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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Humanitäre Auswirkungen von Atomwaffen und die nukleare Teilhabe Deutschlands

Einschätzung des Einsatzes von Nuklearwaffen vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts, humanitäre Auswirkungen, deutsche Position, Gewährleistung einer wirksamen humanitären Krisenreaktion nach einer Nukleardetonation, nukleare Teilhabe, Reduzierung der Rolle von Atomwaffen innerhalb der NATO, Modernisierung der US-Nuklearwaffen in Deutschland, deutsche Kostenbeteiligung, Bundestagsbeschluss zum US-Atomwaffenabzug, Berichtsformat der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative (NPDI)<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1479324. 09. 2013

Humanitäre Auswirkungen von Atomwaffen und die nukleare Teilhabe Deutschlands

der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit seiner Rede vom 19. Juni 2013 in Berlin hat der amerikanische Präsident Barack Obama das Thema Atomwaffen erneut prominent angesprochen und somit auf der internationalen Agenda nach vorn gerückt. Sie bekräftigt das Versprechen der Prager Rede von 2009 zur nuklearen Abrüstung noch einmal – ausgesprochen vor dem Brandenburger Tor, dem Ort, der wie kein anderer für das Ende des Kalten Krieges steht. Der Verbleib von Atomwaffen in unserer Welt und insbesondere auf deutschem Staatsgebiet steht dagegen für eine Militärdoktrin, die noch immer im Denken des Kalten Krieges verhaftet ist.

Umso wichtiger ist es, die Initiative aus Barack Obamas Rede vor dem Brandenburger Tor zur nuklearen Abrüstung zu unterstützen und einzufordern. Dazu gehört auch, die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen endlich noch stärker in die abrüstungspolitische Diskussion mit einzubeziehen. Mit diesem Ziel hat der NATO-Partner Norwegen im März 2013 eine Konferenz über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen ausgerichtet, an der 128 Staaten teilnahmen. Im April 2013 versammelte sich die Staatengemeinschaft in Genf zur zweiten Vorbereitungssitzung zur Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), wo sich insgesamt 80 Staaten der sogenannten Humanitären Initiative des ehemaligen Atomwaffenstaates Südafrika anschlossen, darunter vier NATO-Alliierte sowie vier Partner aus der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative (NPDI). Die Bundesregierung hat sich einer Unterstützung durch Deutschland verweigert (Department for International Relations and Cooperation, Republic of South Africa, Joint Statement „The humanitarian impact of nuclear weapons“ im Rahmen des zweiten Treffens des Vorbereitungskomitees für die Überprüfungskonferenz des NVV 2015, Genf, 24. April 2013). Die nächste Gelegenheit, sich dieser Erklärung anzuschließen, bietet sich voraussichtlich im Oktober 2013 mit dem Ersten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die „Ergebnisoffene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Vorschläge um multilaterale nukleare Abrüstungsverhandlungen voranzubringen“ (OEWG) sowie das „Hochrangige Treffen zur nuklearen Abrüstung“ am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind weitere multilaterale Initiativen, die für den Fortgang der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung von großer Bedeutung sind. Auch von der Folgekonferenz zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen Anfang 2014 in Mexiko ist eine neue Dynamik zu erwarten.

Deutschland kann in diesem Rahmen eine wichtige Rolle einnehmen und sollte seine Möglichkeiten in diesen verschiedenen Foren nutzen, die nukleare Abrüstung aktiv und entschieden voranzutreiben und die humanitäre Initiative zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Humanitäre Auswirkungen

1. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitären Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes?

2. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Atomwaffen vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts?

3. Wird der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am „Hochrangigen Treffen zur nuklearen Abrüstung“ am 26. September 2013 am Rande der Generalversammlung in New York teilnehmen?

4. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine gewohnheitsvölkerrechtliche Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen?

5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus den jüngeren Statements der USA in der Genfer Abrüstungskonferenz, in der sie eine Tradition des Nichteinsatzes hervorheben?

6. Aufgrund welcher spezifischen Formulierung in der am 24. April 2013 von Südafrika vorgetragenen gemeinsamen Erklärung über die humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen hat die Bundesregierung von einer Unterstützung der Erklärung abgesehen (Department for International Relations and Cooperation, Republic of South Africa, Joint Statement „The humanitarian impact of nuclear weapons“ im Rahmen des zweiten Treffens des Vorbereitungskomitees für die Überprüfungskonferenz des NVV 2015, Genf, 24. April 2013)?

Gibt es konkrete Verpflichtungen durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO, die aus Sicht der Bundesregierung einer Unterstützung der gemeinsamen Erklärung entgegenstehen?

Falls ja, um welche konkreten Verpflichtungen handelt es sich?

7. Welche Fortschritte wurden in den von Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle angekündigten Konsultationen der Bundesregierung mit den Initiatoren der Erklärung über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen erreicht hinsichtlich einer Unterstützung der Initiative durch Deutschland (Schreiben des Bundesaußenministers Dr. Guido Westerwelle vom 7. Mai 2013 an die Abgeordnete Uta Zapf, Vorsitzende des Unterausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages)?

Wird sich die Bundesregierung dieser Initiative in einer zukünftigen Iteration anschließen?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Gewährleistung einer wirksamen humanitären Krisenreaktion im Falle einer Atomwaffendetonation in Deutschland oder in Drittstaaten, nachdem Präsident Barack Obama in Berlin sagte, die Welt könne nicht wirklich sicher sein, solange Atomwaffen existieren?

  • a) Was ist der aktuelle Stand der Überprüfung des nationalen Krisenmanagements im Umgang mit den humanitären Folgen einer nuklearen Detonation?
  • b) Welche Stellen und Institutionen werden hierfür mit einbezogen (bitte in einer Liste nach Zuständigkeiten und Fähigkeiten aufschlüsseln)?
  • c) Welche Vorsorge wird für den Katastrophenfall getroffen im Hinblick auf Einsatzpläne, Zurverfügungstellung von Rettungskräften, Resilienz der Infrastruktur und Vorhalten geeigneter medizinischer Notfallkapazitäten?
  • d) Inwieweit wird im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus die Vorsorge für den konkreten Fall einer nuklearen Detonation koordiniert? Welche Strukturen und welche Aufgabenverteilung wurden zur Koordination auf europäischer Ebene geschaffen bzw. vereinbart?

Nukleare Teilhabe und Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland

9. Welche Demarchen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen unternommen, damit die im Nichtverbreitungsvertrag anerkannten Atomwaffenstaaten das Berichtsformat der NPDI annehmen und zur Herstellung von Transparenz umsetzen?

  • a) Wird die Bundesregierung das Berichtsformat nutzen, um Transparenz über die in Deutschland stationierten US-Atomwaffen herzustellen?
  • b) Wird die Bundesregierung der 2014 stattfindenden Vorbereitungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages einen Bericht über ihre Bemühungen vorlegen, die Rolle von Atomwaffen innerhalb der NATO zu reduzieren, wie es Aktion 5 des 2010 auf der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages per Konsens angenommenen Aktionsplans vorschreibt?
  • c) Gibt es innerhalb der NPDI eine Diskussion, wie die Staaten, die eine sogenannte positive Sicherheitsstrategie seitens der USA haben, ihre Abhängigkeit von Atomwaffen in ihren Sicherheitsstrategien reduzieren können, wie Aktion 5 des 2010 NVV-Abschlussdokumentes es vorschreibt?

10. Wie stellt die Bundesregierung gegenüber den USA sicher, dass die deutsche Position und der Beschluss des Deutschen Bundestages zum Abzug (Bundestagsdrucksache 17/1159) der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen vom Typ B-61 im Rahmen der Budgetallokation zur Modernisierung dieser Waffen Berücksichtigung findet?

11. Kann der Abzug der US-Atomwaffen in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung als Gegenleistung in die Abrüstungsverhandlungen mit Russland einbezogen werden, und falls ja, inwiefern kann dies zur Herstellung von Transparenz bzw. zur beidseitigen Reduktion im substrategischen Atomwaffenarsenal beitragen?

12. Ermöglicht der lasergesteuerte Lenkflugkörper der B61-12 gegenüber der aktuellen, freifallenden B61 neue militärische Einsatzmöglichkeiten?

  • a) Stellt die B61-12 lediglich eine Betriebsdauerverlängerung („life extension program“) gemäß der im April 2010 veröffentlichten Nuclear Posture Review der USA (S. 39) dar, oder handelt es sich aufgrund der neuen Eigenschaften und Fähigkeiten des Sprengkörpers um eine neue Waffe?
  • b) Inwiefern ist die Modernisierung der B61 vereinbar mit dem NPDI-Arbeitspapier zur 2012 abgehaltenen NVV-Vorbereitungskonferenz (NPT/CONF.2015/PC.II/WP.4, operativer § 10), welches dazu auffordert, keine neuen Sprengköpfe zu entwickeln?

13. Schließt die Bundesregierung eine Beteiligung an den Kosten der Modernisierung in Deutschland stationierter Atomwaffen aus?

14. Welche Kosten entstehen der Bundeswehr insgesamt im Jahr 2013 für das Bereithalten von Trägersystemen, Personal und Infrastruktur für die US-Atomwaffen in Deutschland?

15. Wie bewertet die Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode ihre Schritte zum Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen, den sie sich im Koalitionsvertrag 2009 zum Ziel gesetzt hat (Koalitionsvertrag S. 120)?

Fragen15

1

Wie bewertet die Bundesregierung die humanitären Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Atomwaffen vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts?

3

Wird der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am „Hochrangigen Treffen zur nuklearen Abrüstung“ am 26. September 2013 am Rande der Generalversammlung in New York teilnehmen?

4

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine gewohnheitsvölkerrechtliche Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen?

5

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus den jüngeren Statements der USA in der Genfer Abrüstungskonferenz, in der sie eine Tradition des Nichteinsatzes hervorheben?

6

Aufgrund welcher spezifischen Formulierung in der am 24. April 2013 von Südafrika vorgetragenen gemeinsamen Erklärung über die humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen hat die Bundesregierung von einer Unterstützung der Erklärung abgesehen (Department for International Relations and Cooperation, Republic of South Africa, Joint Statement „The humanitarian impact of nuclear weapons“ im Rahmen des zweiten Treffens des Vorbereitungskomitees für die Überprüfungskonferenz des NVV 2015, Genf, 24. April 2013)?

Gibt es konkrete Verpflichtungen durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO, die aus Sicht der Bundesregierung einer Unterstützung der gemeinsamen Erklärung entgegenstehen?

Falls ja, um welche konkreten Verpflichtungen handelt es sich?

7

Welche Fortschritte wurden in den von Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle angekündigten Konsultationen der Bundesregierung mit den Initiatoren der Erklärung über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen erreicht hinsichtlich einer Unterstützung der Initiative durch Deutschland (Schreiben des Bundesaußenministers Dr. Guido Westerwelle vom 7. Mai 2013 an die Abgeordnete Uta Zapf, Vorsitzende des Unterausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages)?

Wird sich die Bundesregierung dieser Initiative in einer zukünftigen Iteration anschließen?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Gewährleistung einer wirksamen humanitären Krisenreaktion im Falle einer Atomwaffendetonation in Deutschland oder in Drittstaaten, nachdem Präsident Barack Obama in Berlin sagte, die Welt könne nicht wirklich sicher sein, solange Atomwaffen existieren?

a) Was ist der aktuelle Stand der Überprüfung des nationalen Krisenmanagements im Umgang mit den humanitären Folgen einer nuklearen Detonation?

b) Welche Stellen und Institutionen werden hierfür mit einbezogen (bitte in einer Liste nach Zuständigkeiten und Fähigkeiten aufschlüsseln)?

c) Welche Vorsorge wird für den Katastrophenfall getroffen im Hinblick auf Einsatzpläne, Zurverfügungstellung von Rettungskräften, Resilienz der Infrastruktur und Vorhalten geeigneter medizinischer Notfallkapazitäten?

d) Inwieweit wird im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus die Vorsorge für den konkreten Fall einer nuklearen Detonation koordiniert? Welche Strukturen und welche Aufgabenverteilung wurden zur Koordination auf europäischer Ebene geschaffen bzw. vereinbart?

9

Welche Demarchen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen unternommen, damit die im Nichtverbreitungsvertrag anerkannten Atomwaffenstaaten das Berichtsformat der NPDI annehmen und zur Herstellung von Transparenz umsetzen?

a) Wird die Bundesregierung das Berichtsformat nutzen, um Transparenz über die in Deutschland stationierten US-Atomwaffen herzustellen?

b) Wird die Bundesregierung der 2014 stattfindenden Vorbereitungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages einen Bericht über ihre Bemühungen vorlegen, die Rolle von Atomwaffen innerhalb der NATO zu reduzieren, wie es Aktion 5 des 2010 auf der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages per Konsens angenommenen Aktionsplans vorschreibt?

c) Gibt es innerhalb der NPDI eine Diskussion, wie die Staaten, die eine sogenannte positive Sicherheitsstrategie seitens der USA haben, ihre Abhängigkeit von Atomwaffen in ihren Sicherheitsstrategien reduzieren können, wie Aktion 5 des 2010 NVV-Abschlussdokumentes es vorschreibt?

10

Wie stellt die Bundesregierung gegenüber den USA sicher, dass die deutsche Position und der Beschluss des Deutschen Bundestages zum Abzug (Bundestagsdrucksache 17/1159) der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen vom Typ B-61 im Rahmen der Budgetallokation zur Modernisierung dieser Waffen Berücksichtigung findet?

11

Kann der Abzug der US-Atomwaffen in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung als Gegenleistung in die Abrüstungsverhandlungen mit Russland einbezogen werden, und falls ja, inwiefern kann dies zur Herstellung von Transparenz bzw. zur beidseitigen Reduktion im substrategischen Atomwaffenarsenal beitragen?

12

Ermöglicht der lasergesteuerte Lenkflugkörper der B61-12 gegenüber der aktuellen, freifallenden B61 neue militärische Einsatzmöglichkeiten?

a) Stellt die B61-12 lediglich eine Betriebsdauerverlängerung („life extension program“) gemäß der im April 2010 veröffentlichten Nuclear Posture Review der USA (S. 39) dar, oder handelt es sich aufgrund der neuen Eigenschaften und Fähigkeiten des Sprengkörpers um eine neue Waffe?

b) Inwiefern ist die Modernisierung der B61 vereinbar mit dem NPDI-Arbeitspapier zur 2012 abgehaltenen NVV-Vorbereitungskonferenz (NPT/CONF.2015/PC.II/WP.4, operativer § 10), welches dazu auffordert, keine neuen Sprengköpfe zu entwickeln?

13

Schließt die Bundesregierung eine Beteiligung an den Kosten der Modernisierung in Deutschland stationierter Atomwaffen aus?

14

Welche Kosten entstehen der Bundeswehr insgesamt im Jahr 2013 für das Bereithalten von Trägersystemen, Personal und Infrastruktur für die US-Atomwaffen in Deutschland?

15

Wie bewertet die Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode ihre Schritte zum Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen, den sie sich im Koalitionsvertrag 2009 zum Ziel gesetzt hat (Koalitionsvertrag S. 120)?

Berlin, den 24. September 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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