[Deutscher Bundestag Drucksache 18/322
18. Wahlperiode 21.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/227 –
Novellierung des Düngerechts zur Reduzierung von Nährstoffüberschüssen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl es in den vergangenen Jahrzehnten beachtliche Fortschritte gegeben
hat, sind die Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen und die damit
verbundene Nährstoffauswaschung noch immer problematisch. Die negativen
Auswirkungen betreffen besonders Oberflächen- und Grundwasser, die terrestrische
und aquatische Biodiversität und das Klima.
Phosphat und Nitrat tragen zur Eutrophierung der Gewässer bei. Dadurch
werden europäische Schutzziele, beispielsweise ein guter Umweltzustand der
Ostsee bis zum Jahr 2020, gefährdet. Gerade die Belastung der Küstengewässer ist
laut dem Nitratbericht 2012 Deutschlands deutlich gestiegen. Von den im Jahr
2008 gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewerteten 44 deutschen
Küstenwasserkörpern der Ostsee verfehlen alle bis auf einen aufgrund von
Eutrophierungseffekten den guten ökologischen Zustand (Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU – und Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – BMELV, 2012). Die
Landwirtschaft stellt hierbei zwar nicht den einzigen, aber den bedeutendsten
Eintragspfad für Stickstoff dar.
Sauerstoffarme „Todeszonen“ sind in der Ostsee keine Seltenheit mehr. Sie
werden durch Nährstoffeintragungen verursacht und durch steigende
Wassertemperaturen begünstigt. Die Überdüngung fördert das Wachstum von Algen. In den
tiefen Wasserschichten werden deren Reste unter Sauerstoffverbrauch zersetzt.
So entstehen sauerstoffarme, lebensfeindliche Bereiche. Eine Bewertung des
ökologischen Zustands der gesamten Ostsee hat gezeigt, dass die Eutrophierung
eines der größten ökologischen Probleme auch der deutschen Ostsee ist. Die
Folgen sind Algenmassenentwicklungen, Sauerstoffmangel, Fischsterben,
Rückgang von Seegraswiesen und Beeinträchtigung bodenlebender Tiere.
Darüber hinaus führt eine überhöhte Düngemittelzufuhr zu einem
Ungleichgewicht im Nähstoffhaushalt des Bodens. Folgen davon sind veränderte
Zusammensetzungen bzw. Verschiebungen der Artengemeinschaften und ein Verlust
an Biodiversität. Die Erreichung der Ziele der nationalen
Biodiversitätsstrategie wird durch Nährstoffeinträge gefährdet.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 17. Januar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInsbesondere in viehdichten Regionen stellt die Überdüngung ein großes
Problem dar. Die Kapazitätsgrenze der Bodennährstoffspeicherung ist in einigen
Regionen bereits erreicht. Zu hohe Viehbestände zählen zu den Hauptverursachern
der Umweltbelastungen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie formulierte
die Bundesregierung das Ziel, den Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz für
Deutschland auf 80 kg N/ha zu reduzieren. Im Dreijahresdurchschnitt der Jahre
2009 bis 2011 konnte zwar eine Reduktion gegenüber den Jahren 1990 bis 1992
(130 kg N/ha) erreicht werden, trotzdem liegt der Überschuss noch immer bei
97 kg N/ha und damit deutlich über dem von der Bundesregierung angestrebten
Nachhaltigkeitsziel. Die Reduktion der Salden ist auch auf die Abnahme der
Tierbestände Ostdeutschlands zurückzuführen. Besonders hohe Stickstoffsalden
sind in den Tierhaltungszentren Nordwestdeutschlands zu beobachten.
Im Sommer 2013 veröffentlichten die Wissenschaftlichen Beiräte für
Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim BMELV sowie der Sachverständigenrat
für Umweltfragen (SRU) eine gemeinsame Kurzstellungnahme zum Thema. Sie
stellten in ihrem Papier „Novellierung der Düngeverordnung:
Nährstoffüberschüsse wirksam begrenzen“ im August 2013 fest, dass das Düngerecht
geändert, Regelungen zu Nährstoffvergleichen verbessert, Änderungen im
Düngungsmanagement vorgenommen und düngerechtliche Vorschriften besser
durchgesetzt bzw. kontrolliert werden müssen. Die Beiräte betonten: „Mit der
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen“ könne „wesentlich zur Erreichung
der von der Bundesregierung gesetzten Umweltziele im Agrarbereich“
beigetragen werden. Das zentrale Steuerungsinstrument zur Sicherstellung der guten
fachlichen Praxis und zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen sei die
Düngeverordnung (DüV – Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln,
Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den
Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen). Die DüV wurde im Jahr 2012
durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) überprüft. Dabei wurde ein
erheblicher Änderungsbedarf festgestellt. Auch die Europäische Union mahnte
Änderungsbedarf an und formulierte über die der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
hinausgehende Forderungen.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung insgesamt aus der genannten
Kurzstellungnahme der drei Beiräte?
Unter Leitung des Thünen-Instituts hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
(BLAG) die Düngeverordnung (DüV) evaluiert und das Ergebnis der
Überprüfung in einem Abschlussbericht dokumentiert. Die Bundesregierung kommt zu
dem Schluss, dass die auf Grundlage dieses Abschlussberichtes erarbeitete
Kurzstellungnahme der drei Beiräte die Arbeit der BLAG in wesentlichen
Punkten bestätigt.
2. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass das Düngerecht
(Düngegesetz und Düngeverordnung) auf Bundesebene geändert werden muss (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung stimmt dieser Aussage grundsätzlich zu. Nach den
Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG ist Deutschland verpflichtet, die
Düngeverordnung, als wesentlicher Bestandteil des nationalen
Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie mindestens in vierjährigen
Abständen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Evaluierung durch die BLAG
gehört zu dieser Überprüfung. Die Überprüfung des geltenden deutschen
Aktionsprogramms dauert noch an und die sich hieraus ergebenden notwendigen
Anpassungen des Düngerechts werden derzeit vorbereitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3223. Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des
Düngerechts in den Deutschen Bundestag einbringen, und wenn ja, mit welchem
Ziel und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Auf der Grundlage des in der Antwort zu Frage 1 genannten Abschlussberichts
zur Evaluierung Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) einen Arbeitsentwurf für die Änderung der
geltenden Düngeverordnung erstellt und führt dazu derzeit Abstimmungsgespräche
mit den Ländern sowie Vertretern der betroffenen Berufsstände. BMEL
beabsichtigt, die Düngeverordnung bis Ende des Jahres 2014 zu novellieren.
4. Wird die Bundesregierung eine Stickstoffüberschussabgabe einführen, und
falls ja, wie soll diese ausgestaltet sein (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Stickstoffabgabe wurde in den zurückliegenden Jahren im Rahmen von
Maßnahmen zur Verminderung von Umweltbelastungen in die Überlegungen
einbezogen. Die Bundesregierung hält allerdings ordnungspolitische
Maßnahmen wie die Düngeverordnung für effizienter. Eine Stickstoffabgabe wäre aus
Sicht der Bundesregierung zudem nur auf EU-Ebene erwägenswert. Inwieweit
diese auf EU-Ebene realisierbar wäre, kann die Bundesregierung derzeit nicht
beurteilen. Gegenwärtig hat die Bundesregierung deshalb weder die Absicht,
eine Abgabe auf Stickstoffdünger noch eine mit erheblichem
Verwaltungsaufwand verbundene Sonderabgabe auf Nährstoffüberschüsse einzuführen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des SRU, auch den Handel
mit Wasserqualitätsrechten zur Stärkung einer integrativen Nährstoffpolitik
zu erwägen (Umweltgutachten 2008, SRU)?
Welche Nachteile könnten dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher
entstehen?
Die Anwendung eines Systems eines Handels von Wasserqualitätsrechten wird
aus Sicht der Bundesregierung nicht als zielführend erachtet. Zum einen werden
Emissionen durch nationale ordnungsrechtliche Instrumente, wie die Erteilung
von wasserrechtlichen Genehmigungen, zum anderen wird insbesondere der
Immissionsansatz durch die Anwendung eines integrierten
Bewirtschaftungsansatzes und die Umsetzung des zugrundeliegenden Verursacherprinzips nach
Wasserrahmenrichtlinie in grenzübergreifenden Flussgebieten als praktikable
Bewirtschaftungseinheit abgedeckt.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den in der genannten
Kurzstellungnahme formulierten Vorschlag, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um alle
relevanten Nährstoffströme in einer Hoftorbilanz erfassen zu können?
Der Vorschlag zur Einführung der Hoftor-Bilanzierungsmethode für den
Nährstoffvergleich beruht auf einer Forderung der Beiräte, die bereits
verschiedentlich vorgetragen wurde. Eine Hoftorbilanz kann zur Darstellung eines
gesamtbetrieblichen Nährstoffstatus dienen. Sie ist aber nicht hinreichend
düngungsspezifisch und wird gerade bei Betrieben mit Viehhaltung von zu vielen
Faktoren beeinflusst, die keinen Bezug zur Düngung haben.
Drucksache 18/322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie sollte nach Meinung der Bundesregierung eine technisch-
administrative Umsetzung der Hoftorbilanzierung erfolgen, und welche finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten wären dazu geeignet?
Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich mit der Antwort zu Frage 6.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Änderungsbedarf im
Düngungsmanagement zur Reduktion von Nährstoffverlusten aus der Anwendung
organischer Düngemittel?
Das Düngungsmanagement kann erheblich zur Reduktion von Nährstoffen aus
der Anwendung organischer Düngemittel beitragen. Insofern ist eine ständige
Optimierung angezeigt.
9. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf zu Kontroll-
und Sanktionierungsvorschriften in der Düngeverordnung (bitte
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
10. Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung Hemmnisse bei der
Umsetzung der Düngeverordnung auf der institutionellen, rechtlichen und
Akteursebene?
Besteht eventuell ein Mangel im Vollzug?
Die Umsetzung der Düngeverordnung erfolgt durch die nach landesrechtlichen
Vorschriften zuständigen Stellen. Es wird geprüft, inwiefern bei der
Novellierung der Düngeverordnung der Vollzug durch verschiedene Konkretisierungen
erleichtert werden kann.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den konkreten Beitrag der
Düngeverordnung zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die vorgesehenen Änderungen
der Düngeverordnung mittel- bis langfristig mit einer Verringerung des
Nitrateintrages in die Gewässer zu rechnen ist. Die Novelle wird zur Erreichung der
Gewässerschutzziele beitragen.
12. Hält die Bundesregierung weiterhin die Erstellung eines
Gesamtbilanzüberschusses für sinnvoll, obwohl in der genannten Kurzstellungnahme
darauf verwiesen wird, dass dadurch die regionale Verteilung der
Nährstoffbelastung und die starken regionalen Unterschiede nivelliert werden
(bitte begründen)?
Obwohl die Ermittlung der regionalen Verteilung des Nährstoffanfalles
aufschlussreiche Informationen liefern kann, hält die Bundesregierung zunächst an
der Erstellung eines Gesamtbilanzüberschusses fest. Konkreter
Handlungsbedarf bei ggf. vorhandenen Nährstoffüberschüssen ergibt sich allerdings letztlich
immer auf der einzelbetrieblichen Ebene.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/32213. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Fraktion der SPD in
ihrem Antrag „Düngemittel novellieren“ (Bundestagsdrucksache 17/
10115), die Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha und Jahr zu begrenzen
(bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung diese Zahl für angemessen, bzw. welches andere
Reduktionsziel strebt sie für welchen Zeitraum an?
Die Bundesregierung prüft derzeitig die Frage der Begrenzung der
Stickstoffüberschüsse im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung.
14. Sollte nach Meinung der Bundesregierung die im Düngegesetz geregelte
Definition der Düngung nach guter fachlicher Praxis so erweitert werden,
dass alle in § 1 genannten Ziele erreicht werden können, also auch die
Vorbeugung vor oder Abwendung von Gefahren für den Naturhaushalt (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung wird diese Frage zu gegebener Zeit prüfen.
15. Besteht nach Meinung der Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Düngebedarfsermittlung zu ändern (bitte begründen)?
Im Evaluierungsbericht der BLAG wurde ein Verbesserungsbedarf bei der
Düngebedarfsermittlung festgestellt und verschiedene Änderungsoptionen
vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird die Vorschläge bei der Überarbeitung der
Düngeverordnung berücksichtigen.
16. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Bedarf, die
Abstandsregelungen zu Gewässern zu überarbeiten, um Nährstoffeinträge in
die Gewässer wirksam zu reduzieren (bitte begründen)?
Wie können festgelegte Abstände wirksam kontrolliert werden?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass § 38
(Gewässerrandstreifen) des Wasserhaushaltgesetzes Düngung aus dem
Anwendungsverbot herausnimmt, die Möglichkeit, Düngung entweder ganz oder
in besonderen Gebieten generell in das Anwendungsverbot aufzunehmen?
Die bestehenden Abstandsregelungen sollen im Rahmen der Novellierung der
Düngeverordnung weiterentwickelt und ggf. verschärft werden. Die Kontrolle
der Regelungen erfolgt durch die nach landesrechtlichen Vorschriften
zuständigen Vollzugsbehörden. Die Einführung eines vollständigen
Anwendungsverbotes oder eines Anwendungsverbotes in besonderen Gebieten ist nicht
beabsichtigt.
17. Sollten nach Meinung der Bundesregierung Änderungen der Sperrfristen
zur Ausbringung von organischem Dünger und der
Mindestlagerkapazitäten erfolgen?
Eine Änderung der Sperrfrist soll in der Novelle der Düngeverordnung
vorgesehen werden. Die Mindestlagerkapazitäten werden auf Grundlage
landesrechtlicher Vorschriften von den Ländern geregelt.
Drucksache 18/322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welchen Änderungs- und/oder Forschungsbedarf sieht die
Bundesregierung in den Bereichen Ausbringungstechnik und Einarbeitung von
organischen Düngemitteln?
Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung soll vorgesehen werden,
dass nach Ablauf von Übergangsfristen nur noch emissionsarme
Ausbringungstechniken zulässig sind.
19. Sollte sich nach Meinung der Bundesregierung die Obergrenze für die
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern nur auf solche aus tierischer
Herkunft beschränken oder sollten alle organischen Dünger, also auch
Gärreste pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen und Bioabfälle, einbezogen
werden (bitte begründen)?
Ein Ergebnis der Evaluation der Düngeverordnung durch die BLAG war es,
künftig auch die Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die standortspezifische
Obergrenze einzubeziehen. Die Bundesregierung wird dies bei der
Überarbeitung der Düngeverordnung berücksichtigen.
20. Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung Erleichterungen bei
Kontrollen und Sanktionen geben, um die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu
verbessern (bitte begründen)?
Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu
kostenpflichtigen Beratungen und behördlichen Anordnungen nach wiederholten und
hohen Überschreitungen?
Sollte die Einhaltung der Vorschriften unabhängig von Cross-
Compliance-Kontrollen überprüft werden?
Wesentliche Vorschriften der Düngeverordnung werden im Rahmen von Cross
Compliance kontrolliert, soweit sie sich auf den Einsatz von stickstoffhaltigen
Düngemitteln beziehen. Die Cross-Compliance-Vorschriften haben sich bewährt
und sollen im Rahmen der Agrarreform weitgehend unverändert übernommen
werden. Neben den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance sind auch
Fachrechtskontrollen notwendig, insbesondere auch da der Einsatz anderer
Düngemittel – wie z. B. von phosphathaltigen Düngemitteln – grundsätzlich
nicht dem Cross-Compliance-Regime unterliegt. Sofern ab dem Jahr 2015 in
Deutschland davon Gebrauch gemacht werden sollte, Kleinerzeuger von Cross
Compliance auszunehmen, würde hier die Kontrolle im Rahmen des Fachrechts
erfolgen. Im Übrigen greift Cross Compliance nur bei den Antragstellern auf
Direktzahlungen und einigen Zahlungen der zweiten Säule. Cross Compliance
deckt somit viel, aber nicht alles ab.
Um die Einhaltung und sachgemäße Umsetzung der Düngeverordnung
sicherzustellen, sollen in der Novelle der Düngeverordnung entsprechende
Änderungen vorgesehen werden.
21. Plant die Bundesregierung einen Ausstieg aus der
Klärschlammausbringung zu Düngezwecken?
Falls ja, wie wird dieser ausgestaltet, und mit welchen Folgen rechnet die
Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht vor, dass die
Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet und die in Klärschlämmen
enthaltenen Nährstoffe zurückgewonnen werden sollen; hierbei steht vor allem die
Rückgewinnung von Phosphor im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/322Einzelheiten hierzu sollen unter Berücksichtigung ökologischer und
ökonomischer Aspekte sowie des Entwicklungsstands der Verfahren zur
Phosphorrückgewinnung festgelegt werden.
22. Wie wird sie in diesem Zusammenhang die Rückgewinnung von Phosphor
und anderen Nährstoffen befördern?
Welche Phosphorrückgewinnungstechniken sind der Bundesregierung
bekannt, welche sind praktikabel, um bioverfügbaren Phosphor auf die
Äcker zu bringen, und welche werden durch Forschungsmittel des Bundes
(mit) entwickelt?
Zu den Fördermöglichkeiten für Verfahren zur Phosphorrückgewinnung und
zum Stand der Entwicklung von Technologien zur Phosphorrückgewinnung hat
die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage
„Phosphatversorgung der Landwirtschaft sowie Strategien und Maßnahmen zur Förderung des
Phosphatrecyclings“ (Bundestagsdrucksache 17/11264) Stellung genommen.
Zur Beantwortung der Frage wird insbesondere auf die Antwort zu den Fragen
14 bis 16 dieser Anfrage verwiesen.
Die bisherigen Ergebnisse lassen erkennen, dass eine weitere Fokussierung von
Forschungsvorhaben auf die Gewinnung gut pflanzenverfügbarer
Recyclingphosphate erforderlich ist.
23. Ist der Bundesregierung ein grundsätzlicher Unterschied zwischen
ökologischer und konventioneller Landwirtschaft im Bereich der
Nährstoffüberschüsse und der Gewässereutrophierung bekannt, und worin besteht
dieser?
Ziel der ökologischen Wirtschaftsweise ist es, über die Belebung des Bodens die
Umsetzung der organischen Substanz und die Mobilisierung von Nährstoffen
aus dem Boden zu fördern sowie die biologische Aktivität des Bodens zu
erhalten. Dieses erfolgt z. B. durch Einarbeitung von Wirtschaftsdünger tierischer
Herkunft aus der ökologischen tierischen Erzeugung oder durch Einarbeitung
von organischem Material, das im ökologisch wirtschaftenden Betrieb
gewonnen wurde. Der ökologische Landbau stellt somit die Versorgung der Pflanzen
weitgehend über den natürlichen Nährstoffkreislauf im Boden sicher. Der
ökologische Landbau verfolgt das Ziel, die Nährstoffkreisläufe weitgehend zu
schließen, wodurch Nährstoffüberschüsse vermieden werden sollen.
Die Nährstoffsalden ökologisch bewirtschafteter Betriebe liegen im
Allgemeinen unter den Salden konventionell bewirtschafteter Betriebe. Einzelbetrieblich
erreichen intensiv bewirtschaftete Ökobetriebe aber durchaus auch
Bilanzsalden, die mit denen konventioneller Betriebe vergleichbar sind.
Die Umweltbelastung hängt weniger von der Bewirtschaftungsform als vom
Düngungsmanagement im Einzelbetrieb ab.
24. Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ökologisch
wirtschaftende Agrarbetriebe Planungssicherheit bekommen, wenn im Zuge der
Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Kürzungen
für die Ökolandbauförderung absehbar sind, obschon der Ökolandbau zu-
Drucksache 18/322 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeverlässiges Instrument zur Senkung des Stickstoffüberschusses bzw. zur
Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist?
25. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Fördermittel
für den Ökolandbau steigen oder zumindest gleich hoch bleiben?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der
Gemeinsamen Agrarpolitik stellt in Artikel 43 Absatz 11 klar, dass Betriebsinhaber,
die die Regelungen der EG-Ökoverordnung erfüllen, automatisch Anspruch auf
die Zahlung der sog. Greeningprämie haben. Die Verordnung (EU) Nr. 1305/
2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über
die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) schreibt in
Artikel 29 vor, dass bei der Berechnung der Prämie für die Umstellung und
Beibehaltung des ökologischen Landbaus die Mitgliedstaaten den Betrag abziehen
müssen, der erforderlich ist, damit keine Doppelfinanzierung der
Greeninganforderungen (in gleicher Weise ist diese Bestimmung auch bei der
Prämienberechnung für Agrarumweltmaßnahmen anzuwenden) erfolgt. Für die
Prämienkalkulation dürfen folglich nur die zusätzlichen Kosten und/oder entgangenen
Einnahmen, die über die obligatorischen Greeninganforderungen hinausgehen,
berücksichtigt werden. Welcher Effekt hieraus für die Prämienhöhe resultiert,
werden die konkreten Prämienkalkulationen ergeben.
26. Sind der Bundesregierung Folgen der Überdüngung für die Biodiversität
im und auf dem Boden sowie die Entwicklung von Treibhausgasen
bekannt, und wenn ja, welche sind das?
Die Biodiversität im Medium Boden ist von vielen Faktoren abhängig und in
seinen Wirkungszusammenhängen noch vielfach unbekannt, so dass keine
allgemeinen Aussagen zur Wirkung der Düngung auf die Biodiversität im Boden
getroffen werden können. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung zur
Düngung und Biodiversität mit dem Rechenschaftsbericht 2013 zur Umsetzung der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Bundestagsdrucksache 17/13390
vom 25. April 2013) dargelegt.
Die Entwicklung der Treibhausgase wird im jährlichen Nationalen
Inventarbericht der Bundesregierung beschrieben. Im Jahr 2011 wurden 15 Millionen
Tonnen Kohlendioxid(CO2)-Äquivalente direkt als Stickoxid (N2O) aus der
Düngung mit Mineraldüngern und Wirtschaftsdüngern in Deutschland emittiert.
Durch Stickstoffauswaschung und atmosphärische Stickstoffeinträge in
Ökosysteme emittierten weitere 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als N2O, die
indirekt aus der Düngung und den Ammoniak(NH3-)Verlusten aus der
Landwirtschaft stammen. Damit sind im Jahr 2011 knapp 30 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalente direkt oder indirekt mit der landwirtschaftlichen Düngung
verbunden. Die düngungsbedingten N2O-Emissionen lagen im Jahr 2011 um 13
Prozent unter den Werten von 1990. Die Stickstoff(N)-Mineraldüngung unterliegt
in Abhängigkeit sich verändernder Marktbedingungen stärkeren
Schwankungen, weist aber eine abnehmende Tendenz auf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/32227. Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung hinsichtlich
der Optimierung der Anwendung von Düngemitteln bzw. der
ökologischen und betriebswirtschaftlichen Folgen von Überdüngung?
Das BMEL unterstützt Strategien zur Optimierung der Düngung unter Umwelt-
und ökonomischen Gesichtspunkten sowie zum Schutz vor Überdüngung
(einschließlich durch Düngung entstehende Treibhausgase/Klimawirkungen etc.) in
Höhe von ca. 10 Mio. Euro. Eine Auflistung der Forschungsvorhaben ist diesem
Schreiben angefügt und umfasst in zeitlicher Hinsicht Projekte, die in den Jahren
2013 oder 2014 begonnen, fortgesetzt oder beendet wurden bzw. werden.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den in der Kurzstellungnahme
geäußerten Vorschlag, in die Agrarinvestitionsförderung der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Programme zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Düngemittel
aufzunehmen?
Die Bundesregierung befürwortet diesen Vorschlag grundsätzlich.
29. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den in der
Kurzstellungnahme formulierten Vorschlag zur Ausschöpfung der
Möglichkeit, Mittel aus der ersten in die zweite Säule der GAP umzuschichten?
Auf der Sonderagrarministerkonferenz am 4. November 2013 haben sich die
Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder im Rahmen
eines Gesamtkonzepts zur nationalen Umsetzung der Agrarreform
einvernehmlich für eine Umschichtung von der ersten in die zweite Säule ab dem Jahr 2015
ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund bereitet das BMEL in Abstimmung mit
Bund und Ländern einen Gesetzentwurf vor.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Abschlussbericht der BLAG zur Evaluierung der Düngeverordnung vom November
2012 hinsichtlich notwendiger rechtlicher Änderungen, insbesondere vor
dem Hintergrund des Hinweises der BLAG, dass „diese Vorschläge nicht als
einzelne, für sich stehende Änderungsoptionen angesehen werden dürfen.
In vielen Fällen hängt die Wirkung der einzelnen Änderungsoptionen
aufgrund von Wechselwirkungen von der gleichzeitigen Umsetzung anderer
Änderungen ab.“?
Die Bundesregierung befürwortet die Vorschläge der BLAG grundsätzlich und
erarbeitet auf Grundlage dieser Vorschläge eine Novelle der Düngeverordnung.
31. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der hohen Anzahl neu geplanter, sehr großer Stallanlagen zur Geflügel-
und Schweinehaltung vor allem in Ostdeutschland im Kontext der
Viehbestandsentwicklung im Hinblick auf das Ziel der Reduktion der
Stickstoffüberschüsse (Nachhaltigkeitsstrategie) und im Bezug auf eutrophierende
Emissionen sowie Treibhausgase aus der Landwirtschaft?
Größere Stallanlagen können im Grundsatz die umweltrelevanten Vorgaben
genauso einhalten, wie kleinere Anlagen. Dies ist von den zuständigen
Genehmigungsbehörden der Länder in jedem Einzelfall zu prüfen und sicherzustellen.
Drucksache 18/322 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Wie viel Effizienz bei der Verwendung von mineralischem und
Wirtschaftsdünger kann nach Meinung der Bundesregierung im
Landwirtschaftsbereich erreicht werden?
Welche technischen Minderungsmaßnahmen gibt es dazu?
Die erreichbare Effizienz der Anwendung von Pflanzennährstoffen über
Düngemittel ist zunächst vom jeweiligen Nährstoff abhängig. Insofern hält es die
Bundesregierung nicht für zielführend, ein allgemein gültiges Effizienzkriterium
über alle Arten von Düngemitteln hinweg zu definieren.
33. Inwieweit kann mineralischer Dünger nach Meinung der Bundesregierung
durch Wirtschaftsdünger ersetzt/substituiert werden?
Die Bedeutung der organischen Düngung und der Humusreproduktion liegt
neben der Nährstoffwirkung in der komplexen Beeinflussung wichtiger
Bodeneigenschaften und -funktionen. Aufgrund der vielfältigen Wirkungen ist eine
standortangepasste organische Düngung und Humusersatzwirtschaft in
landwirtschaftlichen Betrieben eine wesentliche Grundlage für die Sicherung einer
nachhaltigen pflanzlichen Produktion. Da die Nährstoffgehalte organischer
Dünger erheblich schwanken und teilweise schwerer verfügbare Phosphat- und
Stickstoff-Bindungsformen enthalten, die z. T. erst in den Folgejahren
pflanzenverfügbar werden, werden mit Blick auf eine standortangepasste und am Bedarf
der Pflanzen ausgerichtete Düngung häufig auch schnellwirkende mineralische
Düngemittel eingesetzt.
Weiterhin spricht die Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland das
Aufkommen organischer Dünger sehr unterschiedlich verteilt ist, gegen eine
vollständige Substitution der mineralischen Dünger durch Wirtschaftsdünger. In
Regionen mit intensiver und teilweise flächenunabhängiger Tierhaltung ist der
Anfall von Wirtschaftsdüngern sehr hoch, während es in viehlosen und
viehschwachen Regionen anderseits Flächen gibt, in denen kaum Wirtschaftsdünger
aus der Tierhaltung zur Verfügung stehen und seit Jahren eine Abnahme der
pflanzenverfügbaren Phosphat-Vorräte zu beobachten ist.
Die mineralische Düngung kann daher aus Sicht der Bundesregierung nur in
begrenztem Umfang ersetzt werden.
Anzustreben ist jedoch weiterhin ein gezielter Einsatz von organischen Düngern
und eine hohe Ausnutzung der enthaltenen Nährstoffe, um Nährstoffüberhänge
zu reduzieren und Kosten beim Mineraldünger einzusparen.
Tabelle 1: Forschungsvorhaben des BMELV im Bereich Düngung
FKZ Thema
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
BMEL Anteil
06OE160 Klimawirkung und
Nachhaltigkeit ökologischer
Betriebssysteme - Untersuchung in einem
Netzwerk von Pilotbetrieben
12.11.2008 30.06.2014 1.388.024,57 €
06OE353 Klimawirkungen und
Nachhaltigkeit ökologischer
Betriebssysteme - Untersuchungen in einem
Netzwerk von Pilotbetrieben
01.12.2008 30.06.2014 228.394,61 €
06OE197 Ertragssicherung und
Behangsoptimierung im
ökologischen Kernobstanbau
15.04.2009 31.12.2013 341.896,58 €
10OE104 Sicherung des Ertragspotentials
von Luzerne Kleegrasbeständen
durch Verbesserung des
aktuellen
Schwefelversorgungszustandes ökologisch bewirtschafteter
Flächen - Situation und
Bedeutung unter Praxisbedingungen
01.10.2011 30.09.2014 291.861,14 €
11NA022 Phosphorrecycling mittels
Kombination von Nieder-
Temperatur-Konvertierung und
thermochemischem Aufschluss
von biogenen Reststoffen
01.11.2013 31.10.2016 125.478,00 €
11NA023 Phosphorrecycling mittels
Kombination von Nieder-
Temperatur-Konvertierung und
thermochemischem Aufschluss
von biogenen Reststoffen
01.11.2013 31.10.2016 180.541,76 €
11NA061 Sicherung der Humusversorgung
mit Grün- und Strohdüngung
(HumuGS)
04.04.2013 31.05.2016 181.120,50 €
11OE001 Einfluss von
Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die Struktur und
Funktion der Bodenmikroflora
01.09.2011 31.08.2014 123.841,95 €
11OE002 Reduced tillage and green
manures for sustainable organic
cropping systems
01.09.2011 31.08.2014 145.371,00 €
11OE034 Organische Handelsdüngemittel
tierischer und pflanzlicher
Herkunft für den ökologischen
Landbau - Charakterisierung und
Empfehlungen für die Praxis
01.08.2011 31.07.2013 168.026,60 €
11OE080 -
11OE085
Steigerung der Wertschöpfung
ökologisch angebauter
Marktfrüchte durch Optimierung des
Managements der
Bodenfruchtbarkeit
01.01.2012 31.12.2013 780.892,77 €
Anlage 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
FKZ Thema
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
BMEL Anteil
11OE087 -
11OE089
Optimierungsstrategien zum
Anbau von Körnerleguminosen mit
temporären Mulch- und
Direktsaatverfahren
05.06.2013 04.02.2016 420.106,05 €
11OE109 Entwicklung und Erprobung
eines neuartigen, aus dem
ökologischen Landbau stammenden
stickstoffreichen Düngemittels
für den ökologischen
Gemüsebau
01.03.2013 29.02.2016 171.424,80 €
11OE110 Wirkung verschiedener
Verfahren der Schwefeldüngung auf
Ertragsleistung und
Vorfruchtwert von Körnerleguminosen im
ökologischen Landbau
27.03.2012 31.12.2014 239.172,30 €
11OE111 Wirkung verschiedener
Verfahren der Schwefeldüngung auf
Ertragsleistung und
Vorfruchtwert von Körnerleguminosen im
ökologischen Landbau
27.03.2012 31.12.2014 142.394,00 €
12OE008 Rolle des Phosphors als
Steuerungsgröße des
Stickstoffertrages und der Phytodiversität
ökologisch bewirtschafteter
Dauergrünlandbestände
01.09.2013 31.12.2016 119.223,58 €
Summe 5.047.770,21 €]