[Deutscher Bundestag Drucksache 18/333
18. Wahlperiode 22.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen),
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/174 –
Maßnahmen gegen steigende Heizkosten zur Bekämpfung der Energiearmut
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei Verbraucherorganisationen, Sozialverbänden und Mietervereinen sind
auch in der diesjährigen Heizsaison wieder Tipps zum sparsamen Umgang mit
Heizenergie gefragt. Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten hohe
Nachzahlungen, steigende Abschläge und teure Heizöllieferungen. Für fast 14
Prozent der Haushalte, die ohnehin schon mehr als 10 Prozent ihres
Nettoeinkommens für Energie aufwenden müssen, gibt es dabei keinen Spielraum zur
Deckung der Mehrkosten mehr. Die Wohnkosten werden in zahlreichen
deutschen Städten durch die steigenden Kaltmieten zusätzlich verteuert. Und auch
die Möglichkeiten zu Einsparungen durch Verhaltensänderungen sind bei den
einkommensschwachen Haushalten oft schon ausgereizt. Doch anstatt
einkommensschwache Haushalte bei ihren Heizkosten zu unterstützen, wurde im Jahr
2011 der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss im Wohngeld abgeschafft.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Vorbemerkung wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Fragen 1
bis 6 aufgrund der heterogenen und zum Teil unzureichenden Quellenlage nicht
in allen Fällen vollständig und auf Basis vergleichbarer statistischer Erhebungen
beantwortet werden können.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 20. Januar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/333 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie haben sich seit 2002 die Preise für Heizöl, Gas, Fernwärme, Pellets,
Brennholz, Strom (Nachtspeichertarife) und Steinkohle jährlich entwickelt?
Die Verbraucherpreise haben sich seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt:
Quelle: Berechnungen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Grundlage von
Angaben des Statistischen Bundesamtes
Für Steinkohle, Brennholz und Strom-Nachspeichertarife liegen der
Bundesregierung keine vergleichbaren Verbraucherpreisdaten vor.
Für Holzpellets wird hilfsweise auf Angaben von C.A.R.M.E.N. e. V. (Centrale-
Agrar-Rohstoff-Marketing- und Energie-Netzwerk e. V.) zurückgegriffen:
2. Wie hat sich der durchschnittliche Verbrauch der genannten Energieträger
pro Haushalt entwickelt und wie die jährlichen Kosten pro Haushalt, auch
in Relation zum Verbrauch (seit 2002)?
Zum durchschnittlichen Verbrauch der genannten Energieträger pro Haushalt
liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor, sondern nur zum
Verbrauch der Haushalte insgesamt ab dem Jahr 2008. Die zum Teil deutlichen
jährlichen Schwankungen des Energieverbrauchs für Wärmezwecke sind in erster
Linie witterungsbedingt:
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen
2002 2003 2004 2005 2006 2007
Heizöl leicht (EUR/100 Liter) 35,14 36,46 40,60 53,59 59,30 58,63
Erdgas (Cent/kWh) 4,53 4,76 4,82 5,34 6,33 6,51
Fernwärme (EUR/GJ) 15,78 15,94 15,96 17,15 19,27 20,50
Braunkohlebriketts (EUR/100 kg) 29,21 29,35 29,69 30,15 30,72 31,52
2008 2009 2010 2011 2012 2013
Heizöl leicht (EUR/100 Liter) 77,13 53,47 65,52 81,62 88,84 83,91
Erdgas (Cent/kWh) 7,10 6,98 6,36 6,66 7,03 7,12
Fernwärme (EUR/GJ) 21,73 22,95 21,38 22,85 24,83 25,62
Braunkohlebriketts (EUR/100 kg) 31,86 31,83 Durch Statistisches Bundesamt nicht mehr
veröffentlicht.
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Holzpellets (EUR/Tonne)
Abnahme 5 Tonnen,
Lieferung bis 50 km
183 183 177 177 216 204 193 224 228 241 243
in Petajoule (PJ) 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2008
Raumwärme 1 832,5 1 761,5 1 978,0 1 559,2 1 664,4 – 9,2 %
– davon Öl 559,8 491,2 500,5 392,4 422,0 – 24,6 %
– davon Gas 801,5 776,0 875,8 682,1 726,6 – 9,3 %
– davon Strom 60,4 55,6 67,6 32,9 31,6 – 47,7 %
– davon Fernwärme 151,3 161,7 177,5 145,4 154,3 2,0 %
– davon Kohle 40,9 38,0 53,8 58,0 51,0 24,7 %
– davon Erneuerbare 218,7 239,0 302,9 248,3 279,0 27,6 %
Warmwasser 339,8 336,1 324,4 381,2 370,3 9,0 %
– davon Öl 86,9 66,7 62,3 80,9 80,4 – 7,5 %
– davon Gas 163,9 175,1 164,6 183,3 176,9 7,9 %
– davon Strom 61,8 68,1 71,8 69,3 68,6 11,0 %
– davon Fernwärme 12,8 14,7 11,9 18,9 18,5 44,5 %
– davon Kohle 3,8 0,0 0,0 0,0 1,3 – 65,8 %
– davon Erneuerbare 10,6 11,5 13,8 28,7 24,7 133,0 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/333Zu den jährlichen Kosten pro Haushalt liegen der Bundesregierung keine Daten
je Energieträger vor, sondern nur für die Anwendungszwecke Raumwärme und
Warmwasser insgesamt:
nachrichtlich: 2012/2008: 0,2 Prozent
Quelle: Berechnungen BMWi auf Grundlage von Angaben von: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen,
Statistisches Bundesamt, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Projektgruppe
„Nutzenergiebilanzen“
3. In welchem Verhältnis standen die jährlichen Kostensteigerungen seit 2002
für die jeweiligen Brennstoffe im Vergleich zur Lohnentwicklung bzw. zur
allgemeinen Inflationsrate?
Die Preisentwicklung der einzelnen Energieträger kann der Antwort zu Frage 1
entnommen werden. Die Entwicklung der jährlichen Kosten für die
Anwendungszwecke Raumwärme und Warmwasser insgesamt pro Haushalt kann der
Antwort zu Frage 2 entnommen werden; für die Darstellung der jährlichen
Kosten je Energieträger pro Haushalt liegen der Bundesregierung – wie dort bereits
ausgeführt – keine Daten vor.
Zur Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen liegen folgende Angaben
vor:
nachrichtlich: Nominallöhne 2012/2008: 8,8 Prozent; Verbraucherpreise 2012/2008: 5,6 Prozent
Quelle: Statistisches Bundesamt
4. Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung die jährlichen Zunahmen der Heizkosten (Raumwärme und
Warmwasser) für Privathaushalte?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen.
5. Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gab ein
durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt pro Jahr jeweils seit 2002 für Heizen bzw.
Strom aus?
6. Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gaben die 15 Prozent
der einkommensschwächsten Haushalte jährlich jeweils seit 2002 für
Heizen bzw. Strom aus?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgend dargestellte Energiekostenentwicklung von durchschnittlichen
und von einkommensschwachen 4-Personenhaushalten lehnt sich an die
entsprechenden Berechnungen für Musterhaushalte im Monitoring-Bericht
„Energie der Zukunft“ an. Die zugrunde liegenden durchschnittlichen jährlichen
Energiepreise und Einkommen beruhen dabei auf Daten des Statistischen
Bundesamtes. Die Energieverbräuche wurden auf Basis von Angaben des Statistischen
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2002
EUR/Jahr 748 788 798 876 985 794 1068 931 1030 956 1070 43,0 %
Index
(2010=100)
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2002
Nominallöhne 90,5 91,5 92,0 92,3 93,0 94,4 97,3 97,4 100,0 103,3 105,9 17,0 %
Verbraucherpreise
88,6 89,6 91,0 92,5 93,9 96,1 98,6 98,9 100,0 102,1 104,1 17,5 %
Drucksache 18/333 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesamtes, einer Erhebungsstudie von RWI/forsa (2013) und einer
Stromverbrauchserhebung der EnergieAgentur.NRW festgelegt. Dabei wurden über den
Zeitverlauf mengenmäßig konstante Verbräuche unterstellt (Strom 4 500 kWh/
Jahr; Erdgas 12 750 kWh/Jahr inkl. Warmwasser), weil zu durchschnittlichen
Jahresverbräuchen ab dem Jahr 2002 je Haushalt keine Angaben vorliegen (s. a.
Antwort zu Frage 2). Im vorliegenden Fall wird eine 95 m² große Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus angenommen. Für die Kostenbetrachtung des
einkommensschwachen 4-Personenhaushalts werden in Anlehnung an die
Armutsgefährdungsdefinition der Europäischen Union bzw. des Statistischen
Bundesamtes (60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung)
vereinfachend 60 Prozent des für den „durchschnittlichen“ 4-Personenhaushalt
verwendeten Haushaltsnettoeinkommens zugrunde gelegt. Da zum
Energieverbrauch einkommensschwacher Haushalte bisher nur wenige belastbare
statistische Daten vorliegen, werden die gleichen Verbräuche wie bei den „normalen“
Musterhaushalten verwendet. Demzufolge gibt es (bei identischen
Energiepreisen) keinen Unterschied hinsichtlich der absoluten Energiekosten zwischen
einkommensschwachen und „normalen“ Musterhaushalten, sondern nur bei den
Anteilen am jeweiligen Haushaltsnettoeinkommen.
* Schätzung auf Basis der Durchschnittspreise von Januar 2013 bis November 2013
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Haushalte,
die zur Begleichung ihrer Heizkosten auf die Inanspruchnahme von
Transferleistungen (Kosten der Unterkunft, Wohngeld) seit 2002 angewiesen
waren?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Ausgaben der Kommunen zur Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Kosten
der Unterkunft seit 2002 entwickelt?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Für das Wohngeld wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Bis zur Zusammenlegung der Sozialhilfe (für erwerbsfähige Hilfebedürftige)
und der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 hatten Haushalte
(Bedarfsgemeinschaften), deren Mitglieder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft
bestreiten konnten, nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) u. a. Anspruch auf
durchschnittlicher 4-Personenhaushalt einkommensschwacher 4-Personenhaushalt
Anteil der Energiekosten am Nettoeinkommen Anteil der Energiekosten an 60 %
Nettoeinkommen
insgesamt Strom Erdgas insgesamt Strom Erdgas
2002 2,8 % 1,6 % 1,2 % 4,7 % 2,6 % 2,1 %
2003 3,0 % 1,6 % 1,3 % 4,9 % 2,7 % 2,2 %
2004 2,9 % 1,6 % 1,3 % 4,9 % 2,7 % 2,1 %
2005 3,1 % 1,7 % 1,4 % 5,2 % 2,9 % 2,4 %
2006 3,4 % 1,8 % 1,7 % 5,7 % 2,9 % 2,8 %
2007 3,4 % 1,8 % 1,6 % 5,6 % 2,9 % 2,7 %
2008 3,5 % 1,8 % 1,7 % 5,9 % 3,0 % 2,8 %
2009 3,7 % 2,0 % 1,7 % 6,2 % 3,3 % 2,9 %
2010 3,6 % 2,0 % 1,6 % 6,0 % 3,4 % 2,6 %
2011 3,7 % 2,1 % 1,6 % 6,2 % 3,5 % 2,6 %
2012 3,7 % 2,1 % 1,6 % 6,2 % 3,5 % 2,7 %
2013* 3,9 % 2,3 % 1,6 % 6,5 % 3,8 % 2,7 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/333Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Seit dem Jahr 2005 haben
erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten
können, im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes
grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
erhalten nach wie vor im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus werden Leistungen für Unterkunft und Heizung für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Kommunen
übernommen. Angaben zu den hierfür anfallenden Ausgaben werden im Rahmen der
Asylbewerberleistungsstatistik nicht gesondert erhoben.
In den Statistiken für das SGB XII werden die Heizkosten zusammen mit den
Unterkunftskosten erfasst, weshalb die gefragten Daten alleine für Heizkosten
nicht vorliegen und hilfsweise Daten zu den Kosten von Unterkunft und
Heizung dargestellt werden. Für den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) lassen sich die Heizkosten über Sonderauswertungen ermitteln.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
die Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten, können der
folgenden Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2005 war eine hierfür
notwendige Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit nicht durchführbar;
für die Jahre 2012 und 2013 liegt sie bislang nicht vor. Die Zahl aller
Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich von
Dezember 2011 bis Dezember 2012 um knapp 30 000 auf 3,275 Millionen verringert.
Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach
SGB II) mit Leistungen für Unterkunft und Heizung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Die Zahl der Bezieher von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und
Heizung im Bereich des SGB XII können der folgenden Tabelle entnommen
werden. Dabei ist zu beachten, dass die Statistik der Hilfe zum Lebensunterhalt
Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) erfasst und die Statistik der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung Personen. Die Zahlen beziehen sich jeweils
auf Haushalte bzw. Personen außerhalb von Einrichtungen. Bei der Hilfe zum
Lebensunterhalt wurden bis zum Jahr 2006 nicht die Kosten der Unterkunft und
Heizung, sondern die Bruttokaltmieten erfasst, so dass die Zahlen bis zum Jahr
2006 nicht vollständig mit den Zahlen ab dem Jahr 2007 vergleichbar sind.
Bedarfsgemeinschaften im Dezember
2006 3 596 131
2007 3 480 693
2008 3 334 340
2009 3 432 304
2010 3 328 462
2011 3 164 779
Drucksache 18/333 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBedarfsgemeinschaften mit Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungsempfänger
von Grundsicherung nach dem SGB XII mit Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung am Endes eines Jahres außerhalb von Einrichtungen
n. v. = nicht verfügbar
1 ohne das Land Bremen
2 bis 2006 Bedarfsgemeinschaften mit Aufwendungen für Bruttokaltmiete
Quelle: Statistisches Bundesamt
Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2005 im Rahmen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für
Unterkunft und Heizung. Aus den Ausgaben des Bundes für die Beteiligung an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung können die Gesamtausgaben abgeleitet
werden. Die Entwicklung ab dem Jahr 2005 ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Dabei entfallen etwa 15 Prozent der Ausgaben auf Heizkosten.
Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende in Mio. Euro
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Rahmen der Bundesstatistik über die Ausgaben und Einnahmen im Bereich
des SGB XII werden keine gesonderten Ausgaben zu den Kosten der Unterkunft
und Heizung erhoben. Die folgende Tabelle stellt daher Schätzungen des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dar. Eine
Differenzierung nach Unterkunftskosten und Heizkosten sowie dem Anteil der Kommunen
wurde dabei nicht vorgenommen.
Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt2 Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
Bedarfsgemeinschaften Personen
2002 1 319 259 –
2003 1 304 985 n. v.
2004 1 340 030 n. v.
20051 58 508 427 777
20061 61 445 473 756
2007 71 125 523 372
2008 75 257 556 655
2009 76 384 561 123
2010 82 263 591 726
2011 91 644 634 662
2012 96 589 677 833
insgesamt davon Anteil der Kommunen davon Anteil des Bundes
2005 12 140 8 607 3 533
2006 13 805 9 788 4 017
2007 13 632 9 300 4 333
2008 13 324 9 435 3 889
2009 13 573 10 058 3 515
2010 13 699 10 464 3 235
2011 13 339 8 484 4 855
2012 13 292 8 454 4 838
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/333Geschätzte Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
SGB XII in Mio. Euro
Quelle: Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Basis der
SGB-XII-Statistik des Statistischen Bundesamtes
9. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger bezogen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 Wohngeld und damit den
Heizkostenzuschuss, und wie hoch war das Gesamtvolumen für den
Heizkostenzuschuss in den jeweiligen Jahren?
Wie hoch war der durchschnittliche Betrag je Wohngeldempfängerin und
Wohngeldempfänger in den jeweiligen Jahren?
Im Jahr 2009 bezogen 1,01 Mio. Haushalte Wohngeld und 2010 1,06 Mio.
Haushalte. Die Ausgaben für die Heizkostenkomponente werden für das Jahr 2009
auf rund 220 Mio. Euro und für 2010 auf rund 240 Mio. Euro geschätzt.
Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Heizkostenkomponente wurde neben der Bruttokaltmiete bei der
Wohngeldberechnung berücksichtigt. Rechnerisch erhöhte sich daraus das Wohngeld
bei einem 1-Personenhaushalt um etwa 13 Euro und bei einem 2-
Personenhaushalt um etwa 17 Euro.
10. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldempfänger nach Wegfall des
Heizkostenzuschusses im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die
Einsparungen des Bundes aus der Streichung?
Die Zahl der Wohngeldhaushalte nahm im Jahr 2011 um rund 160 000
Haushalte auf 903 000 Haushalte ab. Dieser Rückgang ist aber nur zum Teil auf die
Streichung der Heizkostenkomponente zurückzuführen.
Die Einsparungen des Bundes beim Wohngeld durch die Streichung der
Heizkostenkomponente betrugen rund 130 Mio. Euro. Der Wechsel von Haushalten
in die Grundsicherung für Arbeitsuchende führte allerdings zu Mehrkosten des
Bundes bei der Bundesbeteiligung an Kosten für Unterkunft und Heizung, was
die Gesamteinsparung des Bundes reduzierte.
Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Insgesamt Insgesamt
2005 122 763
2006 125 871
2007 169 1 021
2008 187 1 141
2009 195 1 202
2010 208 1 293
2011 235 1 387
insgesamt
2009 1 007 334
2010 1 061 487
2011 902 870
2012 782 824
Drucksache 18/333 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie hat sich die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten
der Unterkunft im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die
Mehrausgaben für den Bund?
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Streichung
der Heizkostenkomponente im Wohngeld und dem Anstieg der
Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten der Unterkunft?
Schätzungen zufolge sind durch die Streichung der Heizkostenkomponente rund
30 000 Haushalte aus dem Wohngeld in die Grundsicherung gewechselt. Das
entspricht knapp 1 Prozent der Haushalte mit Bezug von Kosten der Unterkunft
und Heizung. Wegen der guten Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Haushalte mit
Bezug von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2011 dennoch gesunken.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die
Empfängerinnen und Empfänger des Heizkostenzuschusses aus dem Jahr 2010 nach
dem Wegfall ihre Heizkosten bestritten haben?
Die Heizkostenkomponente stellte einen Zuschuss zu den Heizkosten der
Wohngeldempfängerhaushalte dar. Durch ihre Streichung reduzierte sich das
Wohngeld bei einem 1-Personenhaushalt durchschnittlich um etwa 13 Euro und bei
einem 2-Personenhaushalt um etwa 17 Euro. Diese Summe müssen
Wohngeldempfängerhaushalte seitdem aus anderen Einkommensquellen (vor allem
Renten und Erwerbseinkommen) aufbringen. Wohngeldempfängerhaushalte
verfügen dabei über Einkommen, die oberhalb des Existenzminimums liegen.
14. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zur unzureichenden
Beheizung von Wohnungen auch bei Anwesenheit der Bewohnerinnen
und Bewohner bekannt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Wie viele Haushalte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren von Gassperren oder anderen Formen der
Heizungsunterbrechung aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen?
Über welchen Zeitraum wurden diese Sperren im Durchschnitt
aufrechterhalten?
Von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland verfügten nach den
Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in den letzten Jahren ca. 18,8 Millionen und
damit ca. 47 Prozent der Haushalte über eine Gasheizung.
Mit dem Monitoringbericht 2012 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
für das Berichtsjahr 2011 liegen erstmals Erhebungen zu
Unterbrechungsandrohungen, Unterbrechungsbeauftragungen und tatsächlich durchgeführten
Versorgungsunterbrechungen nach § 19 Absatz 2 der
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) für Kunden mit Vertragsbeziehungen zum jeweiligen
Gasgrundversorger vor. Zum Berichtsjahr 2012 haben Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt im Rahmen ihres Monitoringberichts 2013 zum zweiten Mal
entsprechende Erhebungen durchgeführt. Danach wurden im Jahr 2011
insgesamt 33 595 Gasversorgungsunterbrechungen in der Grundversorgung durch-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/333geführt, im Jahr 2012 insgesamt 39 320 Unterbrechungen. Dies entspricht ca.
0,1 Prozent aller Haushalte bzw. 0,21 Prozent aller Haushalte mit Gasheizung.
Zu den Haushalten, bei denen die Kosten der Gasheizung über Mietnebenkosten
bzw. das Hausgeld von Wohnungseigentümergemeinschaften abgerechnet
werden, und möglichen Versorgungsunterbrechungen im Rahmen dieser
Rechtsverhältnisse liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Zu der durchschnittlichen Unterbrechungsdauer und anderen Arten von
Heizungsunterbrechungen bei Zahlungsrückständen liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren
zur Vermeidung von Gassperren ergriffen?
Im Rahmen der GasGVV gelten bereits strenge Anforderungen an eine
Versorgungsunterbrechung. So muss nach § 19 Absatz 2 und 3 GasGVV ein
Zahlungsrückstand zunächst angemahnt und die Unterbrechung mit einer Frist von
vier Wochen schriftlich angedroht werden. Die Unterbrechung muss sodann
noch einmal drei Werktage vor dem Unterbrechungstermin angekündigt
werden. Eine Unterbrechung ist unzulässig, wenn der Betroffene eine hinreichende
Aussicht darlegt, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Auch wenn die
Unterbrechung unverhältnismäßig im Vergleich zur Schwere der
Zuwiderhandlung ist, darf die Gasversorgung nicht unterbrochen werden.
Heizungsanlagen und energetischer Zustand der Wohngebäude
17. Wie viel Prozent der Haushalte werden über Heizungsanlagen beheizt, die
älter als 20 bzw. 30 Jahre sind?
Laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2012 sind in
Deutschland über 5,8 Millionen Ölfeuerungsanlagen und mehr als 9,1 Millionen
Gasfeuerungsanlagen installiert.
Von den Ölfeuerungsanlagen sind etwa 1,2 Millionen (20,6 Prozent) älter als
21 Jahre und fast 0,5 Millionen (8,5 Prozent) älter als 29 Jahre sowie von den
raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen etwa 1,3 Millionen (14,3 Prozent)
älter als 21 Jahre und fast 0,4 Millionen (4,7 Prozent) älter als 29 Jahre.
18. Wie hoch ist die absolute Zahl der Heizkessel in Wohngebäuden, die
bereits vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und heute
weiterhin in Betrieb sind?
Wie viele von diesen Heizungen hätten laut § 10 Absatz 1der
Energiesparverordnung (EnEV 2009) bereits seit 2007 außer Betrieb genommen
werden müssen?
Im Jahr 2012 waren laut den oben genannten Erhebungen insgesamt 275 300
Ölfeuerungsanlagen und 137 800 Gasfeuerungsanlagen in Betrieb, die bis 31.
Januar 1978 errichtet wurden. Wieviele dieser Heizungsanlagen nach § 10
Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 oder 6 der Energieeinsparverordnung nicht
mehr betrieben werden dürften, kann den Erhebungen des
Schornsteinfegerhandwerks nicht entnommen werden.
19. Welche Beratungs-, Informations- und Förderangebote zur energetischen
Gebäudesanierung hat die Bundesregierung seit 2005 gefördert, und mit
Drucksache 18/333 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewelchem Finanzvolumen (bitte nach Jahr, Programm und Haushaltsmittel
aufschlüsseln)?
Welche Programme mit welchem Volumen widmeten sich speziell der
Modernisierung der Heizungsanlagen?
Die Energieberatung wird mit mehreren Programmen gefördert:
– Im Zuge der Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden wird von unabhängigen
Fachleuten ein Konzept zur energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes
erstellt einschließlich einer möglichen Erneuerung der Heizungsanlage, dem
Einsatz erneuerbarer Energien und entsprechender
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
– Daneben wird die Energieberatung für private Verbraucher durch den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) organisiert. In bundesweit 650 Orten
werden Beratungen – ebenfalls durch unabhängige Berater – gegen ein
Entgelt von 5 Euro angeboten. Ungefähr ein Drittel der Beratungen erfolgen,
weil eine energetische Gebäudesanierung ansteht. Außerdem werden vom
vzbv Gebäude-Checks und Heizungs-Checks organisiert und den Mietern
und Eigentümern von Wohngebäuden für 20 bzw. 30 Euro angeboten.
Zur Förderung von Modernisierungsinvestitionen wird auf die Antwort zu
Frage 25 verwiesen.
20. Wie hoch lag die Modernisierungsquote bei Heizungsanlagen seit 2005,
und welche Einsparungen an Endenergie und an Importkosten für fossile
Programm Fördermittel in T Euro
Vor-Ort-Beratung 2005 2 752
2006 5 320
2007 3 178
2008 6 134
2009 10 650
2010 6 158
2011 4 942
2012 4 900
2013 4 800
Energieberatungen des vzbv
(geschätzter Anteil der Mittel für
Beratung vor Gebäudesanierung)
in Verbraucherberatungsstellen
und kommunalen Stützpunkten
2005 1 500
2006 1 300
2007 1 200
2008 1 900
2009 2 000
2010 1 800
2011 2 000
2012 2 000
2013 1 900
Gebäude-Checks und Heizungs-
Checks durch Honorarberater des vzbv
2011 173
2012 3 530
2013 5 800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/333Energieträger hätten durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht
werden können?
Welche Investitionssummen wären hierfür nötig gewesen?
Laut Studie des Instituts Wohnen und Umwelt aus dem Jahr 2010, „Datenbasis
Gebäudebestand“, betrug die jährliche Rate der Heizungsmodernisierungen im
Mittel der Jahre 2005 bis 2009 2,8 Prozent.
Zur Einsparung von Endenergie, Importkosten und der Höhe der
Investitionskosten in Folge einer erhöhten Sanierungsrate liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
21. Wie hoch lag die jährliche energetische Sanierungsquote im
Gebäudebestand seit 2005, und wie viel Endenergieeinsparung wurde
durchschnittlich erreicht?
Daten über die jährlichen energetischen Sanierungsquoten und die damit
verbundenen Endenergieeinsparungen seit dem Jahr 2005 liegen der Bundesregierung
nicht vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Aktuelle Energieeffizienz der Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 17/8358
(Antwort zu den Fragen 25 und 26), „Energiekonzept der Bundesregierung –
Gebäudesektor“, Bundestagsdrucksache 17/3341 (Antwort zu Frage 7) sowie
„Eckpunkte Energieeffizienz – Förderung der energetischen Gebäudesanierung“,
Bundestagsdrucksache 17/6791 (Antwort zu Frage 3) verwiesen.
Im Gutachten Monitoring der Programme der KfW Bankengruppe
„Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen 2012“ sind die Förderfälle der
Programme und deren Endenergieeinsparungen im Zeitablauf dargestellt.
Ergebnisse der Fördermaßnahmen der Jahre 2005 bis 2012 im Rahmen des
„CO2-Gebäudesanierungsprogramms“
Quelle: Institut Wohnaen und Umwelt GmbH, 2013: Monitoring der Programme der KfW Bankengruppe
Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen 2012.
22. Welche Faktoren tragen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bei,
besonders hohe Endenergieeinsparungen pro in die Gebäudesanierung
investierten Euro zu erzielen?
Eine eindeutige Rangfolge der Faktoren, die zur Endenergieeinsparung bei einer
Gebäudesanierung beitragen, ist nicht möglich. Der Energieverbrauch eines
Gebäudes resultiert aus dem Zusammenspiel vieler verschiedener z. T. auch
individueller Faktoren, wie Alter und Geometrie des Gebäudes (z. B. mit oder ohne
Keller), Wohn- bzw. Nutzungsverhalten, Dämmung der Gebäudehülle,
Fensterqualität oder Heizungsanlage etc. Die Energieeinsparung durch eine Sanierung
oder durch den Austausch einer der genannten Komponenten ist daher immer im
Gesamtkontext zu betrachten. So können sich bei ansonsten gleichen Gebäuden,
die sich nur in der Qualität eines Bauteiles unterscheiden, bei Sanierung eines
anderen Bauteils unterschiedliche Energieeinsparungen ergeben. Vor diesem
Hintergrund basieren die Förderprogramme der KfW Bankengruppe auch auf
Förderfälle
2005
Förderfälle
2006
Förderfälle
2007
Förderfälle
2008
Förderfälle
2009
Förderfälle
2010
Förderfälle
2011
Förderfälle
2012
Betroffene
Wohneinheiten 70 000 155 000 89 000 134 000 363 000 344 000 181 000 242 000
Endenergieeinsparung
[GWh pro Jahr]
670 1 520 940 1 530 2 680 2 450 1 250 1 720
Drucksache 18/333 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeiner professionellen Energieberatung vor und während der Inanspruchnahme
einer Förderung. Dadurch wird sichergestellt, dass die geplanten
Sanierungsmaßnahmen exakt auf das vorliegende Gebäude zugeschnitten sind und eine
möglichst hohe Effizienz bei der Endenergieeinsparung erzielt wird.
23. Wie viel Energieeinsparung und Einsparung an Importkosten für fossile
Energieträger hätte durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht
werden können?
Welche Investitionssummen wären für eine 1 Prozent höhere
Sanierungsquote nötig gewesen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Wie stellt sich die Sanierungsquote im privat genutzten Wohnungsbestand
gegenüber den Mietwohnungen seit 2005 dar?
Wie war dieses Verhältnis jeweils beim Heizungsaustausch (Austausch
der gesamten Anlage) bzw. Heizungspumpenaustausch?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um
insbesondere den Heizungsaustausch und die Sanierung von Mietwohnungen
voranzubringen, um die Mieterinnen und Mieter vor einer Explosion der
Nebenkosten zu schützen?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (MAP), die Energieeinsparverordnung
(EnEV) und das EEWärme-Gesetz sind die wichtigsten Instrumente der
Bundesregierung für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich.
Die KfW-Förderung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm erfolgt in
Form zinsverbilligter Darlehen oder alternativ über Investitionszuschüsse.
Gefördert werden sowohl umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus – darunter
auch Heizungserneuerungen – als auch schrittweise Sanierungen durch
energieeffiziente Einzelmaßnahmen wie z. B. die Erneuerung der Heizkessel. Von 2006
bis Ende November 2013 hat die Förderung die energieeffiziente Sanierung oder
Errichtung von mehr als 3,4 Millionen Wohnungen mit einem
Investitionsvolumen von rund 152 Mrd. Euro unterstützt.
Aus dem Marktanreizprogramm wird die Erneuerung der Heizungsanlage für
den Einsatz erneuerbarer Energien ebenfalls über Investitionszuschüsse
gefördert (für große Anlagen zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss). Seit
dem Jahr 2005 wurden insgesamt rund 1,16 Millionen Solarthermieanlagen,
Biomassekessel sowie Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen in Höhe von
rund 1,6 Mrd. Euro und einem Investitionsvolumen von rund 12,7 Mrd. Euro
gefördert.
Im ordnungsrechtlichen Bereich hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen
ergriffen:
a) Heizungsaustausch
aa) Verschärfung der Pflicht zur Außerbetriebnahme von
Konstanttemperatur-Heizkesseln (§ 10 Absatz 1 EnEV) durch die Zweite Verordnung zur
Änderung der Energieeinsparverordnung vom 21. November 2013,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/333bb) Stärkung des Vollzugs der Außerbetriebnahmepflicht für solche
Heizkessel durch Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister (§ 26b
Absatz 1 EnEV), in Kraft seit 1. Oktober 2009.
b) Sanierung von Mietwohnungen
aa) Verschärfung der Bauteilanforderungen im Falle der Sanierung, in Kraft
seit 1. Oktober 2009,
bb) Pflicht zur nachträglichen Dämmung ungedämmter oberster
Geschossdecken: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf begehbare
Geschossdecken sowie Verschärfung der Anforderung an die Wirksamkeit der
Dämmung für alle betroffenen obersten Geschossdecken, in Kraft seit
1. Oktober 2009.
Im Bereich des Mietrechts schafft der neue § 556 c des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) i. V. m. der Wärmeliefer-Verordnung, die im vergangenen Jahr in
Kraft getreten sind, erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Umlage
der Kosten für die gewerbliche Wärmelieferung bei der Umstellung auf
Contracting in bestehenden Wohnraum-Mietverhältnissen. Durch das Erfordernis
der Kostenneutralität wird das Contracting in Bereiche gelenkt, in denen die
größten Einsparpotenziale bestehen, und ein wirksamer Beitrag geleistet, die
Heizkosten zu begrenzen.
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, damit
energetische Modernisierungen so effizient durchgeführt werden, dass die
umlegbaren Modernisierungskosten so gering wie möglich gehalten werden, um
einkommensschwache Haushalte nicht aus ihren Wohnungen zu
verdrängen?
Im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetztes, das am 1. Mai 2013 in Kraft
getreten ist, wurde zum besseren Schutz der Mieter vor ungerechtfertigten
Mieterhöhungen klargestellt, dass bei der Berechnung der modernisierungsbedingten
Mieterhöhung die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die im Zuge der
energetischen Modernisierung erledigt werden, nicht berücksichtigt werden dürfen.
Bei der Regelung des Duldungsanspruchs ist sichergestellt worden, dass sich
einkommensschwache Mieter, denen die Mieterhöhung aus wirtschaftlichen
Gründen nicht zugemutet werden kann, nach wie vor auf diese Härtegründe
berufen können. Mieterhöhungen werden darüber hinaus auch dadurch begrenzt,
dass Fördermittel aus öffentlichen Haushalten, etwa Mittel der KfW
Bankengruppe, von den umlegbaren Kosten abzuziehen sind.
27. Bei wie vielen energetischen Sanierungsmaßnahmen hat nach Kenntnis
der Bundesregierung im Vorfeld eine Beratung durch jemand anderen als
den Anbieter stattgefunden, und durch wen?
Bei den Energieberatern in den Förderprogrammen Vor-Ort-Beratung sowie der
vzbv handelt es sich um unabhängige Fachleute. Überwiegend sind dies
freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure mit speziellen Weiterbildungen zum
Energieberater. Es sind auch Handwerksmeister darunter, die sich zum
Gebäudeenergieberater (HWK) weitergebildet haben und die keine
Handwerksleistungen mehr anbieten. Seit dem Jahr 2005 bis jetzt wurden ca. 500 000
Energieberatungen im Vorfeld von energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die
nicht durch den Anbieter erfolgt sind. Es finden aber darüber hinaus weitere
Energieberatungen durch Fachleute statt, die nicht gefördert werden. So werden
Energieberater aus der Expertenliste
www.energie-effizienz-experten.de oder
anderen Verzeichnissen ausgewählt, wenn z. B. keine umfassenden Maßnahmen
geplant sind oder kein ausführlicher Beratungsbericht erforderlich ist. Der Be-
Drucksache 18/333 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegriff der Energieberatung bzw. das Berufsbild eines Energieberaters ist nicht
geschützt. Zum Umfang dieser Beratungen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
28. Wie unterstützt die Bundesregierung einkommens- und
investitionsschwache Haushalte bei den energetischen Modernisierungen ihrer
Wohngebäude?
Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bietet die Bundesregierung
Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Neubauten und Bestandssanierungen,
unabhängig vom Einkommen der Haushalte (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache
17/11780, Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus werden einkommensschwache
Haushalte über die soziale Wohnraumförderung unterstützt. Seit dem Jahr 2007
sind infolge der Föderalismusreform I allein die Länder für die soziale
Wohnraumförderung zuständig. Allerdings gewährt der Bund den Ländern als
Ausgleich für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen seit dem Jahr 2007 bis Ende 2019
Kompensationsmittel. Diese betragen jährlich 518,2 Mio. Euro.
29. Bei wie viel Prozent der Haushalte haben in den Jahren seit 2002
Solarkollektoren die Warmwassergewinnung und Wärmeversorgung unterstützt,
und wie stellt sich hier das Verhältnis der Eigenheime zu den
Mietwohnungen dar (bitte jährliche Darstellung)?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, bei welchem
Anteil der Privathaushalte Solarkollektoren die Warmwasserbereitung und
Raumwärmeversorgung konkret unterstützen und wie sich hier das Verhältnis
Eigenheime/Mietwohnungen darstellt.
Die Entwicklung der insgesamt (privat und gewerblich) installierten
Solarkollektoranlagen in Deutschland zeigt nachfolgende Tabelle.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)
Jahr Installierte Solarkollektoranlagen (kumuliert)
2002 540 000
2003 623 000
2004 700 000
2005 800 000
2006 940 000
2007 1 034 000
2008 1 244 000
2009 1 394 000
2010 1 509 000
2011 1 658 000
2012 1 803 000
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]