Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3968
16. Wahlperiode 22. 12. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3769 –
Politikberatung beim Bundesministerium des Innern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Öffentliche Institutionen nehmen zunehmend Politikberatung und
Politikberatungsinstitutionen in Anspruch. Die unterschiedlichen Einrichtungen der
Politikberatung haben sich ausdifferenziert und umfassen nicht mehr nur die
„klassischen“ Akteure wie Wissenschaftler und Vertreter von Verbänden,
sondern zunehmend auch privatwirtschaftlich organisierte Institutionen und
Unternehmen. Für das Parlament wie die Öffentlichkeit ist es wichtig, einen
Überblick über den derzeitigen Stand der Ausdifferenzierung und der allgemeinen
Nachfrage nach Politikberatung durch die Exekutive im Tätigkeitsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) zu bekommen.
1. a) Welche Beratungsgremien (Beiräte, Fachbeiräte, Innovationskreise,
Kommissionen und Ähnliches) gibt es derzeit beim BMI, und welche
Beratungsgremien gab es während der vergangenen Legislaturperiode
beim BMI?
● Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration
● Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen nach §§ 22
bis 24 BVFG i. d. F. vom 1. Januar 1993
● Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe seit 1969 (§ 6
Abs. 2 SprengG i. V. m. § 45 der 1. SprengV)
● Beschussrat seit 1973 (aktuelle Rechtslage: § 15 BeschG i. V. m. § 41
BeschussV; zuvor: § 26 Abs. 3 WaffG a. F. i. V. m. § 30 der 3. WaffV)
● Beirat für schießsportliche Fragen (Fachbeirat) seit 2004 (§ 15 Abs. 7 WaffG
i. V. m. § 8 AWaffV)
● Strategischer Beirat für den Zivil- und Katastrophenschutz
● Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzkommission) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Dezember 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3968 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Beirat bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV)
● Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit
● Beratender Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe in
Deutschland
● Beratender Ausschuss für Fragen des sorbischen Volkes
● Beratender Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe
● Beirat für Spätaussiedlerfragen
● Beirat jüdische Zuwanderung (gemäß Beschluss der IMK vom 18. Dezember
2005)
● Beirat bei dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes nach § 11
Versorgungsrücklagegesetz
● Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern
b) Welche davon sind dauerhaft eingerichtet bzw. eingerichtet gewesen?
Die unter 1a genannten Gremien sind dauerhaft eingerichtet bzw. eingerichtet
gewesen. Der Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration und der
Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen wurden mit
Ablauf des Jahres 2004 aufgelöst.
c) Welche davon haben bzw. hatten lediglich Projektcharakter?
Keine.
2. a) Mit welchen Fragestellungen und Zielsetzungen sind die genannten
Beratungsgremien beim BMI derzeit betraut?
b) Was waren die Fragestellungen und Zielsetzungen der
Beratungsgremien in der letzten Legislaturperiode?
● Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe:
grundsätzlich Beratung in technischen Fragen mit dem Ziel besserer
Rechtsetzung; derzeit keine aktuellen Aktivitäten, da die Mitglieder in anderer
Funktion in Rechtsetzungsvorhaben des Sprengstoffrechts eingebunden
sind.
● Beschussrat:
eingebunden in die Vorbereitung der deutschen Position in
Unterkommissionen und Generalversammlungen der Ständigen Internationalen Kommission
für die Prüfung von Handfeuerwaffen (CIP), war bei der Erarbeitung und
dem Erlass des Beschussgesetzes (Oktober 2002) und der
Beschussverordnung (Juli 2006) beteiligt.
● Beirat für schießsportliche Fragen (Fachbeirat):
Beratung des BVA in schießsportlichen Fragen im Zusammenhang mit der
Anerkennung von Schießsportverbänden und der Genehmigung von
Schießsportordnungen unter Berücksichtigung waffentechnischer Aspekte.
● Strategischer Beirat für den Zivil- und Katastrophenschutz:
derzeit dient der Beirat der gegenseitigen Information; in der vergangenen
Legislaturperiode standen die allgemeinen Entwicklungen des
Bevölkerungsschutzes im Fokus.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3968● Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzkommission):
Beratung der Bundesregierung in wissenschaftlichen bzw.
wissenschaftlichtechnischen Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung, insbesondere bei der
Ermittlung des Forschungsbedarfs und der Umsetzung von
Forschungsergebnissen.
● Beirat bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV):
berät die BAköV bei der Aufstellung und Durchführung des jährlichen
(Fortbildungs-)Arbeitsprogramms.
● Beirat bei dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“:
Mitwirkung bei allen wichtigen, das Sondervermögen betreffenden Fragen,
insbesondere bei den Anlagerichtlinien und dem Wirtschaftsplan. Zur
Jahresrechnung ist seine Stellungnahme einzuholen.
● Beirat für Spätaussiedlerfragen:
Er berät die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und
Integration von Spätaussiedlern, mit Ausnahme wissenschaftlicher
Fragestellungen. Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen gehört
werden.
● Beirat jüdische Zuwanderung (gemäß Beschluss der IMK vom 18.
Dezember 2005):
Begleitung und Überprüfung des Aufnahmeverfahrens für Juden aus der
ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten unter
Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten der Länder, Kommunen und der
jüdischen Gemeinden, Entwicklung von Kriterien zur Erstellung der
Integrationsprognose sowie Härtefallentscheidungen und fachliche Beratung.
● Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit, Beratender
Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe in Deutschland,
Beratender Ausschuss für Fragen des sorbischen Volkes und Beratender Ausschuss
für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe:
Die vier genannten Ausschüsse dienen dem Informationsaustausch zwischen
den Bundesverbänden der nationalen Minderheiten bzw. dem Sprecher der
niederdeutschen Sprache, den Behördenvertretern des Bundes und der
jeweils betroffenen Bundesländer sowie Vertretern der Fraktionen des
Deutschen Bundestages.
● Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern:
Beratung des BMI zu Fragen der Fortentwicklung des
Verwaltungsverfahrensrechts.
3. Wie sind die derzeitigen Beratungsgremien beim BMI personell
zusammengesetzt, und wie waren die Beratungsgremien beim BMI in der letzten
Legislaturperiode personell nach Gremium und prozentualer Verteilung
zusammengesetzt (bitte aufschlüsseln nach Wissenschaftlern, Angehörigen
öffentlicher Forschungseinrichtungen, Angehörigen privater
Forschungseinrichtungen, Mitarbeitern des BMI, Regierungsmitgliedern, Mitgliedern oder
Funktionsträgern von Interessenvertretungsorganisationen, Vertretern von
Verbänden, Vertretern von Stiftungen, Angehörigen von Public-Affairs-
Agenturen und Vertretern der Privatwirtschaft)?
● Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe:
setzt sich gemäß § 45 Abs. 3 der 1. SprengV zusammen aus je 1 Vertreter
BMI und BMAS (Vorsitz je nach Beratungsgegenstand), je 1 Vertreter
Drucksache 16/3968 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBMWi und BMVBS, 6 Vertretern der Landesregierungen, je 1 Vertreter der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), des
Wehrwissenschaftlichen Instituts und des BKA, je 2 Vertretern der Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung, 1 Vertreter der Deutschen Versuchs- und
Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V., 2 Vertretern der Explosivstoffindustrie,
je 1 Vertreter der chemischen Industrie, der pyrotechnischen Industrie, des
Bergbaus, der Industrie der Steine und Erden, des Abbruchgewerbes, der
Sprengberechtigten und der Importeure von explosionsgefährlichen Stoffen
sowie 2 Vertretern der Gewerkschaften.
● Beschussrat:
setzt sich gemäß § 41 BeschussV zusammen aus 1 Vertreter BMI (Vorsitz),
je 1 Vertreter der für die Prüfung von Feuerwaffen und Munition nach
Landesrecht zuständigen Behörden (Beschussämter), je 1 Vertreter der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM), des BKA und einer Einrichtung des Bundes, in
der der Beschuss von Waffen für den Bereich der Polizeien des Bundes
durchgeführt wird, je 1 Vertreter der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt
für Jagd- und Sportwaffen e. V., des DIN und des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften, je 3 Vertretern der Hersteller von
Schusswaffen und der Hersteller von Munition, je 1 Vertreter der Hersteller
von Schussapparaten und der Importeure von Schusswaffen und Munition
sowie je 1 Vertreter des Büchsenmacherhandwerks und der
Waffenfachhändler.
● Beirat für schießsportliche Fragen (Fachbeirat):
setzt sich gemäß § 8 der AWaffV zusammen aus 1 Vertreter BMI (Vorsitz),
je 1 Vertreter der Bundesländer, 1 Vertreter des Deutschen Olympischen
Sportbundes – DOSB (bis zur Fusion der beiden Verbände im Mai 2006 je
1 Vertreter des deutschen Sportbundes und des NOK), je 1 Vertreter der
anerkannten Schießsportverbände und 1 Vertreter der Deutschen Versuchs-
und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V.
● Strategischer Beirat für den Zivil- und Katastrophenschutz:
Leiter von DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG, die Präsidenten von Deutscher
Feuerwehrverband, THW, BBK und der Vorsitzende der Schutzkommission
beim BMI.
● Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzkommission):
ist zu 100 Prozent mit Wissenschaftlern besetzt.
● Beirat bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV):
1 Mitarbeiter des BMI, je ein Vertreter BMBF, BMAS, BMF und BMWi,
1 Ländervertreter, 1 Vertreter des Deutschen Städtetages, 2
Gewerkschaftsvertreter, 4 Wissenschaftler und 1 Vertreter der Privatwirtschaft.
● Beirat bei dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“:
gemäß § 11 Abs. 2 des Versorgungsrücklagegesetzes 1 Vertreter BMI
(Vorsitz), je 1 Vertreter von BMF und BMAS, je 3 Vertreter des Deutschen
Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, je 1 Vertreter des
Deutschen Richterbundes, des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen, des Christlichen Gewerkschaftsbundes und des
Deutschen Bundeswehrverbandes.
● Beirat für Spätaussiedlerfragen:
Je 1 Vertreter der Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-
Anhalt und Schleswig-Holstein, 1 Vertreter des Bundes der Vertriebenen,
1 Vertreter des Vereins Zusammenarbeit in Europa, 1 Vertreter Deutsche
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3968Jugend in Europa, 1 Vertreter der Landsmannschaft der Deutschen aus
Russland, 1 Vertreter der EKD, 1 Vertreter der Katholischen Kirche/Dt.
Bischofskonferenz, 1 Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände, 1 Vertreter Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
1 Vertreter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 1
Vertreter Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 1 Vertreter des
Deutschen Gewerkschaftsbundes. Den Vorsitz führt der Bundesbeauftragte für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
● Beirat jüdische Zuwanderung:
1 Vertreter des BMI, 1 Vertreter des AA, 1 Vertreter des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge, je 1 Vertreter der Bundesländer, 1 Vertreter des
Zentralrates der Juden und 1 Vertreter der Union Progressiver Juden.
● Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration:
6 unabhängige Persönlichkeiten.
● Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen:
je 1 Vertreter der Bundesländer, 16 Vertreter der auf Bundesebene tätigen
Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, je 1 Vertreter der katholischen
und evangelischen Kirche, 3 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
8 Vertreter der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und 4 Vertreter
der Spitzenverbände der Arbeitgeber.
● Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern:
2 Vertreter aus dem Bereich Rechtsprechung, 1 Vertreter aus dem Bereich
Wissenschaft, 3 Vertreter aus den Bereichen Anwaltschaft und Wirtschaft,
2 Vertreter von Genehmigungsbehörden, 2 mit
verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen befasste Vertreter der Länder, Referatsleiter und ein Referent
für das Verwaltungsverfahrensgesetz des BMI.
4. a) Welche der oben genannten Beratungsgremien beim BMI haben ihre
Arbeit mit der Vorlage eines Ergebnisses beendet?
b) Sind die unter a genannten Ergebnisse für die Öffentlichkeit zugänglich?
Wenn ja, in welcher Form sind sie veröffentlicht worden?
Wenn nein, warum sind sie nicht veröffentlicht worden?
Da es sich um dauerhaft eingerichtete Gremien handelt, die kontinuierlich
beraten, erfolgt in der Regel keine Vorlage von Berichten. Die Stellungnahmen der
nicht öffentlich beratenden Gremien dienen grundsätzlich der internen
Meinungsbildung der Bundesregierung und werden im Rahmen der Rechtsetzung
oder Einzelentscheidung berücksichtigt.
Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Zuwanderung und
Integration ist als Publikation erschienen und auf der Homepage des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge zugänglich.
Die Sitzungsergebnisse der Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und
Spätaussiedler bzw. für Spätaussiedlerfragen wurden bzw. werden als
Pressemitteilungen veröffentlicht.
Fallweise erfolgen bzw. erfolgten nach den Sitzungen der vier Beratenden
Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, für Fragen der friesischen
Volksgruppe in Deutschland, für Fragen des sorbischen Volkes sowie für Fragen der
niederdeutschen Sprachgruppe Pressekonferenzen; im Übrigen werden die
behandelten Themen in der Berichterstattung gegenüber dem Deutschen
Bundestag und dem Europarat angesprochen.
Drucksache 16/3968 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeEmpfehlungen des Beirats Verwaltungsverfahrensrecht beim
Bundesministerium des Innern werden in geeigneten Fällen in juristischen Fachzeitschriften
veröffentlicht, u. a. um eine weitere wissenschaftliche Diskussion anzuregen.
5. a) Wurden Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und/oder
Fahrtkosten für die Mitglieder von Beratungsgremien beim BMI
gezahlt?
Wenn ja, wie hoch sind die bislang in dieser Legislaturperiode
diesbezüglich angefallenen Kosten?
● Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe:
Tätigkeit ist ehrenamtlich, Kosten werden durch die jeweils entsendende
Stelle getragen.
● Beschussrat:
Tätigkeit ist ehrenamtlich, Kosten werden durch die jeweils entsendende
Stelle getragen.
● Beirat für schießsportliche Fragen (Fachbeirat):
Tätigkeit ist ehrenamtlich, Kosten werden durch die jeweils entsendende
Stelle getragen.
● Strategischer Beirat für den Zivil- und Katastrophenschutz:
nein.
● Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzkommission):
An die Mitglieder der Schutzkommission werden Sitzungsgelder und
Fahrtkosten gezahlt. In dieser Legislaturperiode bisher 20 000 Euro, in der
vergangenen Legislaturperiode 59 000 Euro.
● Beirat bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV):
Fahrkosten werden erstattet, im Schnitt sind das ca. 400 Euro pro Jahr.
● Beirat bei dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“:
Tätigkeit im Beirat wird nicht vergütet, sonstige Auslagen werden nicht
erstattet.
● Beirat für Spätaussiedlerfragen:
Bewirtungs- und Reisekosten von 1 234 Euro.
● Beirat jüdische Zuwanderung:
Reisekosten für Nichtbehördenvertreter, bisher 602 Euro.
● Beratende Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, für Fragen der
friesischen Volksgruppe in Deutschland, für Fragen des sorbischen Volkes
und für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe:
Reisekosten von 300 Euro.
● Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern:
Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus, Reise- und
Übernachtungskosten werden erstattet, in dieser Legislaturperiode sind bislang
1 007 Euro zu erstatten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/3968b) Wie hoch waren die entsprechenden Kosten in der vergangenen
Legislaturperiode insgesamt?
● Beratende Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, für Fragen der
friesischen Volksgruppe in Deutschland, für Fragen des sorbischen Volkes
und für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe:
Reisekosten in Höhe von 3 220 Euro.
● Sachverständigenrat Zuwanderung und Integration:
Kosten von insgesamt 385 000 Euro.
● Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern:
Es wurden 13 000 Euro ausgegeben (z. T. auch Erstattung von Kosten aus
der vorhergehenden Legislaturperiode).
6. a) Bestehen bereits Planungen für das Einsetzen von weiteren
Beratungsgremien beim BMI?
Wenn ja, zu welchen Fragestellungen und auf Grundlage welcher
Zielsetzung sollen diese arbeiten?
b) Gibt es bereits Vorstellungen zu der Zusammensetzung der unter a
genannten Beratungsgremien?
Wenn ja, welche?
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2006 das Erste Gesetz zur
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes verabschiedet, mit dem beim Bund ein
Versorgungsfonds zur dauerhaften Finanzierung der Versorgungsausgaben
eingerichtet wird. Entsprechend den für das Sondervermögen
„Versorgungsrücklage des Bundes“ geltenden Regelungen ist auch für das Sondervermögen
„Versorgungsfonds des Bundes“ die Errichtung eines Beirates vorgesehen, der bei
allen wichtigen, das Sondervermögen betreffenden Fragen mitwirkt.
Die Zusammensetzung des Beirates bei dem Sondervermögen
„Versorgungsfonds des Bundes“ entspricht der Zusammensetzung des Beirates bei dem
Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“. Es wird insoweit auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Mit welchen privaten und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen und
privaten Gutachtern), die Auftragsforschung betreiben oder auf eigene
Initiative Studien, Konzepte und Stellungnahmen zu innen- oder
sicherheitspolitischen Fragestellungen abgeben, arbeitet das BMI derzeit zusammen,
und mit welchen privaten und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen
und privaten Gutachtern) sowie Privatpersonen, die im weiteren Sinne
Auftragsforschung betreiben, hat das BMI in der vergangenen
Legislaturperiode zusammengearbeitet?
● Universität Zürich
● Prof. Hesse, Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften
(ISE)
● Zusammenarbeit mit dem European Institute for Public Administration
(EIPA) in Maastricht in den Jahren 2002, 2005 und 2006; dieses Institut und
seine Mitarbeiter haben sich dank ihrer einschlägigen Expertise und
effizienten Arbeitskontakte als geeigneter Auftragnehmer für praxisbezogene
und kurzfristig zu erstellende Studien im EU-Rahmen erwiesen.
Drucksache 16/3968 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Firma. BearingPoint
● Institut für Informationsmanagement (ifib)
● European Centre for Minority Issues
● Prof. Dr. Kluth, Universität Halle-Wittenberg
● Prof. Dr. Hillgruber, Universität Bonn
● Prof. Dr. Langenfeld, Universität Göttingen
● Firma Ramboll Management
● Universität Hamburg
● Fa. Fichtner Consulting & IT
8. a) Werden derzeit Gutachten und/oder Studien im Auftrag des BMI von
privaten und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen und privaten
Gutachtern) angefordert?
Wenn ja, von welchen Einrichtungen werden welche Fragestellungen
auf Grundlage welcher Zielsetzung bearbeitet?
b) Wie viele Gutachten und/oder Studien wurden in dieser und seit der
letzten Legislaturperiode insgesamt im Auftrag des BMI von privaten
und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen und privaten Gutachtern)
erstellt?
c) Zu welchen Themen, auf Grundlage welcher Zielsetzung und von
welchen Einrichtungen wurden die Gutachten und/oder Studien erstellt?
d) Sind die unter a genannten Gutachten und/oder Studien für die
Öffentlichkeit zugänglich?
Wenn ja, in welcher Form, und wann sind sie veröffentlicht worden?
Wenn nein, warum sind sie nicht veröffentlicht worden?
● Die Universität Zürich hat im Rahmen eines Forschungsprojekts zur
Steigerung der Erkennungsleistung von Luftsicherheitsassistenten eine Studie
erstellt, die wegen ihres vertraulichen Inhalts nicht veröffentlicht worden ist.
● Prof. Hesse (ISE), erarbeitet aktuell einen Bericht zum Stand der
Verwaltungsreformprozesse in Neuseeland und Australien. Zielsetzung ist der
internationale Vergleich mit den aktuellen Reformbemühungen der
Bundesregierung im Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Der Bericht soll
veröffentlicht werden.
● Bei der EIPA ist eine Studie zu Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des
Sozialen Dialogs gemäß Artikel 137 ff. EGV im Rahmen des European
Public Administration Network in Auftrag gegeben (Beginn Dezember
2006). Diese Studie dient im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
2007 zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Abteilungsleiter für den
öffentlichen Dienst der EU-Mitgliedstaaten zur weiteren Entwicklung der
Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen
Dienst auf EU-Ebene. Nach ihrer Fertigstellung soll die Studie als
Broschüre veröffentlicht werden.
In der Vergangenheit sind von der EIPA bereits zwei Studien erstellt worden:
Die 2002 begonnene Studie zur „Personalbeurteilung in internationalen
Organisationen als Bezugsgrundlage für eine Verbesserung des deutschen
Personalanteils“ wurde auf Anregung des interressortiellen Arbeitskreises
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/3968für Personal in internationalen Organisationen erarbeitet und diente der
Information der Personalverwaltungen in Bundesministerien und deren
Geschäftsbereich.
Die 2005 in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewertung im öffentlichen
Dienst im internationalen Vergleich“ untersuchte Verfahren zur
Leistungsbewertung für Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen im Rahmen von
Systemen leistungsbezogener Vergütung in der Schweiz, Finnland,
Großbritannien und Dänemark. Die in diesem Vergleich gewonnenen Informationen
wurden zur Vorbereitung der Einführung von leistungsbezogenen
Vergütungselementen in der Bundesverwaltung genutzt.
● Die Firma BearingPoint ist beauftragt worden mit der Prüfung bestimmter
technischer Einzelfragen im Zusammenhang mit der von der
Bundesregierung geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises Ende
2008. Im Einzelnen: Untersuchung zu Anwendungen für den elektronischen
Personalausweis in Wirtschaft und Verwaltung, Untersuchungen zu Preisen,
Gebühren, Nutzen und Geschäftsmodellen zur teilweisen Refinanzierung
des elektronischen Personalausweises, Modellierung der zukünftigen
Prozesse des Life-Cycle-Managements sowie technische Beratung im
Gesetzesvorhaben.
● Das Institut für Informationsmanagement (ifib) ist mit der Erstellung einer
wissenschaftlichen Studie beauftragt, die Lösungen für die eindeutige
Identifizierung natürlicher Personen im rechtlich zulässigen und
verfassungskonformen Datenaustausch zwischen Behörden und bei der Datenlieferung von
Behörden an Bedarfsträger aufzeigt. Hintergrund ist die im Rahmen der
Föderalismusreform beschlossene Überführung des Meldewesens in die
ausschließliche Gesetzeskompetenz des Bundes, die Möglichkeiten für eine an
modernen Bedürfnissen orientierte Gestaltung der Registerarchitektur
eröffnet.
● Die Firma Ramboll Management wurde mit der Evaluation der
Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz beauftragt.
● Prof. Dr. Kluth erstellte ein Rechtsgutachten „Der Rechtsstatus illegal
aufhältiger Personen in der deutschen Rechtsordnung und in
rechtsvergleichender Betrachtung“ zum Prüfauftrag „Illegalität“ (keine Veröffentlichung, da
nur für interne Zwecke bestimmt).
● Prof. Dr. Hillgruber erstellte ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit
der in Artikel 1 Nr. 17 sowie Nr. 10 Buchstabe a des Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der
Europäischen Union enthaltenen Regelungen zum Ehegattennachzug von
Ausländern (auszugsweise veröffentlicht in der Zeitung für Ausländerrecht, 2006,
S. 304 bis 317; Gutachten wurde am 15. Mai 2006 im BMI der
Öffentlichkeit vorgestellt).
● Prof. Dr. Langenfeld erstellte ein Rechtsgutachten zur Frage der
Vereinbarkeit von Artikel 4 Abs. 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2004/86/EG
betreffend das Recht auf Familienzusammenführung sowie der bestehenden
nationalen Regelungen einschließlich der im Entwurf des
Zuwanderungsgesetzes vorgesehenen Regelungen zur Umsetzung dieser Vorschrift mit
Artikel 8 und 14 EMRK sowie mit sonstigen völkerrechtlichen
Verpflichtungen und der Frage, ob die vom Europäischen Parlament angeführten
Regelungen des sonstigen Völkerrechts für die beim Europäischen
Gerichtshof anhängige Klage des Europäischen Parlaments gegen den Rat der
Europäischen Union als Prüfungsmaßstab herangezogen werden können
(auszugsweise veröffentlicht in der Zeitschrift für Ausländerrecht, 2003, S. 398
bis 404). Mit dem Gutachten leistete die Bundesrepublik Deutschland dem
Rat Streithilfe; die Klage wurde abgewiesen.
Drucksache 16/3968 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Bei der Universität Hamburg ist Ende 2004 eine Studie zum Thema
„Integration und Integrationsbarrieren von Muslimen in Deutschland“ in Auftrag
gegeben worden, die noch nicht abgeschlossen und daher auch noch nicht
veröffentlicht worden ist.
● Die Fa. Fichtner Consulting & IT ist in dieser Legislaturperiode mit einer
Studie zum Thema „Schutz der Elektrizitätsversorgung in Deutschland“
beauftragt worden. Auch diese Studie ist noch nicht abgeschlossen, d. h. für
die Öffentlichkeit zugängliche Ergebnisse liegen noch nicht vor.
9. a) Wie hoch waren die Kosten für Gutachten und/oder Studien durch
externe Einrichtungen für das BMI in der vergangenen
Legislaturperiode?
In der vergangenen Legislaturperiode sind rund 455 000 Euro für externe
Studien ausgegeben worden.
b) Wie hoch sind die Kosten für Gutachten und/oder Studien von privaten
und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen und privaten
Gutachtern) für das BMI bislang in der laufenden Legislaturperiode?
Die Kosten betragen in dieser Legislaturperiode bislang rund 2 Mio. Euro.
10. a) Bestehen bereits Planungen, weitere Gutachten und/oder Studien von
privaten und öffentlichen Einrichtungen (auch Stiftungen und privaten
Gutachtern) erstellen zu lassen?
Wenn ja, zu welchen Themen und auf Grundlage welcher Zielsetzung
sollen die genannten Gutachten und/oder Studien erstellt werden?
b) Aus welchen Gründen sollen die unter a genannten Gutachten und/oder
Studien nicht durch das BMI, sondern von privaten und öffentlichen
Einrichtungen (auch Stiftungen und privaten Gutachtern) erstellt
werden?
Im Rahmen des 6-Mrd.-Euro-Programms der Bundesregierung für Forschung
und Entwicklung werden auch im BMI derzeit Projekte aufgelegt.
Entsprechende Beauftragungen sind unter Berücksichtigung des Vergaberechtes in
Vorbereitung. Die konkreten Auftragnehmer stehen aber weitgehend noch nicht
fest. Dem BMI steht dazu bis 2009 ein Volumen von 17,1 Mio. Euro per annum
zur Verfügung. Hierbei handelt es sich aber um Fachprojekte, die ausdrücklich
keine Politikberatung darstellen.
11. a) An welchen interministeriellen Arbeitsgruppen ist das BMI derzeit
beteiligt, und an welchen interministeriellen Arbeitsgruppen war das
BMI in der letzten Legislaturperiode beteiligt (bitte jeweils Thema und
Zielsetzung benennen)?
b) Gibt es eine externe Politikberatung der genannten interministeriellen
Arbeitsgruppen?
Wenn ja, in welcher Form, und durch welche Einrichtungen und
Privatpersonen werden sie beraten?
c) Wie hoch waren die Kosten für die externe Beratung in der letzten
Legislaturperiode, und wie hoch sind sie bislang in der laufenden
Legislaturperiode?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/3968d) Welche der genannten interministeriellen Arbeitsgruppen werden
innerhalb dieses Jahres Ergebnisse vorlegen, und welche der genannten
interministeriellen Arbeitsgruppen haben bereits Ergebnisse
vorgelegt?
e) Sind die unter d genannten Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich?
Falls ja, in welcher Form, und wann sind sie veröffentlicht worden?
Falls nein, warum sind sie nicht veröffentlicht worden?
f) Bestehen bereits Planungen des BMI, in weiteren interministeriellen
Arbeitsgruppen mitzuarbeiten?
Falls ja, zu welchen Themen und mit welcher Zielsetzung?
Grundsätzlich gilt für alle interministeriellen Arbeitsgruppen, dass sie der
gegenseitigen Unterrichtung der Ressorts sowie der Abstimmung von Vorhaben
innerhalb der Bundesregierung dienen.
Da es sich um kontinuierlich arbeitende Gremien handelt, werden in der Regel
keine Ergebnisse veröffentlicht (Ausnahme IMAGI, s. u.). Die
interministeriellen Abstimmungen sind vielmehr Grundlage für das nach außen sichtbare
Handeln der Regierung, z. B. in Form von Gesetzesvorhaben.
Externe Politikberatung wird bei den interministeriellen Arbeitsgruppen unter
Federführung des BMI nicht in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der übrigen Arbeitsgruppen können die weiterführenden Fragen
11b bis f nur von dem jeweils federführenden Ressort beantwortet werden.
In der laufenden Legislaturperiode wirkt das BMI an folgenden
interministeriellen Arbeitsgruppen (IMA) mit:
● IMA CO2-Reduktion (BMU)
● IMA Gender Mainstreaming (BMFSFJ)
● IMA zur HIV/Aids-Bekämpfung (BMG)
● Ressortkreis Zivile Krisenprävention (AA)
● IMA Scientology (BMFSFJ):
befasst sich in engerem Sinne mit Problemen und Fragen der Organisation
Scientology; dient vorrangig der gegenseitigen Information der beteiligten
Behörden.
● Interministerieller Ausschuss zur Förderung des Sports in den
Entwicklungsländern (AA):
Beratung der Sportförderung im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik für
das Folgejahr unter Mitwirkung des Sports.
● Interministerielle Koordinierungsrunde Öffentlichkeitsarbeit (BPA)
● Arbeitskreis Bürokratieabbau (BK):
Aufgabenschwerpunkt ist die Abstimmung der Themen Bürokratieabbau,
Bürokratiekostenmessung und Bessere Rechtsetzung im Ressortkreis.
● Staatsekretärsausschuss Bürokratieabbau (BK):
fungiert als Bindeglied in die Ressorts und dient der Abstimmung und
Umsetzung der Maßnahmen des Programms „Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung“.
● UAL-Arbeitsgruppe sowie Staatssekretärsausschuss Nachhaltige
Entwicklung (BK).
Drucksache 16/3968 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit (Federführung: BMF/BMAS).
● Praktische Fragen des Gastaufenthalts von ausländischen Studierenden und
Wissenschaftlern (Federführung: BMBF).
● Visa Task Force (AA und BMI gemeinsam):
Ziel der Visa Task Force ist die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit
zwischen AA und BMI in Visafragen; zentrale Bedeutung hat dabei der
Austausch von Erkenntnissen über den Missbrauch von Visa sowie die
Abstimmung von grundsätzlichen Maßnahmen zur sicheren Gestaltung des
Visumverfahrens.
● IMA Integration. Ziel:
Bestandsaufnahme und Koordinierung der Integrationsaktivitäten des Bundes.
● Interministerielle Fachgespräche zum Vernebelungskonzept für
Kernkraftwerke (BMU):
Koordinierung der Maßnahmen zum Schutz von KKW vor gezielten
Flugzeugabstürzen.
● Ressortkreis Ausfuhrkontrolle (BMWi):
Behandlung bedeutsamer proliferationsrelevanter Sachverhalte und
Entwicklungen.
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (BMFSFJ):
Koordinierung der Bekämpfung des Frauenhandels.
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (BMFSFJ):
Koordinierung der Bekämpfung der häuslichen Gewalt.
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung (BMFSFJ):
Koordinierung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung.
● IMA Drogen (BMG)
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
(BMWi):
Koordinierung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im nationalen
Recht.
In der vergangenen Legislaturperiode war das BMI an folgenden IMA beteiligt:
● IMA CO2-Reduktion (BMU)
● IMA Gender Mainstreaming (BMFSFJ)
● Interministerieller Ausschuss zur Förderung des Sports in den
Entwicklungsländern
● IMA Scientology (BMFSFJ)
● Interministerielle Koordinierungsrunde Öffentlichkeitsarbeit (BPA)
● Staatsekretärsausschuss Initiative Bürokratieabbau (BMI)
● UAL-Arbeitsgruppe sowie Staatssekretärsausschuss Nachhaltige
Entwicklung (BK)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/3968● Interministerielle AG „Seesicherheit“ (BMVBS):
Koordinierung insbesondere der nationalen Umsetzung der internationalen
Verpflichtungen zur Verbesserung der Sicherheit von Schiffen und
Hafenanlagen im nationalen und internationalen Seeverkehr auf Bundesebene.
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (BMFSFJ)
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (BMFSFJ)
● Bund-Länder-Arbeitsgruppe Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung (BMFSFJ)
● IMA Drogen (BMG)
Das BMI hat die Federführung bei folgenden IMA:
● IMA Islam (seit Sommer 2002):
dient dem Informations- und Kommunikationsaustausch und der
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu islamrelevanten Fragestellungen.
● IMA Rechtsextremismus:
u. a. Austausch über die Erfahrungen mit den jeweiligen (Bundes-)
Programmen gegen Rechtsextremismus, stärkere Vernetzung auf Bundesebene,
Ausloten möglicher Synergien und Diskussion von Ansätzen für die
Optimierung der Maßnahmen. [seit Ende letzte Legislaturperiode]
● Arbeitsgruppe „Küstenwache neu“ (letzte Legislaturperiode); Ziel:
Verbesserung der Zusammenarbeit der in der Küstenwache des Bundes
vertretenen Behörden; deren Ergebnis, nämlich Schaffung eines Maritimen
Sicherheitszentrums in Cuxhaven, ist vorgelegt worden.
● Interministerieller Ausschuss für Organisationsfragen (AfO):
beschließt gemäß § 20 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) die für die Zusammenarbeit der Bundesministerien
erforderlichen organisatorischen Standards und wirkt beratend und
koordinierend darauf hin, dass die Bundesministerien und die Behörden ihrer
Geschäftsbereiche ihre Strukturen unter organisatorischen Gesichtspunkten
ständig verbessern. Die Ergebnisse des AfO sind der Öffentlichkeit
zugänglich, soweit sie entsprechend relevant sind.
● Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen (IMAGI):
über die Ergebnisse der Arbeit des IMAGI wurde dem Bundestag am 27. Juni
2005 ein Rechenschaftsbereicht unter dem Titel „Bericht der
Bundesregierung über die Fortschritte zur Entwicklung der verschiedenen Felder des
Geoinformationswesens im nationalen, europäischen und internationalen
Kontext“ vorgelegt (Bundestagsdrucksache 15/5834). Im Übrigen sind
sämtliche Beschlüsse des IMAGI sowie sonstige Publikationen auf seiner
Homepage einsehbar. Druckstücke der Publikationen werden nur in dem Umfang
erzeugt, in dem ein Nutzerbedarf erkennbar ist.
Geplant sind zurzeit folgende IMA:
● In Umsetzung des Modernisierungsprogramms „Zukunftsorientierte
Verwaltung durch Innovationen“ werden interministerielle Projektgruppen
eingerichtet, an denen das BMI beteiligt ist. Die konkreten Maßnahmen und
Projekte des Programms werden in einem Umsetzungsplan im Februar 2007
dem Kabinett vorgelegt werden.
Drucksache 16/3968 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode12. a) Wie viele Referate und Projektgruppen gibt es derzeit beim BMI, und
wie viele gab es in der letzten Legislaturperiode?
b) Welche Themen, die den Bereichen Politikentwicklung und
Politikberatung zugerechnet werden können, werden von den Referaten und
Projektgruppen derzeit bearbeitet?
c) Welche Referate und Projektgruppen werden in diesem Jahr
Ergebnisse aus ihrer Arbeit zu Themen, die den Bereichen
Politikentwicklung und Politikberatung zugerechnet werden können, vorlegen
können?
d) Gibt es dokumentierte Arbeitsergebnisse aus dieser oder aus der
letzten Legislaturperiode?
Wenn ja, sind sie der Öffentlichkeit zugänglich, und wann sind sie
veröffentlicht worden?
Wenn nein, weshalb sind sie nicht veröffentlicht worden?
Derzeit gibt es im BMI 98 Referate, Arbeitsgruppen, Stäbe und Projektgruppen
(Stand 30. September 2006). In der letzten Legislaturperiode gab es im BMI
100 Referate, Arbeitsgruppen, Stäbe und Projektgruppen (Stand 1. Dezember
2004).
Alle Organisationseinheiten des Hauses tragen im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMI bei. Insbesondere
fließen die Ergebnisse ihrer jeweiligen Arbeit inhaltlich in die Vorlagen des
BMI ein.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der Exekutive in
Anspruch genommene Politikberatung zunehmend die Form der
Politikentwicklung und -formulierung annimmt, mithin also eine Verschiebung
der Politikentwicklung aus Institutionen der Bundesverwaltung heraus hin
zu externen Gremien bzw. Institutionen erfolgt und damit auch
demokratisch nicht legitimierte Interessenvertretungen und Institutionen
wachsenden Einfluss auf politisches Handeln nehmen?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
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ISSN 0722-8333]