[Deutscher Bundestag Drucksache 18/164
18. Wahlperiode 12.12.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/77 –
Kooperationen zur sogenannten Cybersicherheit zwischen der Bundesregierung,
der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz der Enthüllungen über die Spionage von britischen und US-
Geheimdiensten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union existieren weiterhin
eine Reihe von Kooperationen zu „Cybersicherheit“ zwischen den
Regierungen. Hierzu zählt nicht nur die „Ad-hoc EU-US Working Group on Data
Protection“, die eigentlich zur Aufklärung der Vorwürfe eingerichtet wurde,
jedoch nach Auffassung der Fragesteller bislang ergebnislos verläuft. Schon
länger existieren informelle Zusammenarbeitsformen, darunter die „Arbeitsgruppe
EU – USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität“ oder ein
„EU-/US-Senior- Officials-Treffen“. Zu ihren Aufgaben gehört die Planung
gemeinsamer ziviler oder militärischer „Cyberübungen“, in denen
„cyberterroristische Anschläge“, über das Internet ausgeführte Angriffe auf kritische
Infrastrukturen, „DDoS-Attacken“ sowie „politisch motivierte Cyberangriffe“
simuliert und beantwortet werden. Es werden auch „Sicherheitsinjektionen“
mit Schadsoftware vorgenommen. Eine dieser US-Übungen war „Cyberstorm
III“ mit allen US-Behörden des Innern und des Militärs. Am „Cyber Storm III“
arbeiteten das „Department of Defense“, das „Defense Cyber Crime Center“,
das „Office of the Joint Chiefs of Staff National Security Agency“, das „United
States Cyber Command“ und das „United States Strategic Command“ mit.
Während frühere „Cyberstorm“-Übungen noch unter den Mitgliedern der
„Five Eyes“ (USA, Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland)
abgehalten wurden, nahmen an „Cyber Storm III“ auch Frankreich, Ungarn, Italien,
Niederlande und Schweden teil. Seitens Deutschland waren das Bundesamt
(BKA) für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das
Bundeskriminalamt bei der zivil-militärischen Übung präsent – laut der Bundesregierung
hätten die Behörden aber an einem „Strang“ partizipiert, wo keine
militärischen Stellen anwesend gewesen sei (Bundestagsdrucksache 17/7578).
Derzeit läuft in den USA die Übung „Cyberstorm IV“, an der Deutschland
ebenfalls teilnimmt.
Auch in der Europäischen Union werden entsprechende Übungen abgehalten.
„BOT12“ simuliert Angriffe durch „Botnetze“, „Cyber Europe 2010“ versam-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/164 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemelte unter anderem die Computer Notfallteams CERT aus den
Mitgliedstaaten. Nächstes Jahr ist eine „Cyber Europe 2014“ geplant. Derzeit errichtet
die Europäische Union ein „Advanced Cyber Defence Centre“ (ACDC), an
dem auch die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V., EADS Cassidian sowie der Internet-Knotenpunkt DE-CIX
beteiligt sind.
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass es weltweit bislang keinen
„cyberterroristischen Anschlag“ gegeben hat (Bundestagsdrucksache 17/7578).
Dennoch werden Fähigkeiten zur entsprechenden Antwort darauf trainiert. Erneut
wird also der „Kampf gegen den Terrorismus“ instrumentalisiert, diesmal um
eigene Fähigkeiten zur Aufrüstung des Cyberspace zu entwickeln. Diese teils
zivilen Kapazitäten können dann auch geheimdienstlich oder militärisch
genutzt werden. Es kann angenommen werden, dass die Hersteller des kurz nach
der Übung „Cyberstorm III“ auftauchenden Computerwurms „Stuxnet“
ebenfalls von derartigen Anstrengungen profitierten. Selbst die Bundesregierung
bestätigt, dass sich „Stuxnet“ durch „höchste Professionalität mit den
notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen“ auszeichne und vermutlich
einen geheimdienstlichen Hintergrund hat (Bundestagsdrucksache 17/7578).
1. Welche Konferenzen zu „Cybersicherheit“ haben auf der Ebene der
Europäischen Union im Jahr 2013 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/
11969)?
Zu folgenden Konferenzen zu „Cybersicherheit“ im Jahr 2013 auf Ebene der
Europäischen Union (d. h. Konferenzen, die von einer EU-Institution ausgerichtet
wurden) liegen Kenntnisse vor:
Auftaktveranstaltung zum „Monat der europäischen Cybersicherheit“
(European Cyber Security Month – ECSM), 11. Oktober 2013, Brüssel.
a) Welche Tagesordnung bzw. Zielsetzung hatten diese jeweils?
Die Konferenz war die offizielle Auftaktveranstaltung für die am „Monat der
europäischen Cybersicherheit“ teilnehmenden Organisationen und Institutionen
innerhalb der EU. Hierbei handelt es sich um eine europaweite
Sensibilisierungskampagne zum Thema Internetsicherheit, die von der Europäischen
Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) gemeinsam mit der
Europäischen Kommission durchgeführt wird. Ziel der Kampagne ist es, die
Cybersicherheit unter den Bürgern zu fördern, deren Wahrnehmung von
Cyberbedrohungen zu beeinflussen sowie aktuelle Sicherheitsinformationen durch
Weiterbildung und Austausch von Good Practices zur Verfügung zu stellen.
Die Tagesordnung der Konferenz ist auf der ENISA-Webseite abrufbar
(
www.enisa.europa.eu/activities/identity-and-trust/whats-new/agenda).
b) Wer hat diese jeweils organisiert und vorbereitet?
Die Konferenz wurde gemeinsam von ENISA und der Europäischen
Kommission organisiert und stand unter der Schirmherrschaft der litauischen EU-
Ratspräsidentschaft.
c) Welche weiteren Nicht-EU-Staaten waren daran mit welcher
Zielsetzung beteiligt?
d) Mit welchen Aufgaben oder Beiträgen waren auch Behörden der USA
eingebunden?
Nach vorliegenden Kenntnissen waren keine Vertreter der USA bzw. von Nicht-
EU-Mitgliedstaaten aktiv an der Konferenz beteiligt. Eine Teilnehmerliste liegt
nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/164e) Mit welchem Personal waren deutsche öffentliche und private
Einrichtungen beteiligt?
Deutschland war in Form jeweils eines Fachvortrages eines BSI-Vertreters
sowie eines Vertreters des Vereins „Deutschland sicher im Netz e. V.“ an der
Konferenz beteiligt.
2. Inwieweit ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit deutscher
Geheimdienste mit den Partnerdiensten Großbritanniens und der USA
mittlerweile gestört, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die deutschen Nachrichtendienste arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer
gesetzlichen Aufgaben mit ausländischen Partnerdiensten zusammen.
3. Welche Ergebnisse zeitigte der Prüfvorgang der
Generalbundesanwaltschaft zur Spionage von Geheimdiensten befreundeter Staaten in
Deutschland, und wann wurde mit welchem Ergebnis die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens erwogen?
a) Was hält das Bundesministerium der Justiz davon ab, ein
Ermittlungsverfahren anzuordnen?
b) Inwiefern kommt die Generalbundesanwaltschaft nach Ansicht der
Bundesregierung in dieser Angelegenheit ihrer Verpflichtung nach,
„Bedacht zu nehmen, dass die grundlegenden staatsschutzspezifischen
kriminalpolitischen Ansichten der Regierung“ in die
Strafverfolgungstätigkeit einfließen und umgesetzt werden (
www.generalbundesanwalt.de
zur rechtlichen Stellung des Generalbundesanwalts)?
Im Rahmen der Prüfvorgänge zu möglichen Abhörmaßnahmen US-
amerikanischer und britischer Nachrichtendienste klärt der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes
Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hierbei berücksichtigt er die maßgeblichen Vorschriften der
Strafprozessordnung.
Zu internen bewertenden Überlegungen des Generalbundesanwalts im
Zusammenhang mit justizieller Entscheidungsfindung gibt die Bundesregierung keine
Stellungnahme ab. Ebenso wenig sieht die Bundesregierung Veranlassung, auf
die Tätigkeit des Generalbundesanwalts Einfluss zu nehmen.
4. Welche Abteilungen aus den Bereichen Innere Sicherheit,
Informationstechnik sowie Strafverfolgung welcher Behörden der Europäischen
Union nehmen mit welcher Personalstärke an der im Jahr 2010
gegründeten „Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ (High-level EU-US Working Group on cyber security and
cybercrime) teil (Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Die Arbeiten in der „Arbeitsgruppe EU-USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ wurden unterteilt in vier Unterarbeitsgruppen: Public Private
Partnerships, Cyber Incident Management, Awareness Raising und Cyber-
Crime. An den Veranstaltungen der drei erstgenannten Unterarbeitsgruppen
haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter der Generaldirektion für
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD Connect, CNECT) der
Europäischen Kommission teilgenommen. Darüber hinaus nahmen vereinzelt
Vertreter des Generalsekretariates des Rates, des Europäischen Auswärtigen
Dienstes, der ENISA sowie des Joint Research Centre (JRC) teil.
Drucksache 18/164 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Abteilungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des
BSI oder anderer Behörden sind in welcher Personalstärke an der
Arbeitsgruppe bzw. Unterarbeitsgruppen beteiligt?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist jeweils
themenorientiert mit insgesamt vier Mitarbeitern in den drei erstgenannten
Unterarbeitsgruppen zu Cybersicherheit vertreten.
An der Unterarbeitsgruppe Cyber-Crime sind keine Vertreter des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und des BSI beteiligt. Anlassbezogen nahm das
Bundeskriminalamt (BKA) zur Thematik „Bekämpfung der Kinderpornografie im
Internet“ am 28. und 29. Juni 2011 an einer Sitzung dieser Unterarbeitsgruppe
teil. Diese Veranstaltung wurde auf Initiative der „Expert Sub-Group on
Cybercrime“ im Auftrag der „EU-US Working Group On Cybersecurity and
Cybercrime “ durchgeführt.
b) Welche Ministerien, Behörden oder sonstigen Institutionen sind seitens
der USA mit welchen Abteilungen an der Arbeitsgruppe bzw. an
Unterarbeitsgruppen beteiligt?
Die Arbeitsgruppe liegt in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission.
Der Bundesregierung liegen daher keine vollständigen Informationen darüber
vor, wer von US-Seite beteiligt ist. Nach Kenntnis des BSI haben an den
erstgenannten drei Unterarbeitsgruppen Mitarbeiter aus dem US-amerikanischen
Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security – DHS)
teilgenommen, deren genaue Funktions- und Organisationszuordnung der
Bundesregierung nicht bekannt ist.
5. Welche Sitzungen der „high-level EU-US Working Group on cyber security
and cybercrime“ oder ihrer Unterarbeitsgruppen haben in den Jahren 2012
und 2013 mit welcher Tagesordnung stattgefunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende Sitzungen in den Jahren
2012 und 2013 stattgefunden:
Expert Sub-Group on Public Private Partnerships:
In dieser Unterarbeitsgruppe fanden eine Telefonbesprechung am 3. Mai 2012
sowie ein Workshop am 15. und 16. Oktober 2012 statt (EU-US Open Workshop
on Cyber Security of ICS and Smart Grids).
Expert Sub-Group on Cyber Incident Management:
In dieser Unterarbeitsgruppe fand am 23. September 2013 ein Treffen statt. An
dieser Sitzung nahm das BSI teil. Eine Tagesordnung gab es nicht.
Expert Sub-Group on Awareness Raising:
Im Rahmen dieser Unterarbeitsgruppe fand am 12. Juni 2012 eine Veranstaltung
zum Thema „Involving Intermediaries in Cyber Security Awareness Raising“
statt.
Teilnehmer der High Level Group sind Vertreter der EU und der USA. Zu den
Sitzungen hat die Bundesregierung mit Ausnahme des Treffens in Athen am
Rande der 2. International Conference on Cyber-Crisis Cooperation and
Exercises keine Informationen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1646. Welche Inhalte eines „Fahrplans für gemeinsame/abgestimmte
transkontinentale Übungen zur Internetsicherheit in den Jahren 2012/2013“ hat die
Arbeitsgruppe bereits entwickelt (Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Es liegen keine Kenntnisse über Absprachen und Ergebnisse der Europäischen
Union für weitere gemeinsame/abgestimmte transkontinentale Übungen vor.
a) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur ersten dort
geplanten Übung machen (bitte Teilnehmende, Zielsetzung und Verlauf
umreißen)?
Im November 2011 fand die Planbesprechung „CYBER ATLANTIC 2011“
statt, an der das BSI teilgenommen hat. An der Übung beteiligt waren IT-
Sicherheitsexperten aus den für die Internetsicherheit zuständigen Behörden aus
zahlreichen EU-Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden „Pendants“ aus dem
DHS. Thema der Übung waren Methoden und Verfahren der internationalen
Zusammenarbeit zur Bewältigung schwerwiegender IT-Sicherheitsvorfälle und IT-
Krisen. Es wurden zwei Szenarienstränge zu „fortschrittlichen Bedrohungen
(APT)“ bzw. zu Ausfällen bei Prozesssteuerungssystemen diskutiert.
b) Welche weiteren Übungen fanden statt oder sind geplant (bitte
Teilnehmende, Zielsetzung und Verlauf umreißen)?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen zu weiteren geplanten
Übungen vor.
7. Inwiefern hat sich das „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“ in den Jahren
2012 und 2013 auch mit den Themen „Cybersicherheit“,
„Cyberkriminalität“ oder „Sichere Informationsnetzwerke“ befasst, und welche Inhalte
standen hierzu jeweils auf der Tagesordnung?
Sofern „Cybersicherheit“, „Cyberkriminalität“ oder „Sichere
Informationsnetzwerke“, „Terrorismusbekämpfung und Sicherheit“, „PNR“,
„Datenschutz“ auf der Tagesordnung standen, welchen Inhalt hatten die dort
erörterten Themen?
„EU-/US-Senior-Officials-Treffen“ werden von der Europäischen Union und
den USA wahrgenommen. Am 24. und 25. Juli 2013 fand in Wilna ein EU-US
Senior Officials Meeting zu Justiz-/Innenthemen statt. Dazu liegt der
Bundesregierung der Ergebnisbericht („Outcome of Proceedings“) vor. Eine
Unterrichtung seitens der Europäischen Union erfolgte am 11. September 2013 in der
Ratsarbeitsgruppe JAIEX. Es wurden die Themen Datenschutz und
Cybersicherheit/Cyberkriminalität angesprochen.
Laut Ergebnisbericht ist das Thema Datenschutz nur im Rahmen der nächsten
Schritte zum Datenschutzpaket angesprochen worden sowie das Abkommen
und dessen Zusammenspiel mit der Datenschutzgrundverordnung und der
Richtlinie.
Zum Thema Cybersicherheit/Cyberkriminalität erläuterte die US-Delegation die
neuen Richtlinien, die auf einer „Executive Order“ und einer „Presidential
Policy Directive“ gründen. Zwei Hauptänderungen wurden hervorgehoben: Die
Schlüsselrolle von privaten Akteuren und die Auffassung, dass eine
Unterscheidung zwischen Cybersicherheit und Infrastrukturschutz nicht mehr möglich ist.
Im Weiteren ist über den Stand und die nächsten Schritte der „EU-US Working
Group on Cyber security and Cyber crime“ gesprochen worden.
Drucksache 18/164 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Firma
Booz Allen Hamilton für die in Deutschland stationierte US Air Force
Geheimdienstinformationen analysiert (stern, 30. Oktober 2013)?
Die Firma Booz Allen Hamilton ist für die in Deutschland stationierten
Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika tätig. Grundlage dafür ist die
deutsch-amerikanische Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 2001 (geändert 2003
und 2005, BGBl. 2001 II S. 1018, 2003 II S. 1540, 2005 II S. 1115). Für jeden
Auftrag wird ein Notenwechsel geschlossen, der im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht wird. Die Pflicht zur Achtung deutschen Rechts aus Artikel II des
NATO-Truppenstatuts gilt auch für Unternehmen, die für die in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von
Amerika tätig sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist
verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die
beauftragten Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen das
deutsche Recht achten. Der Geschäftsträger der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika in Berlin hat dem Auswärtigen Amt auf Nachfrage am 2. August
2013 ergänzend schriftlich versichert, dass die Aktivitäten von Unternehmen,
die von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland
beauftragt wurden, im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und
internationalen Vereinbarungen stehen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Firma
Incadence Strategic Solutions für US-Einrichtungen in Stuttgart einen
„hoch motivierten“ Mitarbeiter sucht, der „abgefangene Nachrichten
sammeln, sortieren, scannen und analysieren“ soll?
Ein Notenwechsel gemäß o. g. Rahmenvereinbarung zu der Firma Incadence
Strategie Solutions wurde nicht geschlossen.
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung zur Aufklärung der
Berichte unternommen, und welches Ergebnis wurde hierzu bislang
erzielt?
Siehe Antwort zu Frage 8a.
9. Auf welche Weise, wem gegenüber und mit welchem Inhalt hat sich die
Bundesregierung dafür eingesetzt, dass sich die „Ad-hoc EU-US Working
Group on Data Protection“ umfassend mit den gegenüber den USA und
Großbritannien im Sommer und Herbst 2013 bekannt gewordenen
Vorwürfen der Cyberspionage auseinandersetzt (Bundestagsdrucksache
17/14739)?
Die Bundesregierung hatte einen Vertreter in die „Ad-hoc EU-US Working
Group on Data Protection“ entsandt. Die Ergebnisse der Arbeit der „Ad-hoc
EU-US Working Group on Data Protection“ sind in dem Abschlussbericht vom
27. November 2013 festgehalten (
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-
protection/news/131127_en.htm).
10. Zu welchen offenen Fragen lieferte das Treffen der „Ad-Hoc EU-US-
Arbeitsgruppe Datenschutz“ vom 6. November 2013 in Brüssel nach
Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung keine konkreten Ergebnisse?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/164a) Welche offenen Fragen sollen demnach schriftlich beantwortet
werden, und welcher Zeithorizont ist hierfür angekündigt?
b) Mit welchem Inhalt oder sogar Ergebnis wurden auf dem Treffen
Fragen zur Art und Begrenzung der Datenerhebungen, zur
Datenübermittlung, zur Datenspeicherung sowie US-Rechtsgrundlagen erörtert?
Es wird auf den Abschlussbericht vom 27. November 2013 verwiesen (vgl.
Antwort zu Frage 9).
11. Innerhalb welcher zivilen oder militärischen „Cyberübungen“ oder
vergleichbarer Aktivitäten haben welche deutschen Behörden in den letzten
fünf Jahren „Sicherheitsinjektionen“ vorgenommen, bei denen
Schadsoftware eingesetzt oder simuliert wurde, und worum handelte es sich dabei?
a) Welche Programme wurden dabei „injiziert“?
b) Wo wurden diese entwickelt, und wer war dafür jeweils
verantwortlich?
Für zivile Übungen werden grundsätzlich keine ausführbaren Schadprogramme
entwickelt, die in operativen Netzen der Übenden eingesetzt („injiziert“)
werden. Derartige „Schadprogramme“ werden in Deutschland im Rahmen der
Übung in ihrer Funktionalität und Wirkung beschrieben, und es wird dann nur
auf dieser Grundlage weitergeübt. Solche Beschreibungen sind regelmäßig Teil
des Szenarios oder von Einlagen („injects“) jeder Cyber-übenden Behörde, die
im Laufe der Übung an die Übungsspieler kommuniziert werden, um Aktionen
auszulösen. Das BSI hat bei keiner Cyber-Übung „Sicherheitsinjektionen“ im
Sinne eines physikalischen Einspielens von Schadprogrammen in
Übungssysteme vorgenommen.
Die jährlich stattfindende NATO Cyber Defence-Übung „Cyber Coalition“ nutzt
zur Überprüfung von Prozessen und Fähigkeiten im Rahmen des Schutzes der
eigenen IT-Netzwerke marktverfügbare Schadsoftwaresimulationen. Dabei
werden von Seiten der NATO-Planungsgruppe entsprechende Szenarien
erarbeitet. Die Bundeswehr war an der Erarbeitung dieser Szenarien nicht beteiligt.
12. Bei welchen Cyberübungen unter deutscher Beteiligung wurden seit dem
Jahr 2010 Szenarien „geprobt“, die „cyberterroristische Anschläge“ oder
sonstige über das Internet ausgeführte Angriffe auf kritische
Infrastrukturen sowie „politisch motivierte Cyberangriffe“ zum Inhalt hatten, und um
welche Szenarien handelte es sich dabei konkret (Bundestagsdrucksache
17/11341)?
Bei den meisten Übungen spielt die Täterorientierung („cyberterroristische
Anschläge“, „politisch motivierte Cyberangriffe“) keine Rolle, da es um die
Koordination der Krisenmanagementmaßnahmen und die technische Problemlösung
geht.
2010/2011:
Vorbemerkung:
Die jährlich stattfindende Cyber Defence Übungsserie „Cyber Coalition“ der
NATO nutzt der aktuellen Bedrohungssituation angepasste Szenarien zur
Simulation von IT-Angriffen auf das IT-System der NATO und der Übungsteilnehmer
in unterschiedlichen Ausprägungen. Das für die Übung erstellte
Übungshandbuch enthält auch Szenarien mit kritischen Infrastrukturen. Die Bundeswehr
nimmt jedoch nur an Szenarien teil, die das IT-System der Bundeswehr unmit-
Drucksache 18/164 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetelbar betreffen. Bei der Cyber Defence Übung „Locked Shields“, die durch das
Cooperative Cyber Defence Center of Excellence (CCDCoE) durchgeführt
wird, werden in einer geschlossenen Testumgebung durch sogenannte Blue
Teams verteidigte IT-Systeme durch Red Teams mit entsprechenden
Werkzeugen und marktverfügbarer Schadsoftwaresimulation angegriffen.
● 2010, Bundessonderlage IT im Rahmen der LÜKEX 2009/10, Szenario:
Störungen auf verschiedenen Ebenen der Internetkommunikation in
Deutschland (OSI-Layer).
● EU CYBER EUROPE 2010, Szenario: Ausfall von fiktiven Internet-
Hauptverbindungen zwischen den Teilnehmerländern.
● NATO CYBER COALITION 2010 (siehe Vorbemerkung)
● Cyberstorm III (Verweis auf die „VS-NfD“ eigestufte Anlage)*
● EU EUROCYBEX. (Verweis auf die „VS-NfD“ eingestufte Anlage)*
● LÜKEX 2011, Szenario: Länderübergreifendes IT-Krisenmanagement vor
dem Hintergrund vielfältiger fiktiver IT-Angriffe auf kritische IT-
Infrastrukturen in Deutschland. Konkret sah das Übungsszenario IT-Störungen vor,
welche durch zielgerichtete elektronische Angriffe verursacht wurden und zu
Beeinträchtigungen im Bereich von sowohl öffentlich als auch privat
betriebenen Kritischen Infrastrukturen führten.
● EU-US CYBER ATLANTIC, Szenario: „Fortschrittliche Bedrohungen
(APT)“ mit Verlust vertraulicher Daten und Ausfälle bei
Prozesssteuerungssystemen.
● NATO CYBER COALITION 2011 (siehe Vorbemerkung)
2012
● LOCKED SHIELD 2012 des NATO Cooperative Cyber Defence Centre of
Excellence (siehe Vorbemerkung)
● EU CYBER EUROPE 2012, Szenario: Abwehr von Distributed Denial of
Service (DDoS), Angriffe einer fiktiven Angreifergruppe gegen verschiedene
Online Angebote in den Teilnehmerländern, wie z. B. E-Government-
Anwendungen und Online-Banking.
● NATO CYBER COALITION 2012 (siehe Vorbemerkung und Verweis auf
die „VS-NfD“ eingestufte Anlage)*
2013
● LOCKED SHIELD 2013 des NATO Cooperative Cyber Defence Centre of
Excellence, (siehe Vorbemerkung)
● Cyberstorm IV (Verweis auf die „VS-NfD“ eingestufte Anlage)*
● NATO CYBER COALITION 2013 (siehe Vorbemerkung)
13. Inwieweit bzw. mit welchem Inhalt oder konkreten Maßnahmen sind
Behörden der Bundesregierung mit „Cyber Situation Awareness“ oder
„Cyber Situation Prediction“ beschäftigt, bzw. welche Kapazitäten sollen
hierfür entwickelt werden?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/164a) Haben Behörden der Bundesregierung jemals von der Datensammlung
„Global Data on Events, Location and Tone” (GDELT) oder dem
Dienst „Recorded Future“ Gebrauch gemacht?
b) Falls ja, welche Behörden, auf welche Weise, und inwiefern hält die
Praxis an?
Das BSI betreibt seit der Feststellung des Bedarfs im „Nationalen Plan zum
Schutz von Informationsinfrastrukturen“ 2005 das IT-Lagezentrum mit dem
Auftrag, jederzeit über ein verlässliches Bild der aktuellen IT-Sicherheitslage in
Deutschland zu verfügen, um den Handlungsbedarf und die Handlungsoptionen
bei IT-Sicherheitsvorfällen sowohl auf staatlicher Ebene als auch in der
Wirtschaft schnell und kompetent einschätzen zu können. Darüber hinaus wurde im
Jahr 2011 im Rahmen der Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie für
Deutschland das Nationale Cyberabwehrzentrum für den behördenübergreifenden
Informationsaustausch zur Bedrohungslage und zur Koordinierung von Maßnahmen
gegründet.
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages führt das Amt für militärischen
Abschirmdienst (MAD) in der Abschirmlage auch ein Lagebild hinsichtlich der
gegen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
gerichteten IT-Angriffe mit mutmaßlich nachrichtendienstlichem Hintergrund.
Anlassbezogen werden die IT-Sicherheitsorganisationen der Bundeswehr,
gegebenenfalls auch unmittelbar die entsprechend betroffenen Dienststellenleiter
bzw. Funktionsträger, durch den MAD beraten und Sicherheitsempfehlungen
ausgesprochen.
Es liegen keine Kenntnisse zu der in der Frage genannten Datensammlung bzw.
des genannten Dienstes vor.
14. Inwieweit treffen Zeitungsmeldungen (Guardian vom 1. November 2013,
Süddeutsche Zeitung vom 1. November 2013) zu, wonach Geheimdienste
Großbritanniens mit deren deutschen Partnern beraten hätten, wie
Gesetzesbeschränkungen zum Abhören von Telekommunikation „umschifft“
oder anders ausgelegt werden könnten („The document also makes clear
that British intelligence agencies were helping their German counterparts
change or bypass laws that restricted their ability to use their advanced
surveillance technology“; „making the case for reform“)?
Diese Meldungen treffen nicht zu.
a) Inwieweit und bei welcher Gelegenheit haben sich deutsche und
britische Dienste in den vergangenen zehn Jahren über die Existenz,
Verabschiedung oder Auslegung entsprechender Gesetze ausgetauscht?
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst
(BND) und dem GCHQ finden und fanden zahlreiche Treffen statt. Bei einigen
dieser Treffen wurde auch der Austausch von Ergebnissen aus der
Fernmeldeaufklärung thematisiert. Darüber hinaus wurde durch den BND auf die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Artikel-10-Gesetz) hingewiesen. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zu den angesprochenen Themen
keine Gespräche geführt.
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein als streng geheim
deklariertes Papier des US-Geheimdienstes NSA aus dem Januar 2013,
worin die Bundesregierung wegen ihres Umgangs mit dem G-10-
Gesetz gelobt wird („Die deutsche Regierung hat ihre Auslegung des
G-10-Gesetzes geändert, um dem BND mehr Flexibilität bei der Wei-
Drucksache 18/164 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetergabe geschützter Daten an ausländische Partner zu ermöglichen“,
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL vom 1. November 2013)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Pressemeldungen
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
c) Inwieweit trifft die dort gemachte Aussage (auch in etwaiger
Unkenntnis des Papiers), nämlich dass der BND nun „flexibler“ bei der
Weitergabe von Daten agiere, nach Einschätzung der Bundesregierung zu?
Der BND agiert im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
d) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, ob tatsächlich seit der Reform des
G-10-Gesetzes in den Jahren 2008/2009 mehr bzw. weniger Daten an
die USA oder Großbritannien übermittelt wurden, und was kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?
Die Kooperation des BND mit anderen Nachrichtendiensten findet auf
gesetzlicher Grundlage statt, insbesondere des BND- und Artikel-10-Gesetzes (G10).
Im Rahmen des Artikel-10-Gesetzes fanden lediglich im Jahre 2012 in zwei
Fällen Übermittlungen anlässlich eines derzeit noch laufenden Entführungsfalls an
die NSA statt. Eine Übermittlung an den britischen Nachrichtendienst erfolgte
nicht.
Für das BfV existiert zur der Zeit vor 2009 bzw. 2008 keine
Übermittlungsstatistik, die die gewünschte Vergleichsbetrachtung ermöglichen würde. Allgemein
ist darauf hinzuweisen, dass § 4 Absatz 4 G10, der Grundlage für die
Übermittlung von G10-Erkenntnissen aus der Individualüberwachung des BfV ist, nur
durch das Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2499) geändert worden ist und
zwar, indem in Nummer 1 Buchstabe a zusätzlich auf den neuen § 3 Absatz 1a
verwiesen wird. Damit wurde gewährleistet, dass tatsächliche Anhaltspunkte für
die Planung bzw. Begehung bestimmter Straftaten nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz an die zur Verhinderung und Aufklärung dieser Taten zuständigen
Stellen weitergegeben werden können. Die Erhebungsbefugnis des neuen § 3
Absatz 1a – in Bezug auf Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord
deutscher Schiffe außerhalb deutscher Hoheitsgewässer befinden – ist auf den BND
beschränkt.
15. Inwieweit trifft die Aussage des Nachrichtenmagazins „FAKT“ (11.
November 2013) zu, wonach seitens des BND „der gesamte Datenverkehr
[des Internets] per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt [wurde]“, da
dieser „ständig über Ländergrenzen fließen würde“, und die
Kommunikation dann vom BND abgehört werden könne, ohne sich an die
Beschränkungen des G-10-Gesetzes zu halten?
Die Aussage trifft nicht zu und wird vom BND nicht vertreten.
Die Fernmeldeaufklärung in Deutschland erfolgt auf Grundlage einer G10-
Anordnung unter Beachtung der Vorgaben von § 10 Absatz 4 G10 (geeignete
Suchbegriffe, angeordnetes Zielgebiet, angeordnete Übertragungswege, angeordnete
Kapazitätsbeschränkung). Eine Überwachung des gesamten Internetverkehres
durch den BND erfolgt dabei nicht.
16. Inwiefern sind Behörden der Bundesregierung im Austausch mit welchen
Partnerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der USA
oder Großbritanniens hinsichtlich erwarteter „DDoS-Attacken“, die unter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/164anderem unter den Twitter-Hashtags #OpNSA oder #OpPRISM
besprochen werden?
Inwiefern existieren gemeinsame Arbeitsgruppen oder fallbezogene,
anhaltende Ermittlungen zu den beschriebenen Vorgängen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es hierzu keinen Austausch mit
Partnerbehörden der EU-Mitgliedstaaten oder der USA.
17. Welche Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie
anderer Länder sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung am
zivil-militärischen US-Manöver „Cyberstorm IV“ aktiv beteiligt, und
welche hatten eine beobachtende Position inne?
a) Welches Ziel verfolgt „Cyberstorm IV“ im Allgemeinen, und
inwiefern werden diese in zivilen, geheimdienstlichen und militärischen
„Strängen“ unterschiedlich ausdefiniert?
b) Wie ist das Verhältnis von zivilen zu staatlichen Akteuren bei
Cyberstorm IV?
Deutschland war mit dem BSI an einem von der eigentlichen US-Übung
getrennten, eigenständigen zivilen Strang von „Cyber Storm IV“ beteiligt. In
diesem galt es, die internationale Zusammenarbeit im IT-Krisenfall zu verbessern.
Übende Nationen waren hier neben Deutschland auch Australien, Kanada,
Frankreich, Japan, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Ungarn
und die USA (Teile des US-CERT). Der Bundesregierung liegen nur
Informationen zu dieser Teilübung vor. An dem Strang von „Cyber Storm IV“, an dem
Deutschland beteiligt war, nahmen nur staatliche Akteure teil.
18. Welche US-Ministerien bzw. -Behörden sind bzw. waren nach Kenntnis
der Bundesregierung an „Cyberstorm IV“ im Allgemeinen beteiligt?
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller starken militärischen
Beteiligung bei der „Cyberstorm IV“?
Deutschland war an einem von der eigentlichen US-Übung getrennten,
eigenständigen zivilen Strang von „Cyber Storm IV“ beteiligt; deshalb kann keine
Aussage zu möglichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus einer
militärischen Beteiligung gemacht werden.
b) Wie viele Angehörige welcher deutscher Behörden haben an welchen
Standorten teilgenommen?
Für das BSI haben ca. 40 Mitarbeiter am Standort Bonn teilgenommen.
c) Welche US-Ministerien bzw. -Behörden waren an „Cyberstorm IV“ an
jenen „Strängen“ beteiligt, an denen auch deutsche Behörden
teilnahmen?
An dem Strang von „Cyber Storm IV“, an dem Deutschland beteiligt war, nahm
für die USA das DHS mit dem US-CERT teil.
Drucksache 18/164 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wie ist bzw. war die Übung nach Kenntnis der Bundesregierung
strukturell angelegt, und welche Szenarien wurden durchgespielt?
Wie viele Personen haben insgesamt an der Übung „Cyberstorm IV“
teilgenommen?
Die Übung war als verteilte „Stabsrahmenübung“ angelegt, bei der die
jeweiligen Krisenstäbe oder Krisenreaktionszentren der Teilnehmerländer von ihren
örtlichen Einrichtungen aus das internationale IT-Krisenmanagement übten
(zusätzlich: Verweis auf die „VS-NfD“ eingestufte Anlage).*
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Personen in den
jeweiligen Ländern teilgenommen haben.
20. Worin bestanden die Aufgaben der 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des BSI und des Mitarbeiters des BKA bei der Übung „Cyberstorm III“
(und falls ebenfalls zutreffend, auch bei „Cyberstorm IV), und wie haben
sich diese eingebracht?
Das BSI hat bei beiden Übungen im Rahmen seiner Aufgabe als nationales IT-
Krisenreaktionszentrum auf Basis der eingespielten Informationen
Lagefeststellungen zusammengestellt und fiktive Maßnahmenempfehlungen für (simulierte)
nationale Stellen in den Zielgruppen des BSI erstellt. Wesentlicher Fokus wurde
auf den internationalen Informationsaustausch und die multinationale
Zusammenarbeit gelegt. Bei „Cyberstorm IV“ wurde zusätzlich die 24/7-Schichtarbeit
geübt. Bei beiden Übungen war das BSI in der Vorbereitung und lokalen
Übungs- und Einlagensteuerung aktiv.
Bei der „Cyberstorm III“ hatte das BKA die Aufgabe, zu beraten, welche
strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen des Szenarios denkbar und erforderlich
gewesen wären. Das BKA hat an der Übung „Cyber Storm IV“ nicht
teilgenommen.
21. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihre
Unterstützung der „Cyberstorm“-Übungen der USA dabei half, Kapazitäten zu
entwickeln, die für digitale Angriffe oder auch Spionagetätigkeiten genutzt
werden können, mithin die nun bekannt gewordenen US-
Spähmaßnahmen auf die deutsche Beteiligung an entsprechenden Kooperationen
zurückgeht?
An den Strängen von „Cyber Storm“, an denen deutsche Behörden beteiligt
waren, wurden ausschließlich defensive Maßnahmen wie technische Analysen,
organisatorische Empfehlungen und Maßnahmen bei der Bearbeitung von
großen IT-Sicherheitsvorfällen geübt. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse,
die darauf schließen lassen, dass die Übungen Angriffskompetenzen hätten
fördern können.
22. Welche Kooperationen existieren zwischen dem BSI und militärischen
Behörden oder Geheimdiensten des Bundes?
Der gesetzliche Auftrag des BSI als nationale, zivile IT-Sicherheitsbehörde
besteht ausschließlich in der präventiven Förderung der Informations- und
Cybersicherheit. Die Aufgabe des BSI ist die Förderung der Sicherheit in der Informa-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/164tionstechnik, insbesondere die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der
Informationstechnik des Bundes. Gemäß seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ist
das BSI der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister aller Behörden des Bundes. Dies
schließt die Beratung der Bundeswehr in Fragen der präventiven IT-Sicherheit
ein.
Im Bereich der Cybersicherheit findet eine regelmäßige Zusammenarbeit mit
dem CERT der Bundeswehr (CERT-Bw) sowie der zugehörigen Fachaufsicht im
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw) zu IT-Sicherheitsvorfällen, zum IT-Krisenmanagement und bei
Übungen statt. Des Weiteren unterstützt das BSI im Rahmen seines gesetzlichen
Auftrages gemäß § 5 des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der
Informationstechnik des Bundes (BSIG) das BfV, zum Beispiel zum Schutz der
Regierungsnetze bei der Analyse nachrichtendienstlicher elektronischer Angriffe auf
die Bundesverwaltung. Auf konkreten Anlass hin haben das BfV und der BND
gemäß 3 BSIG zudem die Möglichkeit, an das BSI ein Ersuchen um
Unterstützung zu stellen.
Darüber hinaus findet auf der Grundlage der Cyber-Sicherheitsstrategie für
Deutschland innerhalb des Cyberabwehrzentrums eine Kooperation mit der
Bundeswehr, dem MAD, dem BfV und dem BND statt. Das Cyber-
Abwehrzentrum arbeitet unter Beibehaltung der Aufgaben und Zuständigkeiten der
beteiligten Behörden auf kooperativer Basis und wirkt als Informationsdrehscheibe.
Über eigene Befugnisse verfügt das Cyberabwehrzentrum nicht.
23. Auf welche weitere Art und Weise wäre es möglich oder wird sogar
praktiziert, dass militärische Behörden oder Geheimdienste des Bundes von
Kapazitäten oder Forschungsergebnissen des BSI profitieren?
Das BSI ist im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags der zentrale IT-
Sicherheitsdienstleister der gesamten Bundesverwaltung. Die Produkte und
Dienstleistungen des BSI wie z. B. IT-Lageberichte, Warnmeldungen und IT-
Sicherheitsempfehlungen werden grundsätzlich allen Behörden des Bundes zur Verfügung
gestellt. Des Weiteren bietet das BSI eine IT-Sicherheitszertifizierung für IT-
Produkte und -Systeme sowie eine Zulassung von IT-Komponenten für den
Geheimschutz an. Da das BSI selbst keine Forschungsarbeit betreibt, sind
Forschungsergebnisse folglich kein Bestandteil des BSI-Produktangebots.
24. Welche Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
anderer Länder sowie sonstige, private oder öffentliche Einrichtungen
sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen
Aufgaben am NATO-Manöver „Cyber Coalition 2013“ aktiv beteiligt, und
welche hatten eine beobachtende Position inne (bitte auch die Behörden der
Teilnehmenden aufführen)?
An der Übung „Cyber Coalition 2013“ (25. bis 29. November 2013) nahmen
alle 28 NATO-Mitgliedstaaten sowie Österreich, Finnland, Irland, Schweden
und die Schweiz teil. Neuseeland und die EU hatten Beobachterstatus (Quelle:
www.nato.int/cps/da/natolive/news_105205.htm). Das BSI war in seiner Rolle
als National Cyber Defense Authority (NCDA) gegenüber der NATO als
zentrales Element des nationalen IT-Krisenmanagements aktiv.
Die Bundeswehr beteiligte sich mit BAAINBw (Standort Lahnstein), CERT-Bw
(Standort Euskirchen), Betriebszentrum IT-System Bundeswehr (Standort
Rheinbach) und CERT BWI (Standort Köln-Wahn) an der Übung (25. bis
29. November 2013). Diese Organisationselemente haben die Aufgabe, im
Drucksache 18/164 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNATO-Kontext den Schutz des IT-Systems der Bundeswehr im Rahmen des
Risiko- und IT-Krisenmanagements in der Bundeswehr sicherzustellen.
Das MAD-Amt nahm am Standort Köln teil. Der MAD hat im Rahmen der
Übung die Aufgabe, nachrichtendienstliche Erkenntnisse an die zuständigen
Vertreter der Bundeswehr zu übermitteln.
a) Welches Ziel verfolgt „Cyber Coalition 2013“, und welche Szenarien
wurden hierfür durchgespielt?
Ziel dieser Übung war die Anwendung von Verfahren der NATO im
multinationalen Informationsaustausch. Es sollte das Incident Handling im Rahmen des
Schutzes kritischer Informationsinfrastrukturen zur Eindämmung der
Auswirkungen einer internationalen Cyber-Krise geübt werden. Aus den
Übungserfahrungen heraus werden bestehende Verfahren harmonisiert und, wenn notwendig,
neue Verfahren entwickelt. Die nationalen Übungsziele betrafen deutsche
IT-Krisenmanagementprozesse mit der NATO sowie interne Verfahren und
Prozesse.
Weitere Ausführungen sind der VS-NfD-Anlage zu entnehmen.*
b) Wer war für die Erstellung und Durchführung der Szenarien
verantwortlich?
In verschiedenen Sitzungen der Vorbereitungsteams der teilnehmenden
Nationen unter der Federführung der North Atlantic Treaty Organisation Computer
Incident Response Capability (NATO-CIRC) wurden die Rahmenbedingungen
für das Gesamtszenario sowie die Teilstränge vorgegeben. Für Deutschland
waren das BSI, das BAAINBw und das CERT-Bw beteiligt.
c) An welchen Standorten fand die Übung statt, bzw. welche weiteren
Einrichtungen außerhalb Estlands sind oder waren angeschlossen?
An den Strängen, an denen Deutschland teilnahm, waren neben der zentralen
Übungssteuerung in Tartu in Estland, das BSI in Bonn, das BAAIN-Bw in
Koblenz, das CERT-Bw in Euskirchen sowie das Betriebszentrum IT-System
der Bundeswehr in Rheinbach beteiligt. Weitere Informationen liegen nicht vor.
d) Wie hat sich die Bundesregierung in die Vor- und Nachbereitung von
„Cyber Coalition 2013“ eingebracht?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.
25. Wann, mit welcher Tagesordnung, und mit welchem Ergebnis hat sich das
deutsche „Cyberabwehrzentrum“ mit den bekannt gewordenen
Spionagetätigkeiten Großbritanniens und der USA in Deutschland seit Juni 2013
befasst?
Die Thematik war Bestandteil der täglichen Lagebeobachtung durch das
Cyberabwehrzentrum.
26. Wie viele Bedienstete von US-Behörden des Innern oder des Militärs sind
an der Botschaft und den Generalkonsulaten in der Bundesrepublik
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/164Deutschland über die Diplomatenliste gemeldet, und welchen jeweiligen
Diensten oder Abteilungen werden diese zugerechnet?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, wie viele entsandte Bedienstete
der hier akkreditierten US-Missionen den US-Behörden des Innern zuzurechnen
sind. Entsprechend den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über
Diplomatische Beziehungen wird das Personal beim Militärattachéstab separat
erfasst, da für den Militärattaché ein gesondertes Akkreditierungsverfahren
vorgesehen ist.
Bei der US-Botschaft in Berlin sind zurzeit 155 Entsandte angemeldet, davon 92
zur Diplomatenliste (Rest entsandtes verwaltungstechnisches Personal).
Hiervon sind sieben Diplomaten dem Militärattachéstab zugeordnet, weitere drei
dem „Office of Defense Cooperation“ (Wehrtechnik).
Nachfolgend die Zahlen für die US-Generalkonsulate:
● Außenstelle Bonn: zwei Entsandte, beide „Office of Defense Cooperation“
(Wehrtechnik),
● Düsseldorf: zwei Entsandte, beide zur Konsularliste angemeldet,
● Frankfurt: 428 Entsandte, davon 28 zur Konsularliste angemeldet (Rest
entsandtes verwaltungstechnisches Personal). Die hohe Zahl an
verwaltungstechnischem Personal erklärt sich aus der Tatsache, dass von dort aus
Verwaltungstätigkeiten (z. B. Logistikunterstützung, Beschaffungen,
Transportwesen, Wartung und Instandhaltung) mit regionaler und teilweise
überregionaler Zuständigkeit für alle US-Vertretungen in Deutschland und Europa
wahrgenommen werden. Entsprechend ist der Anteil an
verwaltungstechnischem Personal an den anderen US-Vertretungen in Deutschland geringer.
● Hamburg: sechs Entsandte, davon einer zur Konsularliste angemeldet (Rest
entsandtes verwaltungstechnisches Personal),
● Leipzig: zwei Entsandte, beide zur Konsularliste angemeldet,
● München: 26 Entsandte, davon 13 zur Konsularliste angemeldet (Rest
entsandtes verwaltungstechnisches Personal).
27. Worin besteht die Aufgabe der insgesamt zwölf Verbindungsbeamten und
Verbindungsbeamtinnen des Department of Homeland Security (DHS),
die beim Bundeskriminalamt akkreditiert sind (Bundestagsdrucksache 17/
14474)?
Beim BKA sind derzeit lediglich sechs Verbindungsbeamte (VB) der US-
Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration Customs Enforcement“ – ICE),
welche dem DHS unterstellt ist, gemeldet. Irrtümlich war in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474
vom 1. August 2013 angegeben, dass zwölf VB gemeldet seien. Die VB
verrichten ihren Dienst im US-amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt/Main.
Das ICE befasst sich mit Einwanderungs- sowie Zollstraftaten.
28. Welche weiteren Inhalte der Konversation (außer zur „Bedeutung
internationaler Datenschutzregeln“) kann die Bundesregierung zum
„Arbeitsessen der Minister über transatlantische Themen“ beim Treffen der G6-
Staaten mit US-Behörden hinsichtlich der Spionagetätigkeiten von US-
Geheimdiensten „zur Analyse von Telekommunikations- und Internetdaten“
Drucksache 18/164 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemitteilen (bitte ausführlicher angeben als in der Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14833)?
Bei dem Arbeitsessen sagte US-Justizminister Eric Holder ferner zu, sich für
eine weitere Aufklärung der Sachverhalte einzusetzen.
29. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur ersten und
zweiten Teilfrage der Schriftlichen Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/36
nach möglichen juristischen und diplomatischen Konsequenzen machen,
da aus Sicht der Fragesteller der Kern der Fragen unberührt, mithin
unbeantwortet bleibt?
a) Auf welche Weise wird hierzu „aktiv Sachverhaltsaufklärung“
betrieben, und welche Aktivitäten unternahmen welche Stellen der
Bundesregierung hierzu?
b) Welche Erkenntnisse zur möglichen Überwachung der Redaktion des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ bzw. ausländischer
Mitarbeiter konnten dabei bislang gewonnen werden?
Die Bundesregierung prüft die einzelnen Vorwürfe, beispielsweise durch die im
BfV eingerichtete Sonderauswertung „Technische Aufklärung durch US-
amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste mit Bezug zu
Deutschland“. Zu möglichen Konsequenzen kann die Bundesregierung erst Stellung
nehmen, wenn ein konkreter Sachverhalt vorliegt.
30. Worin bestand der „Warnhinweis“, den das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) nach einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (10.
November 2013) an die Länder geschickt hat?
a) Auf welche konkreten Quellen stützt das Amt seine Einschätzung einer
„nicht auszuschließenden Emotionalisierung von Teilen der
Bevölkerung“?
b) Welche Ereignisse hielt das BfV demnach für möglich oder sogar
wahrscheinlich?
c) Welche Urheber/Urheberinnen hatte das BfV hierfür vermutet?
d) Inwiefern war die „Warnung“ mit dem BKA abgestimmt?
e) Aus welchem Grund wurde eine Frage des Leiters des rheinland-
pfälzischen Verfassungsschutzes, Hans-Heinrich Preußinger, der sich
ebenfalls nach dem „Warnhinweis“ erkundigte, nicht beantwortet?
f) Welche weiteren Landesregierungen haben ähnliche Anfragen gestellt,
und in welcher Frist wurde ihnen wie geantwortet?
Vor dem Hintergrund der Berichterstattung und der intensiv geführten
Diskussionen über NSA-Abhörmaßnahmen erschien eine abstrakte Gefährdung US-
amerikanischer Einrichtungen nicht ausgeschlossen. Das genannte Schreiben
diente rein präventiv dazu, bezüglich dieser Situation zu sensibilisieren. Es
lagen aber keine Erkenntnisse hinsichtlich einer konkreten Gefährdung US-
amerikanischer Einrichtungen und Interessen in Deutschland vor.
31. Auf welche Weise wird die Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob die
NSA im neuen US-Überwachungszentrum in Erbenheim bei Wiesbaden
tätig ist (Bundestagsdrucksache 17/14739)?
Die US-Streitkräfte sind im Infrastrukturverfahren nach dem
Verwaltungsabkommen Auftragsbautengrundsätze ABG 1975 nicht gehalten, Aussagen über
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/164den oder die Nutzer eines geplanten Bauprojektes gegenüber Deutschland zu
treffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 46 bis 49
auf Bundestagsdrucksache 17/14739 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/14560 verwiesen.
Das BfV wird die Frage einer etwaigen Präsenz der NSA in Erbenheim zunächst
im Rahmen der bestehenden Kontakte zu US-Diensten klären.
32. Aus welchem Grund wurde die Kooperationsvereinbarung vom 28. April
2002 zwischen BND und NSA, u. a. bezüglich der Nutzung deutscher
Überwachungseinrichtungen, wie in Bad Aibling, dem Parlamentarischen
Kontrollgremium des Deutschen Bundestages erst elf Jahre später, am
20. August 2013, zur Einsichtnahme übermittelt (Bundestagsdrucksache
17/14739)?
Die im Jahr 2002 vorgeschriebene Unterrichtungspflicht der Bundesregierung
gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ergab sich bis zum
Jahr 2009 aus § 2 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) a. F. Der Wortlaut der Regelung
deckt sich mit der seit 2009 geltenden Bestimmung in § 4 Absatz 1: „Die
Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend
über die allgemeine Tätigkeit der in § 1 Absatz 1 genannten Behörden und über
Vorgänge besonderer Bedeutung. Auf Verlangen des PKGr hat die
Bundesregierung auch über sonstige Vorgänge zu berichten.“ Das Gesetz schreibt nicht vor,
in welcher Art und Weise diese Unterrichtung erfolgt.
33. Welches Ziel verfolgte die Übung „BOT12“, und wer nahm daran aktiv
bzw. in beobachtender Position teil (Ratsdok. 5794/13,
https://tem.li/
mw1xt)?
Wie wurden die dort behandelten Inhalte „test mitigation strategies and
preparedness for loss of IT“ und „test Crisis Management Team“ nach
Kenntnis der Bundesregierung nachträglich bewertet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
34. Auf welche Weise arbeiten Bundesbehörden oder andere deutsche Stellen
mit dem ACDC auf europäischer Ebene zusammen?
Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die
ebenfalls beteiligten Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e. V., das Unternehmen Cassidian sowie der Internet-
Knotenpunkt DE-CIX?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten keine Bundesbehörden mit dem
ACDC zusammen.
35. Wofür wird im BKA derzeit eine „Entwickler/in bzw. Programmierer/in
mit Schwerpunkt Analyse“ gesucht (
http://tinyurl.com/myr948t)?
a) Welche „Werkzeuge für die Analyse großer Datenmengen“ sowie zur
„Operative[n] Analyse von polizeilichen Ermittlungsdaten“ sollen
dabei entwickelt werden?
b) Welche Funktionalitäten der „Datenaufbereitung, Zusammenführung
und Bewertung“ soll die Software erfüllen?
Drucksache 18/164 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Auf welche Datenbanken soll nach derzeitigem Stand zugegriffen
werden dürfen, und welche Veränderungen sind vom BKA hierzu
anvisiert?
Die Stelle ist für Serviceaufgaben im Bereich der operativen Analyse
ausgeschrieben. Dort werden die Ermittlungsreferate bei der Auswertung von
digitalen Daten unterstützt, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren erhoben
wurden. Ziel ist nicht die Entwicklung einer bestimmten Software, sondern die
anlassbezogene Schaffung von Lösungen für Datenaufbereitungs- und
Darstellungsprobleme.
Die im Einzelfall zu analysierenden Daten stammen aus operativen
Maßnahmen. Falls erforderlich, kann ein Datenabgleich mit Daten aus den polizeilichen
Informationssystemen INPOL und b-case erfolgen.
36. Welche weiteren, im Ratsdokument 5794/13 genannten Veranstaltungen
beinhalteten nach Kenntnis der Bundesregierung Elemente zu
„Cybersicherheit“?
Im Ratsdokument 5794/13 werden folgende Übungen genannt, die nach
Kenntnis der Bundesregierung Elemente zu „Cybersicherheit“ beinhalten:
● Cyber Europe 2014,
● EuroSOPEx series of exercises,
● Personal Data Breach EU Exercise.
a) Wer nahm daran teil?
Cyber-Europe 2014: Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen
EuroSOPEX series of exercise: Es liegen der Bundesregierung hierzu keine
Informationen vor.
Personal Data Breach EU Exercise: Es liegen der Bundesregierung hierzu keine
Informationen vor.
b) Welchen Inhalt hatten die Übungen im Allgemeinen bzw. die Teile zu
„Cybersicherheit“ im Besonderen?
Cyber-Europe 2014: Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
EuroSOPEX series of exercise: In dieser Übungsserie, organisiert von ENISA,
geht es um die nationale und multinationale Anwendung der Europäischen
Standard Operating Procedures (SOP) (Verfahren zur Reaktion auf IT-Krisen mit
einer europäischen Dimension).
Personal Data Breach EU Exercise: Es liegen der Bundesregierung hierzu keine
Informationen vor.
37. Welche Treffen der „Friends of the Presidency Group on Cyber Issues“
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 stattgefunden,
wer nahm daran jeweils teil, und welche Tagesordnung wurde behandelt?
Die folgenden Treffen der „Friends oft the Presidency Group on Cyber Issues“
(Cyber-FoP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013
stattgefunden (die jeweilige Agenda ist als Anlage beigefügt – auch abrufbar unter http://
register.consilium.europa.eu/servlet/driver?typ=&page=Simple&lang=EN):
● 25. Februar 2013 (CM 1626/13),
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/164● 15. Mai 2013 (CM 2644/13),
● 3. Juni 2013 (CM 3098/13),
● 15. Juli 2013 (CM 3581/13),
● 30. Oktober 2013 (CM 4361/1/13),
● 3. Dezember 2013 (CM 5398/13).
An den Sitzungen nehmen regelmäßig Vertreter vom Bundesministerium des
Innern und des Auswärtigen Amts sowie anlassbezogen Vertreter weiterer
Ressorts wie des Bundesministeriums der Finanzen oder des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie teil.
38. Welche Planungen existieren für eine Übung „Cyber Europe 2014“, und
wer soll daran aktiv bzw. in beobachtender Position beteiligt sein?
Die Übungsserie „Cyber Europe 2014“ befindet sich in Vorbereitung. Zur
Teilnahme eingeladen werden nach jetzigem Kenntnisstand Behörden aus dem
IT-Sicherheits-Umfeld der EU-Mitgliedstaaten, das CERT-EU sowie die EFTA-
Partner. Es liegen keine Kenntnisse über Einladungen anderer Staaten und/oder
Organisationen vor.
a) Wie soll die Übung angelegt sein, und welche Szenarien werden
vorbereitet?
Die Übung wird voraussichtlich dreigeteilt mit einem übergreifenden
Gesamtszenario angelegt.
Dabei soll in drei Teilübungen jeweils ein Aspekt der Zusammenarbeit
● der technischen CERT-Arbeitsebene (technische Analysten) oder
● der jeweiligen IT-Krisenstäbe oder Krisenreaktionszentren der
Teilnehmerländer von ihren örtlichen Einrichtungen aus als verteilte
„Stabsrahmenübung“ oder
● der ministeriellen Ebene für politische Entscheidungen geübt werden.
Die Abstimmung der Mitgliedstaaten für das Szenario ist noch nicht
abgeschlossen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern „Cyber
Europe 2014“ als „dreilagige Übung“ angelegt und sowohl technisch,
operationell und politisch tätig werden soll (
www.enisa.europa.eu
„Multilateral Mechanisms for Cyber Crisis Cooperations“)?
Auf die Antwort zu Frage 38a wird verwiesen.
c) Inwiefern soll hierfür auch der „Privatsektor“ eingebunden werden?
Es ist geplant, mindestens für die operationelle, ggf. auch die technische
Teilübung den „Privatsektor“ in Form einzelner nationaler Unternehmen der
Kritischen Infrastrukturen einzubinden.
d) Welche deutschen Behörden sollen nach jetzigem Stand an welchen
Standorten an der „Cyber Europe 2014“ teilnehmen?
An der „Cyber Europe 2014“ sollen nach jetzigem Stand das BSI und die
Bundesnetzagentur teilnehmen.
Drucksache 18/164 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. Welche Ergebnisse zeitigte das am 14. Juni 2013 veranstaltete
„Krisengespräch“ mehrerer Bundesministerien mit Unternehmen und Verbänden
der Internetwirtschaft für das Bundesinnenministerium, und welche
weiteren Konsequenzen folgten daraus (Bundestagsdrucksache 17/14739)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. September 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14739) bereits dargestellt wurde, erfolgte das informelle Gespräch auf
eine kurzfristige Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie. Es sollte vor allem einem frühen Meinungs- und Informationsaustausch
dienen. Konkrete Ergebnisse oder Schlussfolgerungen waren nicht zu erwarten.
Die beteiligten Wirtschaftskreise konnten zu diesem Zeitpunkt noch keine
weiterführenden Erkenntnisse liefern.
40. Inwieweit wurde das Umgehen von Verschlüsselungstechniken nach
Kenntnis der Bundesregierung in internationalen Gremien oder Sitzungen
multilateraler Standardisierungsgremien (insbesondere European
Telecommunications Standards Institute – ETSI) thematisiert?
41. An welchen Sitzungen des ETSI oder anderer Gremien, an denen
Bundesbehörden sich zum Thema austauschten, nahmen – soweit bekannt und
erinnerlich – welche Vertreter/Vertreterinnen von US-Behörden oder Firmen
teil?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
42. Würde die Bundesregierung das Auftauchen von „Stuxnet“ mittlerweile
als „cyberterroristischen Anschlag“ kategorisieren
(Bundestagsdrucksache 17/7578)?
a) Inwieweit liegen ihr mittlerweile „belastbare Erkenntnisse zur
konkreten Urheberschaft“ von „Stuxnet“ vor?
b) Inwiefern hält sie einen „nachrichtendienstlichen Hintergrund des
Angriffs“ für weiterhin wahrscheinlich oder sogar belegt?
c) Welche Anstrengungen hat sie in den Jahren 2012 und 2013
unternommen, um die Urheberschaft von „Stuxnet“ aufzuklären?
Die Bundesregierung wertet den Fall „Stuxnet“ nicht als „cyberterroristischen
Anschlag“, sondern als einen Fall von Cyber-Sabotage auf Kritische
Infrastrukturen. Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur konkreten Urheberschaft
vor. Aufgrund der Komplexität des Schadprogramms, der Auswahl des
Angriffsziels sowie der für den Angriff erforderlichen erheblichen technischen,
personellen und finanziellen Ressourcen wird weiterhin von einem
nachrichtendienstlichen Hintergrund ausgegangen.
Die zu „Stuxnet“ vorliegenden Erkenntnisse sind durch das BfV hinsichtlich
einer möglichen nachrichtendienstlichen Urheberschaft bewertet worden.
43. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw.
wo es bis heute einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten
„cyberterroristischen Anschlag“ gegeben hat oder liegen ihr hierzu nach wie vor
keine Informationen darüber vor, dass es eine derartige, nicht von Staaten
ausgeübte versuchte oder erfolgreich ausgeführte Attacke jemals gegeben
hat (Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/16444. Welche Angriffe auf digitale Infrastrukturen der Bundesregierung hat es
im Jahr 2013 gegeben, die auf eine mutmaßliche oder nachgewiesene
Urheberschaft von Nachrichtendiensten hindeuten, und um welche Angriffe
bzw. Urheber handelt es sich dabei?
Im Jahr 2013 wurde erneut eine Vielzahl „elektronischer Angriffe“,
überwiegend durch mit Schadcodes versehene E-Mails, auf das Regierungsnetz des
Bundes festgestellt. Dabei steht in der Regel das Interesse an politisch sensiblen
Informationen im Vordergrund. Die gezielte Vorgehensweise und die
Zielauswahl selbst gehören zu wichtigen Indizien für eine nachrichtendienstliche
Steuerung der Angriffe, die verschiedenen Staaten zugerechnet werden.
Die IT-Systeme des zum BMVg gehörenden Geschäftsbereichs waren 2013 Ziel
von IT-Angriffen in diversen Formen. Die Einbringung von Schadsoftware in
die IT-Netze erfolgte hierbei sowohl durch mobile Datenträger als auch über das
Internet. Hinsichtlich der Angriffe über das Internet ergaben sich in einzelnen
Fällen Hinweise auf nachrichtendienstlich gesteuerte, zielgerichtete Angriffe
mit chinesischem Bezug.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]