[Deutscher Bundestag Drucksache 18/146
18. Wahlperiode 09.12.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/34 –
Geheimdienste der Europäischen Union und die Beteiligung von Bundesbehörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union unterhält mit dem „Intelligence Analysis Centre“ (EU
INTCEN) ein Lagezentrum, in dem sich neben einem festen Stab auch Vertreter/
Vertreterinnen nationaler Geheimdienste organisieren. Die quasi-
geheimdienstliche Struktur wurde bereits in den 90er-Jahren als „EU-Lage- und
Analysezentrum“ (SitCen) eingerichtet und gehört zum Generalsekretariat des Rates. Das
„Haager Programm“ erweiterte das Aufgabenspektrum um das Sammeln von
„Informationen über potenzielle Krisenherde“ und fördert die Kooperation mit
anderen Institutionen, darunter die EU-Polizeiagentur Europol. „Politisch-
strategische Analysen“ dienen unter anderem als Entscheidungsgrundlagen für
militärische oder polizeiliche Maßnahmen der Europäischen Union in
„Drittstaaten“. Mittlerweile wird der Geheimdienst von der Europäischen Kommission als
„nachrichtendienstliches Drehkreuz des Europäischen Auswärtigen Dienstes“
(EAD) bezeichnet (Antwort von Catherine Ashton im Namen der Kommission,
E-006018/12, E-006020/12). Der EAD (European External Action Service –
EEAS) ist verantwortlich für die europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik und wird vom INTCEN mit „Analysen“ versorgt (Antwort auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Österreichs
vom 27. April 2007) („Diese Analysen umfassen insbesondere die
politischstrategische Lage in Krisenregionen, die Früherkennung potenzieller politischer
oder bewaffneter Konflikte sowie Bedrohungen und Risiken, die von
Phänomenen wie dem internationalen Terrorismus oder der organisierten Kriminalität
ausgehen“). Zwei Abteilungen für „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“
beschäftigen nach Kenntnis der Fragesteller rund 70 Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen. Hintergrund ist, dass das INTCEN keine eigene Aufklärung betreibt, also
beispielsweise keine Spitzel einsetzt oder Telekommunikation abhört. Jedoch
wird das INTCEN mit hochwertigen Daten aus der Satellitenaufklärung
versorgt. Hierzu gehört insbesondere das Satellitenzentrum SATCEN im
spanischen Torrejón, das Bilder empfängt, auswertet und für „Entscheidungsträger in
Brüssel“ aufbereitet übermittelt. Rohdaten werden von kommerziellen
Betreibern aus Indien, Russland oder den USA angekauft oder von den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert. Überdies wird der Dienst mit
Berichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union versorgt, aus denen „nachrich-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/146 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetendienstliche Bewertungen“ erstellt werden. Laut der Europäischen
Kommission (
www.europarl.europa.eu vom 16. August 2012) würden jährlich rund
200 „strategische Lagebeurteilungen“ und 50 „Sonderberichte und Briefings“
ausgearbeitet. Mittlerweile hat sich die Zahl jedoch vermutlich verdoppelt. Viele
der Berichte werden regelmäßig erstellt und fortlaufend aktualisiert. Bedingung
ist jedoch, dass die befreundeten Dienste überhaupt Informationen liefern.
Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wurde auch eine militärische
geheimdienstliche Struktur aufgebaut, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“
bezeichnet wird. Mittlerweile arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT
vor allem im analytischen Bereich bestens zusammen. Über die konkrete Arbeit
des EUMS INT ist nicht viel bekannt. Die hoch gelobte „zivil-militärische
Zusammenarbeit“ der beiden Dienste INTCEN und EUMS INT wird in einer 2007
geschaffenen „Single Intelligence Analysis Capacity“ (SIAC) zusammengefasst
(eeas.europa.eu/csdp/documents/pdf/final_-_impetus_11_en.pdf). Nun soll die
Kooperation weiter ausgebaut werden. SITCEN und EUMS INT sollen noch
mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der EU liefern. Auch die Diskussion um
die Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“ scheint den Geheimdiensten der
Europäischen Union mehr Gewicht zu verschaffen. Dieser Artikel 222 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll Bedingungen
definieren, unter denen ein Mitgliedstaat im Falle einer schweren Krise die Hilfe
der Europäischen Union oder anderer Mitgliedstaaten anfordern kann. Das
INTCEN könnte sich dadurch zum permanenten zivil-militärischen
Lagezentrum mausern – so jedenfalls erklärt es die Bundesregierung in der Antwort auf
eine entsprechende Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/12652). Ab dem
Jahr 2015 könnte das INTCEN dann „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und
Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ verfassen. Der Geheimdienst ginge dann
laut einem Vorschlag des EAD und der Kommission der Europäischen Union
allerdings weit über sein eigentliches Aufgabengebiet hinaus (Ratsdokument
JOIN(2012) 39 final, 2012/0370 (NLE)).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse der Europäischen Union
(INTCEN) und das Intelligence Directorate des EU Military Staff (EUMS INT)
sind Teil der Krisenmanagementstrukturen des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) in Brüssel. Sie sind der Hohen Vertreterin der Union für Außen-
und Sicherheitspolitik unterstellt und bilden zusammen die Single Intelligence
Analysis Capacity (SIAC).
INTCEN und EUMS INT unterstützen die Institutionen der Europäischen Union,
den Rat und Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidungsfindung durch Analysen, für
die auch durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestelltes, von nationalen
Nachrichtendiensten bereits aufbereitetes Material (finished intelligence)
ausgewertet wird. Eine über die Erhebung von „open source intelligence“
hinausgehende eigene Informationsbeschaffung der Institutionen und Agenturen der
Europäischen Union mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfolgt nicht. Eine
entsprechende Aufgabenerweiterung hin zu einem Nachrichtendienst der
Europäischen Union bedürfte einer Änderung des Vertrags über die Europäische Union,
sie wird von der Bundesregierung nicht angestrebt.
Die Übermittlung von Informationen bestimmt sich nach den einschlägigen
Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), des Gesetzes über
den Bundesnachrichtendienst (BNDG) und des Gesetzes über den Militärischen
Abschirmdienst (MADG).
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Parlaments ist zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin
angelegt. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt,
die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich
kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/146gerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen
Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). In der vorliegenden Kleinen
Anfrage werden teilweise Methoden und Arbeitsweisen nachrichtendienstlicher
Tätigkeit erfragt, die nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VSA) einzustufen sind, da deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können.
Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen,
wird eine Einstufung der Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 22, 24
und 55 mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur den Dienstgebrauch“ gemäß
§ 3 Nummer 4 VSA vorgenommen und in Anlage übermittelt, die nicht zur
Veröffentlichung bestimmt ist.
Zu Frage 45 wird eine Einstufung der Antwort der Bundesregierung mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ gemäß § 3 Nummer 3 VSA
vorgenommen (zur Begründung siehe Antwort zu Frage 45).
1. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
entschieden, die Niederlassungen des INTCEN und des EUMS INT in Brüssel nach
Beobachtung der Fragesteller nicht nach außen kenntlich zu machen, und
welche Haltung vertritt sie selbst dazu?
INTCEN und EUMS INT sind Dienststellen des EAD und als Teil des EAD
nach außen mit „EEAS“ (European External Action Service) entsprechend
gekennzeichnet.
2. Welche Produkte werden vom INTCEN und dem EUMS INT regelmäßig
oder projektbezogen generiert, welche deutschen Behörden nehmen diese
entgegen, und welche steuern selbst Beiträge bei?
Das INTCEN erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig und
bedarfsbezogen strategische nachrichtendienstliche Analysen und Lagebilder, die
in erster Linie der Unterrichtung der politischen Entscheidungsträger auf Ebene
der Europäischen Union dienen, aber auch den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden.
INTCEN-Berichte erhalten das Bundeskanzleramt und der
Bundesnachrichtendienst (BND), das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung
und der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesministerium des
Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie themenbezogen
unter Umständen weitere Stellen.
Der BND und das BfV stellen dem INTCEN eigene Beiträge zur Verfügung.
Das EUMS INT erstellt – fallweise in Zusammenarbeit mit INTCEN –
regelmäßig oder projektbezogen die Produkte „Threat Assessment“, „Intelligence
Assessment“, „Intelligence Report“, „Africa Weekly“, „SIAC Weekly“ und
bedarfsbezogen „Special Briefings“. Diese Produkte werden durch EUMS INT
dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Auswärtigen Amt, dem BND,
dem Eurokorps, dem Deutschen Militärischen Vertreter im Militärausschuss der
NATO und bei der Europäischen Union und dem Kommando Operative
Führung Eingreifkräfte zur Verfügung gestellt.
Drucksache 18/146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Über wie viele feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
verfügen das INTCEN (bitte nicht nur für die Abteilungen „Analyse“ und
„Auswärtige Beziehungen“ angeben) und das EUMS INT Directorate (bitte
hierzu auch die Abteilungen benennen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das INTCEN derzeit über
ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das EUMS INT Directorate
beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ca. 40 Personen; es gliedert sich
in die drei Abteilungen „Policy“, „Support“ und „Production“.
4. Worum handelt es sich bei der Single Intelligence Analysis Capacity
(SIAC), wo ist diese angesiedelt, und aus wie vielen Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen setzt sich diese zusammen?
Seit dem Jahr 2006 bilden das INTCEN (damals EU Situation Centre SitCen)
und das EUMS INT zusammen die SIAC, die Teil des EAD ist. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Wo ist der Crisis Room der Europäischen Kommission und die Watch-
Keeping Capability des EU-Rates angesiedelt, und über wie viele
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen verfügen die Einrichtungen?
Der „Crisis Room“ der Europäischen Kommission ist seit dem 15. Mai 2013 im
Bereich der Generaldirektion ECHO (Arbeitseinheit für Humanitäre Hilfe und
Zivilschutz) untergebracht und seitdem neu benannt in „Emergency Response
Coordination Center“ (ERCC). Das ERCC dient 24 Stunden täglich als Einheit
zur Koordinierung der Hilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie
weiterer vier Länder (ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island,
Norwegen, Liechtenstein) in Krisenfällen in und außerhalb der Europäischen
Union. Das ERCC kann auf einen Expertenpool von etwa 20 Mitarbeitern aus
den 32 teilnehmenden Staaten zurückgreifen. Bei Bedarf kann das ERCC auf
weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Arbeitseinheit Humanitäre
Hilfe und Zivilschutz zurückgreifen.
Die „Watch-Keeping Capability“ (WKC) des Rates wurde nach Gründung des
EAD im Jahr 2011 in den EAD überführt. Der WKC gehören zwölf Mitarbeiter
aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, die Informationen zu den
Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
Europäischen Union sammeln und bei Bedarf Warnmeldungen zu aktuellen
Entwicklungen absetzen.
6. Wie grenzen sich der Crisis Room und die Watch-Keeping Capability von
der Arbeit des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC ab?
Zu den Aufgaben von INTCEN und EUMS INT, die zusammen die SIAC bilden,
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen. Zu den Aufgaben von „Crisis Room“ und „Watch-Keeping
Capability“ wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie werden die genannten Dienste bzw. Einrichtungen jeweils
parlamentarisch, datenschutz- und haushaltsrechtlich kontrolliert?
Die genannten Einrichtungen sind Arbeitseinheiten des EAD. Der Haushalt des
EAD wird vom Haushaltsgesetzgeber (Rat der Europäischen Union und
Europäisches Parlament) verabschiedet. Inhaltliche Kontrollregeln richten sich nach
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/146den Zuständigkeitsregelungen im Vertrag über die Europäische Union und im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
8. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) mit der direkten Kommunikation, Aufsicht oder sonstigen
Tätigkeiten hinsichtlich des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des
SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?
Mit Ratsbeschluss vom 26. Juli 2010 zur Organisation und Funktionsweise des
EAD wurde das INTCEN unter die Verantwortung der Hohen Vertreterin der
Union für Außen- und Sicherheitspolitik gestellt, der somit die Regelung der
internen Aufsicht obliegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das INTCEN
vom Corporate Board des EAD direkt beaufsichtigt, das EUMS INT vom Leiter
des Militärstabs der Europäischen Union.
Die Bundesregierung erteilt keine Auskunft über die Beteiligung anderer
Mitgliedstaaten, da diese der Informationshoheit der übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union unterliegen.
9. Um welche Abteilungen des EAD bzw. welche Aufgabengebiete handelt
es sich dabei genau?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß trifft es zu, dass SITCEN und EUMS
INT noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der Europäischen Union
liefern sollen?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Der EAD handelt
selbstständig bei seinen Anforderungen an die innerhalb seiner
Organisationshoheit befindlichen Einheiten.
11. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Crisis Room, der Watch-
Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem
SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.
12. Mit wie vielen Mitarbeiter/-innen welcher Behörden ist die
Bundesregierung am Crisis Room, der Watch-Keeping Capability, dem INTCEN, dem
EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder
projektbezogener Kooperation beteiligt?
Deutschland ist derzeit mit insgesamt vier Mitarbeitern in der SIAC vertreten
(INTCEN: je ein Mitarbeiter von BND und BfV; EUMS INT: zwei Angehörige
der Bundeswehr).
13. Um welche Abteilungen welcher deutschen Behörden mit welchen
Aufgabengebieten handelt es sich genau?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Drucksache 18/146 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Mit welchen geheimdienstlichen oder sonstigen Behörden sind die übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der
Bundesregierung am Crisis Room, an der Watch-Keeping Capability, am INTCEN,
dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder
projektbezogener Kooperation beteiligt?
Die erbetenen Informationen unterliegen der Informationshoheit der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung erteilt daher
keine Auskunft über die Beteiligung anderer Mitgliedstaaten.
15. Über welche Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer
Mitgliedstaaten können die Dienste im Regel- und im Einzelfall verfügen?
Die genannten Einrichtungen betreiben keine eigene Informationsbeschaffung
mit nachrichtendienstlichen Mitteln und können über keine
Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten verfügen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
16. Inwiefern, und mit welchen technischen Mitteln werden nach Kenntnis
der Bundesregierung vom Crisis Room, der Watch-Keeping Capability,
dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC auch
öffentlich zugängliche Materialien aus den Medien oder dem Internet
ausgewertet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden öffentlich zugängliche
Informationen durch INTCEN und EUMS INT mittels handelsüblicher Hard- und Software
ausgewertet und fließen regelmäßig in die in der Antwort zu Frage 2 genannten
Produkte ein.
17. Inwiefern, und mit welchem Inhalt ist die Zusammenarbeit der Dienste
INTCEN und EUMS INT sowie des Crisis Room und der Watch-Keeping
Capability mit dem Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón
institutionalisiert oder anderweitig festgelegt?
Die Zusammenarbeit der oben genannten Einrichtungen ergibt sich aus
dem rechtlichen Rahmen des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EU
SatCen). Dessen Hauptaufgabe ist die Unterstützung der Entscheidungsfindung
in der Europäischen Union vor allem für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik durch die Analyse und Auswertung von Satellitendaten und -bildern.
INTCEN und EU SatCen nutzen jeweils die Produkte der anderen Stelle.
18. In wie vielen Fällen wurden das INTCEN, das EUMS INT Directorate und
das SIAC in den Jahren 2012 und 2013 nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Daten des Satellitenzentrums SATCEN versorgt?
Im Jahr 2012 hat das EU SatCen laut Jahresbericht insgesamt 838
Satellitenbilder erstellt. Nach Auskunft des Satellitenzentrums hat das SatCen 2013 (bis
inkl. 3. Dezember) insgesamt 716 Satellitenbilder erstellt. Hauptkunden waren
der EAD (EUMS INT, INTCEN und die Civilian Planning and Conduct
Capability CPCC), United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS), die
EU-Missionen EU NAVFOR Atalanta, EUFOR BiH, EUMM Georgia und
EUBAM Rafah.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/14619. Inwiefern trifft es zu, dass das SATCEN Rohdaten auch von
kommerziellen Betreibern ankauft, und um welche Daten handelt es sich dabei in den
letzten zehn Jahren?
Das Zentrum erwirbt überwiegend Bilddaten von meist privaten Anbietern zum
Beispiel aus Europa, den USA oder aus Israel, nutzt aber auch
Regierungssatelliten (governmental imagery) wie z. B. das deutsche System SAR-Lupe oder das
französisch-italienisch-spanisch-belgisch-griechische System Hélios II.
20. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC mit Daten
von Satellitendiensten der Bundeswehr beliefert, und um welche Daten
handelt es sich dabei?
Die genannten Stellen werden nicht mit Daten von Bundeswehrsatelliten
beliefert. Eine Lieferung von Rohdaten erfolgt nur an das EU SatCen, wo diese von
Analysten des Zentrums bearbeitet und ausgewertet werden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
21. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Daten von anderen deutschen
Satellitendiensten beliefert, etwa des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt e. V. oder kommerziellen Diensten, und um welche Daten handelt es
sich dabei?
Über die Lieferungen anderer deutscher Satellitendienste liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
22. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische
Lagebeurteilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ haben welche Behörden
der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN und, sofern
vergleichbar, vom EUMS INT jeweils erhalten (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhält regelmäßig Produkte der Berichterstattung des
INTCEN und des EUMS INT, es erfolgt jedoch keine umfassende statistische
Erfassung der übermittelten INTCEN- und EUMS INT-Berichte und -Briefings.
Zahlen des BND und BfV sind der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
zu entnehmen.* Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
23. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische
Lagebeurteilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ hat die Polizeiagentur
EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung von den Geheimdiensten
der Europäischen Union in den Jahren 2012 und 2013 erhalten?
Zu den Zahlen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass INTCEN regelmäßig sog. briefings in den
Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus abhält, an denen üblicherweise auch
ein Vertreter von Europol teilnimmt.
Drucksache 18/146 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Wie viele „Requests for Information“ hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren vom INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem
SIAC erhalten, und inwiefern haben diese zu- oder abgenommen?
Es erfolgt keine umfassende statistische Erfassung der übermittelten „Requests
for Information“ seitens der Bundesregierung. Zahlen des BND und BfV sind
der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
zu entnehmen.* Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
25. Inwiefern und mit welchem Inhalt war und ist das INTCEN sowie das
EUMS INT mit den Operationen „Atalanta“ und „EUBAM Libyen“
befasst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Im Rahmen der üblichen
Versorgung mit Satellitenbildern ist INTCEN mit laufenden Missionen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik befasst. Das EUMS INT ist in
Gestalt von operations- und missionsbezogenen Produkten mit beiden Missionen
befasst.
26. Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Vereinbarungen existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem SIAC, INTCEN und/
oder dem EUMS INT für die Zusammenarbeit?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 8 verwiesen.
27. Auf welche Weise arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT
mittlerweile regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es in einer
Jubiläumsschrift des Auswärtigen Dienstes beworben wird (“The idea was
to bring together, in a functional way, the analytical capacities from both
the EU Situation Centre (SITCEN) and EUMS INT, thus benefiting from a
wider knowledge base for producing enhanced and more reliable
Intelligence. In a way, SITCEN and EUMS INT embarked on a comprehensive
approach for Intelligence”)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dieser Zusammenarbeit militärischer und ziviler Dienste auch
hinsichtlich der Einhaltung des Trennungsgebots, zu dem deutsche
Behörden verpflichtet sind?
Die Zusammenführung der Analyse- und Auswertungskapazitäten ermöglicht
aus Sicht der Bundesregierung eine wirksame Unterstützung bei der
Entscheidungsfindung innerhalb der Europäischen Union. Im Hinblick auf die Frage
nach dem Trennungsgebot wird darauf hingewiesen, dass die genannten Stellen
des EAD keine eigene nachrichtendienstliche Beschaffung betreiben. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/14629. Auf welche Weise arbeiten der Bundesnachrichtendienst (BND), das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsgeheimdienst, der
Militärische Abschirmdienst oder das „Gemeinsame
Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem
SIAC regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es im
Abschlussbericht der informellen „Future Group“ unter Leitung des damaligen
Bundesministers des Innern Dr. Wolfgang Schäuble gefordert wurde (“A
possible solution for increased synergies between police and security
intelligence services at national level is the establishment of networks of
antiterrorist centres in Member States”)?
Zur Zusammenarbeit des BND und des BfV mit den genannten Stellen wird auf
die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 12 verwiesen. Der MAD arbeitet weder
regelmäßig noch projektbezogen mit den genannten Stellen zusammen. Das
Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist eine nationale Plattform zur
Zusammenarbeit und unterhält als solche keine eigene direkte Zusammenarbeit
mit den genannten Stellen.
30. Inwiefern existieren besondere Vereinbarungen oder Verträge zwischen
dem Bundesnachrichtendienst, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz
als Inlandsgeheimdienst, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem
„Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) zur Kooperation
mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC?
Es existieren keine besonderen Vereinbarungen oder Verträge zwischen
deutschen Nachrichtendiensten und den genannten europäischen Einrichtungen. Im
Hinblick auf das GTAZ wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
31. Inwiefern ist beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die
operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI)
zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich
regelmäßig Lageberichte des INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt
die Bundesregierung mittlerweile in dieser Frage (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14474)?
Eine Befassung des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit
im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) mit Fragen der
Terrorismusbekämpfung ist weiterhin beabsichtigt und ist nach Auffassung der Bundesregierung
auch vom Mandat des COSI abgedeckt. Aus Sicht der Bundesregierung sollten
die Aktivitäten des COSI ergebnisorientiert erfolgen und zu keinen
Doppelarbeiten im Hinblick auf die Aktivitäten anderer Ratsgremien führen.
32. Inwiefern hatten die Anschläge von Madrid (März 2004) und London (Juli
2005) die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung
andere Mitgliedstaaten bewogen, eine Aufwertung des nach Auffassung der
Fragesteller damals noch unbedeutenden Joint Situation Centres (SitCen)
hin zu einer europäischen Nachrichtendienstzentrale aufzuwerten?
Das SitCen ist keine europäische Nachrichtendienst-Zentrale. Zu den Aufgaben
des SitCen wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 18/146 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Inwiefern hat sich das Bundesministerium des Innern während der
deutschen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 oder im Rahmen der „Future
Group“ für die Gründung eines EU-Geheimdienstes bzw. EU-
Lagezentrums eingesetzt?
Das Bundesministerium des Innern hat sich weder während der letzten
deutschen EU-Ratspräsidentschaft noch im Rahmen der „future group“ je für die
Gründung eines EU-Geheimdienstes eingesetzt. Es ging dort lediglich um den
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
34. Inwiefern galt der Bundesregierung dabei auch als Ziel, eine größere
Unabhängigkeit der Europäischen Union von Geheimdienstinformationen
aus den USA und eine bessere Koordination der Arbeit nationaler
Nachrichtendienste zu erzielen?
Beides galt der Bundesregierung nicht als Ziel. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 33 verwiesen.
35. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung mittlerweile aus dem
Vorschlag, zur Umsetzung der „Solidaritätsklausel“ ab dem Jahr 2015
„regelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“
zu verfassen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)?
Nach Artikel 222 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) nimmt der Europäische Rat regelmäßig eine
Einschätzung der Bedrohungen vor, denen die Union ausgesetzt ist. Die Bundesregierung
vertritt nach wie vor die Ansicht, dass sich der Europäische Rat hierbei
möglichst auf bereits vorhandene Berichte der Einrichtungen der Europäischen
Union stützen sollte. Berichte sollten dabei möglichst durch die sachnäheste
Einrichtung erfolgen. Hierfür kommen die fachlich spezialisierten Agenturen
der Europäischen Union wie auch das INTCEN in Betracht.
Als deutscher Beitrag kommen grundsätzlich die Analysen aller Behörden mit
Zuständigkeit für den Bereich der Abwehr von terroristischen Bedrohungen,
Naturkatastrophen und von Menschen gemachten Katastrophen in Betracht.
Welche Behörde betroffen ist, hängt vom jeweiligen Fragenkatalog ab.
36. Inwieweit würde diese permanente Lagebeurteilung aus jetziger Sicht der
Bundesregierung die Regelungen des Artikels 222 AEUV unterlaufen?
Nach Auffassung der Bundesregierung würden die Regelungen des Artikels 222
AEUV nicht unterlaufen.
37. Welche „fachlich spezialisierten Agenturen der EU“ oder sonstigen
Einrichtungen sind gemeint, wenn die Bundesregierung hinsichtlich der
umzusetzenden „Solidaritätsklausel“ auf „bereits vorhandene Berichte der
Einrichtungen der EU“ verweist, und welche „sachnähesten Einrichtungen“
könnten demnach weitere Informationen liefern (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/12652)?
Die Sachnähe ergibt sich aus der Einschätzung der Bedrohungen, denen die
Europäische Union ausgesetzt ist. Hierfür kommen insbesondere die fachlich
spezialisierten Agenturen der Europäischen Union, wie beispielsweise Europol,
in Betracht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/14638. Welche polizeiliche, militärische oder sonstige Unterstützung käme aus
Sicht der Bundesregierung von deutscher Seite mittlerweile nach einer
Auslösung des Mechanismus nach Artikel 222 AEUV in Betracht (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/12652)?
Die Wahl des am besten geeigneten Mittels richtet sich nach den Gegebenheiten
des Einzelfalls. Gemäß Erklärung 37 zu Artikel 222 AEUV steht Deutschland
die Wahl des geeigneten Mittels frei.
39. Inwieweit und in welchen Gremien wurden die oben genannten Fragen
bereits auf Ebene des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung –
der Länder erörtert?
Es hat bislang keine Erörterung in Gremien auf Bundesebene und nach Kenntnis
der Bundesregierung auch nicht auf Landesebene stattgefunden, zumal der
Verhandlungsprozess auf Ebene der Europäischen Union nicht abgeschlossen ist.
40. In welchen konkreten Vorhaben wurden die Firmen DE-CIX Management
GmbH, EADS Deutschland GmbH, escrypt GmbH Embedded Security,
GSMK Gesellschaft für sichere mobile Kommunikation, Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG, Utimaco Safeware AG durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich „IT-Sicherheit“
gefördert (bitte nach Inhalt des Projekts, Jahr, Art der Förderung, finanzielle
Mittel aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 17/11969)?
Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Es wird darauf
hingewiesen, dass die „Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG“ durch
Teilung und Umbenennung nunmehr unter „Nokia Solutions and Networks GmbH
& Co. KG“ sowie unter „Nokia Solutions and Networks Management
International GmbH“ firmiert. In der beigefügten Anlage sind daher die geförderten
Projekte dieser beiden Zuwendungsempfänger aufgeführt.
41. Was ist konkret gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass die
Aufklärung der Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden „derzeit
gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden“
vorgenommen und dies „im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten“
betrieben würde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739), und inwiefern
haben sich diese „Gepflogenheiten“ als nicht zielführend erwiesen?
Zur Aufklärung der Vorwürfe ist es unabdingbar, auf der Grundlage der
Veröffentlichungen, die auf das von Edward Snowden stammende Material
zurückgehen, die konkreten Vorgehensweisen und Rechtsgrundlagen zu kennen, die
den in Rede stehenden Vorwürfen zu Grunde liegen. Erst dadurch wird eine
vollständige Bewertung des Sachverhalts möglich. Die Bundesregierung hat daher
seit Bekanntwerden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf
verschiedenen Ebenen mit der US-amerikanischen und der britischen Seite geführt, um die
Aufklärung des Sachverhalts intensiv voranzutreiben. Auch angesichts der
aktuellen Vorwürfe setzt die Bundesregierung ihre Aufklärungsaktivitäten
unvermindert fort.
Drucksache 18/146 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode42. Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung inzwischen vollumfängliche
Auskunft zu ihren Fragenkatalogen vom Frühjahr 2013 seitens
Großbritanniens und den USA sowie des United States Attorney General erhalten bzw.
für wann ist dies angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739)?
Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. Juli 2013 ein Schreiben des
britischen Lordkanzlers und Justizministers, The Rt Hon. Chris Grayling MP,
erhalten. In diesem Schreiben wurden die Rahmenbedingungen der Arbeit der
Sicherheits- und Nachrichtendienste Großbritanniens erläutert. Das Schreiben
der Bundesministerin der Justiz vom 12. Juni 2013 an den United States
Attorney General Eric Holder ist bislang unbeantwortet geblieben. Die
Bundesministerin der Justiz hat Attorney General Holder mit Schreiben vom 24. Oktober
2013 an die gestellten Fragen erinnert.
Das Bundesministerium des Innern hat bislang noch keine schriftliche Antwort
der an die US-Botschaft übermittelten Fragenkataloge erhalten. Gleichwohl
wurden in verschiedenen Gesprächen Hintergründe zu den in Rede stehenden
Überwachungsmaßnahmen amerikanischer Stellen dargelegt. Begleitend wurde
auf Weisung des US-Präsidenten ein Deklassifizierungsprozess in den USA
eingeleitet.
Nach Auskunft der Gesprächspartner auf US-Seite werden im Zuge dieses noch
andauernden Prozesses weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden
können. Unabhängig davon hat das Bundesministerium des Innern mit
Schreiben vom 24. Oktober 2013 an die noch ausstehende Beantwortung erinnert und
zudem einen weiteren Fragenkatalog zur angeblichen Ausspähung des
Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übersandt.
Die Britische Botschaft hat am 24. Juni 2013 auf den Fragenkatalog des
Bundesministeriums des Innern geantwortet und darum gebeten, die offenen Fragen
unmittelbar zwischen den Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland
und des Vereinigten Königreichs zu besprechen. Infolgedessen fanden
verschiedene Expertengespräche statt. In Bezug auf einen weiteren Fragenkatalog an die
Britische Botschaft im Hinblick auf angebliche Abhöreinrichtungen auf dem
Dach der Botschaft hat der Britische Botschafter eine Aufklärung auf
nachrichtendienstlicher Ebene in Aussicht gestellt.
43. Bis wann wird die Bundesregierung spätestens auch ohne Vorliegen
sämtlicher Antworten über eine teilweise Veröffentlichung bereits
eingegangener Antworten entscheiden?
Sofern dem keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen, informiert die
Bundesregierung die Öffentlichkeit auf Nachfrage über die gewonnenen
Erkenntnisse.
44. Auf welche Weise ist der Bundesnachrichtendienst in den USA mit
Überwachungsaktivitäten oder dem Abhören von Telekommunikation befasst
(
www.welt.de, 30. Oktober 2013)?
Die Aufklärungsziele des BND werden von der Bundesregierung vorgegeben
und umfassen nicht die Vereinigten Staaten von Amerika. Im Übrigen wird die
Region, über die Informationen erhoben werden sollen, auch in der jeweiligen
Beschränkungsanordnung bezeichnet (§ 10 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/14645. Inwieweit treffen Berichte zu, wonach der BND an der Entwicklung der
Angriffssoftware Stuxnet beteiligt war (NEW YORK TIMES, 24. Oktober
2013)?
Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Dies
gilt, weil sie Informationen enthält, die im Zusammenhang mit
Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden der Nachrichtendienste des Bundes stehen.
Der Schutz von Details insbesondere ihrer technischen Fähigkeiten stellt für
deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient
der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem
Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten
würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe zudem Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies würde für ihre Auftragserfüllung erhebliche Nachteile
zur Folge haben und für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache
gemäß § 3 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
eingestuft und
wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt.*
46. Welche deutschen Behörden planen derzeit eine Beteiligung an welchen
Cyber-Übungen der USA, worin bestünden geplante Beiträge, und
inwiefern sind an den Übungen auch militärische Einrichtungen beteiligt?
Es ist keine Beteiligung an Cyberübungen der Vereinigten Staaten von Amerika
geplant.
47. Auf welche Weise arbeiten die Geheimdienste der Bundesregierung mit
der National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO zusammen, und
welche Einrichtungen oder Programme existieren hierzu?
Es existiert keine Zusammenarbeit zwischen deutschen Nachrichtendiensten
und der National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO.
48. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung des
US-Generals und NSA-Chefs Keith Alexander in einer Ausschusssitzung
zu, wonach in Frankreich und Spanien abgehörte Daten nicht von der NSA
selbst erhoben wurden, sondern es um Daten ginge „die wir und unsere
Nato-Alliierten zur Verteidigung unserer Länder und zur Unterstützung
militärischer Operationen gesammelt haben“ (SPIEGEL ONLINE, 30.
Oktober 2013)?
49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage Keith Alexanders, wonach auch die Europäische
Union die USA ausspioniert habe und dieses bis heute andauere, bzw. über
welche eigenen Erkenntnisse verfügt sie hierzu?
Drucksache 18/146 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fragen 48 und 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
50. Welche spezifischen „Maßnahmen der NSA zur Analyse von
Telekommunikations- und Internetdaten“ waren „Gegenstand der Diskussion des
Arbeitsessen“ beim Treffen der Innenminister der „G6+1“; vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14799 (bitte, soweit mangels Protokoll den deutschen
Teilnehmenden erinnerlich, die dort benannten Programme/Maßnahmen
von US-Diensten aufzählen)?
Gegenstand der Diskussion waren keine spezifischen Maßnahmen der NSA,
sondern es wurde in allgemeiner Form über die gegen die NSA erhobenen
Vorwürfe gesprochen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Oktober 2013 auf
Bundestagsdrucksache 17/14833).
51. Wie hat sich der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich,
hierzu jeweils positioniert, und was ist konkret gemeint, wenn dieser laut
Bundesregierung (
www.bmi.bund.de Nachricht vom 13. September 2013)
„erneut klar[stellte], dass die Bundesregierung alles tun werde, um einen
noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten“, oder beließ es der Bundesinnenminister bei dieser aus Sicht
der Fragesteller vagen Formulierung?
Der Bundesminister des Innern hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht,
dass ihm der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein besonderes
Anliegen ist. Die Bundesregierung wird demgemäß alles daran setzen, diesen
Schutz weiter zu stärken (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/14833).
52. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu
Berichten, wonach britische oder andere Geheimdienste auf dem Gebiet der
Europäischen Union verlaufende Transatlantikkabel anzapfen, um den
Internetverkehr abzuhören (
www.heise.de, 12. August 2013)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob sich Transatlantikkabel im
Zugriff von britischen oder anderen Nachrichtendiensten befinden.
53. Inwiefern haben die Erkenntnisse zu Spionagetätigkeiten britischer und
US-amerikanischer Dienste mittlerweile etwas an der Haltung der
Bundesregierung geändert, wonach deutsche Geheimdienste „eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zu Diensten aus den USA und
Großbritannien pflegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14560)?
Die Bundesregierung nimmt Bewertungen nur auf Basis überprüfter
Sachverhalte vor. Die Aufklärung dauert an.
54. Welche Abteilungen welcher „Nachrichtendienste, Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden“ nehmen am Runden Tisch zum Thema „Sicherstellung
der Kommunikationsüberwachung in der Zukunft“ teil (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14832)?
Am Runden Tisch nehmen Vertreter der Ressorts und deren Geschäftsbereich
sowie in Einzelfällen Vertreter von Landesbehörden Teil. Es sind alle Nachrich-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/146tendienste sowie Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes vertreten.
Dabei wird jeweils die Behörde (nicht eine spezielle Abteilung) repräsentiert.
55. Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und worin besteht
ihre jeweilige Aufgabe?
Die Angaben hierzu werden in der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
übersandt.* Zur Begründung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
56. An welchen dieser Arbeitsgruppen nehmen „Vertreter von
Landesbehörden“ teil?
Vertreter von Landesbehörden nehmen an den Arbeitsgruppen 1 und 2 teil.
57. Wann und wo hat sich der Runde Tisch bzw. hoben sich dessen
Arbeitsgruppen seit seiner Gründung getroffen?
Der Runde Tisch traf sich zu seiner Einrichtung Anfang des Jahres 2013 in
Berlin. Die einzelnen Arbeitsgruppen trafen sich seitdem zu mehreren Sitzungen.
Diese fanden jeweils in Örtlichkeiten der Bundesministerien bzw. ihrer
Geschäftsbereiche statt.
58. Wie viele Personen, Sachen, Vorgänge oder Objekte sind in gemeinsam
genutzten Projektdateien des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes
für Verfassungsschutz zum Thema „Linksextremismus“ bzw.
„gewalttätiger Linksextremismus“ (auch ausländischer oder im Ausland
beobachteter) gespeichert (bitte nach jeweiligen Dateien aufschlüsseln und jeweils
zugriffsberechtigte Abteilungen angeben)?
In den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ bzw. „gewalttätiger
Linksextremismus“ bestehen aktuell keine gemeinsamen Projektdateien des BKA und
des BfV.
59. Welche Kriterien gelten für das „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“,
da nach Kenntnis der Fragesteller auch „Kommunikationsmittel“,
„Reisebewegungen“, „Aktivitäten“, „Organisationsbezüge“ nicht nur zu
Verdächtigen, sondern auch „sonstigen Personen“ gespeichert werden, die
angeblich „gewalttätige Aktionen“ nicht nur begangen haben sollen, sondern
auch geplant hätten oder immer noch planen (bitte vor dem Hintergrund
der Kritik der Regierungskommission zur Überprüfung der
Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland beantworten, die beanstandet, dass Behörden
konkret begründen müssten, dass eine Straftat tatsächlich begangen
„wird“)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 58 verwiesen.
Drucksache 18/146 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode60. Welche nordafrikanischen Behörden werden derzeit von „deutschen
Experten“ zum Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale
Migration“ oder „Organisierte Kriminalität“ geheimdienstlich oder polizeilich
unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit Ausrüstung beliefert, wie es
die Tageszeitung „Le Quotidien d’Oran“ am 2. Oktober 2013 unter dem
Titel „Terrorisme: Les USA veulent renforcer leur coopération avec les
Africains“ unter anderem über ein Seminar berichtet und wonach dann
eine Tagung in Algier folgt, die von den USA ausgerichtet wird (bitte die
beteiligten Behörden Deutschlands, der jeweiligen nordafrikanischen
Länder und soweit zutreffend auch anderer Regierungen nennen)?
Derzeit werden keine nordafrikanischen Behörden von deutschen Experten zum
Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale Migration“ oder
„Organisierte Kriminalität“ polizeilich unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit
Ausrüstung beliefert. Lediglich für Libyen ist im Dezember 2013 ein thematisch
ähnlich gelagerter Lehrgang „Rauschgiftkriminalität als Erscheinungsform der
Organisierten Kriminalität“ vorgesehen. Zudem beteiligt sich Deutschland
aktuell mit einem Polizeivollzugsbeamten an der European Border Assistance
Mission (EUBAM) der Europäischen Union in Libyen. Dieser plant für die
Mission auf strategischer Ebene die Einführung und Implementierung eines
integrierten Grenzschutzkonzepts.
In Bezug auf den im genannten Zeitungsartikel aufgegriffenen Sachverhalt wird
dargelegt, dass das vom Bundeskriminalamt vom 23. September 2013 bis 1.
Oktober 2013 in Algier für das Zentrum der Afrikanischen Union zur Erforschung
und Bekämpfung des Terrorismus (Centre Africain d’Etudes et de Recherche sur
le Terrorisme – CAERT/ACSRT) durchgeführte Ausbildungsprojekt nicht
explizit die o. a. Themengebiete betraf.
Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung an den Deutschen
Bundestag über Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe, insbesondere im
Rahmen der regelmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und
Zolleinsätzen im Ausland, verwiesen.
61. Inwiefern sind deutsche Behörden im Rahmen ihrer Unterstützung
algerischer und tunesischer Geheimdienste und Polizeien in den Aufbau eines
„Internationalen Instituts” zur „Terrorismusbekämpfung“ in Tunesien
beteiligt, das nach Kenntnis der Fragesteller mit Nordafrika/Nahost befasst
wäre?
Das „International Institute of Justice and the Rule of Law” soll im Rahmen des
Global Counterterrorism Forum (GCTF) 2014 in Malta und nicht, wie
ursprünglich vorgesehen, in Tunis eröffnet werden. Die Bundesregierung unterstützt die
vorbereitenden Schritte zur Einrichtung des Instituts mit einem deutschen
Experten, der durch Beratungstätigkeit bei der Erstellung von Lehrplänen beteiligt
ist.
Das Institut soll vorrangig einer an rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen
Standards orientierten Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten,
Polizeibeamten, Justizvollzugsbeamten sowie Strafverteidigern, vornehmlich aus dem
nördlichen, westlichen und östlichen Afrika, im Bereich der Terrorismusbekämpfung
dienen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/14662. Mit welchen konkreten ausländischen „in Berlin ansässigen
Verbindungsstellen“ arbeitet das BKA, das BfV oder das GTAZ im Rahmen der
internationalen Kooperation zusammen (Schriftliche Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 17/14777; nachträgliche Antwort vom 30. September 2013;
bitte die dort im letzten Satz angedeuteten Einrichtungen und ihren
Standort benennen)?
Das GTAZ ist eine nationale Plattform zum Informationsaustausch und unterhält
als solche keine eigene internationale Zusammenarbeit. Soweit Botschaften
Verbindungsbeamte von Sicherheitsbehörden der Gastländer vor Ort haben, erfolgt
der Austausch situativ und anlassbezogen auf der Grundlage der hierfür
vorgesehenen Vorschriften, sofern ein fachlicher Bedarf besteht.
63. Wann fanden in den Jahren 2012 und 2013 Treffen des GTAZ bzw. dort
organisierter Behörden mit kanadischen, israelischen, australischen,
britischen oder US-Geheimdiensten statt, was die Bundesregierung in der in
Frage 62 genannten Antwort als „situativ und anlassbezogen“ beschreibt,
die beteiligten ausländischen Behörden aber trotz weiterer Nachfrage
nicht konkreter benennen wollte?
Eine Erhebung oder Registrierung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
Anlage
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ISSN 0722-8333]