Begasungsmittelrückstände in Import-Containern
der Abgeordneten Patrick Döring, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum Schutz anfälliger Ware werden im internationalen Warenverkehr vielfach Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, um die Transportcontainer zu reinigen und eine Schädigung des Transportgutes zu verhindern. In anderen Fällen sondern die transportierten Güter durch Behandlungen während des Produktionsprozesses selbst Gase ab. Durch den geschlossenen Transport verbleiben in den Containern daher oftmals erhebliche toxische Rückstände, die insbesondere bei wiederholtem Kontakt eine nicht unerhebliche Bedrohung für die Gesundheit z. B. von Mitarbeitern des Zolls oder Lagerarbeitern bedeuten können. Nach einer Untersuchung z. B. der Universität Hamburg-Harburg („Begasungsmittelrückstände und toxische Industrie-Chemikalien in Import-Containern“) wurden in 17 Prozent von 2 111 untersuchten Containern Grenzwertüberschreitungen festgestellt. In 33 Fällen (1,6 Prozent) wurden die Grenzwerte toxisch wirkender Stoffe um mehr als das Zehnfache überschritten.
Hinzu kommt eine mögliche Gefährdung auch für die Verbraucher, wenn es sich bei dem Gut um besonders sensible Gegenstände des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebens- und Genussmittel, Matratzen, Spielzeug, selten gereinigte Kleidungsstücke (Jacken, Mäntel), Möbel o. Ä. handelt, über die auch Käufer der Produkte eventuell über einen längeren Zeitraum oder sehr intensiv mit dem Giftstoff in Berührung kommen können.
Oft sind die Container jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Die geänderten Technischen Regelungen für Gefahrstoffe (Begasungen), TRGS 512, empfehlen deshalb bei „potentiell begasten Transporteinheiten“ (Merkmale: Kennzeichnung entfernt oder unlesbar, Lüftungsschlitze verschlossen, Frachtgut auf Holzpaletten, unspezifische Messungen oder sonstige Verdachtsmomente) eine Belüftungsdauer von 30 Minuten und eine Kontrollmessung mit einem geeigneten Messsystem.
Es steht allerdings zu befürchten, dass sich diese Sicherheitsvorkehrung in der Praxis auf Grund zeitlicher Engpässe, der hohen Zahl potenziell begaster Container (Holzpaletten) und dem Fehlen von Messgeräten bzw. entsprechend technisch ausgebildetem Personal als schwierig erweisen wird. Zugleich werden diese Maßnahmen unter Sicherheitsgesichtspunkten von einigen Experten für unzureichend gehalten. So werden z. B. durch Studien des Staatlich-niederländischen Instituts für Gesundheit und auch durch Experten des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin an der Universität Hamburg größere Sicherheitsabstände empfohlen. Dieses Dilemma lässt sich vermutlich nur auflösen, wenn eine Verbesserung der Kennzeichnung entsprechend IMDG-Code (Pkt. 7.4.3 und 7.4.4) erfolgt und dadurch Unsicherheiten und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ausgeräumt werden oder eine zusätzliche Kennzeichnung für nicht begaste Container erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher vorliegenden Untersuchungen zu Begasungsmittelrückständen in Import-Containern, insbesondere die Studien von X. Baur, T. Ollesch et al., Begasungsmittelrückstände und toxische Industriechemikalien in Import-Containern; T. Knol-de Vos, Measuring the amount of gas in import containers, und A.V. Barak AV, B. Hamilton et al., Fumigation as a quarantine treatment for solid wood packing?
Sind diese Ergebnisse auf Deutschland übertragbar oder hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse zu diesem Problem?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Studien oder eigener Annahmen die Zahl der Import-Container, die durch Begasungsmittelrückstände oder toxische Industriechemikalien belastet sind, und wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Zahl der nicht gekennzeichneten Import-Container?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer im Umgang mit solcherart belasteten und nicht gekennzeichneten Import-Containern ein – welche gesundheitlichen Risiken hat zum Beispiel das Entladen von Containern, in denen (wie von der Hamburger Studie nachgewiesen) toxische Stoffe wie Brommethan, Phosphorwasserstoff, Benzol, Formaldehyd u. a. den zulässigen Grenzwert um mehr als das Zehnfache überschreiten?
Sieht die Bundesregierung über die bisher erfolgte Überarbeitung der TRGS 512 hinaus Handlungsbedarf, um das Risiko für Arbeiter im Umgang mit Import-Containern zu minimieren?
Führt die Änderung der TRGS 512, die nun auch mit Holzpaletten beladene Container als potenziell begast einstuft, zu Problemen bei den Entladern, insbesondere zum Beispiel in Großlagern?
Wie viele Kontrollen der TRGS 512 gab es seit 2000 pro Jahr, und wie viele Verstöße wurden festgestellt?
Über wie viel Personal und welche Ausstattung verfügen die kontrollierenden Behörden für diesen Zweck?
Hält die Bundesregierung eine eindeutige Kennzeichnung von Containern als „nicht begast“ für ausreichend, um von einer Behandlung eines Containers als „potentiell begast“ abzusehen und so den durch die Einstufung von Containern mit Holzpaletten als „potentiell begast“ entstehenden Konflikt zwischen der Gewährleistung effizienter Arbeitsabläufe einerseits und Sicherheitserwägungen andererseits aufzulösen?
Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten, dieses Problem aufzulösen, und wenn ja, welche?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Unternehmen und Arbeitnehmer über das Risiko im Umgang mit potenziell begasten Import-Containern zu informieren?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um insbesondere Unternehmen zu sensibilisieren und zu unterstützen, die nur wenige Import- Container entladen und daher eventuell nicht entsprechend informiert und technisch ausgerüstet sind?
Werden potenziell begaste Container im Sinne der TRGS 512 stichprobenartig durch den Zoll oder andere Kontrollstellen auf die korrekte Kennzeichnung hin überprüft, wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele Container wurden seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf ihre korrekte Kennzeichnung hin überprüft, und wie viele wurden beanstandet?
In wie vielen Fällen wurden die in Deutschland vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten?
In wie vielen Fällen lag eine deutliche Überschreitung des Grenzwertes um das Fünffache oder mehr vor?
Wie bewertet die Bundesregierung den Befund der niederländischen Studie (W. Veldman, T. Knol, Result of Residue Studies on Pesticides-treated Foodstuffs), demnach in 30 Prozent aller untersuchten Lebensmittel Rückstände von Methylbromid festgestellt wurden und in 17 Prozent aller Fälle der zulässige Grenzwert überschritten wurde?
Sind diese Ergebnisse auf Deutschland übertragbar oder hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse zu diesem Problem?
Werden sensible Güter (siehe Vorbemerkung) in toxisch belasteten Containern (gekennzeichnet und ungekennzeichnet) durch den Zoll oder andere Kontrollstellen auf eine mögliche Belastung getestet, wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele Überprüfungen wurden seit 2000 vorgenommen?
In wie vielen Fällen lag eine Belastung der Güter vor, die sich auf eine Begasung zurückführen ließ, und in wie vielen Fällen wurde der in Deutschland zulässige Grenzwert überschritten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko für Verbraucher ein, durch Kontakt mit solcherart belasteten sensiblen Gütern gesundheitliche Schäden davon zu tragen?
Wie viele Messgeräte stehen dem Zoll und anderen Kontrollstellen an den verschiedenen Dienststellen zur Verfügung, um Kontrollen von Containern und sensiblen Gütern durchzuführen?
Um welche Geräte handelt es sich im Einzelnen (Kurzzeit-Prüfröhrchen, Labore, Standgeräte etc.), und wie alt sind diese?
Wie wird mit Containern verfahren, die nicht entsprechend der Kennzeichnungspflichten des IMDG-Code ausgezeichnet sind?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um europaweit eine bessere Kontrolle von Import-Containern und einheitliche Sanktionsmechanismen durchzusetzen?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um weltweit eine zuverlässige Erfüllung der Kennzeichnungspflichten nach IMDG-Code zu gewährleisten?
Was tut die Bundesregierung, um das Risiko der Kontamination bei sensiblen Gütern zu minimieren und den Verbraucherschutz zu verbessern?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um weltweit gesundheitlich unbedenkliche Alternativbehandlungen (Hitzebehandlung für Holzpaletten, sauerstoffreduzierende Atmosphären u. a.) voranzubringen?