[Deutscher Bundestag Drucksache 18/254
18. Wahlperiode 07.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/76 –
Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Überwachungsnetzwerk Eurosur (European border surveillance system =
Europäisches Grenzüberwachungssystem) soll die Zusammenschaltung von
bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) bewerkstelligen. Bilder und Daten anderer Sensoren
werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit
übermittelt, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (FRONTEX) in Warschau fungiert
als Hauptquartier. Die Informationen können entweder an andere Staaten
weitergegeben werden oder dienen als Grundlage für Risikoanalysen und sonstige
Maßnahmen der EU-Grenzpolizei. Ende 2013 soll Eurosur in zunächst 18
Mitgliedstaaten starten (Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die
Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern). Die übrigen sechs
Mitgliedstaaten mit Seeaußengrenzen folgen ab dem 1. Dezember 2014, darunter
auch Deutschland mit Nord- und Ostsee.
Der Aufbau von Eurosur war im Jahr 2008 beschlosse, und unter anderem im
Fünfjahresplan „Stockholmer Programm“ festgeschrieben worden. Laut einer
von der Europäischen Kommission vorgelegten Folgenabschätzung könnten
sich die Gesamtkosten auf 338,7 Mio. Euro belaufen; für die Einrichtung
„nationaler Koordinierungszentren“ in 24 Mitgliedstaaten kämen rund 100 Mio. Euro
hinzu. Sie werden zu 75 Prozent über den Fonds Innere Sicherheit finanziert.
Zahlreiche Forschungsprogramme flankieren die Aufrüstung von
Kontrollmaßnahmen, darunter zur Nutzung von Satellitentechnologien zur Ortung oder dem
Ausspähen aus dem All. Neben Radaranlagen, Schiffsnavigationssystemen und
der regulären Überwachung werden auch Drohnen eingebunden. Vorhaben des
7. EU-Forschungsrahmenprogramms haben hierfür bereits Pläne für
Einsatzgebiete unbemannter Luftfahrtsysteme geschmiedet, Testflüge im zivilen
Luftraum haben ebenfalls stattgefunden. Es geht dabei nicht um die Rettung
Schiffbrüchiger. In Projektbeschreibungen der Drohnenforschung ist lediglich von der
Bekämpfung „illegaler Migration“ und „Schmuggel“ die Rede (
https://tem.li/
bcjzy).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/254 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEurosur besteht insbesondere aus den bereits existierenden, seeseitigen
Grenzüberwachungssystemen Baltic Sea Region Border Control Cooperation
(BSRBCC), Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum
(BSCF) und Seahorse Atlantic Projekt. Im unter spanischer Ägide errichteten
Seahorse Atlantic Projekt kooperieren auch Mauretanien, Marokko, Senegal,
Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden. Auf Initiative Spaniens wird
derzeit im Mittelmeer das Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“ aufgebaut, an dem
auch Libyen teilnehmen will. Die ebenfalls von der Europäischen Union
aufpolierte libysche Grenzüberwachung wird über Kommandozentralen in Tripolis
und Bengasi zunächst an Italien angeschlossen. Die Europäische Union hat
entsprechenden Druck auch auf Tunesien, Ägypten und Algerien ausgeübt –
anscheinend erfolgreich (taz.die tageszeitung, 10. Oktober 2013). Nach
Medienberichten wollen die Länder ab 2014 ebenfalls an der EU-
Überwachungsplattform teilnehmen (ANSAmed 19. September 2013).
Anfang Oktober 2013 hatte das Europäische Parlament die notwendige
Eurosur-Verordnung in erster Lesung beschlossen. Zwar sind die Aktivitäten von
FRONTEX und Eurosur vor allem gegen unerwünschte Grenzübertritte
gerichtet. Angesichts der hunderten Ertrunkenen vor Lampedusa wurden die
Aktivitäten in Verlautbarungen der Europäischen Kommission kurzerhand zur
Rettung Schiffbrüchiger umgemünzt. Auch das Europäische Parlament verweist
darauf, dass Eurosur „zur Rettung von Zuwanderern eingesetzt werden muss,
wenn diese sich in Gefahr befinden“, Länder der Europäischen Union müssten
„stets die Menschenrechte achten, einschließlich des Grundsatzes der
Nichtzurückweisung“. Es kann jedoch nach Auffassung der Fragesteller davon
ausgegangen werden, dass Eurosur die Passagen Schutzsuchender vor allem im
Mittelmeer immer riskanter macht und häufig verunmöglicht. Werden
Migrantinnen und Migranten schon bei der Abfahrt aufgespürt, erreichen sie erst gar
nicht internationale Gewässer oder Hoheitsgebiete von den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, in denen Asyl beantragt werden kann. Diese
Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass die Mittelmeeranrainer Italien,
Frankreich, Spanien, Griechenland und Malta neue Vorschriften zu
Rettungsmissionen rundherum ablehnen (Ratsdok. 14612/13). Diese waren notwendig
geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof die im Jahr 2010 erweiterte
FRONTEX-Verordnung für teilweise nichtig erklärte. Ein entsprechender
Vorschlag liegt nun vor, jedoch ist keine Einigung in Sicht: Die Delegationen der
Regierungen bezeichnen den Vorschlag als „unakzeptabel“, da laut dem
vorgesehenen Artikel 9 (Such- und Rettungssituationen) Flüchtlinge auf offener See
gerettet werden müssen, wenn angenommen werden kann, dass ihr Schiff
seinen vermuteten Bestimmungsort aus eigener Kraft nicht erreicht. Auch wenn
die Zahl der Passagiere im Verhältnis zum Schiff zu groß ist und
Nahrungsmittel fehlen, sollen Behörden helfen. Das Gleiche gilt, wenn Passagiere
medizinische Hilfe benötigen oder Schwangere und kleine Kinder an Bord sind.
Es handelt sich nach Auffassung der Fragesteller bei Eurosur um eine weitere
Stärkung der Grenzpolizei FRONTEX, die nicht mit mehr parlamentarischer
oder öffentlicher Kontrolle korrespondiert. Statt erwartete
Flüchtlingsbewegungen ernst zu nehmen und den Menschen Schutz zu versprechen, wird mit
Misstrauen, Abwehr und Kontrolle reagiert. Nach Ansicht der Fragesteller sind
Eurosur und FRONTEX die zynische Antwort der Europäischen Union auf die
emanzipatorischen Prozesse im arabischen Raum.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragesteller erwähnen in den Vorbemerkungen mehrfach eine EU-
Grenzpolizei und schreiben der EU-Agentur FRONTEX (nachfolgend Agentur
genannt) diese Rolle zu. Grenzschutz wird von den EU-Mitgliedstaaten in eigener
nationaler Souveränität wahrgenommen. Die EU-Agentur Frontex verfügt über
kein operatives Mandat. Sie unterstützt und koordiniert im Wesentlichen die
operative Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Mitgliedstaaten im Bereich
des Schutzes der EU-Außengrenzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/254Weiter stellen die Fragesteller in den Vorbemerkungen einige
Kooperationsverbünde als Systemkomponenten von EUROSUR dar. Deutschland ist nur am
„Baltic Sea Region Border Control Cooperation Forum“ (BSRBCC) beteiligt.
Zumindest bezüglich dieses Forums stellt die Bundesregierung klar, dass es sich
hierbei weder um ein Grenzüberwachungssystem noch um eine
Systemkomponente von EUROSUR handelt. Das Forum BSRBCC dient der Entwicklung und
Intensivierung der Kooperation im Ostseeraum durch Schaffen einer Plattform
für den Austausch von Erfahrungen, zur Gestaltung gemeinsamer Aus- und
Fortbildung sowie zur Abstimmung gemeinsamer Einsätze im
grenzpolizeilichen Aufgabenbereich.
1. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
„nationale Koordinierungszentren“ eingerichtet, wo befinden sich diese,
und welche Polizeibehörden sind hierfür jeweils verantwortlich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind gegenwärtig die Mitgliedstaaten
Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Griechenland und
Zypern sowie der Schengen-Mitgliedstaat Norwegen mit ihren nationalen
Koordinierungszentren (NCC) an das EUROSUR Netzwerk angeschlossen. Die
NCCs sind organisatorisch überwiegend bei den jeweils zuständigen
Grenzschutz- bzw. Polizeibehörden angesiedelt.
2. Welche zivilen und militärischen technischen Überwachungskapazitäten
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in welchen
Datenformaten in Eurosur verarbeitet werden?
Das EUROSUR-Netzwerk integriert als sog. System der Systeme bereits
vorhandene nationale Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedstaaten. Das
jeweilige Leistungsspektrum der Überwachungskapazitäten ist von unterschiedlichen
Faktoren abhängig und insbesondere auf die nationalen Bedürfnisse bzw. die
geografische Lage der Mitgliedstaaten ausgerichtet. Hinsichtlich der Quellen
zur Erstellung eines nationalen Lagebildes wird auf Artikel 9 Absatz 2 der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines
Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) Nr. 2011/0427 (COD) vom
11. Oktober 2013 (nachfolgend EUROSUR-Verordnung) verwiesen.
3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Informationen von
„nationalen Koordinierungszentren“ an FRONTEX in Warschau
weitergeleitet werden, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?
Art und Umfang des Informationsaustausches zwischen den nationalen
Koordinierungszentren der Mitgliedstaaten und der Agentur richtet sich nach den
einschlägigen Bestimmungen der EUROSUR-Verordnung sowie nach zwischen
den Mitgliedstaaten abzuschließenden Memoranda of Understanding, in denen
die Einzelheiten des Informationsaustauschs zu regeln sind. Technische und
operative Richtlinien, Empfehlungen und best practices werden nach
Fertigstellung im EUROSUR Handbuch geregelt. Die Erstellung erfolgt durch die
Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Agentur und den
Mitgliedstaaten.
Drucksache 18/254 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt werden sollen, und
welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?
Die Informationshoheit geteilter Informationen und das Recht zur Verbreitung
verbleiben beim einstellenden Mitgliedstaat. Gleiches gilt für die Agentur
hinsichtlich des Europäischen Lagebilds und des gemeinsamen Informationsbilds
des Grenzvorbereichs. Die Agentur entscheidet nicht darüber, welche
Informationen der nationalen Lagebilder mit anderen Mitgliedsstaaten geteilt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit
Staaten außerhalb der Europäischen Union geteilt werden sollen, und
welche Regularien oder Absprachen bzw. bilateralen oder multilateralen
Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und dem
jeweiligen „Drittstaat“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu?
Gemäß Artikel 20 der EUROSUR-Verordnung können die Mitgliedstaaten mit
einem oder mehreren benachbarten Drittländern Informationen austauschen und
mit diesen Drittländern zusammenarbeiten, sofern dies unbedingt erforderlich
ist. Ein solcher Informationsaustausch und eine solche Zusammenarbeit
erfolgen auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte, welche die
ebenfalls in Artikel 20 der EUROSUR-Verordnung festgelegten Anforderungen
erfüllen müssen. Über die Existenz sowie den Inhalt derartiger Übereinkünfte
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. An welche Staaten wäre eine Übermittlung nach gegenwärtigem Stand
möglich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche Vorkehrungen wurden zur Übertragung der Datenströme getroffen,
und wie werden diese abgesichert?
Die Übertragung von Datenströmen über das EUROSUR-Netzwerk erfolgt
verschlüsselt über das Internet. Für die Sicherheit und Integrität des
Kommunikationsnetzes ist die Agentur verantwortlich.
8. In welchen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der
Europäischen Union wird der Aufbau von Eurosur behandelt, und auf welche
Weise ist die Bundesregierung jeweils daran beteiligt?
Die EUROSUR-Verordnung wurde insbesondere in der Ratsarbeitsgruppe
Grenzen behandelt. Anschließende Befassungen übergeordneter Ratsgremien
erfolgten entsprechend der üblichen Verfahren.
Die Beteiligung der Bundesregierung hieran erfolgte durch Vertreter des
Bundesministeriums des Innern. Die Implementierung der Verordnung wurde und
wird weiterhin anlassbezogen durch operative Treffen vorbereitet, an denen sich
die Bundesregierung mit Experten der Bundespolizei beteiligt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/254 9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob zum Start von Eurosur
Ende des Jahres 2013 ein abgestufter Zeitplan existiert, mithin die
Inbetriebnahme durch Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die
Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern nicht gleichzeitig
erfolgt?
Die sukzessive Einführung bzw. Erweiterung des EUROSUR-Netzwerks ist
Bestandteil der Planungen zur Implementierung des EUROSUR-Netzwerks.
Die Einführung des Systems erfolgt zunächst prioritär an den südlichen See- und
östlichen Landaußengrenzen. Auf Erwägungsgrund 14 der EUROSUR-
Verordnung wird hingewiesen. Ob die Aufnahme des Wirkbetriebes in diesen
prioritären Bereichen einer weiteren zeitlichen Abstufung unterliegt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
10. Welche Behörden der Bundesregierung werden mit welchen Abteilungen
an Eurosur angeschlossen?
In Deutschland wird ausschließlich die Bundespolizei an EUROSUR
angeschlossen.
11. Welche organisatorischen, administrativen oder baulichen Maßnahmen
wurden hierfür getroffen, und wie werden diese finanziert?
Das deutsche nationale Koordinierungszentrum wird im Lage- und
Führungsdienst des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eingerichtet. Die spezifische
Aufgabe der Seeaußengrenzenüberwachung in der Nord- und Ostsee wird über
die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und dort durch das Gemeinsame
Lagezentrum See (GLZ See) wahrgenommen werden.
Bauliche Maßnahmen sind für die Integration des Systems nicht erforderlich.
Der notwendige IT-bezogene Ausbau wird seitens der EU finanziert bzw. kann
ergänzend durch Mittel aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert werden.
Der Betrieb von EUROSUR wird mit dem vorhandenen Personal des Führungs-
und Lagedienstes des Bundespolizeipräsidiums bzw. des GLZ See
sichergestellt.
12. Wo ist das deutsche „nationale Koordinierungszentrum“ angesiedelt, und
mit welchem Personal ist es ausgestattet?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Aufgaben werden dabei dem Bundespolizeipräsidium übertragen
(Bundestagsdrucksache 17/8277)?
Das Bundespolizeipräsidium nimmt die Aufgaben wahr, die in Artikel 5 der
EUROSUR-Verordnung für nationale Koordinierungszentren festgelegt sind.
Drucksache 18/254 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Mit welchen weiteren „nationalen Koordinierungszentren“ betreibt das
Gemeinsame Lagezentrum See in Cuxhaven einen Informationsaustausch,
und wie soll sich dies im Rahmen von Eurosur verändern
(Bundestagsdrucksache 17/8277)?
Die Bundespolizei betreibt auch künftig den Informationsaustausch – soweit
erforderlich – mit ihren Sicherheitspartnern nach Maßgabe der
bereichsspezifischen Bestimmungen.
a) Wie häufig werden „nationale Lagebilder“ erstellt?
Diese erfolgen periodisch oder anlassbezogen.
b) Wie oft wird eine „regelmäßige Evaluierung nationaler
Grenzüberwachungsmaßnahmen“ vorgenommen?
Die Evaluierung nationaler Grenzkontroll- und Überwachungsmaßnahmen
erfolgt im Rahmen von sog. Schengenevaluierungen. In Deutschland fand die
letzte Evaluierung dieser Art im Jahr 2009 statt. Darüber hinaus unterliegen die
Maßnahmen beim Grenzschutz behördenintern regelmäßiger Dienst- und
Fachaufsicht.
15. Inwiefern werden im deutschen „nationalen Lagebild“ auch militärische
Kapazitäten integriert, und um welche handelt es sich dabei?
Die Integration militärischer Kapazitäten im deutschen „nationalen Lagebild“
ist nicht vorgesehen.
16. Welche Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der
inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum
handelt es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/13187)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. April 2013 zu Frage 15
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/13187 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung
nicht vor.
17. Was ist das allgemeine sowie konkrete Ziel des EU-Vorhabens „Services
Activations For Growing Eurosur’s Success“ (SAGRES), und welchen
Beitrag übernehmen die deutschen Beteiligten Fraunhofer-Gesellschaft
zur Förderung der angewandten Forschung e. V., das Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sowie EADS Astrium GmbH (EADS =
European Aeronautic Defence and Space Company)?
Services Activations For Growing Eurosur’s Success (SAGRES) ist ein EU-
Projekt zur Bewertung von Dienste-Szenarien zur Unterstützung des EUROSUR
Systems von FRONTE. (siehe:
www.copernicus-sagres.eu/technical_details/
scop.html).
Im Rahmen des Projektes SAGRES arbeitet das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) im Unterauftrag der Firma gmv aus Spanien. Das DLR hat die
Aufgabe, auf der Grundlage von Satellitendaten Schiffsdetektionen auf hoher
See durchzuführen. Dazu müssen Algorithmen entwickelt, optimiert und
präoperationelle Systemketten entwickelt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/25418. An welchen weiteren nationalen und internationalen
Forschungsprogrammen, die den Aufbau von Eurosur bzw. die Bereitstellung von Kapazitäten
zum Ziel hatten, waren deutsche Behörden (und, sofern die
Bundesregierung davon Kenntnis hat, auch Unternehmen, Hochschulen und Institute)
beteiligt?
Im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms beteiligen sich 26
europäische Partnerunternehmen, darunter auch die THALES Defence Deutschland
GmbH, am EU-Projekt „SeaBILLA“. Deutsche Behörden sind nicht beteiligt.
Das Projekt hat ein Finanzvolumen von 15,5 Mio. Euro. Der Anteil an
europäischen Fördermitteln beträgt 9,8 Mio. Euro.
19. Welches Finanzvolumen hatten die Vorhaben, und wie wurden diese
finanziert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Welche bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden landseitigen
Überwachungsnetzwerke sind der Bundesregierung laut Informationen aus den
Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union
bekannt, die laut der Eurosur-Verordnung in Eurosur integriert werden
sollen, und wer nimmt daran jeweils teil?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der
Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSRBCC
(Baltic Sea Region Border Control Cooperation) zusammengeschlossen?
Bei dem Forum BSRBCC handelt es sich nicht um ein
Grenzüberwachungssystem, sondern um einen Kooperationsverbund. Auf die Vorbemerkungen der
Bundesregierung wird verwiesen. Dem Forum sind alle Ostseeanrainerstaaten
angeschlossen. Norwegen und Island verfügen über einen Beobachterstatus.
22. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?
Im dem Verbund BSRBCC dient die Lage- und Einsatzzentrale der
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt als nationaler Kommunikations- und Kontaktpunkt.
23. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und
weitergegeben?
Hinsichtlich der Kooperationsfelder im Verbund BSRBCC wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. An welchen Treffen des Grenzüberwachungssystems BSRBCC haben
welche Behörden der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013
teilgenommen, und wie lautete die jeweilige Tagesordnung?
Deutschland hat mit Vertretern der Bundespolizei an den jährlichen
Konferenzen des Verbundes BSRBCC teilgenommen. Die Tagesordnungen der beiden
Drucksache 18/254 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKonferenzen beinhalteten im Wesentlichen eine Befassung mit dem
Aktionsplan und dem Jahresbericht der jeweiligen Präsidentschaft, Präsentationen und
Diskussionen über Aktivitäten des BSRBCC sowie Präsentationen seitens der
Mitgliedstaaten oder benachbarter Agenturen wie FRONTEX oder EMSA.
25. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit der
BSRBCC zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur
verändern?
Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Verbund BSRBCC besteht
bisher im Wesentlichen aus der gemeinsamen Gestaltung von
Fortbildungsveranstaltungen zu grenzpolizeilichen Themen. Geplante und durch die
Inbetriebnahme von EUROSUR verursachte Änderungen in der Zusammenarbeit sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
26. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der
Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSCF (Black
Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum)
zusammengeschlossen?
Im Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum (BSCF)
sind alle Schwarzmeeranrainerstaaten vertreten. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
27. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?
28. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und
weitergegeben?
29. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem BSCF
zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der
Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse
Atlantic Projekt“ zusammengeschlossen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu
Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
31. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?
32. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und
weitergegeben?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/25433. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mauretanien,
Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden hierfür
„Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen
bzw. sind derzeit damit befasst (Bundestagsdrucksache 17/11986)?
a) Wie wird die „bessere operative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Schaffung eines sicheren
Informationsnetzwerks zwischen den Strafverfolgungsbehörden“
konkret umgesetzt?
b) Wo sind „Kontaktstellen vor Ort“ angesiedelt?
c) Inwieweit und in welcher Höhe wurden EU-Mittel für die „Technik für
den Zugang zu dem Informationsnetzwerk“ eingesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu
liegen der Bundesregierung nicht vor.
34. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem
„Seahorse Atlantic Projekt“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem
Start von Eurosur verändern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu
liegen der Bundesregierung nicht vor.
35. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der
Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse
Mediterraneo“ zusammengeschlossen?
Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf
die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10
bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
36. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Algerien,
Tunesien und Ägypten hierfür „Koordinierungszentren“ oder
vergleichbare Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst?
Der Bundesregierung sind Bestrebungen der Europäischen Kommission und
einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Initiierung einer Kooperation allgemein
bekannt. Zum aktuellen Sachstand liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
38. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und
weitergegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Drucksache 18/254 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem
„Seahorse Mediterraneo“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start
von Eurosur verändern?
Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf die Antwort
der Bundesregierung vom 20. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986
verwiesen.
40. Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der
Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission
(EUBAM = European Union Border Assistance Mission to Moldova and
Ukraine) Neueres darüber bekannt, inwiefern bzw. wo Libyen
„Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen hat bzw.
derzeit damit befasst ist (Bundestagsdrucksache 17/14417)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2013 zu Frage 33
auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/14417 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung
nicht vor.
41. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob die Lagezentren an
italienische Einrichtungen angebunden werden sollen (Bundestagsdrucksache
17/14417), und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11b
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012
zu den Fragen 10 bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen
der Bundesregierung nicht vor.
42. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über bilaterale Projekte Italiens
und Libyens hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt (etwa zur
Fertigstellung einer „elektronischen Grenzüberwachung“, Libya Herald, 3.
November 2013), und inwiefern baut EUBAM Libyen auf diese auf
(Bundestagsdrucksache 17/14417)?
Der italienische Ministerpräsident Enrico Letta und der libysche
Ministerpräsident Al Zeidan haben im Sommer dieses Jahres vereinbart, das Projekt zur
Überwachung der Landgrenzen Libyens mit italienischer Technologie weiter
fortzusetzen. Das Projekt wurde bereits 2010 begonnen und aufgrund der Umbrüche
in Libyen vorübergehend gestoppt.
Die italienisch-libysche Zusammenarbeit umfasst auch Ausbildungsprojekte im
Rahmen der Operation Cyrene, die zum Ziel hat, insgesamt 6 000 libysche
Sicherheitskräfte zur Stabilisierung des Landes auszubilden.
1 500 davon sollen in Italien ausgebildet werden. Im Zuge dieser Operation
sollen auch die Grenzen zu den Nachbarstaaten stärker überwacht werden. Dies
geschieht durch italienische Sensortechnik in der Luftüberwachung.
Fernziel der italienisch-lybischen Zusammenarbeit ist die Entwicklung einer
Grenzüberwachungsstrategie zum integrierten Grenzmanagement. Die Fortset-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/254zung der EU-finanzierten bilateralen SAHARAMED Projekte war für März
2013 angedacht.
Das Projekt umfasste auch eine Rechtsstaatskomponente, in welcher der
italienische Flüchtlingsrat die Teilaspekte der Flüchtlingsaufnahme und
Asylproblematik in den Flüchtlingslagern rund um Tripoli übernehmen sollte. Die libyschen
Partner allerdings verweigerten bisher die Zusammenarbeit mit dem
italienischen Flüchtlingsrat CIR. Das Projekt ist noch nicht angelaufen.
43. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern
Patrouillenschiffe, Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der
libyschen Küste von Italien modernisiert werden?
Italien unterstützt Libyen durch Ausbildung und technische Unterstützung der
Küstenwache durch die Guardia di Finanza (GdF). Dazu gehört auch die
Wartung der als Ausstattungshilfe vor den Umbrüchen in Libyen übergebenen
Patrouillenboote. Zwei der insgesamt sechs Boote sind durch den Konflikt
zerstört worden und untergegangen. Die restlichen vier Boote werden weiterhin
genutzt. Die Kosten der Operation belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro.
44. Inwiefern haben die libyschen „Überlegungen zur Grenzsicherung“
mittlerweile ihren „sehr vorläufigen Charakter“ überwunden
(Bundestagsdrucksache 17/14417), und welche neueren Ergebnisse kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
45. Was ist der Bundesregierung mittlerweile aus den zuständigen
Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der
EUBAM-Mission darüber bekannt, welche Aufgaben den „Mediterranean
Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) im „Seahorse Mediterraneo
Projekt“ oder in Eurosur zukommen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?
Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986
verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
46. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der
Rüstungskonzern EADS an der Errichtung eines
Grenzüberwachungssystems in Libyen beteiligt ist bzw. werden sollte (Il Sole 24 ore, 5. November
2013)?
Welche Ausfuhrgenehmigungen wurden hierfür von EADS oder
Unterauftragnehmenden beantragt und erteilt bzw. nicht erteilt?
Die Bundesregierung äußert sich mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich
geschützten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen
grundsätzlich nicht zu den gegenüber bestimmten Unternehmen erteilten oder
versagten Ausfuhrgenehmigungen und den betreffenden etwaigen
Geschäftstätigkeiten der Unternehmen.
Die Bundesregierung berichtet in abstrakter Form über erteilte
Ausfuhrgenehmigungen für in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur
Außenwirtschaftsverordnung) gelistete Güter in dem jährlichen „Bericht der
Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter“.
Drucksache 18/254 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode47. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Vertrag
über 18 Mio. Euro für Sicherheitspersonal der EUBAM-Mission seitens
der Europäischen Union gekündigt wurde (Intelligence Online, 6.
November 2013), und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2013 beschlossen, die
Ausschreibung der Mission EUBAM Libyen für einen Einjahresvertrag mit einem
Sicherheitsdienstleister zu wiederholen. Die im Rahmen der ersten Ausschreibung
vorgelegten Angebote hatten die erforderlichen Standards nicht erfüllt.
48. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach
gegenwärtigem Stand der Diskussion zur neuen Verordnung FRONTEX
Flüchtlinge künftig auf dem Meer stoppen und zurückschieben könnte
(taz.die tageszeitung, 3. November 2013), und wie hat sich die
Bundesregierung zum dort möglicherweise bald festgeschriebenen „Ausschiffen“
auf Hoher See positioniert?
Der im April 2013 von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der
FRONTEX koordinierten, operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an
den EU-Außengrenzen hat denselben Geltungsbereich wie der gegenwärtig
anzuwendende Beschluss des Rates vom 26. April 2010 (2010/252/EU). Die
Zuständigkeit bzw. Einsatzführung der originär für die grenzpolizeiliche
Überwachung zuständigen Behörden der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sowie die
bestehenden Verpflichtungen des Völker- und Europarechts bleiben unberührt.
Die EU-Agentur FRONTEX hat weiterhin kein operatives Mandat und kann
daher keine grenzpolizeilichen Eingriffsbefugnisse anwenden.
Gemäß Artikel 4 des Verordnungsvorschlages soll der Schutz der Grundrechte
und der Grundsatz der Nichtzurückweisung, wie er in Artikel 19 Absatz 2 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben ist,
uneingeschränkt Beachtung finden.
Die Mitgliedstaaten sind bei Asylanträgen weiterhin uneingeschränkt an die
Bestimmungen des Asyl-Besitzstands gebunden. Dieser bekräftigt die Geltung der
Grundrechte und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden.
Der Verordnungsvorschlag wird gegenwärtig noch auf Ratsarbeitsgruppenebene
verhandelt.
49. Welche weiteren, neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung (etwa aus
den zuständigen Ratsarbeitsgruppen) über die mögliche Einbindung der
Türkei in EU-Projekte und Vorhaben zur Migrationskontrolle, unter
anderem zur Errichtung eines gemeinsamen Zentrums zur Polizei- und
Zollzusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien (Bundestagsdrucksache
17/5010)?
Auf Initiative der bulgarischen Regierung ist die Einrichtung eines trilateralen
Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit mit der Türkei
und Griechenland am Grenzübergang Kapitan Andreeov geplant. Weitere
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/25450. Welchen Inhalt haben die „EU-Twinning-Projekte“ der Türkei mit
Deutschland bzw. Finnland, und wie wird die „Verbesserung der
innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen
eingesetzten Grenzpolizisten der türkischen Nationalpolizei“ in entsprechenden
Vorhaben konkret umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/5010)?
Die Bundespolizei hat von 2010 bis 2012 ein EU-Twinning Projekt „Training of
Border Police“ mit der Türkei realisiert. Ziel des Projektes war die Verbesserung
der innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen
eingesetzten Grenzpolizisten der Türkische Nationalpolizei in Anlehnung an das
Integrierte Grenzmanagement der Europäischen Union. Inhalte des Projektes
waren u. a. die Erstellung eines Ausbildungsplanes für die neue
Grenzpolizeibehörde, die Erstellung eines internen Fortbildungsplanes für eine
Anpassungsfortbildung und die Fortbildung/Training von türkischen Multiplikatoren.
Die im Rahmen des Projektes vermittelten Inhalte sollen dem Vernehmen nach
in die Ausbildungsplanung der Türkischen Nationalpolizei eingeflossen sein.
Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projektes haben die
Bundespolizeiakademie und die Aus- und Fortbildungseinrichtung der türkischen
Nationalpolizei für die Jahre 2013/2014 eine Arbeitspartnerschaft vereinbart. Darüber
hinaus wird auf die Bundestagsdrucksachen 17/14376 und 17/14402 verwiesen.
Über EU-Twinning-Projekte der Türkei mit Finnland liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
51. Welche Mitgliedstaaten waren mit welchen Kapazitäten am „Common
Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) beteiligt, und worin bestand die
„Pilotphase“ (Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. September 2011 zu
Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/7018 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
52. Inwiefern und mit welchen Aufgaben war FRONTEX an dieser
„Pilotphase“ beteiligt, und wie ist eine spätere Rolle der Agentur im CPIP
definiert?
Durch die Agentur wurde eine Arbeitsgruppe als ständiges Forum und
Evaluationsgremium eingerichtet, um eine Bewertung der verwendeten
Auswerteinstrumente vornehmen und ggf. Anpassungen oder Neuerungen vorschlagen zu
können (Analysis Layer Users Group). Die thematischen Arbeitsfelder
konzentrierten sich bisher auf die Erarbeitung einer Konzeption für die Einteilung der
EU-Außengrenzen in Grenzabschnitte oder die Zuweisung von
Belastungsstufen (sog. Impact Levels) gemäß Artikel 14 und 15 der EUROSUR-Verordnung.
Darüber hinaus befasst sich die Arbeitsgruppe mit weiteren
auswertungsspezifischen Aufgaben, welche durch die Implementierung der EUROSUR-
Verordnung ergeben. Die Rolle der Agentur zum gemeinsamen Informationsbild des
Grenzvorbereichs ergibt sich aus Artikel 11 der EUROSUR-Verordnung.
53. Wie wurde die „Erprobung der technischen Umsetzbarkeit einer
vernetzten Informations- und Kommunikationsplattform zwischen den
Mitgliedstaaten und FRONTEX in der „Pilotphase“ umgesetzt?
Die Agentur wurde 2010 durch die Europäische Kommission beauftragt, ein
Pilotprojekt durchzuführen, welches der Errichtung eines Kernnetzwerks zwi-
Drucksache 18/254 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschen den nationalen Koordinierungszentren der sechs Pilotmitgliedstaaten
(Finnland, Frankreich, Italien, Polen, Slowakei und Spanien) dienen sollte. Das
Pilotprojekt wurde ab 2011 auf 18 prioritäre Mitgliedstaaten und bis 2012
Ausweitung auf weitere interessierte Mitgliedstaaten erweitert. Das Pilotprojekt
wurde durch regelmäßige Expertentreffen begleitet, an denen Vertreter der
Agentur, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten teilnahmen.
54. Inwiefern und mit welchen technischen, organisatorischen oder
administrativen Kapazitäten ist der „Aufwuchs auf insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten
an den südlichen See- und östlichen EU Landaußengrenzen“ mittlerweile
umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Der Aufbau der technischen Infrastruktur durch die Einrichtung der nationalen
Koordinierungszentren in den prioritären 18 EU-Mitgliedstaaten ist nahezu
abgeschlossen. Zu den technischen, organisatorischen oder administrativen
Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine
fundierten Erkenntnisse vor.
55. Auf welche Weise hatte bzw. hat die Bundespolizei einen
Beobachterstatus im CPIP wahrgenommen und sich in „Besprechungen bei FRONTEX“
eingebracht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
56. Inwieweit ist die für das Jahr 2013 vorgesehene „aktive Teilnahme“ der
Bundespolizei mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Die grundsätzlichen organisatorischen Vorbereitungen für eine Teilnahme der
Bundespolizei am EUROSUR-Netzwerk sind erfolgt. Das nationale
Koordinierungszentrum wird nach gegenwärtigem Stand bis zum 1. Dezember 2014
einsatzfähig sein.
57. Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht oder
entwickelt?
Der Beitrag der Bundespolizei wird sich nach gegenwärtigem Stand auf die
Überwachung und die Übermittlung von Informationen aus dem deutschen Schengen-
Außengrenzabschnitt in der Nord- und Ostsee beschränken. EUROSUR-
spezifische Projekte, die sich mit Überwachungs- oder Aufklärungsfähigkeiten
befassen, sind gegenwärtig nicht geplant.
58. Welche technischen Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen,
soweit bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung?
Die Strukturierung und inhaltliche Ausgestaltung des gemeinsamen
Informationsbilds zum Grenzvorbereich wird zunächst in einer Arbeitsgruppe der
Agentur erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/25459. Inwiefern ist das CPIP in ein „European Situational Picture“ eingebettet,
und worum handelt es sich dabei?
Die Informationsdarstellung und der Informationsaustausch in EUROSUR
erfolgen echtzeitnah auf der Grundlage einer integrierten geodatenreferenzierten
grafischen Benutzeroberfläche. Relevante Informationen werden in den
nationalen Lagebildern, dem europäischen Lagebild und dem gemeinsamen
Informationsbild des Grenzvorbereichs erstellt.
Das nationale Lagebild wird von den Mitgliedstaaten erstellt, wohingegen das
europäische Lagebild und das gemeinsame Informationsbild des
Grenzvorbereichs von der Agentur erstellt und aktualisiert werden. Die Lagebilder
umfassen jeweils eine Ereignis-, eine Einsatz- und Analyseschicht. Die Inhalte
dieser Schichten richten sich nach den Bestimmungen der Artikel 9 bis 11 der
EUROSUR-Verordnung.
60. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile hinsichtlich des
Aufbaus eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur
Migrationskontrolle Eurosur bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und
Bodenroboter oder Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen (Ratsdok.
6157/10) abgefragt wurde?
Zu den Inhalten des gemeinsamen Informationsbildes des Grenzvorbereichs
und zur diesbezüglichen Rolle der Agentur wird auf die Antworten zu den
Fragen 52 und 58 verwiesen. Darüber hinaus wird betont, dass es sich bei
EUROSUR nicht um ein System zur Migrationskontrolle, sondern um einen
gemeinsamen Rahmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur gemäß Artikel 1 der EUROSUR-
Verordnung handelt.
Potentielle Überwachungsinstrumente im Sinne des Artikels 12 der EUROSUR-
Verordnung werden von der Agentur koordiniert und zur Verfügung gestellt.
Welche Dienstleistungen zukünftig durch die Agentur zur Verfügung gestellt
werden bzw. durch die jeweiligen Mitgliedstaaten aufgrund nationaler
Erfordernisse beantragt werden, ist gegenwärtig nicht absehbar. Die nationale
grenzpolizeiliche Lage in Nord- und Ostsee würde gegenwärtig keine
Inanspruchnahme der dargestellten Überwachungsinstrumente erfordern.
61. Welche EU-Regierungen werden nach gegenwärtigem Stand nicht an
Eurosur teilnehmen, und was ist der Bundesregierung über die Gründe
bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
62. Inwiefern bzw. mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der
Bundesregierung zu, dass zur Teilnahme von Großbritannien und Irland an
Eurosur nach Kenntnis der Fragesteller von einigen Mitgliedstaaten ein
Veto oder eine gerichtliche Klage angedroht wurde?
Ein Mitgliedstaat erklärte am 15. Oktober 2013 im Rat der Europäischen Union
gegenüber dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (Ratsdok. 14801/13), dass die
EUROSUR-Verordnung eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
darstellt und Artikel 19 und Erwägungsgrund 16 der Verordnung, die die
Beteiligung Irlands und des Vereinigten Königreichs betreffen, aus Sicht dieses
Mitgliedstaates, gegen das Protokoll (Nr. 19) über den in den Rahmen der
Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand verstoßen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]