[Deutscher Bundestag Drucksache 18/276
18. Wahlperiode 13.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/172 –
Emissionen aus Kohlekraftwerken in Deutschland in den Jahren 2009 bis 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Verbrennung von Kohle werden verschiedene Schadstoffe und
Schwermetalle in die Luft aber auch ins Wasser emittiert. Die freigesetzte Menge ist
abhängig von verschiedenen Faktoren, unter anderem von der ursprünglichen
Belastung der Kohle, der eingesetzten Anlagentechnik, von Filteranlagen und
der Feuerungsleistung. Die gesetzlichen Regelungen für Kohlekraftwerke mit
einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr sind in der
13. Bundes-Immissionsschutzverordnung, der Verordnung über
Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, festgehalten. Diese
Verordnung wurde in der 17. Wahlperiode an die Vorgaben der EU-
Industrieemissonsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates) angepasst. Weiterhin gelten abgestufte Grenzwerte für unterschiedliche
Feuerungsleistungssstufen und für unterschiedliche Brennstoffe.
Die Betreiber der Kohlekraftwerke müssen ihre Emissionen bis zum 31. Mai
des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an die zuständigen Landesbehörden
melden. Diese wiederum müssen die Daten innerhalb von sieben Monaten an
das Umweltbundesamt weitergeben. Zurzeit erstellt das Umweltbundesamt
einen Bericht darüber, wie in Deutschland die Anforderungen des
internationalen PRTR-Protokolls (Pollutant Release and Transfer Registers) zum Aufbau
und Betrieb eines Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters
umgesetzt wurden. Ein erster Entwurf des deutschen Umsetzungsberichtes liegt
mittlerweile vor. Er konnte bis zum 24. November 2013 kommentiert werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf der Grundlage des am 21. Mai 2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls
(Protocol on Pollutant Release and Transfer Register) der UN-ECE hat sich
Deutschland verpflichtet, ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Dieses findet sich im Internet unter
www.thru.de. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 9. Januar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/276 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie EU-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 20061 (E-PRTR-VO)
regelt darüberhinaus die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für
ein Europäisches Schadstoffregister. Diese fachlichen Anforderungen werden
für das deutsche Register
www.thru.de übernommen.
Das deutsche PRTR-Gesetz2 (SchadRegProtAG) enthält unter anderem die
Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb eines nationalen
Schadstoffregisters.
Eine Berichterstattung nach PRTR ist dann erforderlich, wenn Betriebe einer in
Anhang I der EU-Verordnung Nr. 166/2006 (E-PRTR-VO) industriellen
Tätigkeit zugeordnet werden können und zudem mindestens einen der in Anhang II
der E-PRTR-VO aufgeführten Schadstoffe in Mengen oberhalb der dort
aufgeführten Schwellenwerte freisetzen.
Weder das PRTR-Protokoll noch die E-PRTR-VO fordern Angaben zum
eingesetzten Brennstoff. Eine Aufschlüsselung nach Brennstoffen (hier Braun- bzw.
Steinkohle) ist somit nicht möglich. Ausgewertet werden die Gesamtemissionen
für den jeweiligen Schadstoff auf Ebene der Betriebseinrichtung.
Kohlekraftwerke werden im PRTR der Anhang I Tätigkeit 1.c
„Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von
50 Megawatt (MW)“ der E-PRTR-VO zugeordnet.
Gemäß dem deutschen PRTR-Gesetz sind die PRTR-Daten des jeweiligen
Berichtsjahres 15 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres zu
veröffentlichen.
1. Wurden die Emissionsdaten für das Berichtsjahr 2012 schon an die
Europäische Kommission gemeldet, und falls ja, wann?
Nein, die Berichterstattung der PRTR-Daten 2012 befindet sich derzeit im
laufenden Prozess. Das Umweltbundesamt (UBA) wird fristgerecht am 31. März
2014 die PRTR-Daten 2012 an die EU melden und zeitgleich auf der
Internetseite Thru.de
www.thru.de veröffentlichen.
2. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtkohlendioxidemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden,
für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
3. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtfeinstaubemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden, für
das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
4. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtmethanemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden, für das
Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
5. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtammoniakemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden, für
das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
1 Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über
die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur
Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates
2 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom
21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007
(SchadRegProtAG)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/276 6. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtkohlenmonoxidemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon
vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung
und Steinkohleverfeuerung angeben)?
7. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtschwefeloxidemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon
vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung
und Steinkohleverfeuerung angeben)?
8. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtstickoxidemissionen aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden, für
das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
9. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Arsen und
Verbindungen (als As) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011
und, falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
10. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Blei und
Verbindungen (als Pb) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und,
falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
11. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Cadmium und
Verbindungen (als Cd) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010,
2011 und, falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt
nach Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
12. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Chrom und
Verbindungen (als Cr) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011
und, falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
13. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Nickel und
Verbindungen (als Ni) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011
und, falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
14. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen Quecksilber und
Verbindungen (als Hg) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011
und, falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
15. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Zink und
Verbindungen (als Zn) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und,
falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung sowie nach
Freisetzungspfad angeben)?
16. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Dioxinen und
Furanen (als Teq) aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und,
falls schon vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung angeben)?
Drucksache 18/276 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Gesamtphosphor
aus Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon
vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach
Braunkohleverfeuerung und Steinkohleverfeuerung angeben)?
Die Fragen 2 bis 17 werden zusammenfassend mit nachstehender Tabelle
beantwortet. Stand der Daten ist der 31. März 2013. Hierzu sind folgende
Erläuterungen zu beachten:
a) Das Jahr 2009 ist als Startjahr für eine Zeitreihe bis 2012 kritisch, da 2009
durch die Wirtschaftskrise atypisch niedrige Brennstoffeinsätze in den
Anlagen wegen der geringen Nachfrage nach Strom und Wärme aufwies; der
Anstieg der Emissionsfrachten nach 2009 ist der wirtschaftlichen Erholung
geschuldet, nicht aber einer Verschlechterung der Umweltperformance der
Anlagen.
b) Die Frachtangaben zu den Spurenstoffen (Fragen 9 bis 17) basieren bei den
Luftschadstoffen mit Ausnahme von Hg nicht auf anlagenspezifischen
Messungen, sondern auf Rechnungen oder Schätzungen. Die zum Teil
erheblichen Schwankungen in den Zeitreihen der Frachten der Spurenstoffe sind
sehr stark durch diese Schätzungen und weniger durch reale
Frachtschwankungen verursacht. Hinzu kommt, dass einzelne Anlagen je nach Berichts-
Schwellenwert die Fracht für einen Stoff einmal melden und im nächsten Jahr
möglicherweise nicht melden müssen.
Gemeldete Gesamtemissionen in kg/Jahr für die Berichtsjahre 2009 bis 2011.
Bei den Fragen 2 bis 8 handelt es sich ausschließlich um Luftemissionen.
Frage Schadstoff 2009 2010 2011
2a Kohlendioxid CO2 299 000 Mio. 314 000 Mio. 307 000 Mio.
3a Feinstaub PM10 3 239 000 3 242 000 3 360 000
4a Methan CH4 2 310 000 2 220 000 1 730 000
5a Ammoniak NH3 67 100 53 000 40 500
6a Kohlenmonoxid CO 49 200 000 52 900 000 56 500 000
7a Schwefeloxid SOx/SO2 133 000 000 133 400 000 136 000 000
8a Stickoxide NOx/NO2 193 000 000 202 000 000 198 000 000
9a Arsen- und Verbindungen (As) Luft 1 900 1 440 1 420
9b Arsen- und Verbindungen (As) Wasser 373 453 587
10a Blei- und Verbindungen (Pb) Luft 1 650 2 150 1 560
10b Blei- und Verbindungen (Pb) Wasser 141 362 141
11a Cadmium- und Verbindungen (Cd) Luft 329 261 372
11b Cadmium- und Verbindungen (Cd) Wasser – 5,8 7,93
12a Chrom- und Verbindungen (Cr) Luft 681 1 230 1 230
12b Chrom- und Verbindungen (Cr) Wasser 277 5 123
13a Nickel- und Verbindungen (Ni) Luft 2 830 4 950 2 540
13b Nickel- und Verbindungen (Ni) Wasser 997 911 901
14a Quecksilber- und Verbindungen (Hg) Luft 4 980 5 220 4 910
14b Quecksilber- und Verbindungen (Hg) Wasser 7,02 8,72 –
15a Zink- und Verbindungen (Zn) Luft 532 989 973
15b Zink- und Verbindungen (Zn) Wasser 6 840 10 100 8 420
16a Dioxine und Furane (PCDD und PCDF) Luft 0,00079984 0,000803 0,006857
16b Dioxine und Furane (PCDD und PCDF) Wasser – – –
17a Gesamtphosphor Wasser 20 700 13 100 8 990
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/27618. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Uran aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden, für
das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
Uran ist nicht in Anhang I der E-PRTR-VO gelistet und demnach kein
berichtspflichtiger Schadstoff nach PRTR.
19. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Thorium aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon
vorhanden, für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung
und Steinkohleverfeuerung angeben)?
Thorium ist nicht in Anhang I der E-PRTR-VO gelistet und demnach kein
berichtspflichtiger Schadstoff nach PRTR.
20. Wie hoch waren die gemeldeten Gesamtemissionen von Radium aus
Kohlekraftwerken für die Jahre 2009, 2010, 2011 und, falls schon vorhanden,
für das Jahr 2012 (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
Radium ist nicht in Anhang I der E-PRTR-VO gelistet und demnach kein
berichtspflichtiger Schadstoff nach PRTR.
21. Wie viele Kilowattstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 in den deutschen
Kohlekraftwerken produziert (bitte aufgeschlüsselt nach Braunkohleverfeuerung und
Steinkohleverfeuerung angeben)?
Die nachstehende Tabelle der AG Energiebilanzen e. V. gibt einen Überblick
über die Bruttostromerzeugung in deutschen Kohlekraftwerken:
Bruttostromerzeugung in Deutschland nach Energieträgern
Stand: 2. August 2013
*) Vorläufige Angaben, z. T. geschätzt.
Quelle: abrufbar unter
www.ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName =20130809_ brd_
stromerzeugung1990_2012.pdf
22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009, 2010,
2011 und 2012 Ausfälle bei der kontinuierlichen Abgasmessung in den
Kraftwerken?
Wenn ja, in welchen Kraftwerken, und von welcher Dauer?
Die Einrichtung und der Betrieb von Messplätzen und Messeinrichtungen in
Kohlekraftwerken sind verordnungsrechtlich geregelt. Dazu gehören
insbesondere der Nachweis des ordnungsgemäßen Einbaus von Mess- und
Auswerteeinrichtungen vor der Inbetriebnahme der Anlage sowie die jährlich
wiederkehrende Kalibrierung und Funktionsfähigkeitsüberprüfung der
Messeinrichtungen, deren Ergebnisse der zuständigen Behörde vorzulegen sind. Diese Vor-
Energieträger 2009 2010 2011 2012*)
Mrd. kWh
Braunkohle 145,6 145,9 150,1 161,1
Steinkohle 107,9 117 112,4 116,1
Drucksache 18/276 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschriften stellen eine gleichbleibend hohe Qualität der Messeinrichtungen
sicher. Ausfälle der kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtungen – etwa wegen
Wartung oder Störung – können nicht gänzlich vermieden werden; Angaben
hierzu werden im Rahmen des jährlich vom Betreiber zu erstellenden
Messberichtes der zuständigen Behörde vorgelegt. Der Bundesregierung liegen diese
Messberichte nicht vor.
23. Welche Grenzwertüberschreitungen wurden festgestellt, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Überschreitungen?
Die Ergebnisse der kontinuierlichen Überwachung der Emissionen sind in dem
in der Antwort zu Frage 22 erwähnten Messbericht enthalten; der Bericht geht
an die zuständige Behörde. Der Bundesregierung liegen diese Messberichte
nicht vor. Informationen über systematische Grenzwertüberschreitungen im
Hinblick auf einen oder auf mehrere Luftschadstoffe an einer größeren Zahl von
Anlagen liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Im Falle von
Grenzwertüberschreitungen an einer Anlage entscheidet die zuständige Behörde über
Maßnahmen mit dem Ziel ihrer künftigen Vermeidung.
24. Welche Studien zur Abschätzung der Folgekosten für die Gesundheit der
Bevölkerung durch die Emissionen aus Kohlekraftwerken hat die
Bundesregierung in Auftrag gegeben oder wird sie in Auftrag geben, und zu
welcher Einschätzung zu einem Handlungsbedarf gelangt die
Bundesregierung aufgrund der ihr vorliegenden Studien?
Studien zur Abschätzung der Folgekosten für die Gesundheit der Bevölkerung
durch die Emissionen aus Kohlekraftwerken hat die Bundesregierung bisher
nicht in Auftrag gegeben. Die mit Feinstaubemissionen aus Kohlekraftwerken
assoziierten Gesundheitsrisiken wurden jüngst sowohl von einer von
Greenpeace geförderten Studie3 als auch von einer Untersuchung der Health and
Environment Alliance (HEAL)4 thematisiert. Die Studien weisen auf vorzeitige
Todesfälle und eine erhöhte Morbidität durch Emissionen aus der
Kohleverstromung hin und haben Handlungsbedarf aufgezeigt.
Zu den wesentlich von Luftschadstoffen verursachten Gesundheitsrisiken
können unter anderem Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der
Atemwege gehören. Die in den Berichten vorgenommenen Analysen zur Ermittlung
der Sterberisiken der Allgemeinbevölkerung basieren auf etablierten
statistischen Verfahren, die dennoch mit hohen Unsicherheiten behaftet sind, was bei
der Interpretation und Kommunikation der Ergebnisse zu berücksichtigen ist.
Den Studien zufolge führen auch Feinstaubemissionen aus Kohlekraftwerken zu
Umwelt- und Gesundheitskosten. Allerdings fallen bei der Kohleverstromung
die Umweltkosten deutlich stärker ins Gewicht (vgl.
www.umweltbundes-
amt.de/uba-info-medien/4485.html). Bei einer Gesamtbetrachtung der
Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen entstehen im Durchschnitt bei
Braunkohlekraftwerken die höchsten Umweltkosten, gefolgt von Steinkohlekraftwerken;
mit deutlichem Abstand folgen Gaskraftwerke. Die weitaus geringsten
Umweltkosten sind im Durchschnitt mit einer Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer
Energien – mit Ausnahme der Biomasse – verbunden.
Aus oben genannten Gründen wurden unter anderem in der letzten Novelle der
Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoran-
3 Assessment of Health Impacts of Coal Fired Power Stations in Germany
www.greenpeace.de/themen/
energie/nachrichten/artikel/3100_todesfaelle_durch_deutschlands_schaedlichste_kohlekraftwerke-1/
4 Was Kohlestrom wirklich kostet – Gesundheitsfolgen und externe Kosten durch Schadstoffemissionen
www.env-health.org/news/latest-news/article/wie-schadigen-kohlekraftwerke
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/276lagen (13. BImSchV) weitergehende Anforderungen zur Begrenzung der
Feinstaubemissionen nach dem Stand der Technik gestellt.
25. Welche Studien zur Abschätzung der Folgekosten für die Umwelt durch
die Emissionen aus Kohlekraftwerken hat die Bundesregierung in Auftrag
gegeben oder wird sie in Auftrag geben, und zu welcher Einschätzung zu
einem Handlungsbedarf gelangt die Bundesregierung aufgrund der ihr
vorliegenden Studien?
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2009 das FuE-Vorhaben „Schätzung
externer Umweltkosten und Vorschläge zur Kosteninternalisierung in ausgewählten
Politikfeldern“ in Auftrag gegeben. Ein Ziel des Forschungsprojekts war die
Aktualisierung der Methodenkonvention zur Schätzung von Umweltkosten
(Methodenkonvention 2.0). Die Methodenkonvention 2.0 sowie zwei
Anhänge A und B sind auf der Publikationsseite des Umweltbundesamtes
verfügbar:
www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekonomische-
bewertungvon-umweltschaeden-0.
In der Methodenkonvention sind unter anderem die Umweltkosten der
Stromerzeugung in Deutschland getrennt für die relevanten Energieträger aufgeführt:
Die Stromerzeugung aus Braunkohle, Steinkohle und Öl verursacht die höchsten
Umweltkosten. Die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas liegen
deutlich niedriger, am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien.
Einige Empfehlungen des UBA sind im folgenden Papier zusammengefasst:
www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/schaetzung-umweltkosten-
inden-bereichen-energie-0.
In einem weiteren Projekt wird ein „Leitfaden zur Nutzen-Kosten-Abschätzung
umweltrelevanter Effekte in der Gesetzesfolgenabschätzung“ entwickelt, der
Bearbeiter und Bearbeiterinnen von Gesetzesfolgenabschätzungen dabei
unterstützen kann, die ökonomisch bewertbaren Nutzen oder Schäden von Gesetzen
für Umwelt und Gesundheit monetär darzustellen. Der Leitfaden wird
voraussichtlich im Frühjahr 2014 veröffentlicht.
26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Studie der Universität Stuttgart im Auftrag von Greenpeace
vom Juni 2013 „Silent Killers – Why Europe must replace coal power with
green energy“, wonach durch Europas 300 größten Kohlekraftwerke das
Leben der Europäer im Jahr 2010 um insgesamt 240 000 Jahre verkürzt
wurde, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für ihre eigene Position?
Die Studie macht deutlich, dass die Exposition der Bevölkerung gegenüber
Feinstaub und anderen Luftschadstoffen eine Umweltbelastung mit hoher
Gesundheitsrelevanz ist. Auch Berechnungen des UBA zeigen, dass in
Deutschland eine Verkürzung der Lebensdauer aufgrund akuter
Atemwegserkrankungen, kardiopulmonaler Erkrankungen und Lungenkrebs auf die
Feinstaubbelastung der Bevölkerung zurückgeführt werden kann:
www.umweltbundesamt.de/
themen/gesundheit/belastung-des-menschen/umweltbedingte-krankheitslasten.
Berechnungen dieser Art sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet,
so dass die Ergebnisse eher als die Größenordnung des Gesundheitsrisikos einer
betrachteten Bevölkerung zu verstehen sind, denn als exakte absolute Zahlen.
Das UBA kann auf Grundlage der in der Studie veröffentlichten Informationen
zu den durchgeführten Berechnungen nicht beurteilen, inwieweit die exakte
Zuordnung potentiell verlorener Lebensjahre und Krankheitstage zu den verwen-
Drucksache 18/276 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedeten Emissionsdaten belastbar ist. Die Energiewende ist der wichtigste
politische Hebel zur langfristigen Ablösung auch der fossilen Energiegewinnung und
damit auch zur Reduktion von Feinstaub und anderer gesundheitsrelevanter
Emissionen. Andere Feinstaubquellen wie der Verkehr und die
Feinstaubbelastung durch private Kleinfeuerungsanlagen tragen ebenfalls nennenswert zur
Gesundheitsbelastung der Bevölkerung bei und werden weiterhin gemindert.
27. Wie viele Verbände, Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an der
Kommentierung des Umsetzungsberichts im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens pro Jahr, und erachtet die Bundesregierung die Beteiligung für
zufriedenstellend?
28. Ist die Bundesregierung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Kommentierung des Umsetzungsberichtes zufrieden, und falls nein, wie
will sie die Öffentlichkeitsbeteiligung zukünftig konkret verbessern?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus den
Kommentierungen gewonnen?
30. Wird die Bundesregierung die Kommentierungen analysieren und diese
Analyse dem Deutschen Bundestag zuleiten, und falls ja, wann?
Die Fragen 27 bis 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Artikel 17 Absatz 2 des PRTR-Protokolls sieht vor, dass alle Staaten, die es
ratifiziert haben, einen Umsetzungsbericht erstellen. Auf der nächsten PRTR-
Vertragsstaatenkonferenz im Juli 2014 soll kontrolliert werden, ob die
Anforderungen in den Vertragsstaaten korrekt umgesetzt sind.
Bei der Erstellung des deutschen Umsetzungsberichtes ist die Öffentlichkeit in
einem transparenten Prozess beteiligt und konsultiert worden.
Die Öffentlichkeit konnte in einem vierwöchigen Konsultationsprozess den
ersten Entwurf des deutschen Umsetzungsberichtes kommentieren. Um die
Öffentlichkeit hierzu zu informieren, hat das UBA umfangreiche Aktivitäten
unternommen, unter anderem: „TOP-Thema-Aktion“ auf
www.thru.de,
Twittermeldungen, Hinweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des UBA sowie direkte
Anschreiben an Industrieverbände, Naturschutzverbände, Medien und
politische Institutionen.
Bis zum 24. November 2013, der Frist für Stellungnahmen zum
Berichtsentwurf, sind weder beim BMUB noch beim UBA Kommentare aus der
Öffentlichkeit eingegangen.
Die finale Version des ersten nationalen Umsetzungsberichts zum PRTR-
Protokoll steht seit 13. Dezember 2013 auf
www.thru.de/thrude/downloads/ zur
Verfügung.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]