[Deutscher Bundestag Drucksache 18/257
18. Wahlperiode 07.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/149 –
„Vorgehen“ der Europäischen Union gegen „Reisende Gewalttäter“ bei
umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fußballfans und Gipfeldemonstrantinnen/Gipfeldemonstranten bekommen es
mit einer neuen EU-Institution zu tun: Die grenzüberschreitende polizeiliche
Zusammenarbeit soll durch einen „Europäischen Koordinator für
Großereignisse“ verbessert werden. So steht es in der Beschreibung des EU-
Forschungsprojekts THE HOUSE, das innerhalb des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms
eingerichtet wurde (
http://tinyurl.com/l26gpzc). Das Vorhaben endet im Februar
2014, dann sollen Ergebnisse präsentiert werden. Beteiligt sind die
Innenministerien nahezu aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Deutschland
wird durch die Hochschule der Polizei in Münster repräsentiert. Die Aufsicht
obliegt dem italienischen Ableger des UN-Instituts UNICRI, das die
internationale Zusammenarbeit zu allerlei Erscheinungsformen von Kriminalität und
Terrorismus fördern will.
THE HOUSE zielt auf die Beherrschbarkeit von „Gewaltsituationen oder
Eskalationen“. Bei früheren, ähnlichen Projekten definierte Standards sollen
jetzt „auf Schlüsselbereiche übertragen“ werden. Nach den polizeilich kaum
mehr zu kontrollierenden Protesten in Göteborg (EU-Gipfel im Jahr 2001) und
Genua (G8-Gipfel im Jahr 2001) richtete die Europäische Union zunächst das
Forschungsprogramm EU-SEC ein, um den Austausch von Informationen und
die gegenseitige Entsendung von Polizeibehörden und Geheimdiensten zu
verbessern (
www.eu-secii.org). Ziel war die präventive Ausforschung
internationaler Strukturen, die sich auf die Ereignisse vorbereiten und die Polizei
womöglich in Bedrängnis bringen. Das Projekt war mit Beteiligten aus 22
Mitgliedstaaten der Europäischen Union in eine zweite Phase verlängert worden.
Vor zwei Jahren lag eine abschließende Studie vor, die bis heute unter
Verschluss bleibt. Schon früh entstanden aber mehrfach aktualisierte Handbücher,
in denen Datentausch, Reisesperren und eine offensive Medienstrategie
vorgeschlagen werden.
Weil Demonstrantinnen/Demonstranten ihre Aktionsformen im Hinblick auf
neue Polizeistrategien verändern, startete die Europäische Union ein weiteres
Forschungsprogramm GODIAC, um die Interaktion von Polizei und Protest in
mehreren Ländern zu analysieren (
www.statewatch.org/news/2010/nov/eu-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepolicing-protests-godiac-project.pdf). Die Polizeiforscherinnen/
Polizeiforscher reisten zum Castortransport ins Wendland, zum NATO-Gipfel nach
Portugal, zu antifaschistischen Protesten nach Wien oder zu einer
Gewerkschaftsdemonstration nach Großbritannien. Auch der Rainbow Pride in Bratislava
wurde beobachtet. Ergebnisse von GODIAC wurden schließlich auf einer
Konferenz in Stockholm präsentiert, bleiben aber wie bei EU-SEC geheim
(Telepolis, 12. Januar 2011). Auch innerhalb von THE HOUSE werden derartige
Studien durchgeführt. In der Vergangenheit wurden die
Sicherheitsarchitekturen des UEFA Euro Cup in Polen und der irischen EU-Ratspräsidentschaft
beforscht. Weiter geht es mit Gipfeltreffen des gegenwärtigen litauischen EU-
Vorsitzes und der europäischen Volleyball-Meisterschaft in Polen. Vor dem
Ende von THE HOUSE wird die polizeiliche Handhabung des Nuclear Safety
Summit in Holland evaluiert.
Der „Europäische Koordinator für Großereignisse“ wäre für weitere, höchst
zweifelhafte Maßnahmen verantwortlich: Die Europäische Union will den
Informationsaustausch zu „reisenden Gewalttätern“ effektivieren. Von Interesse
sind etwa die Anzahl erwarteter Personen, ihre bevorzugten Transportmittel
und Routen sowie der Zeitpunkt ihrer Anreise. Bislang existieren derartige
Datenbanken nur in Deutschland und Dänemark, sie werden im Hinblick auf
anstehende Ereignisse an Polizeien anderer Länder „ausgeliehen“ (Telepolis 22.
August 2013). Hierzu liegt nun eine neue Studie der Europäischen Union vor
(
http://netzpolitik. org/wp-upload/travelling_violent_offenders_study_1.pdf).
65 Prozent aller Gipfeltreffen würden demnach gestört. Gefordert wird eine
einheitliche Definition von „reisenden Gewalttätern“. Allerdings geht es nicht
mehr nur um Gipfeltreffen und Fußballmeisterschaften: Benannt werden
grenzüberschreitende Sport-, Freizeit- und Politikveranstaltungen oder
umweltbezogene Veranstaltungen aller Art:
● Sportereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer „Hooligans“
umfassen. Verschiedene Formen von kleinerer und ernsthafterer „Gewalt“ werden
unter dem Begriff „Fußball Hooliganismus“ zusammengefasst und meinen
Fußballfans, die „Schaden“ an der Gesellschaft verursachen.
● Freizeitbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer
gewalttätiger Individuen umfassen, die Konzerte oder Partys besuchen.
● Politische Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten
während internationaler Gipfel umfassen, darunter G8, G20, NATO- oder
EU-Gipfel.
● Umweltbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer
Demonstranten während Atomtransporten, dem Bau vermeintlich
umweltgefährdender Infrastrukturen sowie bei Umweltkonferenzen umfassen.
Gefährlich seien überdies internationale Proteste gegen sinnlose Großprojekte,
darunter gegen den Hochgeschwindigkeitszug TAV in Italien oder den
Flughafen Notre-Dame-des-Landes in der französischen Bretagne. Als Ergebnis
heißt es, dass neben dem Ausbau von Datenbanken und neuen
Kontrollmaßnahmen die Einführung einer „europäischen Reisesperre“ folgen soll. Bislang
werden in Dokumenten der Europäischen Union die Begriffe „Ordnungsstörer“
(troublemaker) oder „Risikofan“ (risk supporter) benutzt (Amtsblatt der
Europäischen Union C 165/11), an anderer Stelle heißt es „gewalttätiger Störer“
(violent troublemaker) oder „Hooligan“ (
www.statewatch.org/analyses/no-93-
troublemakers-apr-10.pdf). Nun ist von „travelling violent offenders“ (TVO)
die Rede, womit sich der deutsche Terminus des „reisenden Gewalttäters“
international durchsetzt. Die Kategorie soll zunächst in Handbüchern verankert
werden, die seit mehreren Jahren die polizeiliche Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden „Großlagen“ regeln. Weil diese aber nicht bindend sind, soll
die Definition in den Rang einer EU-Richtlinie erhoben werden, die dann in die
jeweilige nationale Rechtsprechung überführt werden muss. Damit werden
jene Länder unter Druck gesetzt, die laut der Studie zwar nicht vom Phänomen
betroffen sind, aber dennoch mehr Initiative bei der Verfolgung von „reisenden
Gewalttätern“ zeigen sollen. Tatsächlich ist in der Studie davon die Rede, dass
Mitgliedstaaten zur Sammlung und Verarbeitung von Daten verpflichtet
werden könnten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2571. Was ist der Bundesregierung über die Initiative zur Einrichtung eines
„Europäischen Koordinators für Großereignisse“ bekannt?
a) Wer hat den Vorschlag eingebracht, und wo wurde er bislang diskutiert?
b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
c) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?
Über das hinaus, was die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 41 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 10. Mai 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13442) mitgeteilt bzw. was aus den öffentlich zugänglichen
Dokumenten zu THE HOUSE zu entnehmen ist, ist der Bundesregierung zu einem
„Europäischen Koordinator für Großereignisse“ nichts bekannt.
2. Wie hat sich die Bundesregierung selbst zur Einrichtung eines
„Europäischen Koordinators für Großereignisse“ eingebracht?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren
unternommen?
b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
Die Bundesregierung hat sich hierzu nicht eingebracht.
3. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein Informationsaustausch von
Datensammlungen zu „reisenden Gewalttätern“ ausgebaut werden?
Wie begründet sie diesbezüglich etwaige Defizite, und um welche weiteren,
zu tauschenden Daten würde es sich demnach handeln?
Fragen zur konkreten Ausgestaltung und zum konkreten Umfang eines
Datenaustausches zu „reisenden Gewalttätern“ stellen sich zurzeit nicht.
Im Bereich der Sportereignisse ist mit den Nationalen
Fußballinformationsstellen (Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. April 2002 über die
Sicherheit von Fußballspielen von internationaler Bedeutung – 2002/348/JI –)
ein leistungsfähiges Netzwerk errichtet worden, dessen Aufgabe auch den
anlassbezogenen Austausch personenbezogener Daten zur Verhinderung von
Sicherheitsstörungen durch „reisende Gewalttäter“ umfasst. Der
Datenaustausch erfolgt jeweils bilateral auf der Grundlage der geltenden nationalen
rechtlichen Bestimmungen. Dies wird als ausreichend erachtet.
In anderen Bereichen gilt es, die Feststellungen der EU-Studie unter
Einbeziehung der noch nicht vorliegenden Schlussfolgerungen der Europäischen
Kommission aus der Studie zu prüfen und gegebenenfalls konkrete Initiativen/
Projekte zu identifizieren (siehe dazu Antworten zu den Fragen 4 bis 16).
Wesentlich ist darüber hinaus auch die Erarbeitung einer einheitlichen Definition des
Begriffs der „reisenden Gewalttäter“. Defizite bei der Zusammenarbeit sind
nach Ansicht der Bundesregierung u. a. auf eine uneinheitliche Datenbasis, auf
fehlende einheitliche Definitionen sowie auf unklare Zuständigkeiten in den
EU-Mitgliedstaaten zurückzuführen.
Vorbemerkung zu den Fragen 4 bis 16
Die Fragen 4 bis 16 beziehen sich im Schwerpunkt auf die „Study on possible
ways to improve the exchange of information on travelling violent offenders
including those attending sporting events or large public gatherings“ („Studie über
Möglichkeiten den Informationsaustausch im Hinblick auf „reisende Gewalt-
Drucksache 18/257 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetäter“, einschließlich derjenigen, die Sportveranstaltungen oder große
öffentliche Veranstaltungen besuchen, zu verbessern“, im Folgenden: Studie). Dabei
handelt es sich um eine für die Europäische Kommission (Directorate General
of Home Affairs) zur Unterrichtung und zur Unterstützung der politischen
Entscheidungsfindung in Auftrag gegebene Ausarbeitung. Deutschland hat zur
Erstellung der Studie beigetragen und zu verschiedenen vorab definierten
Themenbereichen auf der Grundlage von Fragebögen Stellung genommen. Mit der
Ausarbeitung der Antworten waren das Bundesministerium des Innern, das
Bundesministerium der Justiz, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Zentrale
Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) und die Bundesländer befasst.
Zugeliefert wurden u. a. Fallstudien, statistische Angaben sowie sonstige
Erfahrungen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit „reisenden Gewalttätern“.
Die Studie wurde am 22. Mai 2013 von der Europäischen Kommission im
Rahmen einer Sitzung der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ („Law Enforcement
Working Party“) den Mitgliedstaaten vorgestellt. Darüber hinausgehende eigene
Schlussfolgerungen oder Initiativen der Europäischen Kommission zu den
Vorschlägen und Empfehlungen der Studie liegen noch nicht vor. Vor diesem
Hintergrund dauert die Auswertung der Studie in Deutschland noch an.
4. Welche Länder betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Datenbanken zu „reisenden Gewalttätern“, und worum handelt es sich
dabei jeweils?
Der Bundesregierung liegen über die in der Studie enthaltenen Angaben (siehe
hierzu insbesondere Seite 19 und 20) hinaus keine Erkenntnisse vor.
5. Wie war die Bundesregierung am Zustandekommen der Studie zu
„reisenden Gewalttätern“ (
http://netzpolitik.org) beteiligt?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren
unternommen?
b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
Anfang 2010 versandte die Europäische Kommission Fragebögen an die
Mitgliedstaaten, die dazu dienten, im Rahmen einer Vorstudie den Bedarf und die
möglichen Wege für eine Verbesserung des Informationsaustauschs zu
„reisenden Gewalttätern“ festzustellen. Am 22. Juli 2011 veröffentlichte die
Europäische Kommission den Aufruf zur Abgabe eines Angebotes bezüglich der
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu o. g. Thema. Grundlage des
Projektes war das EU-Vorhaben zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Informationsaustauschs über gewaltbereite Störer. Der Vorschlag zielte darauf ab, den
grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustausch über potenzielle
Gewalttäter im Vorfeld von politischen, sportlichen und anderen großen
öffentlichen Veranstaltungen durch entsprechende EU-rechtliche und
informationstechnische Maßnahmen zu flankieren sowie Begrifflichkeiten zu
vereinheitlichen. Den Zuschlag für die Erstellung der Studie erhielt die belgische Firma
GHK Consulting Ltd.
Das Bundesministerium des Innern hat gegenüber der Projektleitung das
Bundeskriminalamt (BKA) als Ansprechstelle für Deutschland benannt. Die durch
die Projektleitung im März 2012 übersandten Fragebögen wurden durch das
BKA an die Landeskriminalämter, die ZIS sowie die Bundespolizei gesandt. Die
Zulieferungen wurden im Mai 2012 an die Projektleitung übermittelt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 16
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2576. Welche Angaben haben das Bundesministerium des Innern oder andere
Behörden im Fragebogen gemacht (bitte den beantworteten Bogen im Anhang
anfügen)?
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt keinen Anspruch
auf Offenlegung oder Übersendung von Dokumenten an den Deutschen
Bundestag. Von einer Übersendung der Fragebögen wird deshalb abgesehen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 16
verwiesen.
a) Inwieweit hält es die Bundesregierung auch für geeignet, bei
Polizeieinsätzen zu Gipfelprotesten von „hohen gesellschaftlichen Kosten“ zu
sprechen (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf
www.netzpolitik.org)?
Zu im Rahmen von Großveranstaltungen anfallenden Kosten äußert sich die
Studie differenziert. Demnach seien mit Großveranstaltungen gesellschaftliche
Kosten verbunden. Diese ergäben sich aus hohen Kosten für die Einsätze der
Strafverfolgungsbehörden, aus Kosten für die Durchführung von
Gerichtsverfahren und den Kosten, die Opfer von Gewalttaten (selbst) tragen müssen. Diese
rein deskriptiven Aussagen sind nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend.
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Studie aufgeführten
Defizite, darunter verspätete Reaktionen auf Anfragen, die gleichzeitige
Weitergabe von Informationen über zu viele Kanäle, Sprachprobleme,
unterschiedliche juristische Terminologien oder technische Probleme?
Diese Defizite wurden aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit auch von
deutschen Sicherheitsbehörden vorgetragen.
c) Inwiefern beobachtet auch die Bundesregierung mehr Unruhen wegen
der Finanzkrise?
d) Wie viele „reisende Gewalttäter“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2013 bei welchen Ereignissen bzw.
Kategorien jeweils in Gewahrsam genommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine bundesweite
Statistik zu in Gewahrsam genommenen „reisenden Gewalttätern“ wird nicht
geführt.
e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie,
wonach von „linkem und anarchistischem Extremismus“ und einem
„Teilbereichsextremismus“ besonders in Österreich, Tschechien,
Griechenland, Italien und Spanien eine Gefahr ausginge?
Die in der Frage in Bezug genommene Studie
http://ec.europa.eu/dgs/homeaffairs/
e-library/documents/policies/police-cooperation/general/docs/study_on_
improving_the_info_exchange_on_travelling_violent_offenders__march_2013
_en.pdf wonach von einem „linken und anarchistischen Extremismus“ und einem
so genannten „Teilbereichsextremismus“ besonders in Österreich, Tschechien,
Griechenland, Italien und Spanien eine Gefahr ausgehe, ist der Bundesregierung
bekannt. Der Bundesregierung liegen Informationen vor, die die in der Studie
aufgestellten Thesen für einige der aufgezählten Länder unterstützen:
In Griechenland haben verschiedene anarchistische Gruppen im Verlauf des
Jahres 2013 Anschläge/Anschlagsversuche begangen. Diese richteten sich gegen
Regierung, Parteien, Staats-, Justiz- und Sicherheitsorgane sowie gegen Banken
und Wirtschaftsunternehmen. Besonders hervorgetan hat sich die
Untergrundorganisation „Konspiration der Feuerzellen“ (SPF), die seit 2007 zu den aktivsten
terroristischen Gruppierungen im anarchistischen Spektrum Griechenlands
Drucksache 18/257 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezählt. 2010 hatte die SPF „Briefbomben“ an Botschaften in Athen, europäische
Institutionen und ausländische Regierungspolitiker (u. a. Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel) geschickt und war in der Folgezeit zeitweilig durch
Festnahmen geschwächt worden. Die Wahrscheinlichkeit weiterer Anschläge der
SPF und anderer anarchistischer Gruppen ist als hoch einzuschätzen.
In Italien führten 2013 linke und umweltorientierte Gruppen Protestaktionen
gegen den Bau der Eisenbahntrasse für den Hochgeschwindigkeitszug TAV
zwischen Turin und Lyon durch.
Hierbei kam es auch zu gewaltsamen Ausschreitungen und Brandanschlägen.
Bei der terroristischen „Informellen Anarchistischen Föderation“ (FAl) handelt
es sich um ein Bündnis aus mehreren gewaltbereiten anarchistischen Zellen, die
über keine zentrale Führung verfügen und autonom agieren. Die FAl operiert
zwar vor allem in Italien, allerdings haben sich Anschläge in den vergangenen
Jahren auch gegen ausländische Ziele gerichtet (z. B. Botschaften, EU-
Einrichtungen). Wenngleich die FAI unter erheblichem polizeilichen Verfolgungsdruck
steht, muss weiterhin mit Anschlägen der Gruppierung gerechnet werden.
In Spanien existiert nach wie vor die baskische Terrororganisation „Baskenland
und Freiheit“ (Euskadi Ta Askatasuna/ETA), die seit dem am 20. Oktober 2011
vereinbarten Waffenstillstand keine Anschläge mehr durchgeführt hat. Nach dem
Verbot der BATASUNA-Partei im Jahr 2003 in Spanien konnte die ETA
politisch nicht weiter agieren und versucht nun mit Hilfe der legalen Partei SORTU,
die Unabhängigkeitsbestrebungen für das Baskenland weiter fortzuführen.
In den letzten Jahren ist es in Österreich seitens militanter österreichischer
Linksextremisten mehrfach zu Delikten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Widerstand gegen die Staatsgewalt und Brandstiftung gekommen. Es bestehen
Verbindungen von österreichischen Linksextremisten zu ausländischen
Gruppierungen aus dem linken Spektrum. Österreichische Linksextremisten waren
bei mehreren politischen Demonstrationen und Kundgebungen im Ausland
präsent.
f) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie,
wonach sich „radikalisierte“ Gruppen Unterstützung auf politischer,
diplomatischer und sogar militärischer Ebene suchen würden?
Durch das Aufgreifen aktueller Diskurse versuchen „radikalisierte“ Gruppen,
politische Unterstützung für ihre Positionen zu gewinnen. Der Bundesregierung
liegen aber keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass diese Gruppen in
Deutschland Unterstützung auf diplomatischer oder militärischer Ebene suchen.
g) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung anderer
Regierungen, wonach sich durch die Verfolgung „reisender Gewalttäter“
„positive soziale Effekte“ einstellen würden?
Die Bundesregierung sieht davon ab, die Aussagen anderer Mitgliedstaaten zu
kommentieren.
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Angabe der Studie, wonach 46
Prozent aller Befragten angegeben hatten, dass der Datenschutz ein Hindernis
für den Datentausch darstelle, und wie hatte sie sich hierzu positioniert?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass sowohl bei der nationalen als auch bei
der europaweiten und internationalen Zusammenarbeit ein möglichst hoher
Datenschutzstandard gewährleistet sein muss. Nicht der Datenschutz an sich,
sondern allenfalls dessen unterschiedliche nationale Ausformungen gestalten die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/257Zusammenarbeit im Einzelfall anspruchsvoll. Deutschland hat sich im Rahmen
der Erarbeitung der Studie entsprechend eingelassen.
8. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer einheitlichen
Definition von „reisenden Gewalttätern“?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren
unternommen?
b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?
c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
Eine allgemeingültige Definition der „reisenden Gewalttäter“ ist aus Sicht der
Bundesregierung wünschenswert. In der Vergangenheit gab es – unter
Beteiligung Deutschlands – auf internationaler Ebene Versuche, eine allgemeine
Definition zu „reisenden Gewalttätern“ abzustimmen. Der Bedarf nach einer
Vereinheitlichung führte u. a. auch zur Durchführung der Machbarkeitsstudie.
Deutschland hat im Rahmen der Zuarbeit zur Studie seine terminologische
Sichtweise begründet.
Das Thema „reisende Gewalttäter“ wurde seit 2008 darüber hinaus mehrfach in
der Ratsarbeitsgruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit“ bzw. der „Law
Enforcement Working Party“ erörtert. Zur Haltung einzelner Mitgliedstaaten wird auf
die Berichterstattung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
bei der Europäischen Union bzw. der Bundesregierung verwiesen.
Lediglich für den Bereich der Sportereignisse findet sich eine Umschreibung der
„Reisenden Gewalttäter“ in der „Entschließung des Rates vom 3. Juni 2010
betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und
Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedsstaat
betreffen“ (2010/C 165/01). Dort werden „Reisende Gewalttäter“ als „Risiko-Fans“
bezeichnet.
9. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Begriffe
„Ordnungsstörer“ (troublemaker), „Risikofan“ (risk supporter), „gewalttätiger Störer“
(violent troublemaker) oder „Hooligan“ für nicht ausreichend als
einheitliche Definition (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf
www.netzpolitik.
org)?
Es handelt sich bei diesen Begriffen – auch in der Gesamtheit – nicht um eine
einheitliche Definition des „reisenden Gewalttäters“. Rechtsstaatlich notwendig
sind eindeutige Abgrenzungen auf der Grundlage von abgestimmten Begriffen
und nicht eine Zusammenstellung unterschiedlicher Begriffe aus den EU-
Mitgliedstaaten. Die o. g. Zusammenstellung der Begrifflichkeiten verdeutlicht
vielmehr den Bedarf nach einer Vereinheitlichung.
10. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Sammlung und Verarbeitung von Daten zu „reisenden
Gewalttätern“ zu verpflichten?
Die Einrichtung einer Datenbank zu Personen, von denen im Zusammenhang
mit Großereignissen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausge-
Drucksache 18/257 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehen, kann sinnvoll sein, um im Einzelfall nach Prüfung der rechtlichen
Voraussetzungen staatenübergreifend personenbezogene Daten austauschen zu
können. Hierdurch können Sicherheitsrisiken verringert werden. Die Einrichtung
einer solchen Datenbank sollte allerdings in der Entscheidungshoheit jedes EU-
Mitgliedstaates stehen. Voraussetzung dafür ist u. a. die Erarbeitung einer
einheitlichen Definition des Begriffs der „reisenden Gewalttäter“. Im Übrigen wird
eine solche Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Studie zwar
als eine von mehreren möglichen Optionen betrachtet, aber ausweislich des von
den Studienerstellern schließlich bevorzugten Lösungsvorschlags derzeit nicht
weiter in die engere Wahl gezogen.
11. Inwieweit soll sich die neue Definition nach Einschätzung der
Bundesregierung auch auf grenzüberschreitende Sport-, Freizeit- und
Politikveranstaltungen oder umweltbezogene Veranstaltungen beziehen?
a) Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Studie auf die
geforderte Verfolgung „reisender Gewalttäter“ auch bei Freizeit- und
Politikveranstaltungen oder umweltbezogenen Veranstaltungen
positioniert?
b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?
Im Mittelpunkt der Definition des Begriffs der „reisenden Gewalttäter“ sollte
nach Ansicht der Bundesregierung das Kriterium der Gewaltbereitschaft der
betreffenden Person stehen, und zwar unabhängig von der Art der jeweiligen
Großveranstaltung. Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld zur Studie und zu deren
Erarbeitung durch Übermittlung des deutschen Begriffsverständnisses vom
„gewaltbereiten Störer“ entsprechend eingelassen.
Das Thema „reisende Gewalttäter“ wurde seit 2008 mehrfach in der
Ratsarbeitsgruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit“ bzw. der „Law Enforcement Working
Party“ erörtert. Zur Haltung einzelner Mitgliedstaaten wird auf die
Berichterstattung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der
Europäischen Union bzw. der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
der Studie zu einer „europäischen Reisesperre“, und worum würde es sich
demnach handeln?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren
unternommen?
b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?
c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
Eine „Reisesperre“ ist grundsätzlich geeignet, Personen, von denen aufgrund
vorhergehenden gewalttätigen Verhaltens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
erhebliche Sicherheitsstörungen zu erwarten sind, an der Teilnahme an einer
Sportveranstaltung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu hindern. Für die
Bundesrepublik Deutschland stehen mit §§ 7, 8 und 10 des Passgesetzes, § 6
Absatz 7 des Personalausweisgesetzes sowie den polizeirechtlichen Vorschriften zu
Meldeauflagen entsprechende Instrumente bereits zur Verfügung. Die
Feststellung der Erforderlichkeit wie auch die rechtliche Ausgestaltung entsprechender
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/257Vorschriften unter Beachtung der Grundfreiheiten des EU-Rechts sollte in der
Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten stehen.
Zur Haltung einzelner Mitgliedstaaten wird auf die Berichterstattung der
Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union
bzw. der Bundesregierung verwiesen.
13. Inwieweit haben sich Delegationen anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung kritisch oder
ablehnend zum Vorschlag einer einheitlichen Definition von „reisenden
Gewalttätern“ oder Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ geäußert,
und welche Gründe waren hierzu angegeben worden?
a) Inwieweit würden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung jene
Länder unter Druck gesetzt, die von den Phänomen eigentlich nur am
Rande oder gar nicht betroffen sind?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass keine neuen Netzwerke
aufgebaut werden sollten, sondern auf bestehende Kanäle
zurückgegriffen werden müsste?
Zur Haltung einzelner Mitgliedstaaten wird auf die Berichterstattung der
Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union
bzw. der Bundesregierung verwiesen. Die Frage, ob und ggf. in welchem
Umfang auf bestehende Netzwerke zurückgegriffen werden kann, ist Ziel der
weiteren Auswertung der Studie unter Einbeziehung der Vorschläge der
Europäischen Kommission.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union es in Polizeigesetzen an einer
Definition für „reisende Gewalttäter“ oder „Störer“ fehlt bzw. diese dort nicht
nach dem Strafrecht, sondern über Verwaltungs- oder Zivilrecht
gemaßregelt würden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Wo könnte eine polizeiliche Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“
nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt werden, und welche
Vorschläge hat sie hierzu gemacht?
a) Wie sollte dies technisch oder administrativ umgesetzt werden?
b) Wie sollte das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und
Austauschen „sachdienlicher Informationen“ demnach ausgestaltet
werden?
e) Wie sollte demnach die Speicherung vertraulicher oder
geheimdienstlich klassifizierter Daten geregelt werden?
f) Inwiefern würde dies eine Änderung von Errichtungsanordnungen
nötig machen?
Fragen zur konkreten Ausgestaltung einer Datenbank zu „reisenden
Gewalttätern“ stellen sich zurzeit nicht. Zunächst gilt es, gegenwärtig noch nicht
vorliegende Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission aus der Studie
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 16) zu prüfen
und gegebenenfalls konkrete Initiativen/Projekte zu identifizieren. Wesentlich
ist darüber hinaus auch die Erarbeitung einer einheitlichen Definition des
Begriffs der „reisenden Gewalttäter“.
Drucksache 18/257 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Unter welchen Voraussetzungen käme auch die Nutzung des
Schengener Informationssystems (SIS II) in Frage?
Das SIS II stellt keine polizeiliche Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“
oder sonstigen kriminellen Gruppen bzw. potenziellen Gefährdern dar. Es kann
jedoch als passives Fahndungssystem im Rahmen von Kontrollsituationen an
den Schengen-Außengrenzen und im Schengenraum Erkenntnisse bei
Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckter Kontrolle oder der gezielten
Kontrolle (gemäß Artikel 36 des Ratsbeschlusses 2007/533/JI über die Einrichtung,
den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten
Generation) liefern.
Die Voraussetzungen für eine polizeiliche Ausschreibung sind das Vorliegen
tatsächlicher Anhaltspunkte für die Planung oder Begehung einer schweren
Straftat (Unterstützung terroristischer Organisationen etc.) und stellen damit eine
hohe rechtliche Hürde in Bezug auf die Möglichkeit der Ausschreibung im SIS
dar.
d) Inwiefern hielte es die Bundesregierung auch für möglich oder
zielführend, Europol anzuhalten, eine entsprechende Datei zu führen, bzw.
welche Gründe sprächen dagegen?
Bei den durch „reisende Gewalttäter“ begangenen Straftaten handelt es sich in
aller Regel um Delikte, für die keine Zuständigkeit von Europol nach Artikel 4
des Europol-Ratsbeschlusses besteht. Lediglich in Einzelfällen (z. B. schwere
Körperverletzung) wäre Europol zuständig. Aus diesem Grund hält es die
Bundesregierung auf der Grundlage des geltenden Europol-Ratsbeschlusses nicht
für zielführend, die Speicherung von Daten „reisender Gewalttäter“ ohne
gleichzeitige Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage bei Europol
vorzusehen.
15. Inwiefern trifft es zu, dass Deutschland in der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe darauf drängte, der Definition von „reisenden Gewalttätern“ oder
der Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ aufgrund der
schwachen Beteiligung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der
Diskussion mehr Priorität einzuräumen bzw. diesbezüglich erneut initiativ
zu werden?
Eine solche Stellungnahme wurde nach der Vorstellung der Studie durch die
Europäische Kommission in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe am 22. Mai 2013
durch den deutschen Sitzungsvertreter nicht abgegeben.
16. Inwieweit werden in der Europäischen Union auch Anstrengungen
unternommen, Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen zentral zu
erfassen, bzw. welche Möglichkeiten existieren hierzu bereits?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Auf Basis welcher rechtlichen Vereinbarung ist das Einholen,
Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen entsprechender
Daten bereits möglich?
Daten aus Hotelübernachtungen werden von Hotelbetreibern auf der Grundlage
des § 16 Absatz 1 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) und Regelungen in
den Landesmeldegesetzen hierzu erhoben. Diese Informationen können durch
die Polizeien auf der Grundlage von § 16 Absatz 3 MRRG bzw. den
einschlägigen Landesregelungen sowie bestehender Befugnisnormen zur Datenerhebung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/257im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie zur Aufklärung von
Vermisstensachverhalten dort erhoben werden.
b) Inwieweit ist es möglich, entsprechende Daten im SIS II zu speichern
und zu verarbeiten, und auf welche Weise und in welchem Umfang
wird dies von deutschen Behörden praktiziert?
Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen werden im SIS II nicht
gespeichert.
c) Inwieweit existieren Überlegungen, hierzu Informationssysteme bei
Europol zu nutzen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Europol könnte
solche Daten nach geltendem Recht nur im Rahmen seiner begrenzten Aufgaben
und Befugnisse von den zuständigen Polizeibehörden der Mitgliedstaaten
erhalten. Die Zuständigkeiten von Europol sind in Artikel 4 des Europol-
Ratsbeschlusses abschließend geregelt.
d) Inwieweit werden Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen in
Deutschland erhoben, und in welcher Form wird das Einholen,
Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen durch Polizeien des
Bundes praktiziert?
Daten zu Hotelbuchungen bzw. -reservierungen werden im Bedarfsfall durch die
Polizei im Rahmen von Ermittlungsverfahren gemäß § 163 der
Strafprozessordnung sowie zu Zwecken der Gefahrenabwehr auf der Grundlage der
landesrechtlichen Vorschriften erhoben.
17. An welchen „Feldstudien“ im Zusammenhang mit GODIAC
(Deutschland – Castor Transport, Portugal – NATO Summit, Österreich – Wiener
Korporations-Ball, Großbritannien – TUC March for the Alternative,
Spanien – La Diada, Ungarn – Gedenkmarsch anlässlich des
Ungarnaufstandes 1956, Dänemark – European Counter Jihad meeting, Slowakei –
Rainbow PRIDE Bratislava, Schweden – Global Counter Jihad
Movement) haben deutsche Behörden teilgenommen, und welche Aufgaben
wurden übernommen (Bundestagsdrucksache 17/13442)?
Vorbemerkung: GODIAC (= Good Practice for dialogue and communication as
strategic principles for policing political demonstrations in Europe) ist ein
Forschungsprojekt im Rahmen des EU-Programms „Kriminalprävention und
Kriminalitätsbekämpfung“, das von der schwedischen Polizei koordiniert wird.
Das Abschlussdokument des Schwedischen Godiac Projekts ist online
verfügbar, ebenso wie ein Field study handbook und ein Handbuch mit Empfehlungen.
http://polisen.se/PageFiles/321996/GODIAC_Anthology_2013.pdf
http://polisen.se/PageFiles/321996/Field_study_Handbook_2013.pdf
http://polisen.se/PageFiles/321996/GODIAC_BOOKLET_2013_2.pdf
Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der Polizei haben an der Feldstudie
während des NATO-Gipfels in Lissabon 2010 und an der Feldstudie in Wien
anlässlich des WKR-Balls 2011 teilgenommen. Zu Teilnehmern anderer Behörden ist
der Bundesregierung nichts bekannt.
Drucksache 18/257 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung „das
Protestgeschehen in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt“?
Das Protestgeschehen hat sich durch die Verwendung digitaler Kommunikation
in den letzten Jahren gewandelt, z. B. durch die Verwendung von Facebook oder
YouTube-Dokumentationen zu Ausschnitten des Geschehens.
b) Vor welchen neuen „Herausforderungen“ stehen „die Polizeien aller
europäischen Länder“ demnach?
Das derzeitige Protestgeschehen stellt die Polizeien aller europäischen Länder
vor neue Herausforderungen, ihre Arbeit bürgernah zu gestalten.
c) Welche Beiträge zum „Media Management bei Großereignissen“
wurden im von Deutschland verantworteten Teil GODIAC’s von
Vertreterinnen und Vertretern Frankreichs, Spaniens, der Slowakei und
Bulgariens geleistet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13442)
wird verwiesen.
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Abschlusskonferenz und Präsentation der Ergebnisse von GODIAC vom
Mai 2013 in Uppsala (Schweden)?
Es handelte sich um ein Forschungsprojekt, aus dessen Abschlussbericht – wie
auch sonst bei Forschung – keine unmittelbaren Schlussfolgerungen gezogen
werden.
18. Wie gestaltet sich die „Folge der Forschungsarbeit“ von EU-SEC bzw.
THE HOUSE, wonach sich die Deutsche Hochschule der Polizei
zusammen mit dem niederländischen Partner an der Entwicklung eines „Course-
Curriculum“ beteiligt, und worum handelt es sich dabei
(Bundestagsdrucksache 17/13442)?
Welche konkreten Maßnahmen (auch Konferenzen, Seminare,
Fortbildungen) sind wann in welchen Ländern geplant bzw. wurden bereits
durchgeführt?
Die Deutsche Hochschule für Polizei hat gemeinsam mit niederländischen
Mitgliedern des Konsortiums ein Curriculum für ein CEPOL Seminar entwickelt.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Police Nationale
Frankreichs. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zum konkreten
Umsetzungsstand.
19. Inwiefern sind für die Diskussionen um einen „Europäischen Koordinator
für Großereignisse“ sowie Reisesperren und Datenbanken zu „Störern“
auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen des
Rechts auf Versammlungsfreiheit maßgeblich, das in Artikel 11 der
Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 12 der EU-
Grundrechtecharta garantiert wird?
Das geltende nationale und europäische Recht gewährleistet die Einhaltung
rechtsstaatlicher Grundsätze, der Europäischen Menschenrechtskonvention und
der Europäischen Grundrechtecharta. Dazu gehört auch der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Neu zu schaffendes Recht muss diese Vorgaben ebenfalls
einhalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/25720. Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht konkret eingebracht,
und welche Garantien hat sie verlangt?
Die Bundesregierung hat sich hierzu mangels vertiefter Diskussion der Themen
auf EU-Ebene nicht konkret eingebracht. Im Übrigen ist aus Sicht der
Bundesregierung wegen der Selbstverständlichkeit der Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtecharta ein
ausdrückliches Bestehen auf der Einhaltung dieser Normen nicht notwendig.
21. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch
Stigmatisierung von Demonstrantinnen und Demonstranten als „Gewalttäter“,
durch mehr Kontrollen an den Grenzen oder sogar „europäische
Reisesperren“ eine abschreckende Wirkung auf potentielle
Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer erreicht wird und die
geplanten Maßnahmen daher das Versammlungsrecht unterlaufen können?
Die zuständigen Behörden des Bundes handeln im Rahmen der zugewiesenen
gesetzlichen Aufgaben und leisten damit einen Beitrag zu einem störungsfreien
Ablauf der jeweiligen Veranstaltung, namentlich durch Gefahrenabwehr.
Ziel hierbei ist es, erkannten Gefahrenpotenzialen auf Basis der geltenden
gesetzlichen Befugnisse bereits im Entstehen entgegenzuwirken. Maßnahmen
erfolgen daher stets auf Basis der jeweiligen Erkenntnisse und des durch konkrete
Anhaltspunkte in Bezug auf den Maßnahmenadressaten ermittelten
Gefahrenpotenzials nach Maßgabe des geltenden nationalen und EU-Rechts.
Die Bundesregierung sieht keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass das
Recht, sich in Deutschland friedlich und ohne Waffen zu versammeln, durch
solche Maßnahmen beeinträchtigt werden könnte.
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ISSN 0722-8333]