[Deutscher Bundestag Drucksache 18/498
18. Wahlperiode 12.02.2014
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Februar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/274 –
Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internationale Zusammenarbeitsformen von Zoll, Polizeien und
Geheimdiensten finden häufig in Arbeitsgruppen statt, die parlamentarisch schwer zu
kontrollieren sind. Vielfach wird auf informelle Strukturen zurückgegriffen, selbst
wenn deren Tätigkeitsfelder mittlerweile von EU-Agenturen übernommen
werden (Bundestagsdrucksache 17/14474). Allein der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis der Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen
(Ratsdok. 17559/11): EU contact points for tackling cross-border vehicle
crime, Experts for major sports events, European Network of Protection of
Public Figures (ENPPF), Radio communications experts, European Network
of Law Enforcement Technology Services (ENLETS), Liaison Officers’ (LOs)
Management Services, European Network on Fugitive Active Search Teams
(ENFAST), European Firearms Experts (EFE), EnviCrimeNet, Network of
police dog professionals in Europe (KYNOPOL), European medical and
psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN), eMOBIDIG,
EU-CULTNET sowie die polizeilichen Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt),
TISPOL (Verkehr), RAILS (Schienentransporte), AIRPOL (Flughäfen) und
ATLAS (Spezialeinheiten). Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der
Europäischen Union „gemeinsame Polizeioperationen“ (Joint police operations –
JPO), „Gemeinsame Zolloperationen“ (Joint customs operations – JCO) sowie
„Joint customs police operations“ (JCPO) etabliert (Schriftliche Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 17/6856). Sie werden unter Beteiligung bzw.
Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL
durchgeführt.
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhält die EU-Polizeiagentur
weitere Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden
auch mit Drittstaaten verhandelt. Die Anstrengungen richten sich auch gegen
grenzüberschreitende linke Protestformen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9756).
Zu so genanntem Euroanarchismus betreibt das Bundeskriminalamt (BKA)
einen „Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens,
Italiens, Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden
regelmäßig in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus diskutiert und in der
Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Seit dem Jahr 2007 bemüht sich die
Bundesregierung nach Kräften, linke Demonstranten in einer politische
Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ auf EU-Ebene zu speichern und hierfür
den begriff „reisender Gewalttäter“ zu etablieren (vgl. Bundestagsdrucksache
17/7018). Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting Against
Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich, Schweden und
die Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit gegen
Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Das EMRE befasst sich im Projekt
„Konfrontation: Rechts-/Links-Auseinandersetzung“ überdies mit linken und
antifaschistischen Reaktionen auf rechte Gewalt. Bekanntlich befassen sich
auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“ und
die „International Working Group on Undercover Policing (IWG)“, in denen
sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der
Infiltration internationaler linker Zusammenhänge (vgl. Bundestagsdrucksache
17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt
Mobile Einsatzkommandos aus zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sowie die EU-Polizeiagentur Europol zu grenzüberschreitenden
Observationstechniken (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen
sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt
„International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Im Jahr 2009 begonnenen
Vorhaben wird der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum
heimlichen Eindringen in Räumen, Fahrzeugen und elektronischen Geräten
vorangetrieben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10713).
Das Bundeskriminalamt nimmt immer noch an der „Police Working Group on
Terrorism“ (PWGT) teil, die im Jahr 1979 zum „Informationsaustausch bei
terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit dem Jahr 2000 aber auch
helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13440). Zur Wirtschaftsförderung deutscher Trojaner-Software
im Ausland richtete das BKA eine „Remote Forensic Software User Group“
ein, die zuvor als „DigiTask User Group“ firmierte (Antwort auf die
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/8958). Seit dem Jahr 1992 ist die
Bundesregierung Mitglied des „Europäischen Institut für
Telekommunikationsnormen“ (ETSI), das unter anderem weltweit gültige Standards zur
Überwachung von Telekommunikation („Lawful Interception“) entwickelt (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/11239).
Zum Austausch von Einsatzformen trafen sich Polizeien und
Gendarmerieeinheiten vieler Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den „European Police
Force Trainings“ (EUPFT) (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3316).
Rahmenbedingungen für dort ebenfalls geübte Taktiken zur Handhabung großer
Demonstrationen wurden zuvor im mehrstufigen Forschungsprojekt „Coordinating
National Research Programmes and Policies on Major Events Security“ (EU-
SEC) erstellt, deren Ergebnisse aber nicht öffentlich verfügbar sind (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/7018). Als Nachfolge des EUPFT hatte die Europäische
Kommission unter dem Namen „European Union Police Services Training“
(EUPST) ähnliche Trainings ausgeschrieben, die nun dem zivil-militärischen
Europäischen Auswärtigen Dienst unterstehen sollen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/7018). Daneben richtet die Europäische Union ein „Europe’s New
Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) ein.
In den Antworten zu den aufgeführten Kooperationen betont die
Bundesregierung häufig, es handele sich dabei lediglich um einen „Gedankenaustausch“.
Bei etwaigen Treffen würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine
operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften aber
von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende
Zwangsmaßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der
Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten.
Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine
größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss.
1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, welches
Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw.
Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu
im zweiten Halbjahr 2013?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren unterhalb der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung gegenwärtig die nachstehend aufgelisteten 18 Expertengruppen
und Netzwerke.
Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben
1 EU contact points for tackling cross-border vehicle
crime (CARPOL)
Niederlande
Sogenannte Co-Drivers: Deutschland, Ungarn,
Schweden
2 Experts for major sports events Belgien
3 European Network of Protection of Public Figures
(ENPPF)
Belgien
4 Radio communications experts (RCEG) Jeweilige Ratspräsidentschaft
Zwei Unterarbeitsgruppen
a) Inter System Interface (ISI) group: Belgien
b) Forerunner group: Niederlande
5 European Network of Law Enforcement
Technology Services (ENLETS)
Frankreich
Kerngruppe: Griechenland, Frankreich, Zypern,
Niederlande Polen, Finnland, Vereinigtes
Königreich
6 Liaison Officersʼ (LOs) Management Services Sogenannte Forerunners group: Belgien,
Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich,
Finnland, Schweden
7 European Network on Fugitive Active Search
Teams (ENFAST)
Kerngruppe: Belgien, Deutschland, Ungarn,
Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien,
Vereinigtes Königreich, Europol
8 European Firearms Experts (EFE) Niederlande (Sekretariat)
9 Informal network for countering environmental
crime (EnviCrimeNet)
Niederlande/Europol
10 Network of police dog professionals in Europe
(KYNOPOL)
Ungarn
11 European medical and psychological expertsʼ
network for law enforcement (EMPEN)
Ungarn
12 European network of airport law enforcement
services (AIRPOL)
Belgien
13 European network of special intervention units
(ATLAS)
Deutschland
14 Informal network of law enforcement authorities
and expertise competent in the field of cultural
goods (CULTNET)
Präsidentschaft koordiniert Aktivitäten und nimmt
bei Treffen den Vorsitz wahr
15 European Traffic Police Network (TISPOL) Exekutivausschuss
Aktuelle Zusammensetzung einsehbar unter:
www.tispol.org/about/tispol-executive/
tispolexecutive-committee
16 European network for cross-border cooperation in
the area of law enforcement in the waterborne
transport domain (AQUAPOL)
Rumänien
17 European network of Railway Police Forces
(RAILPOL)
derzeit Niederlande
18 Electronic mobile identification interoperability
group (eMOBIDIG)
Vereinigtes Königreich
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
nach Wissen der Fragesteller derzeit 18 Unterarbeitsgruppen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 jeweils
stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 beantworten)?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie
für die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils
verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen jeweils an den
Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
jeweils erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
jeweils dessen zentrale Punkte?
Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im zweiten Halbjahr 2013 an
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden
Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgruppe Strafverfolgung: ENLETS, CARPOL,
ENPPF, EMPEN, ATLAS, „Experts for major sports events“, RAILPOL,
ENFAST, EFE, EnviCrimeNet.
An Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften der
Unterarbeitsgruppen KYNOPOL, RCEG und dem Liaison Officersʼ Management
Services sowie den polizeilichen Netzwerken AIRPOL, CULTNET, TISPOL,
AQUAPOL, eMOBIDIG haben sich Behörden der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2013 nicht beteiligt.
1: CARPOL
a) Im zweiten Halbjahr 2013 hat ein Treffen von CARPOL am 20./21.
November 2013 in Vilnius/Litauen stattgefunden.
b) Die Vorbereitung erfolgte durch den CARPOL-Vertreter von Litauen (Vorsitz
von CARPOL) und von den Niederlanden (CARPOL „Driver“).
c) Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Ergebnisse der Joint Police Operation (JPO) LITCAR
– Ergebnisse der spanischen OP POPEYE
– Erfahrungen Litauens zu Kfz-Rückführungen
– Long Lasting Agenda von CARPOL
– Public Private Partnership (PPP) – Ergebnisse der Fragebogenauswertung
– Einheitliche Markierung von Baumaschinen
– Einführung des Notrufsystems e-call ab November 2015
– Außergewöhnliche Fälle der Fahrzeugidentifizierung.
e) Vertreter des Bundeskriminalamts haben einen Vortrag zur einheitlichen
Markierung von Baumaschinen und eine Erläuterung der Problematik der
Nutzung von e-call eingebracht.
f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus
Österreich, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Spanien, Finnland,
Frankreich, Ungarn, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, den
Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, dem Vereinigten
Königreich, der Schweiz sowie von Europol teil.
g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
h) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1e verwiesen.
i) JPOs betreffend die Kfz-Kriminalität wurden als sinnvoll angesehen, sollen
zukünftig aber nur noch zwei bis drei Tage dauern. Zum Thema PPP will das
Vereinigte Königreich einen Workshop im ersten Halbjahr 2014 organisieren.
Deutschland wird ein Dokument zum Erfordernis der einheitlichen
Markierung von Baumaschinen verfassen und über die LEWP in den Gremienstrang
einbringen.
Eine Unterarbeitsgruppe unter der Leitung der Niederlande soll international
eruieren, inwieweit das e-call System für polizeiliche Belange genutzt
werden kann.
j) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
2: Experts for major sports events
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand am 4. Oktober 2013 in Brüssel eine Sitzung
der Unterarbeitsgruppe „Experts for major sports events“ statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat
des Rates in Kooperation mit dem Vorsitz der Ratspräsidentschaft (in diesem
Zeitraum Litauen) zuständig.
c) Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind durch einen Verweis auf der
Tagesordnung gekennzeichnet und öffentlich abrufbar.
d) Die Tagesordnung gemäß Enfopol CM 4293/13 ist öffentlich abrufbar unter
folgendem Link:
www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXIV/EU/12/48/EU_
124833/imfname_10415517.pdf.
e) Die Tagesordnung wurde im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich
abgestimmt.
f) Für Deutschland haben an der Sitzung der Ständige Vertreter des Inspekteurs
der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP), ein Vertreter der Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sowie phasenweise ein Vertreter der
Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel teilgenommen.
g) Die Diskussion der Tagesordnungspunkte hatte folgende Inhalte:
– zu TOP 1: Streichung TOP 14
– zu TOP 2: Präsentation
– zu TOP 3: Diskussion des juristischen Dienstes des Rates, aus formellen
Gründen den Entwurf leicht abzuändern.
– zu TOP 4: Kenntnisnahme und Diskussion über Aufnahme des
Ergebnisses in Ratsschlussfolgerungen. Diskussion über nationale
Rechtsgrundlagen in den EU Mitgliedstaaten und mögliche Ergänzungen.
– zu TOP 5: Präsentation über eine Musterverwaltungsabsprache im
Zusammenhang mit Fußball-Europameisterschaften oder -weltmeisterschaften.
Vorschlag, dies in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und
Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen
Mitgliedstaat betreffen“ als Anhang aufzunehmen. Ein EU-Mitgliedstaat
äußert einen Prüfvorbehalt, juristischer Dienst fragt nach Auswirkungen
auf andere Bereiche.
– zu TOP 6: Präsentation. Feststellung, dass aktuell keine weitere
Behandlung in der Gremienstruktur erfolgt.
– zu TOP 7 bis TOP 13: Präsentationen
– zu TOP 14: gestrichen
– zu TOP 15: Vortrag
– zu TOP 16: Erörterung
h) Vertreter deutscher Behörden erbrachten folgende Beiträge:
– zu TOP 3: Deutschland unterstützt eine Überarbeitung des Dokuments.
– zu TOP 5: Unterstützung des Vorhabens, eine
Musterverwaltungsabsprache in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung
von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat
betreffen“ aufzunehmen durch Deutschland.
– zu TOP 9: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung des Vorhabens,
eine möglichst große Kongruenz zwischen den Maßnahmen des Rates der
Europäischen Union und des Europarates zu erreichen durch Deutschland.
– zu TOP 11: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung eines
abgestimmten Vorgehens unter den Mitgliedstaaten.
– zu TOP 13: Kenntnisnahme und deutsche Unterstützung, die bisher
praktizierten Regularien beizubehalten.
i) Die Mitgliedstaaten vereinbarten, mit dem juristischen Dienst des Rates das
Dokument zu TOP 3 zu überarbeiten. Zu TOP 4 soll eine weitere Prüfung
erfolgen. Zu TOP 5 soll eine Prüfung der Auswirkungen auf andere Bereiche
erfolgen.
Zu TOP 6 wird festgelegt, dass in der aktuellen Ratspräsidentschaft keine
weitere Befassung in der Gremienstruktur erfolgen soll. Zu TOP 11 wird
vereinbart, dass die Unterarbeitsgruppe an die FIFA herantritt, um weitere
Schritte zu dieser Thematik zu erörtern.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
3: European Network for the Protection of Public Figures (ENPPF)
a) Im zweiten Halbjahr 2013 hat ein Treffen des ENPPF am 11. Oktober 2013
in Brüssel/Belgien stattgefunden.
b) Das Treffen wurde durch die litauische Kontaktstelle des ENPPF (Vorsitz)
mit Unterstützung des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union
vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurden die Tagesordnung sowie das Dokument „Schwierigkeiten
von Personenschutzbehörden beim Transport von Schusswaffen auf
kommerziellen Flügen und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise“ (Ratsdok.
14023/13 [LIMITE]) bezogen auf TOP 3 verteilt.
Ferner wurden die ENPPF-Mitglieder aufgefordert, ihr jeweiliges „National
Factsheet“ (TOP 2) zu aktualisieren, um die gesammelten „Factsheets“ dann
als Anhang in das „Handbook of the European Network for the Protection of
Public Figures“ (Ratsdok. 10478/13 RESTREINT UE) einfließen lassen zu
können. Die „National Factsheets“ beinhalten u. a. länderspezifische
Angaben über die Zuständigkeiten im Personenschutz und die Erreichbarkeiten der
nationalen Kontaktstellen.
Im Rahmen des Treffens und im Nachgang wurden Präsentationen der
teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Adoption of the agenda
– Updated addendum to the Handbook of the European Network for the
Protection of Public Figures
– State of play as regards the armed escort of protectees in planes, the
current EU legislation in this field and possible solutions (Presentation by the
Presidency)
– Threat posed by individuals to protected persons, identification of such
individuals, threat assessment and management (Presentation by the UK
delegation)
– Lithuanian experience in the management of the risk of violent attacks
posed by fixated persons (Presentation by the Presidency)
– Internet monitoring in order to retrieve information about the threats to
protected persons, the concept of the threat, its sources and best practices
in this field (Presentation by the Presidency)
– Anonymous threats on the Internet – German perspective (Presentation by
the DE delegation)
– Any other business
e) Im Vorfeld des Treffens bat der Vorsitz die deutsche Kontaktstelle des ENPPF
(Bundeskriminalamt), eine Präsentation zu halten. Dies wurde sodann
zugesagt. Ergänzende Themenvorschläge wurden von deutscher Seite nicht
eingebracht.
f) Es nahmen Vertreter aus 26 EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen
Kommission, des Generalsekretariats des Rates der EU und von Europol teil.
Von deutscher Seite wurden zwei Mitarbeiter des Bundeskriminalamts
entsandt.
g bis j) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind in Ratsdok. 15612/13
veröffentlicht (öffentliches Dokumentenregister des Rates).
4: European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS)
a) Im zweiten Halbjahr 2013 wurde ein ENLETS-Treffen am 24./25. Oktober
2013 in Vilnius, Litauen, abgehalten.
b) Das Treffen hat die litauische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der
Kerngruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen im Februar 2012
gebildet hatte (Belgien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande, Polen,
Finnland und das Vereinigte Königreich), vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurden die Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Eröffnungsrede
– Präsentation von Europol zur Europol Expertenplattform
– Diskussion zur weiteren Arbeit von ENLETS
– Präsentation der Gemeinsamen Forschungsstelle und von Frontex
– Präsentation zur vorkommerziellen Beschaffung der Generaldirektion
Unternehmen
– Präsentation zu verschiedenen Forschungsprojekten
– Information der kommenden griechischen Präsidentschaft zum nächsten
Treffen
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Es nahmen Personen aus 19 Mitgliedstaaten sowie Mitarbeiter der
Europäischen Kommission und verschiedener EU-Agenturen teil. Für Deutschland
nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster teil.
g bis j) Neben den Präsentationen wurde über das Arbeitsprogramm 2014 bis
2020 beraten. Das Dokument enthält einen Arbeitsplan für 2014 bis
2015 und einen Aktionsplan für die nächsten Jahre sowie eine
Zusammenstellung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele. Daneben werden
Ausführungen zur Finanzierung von ENLETS gemacht. Über dieses
Arbeitsprogramm wird derzeit in den Ratsgremien beraten. Deutsche
Vertreter haben keinen Vortrag gehalten und sich nur allgemein an der
Diskussion beteiligt. Das nächste Treffen soll unter der griechischen
Ratspräsidentschaft im Frühjahr 2014 in Griechenland stattfinden.
5: European Network of Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
a) Vom 15. bis 17. Oktober 2013 fand in Berlin ein Treffen der ENFAST Core
Group statt.
b) Das Treffen wurde zusammen durch das Bundeskriminalamt und die
belgische ENFAST-Kontaktstelle vorbereitet.
c) Es wurde eine Einladung und die Tagesordnung verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Gemeinsame Fahndungserfolge und Statistik
– Sachstand European Most Wanted List bei Europol
– Satzung von ENFAST
– Projektbewerbung Deutschlands auf ISEC-Fördermittel der Kommission
zur zukünftigen Finanzierung von ENFAST-Tagungen
– Sachstand zur Nutzung der Europol Platform for Experts (EPE) durch die
ENFAST-Kontaktstellen
– Anbindung der ENFAST-Kontaktstellen an den SIENA-
Informationskanal
e) Die Tagesordnung wurde gemeinsam durch das Bundeskriminalamt und die
belgische ENFAST-Kontaktstelle erstellt.
f) Es nahmen Vertreter der zentralen Zielfahndungsdienststellen aus Belgien,
Deutschland (Bundeskriminalamt), den Niederlanden, Österreich,
Schweden, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich teil.
g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5d verwiesen.
h) Deutschland war Ausrichter der ENFAST-Sitzung und stellte den Vorsitz.
Insoweit wurde zu allen Tagesordnungspunkten die deutsche Position
dargestellt und erläutert.
i) Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und
Etablierung des Zielfahndungsnetzwerkes ENFAST getroffen. Hierbei steht die
Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme
international gesuchter Straftäter im Vordergrund.
j) Es handelte sich um ein formelles Treffen im Rahmen des ENFAST-
Netzwerks, bei dem die offiziellen Tagungsordnungspunkte erörtert wurden.
6: European Firearms Experts (EFE)
a) Die Sitzung der EFE im zweiten Halbjahr 2013 fand am 15./16. Oktober 2013
bei Europol in Den Haag statt.
b) Die Sitzungsvorbereitung erfolgte durch das EFE-Sekretariat.
c) Im Vorfeld wurden Tagesordnung, Teilnehmerliste und
Hintergrunddokumente (Multiannual Strategic Plan (MASP) related to the EU crime priority
„firearms“, UNODC Updated Concept Note Firearms study GPF) verteilt.
d) Die Tagesordnung umfasste Berichte aus den Arbeitsgruppen,
Falldarstellungen und allgemeine Präsentationen.
e) Das Bundeskriminalamt hat die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus 21 EU-
Mitgliedstaaten, von Europol sowie der Europäischen Kommission teil.
g) Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten erfolgten unter den
Aspekten Bekämpfung der Waffenkriminalität bzw. Waffen und die Sicherheit der
EU-Bürger. Hierzu wurden die Aktivitäten eingerichteter Arbeitsgruppen
dargestellt sowie allgemeine fachliche Informationen, z. B. durch
Falldarstellungen, vermittelt.
h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch
und der Mitarbeit in folgenden Arbeitsgruppen: Definitions, Internet,
Assignment of commercial security staff (Piracy).
i) Die EFE verständigte sich im Rahmen der Sitzung nochmals auf ihre Ziele/
ihr Selbstverständnis.
Die EFE ist seit 2010 beratendes Gremium der LEWP. Ihre Arbeit dient der
Umsetzung des „European Action Plan (EAP) to combat illegal trafficking in
so called ‚heavy‘ firearms which could be used or are used in criminal
activities“.
Die EFE sieht sich als ein Expertengremium, das orientiert an dem
vorgenannten EAP kontinuierlich im Rahmen seiner Kapazitäten diejenigen
Themen in Arbeitsgruppen näher beleuchtet, die im Rahmen der täglichen
operativen Arbeit sichtbar werden und von europaweiter Bedeutung sind.
Darüber hinaus wurden die nächsten Schritte der jeweiligen Arbeitsgruppen
abgestimmt, z. B. dass die Arbeitsgruppe „Definitions“ mit der Erstellung
eines Katalogs, der waffenspezifische und waffentechnische Begriffe
definiert, ihre Aufgabe erledigt hat oder dass die Arbeitsgruppe „Piracy“ über
einen Fragebogen die nationalen Regelungslagen zu diesem Phänomen
zusammentragen wird.
Diese Aktivitäten auf europäischem Niveau werden in einem dauerhaften
Prozess der Ratsarbeitsgruppe Law Enforcement Working Party (LEWP)
abgestimmt.
j) Der Sinn dieser Treffen besteht darin, Optimierungspotenzial bei der
Bekämpfung der Waffenkriminalität innerhalb der EU zu erkennen.
7: Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet)
a) EnviCrimeNet hat in Zusammenarbeit mit Europol am 13. und 14. November
2013 eine Tagung (Annual General Meeting) in Den Haag veranstaltet.
b) Hierfür waren der Vorsitz und die Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet in
Zusammenarbeit mit Europol zuständig.
c) Die Teilnehmer erhielten im Vorfeld eine Einladung und die Tagesordnung.
Im Rahmen der Tagung wurden Vortragspräsentationen, eine Teilnehmerliste
und eine Europol-Bedrohungsanalyse zur Umweltkriminalität verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
– Eröffnung
– Vorträge von und Diskussion mit Vertretern der Europäischen
Kommission (Generaldirektionen Umwelt und Inneres)
– Tour de table hinsichtlich Stand der Bekämpfung von Umweltkriminalität
in den Mitgliedstaaten
– Tätigkeitsbericht der Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet
– Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von
EnviCrimeNet
– Fallstudien über verschiedene Phänomene von Umweltkriminalität aus
den Niederlanden, Deutschland, Finnland und von Europol
– Erörterung des Verfahrens der OK-Bedrohungsanalysen von Europol
– Bericht von Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen.
e) Ein Vertreter des Bundeskriminalamts war als Mitglied in der
Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet an der Erstellung der Tagesordnung beteiligt.
f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter von
zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden, die für die Bekämpfung für
Umweltkriminalität zuständig sind, aus 15 EU-Mitgliedstaaten sowie IKPO-
Interpol, Aquapol, Railpol, der Europäischen Kommission, Eurojust und
IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement
of Environmental Law) teil.
g) Seitens der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, wurden
legislative Aspekte des europäischen Umweltrechts und deren
Implementierung in den Mitgliedstaaten thematisiert. Die damit in Zusammenhang
stehenden Bezüge zur Umweltkriminalität und notwendige
Interventionsstrategien standen zur Diskussion.
Der Vertreter der Europäischen Kommission, Generaldirektion Inneres,
berichtete über neue legislative Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von
Geldwäsche und Korruption. Beide Phänomene beinhalten auch Bezüge zu
schweren Formen von Umweltkriminalität.
Die Diskussion über den Stand der Bekämpfung von Umweltkriminalität in
den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgte auch vor dem Hintergrund des mit der
Richtlinie 2008/99/EG harmonisierten Umweltstrafrechts in der EU.
Die Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Aspekten des
Netzwerks EnviCrimeNet bezog sich vorwiegend auf Berichtspflichten an die
Europäische Kommission, die Unterstützung durch Europol, die
Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken und Institutionen wie bspw. Eurojust sowie den
fachlichen Beitrag zu der Europol-Bedrohungsanalyse über schwere und
organisierte Formen von Kriminalität.
Die vorgestellten Fallstudien zielten insbesondere auf Phänomene mit
potentieller Relevanz für alle EU-Staaten ab. Im Wege der Vermittlung und
Vertiefung von spezifischen kriminalpolizeilichen Erfahrungswerten werden die
Sondierung und die Bekämpfung von Umweltkriminalität in allen
Mitgliedstaaten gefördert.
h) Das Bundeskriminalamt hat die Ergebnisse einer Sonderauswertung zur
bundesweiten Abfallverschiebung in Zusammenhang mit der Rekultivierung von
Bergbaufolgeflächen, Abgrabungen und Deponien vorgestellt.
i) Die Tagung diente in erster Linie der Erörterung des Sachstands der
Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten, der Identifizierung von
Erscheinungsformen mit grenzüberschreitenden Bezügen und der Förderung
der internationalen Zusammenarbeit im Sinne der Ratsentschließung über die
Einrichtung von EnviCrimeNet vom 9./10. Juni 2011. Die Ergebnisse sind
u. a. Grundlage für Berichtspflichten an den Rat der Europäischen Union und
die Europäische Kommission.
EnviCrimeNet ist auf die nicht-operative Zusammenarbeit beschränkt. Es
erfolgt keine operative Kooperation, wie etwa der Austausch von
personenbezogenen Daten oder die Durchführung und Koordination von gemeinsamen
präventiven bzw. repressiven Operationen.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
8: European medical and psychological experts’ network for law
enforcement (EMPEN)
a) Die jährliche Arbeitstagung von EMPEN hat im zweiten Halbjahr 2013 vom
3. bis 5. September in Tampere/Finnland stattgefunden.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat
von EMPEN in Budapest zusammen mit dem „European Police College“
(CEPOL) und dem Police College of Finnland zuständig.
c) Im Vorfeld wurden der Seminarplan und die logistischen Informationen an
die Teilnehmer verteilt.
d) Das Thema der Tagung „Prepared Mind – Successful Operations“ bezog sich
auf belastende Ereignisse im Polizeidienst, deren Prävention und die
Diskussion möglicher Nachsorgeansätze.
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) In Tampere waren insgesamt 30 Ärzte, Psychologen und
Sozialwissenschaftler aus Innenministerien und Polizeioberbehörden aus Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland (Bundespolizeipräsidium), Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Ungarn, Slowakei, Spanien, Tschechien,
Vereinigtes Königreich und Zypern vertreten.
g) Die einzelnen Referenten stellten den nationalen Stand der jeweiligen
Präventions- und Nachsorgeinstitutionen für Polizisten mit potentiell
belastenden Erlebnissen dar und diskutierten Kongruenzen, Unterschiede und
Perspektiven.
h) Ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums hat über das psychosoziale
Betreuungssystem in der Bundespolizei referiert.
i bis j) Der wechselseitige Austausch über nationale Standards der
berufsspezifischen medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen
Versorgung von Polizisten soll verstetigt und intensiviert werden.
9: ATLAS
a bis j)
Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13785) sowie vom 26. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache
17/11237) verwiesen.
Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der
Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im
konkreten Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden
diese Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den
Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten, als
auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im
Ausland, Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches
Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt.
Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig
auszubauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen sind Erfahrungsaustausche
mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich.
In Bezug auf Erfahrungsaustausche mit internationalen Partnern können
spezielle Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den
praktizierten Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen
somit auch für den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei
gewinnbringend genutzt. Die Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten
fließt somit in die Taktiken, Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-
Verbund beteiligten Spezialeinheiten ein.
Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen
Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen
Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige
Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des AT-
LAS-Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren-
und Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr
für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die
äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik
vorgehen. In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der
Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach
Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der
angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu
gefährden. Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig
nicht durchführbar.
Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen
Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in
die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und
spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der
künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des
Terrorismus ausschließen.
Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist
die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem
Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein
Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden
muss.
10: RAILPOL
AG Railway Accidents
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in
Spanien statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war die Bundespolizei
in Zusammenarbeit mit Spanien zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen und die
Tagesordnung versandt.
d) Den Schwerpunkt der Veranstaltung stellte das Thema „Risk in Rail für
Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“ dar. Zudem wurden aktuelle
Bahnunfälle ausgewertet.
e) Die Veranstaltung wurde inhaltlich durch die Bundespolizei vorbereitet.
f) An der Veranstaltung nahmen Angehörige von Bahnpolizeibehörden aus
Belgien, Italien, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien
sowie Deutschlands (Bundespolizei) teil.
g) Die Diskussion der Tagesordnungspunkte hatte folgende Inhalte:
– Erarbeitung eines Präventionskonzepts zum Thema „Risk in Rail für
Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“
– Auswertung aktueller Bahnunfälle
– Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im
grenzüberschreitenden Verkehr
h) Vertreter deutscher Behörden stellten den Entwurf eines Präventionskonzepts
zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“
vor.
i bis j) Es erfolgte eine Abstimmung des Präventionskonzepts zum Thema
„Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“.
Working Group Crime
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in
Bukarest statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war die
Geschäftsstelle von RAILPOL im Zusammenwirken mit dem gastgebenden Staat
Rumänien zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen und die
Tagesordnung versandt.
d) Schwerpunkte bildeten die Themen „Best Practices“ zur Bekämpfung der
bahnpolizeilichen Kriminalitätsphänomene, Erstellung eines Handbuches
„Durchsuchungshilfe von internationalen Zügen“ und die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen zu dem Phänomen „Metalldiebstahl“.
e) Behörden der Bundesregierung haben keine Tagesordnungspunkte
eingebracht.
f) An dem Treffen nahmen Vertreter der RAILPOL-Mitgliedstaaten teil, von
deutscher Seite nahm die Bundespolizei an dem Treffen teil.
g) Auf die Antwort zu Buchstabe d wird verwiesen.
h) Vertreter deutscher Behörden erbrachten keine erwähnenswerten Beiträge.
i bis j) Die Erstellung eines Handbuches „Durchsuchungshilfe für international
verkehrende Züge“ wurde vereinbart sowie Handlungsempfehlungen
zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“ abgestimmt.
RAILPOL Strategic Conference
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Strategic Conference von RAILPOL in
Interlaken/Schweiz statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war das RAILPOL-
Sekretariat zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat
die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen
versandt.
d) Die Tagesordnungspunkte der Veranstaltung waren:
– „State of affairs Security SBB“ – Präsentation der Schweiz
– Illegal Migration/Human Trafficking – Rolle der Schlepper, Ergebnisse
der PERKUNAS-Operation
– Actual situation Terrorism – Gefahren für den Schienentransport in
Europa
– Ergebnisse der RAILPOL-Arbeitsgruppen
– Weitere Aktivitäten von RAILPOL, z. B. „Train the Trainer“ und
– „Heads of main stations“
– Auswertung verschiedener Abfragen unter den Mitgliedstaaten
e) Die Bundespolizei reichte als Tagesordnungspunkt die Vorstellung des
geplanten Treffens „heads of main stations“ ein.
f) An der Generalversammlung nahmen alle bahnpolizeilichen
Mitgliedsorganisationen/-behörden sowie Vertreter der TSA (USA) und der Amtrak Police
(USA) als assoziierte Mitglieder teil.
g) Die Behandlung der Inhalte gemäß der Tagesordnung diente dem
Informationsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen
Eisenbahnen zu erhöhen sowie die Kriminalprävention zu verbessern.
h) Auf die Antwort zu Punkt e) wird verwiesen.
i bis j) Die Teilnehmer verständigten sich darauf, die „heads of main stations“
Treffen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2014 durchzuführen.
AG Counter Terrorism
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in
London/Großbritannien statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren die British
Transport Police sowie die italienische Bahnpolizei als
Arbeitsgruppenvorsitzende zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat
die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen
versandt.
d) Die Tagesordnungspunkte der Veranstaltung waren:
– Die Zukunft von RAILPOL
– Auswertung des 2. RAIL-ACTION-DAYS
– Erarbeitung von Sicherheitsempfehlungen für Bahnpolizisten/
Eisenbahnpersonal
– Informationen des UK Passport Office
e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Tagesordnungspunkt
eingebracht.
f) An dem Treffen nahmen Vertreter aus Italien, den Niederlanden, Belgien,
Bulgarien, Deutschland, Spanien, Portugal und der Schweiz teil.
g) Die Behandlung der Inhalte gemäß der Tagesordnung diente dem
Informationsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen
Eisenbahnen zu erhöhen sowie die Kriminalprävention zu verbessern.
h) Auf die Antwort zu Buchstabe e wird verwiesen.
i bis j) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen.
AG Public Order
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Railway Accidents in
Rom/Italien statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren die
italienischen Behörden zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat
die Tagesordnung, die Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen
versandt.
d) Schwerpunkt der Besprechung bildete das Thema „Befehlsstrukturen und
Aufbauorganisationen bei Massenveranstaltungen“.
e) Das Thema der Veranstaltung wurde im Vorfeld durch die Bundespolizei
angeregt.
f) An der Veranstaltung nahmen Vertreter aus Belgien, Bulgarien, Italien, den
Niederlanden, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien, Ungarn
und Deutschland (Bundespolizei) teil.
g) Zu dem Schwerpunktthema wurde ein Erfahrungsaustausch durchgeführt.
Zudem wurden herausragende Ereignisse aus dem Arbeitsbereich der
jeweiligen Teilnehmer vorgestellt.
h) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen.
i bis j) Die Teilnehmer besprachen die Folgetreffen der Arbeitsgruppe,
identifizierten künftige Inhalte und terminierten die jährliche Übung RAILEX.
AG Risikoanalyse
a) Im zweiten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der AG Risikoanalyse in
Bratislava/Slowakei statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren der belgische
Vorsitz zusammen mit der Slowakei zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat
die Einladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt.
d) Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Auswertung bahnspezifischer
Deliktsfelder.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Von deutscher Seite nahm die Bundespolizei an der Veranstaltung teil. Eine
vollständige Liste der Teilnehmer liegt derzeit noch nicht vor.
g) Es wurden die nationalen Ergebnisse zu bahnspezifischen Deliktsfeldern
vorgestellt und zusammen geführt.
h) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen.
i bis j) Auf die Antwort zu Buchstabe g wird verwiesen.
3. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame
Polizeioperationen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Behörden der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden (bitte wie
auf Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)?
a) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die
Organisation der Operationen mitbestimmt?
c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen
Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der
Operationen?
d) Wo fanden die Operationen statt?
e) Welche Behörden welcher Länder (auch deutscher) bzw. Einrichtungen
oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger
Institutionen nahmen an den Operationen teil?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten an den Operationen teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Wie wurden die Operationen finanziert?
i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO’s zukünftig
als „permanente Struktur“ zu etablieren?
JCO WAREHOUSE
Im zweiten Halbjahr 2013 hat nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-
Ebene die operative Phase der „gemeinsamen Zolloperation“ (Joint Customs
Operation, JCO) WAREHOUSE vom 15. bis 31. Oktober stattgefunden. Ziel der
JCO WAREHOUSE war die Bekämpfung des Schmuggels hochsteuerbarer
Waren wie Energieerzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Spirituosen im gewerblichen
Güterverkehr auf der Straße in die Europäischen Union.
a) Die gemeinsame Zolloperation wurde von der litauischen Zollverwaltung
zusammen mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
vorbereitet und federführend geplant und organisiert.
b) Am 17. September 2013 fand in Brüssel das Briefing zur JCO „Warehouse“
unter Beteiligung der Teilnehmerstaaten statt. Die deutsche Zollverwaltung
wurde durch das ZKA vertreten. Das Gremium diskutierte den
Operationsplan und nahm ihn als Endfassung an.
c) Die CCWP bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die
Durchführung von in Betracht kommenden Maßnahmen fachlich und organisatorisch
abzustimmen.
d) Die Operation fand in den 28 Mitgliedstaaten der EU statt. Drittländer waren
nicht beteiligt.
e) An der Operation nahmen die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten teil.
Von deutscher Seite war das ZKA beteiligt.
Je nach nationaler Zuständigkeit bezogen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten
die für die Verwaltung der Umsatzsteuer zuständigen Behörden ein. Das
ZKA bezog das Bundeszentralamt für Steuern als Kontaktstelle zu den
Steuerverwaltungen der Bundesländer in die Zolloperation ein. An der
Zolloperation nahmen seitens der Europäischen Kommission das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie die Generaldirektion für Zölle (DG
Taxud) teil. EUROPOL leistete analytische Unterstützung.
f) Das ZKA entsandte einen Vertreter in die während der operativen Phase bei
OLAF gebildete „Physical Operational Coordination Unit“ (P-OCU) und
fungierte als „National Contact Point“ (NCP). Da auf Grund des definierten
Operationszwecks (s. nachstehende Antwort zu Frage g) von vorneherein in
Deutschland der operative Schwerpunkt auf die Erkenntnisgewinnung/
Informationsanreicherung und weniger auf physische Kontrollen gelegt wurde,
war der personelle Ressourceneinsatz gering. In der Summe kann von rund
200 Arbeitsstunden ausgegangen werden.
g) Im Briefing diskutierten die Teilnehmer ausführlich Zweck und Ziele der
Operation. Im Mittelpunkt sollten präventive und repressive Maßnahmen zur
Bekämpfung des Schmuggels hochsteuerbarer Waren wie
Energieerzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Spirituosen im gewerblichen Güterverkehr auf
der Straße in die Europäische Union stehen.
h) Die Operation wurde in Teilbereichen von OLAF finanziert: Hierunter fielen
z. B. die Reisekosten der Teilnehmer am Briefing und Debriefing sowie an
der P-OCU. Die übrigen Kosten bestritten die Teilnehmerstaaten aus eigenem
Etat.
i) Die JCO „Warehouse“ führte in der Europäischen Union in neun Fällen zu
Sicherstellungen von hochsteuerbaren Waren. Die aus der Operation
gewonnenen Erkenntnisse zu Handelsströmen und aufgetretenen Modi Operandi im
Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens werden Eingang in künftige
Risikobewertungen finden.
j) Die Frage ist im Hinblick auf die JCO „Warehouse“ nicht relevant.
k) Ein entsprechender Vorschlag wurde durch die damalige irische
Ratspräsidentschaft in der CCWP-Expertengruppe vorgebracht und zur Diskussion
und Abstimmung durch die Mitgliedstaaten gestellt. Deutschland hat sich,
gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten, gegen eine solche Struktur
ausgesprochen. Letztlich blieben erhebliche Zweifel an einem Mehrwert des
Vorschlags, so dass das Thema nicht weiter verfolgt wurde.
JPO PERKUNAS
Im zweiten Halbjahr 2013 hat nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-
Ebene die „gemeinsame Polizeioperation“ (Joint Police Operation, JPO)
PERKUNAS stattgefunden. Ziel der JPU PERKUNAS vom 31. September
2013 bis 13. Oktober 2013 war die Gewinnung von Informationen zur illegalen
Migration innerhalb des Schengenraums, einschließlich der Migrationsrouten,
Modi Operandi, Nationalitäten sowie Herkunfts- und Zielländer illegaler
Migration (näher hierzu: EU-Ratsdokument 16045/13).
a) Für die Vorbereitung, Planung und Organisation der JPO PERKUNAS war
die litauische EU-Ratspräsidentschaft zuständig.
b) Behörden der Bundesregierung haben die Planung und Organisation der JPO
PERKUNAS nicht mitbestimmt (siehe Antwort zu Frage 3a).
c) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) An der JPO haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien,
Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn,
Zypern und Deutschland beteiligt.
e) Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen. Darüber hinausgehende
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
f) An der JPO PERKUNAS hat sich die Bundespolizei im Rahmen der
allgemeinen, täglichen Dienstausübung beteiligt, so dass keine konkreten
Angaben zu den eingesetzten Ressourcen möglich sind.
g) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
h) Die Operation PERKUNAS wurde in Deutschland mit Personal- und
Einsatzmitteln der Bundespolizei durchgeführt (siehe Antwort zu Frage 3f).
i) Gemäß dem Abschlussbericht (Ratsdok. 16045/13) sind im Rahmen der JPO
PERKUNAS insgesamt 10 459 unerlaubt aufhältige Personen aus 143
Staaten festgestellt worden, 1 606 davon in Deutschland. Darüber hinaus sind
während der Operation 577 ge- bzw. verfälschte Dokumente sichergestellt
worden.
j) Die Frage ist im Hinblick auf die JPO PERKUNAS nicht relevant.
k) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der
inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2013 fanden drei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für
die operative Zusammenarbeit (COSI) am 17. September 2013, 21. November
2013 und 17. Dezember 2013 in den Räumlichkeiten des Rates der EU in
Brüssel statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdok. 13485/1/13,
5216/1/13, 17562/13 verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagesordnung wird nicht beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Teilnehmer sind in der Regel Mitarbeiter der Ministerien der Mitgliedstaaten.
Für Deutschland nehmen regelmäßig ein Vertreter des Bundesministeriums des
Innern (BMI), Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“, sowie
ein Vertreter der Länder (bisher Niedersachsen) an den Sitzungen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Über die Inhalte der Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den
jeweiligen Drahtberichten (Nr: 4168, 4169, 5571 5572, 6280, 6309, 6308) informiert.
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 23. bis 25. Oktober 2013 hat ein Treffen des International Specialist Law
Enforcement (ISLE) bei Europol in Den Haag stattgefunden.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Das Treffen wurde durch das Bundeskriminalamt gemeinsam mit Europol
vorbereitet. Das Bundeskriminalamt war für die Tagesordnung und gemeinsam mit
Europol für die Organisation zuständig.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld des Treffens wurde die Tagesordnung versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen organisatorische Informationen zum Treffen
sowie folgende Punkte:
– Zukünftige Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich
ISLE
– Diskussion über die Möglichkeiten der Europol Platform for Experts (EPE)
– Workshops zum Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE).
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Neben Vertretern des Bundeskriminalamts nahmen Angehörige von Mobilen
Einsatzkommandos aus elf weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie eines (EU-)
assoziierten Staates an der Zusammenkunft teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Schwerpunkt der Diskussionen war die zukünftige Entwicklung der
Zusammenarbeit ISLE sowie der Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE).
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
Vertreter des Bundeskriminalamts haben die Organisation und Moderation der
Veranstaltung übernommen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Außer dem genannten Umgang mit der Europol Platform for Experts (EPE)
wurde vereinbart, die internationale technische Zusammenarbeit ISLE
auszubauen und weitere Dienststellen aus EU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu
gewinnen.
6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 5. bis 8. November 2013 fand in Opatija/Kroatien der 2. Workshop
„Undercover in Internet“ statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland
(Zollkriminalamt, Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die Organisation der
Tagung erfolgte durch Kroatien.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur
Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil:
– Belgien (Federal Police),
– Dänemark (Danish National Police),
– Deutschland (Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt),
– Estland (Central Criminal Police),
– Finnland (National Bureau of Investigation),
– Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
– Kroatien (Criminal Police Directorate),
– Lettland (Criminal Police Department),
– Litauen (Criminal Police Bureau),
– Niederlande (National Police Agency),
– Norwegen (Oslo Police Department),
– Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
– Serbien (Criminal Police Directorate),
– Slowenien (Police/Genaral Police Directorate),
– Schweiz (Federal Criminal Police),
– Spanien (Spanish National Police),
– Türkei (National Police) und
– Vereinigtes Königreich (Metropolitan Police).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur
Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„International Working Group on Undercover Policing“ (IWG) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 22. bis 25. Oktober 2013 fand in Saanenmöser/Schweiz die 44. Sitzung der
„International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG) statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Einladung sowie die Tagesordnung wurden durch die Schweiz vorbereitet
und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte ebenfalls durch die Schweiz.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur
Begründung wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil:
– Australien (Australian Federal Police)
– Belgien (Federal Police)
– Dänemark (Danish Security and Intelligence Service)
– Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt)
– Finnland (National Bureau of Investigation)
– Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department)
– Italien (Carabinieri)
– Kanada (Royal Canadian Mounted Police)
– Litauen (Lithuanian Criminal Police Bureau)
– Niederlande (National Police Agency)
– Neuseeland (New Zealand Police)
– Norwegen (Oslo Police Department)
– Österreich (Bundeskriminalamt Wien)
– Polen (Central Bureau of Investigation)
– Portugal (Polícia Judiciária)
– Spanien (Spanish National Police)
– Südafrika (South African Police Service)
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
– Schweden (National Bureau of Investigation)
– Schweiz (Federal Criminal Police)
– Slowenien (Criminal Police Directorate)
– Tschechische Republik (Czech National Police)
– Ungarn (Hungarian National Police)
– USA (Federal Bureau of Investigation) und
– Vereinigtes Königreich (Metropolitan Police und Serious and Organized
Crime Agency).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Antwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden*. Zur
Begründung wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Im zweiten Halbjahr 2013 hat kein Treffen, keine Telefonkonferenz oder
sonstige Zusammenkunft des IBS stattgefunden.
9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 8. bis 9. Oktober 2013 fand in Paris/Frankreich ein Treffen der Steering
Committee Group und vom 16. bis 18. Dezember 2013 ein Treffen aller
Mitgliedstaaten bei Europol in Den Haag/Niederlande statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Steering Committee Group erstellte die Tagesordnungen für beide Treffen.
Das Treffen in Paris wurde von der französischen Polizei, das Treffen in Den
Haag von Europol organisiert.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld beider Treffen wurden die Tagesordnungen sowie organisatorische
Informationen an die Teilnehmer versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Bei beiden Treffen wurden ein EU-Projekt zur finanziellen Unterstützung der
CSW thematisiert sowie die abgeschlossene Durchführung der Aufnahme neuer
Mitgliedstaaten in die CSW.
Die Tagesordnung des Treffens in Den Haag beinhaltete darüber hinaus
folgende Punkte:
– Vorstellung der polizeilichen Organisation der Mitgliedstaaten Niederlande
und Belgien sowie Erfahrungsaustausch bei der grenzüberschreitender
Zusammenarbeit der verschiedenen Mitgliedstaaten,
– aktueller Sachstand in Bezug auf Möglichkeiten der Interoperabilität
technischer Einsatzmittel,
– Darstellung und Erfahrungen zur Nutzung von ANPR (Automatische
Kennzeichenerfassungssysteme),
– Erörterung von Unterschieden in den Ausbildungsstrukturen innerhalb der
Observationseinheiten der verschiedenen Teilnehmerländern und
Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Nutzung von
Sonderrechten während einer Observation in den verschiedenen Mitgliedsländern und
– Ergebnisdarstellung des durchgeführten Austauschprogramms von
Polizeibeamten innerhalb der Mitgliedstaaten der CSW.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das Bundeskriminalamt hat sich bei der Erstellung der jeweiligen Tagesordnung
als Mitglied der Steering Committee Group eingebracht. Dazu wurden die
Themenvorschläge der Teilnehmerstaaten durch die Steering Committee Group
in die Aufstellung der Tagesordnung aufgenommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An dem Treffen der Steering Committee Group nahmen Vertreter aus
Deutschland (Bundeskriminalamt), dem Vereinigten Königreich, Frankreich und von
Europol teil. Bei der Vollversammlung in Den Haag trafen sich Vertreter der
Mobilen Einsatzkommandos bzw. vergleichbarer Einheiten aus Belgien, den
Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Dänemark,
Österreich, Italien, Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden, Norwegen und
Deutschland (Bundeskriminalamt). Darüber hinaus nahm ein Vertreter von
Europol an diesem Treffen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die ergebnisoffenen Erörterungen bezogen sich auf den Austausch von „best
practices“ zu den oben angegebenen Tagesordnungspunkten.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das Bundeskriminalamt hat einen Beitrag zur Durchführung des o. g.
Austauschprogramms der CSW eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es wurden keine konkreten Vereinbarungen beschlossen. Die Treffen dienten
dem Austausch von Erfahrungen der verschiedenen Mobilen
Einsatzkommandos der EU-Mitgliedstaaten und der damit zusammenhängenden Optimierung
der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Observationen.
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Remote Forensic Software User Group“ (bzw. nach deren möglicher
Auflösung eingerichtete, ähnliche Zusammenschlüsse) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im zweiten Halbjahr 2013 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Remote
Forensic Software User Group stattgefunden.
11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu
„Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen
Großprojekte oder ähnlichen Protestformen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9756),
an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. „anlassbezogenen
Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema
„Euroanarchismus“ im zweiten Halbjahr 2013 mit welchen Behörden
welcher Länder (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9756
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zu Euroanarchismus,
Tierrechtsaktivismus, No Border oder ähnlichen Protestformen im zweiten Halbjahr 2013 vor
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9756).
12. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen des EU-Projekts „Expert
Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) im zweiten Halbjahr 2013
vor.
13. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen des „Focal Point“ DOLPHIN innerhalb des „Analysis Workfile“
Counterterrorism (CT) bei Europol haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Am 23. Oktober 2013 fand ein Operational Meeting im Rahmen des Focal Point
DOLPHIN zum Thema Finanzierung der PKK bei Europol in Den Haag statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Vorbereitung und Erstellung der Tagesordnung erfolgte durch Europol.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Seitens des Bundeskriminalamts wurden Informationen zur Finanzierung der
PKK in Form eines Lagebeitrags übermittelt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung beinhaltete die Abstimmung und den Abgleich der in der EU
vorliegenden Informationen zur Finanzierung der PKK.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagung fand auf Initiative des Bundeskriminalamts statt und wurde daher
maßgeblich durch dieses geprägt.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Neben Vertretern des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter der Polizei aus
Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der
Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie von Europol an dem Treffen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Veranstaltung diente vor allem der Erörterung und dem gegenseitigen
Erfahrungsaustausch zur grundlegenden und aktuellen Situation der PKK-
Finanzierung in den teilnehmenden Staaten.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das Bundeskriminalamt hat Beiträge zu „Basic information PKK“ und „State of
play“ (Lagebericht für Deutschland) erbracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurde die Einrichtung einer Target Group innerhalb des Focal Point DOL-
PHIN sowie das Erstellen von Terms of Reference (ToR) mit dem Ziel der
Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung
vereinbart.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es handelte sich bei dem Treffen nicht um einen informellen
„Gedankenaustausch“. Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 13a.
k) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden
im zweiten Halbjahr 2013 an DOLPHIN zugeliefert?
Im zweiten Halbjahr 2013 wurden 54 Einträge an den Focal Point DOLPHIN
zugeliefert.
l) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden
im zweiten Halbjahr 2013 von DOLPHIN abgefragt?
Der Bundesregierung ist hierzu keine statistische Auswertung möglich.
14. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher
Behörden an Europol in den letzten zwei Jahren entwickelt?
Ausgehend von der aktuellsten statistischen Erfassung Europols (Stand:
30. September 2013) hat sich der deutsche Datenbestand mit 36 047 erfassten
Daten in den letzten zwei Jahren verringert. Im September 2011 betrug der
deutsche Datenbestand 62 005 erfasste Daten im EIS.
a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) hat das „Europol
Information System“ (EIS) im ersten Halbjahr 2013, wie teilen sich diese nach
Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie
viele Daten wurden von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche
Mitgliedstaaten haben wie viele Abfragen vorgenommen (sofern die
Daten für das zweiten Halbjahr 2013 noch nicht vorliegen, bitte den
letztmöglichen Stand angeben)?
Der Datenbestand an Objekten und Personen im EIS beträgt insgesamt 232 961
(Stand: 30. September 2013). Die im EIS eingestellten Daten sind gemäß den
Mandatsbereichen von Europol zugeordnet und wie folgt enthalten:
Drogenhandel (28 Prozent), Geldfälschung (10 Prozent), Raub (18 Prozent), illegale
Einwanderung (11 Prozent) und Betrug (7 Prozent). Deutschland zählt zu den
Hauptnutzern des EIS. Informationen zum Nutzungs- und Abfrageverhalten
durch andere EU-Mitgliedstaaten liegen nicht vor. Eine konkrete aktuelle
Einzelstatistik zur Löschung von Daten im EIS ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Deutschland hat im dritten Quartal 2013 insgesamt 10 968 Suchanfragen
an das EIS gerichtet.
b) Welche Länder benutzen mittlerweile den „data loader“ für
Informationssysteme von Europol?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen nutzen neben
Deutschland mittlerweile dreizehn weitere Mitgliedstaaten (Niederlande,
Dänemark, Spanien, Belgien, Schweden, Frankreich, Italien, Portugal, Slowakei,
Polen, das Vereinigte Königreich, Litauen und Finnland) einen sogenannten
Data Loader, um Informationen aus ihren jeweiligen nationalen Datenbeständen
an das EIS zuzuliefern.
15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Gemäß der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat am 14. November
2013 in Bukarest/Rumänien, im Headquarter von SELEC, die 7. Tagung des
SELEC stattgefunden.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Vorbereitungen erfolgten durch SELEC.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
In Vorbereitung der Tagung wurden durch SELEC die vorläufige Tagesordnung
und diverse Anmeldeformulare übersandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die im Rahmen der Einladung übermittelten vorläufigen Tagesordnungspunkte
sind im Folgenden aufgeführt. Informationen über die endgültigen
Tagesordnungspunkte liegen der Bundesregierung nicht vor.
– Approval of the Minutes of the 6th Council Meeting
– Approval of the draft Agenda of the 7th Council Meeting
– Briefing on the SELEC activity
– Presentation and approval of the Annual Action Plan for 2014
– Issues related with the Observers and Operational Partners of SELEC
– Presentation and approval of the Operational Rules and Procedures of
SELEC
– Presentation and approval of the Internship Rules of SELEC
– Tour de table regarding the ratification process of Protocol on Privileges and
Immunities of SELEC
– Take over of Chairmanship
– Closing remarks
– Issues for the next Council meeting
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Mangels Teilnahme an der Veranstaltung liegen der Bundesregierung keine
entsprechenden Informationen vor.
16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“
(PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr
2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang
bezeichnet und bewertet?
l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile
festgelegt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über etwaige Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus
Südosteuropa „Police Equal Performance“ (PEP) im zweiten Halbjahr 2013 vor.
17. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 abgeschlossen, und welches Land bzw.
welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw.
Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu gegenüber
dem vorigen Halbjahr?
Vo r b e m e r k u n g
Die Bundesregierung versteht die Frage 17 dahingehend, dass die Anzahl der
Zuschläge von EU-Twinnings für Polizei- und Zollprojekte im
Anwendungsbereich des Instrumentes für Heranführungshilfe (IPA) mit deutscher Beteiligung
erfragt wird.
A n t w o r t
Im zweiten Halbjahr 2013 gab es keine Zuschläge von EU-Twinnings für
Polizei- und Zollprojekte im IPA-Raum mit deutscher Beteiligung. Hingegen
hatte Deutschland am 22. April 2013 den Zuschlag für das Twinning-Projekt
KS 12 IB JH 01 – Strengthening criminal investigation capacities against
organised crime and corruption im Kosovo erhalten. Das Vorhaben wird seitens der
Mitgliedstaaten von Deutschland (Ministerium des Innern Brandenburg) in der
Leadrolle mit Ungarn und Litauen als Juniorpartner durchgeführt.
18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
Im zweiten Halbjahr 2013 haben nach Kenntnis der Bundesregierung
nachfolgende Treffen und Seminare der „Baltic Sea Region Border Control
Cooperation“ (BSRBCC) stattgefunden:
– Seminar for aviation experts
– Seminar on annual threat assessment
– Baltic Border Committee-Meeting
– Seminar on cooperation in training and education
– Seminar on vehicle related crime
– Seminar on aircraft coordinator
– Search and Rescue „on scene coordinator“ course
– Seminar on implementing „Automatic Border Control-Systems“
– Heads-Conference.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu
Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Drei der Maßnahmen fanden in Deutschland und eine in Lettland statt. Die
weiteren Treffen erfolgten in Finnland.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Als Inhaber der BSRBCC-Präsidentschaft 2013 hat Finnland alle in Finnland
stattgefundenen Maßnahmen vorbereitet und organisiert. Die Maßnahmen in
Deutschland und Lettland wurden von der Bundespolizei vorbereitet und
organisiert
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Im Vorfeld der Treffen wurden Einladungen und Tagesordnungen verschickt.
Die Tagesordnungen der aufgeführten Maßnahmen orientierten sich jeweils an
deren Ausrichtungen. Insbesondere wiederkehrende Themen wie Jahresberichte
oder die strategische Ausrichtung der weiteren Präsidentschaften und deren
Abfolge bildeten die Schwerpunkte der Besprechungen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu
Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Für die in Deutschland bzw. in Lettland durchgeführten Maßnahmen hat die
Bundespolizei die Tagesordnung erstellt und mit den Teilnehmern abgestimmt.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An den Zusammenkünften nahmen jeweils Vertreter der mit grenzpolizeilichen
Aufgaben befassten Behörden der Ostseeanrainerstaaten teil. Weiterhin nahmen
anlassbezogen Vertreter der Niederlande und der Europäischen
Grenzschutzagentur FRONTEX an einzelnen Maßnahmen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Diskussionen der Tagesordnungspunkte orientierten sich an den operativen
Planungen der BSRBCC sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung dieser
Organisationsform. Weiterhin wurden Überlegungen zur Zusammenarbeit im
Bereich der Fortbildung sowie der Sachstand der Einführung von Systemen zur
automatisierten Grenzkontrolle diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 18c und 18d und auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar
2014 zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254 verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Beiträge der deutschen Vertreter hatten zum Ziel, die operativen und
konzeptionellen Planungen der finnischen BSRBCC-Präsidentschaft 2013
konstruktiv zu unterstützen und die Organisationsform BSRBCC im europäischen
Kontext weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurden eigene Vorschläge
vorgestellt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in den Bereichen
Kriminalitätsbekämpfung, Fortbildung und Technik fördern.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Vereinbart wurden Handlungsempfehlungen zu den jeweiligen Feldern der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Umfang und Intensität der jeweiligen
nationalen Beteiligung an operativen Maßnahmen, Billigung des Aktionsplans
der estnischen BSRBCC-Präsidentschaft 2014, Festlegung der folgenden
BSRBCC-Präsidentschaften 2015 bis 2016 und die Verabschiedung der
BSRBCC-Guidelines.
19. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von
Arbeitsgruppen zu einem „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“
(CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr
2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Im Rahmen der gegenwärtigen Implementierung der EUROSUR-Verordnung
ist das gemeinsame Informationsbild des Grenzvorbereichs im Sinne des
Artikels 11 der EUROSUR-Verordnung nicht von prioritärer Bedeutung.
Im Übrigen wird auf die auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar
2014 zu den Fragen 51, 52, 53 und 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 und auf die Antwort der
Bundesregierung vom 20. September 2011 zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7018 verwiesen. Weitere
Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Polizeiagentur Europol derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen
Abkommen zur Zusammenarbeit?
Eine aktuelle Liste der Drittstaaten und -stellen, mit denen Europol ein
Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite
www.europol.europa.eu eingesehen werden.
a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt?
Europol hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich zur IKPO-Interpol und
nach Washington D.C./USA entsandt.
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im zweiten
Halbjahr 2013 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde am 9.
Dezember 2013 zwischen Europol und Albanien sowie am 16. Januar 2014
zwischen Europol und Serbien ein operatives Abkommen geschlossen, für dessen
Inkraftsetzung es jedoch noch der Ratifizierung durch Albanien bzw. Serbien
bedarf.
Ferner ist gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen am
4. November 2013 ein strategisches Abkommen zwischen Europol und dem
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unterzeichnet und ratifiziert worden
sowie in Kraft getreten.
c) Welchen konkreten Inhalt haben die geschlossenen Abkommen?
Die geschlossenen Abkommen können unter
www.europol.europa.eu bzw.
www.consilium.europa.eu abgerufen werden.
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der
Abschluss eines operativen Abkommens den Austausch von
personenbezogenen Daten zwischen Europol und Drittstaaten/-stellen. Zudem enthält es
Regelungen für die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei Europol.
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der
Abschluss eines strategischen Abkommens im Allgemeinen lediglich den
Austausch von technischen und strategischen Informationen (z. B. neue Modi
Operandi, Trends, Situationsberichte, neue Ermittlungstechniken, Forensik- und
Analysemethoden) – nicht jedoch den Austausch von personenbezogenen
Daten.
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und
worin lagen etwaige Gründe?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im
zweiten Halbjahr 2013 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und
-stellen geschlossen, zu denen der Verwaltungsrat von Europol oder ein anderes
Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt hat.
21. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
welchen Tätigkeitsbereichen für das „EU Intelligence Analysis Centre“
(EU INTCEN) und das „Intelligence Directorate“ (EUMS INT)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das INTCEN derzeit über ca.
75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das EUMS INT Directorate beschäftigt
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ca. 40 Personen; es gliedert sich in
drei Abteilungen „Policy“, „Support“ und „Production“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/146 vom 9. Dezember 2013).
a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw.
wie viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer
eigenen Behörden?
Deutschland ist derzeit mit insgesamt vier Mitarbeitern in den genannten
Einrichtungen vertreten (INTCEN: Je ein Mitarbeiter des
Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz; EUMS INT: zwei Angehörige
der Bundeswehr).
b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und dem EUMS INT im
zweiten Halbjahr 2013 erstellt, und wie haben Behörden der
Bundesregierung hierzu beigetragen?
Es erfolgt keine umfassende statistische Erfassung der übermittelten INTCEN-
und EUMS INT-Berichte und -Briefings seitens der Bundesregierung. Darüber
hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 22 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/146
vom 9. Dezember 2013 verwiesen.
22. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich
Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder
erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich
abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür
angeben)?
Im zweiten Halbjahr 2013 wurden keine Verhandlungen zu bilateralen oder
multilateralen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen
Ländern im Bereich Justiz und Inneres abgeschlossen oder solche Verhandlungen
neu aufgenommen. Auch wurden keine solcher Verhandlungen suspendiert oder
verschoben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 1.
August 2013 zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 und auf die Antwort der Bundesregierung vom
21. Februar 2013 zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/12427 verwiesen.
23. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich
Justiz und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) im zweiten Halbjahr 2013 mit
Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und
welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw.
suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Im zweiten Halbjahr 2013 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine
neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter
Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder (IBP) verhandelt oder abgeschlossen.
24. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich
Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach
Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 mit Regierungen
welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen (bitte die Gründe
hierfür angeben)?
Im Hinblick auf Europol wird auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Ferner hat der Rat Justiz und Inneres vom 5./6. Dezember 2013 den
Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Kanada und der
Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von
Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) angenommen und das
Europäische Parlament um Zustimmung zum Ratsbeschluss über den Abschluss des
Abkommens gebeten. Ansonsten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im zweiten Halbjahr 2013 keine neuen bilateralen oder multilateralen
Abkommen von Stellen der Europäischen Union mit anderen Ländern im Bereich Justiz
und Inneres verhandelt oder abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung vom 1. August 2013 zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
25. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (PCCC)
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der
Europäischen Union bzw. welche weiteren sind im Aufbau begriffen?
Bei einem Gemeinsamen Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit (PCCC)
handelt es sich um eine Unterstützungsstruktur für den Austausch von
Informationen und die Unterstützung der Tätigkeiten der operativen Stellen im
Grenzgebiet, die polizeiliche, grenzbehördliche und zollbehördliche Aufgaben
wahrnehmen. In der EU-weiten Praxis wird dieser Begriff allerdings nicht einheitlich
verwendet.
Der Bundesregierung sind die in nachfolgender Liste aufgeführten
Einrichtungen, die innerhalb der EU als PCCC oder auch als Verbindungs- oder
Kontaktstelle bezeichnet werden, bekannt. Gemeinsame Zentren, d. h. Einrichtungen an
denen die Bundesrepublik Deutschland mit Vertretern der Bundespolizei, der
Landespolizeien und der Zollbehörden vertreten ist, sind im Fettdruck markiert.
Welche weiteren PCCC innerhalb der EU im Aufbau begriffen sind, ist der
Bundesregierung im Einzelnen dagegen nicht bekannt.
1. Artand (Ungarn – Rumänien)
2. Barwinek (Polen – Slowakei)
3. Basel (Schweiz – Deutschland – Frankreich), Verbindungsbüro
4. Budzisko (Litauen – Polen)
5. Canfranc (Frankreich – Spanien)
6. Castro Marim (Portugal – Spanien)
7. Caya (Portugal – Spanien)
8. Chiasso (Schweiz – Italien)
9. Chotebuz (Tschechien – Polen)
10. Cunovo (Ungarn – Slowakei)
11. Darmoty (Ungarn – Slowakei)
12. Dolga Vas (Slowenien – Österreich – Ungarn)
13. Drasenhofen (Tschechien – Österreich)
14. Galati (Rumänien – Moldawien – Ukraine)
15. Genf (Schweiz – Frankreich)
16. Giurgiu (Rumänien – Bulgarien)
17. Goch (Deutschland – Niederlande), Gemeinsame Verbindungsstelle
18. Heerlen (Deutschland – Niederlande – Belgien), Euregionales
Polizeiinformations- und Kooperationszentrum
19. Hendaye (Frankreich – Spanien)
20. Hodonin/Holic (Tschechien – Slowakei)
21. Jarovce/Kittsee (Slowakei – Österreich)
22. Kalviu (Litauen – Lettland)
23. Kehl (Deutschland – Frankreich)
24. Kiszombor/Cenad (Ungarn – Rumänien)
25. Kudowa (Tschechien – Österreich)
26. Luxemburg (Deutschland – Luxemburg – Belgien – Frankreich)
27. Melles Pont du Roy (Frankreich – Spanien)
28. Modane (Frankreich – Italien)
29. Mohacs (Ungarn – Kroatien)
30. Nickelsdorf (Österreich – Ungarn)
31. Padborg (Deutschland – Dänemark)
32. Perthus (Frankreich – Spanien)
33. Petrovice/Schwandorf (Deutschland – Tschechien)
34. Porubne (Rumänien – Ukraine)
35. Promachonas (Griechenland – Bulgarien)
36. Quintanilha (Spanien – Portugal)
37. Satoraljaujhely (Ungarn – Slowakei)
38. Schaanwald (Österreich – Liechtenstein – Schweiz)
39. Swiecko (Deutschland – Polen)
40. Thörl-Maglern (Österreich – Italien – Slowenien)
41. Tournai (Belgien – Frankreich)
42. Trstena (Polen – Slowakei)
43. Tuy (Spanien – Portugal)
44. Ventimiglia (Frankreich – Italien)
45. Vilar Formoso (Spanien – Portugal)
26. Welche Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen
Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Durchführung weiterer
Maßnahmen wie die früheren „European Police Force Trainings“
(EUPFT), „European Union Police Services Trainings“ (EUPST) oder die
„Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“
(ENTRi)?
a) Wo wurden bzw. werden derartige Übungen bzw. Konferenzen,
Seminare oder andere Ausbildungsformen abgehalten?
b) Welchen Inhalt sollen die jeweiligen Maßnahmen haben?
c) Wer bereitet diese jeweils vor und wer ist für die Planung sowie für die
Organisation zuständig?
d) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung
sowie die Organisation der Operationen mit?
e) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die
Vorbereitung der Maßnahmen?
f) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen
daran teil bzw. beobachteten diese?
g) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) der Länder nehmen mit welchen
Kapazitäten daran teil bzw. beobachten diese?
h) Wie wurden bzw. werden die Maßnahmen finanziert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013 zu den
Fragen 17a bis 17h auf Bundestagsdrucksache 17/12427 verwiesen.
27. Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für
die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI)
zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu
womöglich regelmäßig Lageberichte des geheimdienstlichen Lagezentrums
INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung in
dieser Frage mittlerweile?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Geheimdienste der Europäischen Union und die
Beteiligung von Bundesbehörden“ auf Bundestagsdrucksache 18/146 verwiesen.
28. Welche „Vertreter der EU-Partnerdienste“ wurden vom
Bundesnachrichtendienst zu einer „ersten Besprechung eingeladen“, um eine
„Entwicklung gemeinsamer Standards für die Zusammenarbeit der
Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten“ zu erarbeiten (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/159)?
a) Wann und wo wurden das Treffen, weitere Folgetreffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Bundeskanzlerin hat im Sommer 2013 Maßnahmen zum besseren Schutz
der Privatsphäre angekündigt, darunter auch die Vereinbarung gemeinsamer
nachrichtendienstlicher Standards für Auslandsnachrichtendienste der EU-
Mitgliedstaaten. Der Bundesnachrichtendienst wurde beauftragt, einen
entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten und mit europäischen Partnern abzustimmen.
Der Bundesnachrichtendienst hat mit EU-Partnerdiensten entsprechende
Gespräche aufgenommen. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess in
vertrauensvollen Gesprächen.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
Gegenstand der Kleinen Anfrage sind Aspekte der Beziehungen des
Bundesnachrichtendienstes zu ausländischen Nachrichtendiensten, die das Staatswohl
berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Antwort nicht zu
behandeln sind. Mit einer substantiierten Beantwortung der Fragen würden
Einzelheiten zu internationalen Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes
bekannt, die geeignet sind, bestehenden Beziehungen zu Partnerdiensten nicht
wiedergutzumachender Schaden zuzufügen. Einzelheiten zu den in positiver
und von gegenseitigem Vertrauen getragener Atmosphäre verlaufenden
Gesprächen sowie den daran beteiligten Partnerdiensten unterliegen daher der
Geheimhaltung. Aufgrund der nationalen wie auch EU-weiten Bedeutung der zu
verhandelnden Thematik kann an der Vertraulichkeit nicht gerührt werden:
Möglicherweise gelingt es erstmalig, supranational Standards für künftige
nachrichtendienstliche Tätigkeit abzustimmen. Diese grundlegende Bedeutung des Themas
gibt Anlass, jegliche erfolgsgefährdenden Risiken zu minimieren. Ein Verstoß
gegen die insoweit vorausgesetzte Vertraulichkeit würde die Fortführung der
laufenden Gespräche in erheblichem Maß gefährden. Aber auch das
internationale Ansehen des Bundesnachrichtendienstes wäre in Mitleidenschaft gezogen.
Die Verlässlichkeit des Bundesnachrichtendienstes als Verhandlungsführer auch
in über diesen Kontext hinausgehenden Konstellationen wäre in Frage gestellt.
Negative Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer
Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten.
Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine
unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein
Rückgang von Informationen aus diesem Bereich wird zu einer Verschlechterung der
Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der internationalen
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit nicht ausreichend Rechnung tragen. Die Frage nach
teilnehmenden Diensten betrifft schutzbedürftige Interessen anderer ausländischer
öffentlicher Stellen.
Bei einer Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Rückschlüsse auf Positionen
und Interessen anderer Nachrichtendienste gezogen werden können. Auch das
könnte die erfolgreiche Fortsetzung der Gespräche gefährden. Da die
Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, Abstimmungs- und Erörterungsprozesse
hierzu andauern, begrenzt der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
zudem den parlamentarischen Informationsanspruch.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, das insbesondere das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse zurückstehen.
29. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) mit Hauptsitz in Wien im
Wesentlichen im Rahmen des dortigen Projektengagements und der Fachkonferenzen.
Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten
Nationen und bei anderen Internationalen Organisationen in Wien sowie seitens des
Auswärtigen Amts unterhalten. UNODC tauscht sich im Rahmen von
Arbeitsgruppensitzungen sowie Veranstaltungen zu Kernthemen der Organisation
(Drogen- und Verbrechensverhütung und -bekämpfung, Terrorismus- und
Korruptionsbekämpfung) mit seinen Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik
Deutschland, aus. Die Einladung hierzu erfolgt in der Regel seitens UNODC,
welches auch die Tagesordnung vorschlägt. Die Treffen finden regelmäßig in
Wien statt. Telefonkonferenzen mit UNODC haben im zweiten Halbjahr 2013
nicht stattgefunden. UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten
Nationen untergeordnet und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen
gegen illegale Drogen und internationales Verbrechen. Deutschland war 2013
siebtgrößter Beitragszahler an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements
bilden finanzielle Zuwendungen an UNODC zur Erarbeitung und Umsetzung
völkerrechtlich verbindlicher Konventionen im Bereich der Verbrechensverhütung
und Terrorismusbekämpfung sowie zur Einhaltung und Umsetzung der
internationalen Drogenkonventionen. Im November 2013 führte ein Team des
projektmittelverwaltenden Referats des Auswärtigen Amts in Wien Gespräche zur
Ausgestaltung der Projektzusammenarbeit mit UNODC. Dabei wurden sowohl das
bestehende Projektengagement der Bundesregierung mit UNODC besprochen
als auch mögliche Projektkooperationen für 2014 thematisiert. Weiterer
Gegenstand der Gespräche waren die thematischen sowie regionalen Schwerpunkte
der Projektzusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474
vom 1. August 2013 verwiesen. Darüber hinaus haben Arbeitskontakte mit
UNODC im Rahmen folgender Veranstaltungen bestanden:
Konferenz zur „Global Initiative on ensuring effective counter-terrorism
investigations and prosecutions while respecting human rights and the rule of law“
a) und b) Am 2. und 3. Oktober 2013 haben Vertreter des Bundeskriminalamts
und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof an einer von
UNODC und dem Counter-Terrorism Committee Executive
Directorate (CTED) vorbereiteten und organisierten Konferenz zur „Global
Initiative on ensuring effective counterterrorism investigations and
prosecutions while respecting human rights and the rule of law“ in
Genf teilgenommen. UNODC und CTED waren auch für die
Tagesordnung zuständig.
c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung mit ergänzenden
Informationen zur Initiative übersandt.
d) Auf der Tagesordnung standen die Punkte „Opening remarks“, „Presentation
of the joint UNODC/CTED „Global Initiative on ensuring effective
counterterrorism investigations and prosecutions while respecting human rights and
the rule of law“, „The investigation and prosecution of preventive criminal
offences“, „The investigation and prosecution of financing of terrorism
through illicit activities, including kidnapping for ransom“, „The use of
special investigative techniques“, „Enhancing coordination among investigators
and prosecutors“, „Challenges in conducting cross-border investigations:
requests for mutual legal assistance and extradition“, „Regional
implementation of the joint initiative in the Maghreb“, „The way forward: strengthening
capacities of investigators and prosecutors“ and „Concluding remarks“.
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Es wird auf die Antwort zu den Buchstaben a und b verwiesen.
g) Es wurden die Hintergründe und Ziele der Konferenz und darauf aufbauend
im Rahmen der in der Antwort zu Buchstabe d genannten Themen
vorgetragen.
h) Es wurde zum Thema „Aufbau und Erfahrung mit dem Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)“ vorgetragen.
i) und j) Der Fokus der Konferenz lag auf dem Informationsaustausch
zwischen den Teilnehmern zu den in der Tagesordnung genannten
Punkten. Vereinbarungen oder Absprachen wurden nicht getroffen.
National Workshop on the investigation, prosecution and adjudication of
terrorist related offences based on the Digest of terrorist cases
a) und b) Vom 10. bis 12.Dezember 2013 hat ein Vertreter des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof an einem vom UNODC vorbereiteten
und organisierten Workshop „on the investigation, Prosekution and
Adjudikation of terrorist related offenes based on the Digest of terrorist
case“ auf Malta teilgenommen. UNODC war auch für die
Tagesordnung zuständig.
c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung mit ergänzenden
Informationen übersandt.
d) Auf der Tagesordnung standen die Punkte „Opening ceremony and
welcoming speech“, „Presentation of the participants“, „The International Legal
Framework against Terrorism“, „Overview of the national legal framework
concerning the fight against terrorism in Libya“, „Prosecution of preventive
criminal offences“; „Criminalization of preparatory acts committed directly
in preparation of terrorist acts“, „Conducting complex investigations“, „The
prevention and repression of the financing of terrorism“, „National
experience and challenges in the prosecution and investigation of terrorism“;
„Collaboration between investigators and prosecutors in terrorist cases“,
„Challenges in the Investigation of terrorist acts“; „The Detention of Terrorist
Suspects and Human Rights“, „International Cooperation in Criminal
Matters and the Universal Legal Framework against Terrorism“,
„International Cooperation in Criminal Matters: challenges and best practices“, „Mutual
legal assistance and Extradition“ und „Conclusions and closing remarks“.
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Auf die Antwort zu den Buchstaben a und b wird verwiesen.
g) Der Workshop diente der Schulung und Fortbildung von libyschen Richtern,
Staatsanwälten und Polizisten im Bereich der strafrechtlichen
Terrorismusbekämpfung.
h) Durch den Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
wurde zum Thema „Prosecution of preventive criminal offences“ (incitement
and recruitment) vorgetragen.
i) und j) Der Fokus des Workshops lag im Bereich der Fort- und Weiterbildung.
Weitergehende Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht
getroffen.
Expertenkonsultationen zum Thema neue psychoaktive Substanzen
a) Vom 3. bis 5. September 2013 fanden in Wien Expertenkonsultationen zur
Thematik der psychoaktiven Substanzen statt.
b) UNODC hat die Tagung vorbereitet und organisiert sowie die Tagesordnung
festgelegt.
c) Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung sowie ein
Hintergrundpapier übersandt.
d) Die Tagesordnung gliederte sich in die Schwerpunkte
Drogenkontrollsysteme, Kontrollmöglichkeiten, rechtliche Möglichkeiten und internationale
Reaktionen.
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) An den Konsultationen beteiligten sich Vertreter von Gesundheits- und
Strafverfolgungsbehörden sowie Sachverständige folgender Staaten: Ägypten,
Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Ghana, Vereinigtes Königreich,
Indien, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Litauen, Mexiko, Neuseeland,
Österreich, Peru, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Ungarn und der USA.
Darüber hinaus waren verschiedene internationale Gremien und
Organisationen anwesend.
Aus Deutschland waren Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit,
der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der
Vereinten Nationen und bei anderen Internationalen Organisationen in Wien
und des Bundeskriminalamtes anwesend. Weiterhin waren IKPO-Interpol,
WCO und INCB (International Narcotics Control Board) durch deutsche
Experten vertreten.
g) Es wurden die Hintergründe und Ziele der Konsultationen und darauf
aufbauend im Rahmen der in der Antwort zu Frage 29d genannten Themen
vorgetragen.
h) Die von deutscher Seite eingebrachten Beiträge betrafen im Wesentlichen das
europäische Frühwarnsystem für psychoaktive Substanzen.
i bis j) Konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen oder weitere
Maßnahmen wurden im Rahmen der Konsultationen nicht beschlossen. Die
Mitgliedstaaten haben erkannt, dass sich neue psychoaktive Substanzen
inzwischen auf dem Rauschgiftmarkt nahezu weltweit etabliert und sich zu
einem besorgniserregenden Phänomen entwickelt haben.
k) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
innerhalb der „Working Group on Countering the Use of the Internet for
Terrorist Purposes“ des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte
erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 weder an der Arbeitsgruppe
mitgearbeitet noch von dieser Berichte erhalten.
l) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
innerhalb der „UNODC Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet oder
von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu
mitteilen?
Die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 weder innerhalb des
„UNODC-Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet, noch von diesem
Berichte erhalten.
m) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
innerhalb der „Counter Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des
UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche
Details kann sie hierzu mitteilen?
Das Mandat der im Jahr 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten
Nationen gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF)
sieht die Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des
Systems der Vereinten Nationen vor. UNODC stellt dabei nur eine der 31
Organisationen dar, deren Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die Ständige
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New
York steht im regelmäßigen Arbeitskontakt mit CTITF. Berichte werden von
CTITF selbst nicht erstellt.
n) Inwieweit hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013
innerhalb der „Open-ended intergovernmental expert group“ des UNODC
mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details
kann sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung arbeitet in diversen UNODC-Arbeitsgruppen mit, die den
Titel „open-ended intergovernmental expert group“ tragen. Ohne Spezifizierung
ist keine Antwort möglich.
30. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13440)?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Am 28. und 29. November 2013 fand eine Konferenz der PWGT in Wien/
Österreich statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Konferenz wurde vom österreichischen Bundesministerium für Inneres/
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorbereitet und
durchgeführt.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Es wurden die aktuellen Lageberichte der PWGT-Mitgliedstaaten übermittelt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Neben einem Überblick zur Lageentwicklung im Bereich der Politisch
motivierten Kriminalität in den PWGT-Mitgliedstaaten seit der Frühjahrskonferenz 2013
wurden Vorträge zu den Themen „Reisebewegungen von potentiellen
Terroristen nach Syrien“ sowie „Ermittlungen in Deutschland gegen den
Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ gehalten.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Bundesregierung und ihre Behörden haben die Tagesordnung nicht
beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An der Sitzung nahmen Vertreter der PWGT-Mitgliedstaaten aus den jeweils
dort für die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität zuständigen
Dienststellen teil. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Europäische
Zusammenarbeit in der Police Working Group on Terrorism“ auf
Bundestagsdrucksache 17/13440 verwiesen.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind keine über die Vortragsinhalte
und evtl. Rückfragen hinausgehenden Diskussionsinhalte zu nennen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das Bundeskriminalamt hat zum Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und
Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie zum
Sachstand der Suche nach einem Nachfolgesystem für den PWGT-
Kommunikationsverbund vorgetragen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es erfolgten keine konkreten Absprachen im Rahmen der Konferenz.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Themensetzung der
Tagesordnung wider. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 30d verwiesen.
31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„European Expert Network on Terrorism Issues“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 25. bis 27. September 2013 fand die Jahreskonferenz des EENeT in
Cambridge/Großbritannien statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Jahreskonferenz wurde einvernehmlich vorbereitet von der EENeT-
Geschäftsstelle im Bundeskriminalamt, den Mitgliedern des EENeT-
Steuerungskomitees, den Organisatoren von RAND Europe vor Ort in Cambridge sowie
Vertretern der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), die die
Veranstaltung in diesem Jahr finanziell unterstützt hat.
Die Tagesordnung ergab sich aus den Beiträgen der EENeT-Mitglieder, die im
Vorfeld der Tagung im Rahmen eines Call for Paper bei der EENeT-
Geschäftsstelle eingegangen sind. Alle Themenvorschläge fanden Berücksichtigung und
wurden nach folgenden vier großen Themenfeldern zu einzelnen Workshops
zusammengefasst: Radicalisation – Deradicalisation, Methodical Approaches,
Phenomenological Changes in Terrorism and Extremism, Counter-Terrorism.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden den Teilnehmern das Programm sowie kurze
Abstracts/Einführungen zu den einzelnen Vortragsthemen zur Verfügung gestellt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 31b verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte um Berücksichtigung des
Themas „Deradikalisierung“ im Rahmen der Veranstaltung gebeten.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An der Konferenz nahmen Experten aus Sicherheitsbehörden, Universitäten und
anderer mit Extremismusforschung befasster Einrichtungen aus den Ländern
Belgien, Deutschland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich,
Rumänien, Serbien, der Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn
sowie Vertreter der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa und von RAND Europe teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Jahreskonferenz wurde nach sog. Chatham House Rules abgehalten, was
den beabsichtigten informellen Austausch befördert. Entsprechend werden im
Zuge der Diskussionen getroffene inhaltliche Aussagen im Nachgang nicht nach
außen getragen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Bundeszentrale für politische Bildung hielt einen Vortrag zum Thema
„Radikalisierung – Deradikalisierung“, und das Bundeskriminalamt beteiligte
sich mit einem Vortrag mit dem Titel „Right-wing Music in Germany“.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Auf der Jahreskonferenz 2013 wurden keine konkreten Vereinbarungen
getroffen, zentrales Anliegen war vielmehr der informelle Austausch auf
wissenschaftlich-analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes in den
Bereichen Extremismus und Terrorismus.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich in Abstimmung mit dem EENeT-
Steuerungskomitee und den EENeT-Mitgliedern das Bundeskriminalamt im
September 2013 für das EENeT in der Rolle des Projektleiters auf einen
„EU-Call for Frameworkpartners“ zum Thema „Radicalistion“ auf EU-Mittel
aus dem ISEC-Programm zur Durchführung von Tagungen des EENeT
beworben hat. Eine Entscheidung zur Bewilligung der EU-Mittel steht noch aus.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Themensetzung der
Tagesordnung wider. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31b verwiesen.
32. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem
Leitungsorgan und fünf Arbeitsgruppen. Im zweiten Halbjahr 2013 hat der vierte
Koordinierungsausschuss am 26./27. September 2013 in New York getagt.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben im zweiten Halbjahr 2013
unterschiedliche Veranstaltungen – Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen –
stattgefunden. Eine Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre Veranstaltungen
inklusive Angaben zu Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und
Grundlagendokumente findet sich im Internet unter
www.thegctf.org/web/
guest/working-groups. Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der
jeweiligen Arbeitsgruppe, sonstige Veranstaltungen in der Regel von den einladenden
Staaten organisiert, jeweils in Zusammenarbeit mit der so genannten
Administrative Unit des GCTF. Der Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten
legen in der Regel auch die Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen
Arbeitsgruppenvorsitz inne und ist bisher nicht einladender Staat gewesen.
Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die
Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit den inhaltlich betroffenen Ressorts
abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt Vertreter
zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen.
Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode,
die Bundesregierung hat im zweiten Halbjahr 2013 an keiner Telefonkonferenz
teilgenommen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter
den Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Eine Agenda für das nächste Treffen
des Koordinierungsausschusses, das voraussichtlich im April 2014 stattfinden
wird, liegt noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 32
bis 32d verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 32d wird verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise,
Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung, unter
Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, und bietet eine
Plattform, nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreterinnen
und Vertreter deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen
Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben
unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good
practices“, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 32 bis 32d verwiesen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 32h wird verwiesen.
33. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute“
(ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr
2013 stattgefunden?
Im zweiten Halbjahr 2013 fanden zwei „Rapporteur’s Meetings“ sowie eine
reguläres Arbeitsgruppentreffen (Plenary) der Gruppe TC LI statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
ETSI TC LI tagte im angefragten Zeitraum in Amsterdam (Rap-29), Edinburgh/
UK (Plenary 34) sowie in Hamburg (Rap-30).
b) Wer hat diese vorbereitet und wer war für die Tagesordnung sowie für
die Organisation zuständig?
Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich
vorbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Die Listen der jeweils verteilten Dokumente finden sich in den Anlagen 1 bis 3.
Unabhängig davon weist die Bundesregierung darauf hin, dass das
parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Übersendung von Dokumenten
verleiht und die Übersendung im vorliegenden Fall nur aus arbeitsökonomischen
Gründen erfolgt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die jeweiligen Tagesordnungen finden sich in den Anlagen 4 bis 6. Zu Anlage 4
ist anzumerken, dass es inhaltlich die Agenda wiedergibt, das Dokument selbst
aber kein offizielles ETSI-Papier darstellt.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Zu den in der Antwort zu Frage 33a benannten Sitzungen waren Teilnehmer
folgender Behörden, Einrichtungen oder Firmen angemeldet.
ETSI TC LI-Rap29 in Amsterdam, Niederlande; vom 28. bis 30. August 2013
ETSI TC LI#34 in Edinburgh, Großbritannien; vom 24. bis 26. September 2013
Organisation Land
LKA NRW Deutschland
BfV Deutschland
TNO Niederlande
PIDS Niederlande
KPN N.V. Niederlande
Pine Lawful Interception Niederlande
Group 2000 Niederlande
Ministry of Economic Affairs Niederlande
Ericsson Schweden
SWISSCOM Schweiz
TELEFONICA S.A. Spanien
Yaana Technologies LLC USA
OTD USA
National Technical Assistance Vereinigtes Königreich
BT Group Plc Vereinigtes Königreich
VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich
Organisation Land
Attorney-Generalʼs Department Australien
Softel Systems Pty Ltd Australien
CATR China
ATIS SYSTEMS GmbH Deutschland
Bayerisches Landeskriminalamt Deutschland
BfV Deutschland
BMWi Deutschland
LKA NRW Deutschland
ETSI TC LI-Rap30 in Hamburg, Deutschland; vom 19. bis 21. November 2013
P3 communications GmbH Deutschland
Siemens AG Deutschland
UTIMACO SAFEWARE AG Deutschland
FICORA Finnland
Alcatel-Lucent Frankreich
AQSACOM S.A. Frankreich
ETSI Frankreich
MINISTERE DE LʼINTERIEUR Frankreich
Ministère du redressement Frankreich
Orange SA Frankreich
SGDSN Frankreich
C-DOT Indien
MCIT Indonesien
AREA Spa Italien
Public Safety Canada Kanada
MMATI Kroatien
Group 2000 Niederlande
KPN N.V. Niederlande
Ministry of Economic Affairs Niederlande
PIDS Niederlande
Pine Lawful Interception Niederlande
TELENOR ASA Norwegen
ZNIIS Russland
Ericsson Schweden
OFCOM (CH) Schweiz
SWISSCOM Schweiz
TELEFONICA S.A. Spanien
OTD USA
Yaana Technologies LLC USA
BlackBerry UK Limited Vereinigtes Königreich
BT Group Plc Vereinigtes Königreich
CESG Vereinigtes Königreich
HOME OFFICE Vereinigtes Königreich
National Technical Assistance Vereinigtes Königreich
SS8 Networks Vereinigtes Königreich
VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich
Zeata Security Ltd Vereinigtes Königreich
Organisation Land
LKA NRW Deutschland
Ministère du redressement Frankreich
PIDS Niederlande
KPN N.V. Niederlande
Ericsson Schweden
SWISSCOM Schweiz
Organisation Land
Zu allen Sitzungen ist anzumerken, dass zwar in der Regel die angemeldeten
Teilnehmer auch zu den Arbeitsgruppensitzungen anreisen. Es kann jedoch
vorkommen, dass zusätzlich Teilnehmer dort erscheinen, die sich nicht vorab
registriert haben bzw. dass registrierte Teilnehmer fernbleiben, ohne ihre
Registrierung aufzuheben. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung jedoch keine
weiteren Informationen vor.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Im angefragten Zeitraum haben Vertreter deutscher Bundesbehörden keine
Diskussionspapiere eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474 verwiesen.
34. Wann, an welchem Ort, und in welchen Liegenschaften soll nach jetzigem
Stand der G8-Gipfel 2015 stattfinden?
a) Inwiefern, bzw. wann, und mit wem haben vor der Auswahl Gespräche
mit Bürgermeistern, Ministerpräsidenten oder sonstigen politischen
Repräsentanten stattgefunden?
b) Welche anderen Orte bzw. Liegenschaften standen zuvor zur Auswahl,
und wieso schieden diese letztlich aus?
c) Inwiefern wurde bereits eine polizeiliche Stelle mit der Vorbereitung
des Gipfels beauftragt, und welche Aufgaben werden von dieser
übernommen?
d) Welche internationalen Zusammenarbeitsformen wurden seitens
deutscher Polizeien und Geheimdienste für den kommenden G8-Gipfel mit
welchen Partnerbehörden initiiert, und welche Treffen haben bereits
stattgefunden?
TELEFONICA S.A. Spanien
Yaana Technologies LLC USA
Yaana Technologies LLC USA
HOME OFFICE Vereinigtes Königreich
BT Group Plc Vereinigtes Königreich
VODAFONE Group Plc Vereinigtes Königreich
National Technical Assistance Vereinigtes Königreich
Organisation Land
e) Auf welche Weise sind ausländische Behörden, aber auch Institute wie
das UNODC oder vergleichbare Einrichtungen bereits jetzt in die
Sicherheitsarchitektur des G8 involviert?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 23. Januar 2014 ihre
Entscheidung bekannt gegeben, dass der G8-Gipfel 2015 in Schloss Elmau stattfinden
wird. Schloss Elmau liegt in den bayerischen Alpen in der Nähe von Garmisch-
Partenkirchen, rund 100 Kilometer südlich von München. Der Gipfeltermin
wird derzeit mit den anderen G8-Mitgliedstaaten abgestimmt. Das Gipfeldatum
wird bekannt gegeben, sobald es feststeht.
Um als Austragungsort für ein Treffen der Staats- und Regierungschefs der G8
in Frage zu kommen, muss ein Ort zahlreichen Rahmenbedingungen wie zum
Beispiel Kapazitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Für die Auswahl
für das Gipfeltreffen 2015 wurden mehrere Austragungsorte unter
unterschiedlichen Gesichtspunkten geprüft. Schloss Elmau erfüllt die Gesamtheit dieser
Anforderungen am besten. Wie üblich werden die Sicherheitsfragen in enger
Abstimmung der jeweils zuständigen Behörden geklärt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/498
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/498
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ISSN 0722-8333]