[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14771
17. Wahlperiode 18. 09. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.
September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Herbert Behrens,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14693 –
Vorschläge zur Künstlersozialkasse im Rahmen des Projekts Optimiertes
Meldeverfahren in der sozialen Sicherung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Journalisten-Verband e. V. (DJV) hat Anfang August 2013 eine
Stellungnahme zum OMS-Projekt (OMS: Optimiertes Meldeverfahren in der
sozialen Sicherung) Künstlersozialkasse veröffentlicht (
http://tinyurl.com/ocm
3rb5). Darin ist die Rede von einer „Arbeitsgruppe KSK“, die im Rahmen des
Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ tätig sein soll.
Nach Informationen des DJV besteht ihre Aufgabe darin, über einen
„Optimierungsvorschlag“ zu beraten, der von einem Referenten der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 19. September 2012 eingereicht
worden sein soll. Dieser Vorschlag laute:
„Die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung sollte auf die tatsächlich
versicherten Künstler und Publizisten beschränkt werden. Ein Hinweis auf die
mögliche Abgabepflicht an die KSK muss in Angebot und Rechnung erfolgen.
Versicherte Künstler und Publizisten weisen auf jeder Rechnung die Abgabe
aus, ziehen diese für jede Rechnung ein und leiten diese an die KSK weiter.“
Dass dieser Vorschlag, wenn auch möglichweise in leicht abgewandelter
Fragestellung, tatsächlich vom OMS-Projekt behandelt wird, ist auch dem
Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie zu entnehmen, der Ende Juni 2013 von der
Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung
gGmbH (ITSG) vorgelegt wurde (
http://tinyurl.com/pl2ob9c). Nähere
Informationen dazu sind jedoch nicht zugänglich, da die interne Informationsplattform
der Projektwebsite nur von Projektbeteiligten genutzt werden kann. Das
Vergabeverfahren ist projektintern geregelt.
Die Zukunft der Künstlersozialkasse ist unlängst auch Thema im Deutschen
Bundestag gewesen. Im Zusammenhang mit dem BUK-Neuorganisationsgesetz
(BUK-NOG) wurde erwogen, die nach § 28p des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch bereits bestehende Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur
Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht im vierjährigen Turnus auch im BUK-
NOG festzuschreiben. Dies wurde insbesondere von den Kulturverbänden
befürwortet, die steigende Beitragssätze aufgrund von Abgabenunehrlichkeit der
Unternehmer befürchteten. Diese Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Dem
Verordnungsentwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 wird der
Abgabesatz im kommenden Jahr von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent steigen.
Die Regierungsmehrheit lehnte verstärkte Kontrollen zwar ab, doch beschäftigt
sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar im
Rahmen der Evaluierung von „Optimierungspotenzialen“ bei den Meldeverfahren
intensiv mit der Künstlersozialkasse. Immerhin gehen die derzeit nach
Informationen des DJV mit statistischen Erhebungen geprüften
„Optimierungsvorschläge“ so weit, dass sie ohne weit reichende Änderungen am
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht zu verwirklichen wären. Zugleich sind die
Ausschüsse des Deutschen Bundestages über diese geplanten Änderungen nicht
informiert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS)
werden im Rahmen des Projektauftrages des Bundeskabinetts vom 21.
September 2011 Vorschläge der maßgeblich am Melde- und Beitragsverfahren
beteiligten fachkundigen Akteure, insbesondere auch der Arbeitgeber, auf ihr
Verbesserungs-, Vereinfachungs- und Kosteneinsparungspotential und ihre
Machbarkeit geprüft. Damit ist keinerlei Entscheidung zu deren Umsetzung
verbunden, da solche Entscheidungen, sofern sie jedenfalls eine Änderung
gesetzlicher Bestimmungen erfordern, eindeutig dem politisch-parlamentarischen
Bereich vorbehalten bleiben. Das Projekt ist nur erfolgversprechend, wenn
Ideen und Vorschläge ohne Denk- oder Redeverbot im Vorfeld insbesondere von
gesellschaftlichen Gruppen eingebracht werden. Dies gilt auch für die Verfahren
der Künstlersozialkasse und für den Bereich der sogenannten Eigenwerber, für
die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einen
Optimierungsvorschlag im Projekt OMS unterbreitet hat. Eigenwerber sind
Unternehmen, die für sich Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Imagepflege
betreiben und daher nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler
oder Publizisten vergeben. Auch auf deren Schultern ruht die
Künstlersozialversicherung, ähnlich wie das Meldeverfahren in der sozialen Sicherung auf den
Schultern der Arbeitgeber ruht.
1. Wie lautet der Auftrag, den das Bundeskabinett am 21. September 2011 in
Bezug auf das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen
Sicherung“ gegeben hat, im Volltext (bitte dokumentieren)?
Das Bundeskabinett hat in Bezug auf die Optimierung der bestehenden
Meldeverfahren folgenden Beschluss gefasst:
„Eckpunkte für ein Projekt ,Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen
Sicherung‘
Die Unternehmen haben erheblich in die Meldetechnik im Rahmen des ELENA-
Verfahrens investiert. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung und
die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung
(ITSG) sowie die Bundesagentur für Arbeit haben beim Aufbau und in der
Meldephase des ELENA-Verfahrens hervorragende Arbeit geleistet und ein
umfangreiches Know-how erworben. Die Bundesregierung will im Rahmen eines
neuen Projekts – auch unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus –
sicherstellen, dass die getätigten Investitionen nicht vergeblich waren und das
erworbene Wissen nutzbringend eingesetzt werden kann. Die Bundesregierung hat
sich dazu auf folgende Eckpunkte verständigt:
1. Ansatzpunkt für das Projekt sind die Arbeitgebermeldungen in der
Sozialversicherung, da sich der Meldebetrieb im ELENA-Verfahren bewährt hat. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird gemeinsam mit
den zuständigen Bundesressorts ohne Vorfestlegung prüfen, inwieweit die
bestehenden Meldewege zwischen Arbeitgebern und
Sozialversicherungsträgern unter Nutzung der bei ELENA gewonnenen Erfahrungen zur
Optimierung und Vereinfachung der elektronischen Meldeverfahren genutzt werden
können. In die Prüfung sollen alle Meldeverfahren im Bereich der
Sozialversicherung einbezogen werden. Weiterhin soll insbesondere untersucht
werden, wie die Kommunikation der Arbeitgeber mit den
Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit vereinfacht werden kann, indem
die Arbeitgeberbescheinigungen vermehrt elektronisch statt in Papierform
erfolgen und auch die Antragsteller die Möglichkeiten dieses elektronischen
Austausches mit den Sozialversicherungsträgern bzw. der Bundesagentur für
Arbeit nutzen können.
2. Vor dem Hintergrund der in der ELENA-Meldephase gesammelten
Erkenntnisse sollen keine Lösungsansätze verfolgt werden, die eine vollständige oder
teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren
vorsehen. Ebenso soll nicht die Verbreitung einer bestimmten Signaturtechnologie
vorausgesetzt werden. Der Datenschutz hat Priorität.
3. Die Federführung wird dem für das Meldeverfahren in der
Sozialversicherung zuständigen BMAS übertragen. Das BMAS wird bis Ende des Jahres
2011 eine ressortabgestimmte Konzeption des Projekts vorlegen.
4. Das Projekt soll in den Jahren 2012 und 2013 gemeinsam mit der Deutschen
Rentenversicherung Bund und dem Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts unter
Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit sowie der Beauftragten der Bundesregierung für
Informationstechnik durchgeführt werden. Ferner werden die
Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialpartner beteiligt.
5. Soweit sie dafür erforderlich sind, stehen die Mittel, die zur Errichtung und
zum Betrieb des ELENA-Verfahrens in den Jahren 2012 und 2013
vorgesehen sind, sofern sie wegen der Einstellung dieses Verfahrens vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Abwicklung nicht mehr
benötigt werden, dem BMAS zur Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Die haushälterischen Voraussetzungen zur Finanzierung des Projekts für das
Jahr 2012 sollen im Rahmen des laufenden parlamentarischen Verfahrens
zum Bundeshaushalt 2012 geschaffen werden.“
2. Welchen konkreten Auftrag hat das BMAS mit der Informationstechnischen
Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
vereinbart?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat keinen Auftrag
erteilt. Vielmehr fördert das Bundesministerium durch eine Zuwendung ein
Projekt, das von der ITSG durchgeführt wird. Der Projektantrag formuliert folgende
Ziele des Projektes:
„Mit dem Projekt soll geprüft werden, inwieweit die im ELENA-Verfahren
gewonnenen Erkenntnisse und von den Verfahrensbeteiligten bereits getätigten
Investitionen zur möglichen Verbesserung der bestehenden Melde-,
Bescheinigungs- und Antragsverfahren in der Sozialversicherung eingesetzt werden
können. Diese Zielsetzung ist im Wesentlichen in Hinblick auf die
Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen, die heute bereits den
Großteil der von den Arbeitgebern übermittelten, elektronischen
Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweisen und Bescheinigungsmeldungen in den
von den Krankenkassenorganisationen betriebenen Datenannahme- und -
weiterleitungsstellen verarbeiten.
Primär die Krankenkassen, aber auch die übrigen Sozialversicherungsträger und
insbesondere die Arbeitgeber, haben in den letzten Jahren erhebliche
Investitionen in den kontinuierlichen Aufbau und Ausbau des elektronischen
Datenaustausches investiert. Diese Investitionen sind zu schützen. Es sollen aber auch
mögliche Optimierungspotenziale für alle Verfahrensbeteiligten aufgezeigt und
nach Möglichkeit erschlossen werden. In dem Projekt werden die Bereiche
Meldeverfahren inklusive der Übermittlung von Beitragsnachweisen,
Bescheinigungswesen und Antragswesen detailliert erfasst, nach den Maßstäben des
Standard-Kosten-Modells inkl. des Erfüllungsaufwandes bewertet und auf
Optimierungspotenzial hin untersucht. Das Projekt umfasst die Prozesse zum
Datenaustausch der Meldungen im Meldeverfahren in der sozialen Sicherung
sowie zum Beitragseinzug und die Prozesse der Bescheinigungs- und
Antragsverfahren. Die Krankenkassen, die Rentenversicherung, die Bundesagentur für
Arbeit, die Unfallversicherung, die Annahme-/Weiterleitungsstellen und
Dienstleistungspartner der Sozialversicherung sowie die Arbeitgeber und deren
Dienstleistungspartner werden im Folgenden als ,Verfahrensbeteiligte‘ bezeichnet.
Die Untersuchungen erfolgen ohne Vorfestlegung. Zwingend ist, dass sich
abgeleitete Ergebnisse tatsächlich realisieren lassen. Die jeweiligen Vorschläge
sollen in einer Gegenüberstellung zum bestehenden Verfahren auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen für die Arbeitgeber, die verarbeitenden Stellen und die
Empfänger/Träger im Gesamtprozess sowie die technischen und
datenschutzrechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten – und die ggfs. notwendigen rechtlichen
Anpassungen – untersucht werden. Dies gilt insbesondere für die möglichen
Ansätze zur Harmonisierung der in Meldungen, Bescheinigungen und Anträgen
abgefragten unterschiedlichen Entgeltbegriffe.
Die Verfahrensbeteiligten sollen in das Projekt eingebunden werden und aktiv
mitarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass die gemeinsam erarbeiteten
Ergebnisse auch in der späteren Umsetzung von allen Beteiligten getragen
werden. Diese Vorgehensweise hat sich im ELENA-Verfahren bewährt und zur
erfolgreichen Umsetzung der ersten Stufe – Zulieferung der Daten durch den
Arbeitgeber – wesentlich beigetragen.
Die Ergebnisse des Projektes sollen dem Bund – als einfaches Nutzungsrecht –
aber auch allen Sozialversicherungsträgern zur Verfügung stehen. Auf dieser
Basis können für einzelne Bereiche der Verfahrensbeteiligten
Optimierungspotenziale aufgezeigt und erschlossen werden, ohne dass es dazu einer
übergreifenden Regelung bedarf.“
3. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seiner Stellungnahme
(
http://tinyurl.com/ocm3rb5) berichtet, im Zuge des OMS-Projekts eine
„Arbeitsgruppe KSK“ eingerichtet wurde?
Falls ja, warum taucht die genannte Arbeitsgruppe in der Darstellung des
Projektverlaufs im Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie Teil 1 (http://
tinyurl.com/pl2ob9c) an keiner Stelle auf, beispielsweise auch nicht in der
Grafik auf Seite 11?
Es wurde keine Arbeitsgruppe KSK eingerichtet. Vorübergehend tätig wurde
eine Unterarbeitsgruppe KSK, die der Arbeitsgruppe Angrenzende Verfahren
zugearbeitet hat. Diese Arbeitsgruppe ist in der genannten Graphik abgebildet.
Auf eine Abbildung der Unterarbeitsgruppen wurde wegen ihrer Vielzahl und
ihres nur temporären Einsatzes generell verzichtet.
4. Welchen konkreten Auftrag hat die „Arbeitsgruppe KSK“, und wie ist sie
zusammengesetzt?
Welchen Aktivitäten ist sie bislang mit welchen Ergebnissen nachgegangen?
Bis wann soll die Arbeitsgruppe einen abschließenden Bericht vorlegen?
Die Unterarbeitsgruppe, die zur Bearbeitung des Optimierungsvorschlages der
BDA zum Nachweis der Künstlersozialabgabe gebildet wurde, hat zweimal, am
31. Januar 2013 sowie am 27. August 2013, getagt, um die in der Antwort zu
Frage 6 genannten Lösungsansätze zu untersuchen. Sie setzt sich zusammen aus
Vertretern der Verwerter, der BDA, der Versicherten, der Künstlersozialkasse
und des BMAS unter Moderation des Projektbüros. Auf der ersten Sitzung war
ferner ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes anwesend. Zum Ende der
zweiten Sitzung wurde festgestellt, dass der Vorschlag nicht weiterverfolgt werden
soll. Dieses Ergebnis wird im Endbericht zum Projekt OMS Ende des Jahres
2013 dokumentiert.
5. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, Überlegungen zur Zukunft der
Künstlersozialkasse, die weit reichende gesetzliche Änderungen an der
Funktionsweise der Versicherung implizieren, im Rahmen des OMS-Projekts
anzustellen, ohne den Ausschuss für Arbeit und Soziales bzw. den Ausschuss
für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages offiziell zu informieren?
Die Machbarkeitsstudie wird durch den Zuwendungsnehmer durchgeführt. Er
prüft ohne Vorfestlegung umfassend und ergebnisoffen die Vorschläge zur
Optimierung der bestehenden Verfahren und legt das Ergebnis dem BMAS in Form
eines Berichtes vor. Das BMAS erwartet, so eine objektive
Entscheidungsgrundlage auch für mögliche künftige parlamentarische Beratungen einzelner
Vorschläge zu erhalten. Deshalb werden auch alle Ergebnisse des Projektes der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
6. Welche Vorschläge wurden im Rahmen der „Arbeitsgruppe KSK“
unterbreitet, welche Vorschläge werden aus welchen Gründen weiter geprüft, und
welche Vorschläge aus welchen Gründen nicht?
Folgende Alternativen zum Nachweis der Künstlersozialabgabe wurden
betrachtet:
1. Versicherte Künstler und Publizisten weisen auf jeder Rechnung die Abgabe
aus, ziehen diese für jede Rechnung ein und leiten diese an die KSK weiter.
2. Alle Künstler und Publizisten weisen auf jeder Rechnung die Abgabe aus,
ziehen diese für jede Rechnung ein und leiten diese an die KSK weiter.
3. Ein Hinweis auf die mögliche Abgabepflicht an die KSK muss in Angebot
und Rechnung erfolgen.
Die erste Alternative wurde bereits am 31. Januar 2013 übereinstimmend als
undurchführbar erkannt, da sie mit dem in der Künstlersozialversicherung
geltenden Umlageprinzip nicht vereinbar ist. Zu den beiden anderen Alternativen
wurde am 27. August 2013 Einigkeit erzielt, sie nicht weiterzuverfolgen.
7. Warum kann die Informationsplattform der Projektwebsite nur von
Projektbeteiligten genutzt werden?
Die internen Seiten der internetgestützten Informationsplattform des Projektes
OMS dienen ausschließlich der einfachen Informationsweitergabe von in
Bearbeitung befindlichen Arbeitsständen an die Teilnehmer und sind ein
Arbeitsmittel des Projektbüros. Ergebnisse aus dem Projekt werden im öffentlich
zugänglichen Bereich der Plattform veröffentlicht.
8. Von wem wurden die im Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie
aufgeführten Optimierungsvorschläge unterbreitet (bitte jeweils Name und
Interessenverband zuordnen)?
Eine Zuordnung der im Zwischenbericht genannten 30 Optimierungsvorschläge
zu den Antragstellern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Nr. Name des Optimierungsvorschlages Einreicher
1 VSNR-Abfrageverfahren bei DSRV einzelner Softwareersteller, einzelner Arbeitgeber,
DRV Bund
2 Einführung eines Kennzeichens über eine
geänderte Entgeltmeldung im Rahmen einer
Beitragserstattung zur Rentenversicherung
DRV Bund
3 Unmittelbare Beitragszahlung an
Künstlersozialkasse
BDA
4 Zentrale Verfahrensinterpretation einzelner Softwareersteller
5 Erstelldatum bis zur Rentenversicherung
durchrouten
DRV Bund
6 Harmonisierung Reaktion Dialogverfahren AWV
7 Monatliche Meldung einzelner Arbeitgeber, AWV, DRV Bund, DASBV
8 Feld Datensatz ID einzelner Softwareersteller
9 Meldung Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb
mit jeweiliger Betriebsnummer
AWV
10 Keine Zerlegung des Datenbaustein
Unfallversicherung durch Dritte
einzelner Arbeitgeber
11 eAU-Bescheinigung Arzt an Krankenkasse GKV-Spitzenverband
12 Rückmeldeverfahren für technische Fehler (DAV
> AG)
GKV-Spitzenverband
13 Gleiche Werte in Feldinhalten einzelner Softwareersteller, AWV,
einzelner Arbeitgeber, AKA
14 Zertifizierungspflicht der Software der
Sozialversicherungsträger in Dialogmeldeverfahren
einzelner Softwareersteller, ZLA,
einzelner Arbeitgeber, ABV
15 Reduzierung der Kommunikationsverfahren
in den Meldeverfahren
DASBV, einzelner Softwareersteller
16 Zentralisierung der Datenannahme DRV Bund, einzelner Arbeitgeber, AWV,
ArGe PERSER, einzelner Softwareersteller
17 Änderung der Stornierungs- bzw.
Korrekturphilosophie
einzelner Softwareersteller, AKA, AWV
18 Keine Stichtagsumstellung einzelner Softwareersteller, einzelner Arbeitgeber
19 Stichtagsbezogene Versionswechsel ArGe PERSER
20 Integration der berufsständischen
Versorgungseinrichtungen in Kernprüfprogramm
AWV
21 Elektronische Bescheinigungen maschinell
anfordern
AWV, ArGe PERSER, einzelner Arbeitgeber
22 Anforderung Gesonderte Meldung maschinell DRV Bund
Legende:
ABV Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.;
AG Arbeitgeber;
AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V.;
ArGe PERSER Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller;
AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.;
BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.;
DASBV Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH;
DAV Datenannahme- und -verteilstellen der gesetzlichen Krankenversicherung;
DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund;
DSRV Datenstelle der Träger der Rentenversicherung;
eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung;
eXTra einheitliches XML-basiertes Transportverfahren;
ID Identifikation;
VSNR Versicherungsnummer;
XML Extensible Markup Language (Erweiterbare Auszeichnungssprache);
ZLA Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.
9. Ist es geplant, die Logbücher öffentlich zu machen, in denen die
Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse für die Beurteilung der Machbarkeit der
Vorschläge in technischer, fachlicher und organisatorischer, datensatz- bzw.
datenschutzrechtlicher Hinsicht dokumentieren, sowie die Pros und
Contras der Beteiligten aufzeichnen, und falls ja, wann?
Falls nicht, warum nicht?
Die sogenannten Logbücher zu den einzelnen Optimierungsvorschlägen werden
mit dem Endbericht zum Projekt im Dezember 2013 dem BMAS zugeleitet und
anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
10. Warum wurden die Vertreter der Versicherten, wie der DJV angibt, nicht
von Anfang an in die KSK-Arbeitsgruppe des OMS einbezogen?
Zur ersten Sitzung der Unterarbeitsgruppe sind Einladungen an die Vertreter der
Versicherten nicht ergangen. Dies erfolgte auf Basis der Einschätzung, wonach
die Anwesenheit eines Vertreters der KSK genüge. Diese Entscheidung wurde
mit der Einladung zur zweiten abschließenden Sitzung der Unterarbeitsgruppe
korrigiert.
23 Systemprüfung für Kommunikationssoftware DASBV
24 Harmonisierung des Meldeverfahrens
mit Zusatzversorgungseinrichtungen
einzelner Arbeitgeber
25 Versionierung (gemeint ist Stichtagsregelung) AWV
26 Einheitliche XML-Strukturen – Einheitliches
Verfahren unter Nutzung des eXTra-Standards
AWV
27 Einheitliche XML-Strukturen-Nutzdaten
im XML-Format
einzelner Softwareersteller
28 Einrichten einer Informationsplattform einzelner Softwareersteller
29 Fehlerrückmeldungsmöglichkeit vom (End-)
Empfänger an den (ursprünglichen) Absender
AWV, ABV, AKA, einzelner Softwareersteller,
GKV-Spitzenverband, einzelner Arbeitgeber
30 Testverfahren einzelner Softwareersteller
Nr. Name des Optimierungsvorschlages Einreicher
11. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier
berichtet, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)
einen „Optimierungsvorschlag“ unterbreitet hat, demzufolge die
Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung auf die tatsächlich versicherten
Künstler und Publizisten beschränkt werden soll und diese die KSK-
Abgabe zukünftig selbst auf ihren Rechnungen ausweisen und an die
Künstlersozialkasse (KSK) weiterleiten sollen?
12. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier
behauptet, dieser Vorschlag im Rahmen des OMS geprüft wird?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
13. Fällt diese Prüfung nach Ansicht der Bundesregierung unter den
Projektauftrag des Bundeskabinetts, der auf die Verbesserung der bestehenden
Melde-und Bescheinigungsverfahren zwischen Arbeitgebern und
Sozialversicherungsträgern abzielt?
Die Prüfungen im Projekt erfolgen grundsätzlich ergebnisoffen. Im Ergebnis
wurde zutreffend die Undurchführbarkeit des Vorschlags erkannt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Informationen des DJV vom
BDA eingebrachten „weitergehenden Hinweis“, dass es die „für den
Bürokratieabbau beste Lösung“ wäre, „die Künstlersozialversicherung durch
eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten in der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die
gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie für sonstige pflichtversicherte
Selbstständige Anwendung finden“?
Der zitierte Hinweis war Bestandteil der Begründung des seitens der BDA
eingebrachten Vorschlags. Inhaltlich ist er nicht vom Projektauftrag abgedeckt und
wurde deshalb bei der Bewertung des Vorschlags nicht weiter berücksichtigt.
15. Handelt es sich bei dem Vorschlag, die Meldepflicht auf die Kreativen zu
verlagern oder die Abgabepflicht der Verwerter auf die tatsächlich
Versicherten einzuschränken, aus Sicht der Bundesregierung um einen
Vorschlag zur Verbesserung des bestehenden Meldeverfahrens?
Falls nein, warum ist die OMS-Arbeitsgruppe dennoch in dieser Weise
tätig?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
16. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage
des § 25 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass für die Bemessung
der Abgabe auch Honorare an Künstler und Publizisten herangezogen
werden, die nicht nach dem KSVG versicherungspflichtig sind?
17. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage
des § 24 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass die Unternehmer,
nicht die Versicherten, abgabepflichtig sind?
18. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe
(BVerfGE 75, 108)?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zitierten rechtlichen Bezüge haben zur negativen Machbarkeitseinschätzung
des Vorschlages geführt.
19. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe des OMS-Projekts,
eine mögliche Umgestaltung der Gesetzgebung zur Künstlersozialkasse zu
prüfen?
Falls nicht, wieso findet eine solche Prüfung ausweislich des
Zwischenberichts zur Machbarkeitsstudie dennoch statt?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 14 wird verwiesen.
20. Welche Kosten hat die Prüfung des OMS-Projekts zur KSK bislang
verursacht (bitte einzelne Posten aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Zuwendung werden Kosten nicht danach unterschieden,
inwieweit sie auf die Bearbeitung einzelner Optimierungsvorschläge entfallen.
21. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den parlamentarischen
Gremien, die unlängst im Rahmen der Beratung über das BUK-NOG über
eine verstärkte Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 28p des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch zu beraten hatten, die Überlegungen des OMS-Projekts zur
Künstlersozialkasse zur Kenntnis zu geben, und ist es geplant, diese
Gremien über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung zu informieren?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
22. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass eine Verlagerung der
Abgabepflicht von den Unternehmen auf die 180 000 Versicherten und eine
unbekannte Anzahl von nicht in der KSK versicherten Kreativen zu einer
Optimierung und Vereinfachung der Meldewege führt?
Die Frage ist innerhalb der Bundesregierung bislang nicht erörtert worden. Das
Ergebnis, den Vorschlag im Projekt OMS nicht weiter zu verfolgen, gibt keine
Veranlassung sich mit der Frage künftig zu befassen.
23. Plant die Bundesregierung, die im internen Bereich zugänglichen
Unterlagen der KSK-Arbeitsgruppe den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur
und Medien und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Die Bundesregierung plant dies nicht, denn die internen Unterlagen des
Projektes sind nichtöffentliche Arbeitsunterlagen des Zuwendungsnehmers.
24. Plant die Bundesregierung Änderungen an den Finanzierungsnormen und
- verfahren bei der Künstlersozialkasse, und gegebenenfalls welche
diesbezüglichen Überlegungen und Vorschläge liegen der Bundesregierung vor?
Entsprechende Änderungen sind nicht geplant.
25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem im Rahmen des OMS-Projekts vorgelegten Vorschlag der BDA
zur KSK?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
26. Inwieweit ist dieser hier detailliert beschriebene Vorgang im Einklang mit
den Erklärungen des BMAS zur Künstlersozialkasse in Einklang zu
bringen, nachzulesen etwa in der Broschüre des Ministeriums zur
Künstlersozialversicherung von 2011, wo die Bundesministerin Dr. Ursula von der
Leyen schreibt, es sei „gerecht, dass auch in Zukunft viele starke Schultern
die Künstlersozialversicherung tragen. Durch die Beiträge der
Versicherten, die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, welche die kreative Arbeit
vermarkten, und den Zuschuss des Bundes leistet jeder seinen Teil, damit
das System Künstlersozialversicherung funktioniert“?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen dem angesprochenen
Vorgang und den Erklärungen des BMAS. Die Beratung der Vorschläge im
Projekt OMS erfolgte aus ihrer Sicht verantwortlich und mit einem eindeutigen
Ergebnis. Es hat sich aber zugleich ein Beratungsbedürfnis offenbart: Im OMS-
Projekt wurde von Arbeitgeberseite berichtet, dass Teile der sogenannten
Eigenwerber Gesprächs- und Unterstützungsbedarf bezüglich der Ermittlung des auf
sie anfallenden Umlageanteils hätten. Auf diesen Hinweis wird das BMAS
gesondert eingehen und damit auch dem Interesse der Unternehmen Rechnung
tragen, die ihrerseits durch die Vermarktung der kreativen Arbeit und die
Abführung der Künstlersozialabgabe die Künstlersozialversicherung auf ihren
Schultern maßgeblich mittragen.
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