Verfügbarkeit und Zulassungssituation von Transport- und Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente aus Atomkraftwerken
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der 13. Atomgesetz-Novelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet.
Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist zu verstehen, dass sämtliche den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden. Dadurch wird das rückzubauende Reaktorgebäude selbst kernbrennstofffrei.
Das Tempo, in dem wiederum die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Dass deren Verfügbarkeit seit gewisser Zeit nicht mehr ausreichend gegeben ist, wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits vor rund einem Jahr mit der Kleinen Anfrage „Rückbau von Atomkraftwerken – Sachstand und Marktsituation“ auf Bundestagsdrucksache 17/11756 thematisiert. Die Bundesregierung ging damals davon aus, dass der Behälter für Brennelemente aus Siedewasserreaktoren vom Typ CASTOR®V/52 (D/4373/B(U)F-…) die verkehrsrechtliche Zulassung Mitte 2013 erhalten solle (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/11944). Die Zulassung verzögerte sich jedoch und wird aktuell für das erste Quartal 2014 erwartet. Als Verzögerungsgrund nannte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/115 unter anderem, dass die eingereichten Antragsunterlagen vom Behälterhersteller noch vervollständigt werden müssen.
Diese Anfrage soll dazu dienen, neue Erkenntnisse zu der Frage zu liefern, wann mit einer Kernbrennstofffreiheit in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKWs gerechnet werden kann. Hierzu werden schwerpunktmäßig die betreffenden Behälter-Zulassungsverfahren mit Aspekten wie genehmigten, beantragten und noch zu erwartenden Rahmenbedingungen und Beladeszenarien behandelt.
Drucksache 18/309 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Beladeszenarien sollen mit der Zulassung für den Behälter vom Typ CASTOR®V/52 (D/4373/B(U)F-...) genehmigt werden (beispielsweise nur MOX-Brennelemente oder nur Uran-Brennelemente oder – und hier ggf. welche Mischverhältnisse und Beladeszenarien konkret – MOX- und Uran-Brennelemente gemischt, beschädigte Brennelemente, Brennelemente mit besonders hohen oder besonders niedrigen Abbränden, sonstige Sonderfälle)?
Welche Beladeszenarien sind für welche der zugelassenen Transport- und Lagerbehälter für Brennelemente aus Druckwasserreaktoren genehmigt (beispielsweise nur MOX-Brennelemente oder nur Uran-Brennelemente oder – und hier ggf. welche Misch- und Beladeszenarien konkret – MOX- und Uran-Brennelemente gemischt, beschädigte Brennelemente, Brennelemente mit besonders hohen oder besonders niedrigen Abbränden, sonstige Sonderfälle)?
Welche Beladeszenarien, Sonderfälle etc. sind für welche Behältertypen in welchen Verfahren beantragt, aber noch nicht genehmigt (sowohl für Druckwasserreaktor- als auch Siedewasserreaktor-Brennelemente)?
Für welche Brennelemente-Szenarien etc., für die nach derzeitiger Erkenntnislage eine Lösung gefunden muss, gibt es weder eine Zulassung noch einen Antrag auf Zulassung (sowohl für Druckwasserreaktor- als auch Siedewasserreaktor-Brennelemente)?
Welche Rahmenbedingungen, Grenzwerte etc. gelten bei den zugelassenen Beladeszenarien, insbesondere hinsichtlich höchstem und niedrigstem Abbrand? Gibt es beispielsweise Mindestabklingdauern in Abhängigkeit vom Abbrand (also über die stets geltenden mindestens fünf Jahre hinaus), und falls ja, welche konkret?
Welche Rahmenbedingungen, Grenzwerte etc. sind bei den noch nicht zugelassenen Beladeszenarien beantragt (bitte wie in Frage 1 und 2 beantworten, also z. B. Abbrand-Bandbreite, Mindestabklingdauern in Abhängigkeit vom Abbrand etc.)?
Welche Beladeszenarien sind für den jüngst zugelassenen Behältertyp TN 24 zugelassen?
Auf welchem Stand befinden sich die jeweiligen Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung aller in dieser Anfrage genannten Behälter, und für welche Standorte finden diese Verfahren statt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
a) dass die AKW-Betreiber tatsächlich zur Verfügung stehende Behälter prioritär für abgebrannte Brennelemente aus den neun noch im Leistungsbetrieb befindlichen AKWs verwenden wollen, und
b) wie sich dies ggf. zeitlich auf das Herbeiführen der Kernbrennstofffreiheit in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKWs auswirken wird bzw. auswirken könnte?
Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKWs eine Kernbrennstofffreiheit um die Jahre 2016/2017 erreicht werden kann (bitte mit Begründung, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/11944)?