[Deutscher Bundestag Drucksache 18/62
18. Wahlperiode 18.11.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Dr. Rosemarie Hein, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/12 –
Die Situation von Auszubildenden unter besonderer Berücksichtigung des
Einzelhandels
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jüngst wurde ein Fall der Misshandlung von Auszubildenden beim
Einzelhandelsunternehmen ALDI bekannt. Im Zentrallager des Konzerns in
Mahlberg wurden Auszubildende von Vorgesetzten mit Frischhaltefolie an Pfosten
gefesselt und im Gesicht mit wasserfesten Filzstiften beschmiert (DER
SPIEGEL 39/2013). Das mag ein extremes Einzelbeispiel sein, wirft aber
grundsätzlich die Frage nach der allgemeinen Situation von Auszubildenden
bzw. nach der Qualität von Ausbildung auf. Nach Angaben der ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft versucht ALDI Süd in seinen Filialen
Vollzeitkräfte durch Auszubildende zu ersetzen, bei denen eine fachgerechte
Ausbildung auf der Strecke bleibt. Ähnlich stellt sich dies beim Unternehmen Netto
Marken-Discount AG & CO. KG dar (Report Mainz, 8. Oktober 2013 „Billige
Auszubildende: Wie eine Supermarktkette mit dem Nachwuchs umgeht“).
Dass dies ein generelles Problem ist, belegen die Ergebnisse des jüngst
veröffentlichten Ausbildungsreportes 2013 der DGB-Jugend. Demnach hat ein
Drittel aller befragten Auszubildenden keinen betrieblichen Ausbildungsplan,
jeder bzw. jede Zehnte muss „häufig“ oder „immer“ ausbildungsfremde
Tätigkeiten ausüben und ihre Ausbilderin oder ihr Ausbilder stehen „selten“ oder
„nie“ am Ausbildungsplatz zur Verfügung. Gut ein Drittel der Auszubildenden
muss darüberhinaus regelmäßig Überstunden machen. Zudem ist die
Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung nicht garantiert.
Auszubildende stehen in der betrieblichen Hierarchie oft ganz unten und haben
wenig Möglichkeiten, sich gegen ungerechte Behandlungen in der Ausbildung
zu wehren. Das gilt insbesondere dann, wenn es nach Angaben von ver.di, wie
bei ALDI Süd, keine Betriebsräte und keine Jugend- und
Auszubildendenvertretungen gibt, die sich für ihre Interessen stark machen können (bei ALDI
Nord gibt es nur Betriebsräte). Nicht selten verstoßen Arbeitgeber gegen
gesetzliche Regelungen und Auszubildende werden als billige Arbeitskräfte
missbraucht.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. November 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/62 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBerufe mit schlechten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen weisen zudem
hohe Vertragsauflösungen und Ausbildungsabbrüche auf. Dazu gehören auch
Berufe des Einzelhandels, in dem es vergleichsweise mehr
ausbildungsberechtigte und ausbildende Betriebe gibt als im Dienstleistungsgewerbe und in der
Privatwirtschaft (IAB 2013: Branchenstudie Einzelhandel). Arbeitgeber im
Einzelhandel klagen – wie Arbeitgeber anderer Branchen auch – über fehlende
Fachkräfte, haben aber zugleich die Manteltarifverträge gekündigt mit dem
Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Löhne zu senken. Das
würde diejenigen, die sich momentan in der Ausbildung befinden, zusätzlich
treffen (im Folgenden wird oft speziell nach Daten des Einzelhandels bzw.
seiner häufigsten Ausbildungsberufe gefragt; sofern für den Einzelhandel
keine entsprechenden Daten vorliegen, bitte auf Daten aus dem Handel
insgesamt zurückgreifen).
1. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn am häufigsten
gewählten Ausbildungsberufe im Einzelhandel (bitte je nach Beruf die Zahl
der Auszubildenden pro Jahr und nach Geschlecht nennen), und wie häufig
werden Ausbildungsberufe des Einzelhandels, verglichen mit anderen
(dualen) Ausbildungsberufen, gewählt?
Die beiden wesentlichen Datenquellen zur Beschreibung der
Ausbildungsmarktsituation, die Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes
und der Länder und die Erhebung zum 30. September 2012 des Bundesinstituts
für Berufsbildung (BIBB), enthalten Angaben zum Ausbildungsberuf und zum
Ausbildungsbereich, in dem das Ausbildungsverhältnis gemeldet wurde. Sie
enthalten aber keine Angaben über den Ausbildungsbetrieb und seine
Branchenzugehörigkeit wie z. B. Einzelhandel. Insofern können Aussagen für einzelne
Berufe, nicht aber für die Branche insgesamt getroffen werden.
Die Hauptausbildungsberufe des Einzelhandels sind Kaufleute im Einzelhandel
und Verkäufer bzw. Verkäuferinnen. Darüber hinaus bilden viele
Einzelhandelsunternehmen auch in Spezialberufen (vor allem Fachverkäufer/-innen) aus.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Zahl der Auszubildenden
insgesamt und nach Geschlecht in ausgewählten Berufen des Einzelhandels:
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Auszubildende in ausgewählten Berufen des Einzelhandels,
Deutschland 2012
Auszubildende
insgesamt Männer Frauen
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 66 018 30 129 35 889
Verkäufer/-in 47 862 18 453 29 409
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 24 387 2 205 22 182
Automobilkaufmann/-kauffrau 10 506 5 991 4 515
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 4 191 174 4 017
Florist/-in 3 473 117 3 356
Drogist/-in 2 652 249 2 403
Buchhändler/-in 1 491 231 1 260
Tankwart/-in 314 302 12
Musikfachhändler/-in 57 36 21
Ausbildungsberufe insgesamt, inklusive § 66 BBiG/§ 42m HwO 1 429 977 872 856 557 121
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/62Der jährlich erscheinende Berufsbildungsbericht der Bundesregierung
informiert anhand der Daten der BIBB-Erhebung zum 30. September des jeweiligen
Jahres über die Rangfolge der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei
jungen Frauen und jungen Männern. Die folgenden Abbildungen aus dem
Berufsbildungsbericht 2013 informieren über die 25 am häufigsten von jungen
Frauen und jungen Männern gewählten Berufe. Vollständige Ranglisten zu den
Neuabschlüssen (alle Berufe) können dem Internetangebot der BIBB-Erhebung
zum 30. September 2012 entnommen werden (vgl.
www.bibb.de/de/62936.htm,
Tabellen 67 bis 69).
Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 19.
Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 20.
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000
Augenoptikerin
Tourismuskauffrau (Privat- und Geschäftsreisen)
Automobilkauffrau
Sozialversicherungsfachangestellte
Tiermedizinische Fachangestellte
Mediengestalterin Digital und Print
Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Köchin
Restaurantfachfrau
Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Verwaltungsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Steuerfachangestellte
Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Bankkauffrau
Hotelfachfrau
Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Kauffrau für Bürokommunikation
Friseurin
Industriekauffrau
Zahnmedizinische Fachangestellte
Medizinische Fachangestellte
Bürokauffrau
Kauffrau im Einzelhandel
Verkäufer/-in
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September 2012
Schaubild 4: Die 25 im Jahr 2012 am häufigsten von jungen Frauen besetzten Berufe
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000
Dachdecker
Zimmerer
Maschinen- und Anlagenführer
Maurer
Gärtner
Fachlagerist
Bürokaufmann
Elektroniker für Betriebstechnik
Bankkaufmann
Maler und Lackierer
Zerspanungsmechaniker
Metallbauer
Tischler
Mechatroniker
Industriekaufmann
Koch
Fachkraft für Lagerlogistik
Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Fachinformatiker
Verkäufer
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Elektroniker
Kaufmann im Einzelhandel
Industriemechaniker
Kraftfahrzeugmechatroniker
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September 2012
Schaubild 5: Die 25 im Jahr 2012 am häufigsten von jungen Männern besetzten Berufe
Drucksache 18/62 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Probleme in der Ausbildung
aus Sicht der Auszubildenden sowie über Probleme in der Ausbildung im
Allgemeinen?
Wie stellt sich konkret die Situation im Einzelhandel dar?
Daten zur Ausbildungsqualität auf der nationalen Ebene werden im jährlich
herausgegebenen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, und im BIBB –
Datenreport zum Bildungsbericht veröffentlicht. Mit dem Berufsbildungsgesetz,
der jeweiligen Ausbildungsordnung sowie den arbeitsrechtlichen
Bestimmungen besteht ein ausreichender Rechtsrahmen, der sowohl inhaltlich als auch
organisatorisch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und den Schutz der
Auszubildenden gewährleistet.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt aller
Berufe der Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen, und wie hoch ist die
Quote der Vertragsauflösungen bzw. Ausbildungsabbrüche?
Wie stellt sich konkret die Situation im Einzelhandel dar?
4. In welchen Branchen und Berufen geht nach Kenntnis der Bundesregierung
ein überdurchschnittlich hoher Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze mit
einer überdurchschnittlich hohen Quote von Vertragsauflösungen bzw.
Ausbildungsabbrüchen einher?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Welche Rolle spielen die Ausbildungs- und zukünftigen
Arbeitsbedingungen in diesen Branchen und Berufen?
Wie stellt sich die Situation speziell für den Einzelhandel und die dort am
häufigsten gewählten Ausbildungsberufe dar?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Schaubild 11 des Berufsbildungsberichts 2013 weist anhand der Daten der
Bundesagentur für Arbeit und der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 und
2012 die zehn Berufe mit einem besonders hohen Anteil an unbesetzten
Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtangebot aus:
Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 34.
14,3%
14,4%
15,3%
15,7%
15,9%
16,8%
16,8%
18,7%
20,5%
26,1%
21,4%
17,8%
15,4%
14,4%
22,9%
19,9%
22,1%
24,9%
22,0%
29,8%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
Bäcker/Bäckerin
Koch/Köchin
Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
Klempner/Klempnerin
Fachkraft im Gastgewerbe
Fachverkäufer/Fachverkäuferin im
Lebensmittelhandwerk
Fleischer/Fleischerin
Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
Schaubild 11: Berufe mit einem hohen Anteil an unbesetzten Ausbildungsplätzen am betrieblichen Gesamtangebot
2011 und 2012
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September, Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/62Auf Rang 4 ist mit 22,1 Prozent der Einzelhandelsberuf Fachverkäufer/-in im
Lebensmittelhandwerk vertreten. Für die anderen ausgewählten Berufe des
Einzelhandels ergeben sich nach Berechnungen des BIBB folgende Anteile:
Drogist/-in: 21,1 Prozent, Tankwart/-in: 17 Prozent, Verkäufer/-in: 11,1 Prozent,
Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 8,3 Prozent, Florist/-in: 5,4 Prozent,
Buchhändler/-in: 4,2 Prozent, Automobilkaufmann/-frau: 2,3 Prozent,
Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r): 2,2 Prozent, Musikfachhändler/-in:
0 Prozent (zum Vergleich: Durchschnitt aller Berufe: 6 Prozent).
Zu beachten ist: Da hier definitionsgemäß nur unbesetzte
Berufsausbildungsstellen in die Berechnung einfließen können, die der Bundesagentur für Arbeit
auch gemeldet waren, fallen die Anteile etwas geringer aus als in
Betriebsbefragungen (vgl. dazu Berufsbildungsbericht 2013, S. 33 bis 35).
Die Vertragslösungsquote (alle Berufe) lag 2012 bei 24,4 Prozent.
Die folgende Tabelle weist die Vertragslösungsquoten für die ausgewählten
Einzelhandelsberufe aus:
* Schichtenmodell des BIBB nach neuer Berechnungsweise; in Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge;
zur Berechnung des Anteils fließen Daten aus den 4 letzten Berichtsjahren ein.
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Zu berücksichtigen ist, dass Vertragslösungen vielfältige Ursachen haben (z. B.
Berufs- und Betriebswechsel der Auszubildenden, Insolvenz oder Schließung
des Betriebs) und nicht mit einem endgültigen Ausbildungsabbruch
gleichzusetzen sind (vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 35 bis 36).
5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Qualität der
Ausbildung und dem Lohngefüge bzw. der Ausbildungsvergütung in der
jeweiligen Branche, und wenn ja, welchen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus diesem Sachverhalt in Bezug auf den Einzelhandel?
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildungsvergütung Sache von
Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien ist, und nicht in den
Ausbildungsordnungen geregelt wird.
Auszubildende in ausgewählten Berufen des Einzelhandels, Deutschland 2012 Lösungsquote (LQneu)*
Tankwart/-in 50,4
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 41,0
Florist/-in 37,4
Verkäufer/-in 32,2
Musikfachhändler/-in 31,7
Drogist/-in 24,7
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 22,0
Automobilkaufmann/-kauffrau 18,5
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 18,0
Buchhändler/-in 16,9
Ausbildungsberufe insgesamt, inklusive § 66 BBiG/§ 42m HwO 24,4
Drucksache 18/62 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErkenntnisse, die einen Zusammenhang der Qualität der Ausbildung und dem
Lohngefüge bzw. der Ausbildungsvergütung aufzeigen, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Ausmaß die nach dem Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen betrieblichen
Ausbildungspläne tatsächlich aufgestellt und eingehalten werden und in
welchen Branchen es Probleme bzw. Verstöße gibt (bitte entsprechende
Zahlen aus Erhebungen und Statistiken nennen)?
Welche Erkenntnisse gibt es diesbezüglich zur Branche des Einzelhandels
bzw. den dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Umsetzungsproblem, und
welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Verstöße
gegen die genannten rechtlichen Vorgaben erfolgen.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Auszubildende ihre
Abschlussprüfungen nicht bestehen, weil Inhalte des Ausbildungsrahmenplans
(laut Berichtsheft) nachweislich nicht vermittelt wurden?
Wenn ja, wie viele (bitte gesondert nach Branchen auflisten), und wie stellt
sich die Situation konkret im Einzelhandel dar?
Wie kann nach der Meinung der Bundesregierung gewährleistet werden,
dass alle Auszubildenden zu Beginn ihrer Berufsausbildung den jeweiligen
Ausbildungsrahmenplan erhalten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
Der betriebliche Ausbildungsplan wird den Auszubildenden jeweils mit ihrem
Ausbildungsvertrag in einer Anlage übergeben (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
BBiG). Somit kann die zuständige Stelle (Industrie- und Handelskammer –
IHK – oder Handwerkskammer – HwK) Kenntnis auch darüber erhalten.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass nach dem DGB-
Ausbildungsreport 2013 Auszubildende ihre Ausbildungsnachweise auch
außerhalb der Arbeitszeit führen müssen (bitte entsprechende Zahlen
nennen), und inwiefern trifft dieses Problem insbesondere auf den Einzelhandel
bzw. die dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe zu?
In welchen anderen Branchen bzw. Berufen müssen die Auszubildenden
ihre Ausbildungsnachweise vergleichsweise häufig außerhalb ihrer
Arbeitszeit führen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Betreuungsintensität der
Auszubildenden durch ihre Ausbilderinnen und Ausbilder (bitte
entsprechende Zahlen nennen)?
Wie stellt sich diesbezüglich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort
häufigsten Ausbildungsberufen dar?
In welchen Branchen bzw. Ausbildungsberufen gibt es eine vergleichsweise
geringe Betreuungsintensität?
Laut Empfehlungen zuständiger Stellen (jeweilige IHK oder HwK) sollten
nebenberufliche Ausbilderinnen und Ausbilder im Durchschnitt nicht mehr als
drei Auszubildende und hauptberufliche nicht mehr als 16 betreuen.
Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6210. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Überstunden bzw.
überlange Arbeitszeiten, die Auszubildende leisten müssen, und welche
Branchen betrifft das konkret (bitte, wenn möglich, auch entsprechende Zahlen
nennen)?
Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort häufigsten
Ausbildungsberufen dar?
Die Tabelle im Anhang (zu Frage 10) enthält eine Auswertung des Mikrozensus
2012 zu Auszubildenden nach Überstunden, normalerweise geleisteter
Wochenarbeitszeit sowie Branchen und Berufsbereichen. Die Ergebnisse des
Statistischen Bundeamtes zeigen, dass nur eine geringe Zahl der Auszubildenden
(insgesamt 1,4 Prozent) Überstunden leisten.
Eine Differenzierung der Auszubildenden mit Überstunden bzw. überlangen
Arbeitszeiten nach Branchen, darunter speziell im Einzelhandel, sowie
Ausbildungsberufen ist mit dem Mikrozensus aufgrund der geringen Fallzahlen nur
sehr eingeschränkt möglich. Infolge der geringen Besetzungszahlen weisen die
Aussagen einen verhältnismäßig hohen relativen Standardfehler auf (etwa um
15 Prozent).
Hinzuweisen ist darauf, dass jugendliche Auszubildende nach § 8 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag und
40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.
11. In welchem Maße werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zeiten für
den Berufsschulunterricht nicht auf die Arbeitszeit im Betrieb
angerechnet, und wie viele Auszubildende müssen aus diesem Grund die Zeit, die
sie in der Berufsschule verbringen, im Betrieb vor- bzw. nacharbeiten?
Wie stellt sich die Situation konkret im Einzelhandel bzw. den dort
häufigsten Ausbildungsberufen dar?
Jugendliche Auszubildende sind nach § 15 BBiG vom Arbeitgeber für die
Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Entsprechend § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind Berufsschultage von
mehr als fünf Unterrichtsstunden auf die Arbeitszeit mit acht Stunden
anzurechnen. Bei Blockunterricht werden Berufsschulwochen mit mindestens 25
Stunden an fünf Tagen mit 40 Stunden angerechnet. Jugendliche sind bei einem
Berufsschultag in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden an diesem
Tag von der Beschäftigung im Betrieb völlig frei zu stellen. Bei mehr als einem
Berufsschultag in der Woche besteht die Möglichkeit, Jugendliche nach dem
Unterricht im Ausbildungsbetrieb zu beschäftigen.
12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Auszubildende
ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben müssen, und welche Branchen
betrifft das konkret (bitte entsprechende Zahlen nennen)?
Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort am häufigsten
gewählten Ausbildungsberufen dar?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/62 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. In welchen Branchen oder Ausbildungsberufen treten nach Kenntnis der
Bundesregierung gravierende Mängel und Verstöße in der Ausbildung auf,
sodass der Eindruck entsteht, Auszubildende würden als „billige
Arbeitskräfte“ missbraucht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber in Bezug auf den
Einzelhandel bzw. die dort häufigsten Ausbildungsberufe?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Inhalte des
Ausbildungsrahmenplanes zeitlich vorgezogen wurden, damit die oder der
Auszubildende während der Ausbildung schnellstmöglich als Fachkraft im
Betrieb zum Einsatz kommen kann?
Wenn ja, wie viele in welchen Betrieben und Branchen, und wie stellt sich
die Situation im Einzelhandel dar?
Belastbares Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung hierzu nicht vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausbildungsrahmenplan nach den
Regelungen des BBiG die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die
mindestens zu vermitteln sind (§ 5 Absatz 1 Satz 4) enthält. Er ist darüber
hinaus eine Empfehlung zur sachlichen und organisatorisch – zeitlichen Gestaltung
der Ausbildung. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende
Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische
Besonderheiten die Abweichung erfordern. Aufgrund der Vorleistungen und der
Leistungen in der Ausbildung ist eine Verkürzung der Ausbildung im beiderseitigen
Einvernehmen und mit Zustimmung der zuständigen Stelle möglich. Damit
schließen manche Auszubildenden die Ausbildung früher ab und stehen dem
Arbeitsmarkt früher zur Verfügung.
15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Auszubildende ohne
Betreuung oder fachliche Anleitung durch Kolleginnen und Kollegen bzw.
Ausbilderinnen und Ausbilder Funktionen und Aufgaben übernehmen
müssen, die in der Regel dem Stammpersonal bzw. leitenden Angestellten
obliegt?
Wenn ja, wie viele in welchen Betrieben und Branchen, und wie stellt sich
die Situation im Einzelhandel dar?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor.
16. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung junge
Menschen, die bei einem Bildungsträger ausgebildet werden, als
Praktikanten in einem externen Betrieb eingesetzt?
Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort am häufigsten
gewählten Ausbildungsberufen dar?
Für benachteiligte junge Menschen kann nach dem Arbeitsförderungsrecht –
Drittes Buch Sozialgesetzbuch eine außerbetriebliche Berufsausbildung
gefördert werden. Dabei ist ein angemessener Anteil einer betrieblichen
Ausbildungsphase vorzusehen. Im Juli 2013 befanden sich 32 817 junge Menschen in einer
solchen Maßnahme. Differenzierungen sind nur nach dem Beruf (entsprechend
der Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) und nicht nach dem
Wirtschaftszweig möglich. Danach wurden 123 junge Menschen in der
Berufsordnung Handel und 7 831 in der Berufshauptgruppe Verkaufsberufe
außerbetrieblich ausgebildet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/62Tabelle: Zugang und Bestand von Teilnehmenden in außerbetrieblicher
Berufsausbildung nach ausgewählten Ausbildungsberufen (KldB 2010) –
ohne Daten zugelassener kommunaler Träger
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
17. Wie viele Einstiegsqualifizierungen (EQ) wurden in den zurückliegenden
drei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (bitte gesondert
nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele EQ wurden im gleichen Zeitraum für Betriebe des
Einzelhandels bewilligt (bitte gesondert nach Jahren aufschlüsseln)?
Angaben zu den Eintritten in Einstiegsqualifizierung stehen bis Juli 2013 zur
Verfügung. Danach haben im bisherigen Jahresverlauf 6 018 Personen eine
solche Qualifizierung begonnen (ohne Daten zugelassener kommunaler Träger),
davon 1 183 oder 19,7 Prozent in Betrieben der Wirtschaftsabteilung
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), wobei die Abgrenzung nach der
Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 2008) erfolgte. Die Angaben für die Jahre
2010 bis 2013 können der Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Zugang und Bestand an Teilnehmenden in Einstiegsqualifizierung
nach dem Wirtschaftszweig „Einzelhandel“ des Arbeitgebers (WZ
2008) – ohne Daten zugelassener kommunaler Träger:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Kennung
Teilnehmer
Berichtsmonat
Insgesamt darunter
Handel,
612
Verkauf
(ohne
Produktions
spezialisierung),
621
Verkauf
Bekleid.,
Elektro,
KFZ,
Hartwaren, 622
Verkauf
von
Lebensmitteln, 623
Verkauf
drog.
apotheken.
Waren,
Medizinbed., 624
Buch-Kunst-
Antiquitäten-
Musikfachhandel,
625
1 2 3 4 5 6 7
Zugang 2012 23 945 105 6 746 36 264 9 4
Januar bis
Juli 2013
3 028 36 822 4 61 * *
Bestand 2012
(Jahresdurchschnitt)
48 715 180 10 871 153 504 30 9
Juli 2013 32 817 123 7 432 46 334 9 10
Kennung
Teilnehmer
Wirtschaftszweig des Arbeitgebers
(WZ 2008)
Januar bis
Juli 2013
Jahr 2012 Jahr 2011 Jahr 2010
1 2 3 4
Zugang Insgesamt 6 018 19 787 25 314 29 900
darunter 47, Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 1 183 3 962 5 272 6 229
Bestand
(Jahres- bzw.
7-
Monatsdurchschnitt
Insgesamt 13 037 12 882 16 493 18 783
darunter 47, Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 2 597 2 614 3 401 3 944
Drucksache 18/62 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten für die
Übernahme von Auszubildenden nach einer erfolgreich abgeschlossenen
Ausbildung (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Situation im Einzelhandel?
Die Bundesregierung verfügt nicht über Kenntnisse der Quoten für die
Übernahme von Auszubildenden.
Hingewiesen werden kann auf die IAB-Stellenerhebung, die eine jährliche
Querschnittsbefragung von etwa 15 000 Betrieben und Verwaltungen in
Deutschland darstellt. Ein Teil der Befragung dient dazu, detaillierte
Informationen über betriebliche Einstellungsprozesse zu erhalten. Die
Personalverantwortlichen in den Betrieben werden nach dem letzten Fall einer Neueinstellung
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung befragt, die in ihrem Betrieb in
den vorangegangenen zwölf Monaten vor der Befragung realisiert wurde. In
diesem Rahmen werden auch Informationen über Personen erhoben, die auf
offene Stellen eingestellt wurden und darüber, auf welchem Weg die Betriebe
diese Personen gefunden haben. Die Erhebung bietet nicht die Möglichkeit,
Übernahmequoten von Auszubildenden zu untersuchen; es ist aber möglich, den
Anteil der Personen zu ermitteln, deren Erwerbsstatus vor der Neueinstellung
„Auszubildender im eigenen Betrieb“ war.
Diese Erhebung lässt eine Betrachtung nach Wirtschaftszweigen zu. Sie zeigt
für das vierte Quartal 2012, dass die meisten der Personen, die vor ihrer
Einstellung Auszubildende waren, im Dienstleistungsbereich und im Handel,
Gastgewerbe etc. neu eingestellt wurden (siehe Tabelle). Absolut handelt es sich
dabei um etwa 34 000 bzw. 33 000 neu eingestellte Personen. Anhand der Daten
ist eine detailliertere Analyse der einzelnen Wirtschaftszweige wegen geringer
Fallzahlen nicht möglich.
Tabelle: Neu eingestellte Personen, die zuvor Auszubildende im befragten
Betrieb waren, im vierten Quartal 2012 nach Wirtschaftszweigen, Anteile
in Prozent:
Quelle: IAB-Stellenerhebung 2012.
* Werte können aufgrund geringer Fallzahlen nicht ausgewiesen werden.
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei *
Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Bergbau, Energie, Wasser, Abfall 6,6
Baugewerbe *
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Lagerei, Information, Kommunikation 39,2
Finanzen, Versicherung, Immobilien, freiberufliche Dienste, wirtschaftliche Dienste 7,5
Private, soziale und öffentliche Dienste 41,1
Gesamt 100
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6219. Welche Untersuchungen und Ergebnisse liegen der Bundesregierung über
die produktiven Einsatzzeiten der Auszubildenden und die von ihnen
monetär bewerteten produktiven Leistungen sowie die Äquivalenzerträge,
die von den Auszubildenden am normalen betrieblichen Arbeitsplatz
erwirtschaftet werden, vor?
Wie haben sich diese innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre
entwickelt?
Das BIBB führt, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), in unregelmäßigen Abständen Untersuchungen zu Kosten und Nutzen
der betrieblichen Ausbildung für Betriebe durch. Erhebungen hierzu fanden in
den Jahren 2000 und 2007 statt. Die derzeit laufende Betriebsbefragung wird in
der zweiten Jahreshälfte 2014 erste Ergebnisse erbringen.
Im Jahr 2007 sind den Betrieben in Deutschland pro Auszubildendem und Jahr
im Durchschnitt Bruttokosten in Höhe von 15 288 Euro entstanden. Die Erträge
durch produktive Leistungen der Auszubildenden beliefen sich auf 11 524 Euro.
Daraus ergeben sich Nettokosten für die Betriebe von durchschnittlich
3 596 Euro pro Jahr und Auszubildendem.
Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der letzten Befragungen aus den
Jahren 2007 und 2000 ist aufgrund methodischer Anpassungen bei der Berechnung
der Ausbilderkosten nur eingeschränkt möglich. Daher hat das BIBB diese für
das Jahr 2000 entsprechend der Berechnungsweise der Erhebung des Jahres
2007 neu berechnet, so dass die wichtigsten Kenngrößen gegenübergestellt
werden können (siehe Tabelle):
Bruttokosten, Nettokosten und Erträge pro Auszubildendem und Jahr 2000 und
2007 (in Euro)1:
Quelle: BIBB Kosten- und Nutzenerhebung 2000 und 2007, Neuberechnung der Werte für 2000.
Vergleiche: www2.bibb.de/tools/fodb/pdf/eb_21203.pdf.
Diese Tabelle zeigt, dass die Nettokosten der Ausbildung im Zeitverlauf
gesunken sind. Dies ist in erster Linie auf die höheren produktiven Leistungen von
Auszubildenden während ihrer Zeit am Arbeitsplatz zurückzuführen. Der
Anstieg bei den Erträgen liegt zum einen an der höheren Anzahl an Tagen, die mit
produktiven Tätigkeiten verbracht wird. Im Jahr 2000 waren die
Auszubildenden noch an 38 Tagen mit einfachen Tätigkeiten beschäftigt, 2007 bereits an 47
Tagen. Noch stärker stieg die Zahl der Tage, an denen Fachkräftetätigkeiten
ausgeführt wurden, und zwar von 32 auf 53 Tage.
2000 2007 Prozentuale
Veränderung
von 2000 nach 2007
Bruttokosten 13 933 15 288 + 9,7
davon:
Personalkosten der Auszubildenden 8 321 9 490 +14,1
Personalkosten der Ausbilder/-innen 3 337 3 292 – 1,3
Anlage- und Sachkosten 543 691 +27,2
Sonstige Kosten 1 732 1 814 + 4,8
Erträge 7 900 11 692 +48,0
Nettokosten 6 033 3 596 – 40,4
1 Nominale Betrachtung, also ohne Berücksichtigung von Veränderungen der Kaufkraft.
Drucksache 18/62 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZum anderen ist auch der Leistungsgrad bei den schwierigeren Tätigkeiten
durchschnittlich 9 Prozentpunkte höher als im Jahr 2000:2
Aufteilung der Tage am Arbeitsplatz und Leistungsgrad 2000 und 2007:
Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 169 3.
Eine Aufteilung nach Ausbildungsjahren zeigt, dass insbesondere in den ersten
beiden Ausbildungsjahren die produktiven Zeiten deutlich gestiegen sind (s.
Abbildung):
Produktive Tage im Vergleich der Ausbildungsjahre 2000 und 2007 4:
Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 170.
In der Kosten-Nutzen-Erhebung wurden Daten für 51 verschiedene
Ausbildungsberufe erhoben. Der Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel war einer
der berücksichtigten Berufe. 2007 war er der am stärksten besetzte
kaufmännische Ausbildungsberuf im Ausbildungsbereich Industrie und Handel. Sowohl
die Bruttokosten als auch die Erträge und die Nettokosten lagen unter dem
Gesamtdurchschnitt aller Berufe. Am größten war die Abweichung bei den
Nettokosten mit 29 Prozent. Mit 13 977 Euro lagen die Bruttokosten knapp 9 Prozent
2 Methodische Erläuterung: Die Erträge berechnen sich aus der Zeit, die die Auszubildenden mit
einfachen (produktive Tage I) und Fachkräftetätigkeiten (produktive Tage II) verbringen, die dann mit den
Lohnkosten der entsprechenden Mitarbeitergruppe multipliziert werden (den Lohnkosten für An- bzw.
Ungelernten bei den einfachen Tätigkeiten und den Lohnkosten der Fachkräfte bei den
Fachkräftetätigkeiten). Bei den Fachkräftetätigkeiten wird davon ausgegangen, dass die Auszubildenden diese nicht in
gleicher Geschwindigkeit und Qualität wie eine Fachkraft ausführen können. Daher wird zusätzlich
erfragt wie der Leistungsgrad der Auszubildenden im Vergleich zu einer Fachkraft einzuschätzen ist. Die
produktiven Tage II werden zusätzlich mit diesem Leistungsgrad multipliziert, der zwischen 0 und
100 Prozent liegen kann. Diese Berechnungsweise wird auch als Äquivalenzprinzip bezeichnet.
2000 2007 Prozentuale Veränderung
von 2000 nach 2007
Tage am Arbeitsplatz 126,2 126,6 + 0,3
Produktive Tage I 38,0 47,4 + 24,8
Produktive Tage II 31,9 52,5 + 64,2
Sonstige Tage 56,3 26,7 – 52,6
Leistungsgrad in % 49,3 58,2 + 18,1
3 SCHÖNFELD, GUDRUN; WENZELMANN, FELIX; DIONISIUS, REGINA; PFEIFER, HARALD;
WALDEN, GÜNTER: Kosten und Nutzen der dualen Ausbildung aus Sicht der Betriebe. Ergebnisse
der vierten BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung. Bielefeld 2010.
4 Beim 4. Ausbildungsjahr handelt es sich nur um ein halbes Jahr.
54
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29
92
104
115
43
0
20
40
60
80
100
120
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr
Produktive Tage I und II (2000) Produktive Tage I und II (2007)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/62unter dem Gesamtdurchschnitt, die Erträge mit 11 408 Euro rund 2 Prozent
niedriger. Die Personalkosten der Auszubildenden schlagen mit einem Anteil
von 73 Prozent der Bruttokosten besonders zu Buche, während die Anlage- und
Sachkosten mit 73 Euro und einem Anteil von 0,5 Prozent an den Bruttokosten
keine Rolle spielen. Die Auszubildenden werden häufiger für einfache
produktive Tätigkeiten eingesetzt, etwas seltener als im Gesamtdurchschnitt für die
schwierigeren Aufgaben. Sie erreichen dabei aber mit 65 Prozent einen um
knapp 13 Prozent höheren Leistungsgrad als der Gesamtdurchschnitt aller
Auszubildenden.
Der Beruf Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk weist von allen
untersuchten Berufen die niedrigsten Nettokosten auf (siehe Tabelle). Bereits
während der Ausbildung entstehen durchschnittlich pro Auszubildendem und Jahr
Nettoerträge in Höhe von 6 821 Euro. Die Bruttokosten liegen mit 12 302 Euro
20 Prozent unter dem Kostendurchschnitt aller Berufe, die Erträge liegen fast
7 500 Euro darüber. Die hohen Ausbildungserträge können deshalb
erwirtschaftet werden, weil die Auszubildenden bereits zu Ausbildungsbeginn für eine
Vielzahl der anfallenden Arbeiten – und zwar oft auch bereits für schwierigere
Aufgaben – eingesetzt werden können:5
Bruttokosten, Nettokosten und Erträge für die Berufe Kaufmann/Kauffrau im
Einzelhandel und Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 2007 (in Euro):
Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 211/214.
5 Der Beruf Verkäufer/-in gehörte nicht zu den in der Erhebung erfassten Berufen, da nur 3- und 3,5-
jährige Berufe berücksichtigt wurden.
Kaufmann/Kauffrau
im Einzelhandel
Fachverkäufer/-in
im Lebensmittelhandwerk
Bruttokosten 13 977 12 302
Personalkosten der Auszubildenden 10 147 7 868
Davon: Ausbildungsvergütungen 7 625 5 948
Gesetzliche Sozialleistungen 1 783 1 324
Tarifliche und freiwillige Sozialleistungen 739 596
Personalkosten der Ausbilder 2 291 2 390
Anlage- und Sachkosten 73 583
Sonstige Kosten 1 466 1 461
Davon: Lehr- und Lernmaterial/-medien 141 67
Kammergebühren 215 191
Berufs- und Schutzkleidung 116 106
Externe Ausbildung 253 157
Ausbildungsverwaltung 480 803
Rekrutierungskosten 260 136
Erträge 11 408 19 122
Nettokosten 2 568 – 6 821
Drucksache 18/62 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über Verstöße gegen das
Jugendarbeitsschutzgesetz sowie den Arbeitsschutz betreffende Regelungen
des Berufsbildungsgesetzes (bitte sofern vorhanden, die häufigsten
Verstöße benennen)?
Wie häufig finden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen statt,
und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Wirksamkeit der Kontrollen?
In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesausschüsse für Jugendarbeitsschutz?
Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist
Aufgabe der Länder (Artikel 30, 83 des Grundgesetzes – GG –, § 51 JArbSchG).
Sie nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit (Artikel 83 GG) wahr. Die
Länder legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch
Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren. Die Kontrolle
erfolgt durch Beratungs- und Revisionstätigkeiten in den Betrieben, entweder
anlassbezogen (z. B. auf Grund von Beschwerden), im Rahmen von
Schwerpunktoder Sonderaktionen (z. B. in Betrieben einer bestimmten Branche) oder
regelmäßig im Rahmen allgemeiner Revisionen oder Systemkontrollen.
Über ihre Aktivitäten berichten die Arbeitsschutzbehörden der Länder in ihren
Jahresberichten. Die Tabelle im Anhang (zu Frage 20), deren Daten den
statistischen Teilen der Jahresberichte entnommen sind, enthält eine Übersicht über die
Aktivitäten der Behörden im Bereich des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes.
Dafür wurden die Jahresberichte 2011 ausgewertet, da der Bundesregierung
noch nicht aus allen Ländern die Berichte für das Jahr 2012 vorliegen.
Eine weitere Aufschlüsselung der Daten nach Branchen oder nach Verstößen
liegt der Bundesregierung nicht vor. Es liegen auch keine Daten in Bezug auf
jugendliche Auszubildende vor.
Im Übrigen wird zur Aufsichtstätigkeit im Arbeitsschutz allgemein auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
„Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz“ (Bundestagsdrucksache 17/10229)
verwiesen.
21. Inwiefern werden nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die
Kammern bzw. die zuständigen Stellen ihrem Kontrollauftrag für die
Einhaltung der Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gerecht?
Inwiefern ergeben sich Probleme aus der Doppelfunktion der Kammern,
da diese neben einer Kontrollinstanz zugleich als Interessenvertretung der
Wirtschaft agieren?
Die Kammern setzen sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag insbesondere für
die Sicherung der Qualität in Ausbildungsbetrieben ein. Dies gilt für die IHK in
Betrieben der Einzelhandelsbranche ebenso wie für alle anderen IHK- und
HwK-Unternehmen. Sie überwachen dabei die Einhaltung der Vorschriften des
BBiG und der Ausbildungsordnungen. Jeder Betrieb, der erstmals ausbilden
will, wird von einem Ausbildungsberater der Kammer besucht. Dabei wird
insbesondere die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals
geprüft. Vor Eintragung von Ausbildungsverhältnissen findet wiederum eine
Überprüfung der Eignung von Betrieb und Ausbildungspersonal, aber auch der
Ausbildungsverträge, statt. Die Ausbildungsberater der Kammern betreuen die
Ausbildungsbetriebe zum Beispiel durch Betriebsbesuche. Wenn sie von
Streitigkeiten und Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden erfahren,
finden Beratungs- und Schlichtungsgespräche statt. Nach Ansicht der Bundes-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/62regierung werden die Kammern ihrem Kontrollauftrag gerecht. Probleme aus
der Doppelfunktion der Kammern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Übrigen unterliegen die Kammern der Rechtsaufsicht der zuständigen obersten
Landesbehörden.
22. Hält die Bundesregierung alternative bzw. ergänzende Möglichkeiten
oder Institutionen für die Kontrolle der Qualität von Ausbildung für
notwendig?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Kontrolle der Qualität der Ausbildung ist gesetzliche Aufgabe der
zuständigen Stellen (Kammern – § 32 BBIG).
Aus Sicht der Bundesregierung werden die Kammern ihrem Kontrollauftrag
gerecht.
Die Bundesregierung legt zugleich einen starken Fokus darauf, durch
Maßnahmen und Projekte die Qualität der Ausbildung kontinuierlich weiter zu
entwickeln.
So wurden beispielsweise im Rahmen des Ausbildungspaktes – gemeinsam mit
der Wirtschaft – auch Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung
vereinbart. Die Einzelheiten sind dem Pakttext 2010 – 2014 zu entnehmen. So
fördert die Bundesregierung Projekte, die Betriebe bei der Verbesserung ihrer
Ausbildungsfähigkeit unterstützen. Durch die Begleitung der jungen Menschen
während der Ausbildung soll das Ausbildungsverhältnis durch stärkere Bindung
der Jugendlichen an ihre Ausbildung und ihren Arbeitgeber stabilisiert werden.
Ziel ist, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Weiterhin fördert die
Bundesregierung Konzepte zur Schulung von Ausbildungsverantwortlichen, die gezielt auf
spezifische Erfordernisse im Umgang mit Altbewerbern und weiteren Gruppen
ausgerichtet sind.
Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung können auch die im Ausbildungspakt
aufgeführten Initiativen der Bundesregierung wie die Initiative „Abschluss und
Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, das geförderte
ehrenamtliche Engagement von ca. 1 000 Senior Experten (Praktiker mit
Berufsbildungserfahrung), die Initiative VerA zur „Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen“ und das Jobstarter-Programm beitragen.
Drucksache 18/62 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeA
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Beratung
Vorträge, Vorlesungen
Öffentlichkeitsarbeit/
Publikationen/Information
Besichtigung/'Inspektion
(punktuell)
Besichtigung/'Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
Besichtigung/'Inspektion
Untersuchungen von Unfällen/
Berufskrankheiten
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
Stellungnahmen/Gutachten
(auchBerufskrankheiten)
Revisionsschreiben
Anzahl Beanstandungen
erteilte Genehmigungen/
Erlaubnisse/ Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
abgelehnte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Anordnungen
Anwendung von Zwangsmitteln
Verwarnungen
Bußgelder
Strafanzeigen
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ISSN 0722-8333]