[Deutscher Bundestag Drucksache 18/61
18. Wahlperiode 18.11.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/23 –
Aufnahme syrischer Flüchtlinge in den EU-Mitgliedstaaten und der
Bundesrepublik Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die unveränderte Lage in Syrien treibt immer mehr Menschen in die Flucht.
Mit Stand Anfang Oktober 2013 waren 6,35 Millionen Menschen vertrieben
oder geflüchtet, 2,1 Millionen davon befanden sich in den Nachbarstaaten
Syriens. Sie leben dort in Flüchtlingslagern oder haben andere Formen der
Aufnahme gefunden. Die insbesondere für den Libanon und Jordanien
entstehenden Belastungen durch die Flüchtlingsaufnahme sind immens. Ägypten, das
lange Zeit eine Politik der offenen Grenzen für die syrischen Flüchtlinge
betrieben hatte, hat nach der faktischen Machtübernahme des Militärs und der
Absetzung von Präsident Mohammed Mursi diese Politik beendet und eine
Visumpflicht für syrische Staatsangehörige eingeführt. Die im Land lebenden
ca. 100 000 syrischen Flüchtlinge fürchten zudem, dass ihre
Aufenthaltserlaubnisse durch die neuen Machthaber nicht mehr verlängert werden. In der
Öffentlichkeit werden sie als Unterstützer von Mohammed Mursi bzw. der
Muslimbruderschaft gebrandmarkt und müssen in Teilen des Landes mit
Diskriminierungen rechnen. In einem am 17. Oktober 2013 veröffentlichten Bericht
prangerte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International an, dass syrische
Flüchtlinge inhaftiert und in andere Staaten der Region, auch nach Syrien
selbst, abgeschoben würden. Von den Maßnahmen seien selbst Kleinkinder
und unbegleitete Minderjährige betroffen.
In der Folge könnten sich vermehrt syrische Flüchtlinge veranlasst sehen, von
Ägypten aus mit Booten auf die gefährliche Überfahrt in die Europäische
Union begeben. Doch auch daran werden sie von der ägyptischen Marine
gehindert. Der Amnesty-International-Bericht dokumentiert 13 Fälle, in denen
Boote mit insgesamt 946 syrischen Flüchtlingen gestoppt wurden, 724
Flüchtlinge wurden inhaftiert. Damit wird den Flüchtlingen einer der irregulären
Wege in die Europäische Union abgeschnitten. Legale Möglichkeiten, in die
Europäische Union zu gelangen, gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen.
Immer mehr syrische Flüchtlinge sterben aufgrund dieser Politik bei dem
Versuch, illegal in die Europäische Union einzureisen, um sich in Sicherheit zu
bringen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. November 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/61 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine legale und gefahrlose Einreise wäre syrischen Flüchtlingen allerdings
möglich, wenn die Richtlinie der Europäischen Union zum vorübergehenden
Schutz im Falle eines „Massenzustroms von Vertriebenen“ (2011/55/EG vom
20. Juli 2001) angewandt würde. Diese sieht für den Fall einer gesteigerten
Zufluchtsuche aus einer bestimmten Region die Möglichkeit vorübergehenden
Schutzes vor; notwendig ist ein entsprechender Beschluss des Rates mit
qualifizierter Mehrheit. Die Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, Kontingente für
die Aufnahme von Flüchtlingen zu benennen, die jederzeit aufgestockt werden
können. Die Aufnahme wird mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt.
Erforderliche Visa sollen möglichst unkompliziert und kostenlos erteilt
werden. Staaten, die durch spontane Einreisen von Flüchtlingen besonders
betroffen sind, sollen zusätzlich unterstützt werden. Durch einen
Solidaritätsmechanismus soll die Aufnahme bzw. ihre Finanzierung unter den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gerecht verteilt werden. Seit ihrem Inkrafttreten im
August 2001 ist die Richtlinie der Europäischen Union noch in keinem Fall
angewendet worden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist dies nur
schwer nachvollziehbar.
1. Wie viele syrische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland, die
a) seit Anfang 2011 eingereist sind (bitte nach Aufenthaltstitel und Jahr der
Einreise auflisten),
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag
30. September 2013 stellt sich die Situation wie folgt dar:
b) aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Mai
2013 aufgenommen wurden, wie viele von ihnen sind selbsttätig
eingereist, wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen
u. Ä.) einzeln aufgenommen, und wie viele kamen bislang
gruppenweise im Rahmen einer organisierten Einreise (bitte Einzelheiten
auflisten),
Gemäß der Aufnahmeanordnung von Bund und Ländern vom Mai dieses Jahres
sind nach jetzigem Stand 986 Personen in Deutschland angekommen, davon
sind nach hier vorliegenden Erkenntnissen 598 Personen selbständig eingereist.
Seit Mitte September 2013 sind 388 Flüchtlinge aus Beirut/Libanon per
Charterflug nach Deutschland gebracht worden. Darunter befanden sich auch 30
sogenannte medizinische Schwerstfälle.
2011 2012 2013 Summe
aufhältige Syrer, ab 2011 eingereist 4 184 9 002 10 141 23 327
darunter mit:
Niederlassungserlaubnis 21 20 12 53
Aufenthaltserlaubnis 3 516 6 916 2 566 12 998
Duldung 77 155 224 456
sonstiges (z. B. Aufenthaltsgestattung, Antrag auf Aufenthaltstitel
gestellt)
570 1 911 7 339 9 820
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/61c) aus besonderen politischen Interessen auf Grundlage von § 22 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgenommen wurden,
Zum Stichtag 30. September 2013 waren im AZR 78 syrische Staatsangehörige
mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund § 22 des Aufenthaltsgesetzes als
aufhältig erfasst.
d) im Rahmen der Aufnahmeanordnungen der Länder zu in Deutschland
lebenden Verwandten nach individueller Verpflichtungserklärung
nachziehen konnten,
Die deutschen Auslandsvertretungen haben zum Stichtag 31. Oktober 2013
insgesamt 140 Visa nach § 23 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auf der
Grundlage der jeweiligen Anordnungen der Bundesländer erteilt.
e) seit Anfang 2011 im Rahmen des regulären Familiennachzugs einreisen
durften,
Von den seit dem Jahr 2011 eingereisten und zum Stichtag 30. September
aufhältigen syrischen Staatsangehörigen hatten 2 294 Personen eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
f) einen Aufenthaltstitel auf anderer Rechtsgrundlage erhalten haben,
nachdem ihr ursprünglicher Aufenthaltstitel (beispielsweise zum Zwecke
eines Studiums) ausgelaufen ist bzw. nicht verlängert werden konnte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, da aufgrund der Fragestellung keine
validen statistischen Daten aus dem Ausländerzentralregister ermittelt werden
können. Zum Teil haben syrische Studenten, deren Lebensunterhalt nicht mehr
gesichert war, im Anschluss an ihre ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis nach § 16
Absatz 1 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
auf der Grundlage von entsprechenden Aufnahmeanordnungen der Länder
erhalten. Eine Länderumfrage zum Stand 30. Juni 2013, auf die zwölf Länder
geantwortet haben, hat ergeben, dass bis zu dem genannten Stichtag 133 syrischen
Studenten eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde.
2. Welche anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ggf. weitere
europäische Staaten, für die die Dublin-II-Verordnung Anwendung findet,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
a) die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen im Rahmen eines
Aufnahmeprogramms verbindlich zugesagt,
b) ein solches Aufnahmeprogramm in Aussicht gestellt
(bitte mit beschlossenen bzw. geplanten Aufnahmezahlen auflisten)?
Folgende Ankündigungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge sind der
Bundesregierung zurzeit bekannt: Finnland 500 Personen im Jahr 2014; Schweden
400 Personen im Jahr 2013 im Rahmen der jährlichen Resettlementquote;
Österreich 500 Personen für eine dauerhafte Aufnahme; Norwegen: 1 000
Personen; Frankreich: 500 Personen; Luxemburg: 60 Personen und Ungarn: 10
Personen.
Drucksache 18/61 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bei der
Europäischen Kommission oder bei einzelnen Mitgliedstaaten, die „Richtlinie zur
vorübergehenden Aufnahme im Falle eines Massenzustroms von
Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der
Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser
Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“ (Richtlinie 2001/55/
EG) zur Anwendung zu bringen (bitte ausführen)?
Zu Überlegungen der Europäischen Kommission oder einzelner
Mitgliedstaaten, die Richtlinie 2001/55/EG zur Anwendung zu bringen, liegen keine
Erkenntnisse vor.
4. In welchem Rahmen wurden solche Überlegungen geäußert, und wie waren
die Positionen der Mitgliedstaaten bzw. insbesondere der Vertreter der
Bundesrepublik Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die formellen
Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie erfüllt sind, insbesondere der
Umstand, dass es eine „große Zahl Vertriebener“ aus einem bestimmten Land
bzw. Gebiet gibt, aus dem sie wegen der dort herrschenden Lage fliehen
mussten und nicht sicher dorthin zurückkehren können (vgl. Artikel 1, 2
und 5 der Richtlinie, bitte ausführen)?
Die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG setzt einen aktuellen oder
bevorstehenden Massenzustrom von Vertriebenen aus Drittländern in die Europäische
Union voraus, die in ihr Herkunftsland nicht sicher und dauerhaft zurückkehren
können. Dabei ist das Verfahren „vorübergehender Schutz“ nur ausnahmehalber
vorgesehen, insbesondere wenn auch die Gefahr besteht, dass das Asylsystem
von Mitgliedstaaten diesen Zustrom nicht ohne Beeinträchtigung seiner
Funktionsweise und ohne Nachteile für die betroffenen Personen oder andere um
Schutz nachsuchende Personen auffangen kann. Vorrangig ist staatlicher Schutz
durch nationale Asylverfahren zu gewähren, auch im Fall einer Flüchtlingskrise.
Die Bewertung der Anwendung der Richtlinie lässt sich nicht allein auf das
Merkmal „Massenzustrom“ im Sinne der Fragestellung von „große Zahl
Vertriebener“ reduzieren.
Bei einer Bevölkerung von rd. 22 Millionen Menschen der Arabischen
Republik Syrien sind mittlerweile über zwei Millionen Syrer in Anrainerstaaten
geflohen. Zudem haben im Jahr 2012 nach Angaben von Eurostat rd. 24 000
syrische Staatsangehörige Schutz in der Europäischen Union gesucht, davon rd.
8 000 Personen in Deutschland, und in den ersten sechs Monaten des Jahres
2013 rd. 17 000 syrische Staatsangehörige in der Europäischen Union, davon
rd. 5 000 Personen in Deutschland. Anhand dieser Zahlen kann man zwar von
einer massenhaften Flucht aus Syrien sprechen, allerdings nicht von einem
„Massenzustrom“ in Richtung der Europäischen Union.
Die Kommission der Europäischen Union hat es sich zur Aufgabe gemacht, die
Situation in Krisenländern im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie 2001/
55/EG zu beobachten (vgl. Antwort der Kommission der Europäischen Union
vom 5. Juli 2011 auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Europäischen
Parlament – P-005637/2011*).
*
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=WQ&reference=P-2011-005637&language=DE.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/61 6. Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Anwendung der Richtlinie
in Bezug auf die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, und würde ihre
Anwendung nicht insbesondere eine solidarische und gerechte Aufnahme in der
Europäischen Union ermöglichen, wie von vielen politisch
Verantwortlichen gefordert (bitte mit Benennung von Vor- und Nachteilen
ausführen)?
Die Bundesregierung setzt sich bereits seit März dieses Jahres für eine
gesamteuropäische Hilfsmaßnahme zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen ein und
ist mit der Entscheidung zur Aufnahme von 5 000 besonders schutzbedürftigen
syrischen Flüchtlingen mit gutem Beispiel vorangegangen. Ob die Anwendung
der Richtlinie 2001/55/EG nach der Fragestellung „insbesondere eine
solidarische und gerechte Aufnahme in der Europäischen Union ermöglichen würde“,
vermag die Bundesregierung als hypothetisch nicht zu beurteilen. Jedenfalls
würde die Anwendung der Richtlinie nicht automatisch zu einer ausgewogenen
Verteilung der Belastungen führen. Es bliebe jedem Mitgliedstaat überlassen,
wie viele Flüchtlinge er aufnimmt (Artikel 25; doppelte Freiwilligkeit des
Mitgliedstaates und der Betroffenen).
7. Ist die Bundesregierung bereit oder erwägt sie, einen nach Artikel 5
Absatz 1 der Richtlinie möglichen Antrag zu stellen, wonach die
Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Anwendung der Richtlinie machen soll
(bitte ausführen), und welche Aufnahmekapazitäten nach Artikel 5
Absatz 3c der Richtlinie würde sie in etwa angeben?
Die Bundesregierung erwägt zurzeit nicht, einen Antrag nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG zu stellen.
8. Sind zur möglichen Anwendung der Richtlinie zur vorübergehenden
Aufnahme Treffen, Konferenzen etc. auf Ebene der Europäischen Union
geplant oder bereits in Vorbereitung, und wie sähe nach Auffassung der
Bundesregierung das genaue Verfahren und die Umsetzung der
Richtlinienvorgaben im Detail aus?
Zu Treffen auf Ebene der Europäischen Union zu einer möglichen Anwendung
der Richtlinie 2001/55/EG liegen keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu
Frage 3). Das Verfahren zur Anwendung und Umsetzung der Richtlinie 2001/55/
EG ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie selbst in Verbindung mit
dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die nach Prüfung der
Angelegenheit ggf. einen Vorschlag dem Rat unterbreitet.
9. Wie könnte oder sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung
insbesondere ein „Solidaritätsmechanismus“ aussehen, der nach dem
Erwägungsgrund 20 der Richtlinie geschaffen werden sollte, um Belastungen
der Aufnahme ausgewogen auf die Mitgliedstaaten zu verteilen (sowohl in
finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Aufnahme selbst, bitte
ausführen)?
10. Wie lange würde das Verfahren zur Anwendung der Richtlinie nach
Einschätzung der Bundesregierung in Anspruch nehmen, einschließlich der
erforderlichen Abgabe von Erklärungen zur Höhe der nationalen
Aufnahmekontingente und der Klärung der Fragen zur (finanziellen)
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten, und welche Schwierigkeiten in
der Anwendung der Richtlinie sieht die Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Drucksache 18/61 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren erwogen, der
Kommission und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die Richtlinie im Lichte
der fortschreitenden Harmonisierung der nationalen Asylsysteme und der
Erweiterung der Europäischen Union zu überarbeiten, und was war ggf.
das Ergebnis dieser Erwägungen respektive darauf folgender Initiativen?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren nicht erwogen, der
Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die Richtlinie
2001/55/EG zu überarbeiten. Für die Bundesregierung standen vielmehr die
umfangreichen Verhandlungen an den Rechtsakten für ein Gemeinsames
Europäisches Asylsystem (GEAS) im Vordergrund.
12. Wie beurteilt es die Bundesregierung und welche Erklärung hat sie dafür,
dass die Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten niemals angewandt wurde und
dass nicht einmal angesichts der aktuellen Flüchtlingskatastrophe im
Zusammenhang mit Syrien ihre Anwendung auch nur öffentlich diskutiert
wird?
Handelt es sich um bloß symbolisches Recht oder ist dies Ausdruck dafür,
dass die Europäische Union zur Aufnahme von Flüchtlingen selbst in
besonderen Notsituationen nicht bereit ist und einmal geschaffene
Regelungen deshalb ungenutzt lässt (bitte ausführen)?
Die Richtlinie 2001/55/EG ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen der 90er-
Jahre in der Europäischen Union mit dem sehr starken Zustrom von
Bevölkerungsgruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Europäische Union,
die auf der Flucht vor Kampfhandlungen ihre Heimat verlassen haben,
verhandelt worden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren erstmals seit
dem Zweiten Weltkrieg unmittelbar von erzwungenen
Bevölkerungsbewegungen betroffen, die weder quantitativ noch qualitativ mit den bis dahin bekannten
Flüchtlingsströmen vergleichbar waren. So betrugen die Asylbewerberzahlen
1993 in Deutschland rd. 440 000 Personen (Erst- und Folgeanträge). Im Übrigen
beteiligt sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen zum rechtlichen Wert
einer Richtlinie der Europäischen Union bzw. zur Motivation der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, Flüchtlinge aufzunehmen.
13. Welche Szenarien für die Anwendung einer solchen Richtlinie hatten die
Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten damals vor Augen,
welche Positionen, Vorstellungen und Ziele hatte die Bundesrepublik
Deutschland bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Richtlinie, und
welche Vorstellungen wurden von den anderen Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission damals verfolgt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen sowie auf die Begründung des
Vorschlags der Europäischen Kommission zur Richtlinie 2001/55/EG
hingewiesen (KOM(2000) 303 endgültig vom 24. Mai 2000).
14. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass aufgrund der hohen
Anforderungen an die Einkommen der aufnehmenden Haushalte die von 14
Bundesländern erlassenen Anordnungen zur Aufnahme syrischer
Verwandter bei in Deutschland lebenden Angehörigen weitgehend leerlaufen
werden (bitte begründen), und welche Möglichkeiten für einheitlichere
und deutlich erleichterte Voraussetzungen für die Aufnahme von
Verwandten sieht die Bundesregierung?
Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Die Bundesregierung sieht
in den Aufnahmeprogrammen der Länder eine sinnvolle Ergänzung des Bundes-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/61aufnahmeprogramms, die den Ländern auch gewisse Anwendungsspielräume
lassen. Das Bundesministerium des Innern hat daher folgerichtig auch sein
Einvernehmen zu den von den Ländern vorgelegten Aufnahmeanordnungen erteilt.
Neben den humanitären Kriterien wird in den Aufnahmeprogrammen auch das
Vorhandensein verwandtschaftlicher Beziehungen nach Deutschland
berücksichtigt.
Angehörige der Kernfamilie, also Ehegatten und Kinder, haben ohnehin
regelmäßig einen Anspruch auf Nachzug.
15. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, angesichts der zunehmenden
Flüchtlingsnot und der enormen Belastungen der Nachbarländer Syriens,
eine weitere „Kontingent-Aufnahme“ nach § 23 Absatz 2 AufenthG in
welcher Größenordnung vorzusehen (bitte ausführen)?
Das derzeit laufende Aufnahmeprogramm des Bundes ist noch nicht
abgeschlossen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für den
Erlass einer zweiten Aufnahmeanordnung durch den Bund ersichtlich. In diesem
Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik
Deutschland allein seit Ausbruch des Konflikts – völlig unabhängig von jedwedem
Aufnahmeprogramm – mehr als 20 000 syrischen Schutzsuchenden Schutz gewährt.
Derzeit kommen monatlich mehr als 1 500 syrische Asylbewerber nach
Deutschland. Die Aufnahme von 5 000 besonders schutzbedürftigen syrischen
Flüchtlingen ergänzt das deutsche Engagement in der Krisenregion.
16. Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten
Ereignisse (alleine über 360 Tote bei einem Schiffsunglück vor Lampedusa
am 3. Oktober 2013) dazu bereit, sich auf der Ebene der Europäischen
Union dafür einzusetzen, dass Schutzsuchende einen sicheren und legalen
Zugang zur Europäischen Union erhalten müssen, und wenn nicht, warum
will sie trotz zehntausender Toten an den Außengrenzen der Europäischen
Union in den letzten Jahrzehnten an den bestehenden Regelungen
festhalten und keine Änderungen vornehmen (bitte begründen und ausführen)?
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen
unternommen, eine einheitliche und menschenwürdige Flüchtlings- und
Migrationspolitik aufzubauen. Deutschland hat sich hieran aktiv beteiligt. Erst Mitte
dieses Jahres sind neugefasste Regelungen zu einem Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem (GEAS) in Kraft getreten, die die Asylzuständigkeit der
Mitgliedstaaten, das Asylverfahren als solches und die Aufnahmebedingungen
betreffen. Das Ziel sind faire und schnelle Verfahren mit hohen Schutzstandards,
Missbrauch wird entgegengetreten. Nun ist es an allen Mitgliedstaaten, diese
Regelungen möglichst einheitlich in ihre staatliche Praxis umzusetzen und in der
Praxis auch durchgängig zu beachten. Hier ist nicht zuletzt die Kommission der
Europäischen Union „als „Hüterin der Verträge“ in besonderer Weise gefordert.
Im Jahr 2012 haben in der Europäischen Union über 335 000 Menschen einen
Asylantrag gestellt. 70 Prozent der Asylanträge entfielen auf die fünf
Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Schweden, Großbritannien und Belgien.
Allein in Deutschland wurden rd. 78 000 Asylanträge gestellt. Für dieses Jahr
erwartet die Bundesregierung deutlich über 100 000 Anträge.
Forderungen nach einem sicheren und legalen Zugangs von Schutzsuchenden
zur Europäischen Union müssen sich der Realität stellen. Weltweit geht der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen von rd. rund 45 Millionen
Menschen aus. Eine Abschaffung aller Instrumente der Migrationssteuerung
einschließlich der Abschaffung der Grenzkontrollen ist kein gangbarer Weg und
Drucksache 18/61 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewird auch weder vom internationalen noch vom Unionsrecht gefordert. Die Pull-
Effekte wären groß, der Migrationszustrom unkontrollierbar. Der richtige Weg
ist es vielmehr, die Fluchtursachen vor Ort zu verbessern und das kriminelle
Schlepperunwesen konsequent zu bekämpfen.
Zur Flüchtlingstragödie im Mittelmeer haben die Innenminister der
Mitgliedstaaten am 8. Oktober 2013 die Einrichtung einer Task Force beschlossen, die
auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten kurzfristig u. a. Maßnahmen zur verbesserten Seenotrettung, der
vertieften Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten, der
Unterstützung besonders betroffener Mitgliedstaaten, einer glaubwürdigen EU-
Rückkehrpolitik und der Bekämpfung von Schleusern und Menschenhändlern
initiieren soll.
17. Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten
Ereignisse dazu bereit, entsprechend der Forderungen von Mitgliedstaaten
der Europäischen Union mit besonders vom Migrationsgeschehen
betroffenen Außengrenzen der Europäischen Union nach einer grundlegenden
Änderung der Dublin-Regelungen zuzustimmen, da das geltende System
nach Ansicht der Fragesteller einen Anreiz zur verstärkten Abschottung
darstellt und keinen fairen Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union beinhaltet (bitte ausführen)?
Für eine „grundlegende Änderung“ des EU-Asylzuständigkeitssystems besteht
aus Sicht der Bundesregierung kein Bedarf. Vielmehr darf das sog. Dublin-
Verfahren, mit dem grundsätzlich der Ersteinreisestaat als zuständiger Staat für das
Asylverfahren vorgesehen ist, nicht allein gesehen werden. Denn für eine
effektive EU-Flüchtlingspolitik stehen bereits zahlreiche Strategien und EU-
Finanzinstrumente zur Verfügung: Die Rechtsakte des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS), das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
(EASO) auf Malta, das die Mitgliedstaaten wie z. B. Griechenland seit dem Jahr
2011 und Italien seit Juni diesen Jahres in Flüchtlingsfragen organisatorisch
unterstützt; künftig der Asyl-, Migrations-, Integrations- und Rückkehrfonds im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 mit einem Volumen von über 3 Mrd.
Euro; und nicht zuletzt der strategische EU-Gesamtansatz Migration und
Mobilität (GAMM), der vielfältige Maßnahmen zur Förderung von regulärer
Migration, Eindämmung illegaler Einreisen, Aufbau von Flüchtlingsschutz in
Herkunfts- und Drittstaaten sowie eine enge Verzahnung von Migration und
Entwicklung vorsieht.
Die Solidarität der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten untereinander
zeigt sich in einer Reihe von erheblichen personellen, finanziellen und
organisatorischen Maßnahmen, bei der das Dublin-Verfahren nur ein Teil ist. So standen
Außengrenzstaaten wie z. B. Italien von 2007 bis 2013 rd. 480 Mio. Euro an
Finanzmittel der Europäischen Union für die Bereiche Außengrenzen,
Flüchtlinge, Integration und Rückkehr zur Verfügung.
Deutschland setzt sich dafür ein, dass dieser weitgespannte Rahmen von
Instrumenten und Strategien der EU-Flüchtlingspolitik von allen Mitgliedstaaten
möglichst einheitlich und zeitnah in die Praxis umgesetzt und angewendet wird.
Die Zuständigkeit und Verantwortung des Ersteinreisestaates für das
Asylverfahren nach der Dublin-Verordnung ist ein wichtiger Baustein des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und hat sich grundsätzlich bewährt. Das
Ersteinreiseland innerhalb der Europäischen Union wird – auch nach einer
Einreise ohne Genehmigung – angehalten, gestellte Asylanträge entsprechend
seiner eingegangenen internationalen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zu
prüfen und ggf. internationalen Schutz zu gewähren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/61Deutschland hatte im vergangenen Jahr rund 23 Prozent der in der EU
registrierten Asylanträge zu bewältigen, Italien dagegen nur etwa 5 Prozent. Gemessen
am Verhältnis der Zahl der Asylanträge in 2012 pro eine Million Einwohner
(relative Zahl) bedeutet das nach Eurostat-Angaben z. B. für Deutschland eine
Rate von 945 Asylbewerbern, für Italien dagegen nur eine Rate von 260
Asylbewerbern. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind nach relativen Zahlen Malta (4 980) als Insel in einer Sonderrolle,
Schweden (4 625), Luxemburg (3 905), Belgien (2 353), Österreich (2 065),
Zypern (1 985) als Insel ebenfalls in einer Sonderrolle, Dänemark (1 085),
Deutschland (945), Frankreich (925) und Griechenland (850).
18. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage der syrischen
Flüchtlinge in Ägypten, und wie sind ihre Prognosen bezüglich einer
Weiterflucht der Flüchtlinge in die Europäische Union, u. a. mit Booten über das
Mittelmeer?
In Ägypten sind nach Angaben des UNHCR 126 000 Flüchtlinge registriert oder
befinden sich im Registrierungsprozess (Stand: 29. Oktober 2013). Die Lage der
syrischen Flüchtlinge ist nach Einschätzung des UNHCR seit dem 30. Juni 2013
signifikant erschwert. Trotz der Bekräftigung der ägyptischen Regierung, dass
ihre Haltung gegenüber der syrischen Bevölkerung unverändert sei, sehen sich
viele syrische Flüchtlinge offener Feindseligkeit der Bevölkerung und Druck zur
Ausreise seitens der Sicherheitsbehörden ausgesetzt.
Am 8. Juli 2013 führte die ägyptische Regierung die Visumspflicht für Syrer ein,
zahlreichen Syrern wird die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert. Als
ursächlich hierfür bewertet der UNHCR die von vielen Ägyptern wahrgenommene
enge Assoziation der syrischen Flüchtlinge mit den Muslimbrüdern. Nach
Angaben von UNHCR sind erschwerte Formalitäten für den Grenzübertritt sowie
eine zunehmende Zahl an Festnahmen und Inhaftierungen syrischer Flüchtlinge
durch ägyptische Behörden zu beobachten. UNHCR zufolge befinden sich rund
600 syrische Flüchtlinge in Gewahrsam. UNHCR ist darum bemüht, Zugang zu
dieser Gruppe zu erhalten, um die genaue Zahl zu verifizieren und
Unterstützung zu leisten.
Die Maßnahmen der ägyptischen Regierung, wie etwa die Öffnung ägyptischer
Schulen auch für syrische Flüchtlingskinder, sind für eine grundlegende
Verbesserung der Lage nicht ausreichend.
Der steigende Druck zur Ausreise auf syrische Flüchtlinge führt laut UNHCR-
Angaben zu zunehmenden Migrationsströmen von der ägyptischen
Mittelmeerküste nach Europa, insbesondere mit dem Ziel Sizilien. Laut UNHCR sind
zwischen Januar und Ende September mindesten 7 557 Syrer und Palästinenser
an der Küste Italiens angekommen. Im Vergleich dazu waren es 2012 rund
350 Syrer.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Abfangaktionen der
ägyptischen Marine gegen syrische Flüchtlinge, die Ägypten in Richtung
Europa verlassen wollen, handelt die ägyptische Regierung hierbei gänzlich
aus eigenem Antrieb oder bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
mit europäischen Staaten oder Institutionen Verabredungen oder
Vereinbarungen mit Ägypten betreffend die Migrationskontrolle und die
Bekämpfung illegaler Migration in die Europäische Union?
Berichte über Abfangaktionen der ägyptischen Marine sind der
Bundesregierung bekannt. Zur Frage, ob diese Aktionen mit Europäischen Staaten oder
Institutionen abgestimmt sind, liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
Drucksache 18/61 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen gediehen,
Ägypten als Drittstaat in die Kooperationsstrukturen von EUROSUR
(Europäisches Grenzüberwachungssystem) einzubinden?
Die Einbindung Ägyptens in die Kooperationsstrukturen von EUROSUR erfolgt
unter Beachtung der Vorgaben des Artikels 20 der Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen
Grenzüberwachungssystems (EUROSUR). Die Verhandlungen hierfür werden in enger
Abstimmung mit der Europäischen Kommission durch Spanien – unterstützt
durch Italien, Frankreich, Zypern, Malta und Portugal – geführt. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Stand der Verhandlungen vor.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in Jordanien, im Libanon und
in der Türkei, insbesondere im Hinblick auf Faktoren, die die Weiterflucht
syrischer Flüchtlinge in die Europäische Union auslösen oder verstärken
könnten?
Die meisten Flüchtlinge aus Syrien halten sich weiterhin in den Nachbarländern
Jordanien, Türkei, Libanon und auch Irak auf.
Von den mittlerweile beinahe 2,2 Millionen registrierten beziehungsweise zur
Registrierung vorgesehenen Syrern, die in die Nachbarländer geflohen sind, sind
beinahe 806 000 im Libanon, über 540 000 in Jordanien, über 600 000 in der
Türkei (davon rund 200 000 in 21 Zelt- bzw. Containerlagern untergebracht) und
beinahe 200 000 im Irak vermerkt. In den genannten Ländern leben die
Flüchtlinge in teilweise katastrophalen Verhältnissen. Der Zustrom von Flüchtlingen
stellt die Nachbarländer vor immer stärker werdende Probleme. Daher ist nicht
auszuschließen, dass diese Flüchtlinge, um den schwierigen Umständen zu
entgehen, in steigendem Maße auch in Richtung Europäische Union weiter
wandern werden.
22. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von syrischen
Flüchtlingen benutzten Fluchtrouten und Vorgehensweisen bei einer
(zunächst irregulären) Einreise in die Europäische Union, und welche
Prognosen liegen zur weiteren Entwicklung auf diesen Routen bis Ende des
Jahres 2013 vor (bitte so weit wie möglich Zahlen zu Asylanträgen,
festgestellten irregulären Grenzübertritten, Zurückweisungen an der Grenze,
festgestellte Fluchthelfer bzw. Schleuser etc. nach Monaten für die Jahre
2012 und 2013 mit Bezug zu den einzelnen Fluchtrouten angeben)?
In Anbetracht der anhaltenden Krisensituation versuchen immer mehr Syrer in
die Europäische Union einzureisen. Die Hauptroute verläuft dabei nach wie vor
über die Türkei nach Griechenland, Italien oder auch Bulgarien. Schleusungen
auf der einstigen Hauptroute – dem Landweg von der Türkei nach
Griechenland – finden aufgrund verstärkter griechischer Kontrollmaßnahmen gegen
Schleusungsaktivitäten und illegale Migration nur noch verhältnismäßig selten
statt. Stattdessen werden aktuell vermehrt der Seeweg nach Griechenland sowie
direkt nach Italien und der Landweg von der Türkei nach Bulgarien gewählt.
An Bedeutung hat der Seeweg von Ägypten nach Italien gewonnen. Die
Anlandungszahlen syrischer Migranten in Italien sind gestiegen. Ebenfalls werden
verstärkt Schleusungen auf Luftrouten, u. a. aus den syrischen Nachbarstaaten,
aber auch nordafrikanischen Ländern festgestellt. Eine valide Prognose zu
weiteren Entwicklungen auf diesen Routen ist nicht möglich.
Erfahrungsgemäß erfolgt im Winterhalbjahr eine deutliche Verlagerung der
Migration vom Seeweg auf den Land- und Luftweg.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/61Die Zahl der in der Europäischen Union von Syrern gestellten Asylanträge ist
weiter gestiegen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 wurden nach
Eurostat-Angaben rund 17 000 Anträge gestellt. Europäische Hauptzielländer
von Asylbewerbern bleiben Schweden und Deutschland.
Die Bundespolizei stellt im Rahmen ihrer Zuständigkeit unerlaubte Einreisen im
Bundesgebiet fest. Darunter waren im Zeitraum von Januar bis September 2013
1 913 (2012: 711) syrische Staatsangehörige. Weitere Zahlen im Sinne der
Fragestellung werden durch die Bundespolizei nicht erfasst.
23. Führt die Bundespolizei oder eine andere Stelle Befragungen der
syrischen Asylsuchenden zu ihrer Fluchtroute durch, und durch welche Stelle
werden die Ergebnisse ggf. zentral gesammelt, ausgewertet und an welche
weiteren Stellen weitergegeben?
Stellt die Bundespolizei eine unerlaubte Einreise fest, ist sie nach dem
Legalitätsprinzip verpflichtet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Das Ermittlungsverfahren beinhaltet in der Regel eine polizeiliche Vernehmung.
Sofern dabei – nach Belehrung über das Recht zur Aussageverweigerung –
Angaben zur Sache gemacht werden, können sich diese auch auf den Reiseweg
beziehen. Stellt eine Person unmittelbar bei der Einreise ein Asylbegehren, wird
dies dokumentiert. Die Niederschrift beinhaltet in der Regel Angaben zum
Reiseweg. Für die Befragung im eigentlichen Asylverfahren ist das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge zuständig.
In der Bundespolizei werden etwaige Erkenntnisse bei dem
Bundespolizeipräsidium gesammelt und ausgewertet. Die Weitergabe dieser Erkenntnisse erfolgt an
die für Migrationsfragen zuständigen innerstaatlichen Behörden und Stellen.
24. Inwiefern und mit welchen Abteilungen bzw. Dienststellen ist die
Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes mit
Flüchtlingen aus Syrien befasst?
Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist insofern mit Flüchtlingen aus
Syrien befasst, als sie mit ihnen Gespräche führte bzw. führt. Zur behaupteten
Beziehung zwischen der Hauptstelle für Befragungswesen und dem
Bundesnachrichtendienst wird im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 17/11597 vom 21. November 2012 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/11306) verwiesen.
a) In welcher Größenordnung bewegen sich Vorgespräche und
Befragungen syrischer Flüchtlinge durch die Hauptstelle für Befragungswesen?
Die Anzahl der von der HBW kontaktierten syrischen Flüchtlinge unterliegt
starken Schwankungen, abhängig von der Anzahl der nach Deutschland
kommenden Syrer. Pro Monat werden derzeit ca. zehn syrische Flüchtlinge durch die
HBW kontaktiert.
b) Wo wurden bzw. werden diese durchgeführt?
Abhängig von den jeweiligen Umständen finden Gespräche mit syrischen
Flüchtlingen an verschiedenen Orten statt.
Drucksache 18/61 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Nach welchen Kriterien wurden bzw. werden die Befragten hierfür
ausgewählt?
Die Hauptstelle für Befragungswesen befragt Asylbewerber und Flüchtlinge aus
Krisenregionen und aus Staaten, denen besondere Bedeutung in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen zukommt.
25. Welchen Effekt hatten nach Kenntnis und Einschätzung der
Bundesregierung die von den Staaten der Europäischen Union ergriffenen
Grenzsicherungsmaßnahmen auf die genutzten Fluchtrouten?
Hinsichtlich der Migrationsrouten wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Die prozentuale Verteilung der Flüchtlinge auf die Routen variiert ständig, ist
von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig und ist insbesondere auch
saisonal bedingt.
Der diesbezügliche Effekt von einzelnen Maßnahmen der Grenzüberwachung
lässt sich nicht valide einschätzen.
26. An welchen Maßnahmen der Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) ist die Bundespolizei
derzeit beteiligt, in deren Durchführung es zu Berührungen mit syrischen
Flüchtlingen kommt, welche genaueren Erkenntnisse hat sie hierzu, und
welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den Erkenntnismitteilungen
und Mitteilungen zu besonderen Ereignissen der beteiligten
Bundespolizisten gezogen?
Die Bundespolizei ist derzeit unter dem Mandat von FRONTEX an den
nachfolgenden Orten im Einsatz, die für die Migration von syrischen Staatsangehörigen
von Relevanz sind:
● griechisch-türkische Landgrenze („grüne Grenze“),
● ungarisch-serbische Landgrenze (Grenzübergang),
● italienische Seegrenze (Aufnahmezentrum).
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auf die
Staatsangehörigkeit und die Identität der Migranten, die genutzten Migrationsrouten,
den Modus Operandi von Schleuserorganisationen und die Migrationsziele in
der Europäischen Union. Die Erkenntnisse fließen in einen ständigen Prozess
zur Beurteilung der Lage ein, die in erster Linie von dem jeweils zuständigen
Mitgliedstaat zum Teil unterstützt durch FRONTEX vorgenommen wird und
ggf. zur Anpassung der hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen führt.
27. Sind derzeit Mitarbeiter von Bundesbehörden im Rahmen von Aktivitäten
des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) mit
Vorgängen um die Aufnahme und den Schutz syrischer Asylsuchender
befasst, in welchem Rahmen liefern auch diese Mitarbeiter regelmäßig
Berichte und Mitteilungen an die Bundesregierung oder nachgeordnete
Behörden, und welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen haben sich aus
diesen Berichten oder Mitteilungen ergeben?
Zurzeit sind keine Mitarbeiter im Rahmen von Aktivitäten des EASO mit
Vorgängen um die Aufnahme und den Schutz syrischer Asylsuchender befasst.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]