Transatlantische Handels- und Investment-Partnerschaft
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das geplante transatlantische Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Mitgliedstaaten und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) steht nach wie vor in der Diskussion, insbesondere die Bereiche audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen, Schutz geistiger Eigentumsrechte, Landwirtschaft, Investitionsschutz, Finanzregulierung, Verbraucherschutz, Umwelt- und Datenschutz.
Die Gespräche über das TTIP sind belastet durch Vorwürfe, amerikanische Regierungsstellen hätten nachrichtendienstliche Mittel auch in Einrichtungen der Europäischen Union zur Gewinnung von Informationen eingesetzt. Erst wenn diese Vorwürfe aufgeklärt, entsprechende Aktivitäten eingestellt und für die Zukunft ausgeschlossen sind, können die politisch gewünschten und sinnvollen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen fortgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat sich bisher für ein möglichst offenes und flexibles Mandat ausgesprochen und es abgelehnt, einzelne Bereiche von den Verhandlungen auszunehmen und eigene Standpunkte zu definieren. Mit dem Schreiben vom 25. Juli 2013 haben die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission und mit dem Schreiben vom 1. August 2013 die Generaldirektion Handel nach Vorstellungen und Bewertungen der Mitgliedstaaten zu den die Landwirtschaft betreffenden Regelungen und zu den Investitionsschutzklauseln im TTIP gefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission zu den aufgeworfenen Fragen, wie erbeten bis zum 6. bzw. 20. September 2013, Stellung nehmen, oder sind entsprechende Stellungnahmen bereits erfolgt?
Welche Positionen vertritt die Bundesregierung im Einzelnen zu den in den beiden Schreiben aufgeworfenen Fragen?
Welche nationalen Fragen sieht die Bundesregierung durch das TTIP darüber hinaus berührt? Welche Beteiligungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat?
In welcher Form und in welchen Zeitabfolgen plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse am Verhandlungsprozess zu beteiligen und (mit-)entscheiden zu lassen?
Welche Rolle spielt für die Bundesregierung neben der inhaltlichen Frage des Schutzes von Daten aller Art die Möglichkeit, dass auch die Verhandlungen selbst möglicherweise seitens der EU nicht abhörsicher vorbereitet werden können?