[Deutscher Bundestag Drucksache 18/250
18. Wahlperiode 07.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/150 –
Das „Stockholmer Programm“ der Europäischen Union und Gespräche über
dessen Nachfolge für die Bereiche Inneres und Justiz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union will nächstes Jahr neue „strategische Richtlinien“ für
den Bereich Justiz und Inneres festlegen. Es geht dabei um die Erneuerung des
„Stockholmer Programms“, das im Jahr 2009 in Kraft getreten ist und den
Rahmen für zahlreiche Maßnahmen der Polizeizusammenarbeit bildet
(Ratsdokument 17024/09). Hierzu gehören die Bekämpfung unerwünschter Migration, der
Ausbau polizeilicher EU-Agenturen, die Einrichtung von Datenbanken und die
polizeiliche Nutzung digitaler Kommunikation. Dem „Stockholmer Programm“
gingen das „Tampere-Programm“ (1999 bis 2004) und das „Haager Programm“
(2005 bis 2009) voraus. Der Name dieser Fünfjahrespläne orientiert sich an den
Hauptstädten jener Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die bei ihrer
Verabschiedung die Präsidentschaft innehaben. Demnach könnte im Jahr 2014 das
„Rom Programm“ beschlossen werden.
Allerdings ist unklar, ob das Format des Fünfjahresplans beibehalten wird.
Denn mit dem Vertrag von Lissabon ist das Prinzip der Einstimmigkeit des EG-
Vertrages durch ein Mehrheitsverfahren abgelöst worden. Das Initiativrecht
auch im Bereich Inneres und Justiz ging fast ausschließlich auf die Europäische
Kommission über. Artikel 68 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union sieht vor, dass der Europäische Rat fortan „strategische
Leitlinien“ erlässt, die dann für die gesetzgeberische und operative Tätigkeit
grundlegend sein sollen. Dem folgend hat die Europäische Union die „Strategie für
die Innere Sicherheit“ verabschiedet. In Vilna kamen die Innenminister der
Europäischen Union überein, als Nachfolge des „Stockholm Programms“
wieder „strategische Ziele“ zu formulieren (Pressemitteilung der
Ratspräsidentschaft Litauen, 29. Juli 2013). Beispielsweise soll die Kooperation unter den
Institutionen der Europäischen Union weiter ausgebaut werden. Hierzu
gehören die kriminalpolizeiliche Agentur Europol (Europäisches Polizeiamt), die
Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust (Einheit für justizielle
Zusammenarbeit der Europäischen Union) sowie grenzüberschreitende
Polizeieinsätze und Datentausch über den Vertrag von Prüm. Auch die Finanzierung
derartiger Maßnahmen soll verbessert werden. Angeregt wird der zunehmende Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/250 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEinsatz von Informationstechnologie im Bereich der Justizzusammenarbeit.
Auch soll die „Europäische Ermittlungsanordnung“ zügig verabschiedet
werden. Dann könnte das Abhören von Telekommunikation oder der polizeiliche
Einsatz von Trojaner-Programmen grenzüberschreitend angeordnet werden.
Anlässlich der Verhandlungen um das „Stockholmer Programm“ hatte der
damalige deutsche Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, unter
deutscher Präsidentschaft im Jahr 2007 die sogenannte Zukunftsgruppe (Future
Group) eingerichtet (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern,
24. September 2008). Dieser informelle Stammtisch war keinem Gremium
rechenschaftspflichtig und hatte nach Ansicht der Fragesteller zum Ziel, den
kommenden Fünfjahresplan im deutschen Sinne zu beeinflussen. Teilnehmer
waren zwei sogenannte Trio-Präsidentschaften, also jene Regierungen, die in
den Jahren 2007 bis 2009 den EU-Vorsitz innehatten. Die Treffen der Gruppe
waren nicht öffentlich, Protokolle oder Mitschriften von Sitzungen existieren
nicht. Damals veröffentlichte die portugiesische Regierung ein Vorabkonzept
für die „Future Group“. Die Rede war von der polizeilichen Nutzung des
„Internets der Dinge“: „Eine offensichtliche Umsetzung ist die Möglichkeit, den
Standort von jedem aktiven Handy zu verfolgen (und zu wissen, wo sie zuletzt
aus- und eingeschaltet waren). Dies ist nur der Anfang. In den nächsten Jahren
werden Milliarden von Elementen der physischen Welt miteinander verbunden,
darunter Technologien wie Radio Frequency Identification (RFID), drahtloses
Breitband (WiFi, WiMAX), satellitengestützte und kleinere drahtlose Systeme
(Bluetooth, Wireless USB, ZigBee). Dies bedeutet, dass mehr und mehr Objekte
in Echtzeit verfolgt werden können und ihre Bewegung und Aktivität auch
nachträglich analysiert werden kann“ (Concept paper on the European strategy
to transform Public security organizations in a Connected World, Portugiesische
EU-Ratspräsidentschaft 2007). In dem Papier wird erörtert, auch Fahrzeuge
mit neuer Technologie zu verfolgen. Gemeint sind in Autos fest verbaute SIM-
Karten, deren Daten wie Handys bei den Providern abgefragt werden können.
Die Auswertung solcher Informationen würde laut den Innenministern
ermöglichen, Muster und soziale Netzwerke aufzuspüren. „Experten für die
öffentliche Sicherheit“ könnten daraus sogar zukünftige Ereignisse verhindern – ein
klares Votum für den Einsatz von Data Mining und sogenannter Preventive
Analytics. Im Vorabkonzept der portugiesischen Regierung war auch davon die
Rede, Finanzermittlungen zu intensivieren. Denn ebenso wie Daten aus der
digitalen Kommunikation böten finanzielle Transaktionen die Möglichkeit, in
Echtzeit und im Nachhinein wichtige Informationen über deren Nutzer zu
generieren. Ähnliches gelte für biometrische Anwendungen, die zunehmende
Sicherheit an öffentlichen Orten versprächen.
Im späteren Abschlussbericht der „Future Group“ wurde vom „Digitalen
Tsunami“ gesprochen, den sich Polizeien zunutze machen sollten: „Information ist
der Schlüssel zum Schutz der Bürger in einer zunehmend vernetzten Welt, in
der Sicherheitsbehörden Zugang zu schier grenzenlosen Mengen an potenziell
nützlichen Informationen haben werden. Dies ist sowohl eine Herausforderung
als auch eine Chance. Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeitsweise ändern,
wenn sie diese Datenflut bewältigen und Erkenntnisse daraus gewinnen wollen“
(Bericht der Informellen Hochrangigen Beratenden Gruppe zur Zukunft der
Europäischen Innenpolitik, Juni 2008).
Auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit europäischer und US-
amerikanischer Geheimdienste lohnt ein Blick in das Papier der „Zukunftsgruppe“. Ein
eigenes Kapitel widmet sich einer „Umsetzung der externen Dimension der
Innenpolitik“. Die Zusammenarbeit mit den USA soll demnach in der „Schaffung
eines gemeinsamen transatlantischen Raums“ zum Datentausch münden. Im
späteren „Stockholmer Programm“ wird gelobt, die Zusammenarbeit mit den
USA sei „in den vergangenen zehn Jahren intensiviert worden, u. a. in
sämtlichen Fragen des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht“. Vereinbart wird,
dies unter jedem Vorsitz mit regelmäßigen Treffen „von Ministertroikas und
hohen Beamten“ fortzuführen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/250Analog dem damaligen portugiesischen EU-Vorsitz hat jetzt auch Litauen ein
erstes Papier zur Zukunft der europäischen Innenpolitik vorgelegt (
http://tinyurl.
com/kbke3t3). In einem Fragebogen sollen die Regierungen aller
Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklären, wie sie das „Stockholmer Programm“
beurteilen und welche neuen Prioritäten in den Bereichen „Asyl, Migration und
Sicherheitspolitik“ gewünscht werden. Im Juni 2014 will der Rat der
Europäischen Union endgültig über eine Fortführung der früheren Fünfjahrespläne
entscheiden.
1. Welche neueren Überlegungen existieren hinsichtlich der Frage, ob im Jahr
2014 ein neuer Mehrjahresplan als Folge des „Stockholmer Programms“
verabschiedet werden soll?
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Nachfolgeprogramm zum „Stockholmer
Programm“ notwendig. Der Europäische Rat hat im Juni 2013 beschlossen, dass
der Europäische Rat im Juni 2014 die zukünftigen Leitlinien der Justiz- und
Innenpolitik beschließen soll.
Der derzeitige litauische und der zukünftige griechische Vorsitz wurden
gebeten, den Diskussionsprozess vorzubereiten. Die nach Artikel 68 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beschließenden
Leitlinien sind besonderer Ausdruck des Willens der Mitgliedstaaten, die
Zielrichtung der EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres auszugestalten. Darüber
hinaus hat die Europäische Kommission angekündigt, im Frühjahr 2014 jeweils
eine Mitteilung zum Post-Stockholm-Prozess Justiz und eine Mitteilung zum
Bereich Inneres zu veröffentlichen.
2. Wie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu bislang
positioniert?
Innerhalb der Mitgliedstaaten besteht dahingehend Einigkeit, dass ein „Post-
Stockholmer Programm“ (PSP) notwendig ist.
Im Hinblick auf die grundsätzliche Schwerpunktlegung besteht weitgehendes
Einvernehmen, dass es keinen Katalog neuer Gesetzgebungsinitiativen geben
soll. Dies ist auch die Haltung der Bundesregierung. Das PSP soll sich vielmehr
auf die Umsetzung, Konsolidierung und Anwendung des geltenden EU-Rechts
in den EU-Mitgliedstaaten (horizontale Wirkung) einschließlich der Einbindung
von EU-Agenturen konzentrieren. Neue Gesetzesinitiativen sollten daher die
Ausnahme darstellen und sich im Wesentlichen auf die Schließung erkannter
Lücken und Konsolidierung bestehender Verfahren beschränken.
3. Ist die Bundesregierung mittlerweile zu einer Positionierung hinsichtlich
eines „Post-Stockholmer Programms“ gelangt, und wie sollte dieses
demnach im Hinblick auf thematische und regionale Prioritäten ausgestaltet
werden?
Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist in Bezug auf ein PSP
noch nicht abgeschlossen. Daher kann derzeit zu einzelnen endgültigen
Positionen nicht Stellung genommen werden.
Drucksache 18/250 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie hat sich die Bundesregierung „zur Thematik, ob und inwieweit es ein
Nachfolgeprogramm geben soll, frühzeitig auf EU-Ebene“ eingebracht
(Bundestagsdrucksache 17/13442)?
Der Europäische Rat kündigte im Juni 2013 die Erörterung eines PSP für Juni
2014 an und bat, einen Reflexionsprozess im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat)
zu beginnen. Zugleich forderte er die Europäische Kommission zu „geeigneten
Beiträgen“ auf. Auf dem Informellen JI-Rat am 18./19. Juli 2013 wurde
Einvernehmen über eine Behandlung des PSP im SCIFA (Strategischer Ausschuss für
Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen), CATS (Ausschuss nach Artikel 36),
COSI (Sicherheitsausschuss) und dem Ausschuss für Zivilrecht sowie für eine
Befassung des JI-Rats am 5./6. Dezember 2013 erzielt. Die Bundesregierung ist
in den genannten Gremien vertreten und war an den Entscheidungen und
Aktivitäten beteiligt.
Am 18. November 2013 fand auf Einladung der niederländischen Regierung in
Den Haag ein Treffen der Justiz- und Innenminister mehrerer EU-
Mitgliedstaaten zu dem Thema „Post-Stockholm“ statt, an dem auch die Bundesregierung
teilgenommen hat.
Für den Bereich Justiz hat die Generaldirektion Justiz der Europäischen
Kommission am 20./21. November 2013 in Brüssel die Konferenz „Assises de la
Justice“ organisiert, bei der auch das PSP thematisiert wurde. Die
Bundesregierung war auch bei dieser Konferenz vertreten und hat zu den Fragen der
Europäischen Kommission Stellung bezogen.
Zudem wurde das PSP auf dem JI-Rat am 5./6. Dezember 2013 – wiederum
unter Beteiligung der Bundesregierung – behandelt.
5. Welche Antworten hat die Bundesregierung auf ein Papier versandt, in dem
die Präsidentschaft Litauens die Strukturierung der Diskussion um ein
weiteres Mehrjahresprogramm erleichtern wollte (Ratsdokument 14898/13)?
a) Was hat sich im Bereich Justiz seit dem Stockholmer Programm aus ihrer
Sicht geändert, und was sind die besonderen Herausforderungen?
b) Was sind die aus ihrer Sicht wichtigsten drei strategischen Prioritäten im
Bereich Justiz für die Post-Stockholm-Strategie?
c) Welche drei Grundprinzipien sollten der Post-Stockholm-Strategie aus
ihrer Sicht zugrunde gelegt werden?
Die geschäftsführende Bundesregierung hatte von einer schriftlichen
Stellungnahme an den litauischen Vorsitz zu dem Diskussionspapier abgesehen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
6. Sofern hierzu (noch) keine Antworten versandt wurden, welche Haltung
vertritt die Bundesregierung zu den Fragen?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
7. Welche Positionen des „Stockholmer Programms“ haben aus Sicht der
Bundesregierung weiterhin Gültigkeit, und welche gelten als erreicht oder
überholt?
Das „Stockholmer Programm“ legt für die Jahre 2010 bis 2014 die strategischen
Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/250Es ist im Bereich Inneres durch eine Vielzahl legislativer Akte, insbesondere in
den Bereichen Asyl und Schengen, geprägt, die weitestgehend umgesetzt
wurden. Die Inangriffnahme der Rechtsakte im Bereich der Migrationssteuerung
und Grenzsicherung (Smart Borders) sowie IT-Sicherheit hat hingegen erst
begonnen.
Im Bereich Justiz sah das „Stockholmer Programm“ zahlreiche Einzelinitiativen
im Bereich der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Zusammenarbeit vor.
Im Strafrecht konnten beispielsweise mit den Richtlinien zum Schutz von
Beschuldigten im Strafverfahren sowie der Richtlinie zum Schutz von Opfern
wichtige Arbeitsaufträge des „Stockholmer Programms“ umgesetzt werden. Bei
der zivilrechtlichen Zusammenarbeit wurden wichtige Fortschritte bei der
Angleichung in Bereichen des internationalen Zivilverfahrensrechts wie der
internationalen Gerichtszuständigkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von
gerichtlichen Entscheidungen sowie des Kollisionsrechts erzielt. Zukünftig ist
auch im Bereich der Justiz zielgerichtet und effektiv an der Entwicklung eines
einheitlichen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiter zu arbeiten.
Eine abschließende Beurteilung, inwiefern sich einige Punkte aus dem
Stockholmer Programm in zeitlicher Hinsicht erledigt haben oder überholt sind, ist
noch nicht erfolgt.
8. Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber den Innenministern der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ebene des Rates für Justiz und
Inneres (JI-Rat) im zweiten Halbjahr 2013 zur Auswertung des
„Stockholmer Programms“ und zur Frage seiner Nachfolge positioniert?
Die Bundesregierung betonte die Bedeutung eines PSP für eine
gleichgewichtige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission. Sie vertritt die Position, dass es keines Katalogs neuer umfangreicher
Gesetzgebungsinitiativen bedürfe. Vielmehr stehen die Konsolidierung
beschlossenen EU-Rechts und dessen gleichmäßige Anwendung in den
Mitgliedstaaten im Vordergrund. Bedeutsam seien für den Bereich Inneres insbesondere
die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), der
Abschluss der EU-Datenschutzreform und die Stärkung der polizeilichen
Zusammenarbeit. Weitere wichtige Themenfelder seien sichere Außengrenzen,
Cybersicherheit und die Verhinderung von Fällen des Missbrauchs und Betrugs bei
Inanspruchnahme der Freizügigkeit, ferner ein Gleichgewicht im Visabereich
zwischen Offenheit und Sicherheit sowie Verbesserungen des
Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit, auch mit Drittstaaten.
Für den Justizbereich hat die Bundesregierung die Bedeutung von
Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Grundrechte betont. Im Strafrecht sollten sich die
weiteren Arbeiten an den tatsächlichen Kriminalitätsentwicklungen orientieren.
Für die Konsolidierung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den
Mitgliedstaaten bedarf es gemeinsamer Schutzstandards für die Beteiligten des
Strafverfahrens.
Im Zivilrecht sollte die teils heterogene Rechtslage, z. B. im Verbraucherrecht,
im Interesse einer besseren Handhabbarkeit für Verbraucher und Unternehmen
konsolidiert werden. Konsolidierung und punktuelle Entwicklung sind auch die
Schwerpunkte des Zivilverfahrensrechts. Der Weg der Harmonisierung des
Kollisionsrechts sollte weiter fortgeführt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
Drucksache 18/250 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Was haben die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu
nach Erinnerung bzw. Kenntnis der Bundesregierung zum JI-Rat in Vilnius
bzw. in dessen Vorfeld oder im Nachgang oder zum JI-Rat im Oktober 2013
in Luxemburg mitgeteilt (bitte jeweils nach Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Großbritannien, Zypern aufschlüsseln bzw. alternativ
entsprechende Protokolle beilegen)?
Bei der Sitzung der Justiz- und Innenminister am 7./8. Oktober 2013 in
Luxemburg wurde das PSP nicht behandelt. Auf dem Informellen JI-Rat am 18./19. Juli
2013 in Vilnius fand ein erster Meinungsaustausch statt. Auf dem JI-Rat am
5./6. Dezember 2013 in Brüssel bestand unter den Mitgliedstaaten sowohl bei
den Innen- als auch den Justizthemen weitgehende Einigkeit, dass der
Schwerpunkt des PSP auf der Konsolidierung des geltenden EU-Rechts sowie auf der
Stärkung der Umsetzung seiner praktischen Anwendung in den Mitgliedstaaten
liegen solle.
Für den Innenbereich komme den Agenturen bei der praktischen
Implementierung des EU-Rechts besondere Bedeutung zu. Dabei solle das „Stockholmer
Programm“ als Grundlage dienen. Darüber hinaus müsse dem Erfordernis,
schnell und flexibel auf Gegebenheiten reagieren zu können, besonders
Rechnung getragen werden. Abschließend wurde auch die besondere Bedeutung der
finanziellen und personellen Ressourcen für die Programmplanung betont.
Für den Justizbereich betonte der JI-Rat am 5./6. Dezember 2013 die Bedeutung
der Grundrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit. Neben Konsolidierung und
Implementierung des Acquis müsse sich die zukünftige Rechtssetzung am
tatsächlichen Regelungsbedarf orientieren und auf Evaluierung gründen.
Hinsichtlich der Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten wird auf die Anlage
zu dieser Antwort verwiesen, die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“*
eingestuft ist.
10. Was ist der Bundesregierung zur Haltung der Europäischen Kommission,
der Agenturen FRONTEX (Europäische Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union) und Europol (Europäisches Polizeiamt) sowie des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) bekannt (sofern hierüber keine allgemeinen
Kenntnisse existieren, bitte wenigstens für den Bereich „Externe
Beziehungen“ angeben)?
Zur Haltung der Europäischen Kommission, der EU-Agenturen FRONTEX und
Europol und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Bislang haben die Europäische Kommission,
die EU-Agenturen und der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine
Stellungnahme abgegeben. Die Europäische Kommission hat erst für Frühjahr
2014 angekündigt, Mitteilungen herauszugeben.
Eine thematische Befassung im FRONTEX-Verwaltungsrat war bisher auf die
Vorgehensweise zur Erarbeitung einer möglichen Ausrichtung begrenzt. Im
Europol-Verwaltungsrat fand ein erster Meinungsaustausch statt.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/25011. Was haben die Bundesregierung, die übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sowie die Europäische Kommission, die Agenturen
FRONTEX und Europol sowie der EAD zur Frage der weiteren
strategischen und thematischen Leitlinien mitgeteilt, und welche Schwerpunkte
wurden jeweils gesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Stockholm-
Nachfolgeprogramm weniger detailreich ausgestaltet werden sollte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
13. Was ist damit konkret gemeint, wenn die Bundesregierung im Nachbericht
(25. Juli 2013) des Bundesministeriums der Justiz über den Informellen
Rat der Europäischen Union am 18. und 19. Juli 2013 in Vilnius davon
spricht, dem EU-Datenschutzpaket „eine volle Dynamik zu verleihen“,
und wie soll dies umgesetzt werden?
Die Bundesregierung forderte auf dem Informellen JI-Rat am 18./19. Juli 2013
in Vilnius, den Verhandlungen zum Datenschutzpaket eine volle Dynamik zu
verleihen.
Damit war gemeint, dass die laufenden Verhandlungen insbesondere zu der
Datenschutzgrundverordnung zügig vorangetrieben und in einer Weise
abgeschlossen werden sollen, die ein möglichst hohes Datenschutzniveau in der
EU sicherstellt. Die Bundesregierung hat sich in den zuständigen Gremien des
Rates hierfür eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
a) Welchen Inhalt hat ein gemeinsam mit Frankreich hierzu verfasstes
Papier?
In dem so genannten deutsch-französischen Papier brachten die
Bundesministerin der Justiz und ihre französische Amtskollegin ihre Besorgnis über das US-
amerikanische Überwachungsprogramm „PRISM“ zum Ausdruck. Der Zugang
zu persönlichen Daten durch ausländische öffentliche Behörden habe einen
starken Einfluss auf die Privatsphäre, müsse sehr eng begrenzt sein und streng
kontrolliert werden. Angemessene Sicherheitsstandards für den Datenschutz
seien einzuführen und rasch umzusetzen.
b) Von wem wurde dies mittlerweile mit welchem Inhalt beantwortet?
Das deutsch-französische Papier wurde nicht mit dem Ziel einer Beantwortung
durch andere Mitgliedstaaten versandt. Deshalb hat keine Beantwortung durch
andere Mitgliedstaaten stattgefunden.
c) Wie sollte trotz der fehlenden Kompetenz der Europäischen Union für
nachrichtendienstliche Fragen eine „Stärkung der Rechte der
Bürgerinnen und Bürger durch gemeinsame Standards für Nachrichtendienste“
durch den Rat „im Wege der intergouvernementalen Zusammenarbeit“
nach Ansicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden?
Die Mitgliedstaaten könnten einen derartigen Standard ohne rechtsverbindliche
Wirkung empfehlen, der dann im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit
umgesetzt werden könnte.
Drucksache 18/250 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch
die Ratsformationen COSI, CATS und SCIFA mit der konkreten
Ausarbeitung einer „Post-Stockholm-Strategie“ beauftragt werden sollten?
Die Bundesregierung unterstützt die Position, dass die Ratsgremien CATS,
SCIFA und COSI im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in die Vorbereitung
und Ausgestaltung des PSP eingebunden werden.
15. Inwiefern bzw. aus welchem Grund trifft es zu, dass die Behandlung des
Themas zunächst nur als Informationspunkt im kommenden JI-Treffen
vorgesehen war, nun aber als ordentlicher Tagesordnungspunkt
aufgenommen wurde?
Der litauische Vorsitz hatte zunächst aus organisatorischen und zeitlichen
Gründen beabsichtigt, auf dem JI-Rat am 5./6. Dezember 2013 zu dem Post-
Stockholm-Prozess nur einen Sachstandsbericht ohne inhaltliche Aussprache zu
geben. Mehrere Mitgliedstaaten hatten den Vorsitz angesichts der Bedeutung des
Themas jedoch gebeten, den Post-Stockholm-Prozess mit dem Ziel einer
Aussprache auf die Tagesordnung zu setzen. Diesem Wunsch kam der litauische
Vorsitz nach.
16. Wann und wo wird die Frage der Nachfolge des „Stockholmer
Programms“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiter beraten, und wann
und wo wird darüber entschieden?
Das Thema „Post-Stockholmer Programm“ soll sowohl auf dem Informellen
JI-Rat am 23./24. Januar 2014 als auch auf dem JI-Rat am 6./7. März 2014
behandelt werden.
Der Europäische Rat soll am 26./27. Juni 2014 über die zukünftigen Leitlinien
des „Post-Stockholmer Programms“ beraten.
17. Welche Inhalte oder Tagesordnungspunkte sind der Bundesregierung zu
den weiteren Treffen bekannt (bitte insbesondere für das Treffen am 20.
Januar 2014 in Berlin angeben)?
Der Bundesregierung liegen noch keine Tagesordnungen für die kommenden JI-
Räte bzw. den Europäischen Rat am 26./27. Juni 2014 vor. Die Einladung der
Europäischen Kommission zum Treffen am 20. Januar 2014 in Berlin ist als
Anlage beigefügt.
18. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit entsprechenden
Mitteilungen der Europäischen Kommission gerechnet, und welche Angaben
zum weiteren Procedere sind ihr diesbezüglich bekannt?
Die Europäische Kommission plant, Mitteilungen zu den Bereichen Justiz und
Inneres unter Einbindung der Mitgliedstaaten im Frühjahr 2014 zu versenden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/250Anlage zur Antwort zu Frage 17
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]