[Deutscher Bundestag Drucksache 18/341
18. Wahlperiode 24.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/204 –
Verdacht der Falschidentifizierung von Geflüchteten aus Afrika durch
nigerianische Botschaftsvertreter
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Proteste von Flüchtlingen gegen ihre Lebensbedingungen in
Deutschland, gegen Abschiebungen und für ein umfassendes Bleiberecht kam es
am 15. Oktober 2012 in Berlin zu einer Kundgebung in und vor der
nigerianischen Botschaft. Die Demonstranten warfen der nigerianischen Botschaft vor,
mit der Durchführung von Anhörungen zur Identitätsfeststellung und der
Ausstellung von Passersatzpapieren Abschiebungen geflüchteter Menschen erst
möglich zu machen. Der Botschaft wird außerdem vorgeworfen, angereizt durch
die Einnahmen aus diesen Botschaftsanhörungen (250 Euro für die Anhörung
und 250 Euro für die Ausstellung eines emergency travel certificate)
Menschen aus dem westlichen Afrika falsch identifiziert und ihnen nigerianische
Papiere ausgestellt zu haben, obwohl sie tatsächlich aus Togo, Liberia, Uganda,
Sudan oder Sierra Leone stammen (
www.cross-point.tv/2013/08/dies-ist-
keineverteidigung-es-ist-die-verurteilung-eines-gerichts/). Sie würden dann von
Nigeria aus in diese Staaten abgeschoben. Nach Angaben der Bundesregierung
erhält die nigerianische Botschaft lediglich eine Gebühr von 50 Euro, allerdings
gibt es in den Botschaften anderer Staaten durchaus Gebühren in der genannten
Höhe (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8042, S. 13).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor dem Hintergrund der Betreffzeile der Kleinen Anfrage, insbesondere der
Vorbemerkung der Fragesteller und der Formulierung von Einzelfragen geht die
Bundesregierung davon aus, dass sich die Kleine Anfrage inhaltlich auf die im
Zusammenhang mit Rückführungen nach Nigeria und weiteren afrikanischen
Staaten notwendigen Maßnahmen bezieht.
Die Bundesregierung weist zusammenfassend darauf hin, dass für aufenthalts-
und passrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und
nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen im Wesent-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Januar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/341 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelichen die Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1
AufenthG). Somit obliegen den Ausländerbehörden der Länder auch die
Aufforderung und die Vorführung von Personen zur Teilnahme an Anhörungen zum
Zwecke der Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit. Ergänzend verweist die
Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/8042.
Die Bundespolizei ist gemäß § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes i. V. m.
§ 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG im Wege der Amtshilfe für die Beschaffung
von Heimreisedokumenten für Ausländer zuständig. Zu diesen Staaten gehört
auch Nigeria.
In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität/Nationalität, die
Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende
Verfahren etabliert.
● Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung
des mutmaßlichen Herkunftslandes.
Die Anhörung von einer oder mehreren Personen findet entweder im Gebäude
der Vertretung oder in einem sonstigen Gebäude außerhalb statt.
● Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen
Herkunftslandes.
Die Anhörungen ausländischer Staatsangehöriger vor entsandten Delegationen
haben sich – wie bereits auf Bundestagsdrucksache 17/8042 festgestellt – als
wirksames Verfahren etabliert.
Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden solche Delegationen immer
formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten
entsandt. Die Delegationen bestehen regelmäßig aus Vertretern der für
Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden.
Soweit die Fragesteller durch die Betreffzeile der Kleinen Anfrage, ihre
Vorbemerkung und die Formulierung von Einzelfragen den Eindruck suggerieren, die
Botschaft der Bundesrepublik Nigeria würde bewusst und fälschlich
Drittstaatsangehörige als nigerianische Staatsangehörige identifizieren und deutsche
Behörden würden – etwa durch Ausstattungs- und Ausbildungshilfe – hierzu
beitragen, weist die Bundesregierung dies entschieden zurück.
Entsprechende Behauptungen werden in der Vorbemerkung der Fragesteller
weder auf Fakten noch auf Indizien gestützt, sondern ausschließlich auf
angebliche Aussagen von Teilnehmern einer Kundgebung am 15. Oktober 2012,
in deren Verlauf es zu strafbaren Handlungen bis zur Stürmung der Botschaft der
Bundesrepublik Nigeria kam.
1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden im Jahr 2012
nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten
Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten
Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?
Aus den der Bundesregierung von den Bundesländern zur Verfügung gestellten
Zahlen ergibt sich, dass 59 Personen mit mutmaßlicher nigerianischer Herkunft
nicht betroffen waren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/341Bundesland
B
W
B
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B
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B
B
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B
H
H
H
E
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I
N
W
Anzahl Vorführungen
ungeklärte
StAngehörigkeit/2012
k. A. 78 k. A. k. A. 0 k. A. k. A. 13 150 3
Anzahl Vorführungen
ungeklärte
StAngehörigkeit/2013
0 70 0 0 0 0 0 70 770 0
Mutmaßliche
Herkunftsstaaten k. A.
GEO (2)
RUS (9)
AFG (7)
KOR (22)
LKA (19)
DZA (1)
IND (11)
PAK (6)
BGD (1)
k. A. k. A. 0 k. A. k. A.
TUR (2)
RUS (9)
PAK (1)
EGY (1)
ARM (13)
RUS (137)
CHN
ARM
IND
ETH
Bundesland
R
P
S
L
S
N
S
T
S
H
T
H
Anzahl Vorführungen
ungeklärte
StAngehörigkeit/2012
106 27 367 240 0 21
Anzahl Vorführungen
ungeklärte
StAngehörigkeit/2013
770 70 770 135 0 70
Mutmaßliche
Herkunftsstaaten
AFG (15)
AGO (1)
ARM (3)
CHN (8)
GEO (4)
IND (20)
IRQ (17)
KEN (1)
LBN (3)
MAR (1)
PSE (3)
RUS (8)
TJK (1)
TUN (3)
TUR (17)
UKR (1)
TUR (3)
DZA (12)
CHN (8)
IND (4)
EGY (2)
DZA (29)
TUN (52
MAR (9)
IND (120)
IRQ (21)
PAK (51)
IRN (3)
VNM (17)
AFG (6)
LKA (2)
LBN (2)
RUS (21)
KAZ (1)
TUR (28)
BLR (1)
BIH (1)
SRB (1)
EGY (2)
DZA (2)
ARM (28)
AZE (5)
BEN (97)
BFA (15)
BDI (1)
CHN (12)
CIV (8)
GMB (15)
GEO (3)
GHA (29)
GIN (7)
GNB (5)
IND (32)
IRQ (9)
CMR (10)
LBR (13)
MLI (13)
NER (45)
NGA (59)
RUS (35)
SEN (4)
SLE (9)
SDN (11)
SYR (7)
TGO (9)
VNM (56)
BLR (2)
0
RUS
CHN
Palästina
(PSE)
CMR
DZA
Drucksache 18/341 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung
sind im Jahr 2012 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten
Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der
geladenen Personen auflisten)?
3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele
Personen konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den
Daten wie in Frage 2 zuordnen)?
Bundespolizei
Durchgeführte Anhörungen in 2012, gegliedert nach Staaten:
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten Personen
Benin Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Hessen,
Baden-Württemberg,
Mecklenburg-
Vorpommern
Halberstadt 195 184 75
Burundi Sachsen-Anhalt,
Nordrhein-Westfalen,
Bayern,
Niedersachsen, Hamburg
Berlin 117 115 10
Côte d'Ivoire Niedersachsen,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Berlin,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Bayern
Berlin
Hamburg
128 177 12
Gambia Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg,
Niedersachsen,
Hamburg,
Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen, Berlin,
Sachsen, Bayern
Karlsruhe 101 156 20
Ghana Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg,
Niedersachsen,
Hamburg,
Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen, Berlin,
Sachsen-Anhalt,
Hessen, Bayern,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Schleswig-Holstein
Berlin 228 147 13
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/341Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten Personen
Guinea Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg,
Niedersachsen,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Berlin,
Hessen
Berlin
Dortmund
Bielefeld
149 170 124
Liberia Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen,
Hamburg, Sachsen,
Rheinland-Pfalz
Berlin 115 112 110
Mauretanien Mecklenburg-
Vorpommern
Berlin 117 115 110
Niger Hamburg, Sachsen,
Nordrhein-Westfalen
Berlin 165 140 123
Nigeria Nordrhein-Westfalen,
Bayern, Berlin,
Sachsen-Anhalt,
Hessen, Baden-
Württemberg,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz,
Brandenburg
Köln,
Karlsruhe,
Dortmund,
München,
Halberstadt,
Bielefeld
608 393 155
Senegal Bayern, Berlin,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Sachsen-Anhalt
Berlin 128 114 111
Sierra Leone Bayern, Baden-
Württemberg, Berlin,
Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Niedersachen,
Thüringen, Sachsen-
Anhalt
Dortmund 190 146 113
Sudan Niedersachsen,
Sachsen,
Baden-Württemberg,
Hessen, Bayern
Berlin 122 115 113
Togo Bayern, Baden-
Württemberg,
Brandenburg,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt
Berlin 122 117 116
Drucksache 18/341 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesländer
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten Personen
Uganda Bayern, Berlin,
Brandenburg,
Niedersachsen
Berlin 26 17 6
Bundesland A
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St
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Baden-Württemberg
Berlin 115 114 14 27,12 €
je PEP
Georgien
Frankfurt/Main
(Generalkonsulat)
117 116 16 Keine Russland
Bonn 117 116 12 20,00 €
je Pass
Afghanistan
Frankfurt/Main 122 114 10 0 Korea
Frankfurt/Main 119 113 13 62,00 €
je PEP
Sri Lanka
Karlsruhe 190 154 19 0 Algerien
München 161 144 31 14,00 €
je PEP
Indien
Frankfurt/Main 156 147 10 10,00 €
je PEP
Pakistan
Berlin 111 111 10 0 Bangladesch
Bayern
München
(Sammelanhörung)
134 120 10 0 Algerien
München
(Sammelanhörung)
156 130 21 0 China
Brandenburg k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Berlin k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bremen 110 110 10 0 k. A.
Hamburg
Hamburg 114 113 10 0 Armenien
Hessen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
(Botschaft)
112 112 12 keine Türkei
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/341Bundesland A
n
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B
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Berlin
(Botschaft)
110 119 11 keine Russische Föderation
Berlin
(Botschaft)
111 110 10 Pakistan
Niedersachsen
Lüneburg
Sammelanhörung durch einen
Mitarbeiter der armenischen
Botschaft
116 113 1 700,00 € Armenien
Lüneburg
(Sammelanhörung durch eine
Expertendelegation unter
Beteiligung von 10 weiteren BL)
103 174 15 keine Russische Föderation
Lüneburg
Sammelanhörung durch eine
Expertendelegation unter
Beteiligung von 12 weiteren BL)
187 163 10 keine Russische Föderation
Nordrhein-Westfalen
Bielefeld 109 175 47 keine China
Bielefeld 139 123 19 6,00 € Indien
Bielefeld 172 123 82 keine Armenien
Köln 184 120 37 keine Algerien
Berlin
(Botschaft)
Sammelvorführung organisiert von
der ZAB Köln
145 132 10 keine Kamerun
Rheinland-Pfalz 10 110 10 0
Saarland
Karlsruhe
München
Köln
(Sammelanhörungen)
k. A. 112 12 keine Algerien
München
(Sammelanhörung)
k. A. 118 15 keine China
Sachsen
Berlin
(Botschaft)
k. A. 15 k. A. k. A. Irak
Leipzig
(Generalkonsulat)
k. A. 26 k. A. k. A. Russische Föderation
Berlin
(Generalkonsulat)
k. A. 14 k. A. k. A. Türkei
Drucksache 18/341 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesland A
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za
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A
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er
G
eb
ü
h
re
n
B
et
ei
li
gt
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St
aa
te
n
Halberstadt
(Sammelanhörung durch eine
Expertendelegation)
30 17 7 k. A. Vietnam
Hannover
(Sammelanhörung durch eine
Expertendelegation)
30 19 9 k. A. Vietnam
Eisenhüttenstadt
(Sammelanhörung durch eine
Expertendelegation)
13 14 4 k. A. Vietnam
Berlin
(Botschaft)
k. A. 15 k. A. k. A. Algerien
Berlin
(Botschaft)
k. A. 12 k. A. k. A. Aserbaidschan
Berlin
(Botschaft)
k. A. 11 k. A. k. A. Afghanistan
Berlin
(Botschaft)
k. A. 11 k. A. k. A. Weißrussland
Berlin
(Botschaft)
k. A. 12 k. A. k. A. Ukraine
Sachsen-Anhalt 10 10 0 0
Schleswig-Holstein 10 10 0
Thüringen
Berlin
(Palästinensische Generaldirektion)
13 13 k. A. k. A. Palästina
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3414. In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die
ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Anhörung der
vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die
Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste?
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft zu den jeweiligen Gebührensätzen.
5. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für
die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern im Jahr
2012 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die gezahlten Tagegelder für
Delegationen.
Staat Anhörungsgebühr Gebühr Passersatzpapier
Benin keine 300 Euro
Burundi 100 Euro 350 Euro
Côte dʼIvoire 100 Euro 250 Euro
Gambia
(Generalhonorarkonsulat)
keine 106 Euro
Ghana 250 Euro 360 Euro
Guinea keine 345 Euro
Liberia 100 Euro 200 Euro
Mauretanien keine keine
Niger 100 Euro keine Erkenntnisse
Nigeria keine keine
Senegal 100 Euro 335 Euro
Sierra Leone keine 100 Euro
Sudan positiv: keine
negativ: 125 Euro
keine
Togo 130 Euro 130 Euro
Uganda keine keine
Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2012
Benin 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro)
Gambia 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro)
Sierra Leone 2 000 Euro (4 Personen × 5 Tage × 100 Euro)
Drucksache 18/341 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. In welcher Höhe sind weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen
Behörden im Rahmen solcher Anhörungen aufgewendet worden (bitte nach
Kostenpunkten auflisten)?
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die entstandenen weiteren
Kosten solcher Anhörungen.
7. Welche deutschen Behörden sind an diesen Sammelanhörungen vor
Vertretern ausländischer Staaten beteiligt, und für welche einzelnen
Verfahrensschritte bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten sind sie jeweils
zuständig?
Die Festlegung der Zuständigkeit zur Identitätsklärung und
Passersatzpapierbeschaffung unterliegt der Organisationshoheit der Länder und ist sehr
unterschiedlich geregelt. Zum Teil sind diese Aufgaben in den Ländern einer oder
mehreren zentralen Behörden übertragen worden. In anderen Ländern gibt es
keine gesonderten Zuständigkeitsregelungen und die Aufgaben werden
dezentral von den Ausländerbehörden wahrgenommen. Alle deutschen Behörden, die
an Sammelvorführungen beteiligt waren, aufzuzählen, würde den Umfang
dieser Antwort sprengen.
Die Verfahrensschritte beschränken sich im Wesentlichen auf
● die Übersendung eines Passpapierantrages an die zuständige
Auslandsvertretung,
● die Führung des Schriftwechsels bzw. Absprachen mit der
Auslandsvertretung zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Identitätsklärung, wie z. B.
Vorlage weiterer Dokumente, Anhörung durch die Auslandsvertretung oder
Anhörung durch Experten des Herkunftslandes (Sammelanhörung), dessen
Staatsangehörigkeit der Ausländer vermutlich besitzt,
Staat Weitere Kosten der Aufwendungen
Benin
(eine Delegation)
Reisekosten 17 693,31 Euro
Aufenthaltskosten 13 245,25 Euro
Verpflegungskosten 11 621,16 Euro
Dolmetscherkosten 11 598,00 Euro
Gambia
(eine Delegation)
Reisekosten 17 818,13 Euro
Aufenthaltskosten 14 188,00 Euro
Verpflegungskosten 11 527,43 Euro
Dolmetscherkosten 11 601,75 Euro
Sierra Leone
(eine Delegation)
Reisekosten 18 338,85 Euro
Aufenthaltskosten 12 649,80 Euro
Verpflegungskosten 11 110,53 Euro
Dolmetscherkosten 11 298,00 Euro
Bei den verbleibenden Anhörungen (siehe Antwort
zu den Fragen 2 und 3), die in Zusammenarbeit mit den
Auslandsvertretungen durchgeführt wurden,
entstanden folgende Kosten:
Reisekosten 12 030,82 Euro
Aufenthaltskosten 17 840,32 Euro
Verpflegungskosten 18 118,69 Euro
Dolmetscherkosten 16 229,34 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/341● den Erlass einer Anordnung gemäß § 82 Absatz 4 AufenthG, mit der der
Ausländer verpflichtet wird, persönlich bei der benannten Auslandsvertretung
oder zu einer Sammelanhörung zu erscheinen,
● die Organisation der Anreise und ggf. Begleitung zum Anhörungsort.
Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Wie weit sind die Bemühungen mit denjenigen Staaten gediehen, für die die
Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der
Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen
abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)?
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl und den Stand von
Abkommen bzw. Vereinbarungen im Rückführungsbereich mit den afrikanischen
Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden
Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet.
Afrikanische Länder/
Amtshilfe für BuLa
durch BPoL R
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k
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Benin Nein Nein Nein
Burkina Faso Nein Nein Nein
Burundi Nein Nein Nein
Elfenbeinküste Nein Nein Nein
Gambia Nein Nein Nein
Ghana Nein 01.07.2009 Übergabe eines
Migrationsabkommens durch
DEU, bisher keine Reaktion
von GHA
Nein
Guinea Nein 2007 sollten Verhandlungen zu
bilateralen MoU stattfinden,
GIN-Delegation reiste nicht an.
Nein
Guinea-Bissau Nein Nein Nein
Liberia Nein Nein Nein
Mali Nein Nein Nein
Mauretanien Nein Nein Nein
Niger Nein Nein Nein
Nigeria Nein Nein Gemeinsame Absichtserklärung
über die Zusammenarbeit im
Bereich der irregulären Migration
vom 19.04.2012
Senegal Nein Nein Nein
Sierra Leone Nein Nein Nein
Sudan Nein Nein Nein
Drucksache 18/341 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten und sonstigen Sachkosten) im Rahmen des Projekts
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von
Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von
Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2010 getätigt?
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die entstandenen Ausgaben im
Rahmen des zuvor genannten Projekts.
10. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten und sonstigen Sachkosten) im Rahmen des Projekts
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von
Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von
Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2011 getätigt?
Hierzu liegt bislang noch kein bestandskräftiger Bescheid der für den
Europäischen Rückkehrfonds zuständigen nationalen Behörde vor. Bei den
nachfolgenden Kosten handelt es sich um geschätzte Beträge.
Afrikanische Länder/
Amtshilfe für BuLa
durch BPoL R
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k
om
m
en
Südsudan Nein Nein Nein
Togo Nein Nein Nein
Uganda Nein Nein Nein
Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 58 895,06 Euro
Verpflegungskosten: 14 523,10 Euro
Kosten für Dolmetscher: 11 825,85 Euro
Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: ca. 25 000 Euro
Verpflegungskosten: ca. 25 900 Euro
Kosten für Dolmetscher: ca. 24 000 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/34111. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den erhobenen
Vorwürfen, von der nigerianischen Botschaft würden Staatsangehörige fremder
Staaten als eigene Staatsangehörige ausgewiesen und mit einem
emergency travel certificate ausgestattet?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die ggf. von
solchen Falschidentifizierungen Betroffenen dann von Nigeria aus in andere
Staaten abgeschoben werden oder in Nigeria verbleiben?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zudem verweist die Bundesregierung auf
ihre Vorbemerkung.
13. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass
Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern ausschließlich mit
emergency travel certificates ihrer tatsächlichen Herkunftsländer vollzogen
werden?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung zur Antwort auf die
Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8042). Da die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin keine Erkenntnisse über Tatsachen hat,
welche die behaupteten Vorwürfe bestätigen würden, hat sie keine Maßnahmen
veranlasst.
14. Gab es von deutscher Seite Bitten an die nigerianische Botschaft in Berlin
oder andere nigerianische Behörden, biometrische Daten nigerianischer
Staatsangehöriger zu erhalten?
Wenn ja, inwieweit wurde diesen Bitten entsprochen?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, dass die beteiligten deutschen Behörden
von den nigerianischen Stellen biometrische Daten erbeten haben.
15. Wer begleitete die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, während ihres
Staatsbesuches im Juli 2011 nach Nigeria, insbesondere welche Vertreter
von Bundesministerien und Bundesbehörden, Mitglieder des Deutschen
Bundestages, Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft?
An der Reise der Bundeskanzlerin nach Nigeria nahm aus dem Deutschen
Bundestag je ein Vertreter jeder Fraktion teil. Die Bundeskanzlerin wurde zudem
begleitet vom Sprecher der Bundesregierung und vom Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland in Nigeria sowie von leitenden Vertretern des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Die Wirtschaftsdelegation setzte sich zusammen aus Vertretern folgender
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA, Bilfinger Berger SE, Deutsche Bank
AG, Deutsche Lufthansa AG, Henry Lamotte Oils GmbH, Kappa International
GmbH, Lucas-Nülle GmbH, Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Nokia
Siemens Networks GmbH & Co. KG, ILV-Fernerkundung GmbH.
Drucksache 18/341 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Mit welchen nigerianischen Gesprächspartnern trafen sich die
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und Vertreter von Bundesministerien und
Bundesbehörden?
Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu
welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)?
Die Bundeskanzlerin führte Gespräche mit dem Präsidenten der Bundesrepublik
Nigeria und Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften. Außerdem
nahm sie an der Eröffnung des 4. Deutsch-Nigerianischen Wirtschaftsforums
teil.
Zentrale Gesprächsthemen waren der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit,
der Wirtschaftskooperation, insbesondere der Energiepartnerschaft, sowie
politische und sicherheitspolitische Entwicklungen in Nigeria und der Region. Auch
die Entwicklung und der Beitrag von ECOWAS (Westafrikanische
Wirtschaftsgemeinschaft) wurde thematisiert. Im Ergebnis hat der Besuch zu einer
Vertiefung der bilateralen Beziehungen beigetragen, darunter auch zur Gründung einer
Binationalen Kommission.
17. Welche Vertreter der Bundesregierung, von Bundesministerien und
Bundesbehörden trafen sich während des Besuches des nigerianischen
Staatspräsidenten, Goodluck Jonathan, im April 2012 in Berlin mit dem Präsidenten
und/oder Mitgliedern seiner Delegation?
Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu
welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)?
Wer begleitete den damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, während seines Staatsbesuches im November 2012 in Nigeria,
insbesondere welche Vertreter von Bundesministerien und
Bundesbehörden, Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter der Privatwirtschaft
und der Zivilgesellschaft?
Die Bundeskanzlerin empfing den Staatspräsidenten Goodluck Jonathan im
April 2012 zu offiziellen Gesprächen in Berlin. Am Gespräch nahmen von
deutscher Seite der Sprecher der Bundesregierung und leitende Mitarbeiter des
Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amts teil.
Zentrale Gesprächsthemen waren der weitere Ausbau der bilateralen politischen
und wirtschaftlichen Beziehungen, insbesondere der Energiepartnerschaft, die
politische und sicherheitspolitische Lage in Nigeria und in der Region sowie die
Entwicklung von ECOWAS. Anlässlich des Besuchs konstituierten sich die vier
Arbeitsgruppen der bei der Reise der Bundeskanzlerin nach Nigeria im Jahr
2011 vereinbarten Binationalen Kommission.
Der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, wurde
bei seinem Besuch im November 2012 in Abuja durch hochrangige Vertreter des
Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums der Verteidigung begleitet.
18. Mit welchen nigerianischen Gesprächspartnern trafen sich der damalige
Bundesaußenminister, Dr. Guido Westerwelle, und Vertreter deutscher
Bundesministerien und Bundesbehörden?
Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu
welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)?
Der Bundesminister Dr. Guido Westerwelle führte Gespräche mit dem
Präsidenten der Bundesrepublik Nigeria, mit dem Minister für Auswärtige
Angelegenheiten und mit muslimischen und christlichen Geistlichen sowie Gemeindever-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/341tretern. Außerdem nahm der Bundesminister Dr. Guido Westerwelle an der
Plenarsitzung der deutsch-nigerianischen Binationalen Kommission teil.
Im Gespräch mit dem Staatspräsidenten Goodluck Jonathan und dem Minister
für Auswärtige Angelegenheiten stand die bilaterale Zusammenarbeit,
insbesondere im Bereich Energie, sowie die aktuelle Situation in Mali im Mittelpunkt.
Das Treffen mit den Religionsvertretern diente dem Austausch zu Fragen der
Beziehungen der Religionsgemeinschaften und ihrem Beitrag zu Frieden und
Toleranz in Nigeria. In der Plenarsitzung der Binationalen Kommission wurde
vor allem die aktuelle Situation in Nigeria thematisiert und die Absicht
formuliert, die Wirtschaftsbeziehungen auszubauen sowie die Zusammenarbeit im
Bereich Energie zu intensivieren.
Im Jahr 2009 fand im Bundesministerium des Innern eine Besprechung mit den
für Migrationsfragen zuständigen Behörden (u. a. dem Nigeria Immigration
Service und dem Außenministerium) statt, bei dem Fragen der Migration,
insbesondere der Rückführung erörtert wurden. Im Ergebnis haben sich beide Seiten
darauf verständigt, die Zusammenarbeit fortzusetzen und eine schriftliche
Vereinbarung zu treffen, die schließlich im Jahr 2011 gezeichnet wurde.
19. Aus welchen Arbeitsgruppen setzt sich die im Jahr 2011 gegründete
Binationale Kommission der Bundesrepublik Deutschland und Nigerias
zusammen?
Arbeitsgruppe Strom und Energie,
Arbeitsgruppe Wirtschaftsbeziehungen,
Arbeitsgruppe Politische Konsultationen,
Arbeitsgruppe Bildung, Migration und Kulturangelegenheiten.
20. Wann und wo kam es seit ihrer Gründung zu Treffen der Binationalen
Kommission?
Sitzung aller vier Arbeitsgruppen am 19. April 2012 in Berlin.
Sitzung des Plenums am 2. November 2012 in Abuja, Nigeria.
Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 22. Oktober 2013, in Abuja,
Nigeria.
21. Welche Vertreter welcher nigerianischen Ministerien und
Bundesministerien und Bundesbehörden nahmen in den jeweiligen Arbeitsgruppen an
den Treffen teil (bitte namentlich auflisten)?
Welche Themen wurden in den jeweiligen Arbeitsgruppen diskutiert, und
zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)?
Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 19. April
2012:
Teilnehmer:
Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft und Vertreter
der Nigerianischen Botschaft in Berlin sowie des nigerianischen
Energieministeriums an der Sitzung teilgenommen.
Drucksache 18/341 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeThemen und Ergebnisse:
Die Teilnehmer tauschten sich über Entwicklungen in der Energiepolitik in
Deutschland und Nigeria aus. Anschließend wurde der Stand der laufenden
Projekte im Rahmen der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft (v. a.
Wasserkraft, Solar und Gas) präsentiert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass
erneuerbare Energien besonders geeignet sind, bisher unversorgte ländliche
Gebiete zu elektrifizieren.
Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaftsbeziehungen am 19. April
2012:
Teilnehmer:
Es haben leitende Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Auswärtigen
Amts, von Germany Trade & Invest (GTAI), des Bundesverbands der Deutschen
Industrie (BDI), des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft, der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie sowie Vertreter der Nigerianischen
Botschaft in Berlin, des nigerianischen Ministeriums für Handel und Investition,
der nigerianischen Kommission für Unternehmensangelegenheiten, des
Nationalen Statistischen Amtes, des nigerianischen Ministeriums für Bergbau und
Stahl, der Nationalen Planungskommission und des nigerianischen
Exportförderungsrates an der Sitzung teilgenommen.
Themen:
In dieser Sitzung wurden die bilateralen Beziehungen, insbesondere in den
Feldern Gesundheitstechnologie, Umwelttechnologie, Finanzmärkte, Aus- und
Fortbildung, tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse, Zoll- und Visafragen
sowie Europäische Partnerschaftsabkommen und die Verhandlungen mit der
Welthandelsorganisation thematisiert.
Ergebnis:
Zwischen den Teilnehmern bestand Übereinstimmung, dass der Austausch in
der Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen für die Intensivierung der
bilateralen Wirtschaftsbeziehungen verbessern konnte. Zudem wurde einvernehmlich
festgestellt, dass Anstrengungen notwendig sind, um weiteres nachhaltiges
Wachstum zu verstärken. Weiter wurde die gute Qualität der bilateralen
Handelsbeziehungen sowie die Notwendigkeit einer Diversifizierung der
Handelsgüter betont. Es bestand Einhelligkeit darüber, dass Investitionen im Bereich der
Ausbildung, für den Wohlstand, die Entwicklung und die Sicherheit maßgeblich
sind. Einig waren sich die Teilnehmer ferner darüber, dass Fortschritte bei den
Verhandlungen zu umfassenden Europäischen
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen notwendig sind.
Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Politische Konsultationen am
19. April 2012:
Teilnehmer:
Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums
des Innern, des Bundesministeriums der Verteidigung sowie Vertreter des
nigerianischen Außenministeriums, des nigerianischen Verteidigungsministeriums,
des nigerianischen Justizministeriums und der Nigerianischen Botschaft in
Berlin teilgenommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/341Themen:
Thematisiert wurden die Lage in Nigeria, die gute Regierungsführung und
Themen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, die Krisen in Afrika sowie
weitere internationale Themen.
Ergebnis:
Die Teilnehmer vereinbarten die Fortsetzung des Austausches über politische
und sicherheitspolitische Themen.
Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Bildung, Migration und Kulturelle
Angelegenheiten am 19. April 2012:
Teilnehmer:
Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums des Innern sowie Vertreter des nigerianischen Ministeriums für
Tourismus, Kultur und Nationale Orientierung teilgenommen.
Themen:
In der Sitzung wurden die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Bildung und
Kultur, insbesondere der Bereich höheren Bildung, die Kommunikation/der
Journalismus, die Kunst, die Aktivitäten des Goethe-Instituts und darüber hinaus
die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung über die Zusammenarbeit
im Bereich der irregulären Migration vom 19. April 2012 thematisiert.
Ergebnis:
Die Teilnehmenden unterstrichen die Wichtigkeit von Hochschulkooperationen
beider Staaten und sprachen sich insbesondere für den Austausch von
Studierenden und Wissenschaftlern aus. Als maßgeblich wurde auch die außeruniversitäre
Bildungskooperation in technischen Themenbereichen erachtet.
Die Teilnehmenden betonten die Wichtigkeit kultureller Beziehungen beider
Staaten. Die nigerianische Seite unterstich ihr Interesse an dem Auf- und Ausbau
einer Kreativindustrie in Nigeria.
Ferner unterstrichen die Teilnehmer die Wichtigkeit der Bekämpfung der
illegalen Migration und die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung vom
19. April 2012.
Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 22. Oktober 2013 in Abuja:
Teilnehmer:
An der Sitzung nahmen leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Vertreter
der Deutschen Botschaft in Abuja, der GIZ, der Deutsch-Nigerianischen
Energiepartnerschaft, des nigerianischen Energieministeriums, des nigerianischen
Außenministeriums, des nigerianischen Wasserministeriums, des nigerianischen
Landwirtschaftsministeriums, des nigerianischen Energierates, der
nigerianischen Energieregulierungsbehörde, der nigerianischen Stromabnahmebehörde,
der nigerianischen Energiekommission und Vertreter von Bundesstaaten teil.
Themen:
Es fand ein Informationsaustausch über den Stand der Privatisierung des
nigerianischen Strommarktes und die bestehenden Möglichkeiten für den
verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der ländlichen Elektrifizierung statt.
Ergebnis:
Es wurde eine Absichtserklärung zur Verlängerung der Deutsch-Nigerianischen
Energiepartnerschaft unterzeichnet. Deutschland sagte zu, die Unterstützung
Drucksache 18/341 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeines Pilotprojektes im Bereich der erneuerbaren Energie an einer
nigerianischen Universität zu prüfen.
22. Welche Fragen zur Migrationskontrolle und zu Rückführungen nach
Nigeria wurden während der Staatsbesuche von der Bundeskanzlerin,
Dr. Angela Merkel, in Nigeria bzw. vom nigerianischen Staatspräsidenten,
Goodluck Jonathan, in Deutschland und wann in der zuständigen
Arbeitsgruppe der Binationalen Kommission der Bundesrepublik Deutschland
und Nigerias von den Beteiligten angesprochen, und zu welchen dieser
Themen sind im Zusammenhang der Binationalen Kommission weitere
Gespräche geplant?
Fragen zur Migrationskontrolle und zu Rückführungen wurden bei den
Gesprächen der Bundeskanzlerin im Juli 2011 in Nigeria und auch bei Treffen der
Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten Goodluck Jonathan im April 2012 in
Berlin nicht thematisiert.
23. Gab oder gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren seit dem Jahr 2006, mit der nigerianischen Regierung
Rückübernahmeabkommen oder andere Formen der Vereinbarung in
Zusammenhang mit Migrationskontrolle zu verhandeln bzw. abzuschließen, und
wie weit sind solche Bestrebungen zuletzt gediehen?
Wenn ja, welche Vertreter welcher Bundesministerien und
Bundesbehörden führten auf beiden Seiten wann die Verhandlungen über diese
Vereinbarungen?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria
wurde kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen (vgl. dazu Tabelle in der
Antwort zu Frage 8).
Auf Initiative der deutschen Seite haben am 19. April 2012 im
Bundesministerium des Innern der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner und
der nigerianische Innenminister Comrade Abba Moro eine gemeinsame
Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration
unterzeichnet.
Beide Staaten verständigten sich auf eine Vertiefung der behördlichen
Kooperation in diesem wichtigen Politikfeld. Die Erklärung sieht die Vereinheitlichung
der Verfahren bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen unter
Berücksichtigung der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der
Menschenrechte aus dem jeweils anderen Staat vor. Die Bundesrepublik Deutschland
begleitet diesen Prozess mit verschiedenen Beratungs- und
Wiedereingliederungsangeboten im Rahmen der Reintegration von Rückkehrern.
24. Inwieweit waren Vertreter der Bundesregierung an der Aushandlung des im
Januar 2012 unterzeichneten Working Arrangements zwischen dem
Nigeria Immigration Service (NIS) und der europäischen Grenzschutzagentur
FRONTEX beteiligt?
Die angesprochene Arbeitsabsprache ist zwischen der europäischen
Grenzschutzagentur und dem NIS geschlossen worden. Vertreter der Bundesregierung
waren hieran nicht beteiligt. Angesichts der seit Jahren bestehenden Kontakte
zwischen nigerianischen und deutschen Behörden wird die Zusammenarbeit bei
operativen Migrationsfragen gegenwärtig stärker durch die bilateralen
Maßnahmen geprägt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/34125. Inwieweit beeinflusst das Working Arrangement zwischen dem NIS und
FRONTEX die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Nigeria in
Migrationsfragen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
26. Wer nahm von deutscher bzw. europäischer Seite an einer Reise vom 11. bis
14. September 2007 nach Nigeria (Abuja) teil, deren Gegenstand die
Erörterung von Problemen im Bereich der Identifizierung und Rückführung
nigerianischer Staatsangehöriger gewesen sein soll (Zeitschrift der
Bundespolizei, Oktober 2007)?
Wer nahm von nigerianischer Seite an den Treffen teil, welche Themen
wurden dabei erörtert, und welche Ergebnisse erzielt?
An der Delegationsreise im September 2007 nahmen von deutscher Seite drei
Angehörige der Bundespolizei, zwei Vertreter französischer Behörden sowie ein
Dolmetscher teil. Gesprächspartner auf nigerianischer Seite waren Vertreter des
nigerianischen Außenministeriums, des Innenministeriums sowie der Polizei
und der Immigrationsbehörde.
Gesprächsziel von deutscher Seite war es, Möglichkeiten im Zusammenhang
mit dem Abschluss eines angestrebten Rückübernahmeabkommens zwischen
Deutschland und Nigeria zu sondieren. Zum Abschluss eines
Rückübernahmeabkommens kam es nicht.
27. Kam es zuvor oder anschließend zu vergleichbaren Besuchen in Nigeria
oder zu Gegenbesuchen in Deutschland?
Wenn ja, wann fanden diese statt?
Welche Vertreter welcher nigerianischer Ministerien und
Bundesministerien und Bundesbehörden nahmen an diesen Treffen teil (bitte, so weit
möglich, namentlich auflisten)?
Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu
welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)?
Im März 2009 kam es zu einem Gegenbesuch der nigerianischen Seite. Von
deutscher Seite nahmen Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des
Bundespolizeipräsidiums an den Gesprächen teil. Die nigerianische Delegation
setzte sich aus Vertretern des Außenministeriums, der nigerianischen
Immigrationsbehörde sowie der Nigerianischen Botschaft in Berlin zusammen. Im
Ergebnis haben beide Seiten im Jahr 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet, welche die Zusammenarbeit beider Staaten bei Rückführungen
und anderen Aspekten der Bekämpfung illegaler Migration zum Gegenstand
hat.
Drucksache 18/341 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Inwieweit wurden in den Jahren seit dem Jahr 2006 an die
Bundesregierung Bitten nach Ausbildungs- und Ausstattungshilfen für Innen- und
Migrationsbehörden Nigerias herangetragen, und in welchem Umfang ist
die Bundesregierung diesen Bitten nachgekommen?
29. Hat die Bundesregierung von sich aus Ausbildungs- und
Ausstattungshilfen im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement Nigeria und anderen
Staaten des westlichen Afrikas angeboten, inwieweit wurden diese
Angebote angenommen, und welche konkreten Maßnahmen folgten daraus?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Fragen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit umfassen regelmäßig auch
Aspekte der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, die durch die zuständigen
Behörden geprüft werden. Die Maßnahmen sind seit dem dritten Quartal 2013
Bestandteil der Antworten zu den quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. zur bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundespolizei.
In den Jahren 2006 bis 2013 hat die Bundespolizei nachstehende Maßnahmen
der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe geleistet:
Ausbildungshilfe:
Nigeria:
Die nachstehenden Schulungsmaßnahmen wurden durch die in Lagos/Nigeria
eingesetzten Dokumenten- und Visumberater durchgeführt.
Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten
Dezember 2010 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
28 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Januar 2011 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
28 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Februar 2011 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
28 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Mai 2011 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
30 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
November 2011 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
64 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Juli 2012 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
12 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
August 2012 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
20 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
November 2012 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
18 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Juni 2013 Schulung im Bereich
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
13 NIS – Nigeria Immigration Service
am FH Lagos
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/341Im Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe wurden in den Jahren 2006 bis 2013
nachstehende Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen für verschiedene
nigerianische Innenbehörden (Interpol Lagos, Economical and Financial Crime
Commission, National Drug Law Enforcement Agency, Anti-Terror-Unit der
Nigerian Police Force, National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons
or other Related Matters) durch das Bundeskriminalamt durchgeführt:
● Lehrgang „KFZ-Kriminalität“,
● Expertentreffen im Deliktsbereich Korruption,
● Rauschgiftspürhundführerlehrgänge,
● Lehrgang „Operative Analyse“,
● Lehrgang „Moderne Ermittlungs- und Fahndungsmethoden“,
● Lehrgang „Beweissicherung in Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten“,
● Ausbildung von Stipendiaten im Vorbereitungsmodul,
● Schulung der Beratergruppe der Anti-Terror-Unit,
● IDKO-Lehrgang (IDKO = Identifizierungskommission),
● Lehrgang „Identifizierung von Anschlagsopfern“,
● Informationsaustausch Piraterie,
● Expertentreffen im Deliktsbereich Menschenhandel.
Ausstattungshilfe:
Nigeria:
Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten
2012 1 × Projektina Inspec 4
(Dokumentenprüfgerät)
54 × Doku Viewer 3A der
Fa. idenTT mit Tasche
NIS – Nigeria Immigration
Service am FH Lagos
8 343,79 Euro
2013 5 × Basislesegerät/Chipleser
20 × Doku Viewer 3A der
Fa. idenTT mit Tasche
2 × Laptop (gebraucht) mit
offener/kostenfreier „Ubuntu“
Software auf Linux Basis
NIS – Nigeria Immigration
Service am Flughafen Lagos
ausbildungsbegleitende Übergabe
erfolgt in 2014
1 944,00 Euro
Seit 2009 1 Dienst-Kfz zum Transport von
RG-Spürhunden, 1 Laptop mit
Drucker
National Drug Law Enforcement
Agency
Seit 2009 10 × Computer inkl. Monitor und
Zubehör, 2 × Inverter zur
Stromversorgung auf Solarbasis und
Zub., 6 × Aufzeichnungsgeräte,
4 × Ferngläser, 4 × Kameras,
4 × Objektive, 4 × digitale
Videorekorder, 10 × GPS-
Navigationsgeräte, 4 × „text magnifier“
(Hilfsmittel zur Vergrößerung
von Texten
National Agency for the
Prohibition of Traffic in Persons or other
related matters
2006 Dokumentenprüfgeräte NIS – Nigeria Immigration
Service am Flughafen Lagos
Drucksache 18/341 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGhana:
Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten
2009 Auswertesoftware Economical and Financial Crime
Commission, National Drug Law
Enforcement Agency, National
Agency for the Prohibition of
Traffic in Persons or other related
matters
Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten
2013 20 × Doku Viewer 3A der
Fa. idenTT mit Tasche
2 × Laptop (gebraucht) mit
offener/kostenfreier „Ubuntu“
Software auf Linux Basis
GIS – Ghana Immigration
Service am Flughafen Accra
ausbildungsbegleitende Übergabe
erfolgt in 2014
1 694,10 Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]