[Deutscher Bundestag Drucksache 18/649
18. Wahlperiode 24.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/456 –
Entwicklungspolitischer Nutzen der German Food Partnership
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Zusammenarbeit mit führenden deutschen und internationalen Unternehmen
und Verbänden hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2012 die „Deutsche Initiative für
Agrarwirtschaft und Ernährung in Schwellen- und Entwicklungsländern“ (DIAE)
gegründet, welche später in „German Food Partnership“ (GFP) umbenannt wurde. Zu
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Initiative gehören unter anderem
transnationale Agrarunternehmen, wie AGCO International GmbH, BASF und
Bayer CropSience AG, und Handelsketten wie Metro oder auch die Bill &
Melinda Gates Foundation. Am 5. November 2013 wurden in der Repräsentanz
der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ –
GmbH) in Berlin die ersten vier Projekte der GFP vorgestellt – Oilseeds
Initiative Africa (OIA), Potato Initiative Africa (PIA), Competitive African Rice
Initiative (CARI) und Better Rice Initiative Asia (BRIA) – die allesamt den
Ansatz Public-Private-Partnership (PPP) verfolgen. Das Engagement der
Unternehmen soll sich explizit im Rahmen des jeweiligen Kerngeschäfts der
Unternehmen bewegen, welches ehemals ein Ausschlusskriterium
(Subsidiaritätsprinzip) für PPP-Initiativen war (BMZ, „Public Private Partnerships – PPP – in
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern sich Zielkonflikte
zwischen der Armuts- und Hungerbekämpfung und den kommerziellen Interessen
der Unternehmen im Rahmen der GFP ergeben. Darüber hinaus ist unklar,
inwieweit die lokale Bevölkerung vor Ort in die Projektplanung eingebunden war
bzw. ist und welche Kriterien zur Auswahl der oben genannten Projekte geführt
haben.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 19. Februar 2014 übermittelt und mit Schreiben vom 25. März 2014 korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/649 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Unternehmen, Förderbanken, Verbände und Stiftungen sind derzeit
und künftig an der GFP beteiligt, und welche davon sind an welchen
Projekten in welchen Ländern beteiligt (bitte auflisten)?
GFP-Teilnehmer sind:
AGCO International GmbH, Amatheon Agri Holding NV, Arbeitsgruppe
Agrarwirtschaft im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und der German
Asia-Pacific Business Association, BASF SE, Bayer CropScience, Beinlich
Agrarpumpen- und Maschinen GmbH, BioAnalyt GmbH, DEG – Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, DLG – Deutsche
Landwirtschaftsgesellschaft, DSM Nutritional Products Europe AG, EUROPLANT
Pflanzenzucht GmbH, Fachverband Nahrungsmitteltechnik im VDMA, GAIN
Global Alliance for Improved Nutrition, GEA Westfalia Separator Group GmbH/
GEA Mechanical Equipment, German Seed Alliance GmbH, GFFA Initiative
der AG Agrarwirtschaft; Gemeinschaft zur Förderung der privaten deutschen
Pflanzenzüchtung e. V. (GFP), Grimme Landmaschinenfabrik GmbH & Co. KG,
JUSTRADE UG haftungsbeschränkt (Ltd.), K+S Kali GmbH, Lemken, Maeva
Group, MARS GmbH, METRO Group, NETAFIM Deutschland GmbH, Riela
Getreidetechnik Karl-Heinz Knoop e.K., Sequa, Solana, Syngenta Agro GmbH/
Syngenta International AG/Syngenta Crop Protection AG, Verein der
Zuckerindustrie, WiN=WiN GmbH Agentur für globale Verantwortung, Gebr. Pöttinger
GmbH.
An den folgenden Projekten sind die hier genannten Firmen beteiligt:
● Oilseeds Initiative Africa, OIA (Ghana, Mosambik): BASF, AGCO,
Beinlich, BioAnalyt, GAIN, GEA Westfalia, MAEVA, Syngenta, VDMA,
Zeppelin;
● Potato Initiative Africa, PIA (Kenia, Nigeria): Bayer CropScience, Syngenta,
Grimme, Lemken, GEA Westfalia, K+S, Europlant, Solana, VDMA; Fruits
and Veggies (Nigeria);
● Competitive African Rice Initiative, CARI (Nigeria, Ghana, Burkina Faso):
AGCO, Bayer CropScience, Syngenta; Konsortialpartner John A. Kufuor
Foundation und TechnoServe;
● BRIA (Indonesien, Thailand, Philippinen und voraussichtlich Vietnam):
BASF, Bayer CropScience, AGCO, DSM, Yara, VDMA.
2. Wie begründet sich die Abkehr von dem ehemals gültigen
Ausschlusskriterium (Subsidiaritätsprinzip), welches im Rahmen von BMZ-geförderten
PPP-Initiativen nur Unternehmen zuließ, die im Rahmen der PPP-Initiative
messbar über die eigentlichen unternehmerischen Kernaufgaben
hinausgingen?
Das Subsidiaritätsprinzip ist weiterhin gültig. Es gilt für alle develoPPP-
Maßnahmen sowie für alle GFP-Maßnahmen laut dem „Guide to the German Food
Partnership“*
* Der Guide enthält Regelungen fachlicher Art sowie zu den Prozessen der Projektplanung. Er wurde im
Rahmen der GFP-Teilnehmer beschlossen und wird in Kürze veröffentlicht. Er entstand aus den
Lernerfahrungen der ersten Projektplanungen. Er ist ab sofort verbindlich sowohl für die Ausgestaltung der
geplanten Projekte wie auch für die Planung neuer Projekte.
. Hierin ist festgehalten, dass ein öffentlicher Beitrag nur geleistet
wird, wenn der private Partner das GFP-Projekt ohne den öffentlichen Partner
nicht durchführen würde, das GFP-Projekt nicht gesetzlich erforderlich ist und
durch das GFP-Projekt ein angemessener volkswirtschaftlicher,
entwicklungspolitischer Nutzen für das Entwicklungsland entsteht, der über den
betriebswirtschaftlichen Nutzen des privaten Partners hinausgeht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6493. Welche Auswahlkriterien und -verfahren lagen der Wahl der Länder und
Projekte zugrunde?
Wesentliches Kriterium war, dass Anbau und Verarbeitung lokal und regional
nachgefragter Grundnahrungsmittel mit besonderer Bedeutung für die
Ernährungssicherung (in Bezug auf die kalorische Versorgung, aber auch den
Nährwert) gefördert werden. Grundlage waren hierbei die nationalen
landwirtschaftlichen Entwicklungspläne. Im Fall des Comprehensive Africa Agriculture
Development Programme (CAADP) der Afrikanischen Union ist die
Einbindung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staat vorgesehen. Weitere
Grundlagen bilden die Analysen und Einschätzungen der jeweiligen GIZ-Büros.
Zudem bauen die Aktivitäten der GFP auf dem bereits etablierten bilateralen
Portfolio des BMZ auf, das in Regierungsverhandlungen vereinbart wurde. Die
Vorhaben zu Ölsaaten und Kartoffeln in Afrika befassen sich in der aktuellen
Phase ausschließlich damit, zusammen mit allen relevanten Interessengruppen
geeignete Förderinstrumente und Strategien für den Sektor zu entwickeln.
4. Inwiefern waren die lokalen Bauern und Bäuerinnen bzw. ihre
Vertretungen sowie zivilgesellschaftliche Gruppen an der Projektentwicklung und
-auswahl beteiligt?
Im Rahmen der jetzt startenden Sondierungsphasen werden bäuerliche Vertreter
und zivilgesellschaftliche Gruppen in die Konzeptentwicklung und -
implementierung eng einbezogen.
5. Inwieweit haben am Projektplanungsworkshop im Oktober 2012 in Lusaka
mit insgesamt 40 Unternehmens- und GIZ-Vertreterinnen und -Vertretern
aus Deutschland, Äthiopien, Kenia, Nigeria, Mosambik und Sambia auch
Kleinbauern und Kleinbäuerinnen wie auch zivilgesellschaftliche
Vertreterinnen und Vertreter teilgenommen (bitte die Teilnehmer auflisten)?
Teilnehmende waren: Azuri Health Ltd. (Kenia), Kisima Farm Limited (Kenia),
Kevian Kenya Ltd. (Kenia), MEAVA Group – Plantations, Mills, Refineries,
Plastic & Soap Plants (Mosambik), Fruits and Veggies (Nigeria), UAC Foods
(Nigeria), Golden Valley Agricultural Research Trust (Sambia), Zambia
National Farmers Union (Sambia), Zam-Beef (Sambia), Indaba Agricultural Policy
Research Institute (IAPRI), GTAI Deutschland und Südafrika.
Weiterhin waren eingeladen: Hilina Food (Äthiopien), Limbombos Macademia
(Mosambik), Indosmal (Mosambik), UAV Foods (Nigeria).
6. Wie begründet sich der Verzicht auf eine entwicklungspolitische
Bedarfsanalyse im Vorfeld der einzelnen Projekte (Positionspapier der AG
Landwirtschaft & Ernährung des Forums Umwelt und Entwicklung zur
GFP, November 2013)?
Die Aussage trifft nicht zu. Im Rahmen der nationalen landwirtschaftlichen
Entwicklungs- und Investitionspläne bzw. im Rahmen des bestehenden bilateralen
Portfolios war eine Bedarfsanalyse erfolgt. Zudem wurde die Bedarfsanalyse im
Vorfeld des Workshops in Lusaka durch Desk-Studies zum
entwicklungspolitischen Bedarf und Potenzial in Bezug auf
Grundnahrungsmittelwertschöpfungsketten verfeinert. Die Ergebnisse wurden beim Workshop präsentiert und galten
als Ausgangspunkt für die dort identifizierten Ansätze.
Drucksache 18/649 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welchen finanziellen Umfang umfassen die vier in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Projekte, und welche zukünftigen Projekte sind mit
welchem finanziellen Umfang geplant?
8. Wie hoch sind die finanziellen Mittelanteile (absolut und in Prozent) der
jeweiligen Unternehmen, Förderbanken, Verbände und Stiftungen an den
vier Projekten?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Projekte Stiftungen
(Gates & Wal Mart)
BMZ
in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent
BRIA 2,8 0,29
CARI* 13,39 0,55 2,47 0,10
OIA 0,35 0,35
PIA 0,35 0,31
Alle Angaben wurden nach derzeitigem Planungsstand gemacht und sind daher
nur Schätzwerte. Wie in der Antwort zu Frage 9 dargelegt, können die
Unternehmensanteile nicht offengelegt werden. Sie umfassen zwischen knapp dem
Doppelten und dem Dreieinhalbfachen des BMZ-Anteils je nach Vorhaben. Der
öffentliche Anteil wird vollständig über die GIZ-Strukturen abgewickelt. Die
Unternehmen erhalten keine öffentlichen Fördermittel. Die Planung neuer
Vorhaben ist in einem sehr frühen Stadium. Daher können hierzu derzeit keine
Aussagen gemacht werden.
* Korrektur siehe Drucksache 18/1055.
*
9. Welche konkreten Leistungen (sowohl finanzieller Art als auch
Sachleistungen) bringen die jeweiligen Unternehmen, Förderbanken, Verbände
und Stiftungen in die einzelnen Projekte ein, und wie werden diese Gelder
konkret verwendet (bitte Leistungen und Maßnahmen der einzelnen
Akteure detailliert auflisten)?
Diese Angaben sind gemäß den §§ 3 ff. IFG geschützt. Eine Veröffentlichung
nicht vertraulicher Angaben ist derzeit in Arbeit. Die Unternehmen beteiligen
sich sowohl mit finanziellen Beiträgen als auch mit der Lieferung von
Sachleistungen und Beratung an den Vorhaben.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Schulungen von Bäuerinnen
und Bauern seitens der Unternehmen nicht zu Werbezwecken missbraucht
werden?
Die GIZ-Regionalstruktur ist eng in die Durchführung der Schulungen und die
Entwicklung der Curricula eingebunden. Zudem wird ein großer Teil der
Schulungen von unabhängigen dritten Parteien durchgeführt. Bei durch
Firmenpersonal durchgeführten Trainings agieren die Trainer als Vertreter des Projektes
und nicht unter dem Firmen-Branding. Die Inhalte der Trainings werden zuvor
mit einem partizipativ besetzten Gremium abgestimmt und sind nicht auf
Produkte, sondern auf allgemeines technisches und praktisches Wissen ausgerichtet
(safe use, gute Anbaupraktiken, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit etc.). Wenn
Trainings von Firmenpersonal durchgeführt werden, werden diese vom Moderator
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/649(GIZ, Provincial Agricultural Officer oder Leiter des Trainingsinstituts) als
Fachexperte/Gastredner der entsprechenden GFP-Partnerfirma vorgestellt. Die
vorherige Abstimmung der Inhalte erfolgt beispielsweise in den Philippinen
durch ein „Curriculum Working Group & Steering Committee“, jeweils
bestehend aus GIZ, Private Partners und Philippine Government Agencies. Dieses
stellt sicher, dass allgemeines technisches und praktisches Wissen im
Vordergrund steht und firmenspezifische Solutions lediglich als eine mögliche Option
dargestellt werden. So erfolgt die Vorstellung von Produkten auf Demo-Plots
ausschließlich im Vergleich mit anderen Produkten bzw. Methoden.
11. Inwieweit wird Gebrauch von so genannten technischen Paketen (wie
etwa technische Ausrüstung, Saatgut, Dünger oder Pestizide) gemacht?
Falls ja, welche Produkte enthalten die „technischen Pakete“, inwieweit
sind diese Pakete subventioniert, und gegebenenfalls durch wen?
In den Vorhaben werden die Kleinbäuerinnen und -bauern produktneutral
geschult. Zu Demonstrationszwecken werden Inputs und technische Geräte
vorgeführt und miteinander verglichen, so dass die Beurteilung und Wahl bei den
bäuerlichen Betrieben liegt. Sie werden allerdings im Rahmen der Vorhaben
weder verschenkt noch subventioniert.
12. Welche Organisation ist an der Durchführung der Projekte vor Ort in
welcher Region und mit welchen Ansprechpartnern beteiligt?
Die Projekte werden von der GIZ implementiert. Zentraler Ansprechpartner für
alle Vorhaben ist das GIZ-Koordinationsbüro in Eschborn.
CARI: Die Implementierung erfolgt durch die GIZ und die Konsortialpartner
TechnoServe und die John A. Kufuor Foundation im Rahmen eines
Finanzierungsvertrages.
Weitere Partnerschaften: Auf regionaler Ebene ist eine Kooperation mit der
Economic Community of West African States (ECOWAS) vorgesehen. In seinem
Regional Agricultural Investment Program (RAIP) beabsichtigt ECOWAS,
explizit die regionale Reisproduktion und -vermarktung zu fördern. In Burkina
Faso und Ghana wird die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen nationalen
Landwirtschaftsministerium über die bilateralen Landwirtschaftsvorhaben laufen. In
Niger State und auf nationaler Ebene wird das Vorhaben eng mit dem IFAD-
Value-Chain-Development-Programme zusammenarbeiten, einschließlich der
Harmonisierung von Monitoring und Evaluierung der Programme. Die
Implementierung des TZ-Moduls wird über die Program Management Unit (PMU)
koordiniert, welche von der GIZ geleitet wird. Die Consultingfirma TechnoServe
(TNS) und die John A. Kufuor Foundation sind weitere
Implementierungspartner und sind in der PMU vertreten. Weitere Partner sind das internationale
Forschungszentrum AfricaRice und nationale Forschungsinstitutionen, die
Partnership to Cut Hunger and Poverty in Africa sowie die Syngenta Foundation.
BRIA Thailand: Department of Rice (DoR), Department of Agriculture (DoA),
Department of Agricultural Extension (DoAE), Department of Business
Development (DBD), Institute for Small and Medium Enterprise Development of the
Ministry of Industry, International Rice Research Institute (IRRI) Thailand,
Bank for Agriculture and Agricultural Cooperatives (BAAC); Anglo-Thai,
Leica Geosystems, Siam Kubota, Fertilizer Co., Kasetsart University, Kantana
Television, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Ministry of Commerce
(MoC).
Drucksache 18/649 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBRIA Philippinen: Department of Agriculture Agricultural Training Institute
(DA-ATI), Philippine Rice Research Institute (PhilRice), International Rice
Research Institute (IRRI), VDMA.
BRIA Indonesien: GAIN, Indonesian Fortification Coalition (KFI), BioAnalyt,
VDMA.
PIA: bisher CIP (International Potato Center), KARI (Kenia Agricultural
Research Institute), NPCK (National Potato Council of Kenia), National Root Crop
Institute (NRCI) sowie Agricultural Service and Training Center (ASTC) in
Nigeria. Im Falle von PIA wurden die Verhandlungen erneut aufgenommen, so
dass diese Angaben nur vorläufig sind.
OIA: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Ziel ist es, lokale Partner aus der Privatwirtschaft entlang der
Wertschöpfungskette für das Projekt zu gewinnen. Diese werden im Verlauf der Projekte
identifiziert und in die Vorhaben integriert.
13. Wie erfolgt die Auswahl der Bäuerinnen und Bauern im Rahmen des
jeweiligen Projektes?
Welches Alternativangebot wird den Bäuerinnen und Bauern gemacht?
Die Schulungen sind für alle Bäuerinnen und Bauern in den Projektregionen
offen zugänglich und werden möglichst breitenwirksam durchgeführt.
Zielgruppen sind kleinbäuerliche Betriebe. Die Schulungen sind produktunabhängig und
auch nicht auf eine einseitige Form der Betriebsentwicklung ausgerichtet. Sie
betreffen gute Anbaumethoden, Ressourcenschutz, Diversifizierung, eine
betriebswirtschaftliche Grundausbildung und z. T. Aspekte einer gesunden
Ernährung.
14. Wie wurden die Landflächen nach Kenntnis der Bundesregierung vor
Beginn der GFP-Vorhaben konkret genutzt, und in wessen Besitz waren die
Landflächen?
In wessen Besitz befinden sich die Landflächen seit Beginn der GFP-
Vorhaben?
Im Rahmen der GFP-Vorhaben wurden keine Landflächen durch beteiligte
Unternehmen erworben. Dies ist nicht Ziel der Interventionen. Die GFP schließt
dies aus (vgl. Guide to the GFP). Stattdessen sollen vor Ort agierende
Kleinbäuerinnen und -bauern ihre Betriebe in einer für sie optimalen Form
weiterentwickeln.
15. Waren die beteiligten Bäuerinnen und Bauern nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Projektbeginn auf dem Projektland (selbstständig) tätig?
Es handelt sich um eigenständige kleinbäuerliche Betriebe. Im Rahmen der
GFP-Vorhaben wurde und wird kein Projektland erworben.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Einkommen der
Bäuerinnen und Bauern vorher, und wie hoch ist es jetzt?
Die Projekte starten in Kürze. Das Einkommen wird im Rahmen einer Baseline-
Studie erfasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/64917. In welchem Verhältnis sind die Bäuerinnen und Bauern im Rahmen der
vier Projekte beschäftigt?
a) Gibt es Formen von Vertragsanbau?
Wenn ja, wo?
Und wenn ja, wie gestaltet sich der Vertragsanbau genau,
beispielsweise in Bezug auf Anbaumethoden, Sorten und Saatgut?
b) Gibt es Tagelöhnersysteme?
Die Vorhaben starten in Kürze. Daher kann hierzu derzeit keine Aussage
gemacht werden. Ziel der Vorhaben ist es, die beteiligten landwirtschaftlichen
Betriebe darin zu schulen, für sie förderliche Vertragsbeziehungen entlang der
Wertschöpfungskette einzugehen und verschiedene Optionen gegeneinander
abzuwägen.
18. Wie werden die Ergebnisse des Weltagrarberichts (IAASTD), des TAB-
Berichts „Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems“ und des
UNCTAD Trade and Environment Review 2013 („Wake up before it is too
late“), die alle zu einer Stärkung von Kleinbauern mit Low-input-Verfahren
aufrufen, bei den Zielsetzungen der GFP berücksichtigt und in den GFP-
Vorhaben konkret umgesetzt?
Wie aufgezeigt, werden die beteiligten Kleinbäuerinnen und Kleinbauern darin
geschult, ein für sie maßgeschneidertes aber ökonomisch und ökologisch
nachhaltiges Modell zur Entwicklung ihres Betriebes auszuarbeiten. Hierzu zählen
sowohl Entwicklungsmodelle, die mit geringer Nutzung von Inputs auskommen,
als auch solche, die diese stärker in Betracht ziehen. Die Vorhaben im
asiatischen Raum zielen vornehmlich darauf ab, den Einsatz von Inputs zu reduzieren.
In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten
und möglichst gesteigert wird.
19. Inwieweit beinhalten die jeweiligen Projekte auch Zielsetzungen im
Bereich der gesetzlichen und regulativen Rahmenbedingungen vor Ort, und
wenn ja, in welchen Bereichen konkret (bitte nach Projekten auflisten)?
Dies trifft bei OIA, PIA und BRIA nicht zu. Im Fall von CARI verfolgen die
Interventionen im politischen Bereich einen Mehr-Ebenen-Ansatz und zielen
auf die Verbesserung der politischen und rechtlich-ökonomischen
Rahmenbedingungen innerhalb des Reissektors ab. Projektmaßnahmen sollen einen
Beitrag zu einer besseren Ausformulierung und Umsetzung der nationalen Politik
und zur Gestaltung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Ländern
leisten. Die Interventionen umfassen die Analyse von Wertschöpfungsketten und
darauf basierende Politikempfehlungen für den Reissektor. Darüber hinaus wird
in Zusammenarbeit mit der John A. Kufuor Foundation der Dialog zwischen
Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene
gefördert.
20. Welcher Anteil der erwarteten Ernte dient der Versorgung regionaler
Märkte, und welcher Anteil soll in den internationalen Handel fließen?
Der GFP-Ansatz ist, die Produktion, den Handel und die Verarbeitung von
Nahrungsmitteln für den lokalen und regionalen Markt auszubauen. Es geht nicht
um die Förderung des internationalen Handels.
Drucksache 18/649 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welcher Anteil der Ernteprodukte wird vor Ort zu welchen Produkten
weiterverarbeitet?
Wem kommt die Wertschöpfung aus der Weiterverarbeitung zugute?
In der Weiterverarbeitung sind ausschließlich lokale Unternehmen tätig. Daher
wird die gesamte Wertschöpfung vor Ort bleiben.
22. Welche Anbaumethoden sollen in den einzelnen Projekten zum Einsatz
kommen (bitte nach Projekten auflisten)?
Dies wird von den beteiligten Bäuerinnen und Bauern selbst entschieden. Die
GFP-Vorhaben schulen sie darin, eine für sie optimale Wahl zu treffen. Dazu
dienen neben den Schulungen auch die Demo-Plots, auf denen Vergleiche
verschiedener Anbaupraktiken durchgeführt werden.
23. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Anbauprodukte, wie Hybridreis, Ölsaaten und Kartoffeln, der einzelnen Projekte
OIA, PIA, CARI und BRIA bereits zuvor in den jeweiligen Ländern
angebaut, und inwieweit fügen sich diese in die lokalen
Ernährungsgewohnheiten ein (bitte nach Produkt und Land auflisten)?
Reis, Ölsaaten und Kartoffeln wurden von den zu beteiligenden Betrieben in den
jeweiligen Projektregionen bereits vor der Intervention angebaut. Sie sind
zudem für die lokale Ernährung von hoher Bedeutung. Die Bedeutung wird jeweils
in den nationalen landwirtschaftlichen Entwicklungsplänen ausgewiesen. In den
Vorhaben wird nicht einseitig die Nutzung von Hybridsorten beworben. Die
teilnehmenden bäuerlichen Betriebe werden profund über Chancen, Risiken und
Kosten von Hybridsaatgut aufgeklärt. Bei Kartoffeln spielt Hybridsaatgut keine
Rolle.
24. Aus welchem Grund wurde die Verwendung von Hybridreis dem
Anbausystem „System of Rice Intensification“ (SRI) vorgezogen, obwohl SRI
höhere Produktionssteigerungen verspricht und gleichzeitig weniger
Saatgut und Wasser in Anspruch nimmt (Positionspapier der AG Landwirtschaft
& Ernährung des Forums Umwelt und Entwicklung zur GFP, November
2013)?
In den Vorhaben werden nicht einseitig bestimmte Formen der Intensivierung
oder der Nutzung von Saatgut beworben. Die Aussage trifft nicht zu. Bei SRI
handelt es sich um ein festgelegtes Set von Anbaupraktiken. Dies ist prinzipiell
auch mit Hybridreis möglich. SRI ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung.
So besteht ein hoher Unkrautdruck, der die Produktivität negativ beeinflussen
kann bzw. hohe Arbeitsintensität oder den Einsatz von Herbiziden nach sich
zieht. Bei den GFP-Projekten soll unter Berücksichtigung der spezifischen
Ausgangssituation die Produktivität auf nachhaltige Art und Weise erhöht werden.
Dafür ist es wichtig, für verschiedene Lösungsansätze offenzubleiben.
25. Welche Saatgutsorten kommen in den einzelnen Projekten zum Einsatz
(bitte Namen und Hersteller auflisten)?
Wird gentechnisch verändertes Saatgut eingesetzt (wenn ja, bitte Namen
und Hersteller auflisten)?
Gentechnisch verändertes Saatgut wird weder beworben noch angewandt. Die
GFP schließt dies in ihrem Guide aus. Die produktneutralen Trainings sehen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/649nicht den Einsatz spezifischen Saatguts vor. Stattdessen werden die Vor- und
Nachteile unterschiedlicher Sorten neutral aufgezeigt.
26. Welche Pestizide kommen in den einzelnen Projekten zum Einsatz (bitte
Namen und Wirkstoffe auflisten)?
Die produktneutralen Trainings sehen nicht den Einsatz spezifischer
Pflanzenschutzmittel vor, sondern die Qualifizierung darin, eine ökologisch und
ökonomisch nachhaltige und für den Betrieb sinnvolle Form des Pflanzenschutzes zu
wählen. Die Trainings basieren auf den Grundzügen des integrierten
Pflanzenschutzes, der alle Pflanzenschutzmaßnahmen (PSM) einbezieht und dabei
versucht den Einsatz von chemischen PSM auf ein Minimum zu reduzieren bei
gleichzeitiger Optimierung der Produktivität (Schadschwellenprinzip). Bei der
Wahl der PSM werden natürlich besonders Anwender-, Verbraucher- und
Umweltschutz berücksichtigt.
27. Welche Zielgruppe soll von der GFP profitieren, und inwieweit profitieren
die ärmsten Bäuerinnen und Bauern von der Initiative?
Die Zielgruppe sind marktorientierte Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die
nicht ausschließlich subsistenzorientiert arbeiten. Reine Subsistenzlandwirte
werden über andere Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit erreicht.
Die Unterstützung der GFP-Vorhaben aus dem BMZ-Haushalt stellt derzeit
weniger als ein Prozent des BMZ-Budgets zur ländlichen Entwicklung und
Ernährungssicherung dar. Mit dem Beitrag der Unternehmen und der
Kofinanzierung von Stiftungen kommen beträchtliche Mittel zum Einsatz. Zudem
profitieren kleinbäuerliche Betriebe dadurch, dass im Rahmen des GFP-Ansatzes
Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse sowie neue
Beschäftigungsverhältnisse und damit Einkommen im ländlichen Raum geschaffen werden und die
Verfügbarkeit von bezahlbaren Nahrungsmitteln erhöht wird.
28. Welche Art von Monitoring und Erfolgskontrolle ist für die Projekte
vorgesehen, und inwiefern sind Bäuerinnen und Bauern und andere
zivilgesellschaftliche Gruppen dabei involviert?
Ein umfassendes und von den Projekten unabhängiges Monitoring und
Evaluierungssystem ist derzeit in Planung. Wichtige Indikatoren zur Erfolgsmessung
werden der Beitrag der Vorhaben zur quantitativen und qualitativen
Ernährungssicherung, zur Steigerung der Einkommen der Zielgruppe sowie zur höheren
ökologischen Nachhaltigkeit des Anbaus sein.
29. Welche entwicklungspolitischen Wirkungen sollen auf nationaler, Distrikt-
und Haushaltsebene erreicht werden?
30. Ist eine Wirkungsevaluation der Projekte vorgesehen, und wenn ja, anhand
welcher Indikatoren soll der Erfolg der Projekte gemessen werden (bitte
nach Indikatoren auflisten)?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Indikatoren aus der aktuellen Projektplanung:
CARI: Geschlechtsaggregiert wird die Steigerung des Einkommens von
Kleinbauern und -bäuerinnen (Einkommen von unter 2 US-Dollar pro Kopf) und die
ernährungsphysiologisch sinnvolle Diversifizierung der Produktion erfasst.
Drucksache 18/649 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBRIA: Auch bei BRIA wird die Steigerung des Einkommens kleinbäuerlicher
Betriebe erfasst. Zudem wird der Rückgang des Pestizideinsatzes und von
Nachernteverlusten über Indikatoren nachgehalten. Darüber hinaus werden die
Anreicherung von Nahrungsmitteln ausgebaut, das Kontrollsystem gestärkt und
Aufklärungsmaßnahmen zu gesunder Ernährung durchgeführt.
PIA und OIA sind Pilotmaßnahmen, in denen mögliche Interventionen bei
Ölsaaten und Kartoffeln versuchsweise erprobt und entwickelt werden sollen. Ein
umfassendes Wirkungsindikatorenset wird im Rahmen des Übergangs ins
bilaterale Portfolio entwickelt. Das Indikatorenset wird in beiden Fällen derzeit
überarbeitet.
31. Mit welchen Kriterien werden Nachhaltigkeitsaspekte und der Beitrag zur
Ernährungssicherung der regionalen Bevölkerung gemessen?
Siehe die Antwort zu Frage 30.
32. Wie werden die armutsmindernden Wirkungen des Vorhabens erfasst?
Siehe die Antwort zu Frage 30.
33. Inwiefern erfüllen die GFP-Projekte Fair-Trade-Kriterien?
Die GFP-Vorhaben sind nicht exportorientiert. Insofern spielen Fair-Trade-
Kriterien hier keine Rolle. Die umfassenden Nachhaltigkeitskriterien können im
„Guide to the GFP“ nachgelesen werden.
34. Inwiefern stehen die GFP-Projekte im Einklang mit den Leitlinien der
deutschen Entwicklungspolitik, die auf der offiziellen Webpage der GFP
erwähnt werden (bitte jeweils einzeln begründen), wie
a) die Umsetzung des Rechts auf Nahrung,
Die Umsetzung des Rechts auf Nahrung ist zentrales Ziel der GFP-Vorhaben.
Zur Einhaltung des Rechts auf Nahrung haben sich alle beteiligten Unternehmen
mit der Annahme des „Guide to the GFP“ bekannt.
b) der partnerschaftliche Austausch mit der Privatwirtschaft und das
Bündeln von Erfahrung und Wissen,
Dies ist ein elementares Prinzip im Rahmen der Projektimplementierung.
c) die Unterbindung von „Land Grabbing“,
In den GFP-Vorhaben wird kein Land durch die beteiligten Firmen erworben.
Zudem gelten laut GFP-Guide die freiwilligen Leitlinien zur
verantwortungsvollen Landnutzung für alle Vorhaben.
d) das Primat bei der Integration von kleinbäuerlicher Landwirtschaft,
Die kleinbäuerliche Landwirtschaft steht im Zentrum der Vorhaben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/649e) die Gleichberechtigung der Geschlechter,
Bäuerinnen werden in den Beratungsmaßnahmen der GFP besonders adressiert,
um ihrer besonderen Rolle in der Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung
gerecht zu werden. So werden z. B. bei CARI die Einkommenwirkungen
geschlechterdifferenziert erhoben.
f) die Einbettung der Landwirtschafsförderung in eine umfassende
Strategie der Entwicklung des ländlichen Raumes?
Im Rahmen der Vorhaben soll ein Beitrag zur Förderung der Agrar- und
Ernährungswirtschaft entlang spezifischer Wertschöpfungsketten geleistet werden.
Die Landwirtschaftsförderung stellt hierbei einen wichtigen Anteil des
Vorhabens dar. Das Engagement bettet sich in die nationalen Strategien zur ländlichen
Entwicklung ein, zu deren Umsetzung die gesamte Gebergemeinschaft
arbeitsteilig beiträgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]