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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Pläne bzw. Überlegungen auf Basis des Koalitionsvertrags zu Zeitplan, Themenfeldern und Teilnehmern der Beratungen, Beteiligung von Bundestag, Landesparlamenten und Kommunen, Föderalismuskommission als erprobtes Beratungsinstrument, Konsequenzen aus der Sonderstellung der Stadtstaaten und der Hauptstadtfunktion Berlins<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/31317.01.2014

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterstreicht die Notwendigkeit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Auf Seite 95 heißt es:

  • Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und Ländern Gespräche statt.
  • Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge erarbeiten. Die Kommission soll bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorlegen:
  • Europäischer Fiskalvertrag
  • Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten
  • Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen
  • Reform des Länderfinanzausgleichs
  • Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten
  • Zukunft des Solidaritätszuschlags.

Die notwendigen Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verlangen grundlegende gesetzliche Änderungen gegebenenfalls bis hin zu Änderungen des Grundgesetzes. Neben diesem Parlamentsvorbehalt verlangt auch die politische Expertise eine unmittelbare und stete Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und der Kommunen. Der Haushaltsgesetzgeber muss frühzeitig und stetig beteiligt sein. Die Beratungen um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen können nicht allein auf exekutiver Ebene der Bundesregierung und der Landesregierungen stattfinden. Die Formulierung im Koalitionsvertrag „in der Bund und Länder vertreten sind.“ wirft Fragen daher auf.

Drucksache 18/313 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Pläne bzw. Überlegungen innerhalb der Bundesregierung (besonders des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums der Finanzen) gibt es auf Basis des angeführten Abschnitts des Koalitionsvertrags zur zukünftigen Ausgestaltung der Beratungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bezüglich des Zeitplans, der Themenfelder und Teilnehmer?

2

Plant die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) die notwendige unmittelbare und stete Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und Kommunen, bzw. falls hierzu noch keine konkreten Pläne bestehen, kann die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) zusagen, sich für eine solche Beteiligung einzusetzen?

3

Hält die Bundesregierung (besonders das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen) bei der zukünftigen Ausgestaltung der Beratungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das erprobte Instrument einer Föderalismuskommission für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

4

Hat es zur Frage der notwendigen unmittelbaren und steten Beteiligung des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und Kommunen bereits Gespräche und Beschlüsse zwischen dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium der Finanzen und der Länderseite gegeben, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

5

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ergänzend zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Themenbereichen aus der Sonderstellung der Stadtstaaten in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Hauptstadtfunktion Berlins?

Berlin, den 17. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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