbedürftige
Jugendliche mit einem breiten Angebot von Maßnahmen aufgelegt. Unter
anderem wendet sich dieses Angebot auch an die betroffene Personengruppe. Es wird
auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befundes von
Marianne Friese aus dem Jahr 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht
aufgegriffen wird, unternommen, wonach personenbezogene
Dienstleistungsberufe professionalisiert (Dualisierung der vollzeitschulischen
Ausbildung, Anerkennung der Leistungen dieser Ausbildungsgänge nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung oder eine Verzahnung
mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten) werden sollten (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 93)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach der duale und schulische
Zweig des Berufsausbildungssystems zu vereinheitlichen und
zusammenzuführen und mit bundesweit einheitlichen Standards zu versehen seien
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen 12 und 13 zielen im Ergebnis beide darauf ab, vollzeitschulische
Ausbildungsgänge in duale Ausbildungsregelungen zu überführen.
Nach der Kompetenzverteilung des GG sind entweder der Bund oder die Länder
für Regelungen im Bereich der Berufsbildung zuständig. Dabei unterfallen dem
Regelungsbereich des Bundes auf der Grundlage von Artikel 74 Absatz 1
Nummer 11 und 12 GG die entsprechend des Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt in
Absprache mit den Sozialpartnern erlassenen anerkannten Ausbildungsberufe nach
Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz sowie die Zulassung zu den
nichtärztlichen Heilberufen (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG). Schulische
Ausbildungsgänge sowie der Bereich der Sozialberufe (z. B. Erzieher)
unterfallen der Zuständigkeit der Länder (Artikel 30 und 70 GG). Der Bund ist insoweit
nicht regelungsbefugt. Eine Dualisierung der vollzeitschulischen Ausbildung ist
auf Grund dieser Kompetenzlage nicht vorgesehen.
Beispiele für Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Kontext sind
folgende:
In Zeiten mit allgemein hohem Fachkräftebedarf werden schulisch geregelte
Ausbildungen an Zulauf verlieren, weil sie nicht vergütet werden. So betont die
vom BMFSFJ in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung
„Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten“ zum Beispiel, dass eine vergütete
Ausbildung die Attraktivität des Erzieherberufes für junge Männer deutlich steigern
würde. Dieser würde auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bzw.
Berufswechsler an Attraktivität gewinnen. Im Rahmen des ESF-Modellprogramms
„MEHR Männer in Kitas“ hat der baden-württembergische Projektträger
konzept-e, Stuttgart, ein Konzept für eine praxisintegrierte, vergütete Ausbildung
entwickelt und erprobt diese aktuell mit Erfolg.
Ein Modellversuch des Landes Baden-Württemberg mit einer vergüteten,
praxisintegrierten Ausbildung zum Beispiel wird aktuell landesweit in 23
Berufsfachschulen mit ca. 500 Auszubildenden mit Erfolg realisiert. Hier beweist sich,
dass diese Form der Ausbildung die Attraktivität des Erzieherberufs steigert, da
sie deutlich vermehrt junge Männer und Personen mit einschlägiger
Erstausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger anspricht.
Die Verzahnung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge mit Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten wurde von der Bundesregierung vorangetrieben. So hat das
BMBF die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte
Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ vom 21. Juli 2011 (BGBl. I
S. 1679) erlassen. Unter anderem können sich mit dieser Fortbildung
Absolventinnen und Absolventen landesrechtlich geregelter Berufe im Gesundheits- und
Sozialwesen für komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben in
verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens qualifizieren.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach ein Förderprogramm zur
Teilzeitausbildung inklusive verwaltungstechnischer Koordinierung,
konzertierte Vergabe der Mittel zum Lebensunterhalt und entsprechender
Beratung und sozialpädagogischer Betreuung aufgelegt werden sollte (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wurde 2005 im
Berufsbildungsgesetz (§ 8) und der Handwerksordnung (§ 27) verankert. Bei der
Teilzeitberufsausbildung kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit
verkürzt werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt und zu erwarten ist,
dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Eine solche
Kürzung führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der
Gesamtausbildungsdauer. Mit der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) vom 27. Juni 2008 wurde die Umsetzung konkretisiert.
Demnach liegt ein „berechtigtes Interesse“ vor, wenn der oder die
Auszubildende ein eigenes Kind betreut, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt
oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen. Für die Praxis empfiehlt
der Hauptausschuss folgende Richtschnur: Eine wöchentliche
Mindestausbildungszeit von 25 Stunden im Unternehmen sollte nicht unterschritten werden.
Die Unterrichtsstunden in der Berufsschule bleiben von der Kürzung unberührt.
Nach den Daten der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes
und der Länder wurden von 565 824 neu abgeschlossenen
Ausbildungsverhältnissen zum 31. Dezember 2011 1 173 bzw. 0,2 Prozent als
Teilzeitausbildungsverhältnisse gemeldet (2010: 1 056 bzw. 0,2 Prozent). Verglichen mit 2008
(erstmalige Erfassung des Merkmals im Rahmen der Berufsbildungsstatistik) wurde
demnach ein Anstieg von rund 400 Teilzeitberufsausbildungsplätzen erzielt.
Vergleichsweise hohe Anteile an Teilzeitberufsausbildungsplätzen wiesen 2011
die Länder Baden-Württemberg (0,8 Prozent), Brandenburg (0,6 Prozent),
Rheinland-Pfalz (0,6 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (0,5 Prozent) auf.
Bereits seit 2006 unterstützt die Bundesregierung die verstärkte Nutzung von
Teilzeitberufsausbildung in Betrieben durch Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
im Rahmen des JOBSTARTER-Strukturprogramms des BMBF. So wurden im
Programm JOBSTARTER bis 2013 11 regionale Projekte zur Erprobung und
Etablierung betrieblicher Teilzeitberufsausbildung gefördert. Sie haben kleine
und mittlere Unternehmen sowie junge Menschen mit Familienverantwortung
beim Einstieg in Teilzeitberufsausbildung beraten und begleitet. Parallel dazu
haben sie die regional verantwortlichen Akteure wie z. B. Kammern,
Gewerkschaften, Kommunen, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Berufsschulen und
Unternehmen miteinander vernetzt und so die Teilzeitberufsausbildung nachhaltig in
den regionalen Ausbildungsstrukturen verankert. Die Projekte haben insgesamt
274 betriebliche Ausbildungsplätze in Teilzeit geschaffen und jungen Menschen
mit Familienverantwortung eine berufliche Perspektive vermittelt. Darüber
hinaus informiert die JOBSTARTER Programmstelle in Vorträgen, Workshops,
Fachtagungen und Publikationen über die Teilzeitberufsausbildung und Good-
Practice-Beispiele. Am 18. September 2013 führt JOBSTARTER in
Kooperation mit dem Jobcenter Dortmund eine bundesweite Fachveranstaltung zu
Teilzeitberufsausbildung für die Beauftragten für Chancengleichheit im Zweiten
und Dritten Sozialgesetzbuch (SGB II und III) durch. Ziel der Veranstaltung ist
es, konkrete Handlungsstrategien zu vermitteln, mit denen die
Teilzeitberufsausbildung in den regionalen Ausbildungsmärkten verankert werden kann.
Auch die Förderinstrumente nach dem SGB III sind so konzipiert, dass sie im
Rahmen einer Teilzeitausbildung eingesetzt werden können. Damit stehen für
eine Teilzeitausbildung umfassende Unterstützungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes während einer Ausbildung, die nach
dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz
in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder
außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird, kann
grundsätzlich eine Berufsausbildungsbeihilfe geleistet werden. Ob die
Ausbildung in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt wird, ist für die
Förderentscheidung irrelevant. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe orientiert sich an der
Höhe des individuellen Bedarfs, den der oder die Auszubildende nicht durch
eigene Mittel decken kann. Stehen aufgrund einer an die Arbeitszeit angepassten
Ausbildungsvergütung weniger eigene Mittel zur Verfügung, wird dies durch
eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe ausgeglichen.
Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen können Auszubildende gemäß
§ 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB III auch durch eine sozialpädagogische
Begleitung unterstützt werden.
Für Teilzeit-Teilnehmer an vorbereitenden Maßnahmen der
Aufstiegsfortbildung besteht darüber hinaus bereits eine Fördermöglichkeit innerhalb des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (Maßnahmebeitrag).
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach ein niedrigschwelliges
Förderprogramm der Erstqualifikation für niedrig qualifizierte Mütter mit
Migrationshintergrund aufgelegt werden sollte (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Förderangebot für förderbedürftige
junge Menschen mit einem breiten Angebot von Maßnahmen aufgelegt. Dieses
Angebot zielt nur zum Teil auf spezielle Personengruppen bzw. enthält
Komponenten, die das Gesamtangebot für einzelne Zielgruppen anpassen oder
ergänzen.
Wesentlich für die Ansprache der Jugendlichen sind die Einbindung der
Schulen, eine individuelle Begleitung, Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus,
Koordinierung mit weiteren kommunalen Stellen und die Mitwirkung von
Migrantenorganisationen. Einen umfassenden Überblick über das Mosaik der
bildungspolitischen Maßnahmen und Programme wird in Kapitel 3 des
Berufsbildungsberichts 2013 der Bundesregierung gegeben.
Der zentrale Förderansatz der Bundesregierung wird formuliert in der Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.
Diese Initiative des BMBF, zu der auch das „Berufsorientierungsprogramm in
überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ des BMBF
beiträgt, hat das Motto „Prävention statt Reparatur“. Individuelle Begleitung wird
durch Berufseinstiegsbegleiter nach dem SGB III – nach modellhafter
Erprobung nun seit dem 1. April 2012 verstetigt – aus den Mitteln der BA sowie aus
der Bildungsketten-Initiative des BMBF angeboten. Berufseinstiegsbegleiter
begleiten leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der
allgemeinbildenden Schulen ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten halben bzw. ersten Jahr der
Berufsausbildung oder, wenn der Übergang nicht unmittelbar gelingt, auch nach
Schulende – individuell und kontinuierlich beim Übergang von Schule in
Berufsausbildung. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung von Bund und
Ländern für diesen Bereich bedarf es einer mindestens 50-prozentigen
Kofinanzierung durch einen Dritten, dabei sind insbesondere die Länder angesprochen.
Weil vielen Bundesländern eine Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
kurzfristig nicht möglich war, hat die Bundesregierung für die in den beiden
Vorabgangsklassen (Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014) beginnenden
Maßnahmen als Übergangslösung die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung an
den bisherigen 1 000 Modellschulen sichergestellt. Ebenfalls eingebettet in die
Initiative Bildungsketten der Bundesregierung ist die Einbindung
ehrenamtlicher Helfer über den Senior Experten Service, der diese Bildungslotsen im
Rahmen der Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
bereitstellt. Hiermit wird ebenfalls eine auf die jeweils individuelle Situation
abgestimmte Begleitung angeboten.
Speziell für Menschen mit Migrationshintergrund hat das BMBF im Rahmen
des Programms JOBSTARTER den Bereich KAUSA eingerichtet und 2012
erweitert. Neben der bisherigen Gewinnung von Unternehmern mit
Migrationshintergrund für die duale Ausbildung werden nun im Rahmen der KAUSA-
Jugendforen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen
und für eine Berufsausbildung gewonnen. Im Rahmen der Initiative „Aktiv für
Ausbildung“ werden zusätzlich Fachveranstaltungen sowie regionale
Ausbildungskonferenzen fortgeführt. Die Jugendlichen werden im Fachforum
„Ausbildung und Integration“ mit Migrantenorganisationen und weiteren
Netzwerken in Ausbildungsseminaren zusammengeführt.
Das Strukturförderprogramm des BMBF „Perspektive Berufsabschluss“ wurde
flankiert vom Projekt „Mit MigrantInnen für MigrantInnen“, in dem
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Migrantenorganisationen vielfältige
Aufgaben bei der Begleitung von Jugendlichen auf dem Weg der beruflichen
Ausbildung übernommen haben. Die guten Erfahrungen mit diesem Projekt
werden fortgesetzt in der Strukturförderung „Interkulturelle Netzwerke –
Bildungsbeauftragte für junge Menschen!“, mit der durch Netzwerkarbeit in einem
Spektrum von Fördermaßnahmen die Bildungsintegration von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund über die Einbindung von
Migrantenorganisationen verbessert werden soll.
Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN wendet sich das BMFSFJ an besonders
benachteiligte junge Menschen mit schlechteren Startchancen, um durch
individuelle sozialpädagogische Begleitung einen passgenauen, niedrigschwelligen
Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Zu der Initiative „Ressourcen
stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven von Müttern mit
Migrationshintergrund“ des BMFSFJ zur Verbesserung des Einstiegs von Müttern mit
Migrationshintergrund in die Erwerbsarbeit, wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
Darüber hinaus hat die BA in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales ein weiteres Fachkonzept für berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen entwickelt, in dem die Ansätze von Produktionsschulen und
Jugendwerkstätten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausrichtung des
§ 51 SGB III aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich um ein
niedrigschwellig ansetzendes und breit aufgestelltes Konzept, das die allgemeine
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ergänzt, Bildungsdefizite ausgleicht und
soziale Kompetenzen schult. Eine Förderung durch die BA erfolgt, wenn sich
Dritte (insbesondere die Länder) mit mindestens 50 Prozent an der Finanzierung
beteiligen.
Akademische Bildung
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom
Nationalen Bildungsbericht aus 2008, der im Ersten Gleichstellungsbericht
aufgegriffen wird, unternommen, wonach Frauen zwar häufiger
studienberechtigt sind als Männer, aber seltener ein Studium aufnehmen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 89)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Der Frauenanteil an allen Erstimmatrikulierten liegt seit Jahren bei nahezu
50 Prozent und damit nur geringfügig unter ihrem Anteil an allen
Studienberechtigten. Der Frauenanteil an allen Studienabschlüssen liegt seit 2005 knapp
über 50 Prozent. Betrachtet man den Fächervergleich, so gibt es weiterhin
Fächer, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere im MINT-Bereich.
Daher hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Frauen insbesondere
für die Aufnahme eines Studiums in diesen Fächern zu motivieren.
Kernstück ist der vom BMBF initiierte „Nationale Pakt für Frauen in MINT-
Berufen“. Der Pakt MINT zielt auf junge Frauen an den Schnittstellen zwischen
Schule und Studium sowie zwischen Hochschule und Beruf. Ziel des Pakt
MINT ist es, das Potential von Frauen für naturwissenschaftlich-technische
Berufe zu gewinnen. Ein zentraler Aspekt besteht darin, junge Frauen für
naturwissenschaftlich-technische Studiengänge zu begeistern. Der Pakt begann als ein
breites Bündnis mit zunächst 46 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Medien sowie unter Beteiligung von Bund, Ländern und BA. Die Partner haben
sich in einem stetig wachsenden und für neue Mitglieder offenen Netzwerk
verbunden; in nur vier Jahren ist der Pakt auf über 155 Partner angewachsen. Die
Projekte der Pakt-Partner haben in den ersten drei Jahren knapp 170 000
Mädchen erreicht. Über zwei Drittel davon schlagen eine MINT-Laufbahn ein oder
streben dies an. Auf der Projektlandkarte der Internetseite
www.komm-mach-
mint.de finden sich heute über 1 000 einzelne Projekte und Maßnahmen für
Schülerinnen und junge Frauen, um MINT zu entdecken und Unterstützung im
Studium zu erhalten.
Im Rahmen der BMBF-Förderlinie „Frauen an die Spitze“ wird eine Vielzahl an
Projekten gefördert, die sich mit der Studienorientierung und Studienwahl von
Frauen befassen. Dazu gehören beispielsweise folgende Vorhaben:
• „Genderfairness berufs- und studieneignungsdiagnostischer Tests“: Das
Vorhaben erforscht die Genderfairness von Verfahren zur Erfassung beruflicher
Interessen sowie von fachspezifischen Studierfähigkeitstests.
• „Entwicklung von Messinstrumenten mit reduzierten geschlechtsstereotypen
Interessen- und Selbstwirksamkeitseinschätzungen als Grundlage einer
geschlechtergerechten Studien- und Berufsberatung“: Das Vorhaben zielt auf
eine geschlechtergerechte Beratung und Orientierung im Übergang von der
Schule in das Studium bzw. einen Beruf.
• „Berufsorientierung im Unterhaltungsformat: Aufbau eines Innovation-Lab
zur Popularisierung naturwissenschaftlich-technischer Berufe und
weiblicher Berufsrollenvorbilder durch Spielfilme und Serien (MINTiFF)“: Das
Vorhaben zielt darauf, das Potenzial fiktionaler TV Filme und Serien für die
Popularisierung von naturwissenschaftlich-technischen Berufen und
Forschungsleistungen strategisch nutzbar zu machen sowie die Repräsentanz
naturwissenschaftlich-technisch inspirierter Themen zu erhöhen, um auf
diese Weise insbesondere jüngere Frauen zu einem natur- oder
technikwissenschaftlichen Studienfach zu ermutigen.
• „Nano4girls&leadership: Konzeption, Umsetzung und wissenschaftliche
Evaluation einer Nano-Orientierungs-Akademie (NOrA)“: Das Vorhaben
richtet sich an Schülerinnen der Klassen 11 und 12 und bietet ihnen durch das
Akademie-Format die Möglichkeit einer vertiefenden Berufsorientierung mit
dem Schwerpunkt auf Nanotechnologien.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom
Nationalen Bildungsbericht aus 2008, der im Ersten Gleichstellungsbericht
aufgegriffen wird, unternommen, wonach Frauen häufiger als Männer
nach dem Bachelorabschluss auf einen Masterabschluss verzichten (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 89)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Jüngere Zahlen belegen, dass die Entscheidung für ein Masterstudium von
Frauen inzwischen nur geringfügig seltener getroffen wird als von Männern
(siehe Christoph Heine „Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium“, HIS
Forum Hochschule 07/2012). So haben 70 Prozent der Bachelorabsolventinnen
2009 ca. 1 Jahr nach Abschluss des Studiums ein Masterstudium begonnen oder
geplant. Für Bachelorabsolventen liegt dieser Wert bei 73 Prozent. Im Übrigen
haben Bund und Länder mit dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre
Maßnahmen ergriffen, die ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges
Studienangebot für die Studierenden insgesamt sichern.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach Teilzeitstudiengänge
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden
sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Frage einer Öffnung des BAföG für Teilzeitausbildungen ist eines der
Themen, über die derzeit eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf
Staatssekretärsebene berät. Die Beratungen der Arbeitsgruppe sind noch nicht
abgeschlossen.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befundes von
Heike Thierau et.al aus dem Jahr 1999, der im Ersten
Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, wonach Evaluationskriterien für
Mentoring-Programme entwickelt werden sollten, um deren
Wirkungsaspekte (psychosozialer Nutzen, Karriereförderung, Wandel beim
Arbeitgeber) bewerten zu können (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 98)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der BMBF-Förderlinie „Frauen an die
Spitze“ verschiedene Projekte gefördert, die sich mit der Wirksamkeit von
Mentoring-Programmen befassen oder eigene innovative Mentoring-Konzepte
erproben und evaluieren, um daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
So analysiert das Vorhaben „Wirksamkeit von Nachwuchsfördermaßnahmen
zur Karriereförderung von Frauen in der Wissenschaft am Beispiel von
Mentoring-Projekten (Aufwind mit Mentoring)“ die Wirksamkeit von systematischen
Nachwuchsfördermaßnahmen zur Karriereförderung von Frauen in der
Wissenschaft am Beispiel von Mentoring-Projekten. Die national vergleichende
Untersuchung von Mentoring-Projekten orientiert sich an relevanten Kriterien und
hierzu zu entwickelnden Messgrößen, wie zum Beispiel institutionelle
Anbindung, personelle Ausstattung, Zielsetzung und Inhalte, Elemente und
konzeptionelle Anlage der Mentoring-Maßnahmen. Sie ist auf die Sichtung von
innovativen „Mentoring-best-practice-Modellen“ und die Erarbeitung von
Qualitätsstandards und Handlungsempfehlungen für zukünftige Projekte gerichtet.
Die Erprobung und Evaluation innovativer Mentoring-Konzepte ist
beispielsweise Gegenstand der Vorhaben „Führungskompetenz, Leistungseinschätzung
und Erfolgsstrategien vor dem Hintergrund der Erfahrung von Differenz. Ein
Inklusions-Partnerschaftsprojekt für Studentinnen und Akademiker/innen – mit
und ohne Behinderung (Frauen-Studium inklusiv(e))“ sowie „CyberMentor –
E- Mentoring für Mädchen im MINT-Bereich vor dem Hintergrund des
Aktiotopansatzes“ bzw. „CyberMINT-Communities – Ein netzwerkbasierter
Förderansatz“. Die gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse aus der Begleitforschung
werden nach Abschluss der Vorhaben aufbereitet und anderen Mentoring-
Programmen zur Verfügung gestellt.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach Mentoring-Programme
für die Begleitung von Minderheiten in untypische Feldern erweitert,
verstetigt und systematisch evaluiert werden sollten (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Zur Evaluation von Mentoring-Programmen wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen. Unter den dort bereits aufgeführten Projekten wird auch ein
Mentoring-Programm zur Begleitung von Minderheiten erprobt und evaluiert. Das
Vorhaben „Führungskompetenz, Leistungseinschätzung und Erfolgsstrategien
vor dem Hintergrund der Erfahrung von Differenz. Ein Inklusions-
Partnerschaftsprojekt für Studentinnen und Akademiker/innen – mit und ohne
Behinderung (Frauen-Studium inklusiv(e))“ entwickelt ein innovatives inklusives
Mentoring-Format. Je eine behinderte und eine nicht behinderte Studentin
bilden ein Kompetenz-Tandem und beraten sich über ein Jahr hinweg gegenseitig.
Zusätzlich arbeitet jede Studentin individuell mit einer erfahrenen Mentorin/
einem erfahrenen Mentor zusammen. Mentees und Mentorinnen/Mentoren
entwickeln gemeinsam Handlungsempfehlungen für Inklusion in
Führungspositionen von Wissenschaft und Wirtschaft. Ergänzt werden sollen diese von
Expertinnen und Experten im Projektbeirat und strategischen Partnern, um
gelungene Praxisbeispiele zu integrieren. Die Wirkungen des Projektes werden
im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation identifiziert.
Weiterbildung
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach eine
„Erwachsenenbildungsförderung“ mit einer Prüfung der Anspruchsberechtigung unter der
Geschlechterperspektive und einer Familienkomponente etabliert werden
sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 102), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die
Bildung von Erwachsenen, vor allem auf dem Gebiet der Weiterbildung, zu
erhöhen – und dies mit Erfolg: In Deutschland haben im vergangenen Jahr so viele
Menschen eine Weiterbildung absolviert wie niemals zuvor. 49 Prozent der
Bevölkerung im erwerbstätigen Alter haben von April 2011 bis Juni 2012 an
einer Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen. Zum Vergleich: bei der ersten
Erhebung, die 1979 Westdeutschland erfasste, lag die Beteiligungsquote bei
23 Prozent. Auch im Vergleich zur vorhergehenden europäischen Erhebung
2007 hat sich Deutschland um 5 Prozentpunkte gesteigert. Das Ziel einer
Weiterbildungsbeteiligung von 50 Prozent, das Bund und Länder sich 2008 beim
Dresdner Bildungsgipfel für das Jahr 2015 gesetzt hatten, ist damit schon jetzt
nahezu erreicht.
Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung hierzu ergriffen hat, gehören unter
anderem das Strukturprogramm „Lernen vor Ort“ sowie das Instrument der
Bildungsprämie. In der BMBF-Förderinitiative „Lernen vor Ort“ arbeiten mehr als
180 Stiftungen in ganz Deutschland als zivilgesellschaftliche Akteure und
Partner des BMBF gemeinsam mit Kommunen. Damit wird eine übergreifende
kommunale Bildungsstruktur geschaffen. Es geht darum, den Weg zu einem
kommunalen und datenbasierten Bildungsmanagement zu gestalten. Ein solches
Bildungsmanagement kann gezielt vor Ort Notwendigkeiten und Lücken
erkennen und somit auch für die Gruppen, die jeweils lokal einer besonderen
Förderung bedürfen, Lösungen entwickeln.
Die Bildungsprämie unterstützt mit einem Förderbetrag von bis zu 500 Euro
diejenigen, die eine berufsbezogene Weiterbildung machen. Bislang wurden
237 000 Gutscheine ausgegeben. Die ersten beiden Förderphasen haben gezeigt:
Diese gehen in erster Linie an Frauen. Insgesamt befinden sich unter den
Empfängerinnen und Empfängern des Prämiengutscheins 74 Prozent Frauen.
Das BMBF möchte die Durchlässigkeit im Bildungswesen weiter steigern.
Diesem Zweck dient auch die Förderung von zwei Stipendienprogrammen für
beruflich qualifizierte Talente in allen Bereichen: das Weiterbildungsstipendium,
mit dem fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie
berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden, sowie das Aufstiegsstipendium, das
Berufserfahrenen ein akademisches Erststudium ermöglicht. Die Auswahl der
Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt primär nach Leistungsgesichtspunkten.
Seit dem Sommersemester 2013 steht der zinsgünstige Studienkredit der KfW
Bankengruppe inzwischen nicht nur für klassische Erststudien, sondern auch für
Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge, berufsbegleitende
Studiengänge sowie für Promotionsvorhaben zur Verfügung. Alle diese
Studiengänge können in Vollzeit oder in Teilzeit studiert werden. Der einkommens- und
bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht dabei allen Studierenden offen,
die bei Antragstellung maximal 44 Jahre alt sind.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach eine flexible Regelung
von Einstiegsbedingungen und eine Weiterentwicklung der Anerkennung
von außerhalb der formalen Lerngegebenheiten erworbene Kompetenzen
– angelehnt an die von der Europäischen Union geforderte Verknüpfung
von informaler, nonformaler und formaler Lernfelder – geschaffen werde
sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 102), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Die Empfehlung des Europäischen Rates zur „Validierung von non-formalem
und informellem Lernen“ vom 20. Dezember 2012 mündet in die Aufforderung
an die Mitgliedstaaten, bis 2018 (nationale) Verfahren zur Validierung und
Anerkennung von auf nonformalem und informellem Weg erworben Kompetenzen
zu etablieren. Dabei bleibt die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten vorbehalten,
die konkreten Verfahren nach nationalem Ermessen und im Einklang mit den
nationalen Gegebenheiten zu beschreiben und zu etablieren. Das BMBF nimmt
diese Aufforderung zum Anlass, die bisherigen Aktivitäten zu bündeln und unter
Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und Möglichkeiten Verfahren
zur Validierung von Kompetenzen zu identifizieren und ggf. exemplarisch zu
erproben. Am 23. Juli 2013 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe (AG) Validierung
konstituiert. In ihr soll das Expertenwissen aus Politik, Praxis und Wissenschaft
gebündelt werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem BIBB
und dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung fassen als Grundlage
Erfahrungen und Wissen aus Förderschwerpunkten des BMBF zu diesem
Themenkomplex zusammen. So soll das Ziel der Beschreibung von Wegen zu einem
zertifizierten Berufsabschluss über die Validierung informellen und nonformalen
Lernens, die Anerkennung nonformal und informell erworbener Kompetenzen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
und Qualifikationen sowie die Strukturierung von Teil- und Nachqualifikationen
erreicht werden. Ebenso werden die zur Zielerreichung notwendigen
strukturellen Maßnahmen als Ergebnis dieser Prozesse zu beschreiben, zu entwickeln und
mit den Sozialpartnern zu verabreden sein.
Neben der Zuordnung von Qualifikationen des formalen Bildungssystems sollen
zukünftig auch nichtformal erworbene Qualifikationen dem Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet werden. Hierfür hat das BMBF zusammen
mit der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Expertenarbeitsgruppe eingesetzt,
die im April 2013 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel ist es, Verfahren und
Kriterien zu entwickeln, nach denen Qualifikationen des nicht-formalen
Bereichs dem DQR zugeordnet werden können. Ergebnisse werden Ende 2013
erwartet. Darüber hinaus sollen in einem weiteren Schritt auch informell
erworbene Lernergebnisse im DQR berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch
eine Validierung solcher Lernergebnisse voraus. Daher erfolgt die Arbeit der AG
Validierung in engem Austausch mit den weiteren Arbeiten zum DQR.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach die Altersgrenzen für
Zulassung zu Ausbildungsgängen und Stipendien, BAföG etc. angehoben
werden sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Mit dem 23. BAföGÄndG wurde im BAföG bereits zum Wintersemester 2010/
2011 die Altersgrenze für Master-Studiengänge von 30 auf 35 Jahre angehoben,
damit den Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen ein
längerer Zeitraum zur Verfügung steht, ihre Kenntnisse durch die Aufnahme
einer Berufstätigkeit in der Praxis zu erproben. Das BAföG sieht darüber hinaus
auch weitere Ausnahmen von den Altersgrenzen für anerkennenswerte
Sonderkonstellationen vor. Neben den Ausnahmen von der generellen Altersgrenze für
den Hochschulzugang über den Zweiten Bildungsweg oder aufgrund beruflicher
Qualifikation wurde insbesondere die Berücksichtigung von
Kinderbetreuungszeiten innerhalb der individuellen Familien-, Ausbildungs- und
Erwerbsbiographie durch stärkere Flexibilisierung der Altersgrenze für Auszubildende mit
Kindern, zuletzt nochmals mit dem 23. BAföGÄndG, deutlich verbessert.
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge berufliche Talente und erleichtert
ihnen neben der konkreten Maßnahme generell den Einstieg in lebenslanges
Lernen. Bei der Festlegung der Altersgrenze werden Elternzeiten und andere
besondere Umstände berücksichtigt.
Das Aufstiegsstipendium ist frei von Altersbeschränkungen. Mehr als ein Drittel
der 2012 aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten waren älter als
30 Jahre, 11 Prozent sogar älter als 40 Jahre. Auch die Förderung nach dem
AFBG wird bereits altersunabhängig gewährt.]