[Deutscher Bundestag Drucksache 18/676
18. Wahlperiode 27.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/469 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2013)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik (EU =
Europäische Union). Die Militärdoktrin der EU, die Europäische
Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler
(d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu
erzielen. Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese Situationen dienen dann wiederum als Legitimation für eine
Aufrüstung der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten
der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs-
und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen
aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag
nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 29. August Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Februar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/676 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26), vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom
3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache
17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 13. Mai
2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346), vom
26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 19. April 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 24. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384),
vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 7. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache
17/13209), vom 29. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom
21. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und
vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern)
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
Stand 14. Februar 2014
* Darin enthalten sind 15 zivile nichtpolizeiliche deutsche Experten.
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Bundespolizei 0 5 2 0 4 2 5 2 32 1 0 1 2
BKA 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Zoll 0 0 0 0 0 0 6 0 1 0 0 0 0
Länderpolizeien 0 10 3 7 0 0 0 12 66 2 0 5 1
Gesamt 1 15 5 7 4 2 11 30* 99 3 0 6 3
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/676b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind diese tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Stand: 14. Februar 2014
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der
Länder sowie Zollbeamten nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat
zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten liegt
in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN, EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke haben die Missionen derzeit?
Stand: 31. Januar 2014
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im vierten Quartal
2013 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
Mission Einsatzgebiete
UNMIL, Liberia Monrovia (5)
UNMISS, Südsudan Juba, Torit, Rumbek, Aweil (7)
MINUSMA, Mali Bamako (4), Mopti (2)
UNAMID, Darfur El Fasher, Nyala (4)
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo (1)
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo (99)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif (15)
EUMM, Georgien Tiflis, Gori, Mtskheta, Zugdidi (15)
EUCAP Nestor, Dschibuti Dschibuti (3)
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabeasca, Kotovsk, Chisinau, Kurchuhan (11)
EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Westbank (2)
EUBAM Libyen Tripolis (3)
Mission derzeitige Gesamtstärke Polizei/Zoll
UNMIL, Liberia 1 584
UNMISS, Südsudan 1 038
UNAMID, Sudan 4 624
MINUSMA, Mali 954
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 656
EUPOL AFG, Afghanistan 146
EUBAM MD/UA, Moldau/
Ukraine 91
EUPOL COPPS, Paläst.
Gebiete 24
EUMM, Georgien 78
EUCAP Nestor, Dschibuti,
Kenia, Seychellen, Somalia 7
Drucksache 18/676 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeinwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Im Berichtszeitraum ist keine neue internationale Friedensmission mit deutscher
Beteiligung hinzugekommen. Ebenfalls gab es keine Mandatsänderungen bei
den bestehenden Missionen.
Als Reaktion auf den Ausbruch von schweren Auseinandersetzungen im
Südsudan hat der VN-Sicherheitsrat am 24. Dezember 2013 eine temporäre
Aufstockung der Mission UNMISS durch Kräfte aus anderen Friedensmissionen um
5 500 Soldaten auf 12 500 Soldaten und um 423 auf 1 323 Polizisten
beschlossen. Eine Mandatsänderung wurde nicht beschlossen.
e) Wann werden die Missionen voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Aktuell sind keine Veränderungen hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs
der deutschen Beteiligung geplant.
2. An welchen Einsätzen auf der Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) waren deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte im vierten Quartal 2013 bzw. sind sie weiterhin beteiligt
(bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren
bzw. sind dabei jeweils eingesetzt?
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan mit Stand
14. Februar 2014
Gesamt: 130 Beamte, davon 53 Bund (BKA/BPOL) und 77 Länder;
Mission derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2014
UNMISS, Südsudan 15. Juli 2014
UNAMID, Sudan 31. August 2014
MINUSMA, Mali 30. Juni 2014
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Dezember 2014
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 1. Dezember 2015
EULEX, Kosovo 14. Juni 2014
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2014
EUMM, Georgien 14. Dezember 2014
EUCAP Nestor, Dschibuti, Kenia, Seychellen, Somalia 15. Juli 2014
EUAVSEC, Südsudan seit 17. Januar 2014
EUBAM Libyen 21. Mai 2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/676Projekt Saudi-Arabien
Im vierten Quartal 2013 waren insgesamt sieben Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind diese tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
GPPT Afghanistan
Stand: 9. Februar 2014
Saudi-Arabien (gesamtes viertes Quartal 2013)
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke haben die Einsätze derzeit?
German Police Project Teams (GPPT) Afghanistan
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
Projekt Saudi-Arabien (Stand: 11. Februar 2014)
Derzeit sind sechs Beamte der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
saudi-arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im vierten Quartal 2013
neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor
allem bei Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den
bereits bestehenden Einsätzen gegeben?
Es sind keine Einsätze nach § 65 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes
hinzugekommen. Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vierten Quartal 2013 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Im Südsudan kam es Mitte Dezember 2013 zu Kämpfen zwischen Gegnern der
Regierung und regierungsnahen Truppen. Aufgrund dieser Kämpfe wurden
deutsche Staatsangehörige aus dem Südsudan evakuiert. Die Bundesregierung
evakuierte auch Polizeibeamte aus der VN-Mission im Südsudan (UNMISS), da
eine Gefährdung nicht auszuschließen war. Da sich die Kampfhandlungen nicht
gegen die Vereinten Nationen richteten, beschloss die Bundesregierung, die
Polizeibeamten Mitte Januar 2014 wieder in die UNMISS zu entsenden.
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Sicherheit/Administration 36
Akademie 14
Flughafen 7
IPCB-S 3
Mazar-e Sharif Sicherheit/Administration 42
Mentoring PTC 23
Flughafen 5
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
Riad Administration 5
Drucksache 18/676 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch die Europäische Union evakuierte die Angehörigen der Mission für
Luftsicherheit in Südsudan (EUAVSEC) nach Ausbruch der Kämpfe; unter diesen
befand sich ein deutscher Polizeibeamter. Da diese Mission am 17. Januar 2014
eingestellt wurde, erfolgte keine erneute Entsendung des Personals nach Juba.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts verlaufen
seit der zweiten Jahreshälfte 2012 weniger dynamisch als unmittelbar nach ihrer
Wiederaufnahme Ende 2011. Der Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung
erweist sich als weiterhin schwierig. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird
durch die Bundesregierung als niedrig eingeschätzt.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der
Professionalisierung der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land an funktionierende afghanische Institutionen zu übertragen
(Transition). Mit der Verkündung der fünften und letzten Tranche der Transition
am 18. Juni 2013 durch den afghanischen Staatspräsidenten ist dieser Prozess
nun im gesamten Land eingeleitet. Bis Ende 2014 werden die afghanischen
Sicherheitskräfte allein die Verantwortung für die Sicherheit im Land
übernehmen. Bis dahin können sie in ausgewählten Bereichen (Nachrichtengewinnung,
Lufttransport, Luftnahunterstützung, medizinische Hilfe) noch auf die
Unterstützung der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppen (ISAF –
International Security Assistance Force) zählen.
Die aktuelle Stärke der ANSF (Afghan National Security Forces) beträgt mehr
als 350 000 Soldaten und Polizisten. Ihr quantitativer Aufbau wurde 2013 fast
abgeschlossen. Der Aufbau der Sicherheitskräfte verläuft damit weiter nach
Plan.
Die afghanischen Streitkräfte haben im Jahr 2013 zum ersten Mal ihren eigenen
Operationsplan erstellt, den sie nun erfolgreich ausführen. Dieser Erfolg
manifestiert sich auch darin, dass die RFK (regierungsfeindlichen Kräfte) ihre
mutmaßlichen operativen Ziele in Afghanistan insgesamt nicht erreichen konnten.
Die ANSF wirken in der gesamten Fläche, konzentrieren sich jedoch auf die
urbanen Zentren und auf den Raum entlang der bedeutsamen
Hauptverkehrsachsen.
Die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL
Afghanistan) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam unterstützen die hierfür
notwendige Professionalisierung der afghanischen Polizei auf vielfältige Weise.
Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt weiter angespannt. Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum hat sie sich regional verschlechtert. Nennenswerte
Geländegewinne für die regierungsfeindlichen Kräfte gibt es derzeit nicht.
Schwerpunkte der Kämpfe zwischen den RFK und den ANSF liegen im Süden und
Osten des Landes. Im Regionalkommando Nord sind der Baghlan-Korridor und die
Provinz Faryab mit dem schwierigen Distrikt Ghormach zu nennen. In der
Mehrzahl der Nordprovinzen herrscht eine überwiegend oder zumindest
ausreichend kontrollierbare Sicherheitslage.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/676In Kabul ist die Sicherheitslage durch die ANSF trotz einzelner
medienwirksamer Anschläge unverändert mindestens überwiegend kontrollierbar. Die ANSF
und die afghanische Regierung sind bei der Bevölkerung präsent und in der
Lage, die Mehrzahl der geplanten Anschläge zu verhindern. Wirtschaftlich
boomt Kabul mit einer für afghanische Verhältnisse sehr guten Infrastruktur und
Wirtschaft. Die RFK haben in der Kabuler Bevölkerung kaum Unterstützer und
können nur verdeckt in kleinen Gruppen agieren.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings
bleibt die Lage im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes trotz der am
29. April 2013 zwischen Serbien und Kosovo im von der EU vermittelten
politischen Dialog geschlossenen Normalisierungsvereinbarung und der Fortschritte
bei ihrer Umsetzung angespannt. Augenscheinlich wurde dies zuletzt, als am
16. Januar 2014 ein bei den Kommunalwahlen im November/Dezember 2013
neu gewähltes Mitglied des Gemeinderats in Mitrovica-Nord (kosovo-serbische
Partei SLS) durch Schüsse getötet wurde. Die Hintergründe der Tat sind noch
nicht bekannt. Bei einem Anschlag auf einen EULEX-Konvoi im Norden
Kosovos ist am 19. September 2013 ein litauischer Angehöriger der Mission EULEX
zu Tode gekommen. Im Juli 2013 war ein EULEX-Fahrzeug mit einem
Molotowcocktail angegriffen worden, nachdem EULEX im Norden Kosovos in den
vorangegangenen Tagen vier serbische Volkszugehörige verhaftet hatte.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hat sich nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Wegen der hohen
Arbeitslosigkeit, der sich weiterhin in Lagern in Liberia aufhaltenden
Flüchtlinge aus dem benachbarten Côte dʼIvoire sowie des noch nicht abgeschlossenen
nationalen Versöhnungsprozesses besteht weiterhin ein Frustrations- und
Konfliktpotenzial.
Das Mandat von UNMIL wurde im September 2013 um ein Jahr bis Ende
September 2014 verlängert. Dabei soll die militärische Komponente reduziert
werden (Verringerung bis Juli 2015 auf eine Gesamtpersonalstärke von 3 750). Die
Personalobergrenze der polizeilichen Komponente wird auf 1 795 Mann
festgelegt. Die Frage einer weiteren Verlängerung des Mandats von UNMIL wird nach
dem nächsten Bericht des VN-Generalsekretärs, der für den 15. August 2014
erwartet wird, im VN-Sicherheitsrat behandelt.
UNMIL führt auch die Planung der Übertragung der Sicherheitsverantwortung
auf nationale Kräfte durch. Die Liberian National Police (LNP) plant bis zum
Abzug von UNMIL einen Aufwuchs der Polizeikräfte auf 8 000 Mann.
UNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Nach anhaltenden
grenzübergreifenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der südsudanesischen und
sudanesischen Armee einschließlich Bombardierungen der sudanesischen
Luftstreitkräfte in verschiedenen Regionen der Grenze bis April 2012 ist im Rahmen
eines Waffenstillstands infolge der VN-Resolution 2046 (2012) die
Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im Norden Südsudans
ruhig. Sudan und Südsudan haben am 27. September 2012 in Addis Abeba eine
Verhandlungslösung für die noch offenen Fragen des Friedensprozesses erreicht.
Drucksache 18/676 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSeit Mitte Dezember 2013 war es in Südsudan zu schweren kämpferischen
Auseinandersetzungen infolge eines bereits länger schwelenden Machtkampfes
zwischen dem Präsidenten Salva Kiir und dem ehemaligen Vizepräsidenten Riek
Machar Teny-Dhurgon gekommen. Wichtige politische
Führungspersönlichkeiten wurden verhaftet und u. a. des Hochverrats bezichtigt. Die Kämpfe breiteten
sich von der Hauptstadt in weitere Landesteile aus, v. a. nach Jonglei und in die
nördlichen Ölregionen Unity und Upper Nile; ca. 740 000 Binnenflüchtlinge
und ca. 130 000 Flüchtlinge in angrenzenden Länder.
Friedensverhandlungen unter dem Schirm der IGAD (Intergovernmental
Authority on Development) in Addis Abeba stocken. Der von den Vermittlern aus
Äthiopien, Kenia und Sudan am 23. Januar 2014 erreichte Waffenstillstand
wurde am 17. Februar 2014 durch einen Angriff der Rebellen auf die Stadt
Malakal gebrochen, die Gründe hierfür sind bisher ungeklärt. In der nach wie vor
strittigen Frage der Freilassung inhaftierter Politiker wurde inzwischen sieben
Inhaftierten die Ausreise nach Kenia ermöglicht; die verbleibenden vier sollen
wegen Hochverrats angeklagt werden. Am 24. Dezember 2013 beschloss der
VN-Sicherheitsrat eine temporäre Aufstockung der VN-Mission UNMISS
durch Kräfte aus anderen Friedensmissionen um 5 500 Soldaten auf 12 500
Soldaten und um 423 auf 1 323 Polizisten. Die Mission EUAVSEC wurde am
17. Januar 2014 beendet.
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur ist nach wie vor volatil. Die Umsetzung des unter katarischer
Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur
zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem Zusammenschluss von
Rebellengruppen Liberation and Justice Movement (LJM) geht voran. Die
Rebellengruppe Sudan Liberation Army (SLA) verweigert nach wie vor die
Teilnahme an den Friedensgesprächen und hat sich mit Rebellen in Südkordofan
und Blue Nile zur Sudan Revolutionary Front zusammengeschlossen. Teile des
Justice and Equality Movement (JEM) haben am 10. Februar 2013 in Doha unter
katarischer Vermittlung mit der sudanesischen Regierung ein
Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet und sind am 7. April 2013 dem Doha-
Friedensabkommen beigetreten. Eine Konferenz zur Förderung des Wiederaufbaus von Darfur
wurde vom 7. bis 8. April 2013 in Doha (Katar) erfolgreich abgehalten. Die
2013 immer wieder aufflammenden bewaffneten Auseinandersetzungen
zwischen Regierungstruppen und friedensunwilligen Rebellen haben zum
Jahresbeginn 2014 wieder abgenommen. Sie erschweren weiterhin die humanitäre Lage
der Bevölkerung in Darfur. Kriminalität und ethnische Auseinandersetzungen
zwischen Stämmen haben 2013 zahlreiche Todesopfer gefordert. Es hat
wiederholt Überfälle auf UNAMID-Truppen gegeben. Der neue Leiter der Mission,
Mohamed Ibn Chambas, hat die nach wie vor friedensunwilligen Rebellenführer
zu Vermittlungsgesprächen in Kampala (Uganda) und Arusha (Tansania)
getroffen. Der VN-Sicherheitsrat hat am 30. Juli 2013 mit Resolution 2113 (2013) das
Mandat von UNAMID für weitere 13 Monate bis zum 31. August 2014
verlängert.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage im Westjordanland blieb im Berichtszeitraum angespannt.
Im Jahr 2013 wurden 27 Palästinenser von israelischen Sicherheitskräften
getötet (2012: acht Opfer) und fünf Israelis verloren ihr Leben durch
palästinensische Einzeltäter (2012: sieben Opfer). Gewalttätige Siedler beschädigen
regelmäßig palästinensische Olivenhaine, verunstalten Moscheen oder beschädigen
parkende Autos. Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich
Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der
israelischen Präsenz sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/676prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer
Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den
palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische
Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt
weiterhin eine Reisewarnung. Die Zahl der zivilen Opfer im Gazastreifen und im
Süden Israels erreichte in den zwölf Monaten nach der Ausrufung der von
Ägypten ausgehandelten Waffenruhe am 21. November 2012 den tiefsten Wert seit
Beginn der zweiten Intifada im September 2000. Seit Ende 2013 kommt es
wieder vermehrt zum Mörsergranaten- und Raketenbeschuss vom Gazastreifen auf
Israel sowie zu israelischen Artillerie- und Luftangriffen gegen Ziele in Gaza,
nachdem ein israelischer Staatsangehöriger bei Reparaturarbeiten an der
Grenzanlage durch Schüsse aus dem Gazastreifen getötet worden war. Dabei kam im
Dezember 2013 ein dreijähriges Mädchen ums Leben. Seit Anfang des Jahres
wurden durch israelische Angriffe vier Personen teilweise gezielt getötet und
über 40 Menschen verwundet. Radikale palästinensische Gruppierungen
feuerten im selben Zeitraum bereits 33 Raketen auf Israel ab (2013: insgesamt 41).
Zudem entdeckten israelische Streitkräfte im Oktober 2013 einen
Angriffstunnel aus Gaza nach Israel.
Ägypten ging nach der Ablösung des Staatspräsidenten Mohammed Mursi
entschlossen gegen die Schmuggeltunnel der Hamas nach Gaza vor. Über 90
Prozent der Anlagen sollen heute unbrauchbar sein. Dadurch erfuhr neben dem
Zustrom von Waffen auch der Import von unversteuertem Treibstoff und
Baumaterialien einen deutlichen Rückgang. In der Folge musste das einzige Kraftwerk
Gazas vom 1. bis 14. November 2013 und erneut vom 27. bis 28. Dezember
2013 den Betrieb einstellen. Offiziell ist der Grenzübergang Rafah seit dem
4. Juli 2013 geschlossen, auch wenn er de facto unregelmäßig stundenweise
geöffnet wird.
Im Rahmen der Waffenruhe und im Zusammenhang mit den seit Juli 2013
laufenden Friedensgesprächen zwischen Israel und den Palästinensern ergriff Israel
eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die vor allem der Wirtschaft in Gaza
zugutekommen sollten, mittlerweile jedoch teilweise wieder rückgängig gemacht
wurden. Israel hat die Fischereizone von drei auf sechs Seemeilen erweitert, die
Sperrzone am Grenzzaun von 300 auf 100 Meter verkleinert und vorübergehend
Importe von privatem Baumaterial und Schwerlastfahrzeugen ermöglicht.
EUMM (Georgien)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das sicherheitspolitische Risiko wird vom
Europäischen Auswärtigen Dienst derzeit generell als niedrig eingestuft, in der
Region entlang den Verwaltungslinien zu Südossetien und Abchasien als mittel.
Russische Grenztruppen setzen den Ausbau von Grenzanlagen zur Reduzierung
und besseren Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an diesen Linien fort.
Nach wie vor kommt es zu vereinzelten Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Südossetien, vor allem wenn Zivilpersonen die
Verwaltungsgrenze queren. In manchen Fällen werden Zivilisten kurzzeitig
festgenommen.
EUCAP Nestor (Dschibuti, Kenia, Seychellen)
Die politische Lage in Dschibuti und auf den Seychellen ist unverändert stabil.
In Kenia kam es zu Anschlägen der terroristisch agierenden al-Shabaab in
Nairobi und Mombasa.
EUBAM Libyen
Die politische Lage in Libyen ist zunehmend instabil. Am 26. Juli 2013 wurde
der Rechtsanwalt und politische Aktivist Abdulsalam al-Musmari – einer der
„Väter“ des libyschen Aufstands gegen Muammar al-Gaddafi – in Bengasi von
Drucksache 18/676 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeunbekannten Tätern ermordet. Die Ermordung Abdulsalam al-Musmaris führte
in mehreren Städten zu überwiegend friedlichen Demonstrationen, die sich zu
allgemeinen Unmutsbekundungen gegen die Regierung und das
Übergangsparlament aufgrund des aktuellen Stillstands der Politik und mangelnder
Fortschritte bei der Sicherheitslage richteten.
In der Bevölkerung herrscht eine weit verbreitete Frustration, jedoch gibt es im
politischen Spektrum einschließlich der Moslembruderschaft keinen
erkennbaren politischen Plan zum Machtwechsel. Premierminister Ali Seidan wird
wohl vorerst von allen Seiten geduldet. Landesweit üben an vielen Orten
ehemalige revolutionäre Brigaden Ordnungsfunktionen aus, es besteht kein staatliches
Gewaltmonopol. Zentrale Befehlsstrukturen sind nur in Ansätzen vorhanden.
MINUSMA (Mali)
Die politische Lage in Mali ist weitgehend stabil. Nach der Abhaltung freier und
fairer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im zweiten Halbjahr 2013 sowie
der Bildung einer legitimen Regierung ist der Prozess der Rückkehr zur
verfassungsmäßigen Ordnung formal abgeschlossen. Der Staatspräsident Ibrahim
Boubacar Keïta und der Ministerpräsident Oumar Tatam Ly können sich im
Parlament auf eine Mehrheit von 115 (von insgesamt 147) Sitzen stützen.
Die im Rahmen des nationalen Dialog- und Versöhnungsprozesses begonnenen,
zurzeit informell geführten Gespräche zwischen der malischen Regierung und
Vertretern der Tuareg (sowie anderer Volksgruppen im Norden Malis) über die
künftige Stellung Nordmalis im malischen Staatsverband verlaufen schleppend.
Nach Vermittlungsgesprächen mit MINUSMA haben sich die Vertreter der
Tuareg jedoch zur Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der malischen
Regierung bereit erklärt. Sie sind prinzipiell bereit, die territoriale Integrität Malis
anzuerkennen, fordern aber im Gegenzug mehr Dezentralisierung und autonome
Rechte für den Norden Malis.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist unverändert zum dritten Quartal
2013.
Die Gesamtbewertung der ersten elf Monate des Jahres 2013 für Afghanistan
wurde in den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zu Afghanistan
aufgenommen. Diese Bewertung basiert auf der Grundlage einer ressortübergreifend
erarbeiteten Bewertungsmethodik.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA
halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
-orte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Das BKA hat aktuell 67 Verbindungsbeamte an 54 Standorten in 52 Staaten
eingesetzt.
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Oman Maskat 1
Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1
Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1
Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-City 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/676Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind
aktuell fünf Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort
weiterhin je ein Verbindungsbeamter der Bundespolizei, des Zolls und der
Landespolizei Baden-Württemberg sowie zwei Vertreterinnen der Landespolizei
Nordrhein-Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet
sind.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Aktuell sind 39 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei gemäß
nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Brasilien Brasilia 1 Mexiko Mexiko-City 1
Brasilien Sao Paulo 1 Nigeria Lagos 1
Bulgarien Sofia 1 Peru Lima 1
China Peking 2 Polen Warschau 2
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo 1
Portugal Lissabon 1
Frankreich Paris 2 Rumänien Bukarest 2
Ghana Accra 1 Russische Föderation Moskau 2
Griechenland Athen 1 Saudi Arabien Riad 1
Großbritannien London 2 Schweden Stockholm 1
Indien Neu Delhi 1 Serbien Belgrad 1
Indonesien Jakarta 1 Spanien Madrid 2
Italien Rom 2 Südafrika Pretoria 1
Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2
Kasachstan Astana 1 Tunesien Tunis 1
Kenia Nairobi 2 Tschechische Republik Prag 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1
Kroatien Zagreb 1 Ukraine Kiew 1
Lettland Riga 1 USA Washington 2
Libanon Beirut 1 Usbekistan Taschkent 1
Libyen Tripolis 1 Venezuela Caracas 1
Marokko Rabat 1 Vereinigte Arabische
Emirate Abu Dhabi 1
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 2
Algerien Algier 1
China Hongkong 1
China Kanton/Guangzhou 1
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Drucksache 18/676 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand 12. Februar 2014 sind 18 PVB der Bundespolizei gemäß
nachfolgender Übersicht als Sicherheitsbeamte im Einsatz.
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand 12. Februar 2014 sind 19 PVB der Bundespolizei gemäß
nachfolgender Übersicht als Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte in 19 Ländern im
Einsatz.
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 2
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 3
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 1
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1
Nigeria, Lagos 1 Usbekistan, Taschkent 1
USA, Washington D. C. 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Pakistan, Karachi 1 Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 1 Kosovo 1
Niederlande 1 Serbien 1
Tunesien 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Land Einsatzort Anzahl
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/676d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzländer und -orte
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Mit Stand 11. Februar 2014 sind sechs PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw.
Berater im Einsatz.
e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates vom
19. Februar 2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten
für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen
Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für
Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte
eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten
nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (ILO: International Liaison Officer) gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland,
Serbien, Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Albanien, Republik
Mazedonien, Montenegro, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland nehmen nicht an ILO-Netzwerken gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 377/2004 teil, da deren Einsatzgebiet sich auf EU-
Mitgliedstaaten beschränkt.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vierten Quartal 2013 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
Ukraine 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 China 1
Litauen 1
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Frankreich Flughafen Paris CDG 1 Bilateral
Land Anzahl Land Anzahl
Drucksache 18/676 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im vierten Quartal 2013 zehn
Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
c) die im Rahmen von Operationen deutsches Gerät aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Im vierten Quartal 2013 befanden sich keine Einsatzmittel der Bundespolizei
aus dem technischen Zentralregister von FRONTEX „Techniqual Equipment
Pool“ und daher auch kein Personal der Bundespolizei zu deren Bedienung im
Einsatz.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen durchführen, die ohne erforderliche Einreise- oder
Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Es wurden keine PVB zum Screening eingesetzt.
e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, den teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und dem
deutschen Kostenanteil auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 2
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 1
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Poseidon Land 18
FRONTEX Joint Operation Jupiter 2
FRONTEX Joint Operation Hermes 1
FRONTEX Joint Operation Aeneas 1
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende
EU-Staaten
Eingesetzte Escorts
(deutsche
Polizeivollzugsbeamte)
1. 08.10.2013 Kosovo Schweden, Österreich,
Ungarn, Norwegen,
Finnland, Frankreich 11
2. 17.10.2013 Nigeria Niederlande, Bulgarien,
Slowenien, Spanien 3
3. 19.11.2013 Serbien Schweden 37
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/676Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es vonseiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war Inhalt dieser Meldungen?
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt
215 schriftliche Erkenntnismitteilungen statistisch erfasst und aufgabenbezogen
bearbeitet. Bei den Inhalten dieser Meldungen handelte es sich um die
Übermittlung von grenzpolizeilichen Erkenntnissen der Grenzpolizeilichen
Unterstützungsbeamten Ausland.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die so genannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vierten Quartal 2013 teilgenommen?
4. 20.11.2013 Nigeria Österreich, Griechenland,
Bulgarien, Dänemark 6
5. 22.11.2013 Pakistan Spanien, Ungarn,
Norwegen, Polen,
Finnland, Rumänien,
Griechenland, Frankreich,
Belgien, Bulgarien 3
6. 29.11.2013 Ukraine und Georgien Spanien, Frankreich,
Griechenland, Portugal,
Schweiz, Schweden 3
7. 04.12.2013 Kongo (Demokratische Republik) Belgien 6
Land Ort Anzahl Tätigkeit
Griechenland Grenzübergang Kipi 1 Advanced-level Document Officer
Ungarn Grenzübergang Röszke 4 First Line Officer
Ungarn Grenzübergang Tompa 3 First Line Officer
Polen Grenzübergang Terespol 3 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Nova Sela 1 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Bajakovo 1 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Karasovici 1 First Line Officer
Italien Flughafen Rom 1 Second Line Airport officer
Finnland Flughafen Helsinki 1 Second Line Airport officer
Belgien Flughafen Brüssel 1 Second Line Airport officer
Spanien Flughafen Barcelona 1 Second Line Airport officer
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende
EU-Staaten
Eingesetzte Escorts
(deutsche
Polizeivollzugsbeamte)
Drucksache 18/676 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen
Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Beim Fußballspiel FC Basel vs. FC Schalke 04 am 1. Oktober 2013 in Basel
(Schweiz) erfolgte die Unterstützung der Polizei im Kanton Basel-Stadt gemäß
§ 8 BPolG durch die 4. Einsatzhundertschaft der Bundespolizeiabteilung Bad
Düben in der Zeit von 21:53 Uhr am 1. Oktober 2013 bis 00:55 Uhr am 2.
Oktober 2013.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Im Vorfeld des Spiels kam es in Basel zu Ausschreitungen. Daraufhin bat die
Schweiz um Unterstützung durch eine Einsatzhundertschaft aus Deutschland.
Dem wurde mit Genehmigung durch Bundespolizeipräsidium (BPOLP) und
Bundesministerium des Innern (BMI) entsprochen. Die 4. Einsatzhundertschaft
der Bundespolizeiabteilung Bad Düben wurde mit dem Auftrag zur
Unterstützung der Polizei im Kanton Basel-Stadt zur Fantrennung nach Spielende um
21:20 Uhr vom Grenzübergang an der Bundesautobahn Weil am Rhein in
Richtung Basel in Marsch gesetzt.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
Die Gesamtstärke der 4. Einsatzhundertschaft betrug 111 PVB.
d) Von wem gingen die Ersuchen aus?
Das Ersuchen wurde von der Kantonspolizei Basel-Stadt mit E-Mail vom 1.
Oktober 2013, 20:02 Uhr, über die Bundespolizeidirektion Stuttgart an das
Bundespolizeipräsidium gestellt.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Die 4. Einsatzhundertschaft errichtete nach Spielende im näheren Umfeld des
Baseler Fußballstadions mit schweizerischen Polizisten zur Fanlenkung/-leitung
eine Absperrkette. Die gemeinsame Präsenz der Sicherheitskräfte führte zu
einem störungsfreien Abstrom der Zuschauer. Es wurden von deutschen
Polizeibeamten keine Eingriffsmaßnahmen vorgenommen. Zur Koordinierung aller
bilateralen Maßnahmen wurde ein Verbindungsbeamter der Schweiz zur
Verfügung gestellt.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Die eingesetzten Polizeibeamten der 4. Einsatzhundertschaft waren mit
dienstlich gelieferter Körperschutzausstattung, Einsatzhelm, Stahlhandfesseln,
Dienstpistole P 30, Reizstoffsprühgerät 3, Einsatzmehrzweckstock bzw. EKA in
Mannausstattung ausgerüstet. Es wurden 23 Halbgruppenfahrzeuge, ein
Bearbeitungsfahrzeug, ein Befehlskraftwagen sowie ein Krankentransportwagen
eingesetzt.
Weiterer Einsatz im Kontext zur Frage 8:
Im Zeitraum vom 8. bis zum 23. November 2013 haben Polizeivollzugsbeamte
der Bundespolizei den Grenzschutz der Republik Polen bei der befristeten
Wiedereinführung von Kontrollen an der Binnengrenze in Anwendung des
deutschpolnischen Polizeivertrags unterstützt. Sie waren als Ansprechpartner der Bun-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/676despolizei an Kontrollstellen an der deutsch-polnischen Grenze auf polnischem
Hoheitsgebiet tätig. Hoheitliche Tätigkeiten wurden nicht von ihnen
wahrgenommen.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vierten Quartal 2013
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
Bundeskriminalamt
Ausbildungsmaßnahmen, die das BKA im vierten Quartal 2013 zu Gunsten
ausländischer Sicherheitskräfte realisiert hat:
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Afghanistan Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10.2013 01.11.2013 0602 68789 1 846,82 €
Afrikanische
Union
Multinationaler
Lehrgang
Operative Analyse 23.09.2013 01.10.2013 0602 68789 46 763,68 €
Afrikanische
Union
Multinationaler
Lehrgang
Operative Analyse 04.11.2013 12.11.2013 0602 68789 41 648,82 €
Albanien Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10.2013 07.11.2013 0602 68789 901,16 €
Algerien Arbeitsbesuch OK-Drogenbekämpfung 08.10.2013 09.10.2013 0602 68789 887,33 €
Bolivien Stipendiat Sprachausbildung für
ehem. Stipendiaten
01.01. 2013 20.12.2013 0602 68789 54,34 €
Bosnien und
Herzegowina
Arbeitsbesuch Observationstechniken 07.10. 2013 11.10.2013 0602 68789 4 890,04 €
Brasilien Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 06.11.2013 0602 68789 2 043,10 €
Brasilien Lehrgang Expertenaustausch mit
SEK Hannover
28.10. 2013 15.11.2013 0602 68789 8 649,80 €
Chile Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 2 170,38 €
China Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 6 782,49 €
China Arbeitsbesuch Konsultationen
Terrorismus/Extremismus
18.11. 2013 21.11.2013 0602 68789 1 278,00 €
China Arbeitsbesuch Informationsbesuch zu
Möglichkeiten des
Austauschs von Studierenden
und Dozenten sowie
Formen der polizeilichen
Fortbildung
09.12. 2013 16.12.2013 Selbstzahler Selbstzahler
Costa Rica Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 08.11.2013 0602 68789 2 341,94 €
Ecuador Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 1 180,80 €
Ecuador Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 8 465,62 €
Ecuador Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 08.11.2013 0602 68789 1 699,86 €
Ecuador Multinationaler
Lehrgang
Workshop RG-
Kriminalität mit COL ECU VEN
PAN MEX
18.11. 2013 22.11.2013 BKA s. Panama
Ghana Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 07.11.2013 0602 68789 1 558,85 €
Ghana
Diensthundewesen
Ausbilder im
Diensthundewesen
25.08. 2013 30.11.2013 0602 68789 12 287,84 €
Ghana Arbeitsbesuch Evaluierung Operative
Technik
18.11. 2013 22.11.2013 0602 68789 3 604,63 €
Indonesien Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 1 645,65 €
Indonesien Arbeitsbesuch Informationsbesuch INP 04.11. 2013 07.11.2013 0610 68701 363,62 €
Indonesien Arbeitsbesuch Vorbereitungsgespräch
Bedarfserhebungsreise
Senior-Expert
04.11. 2013 04.11.2013 0610 68701 699,18 €
Drucksache 18/676 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIrak Lehrgang Mentorenseminar für
Entschärfer
05.10. 2013 12.10.2013 0602 68789 26 490,67 €
Irak Lehrgang EUJUST LEX
Todesermittlungen
28.10. 2013 08.11.2013 AA 62 449,98 €
Jordanien Arbeitsbesuch Aufbau Internationale
Abteilung (Beratung II)
31.10. 2013 06.12.2013 0610 68701 16,00 €
Jordanien Lehrgang Verhandlungen bei
Geiselnahmen u. Entführungen
24.11. 2013 28.11.2013 0602 68789 4 454,26 €
Jordanien Arbeitsbesuch Informationsbesuch BKA,
DHPol, PP München
31.10. 2013 03.11.2013 0610 68701 3 778,77 €
Kasachstan Arbeitsbesuch Internetrecherche,
Verhinderung der Ausreise von
Gefährdern, Erkennung
von Finanzströmen
16.10. 2013 17.10.2013 0602 68789 6 891,70 €
Kenia Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07 2013 20.12.2013 0602 68789 6 895,16 €
Kenia Multinationaler
Lehrgang
Ermittlungen bei Spreng-
und Branddelikten mit
RWA TZA
30.09. 2013 11.10.2013 0602 68789 18 638,87 €
Kenia Lehrgang Terrorismusbekämpfung 22.10. 2013 26.10.2013 0602 68789 6 579,47 €
Kolumbien Lehrgang Beweissicherung i. Z. m.
RG-Delikten
18.11.2013 29.11.2013 0602 68789 21 137,83 €
Kolumbien Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 08.11.2013 0602 68789 810,53 €
Kolumbien Arbeitsbesuch Hospitation
Schmauchspurennachweis
19.11. 2013 21.11.2013 0610 68701 1 000,00 €
Kolumbien Lehrgang Fortführung Beschulung
VE-Dienststelle
28.10. 2013 01.11.2013 0610 68701 13 398,56 €
Kolumbien Multinationaler
Lehrgang
Workshop RG-
Kriminalität mit COL ECU VEN
PAN MEX
18.11. 2013 22.11.2013 0610 68701 s. Panama
Kroatien Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 1 255,11 €
Libanon Arbeitsbesuch Informationsaustausch
RG-Bekämpfung
07.12. 2013 14.12.2013 0602 68789 5 123,97 €
Libyen Lehrgang RG-Kriminalität als
Erscheinungsform der OK
13.12. 2013 20.12.2013 0602 68789 1 807,02 €
Libyen Lehrgang Polizeitaktische
Kommunikation (PTK)
02.11. 2013 08.11.2013 0602 68789 9 961,98 €
Libyen Lehrgang Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
08.11. 2013 14.11.2013 0602 68789 9 744,81 €
Marokko Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 6 241,58 €
Marokko Lehrgang Tatortarbeit an
Explosionstatorten
21.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 8 749,65 €
Marokko Lehrgang Identifizierung von
Katastrophenopfern
11.11. 2013 15.11.2013 0602 68789 12 362,59 €
Marokko Arbeitsbesuch Workshop
Terrorismusbekämpfung
11.12. 2013 14.12.2013 0602 68789 4 641,54 €
Marokko Lehrgang Phantombilderstellung
(Aufbau)
07.10. 2013 11.10.2013 0602 68789 1 619,65 €
Marokko Arbeitsbesuch Teilnahme der DGSN am
Bomb Symposium
03.12. 2013 05.12.2013 0602 68789 445,52 €
Marokko Arbeitsbesuch Polizeischulen in DEU 28.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 1 511,73 €
Marokko Arbeitsbesuch Bedarfserhebungsreise
IK24 nach MAR und MRT
30.11. 2013 06.12.2013 0602 68789 23 728,30 €
Mauretanien Arbeitsbesuch Polizeischulen in DEU 28.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 4 354,77 €
Mauretanien Arbeitsbesuch Bedarfserhebungsreise
IK24 nach MAR und MRT
30.11. 2013 06.12.2013 0602 68789 s. Marokko
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/676Mexiko Multinationaler
Lehrgang
Workshop RG-
Kriminalität mit COL ECU VEN
PAN MEX
18.11. 2013 22.11.2013 0610 68701 s. Panama
Moldau Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 09.11.2013 0602 68789 1 384,60 €
Moldau Arbeitsbesuch Kurzzeithospitation bei
SO21
18.11. 2013 24.11.2013 0610 68701 1 579,53 €
Nigeria Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 7 478,12 €
Nigeria
Diensthundewesen
Ausbilder im
Diensthundewesen
28.08. 2013 30.11.2013 0602 68789 8 500,00 €
Nigeria Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 07.11.2013 0602 68789 1 514,06 €
Nigeria Lehrgang Beweissicherung i. Z. m.
RG-Delikten
02.12. 2013 13.12.2013 0602 68789 30 273,59 €
Nigeria Arbeitsbesuch Informationsaustausch
Piraterie
04.11. 2013 08.11.2013 0602 68789 10 485,93 €
Oman Lehrgang Verhandlungen bei
Geiselnahmen u. Entführungen
(Grundlehrgang + Aufbau)
29.09. 2013 10.10.2013 0602 68789 3 796,30 €
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 7 596,26 €
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Lehrgang AFIS: Einsatz Mentor 08.03. 2013 08.11.2013 0602 68789 22 624,62 €
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Lehrgang Objektschutz (i. Z. m. der
BPOL)
31.08. 2013 11.10.2013 AA Abrechnung
BPol
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Lehrgang AFIS: Einsatz eines
Mentors, III. Abschnitt
18.03. 2013 08.11.2013 AA 29 213,89 €
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Lehrgang Tatortlehrgang 26.10. 2013 06.11.2013 AA 30 553,18 €
Palästinensische
Autonomie
gebiete
Arbeitsbesuch AFIS: Garantie Hard- und
Software
16.03. 2013 10.10.2013 AA 5 038,48 €
Panama Multinationaler
Lehrgang
Workshop RG-
Kriminalität mit COL ECU VEN
PAN MEX
18.11. 2013 22.11.2013 0602 68789 17 843,56 €
Paraguay Lehrgang Beweissicherung i. Z. m.
RG-Delikten
21.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 16 446,35 €
Peru Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 658,34 €
Peru Arbeitsbesuch Abschlussevaluierung 21.10. 2013 25.10.2013 AA 11 155,69 €
Ruanda Multinationaler
Lehrgang
Ermittlungen bei Spreng-
und Branddelikten mit
TZA KEN
30.09. 2013 11.10.2013 0602 68789 s. Kenia
Sri Lanka Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 01.11.2013 0602 68789 1 230,73 €
Südafrika Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10. 2013 16.11.2013 0602 68789 3 200,04 €
Tansania Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 6 031,39 €
Tansania Multinationaler
Lehrgang
Ermittlungen bei Spreng-
und Branddelikten mit
RWA KEN
30.09. 2013 11.10.2013 0602 68789 s. Kenia
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Drucksache 18/676 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEU-Projekte mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe)
Aus der Tabelle gehen die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und Zeitraum
hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten statt.
Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl der DEU
Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn Beamten. Die
Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen – der
restliche Betrag wurde von DEU (oder Partner EU-MS) finanziert.
Trinidad und
Tobago
Stipendiat Aufbaumodul 2013 18.10.2013 01.11.2013 0602 68789 696,77 €
Tunesien Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07.2013 20.12.2013 0602 68789 7 186,20 €
Tunesien Lehrgang RG-Kriminalität als
Erscheinungsform der OK
07.10. 2013 11.10.2013 0602 68789 5 462,46 €
Tunesien Lehrgang KFZ-Kriminalität
(Aufbau)
04.11. 2013 08.11.2013 0602 68789 5 187,16 €
Tunesien Lehrgang Teilnahme am
Internationalen ZD-Symposium für
Sprengstoffermittler
02.12. 2013 06.12.2013 0602 68789 7 186,20 €
Tunesien Arbeitsbesuch BMI Berater Kindler 01.12. 2013 03.12.2013 0602 68789 3 171,88 €
Uganda Stipendiat Vorbereitungsmodul 2013 01.07. 2013 20.12.2013 0602 68789 7 864,16 €
Venezuela Multinationaler
Lehrgang
Workshop RG-
Kriminalität mit COL ECU VEN
PAN MEX
18.11. 2013 22.11.2013 0610 68701 s. Panama
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISEC 2010 GD Home A4 ca. 17 500 Euro Home/2010/ISEC/AG/FINEC/001
Financial Investigations & Asset Confiscation –
Development & Implementation of Training Courses
17.03.2011 – 16.03.2014
ISEC 2010 GD Home A4 ca. 116 000 Euro Home/2010/ISEC/FP/C2/400 000 1450
Establishment of a mobile competence team for the
promotion of the council decisions 200816151JHA +
200816161JHA
01.07.2011 – 30.06.2014
ISEC 2010 GD Home A4 ca. 38 000 Euro Home/2010/ISEC/FP/C2/400 000 1449
European operational training for investigations against
pharmaceutical crime – TrainPharmCrime
01.11.2011 – 31.10.2014
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 6 700 Euro Home/2012/ISEC/AG/400 000 4320
EU-Expert Meeting on right Wing Extremism/Terrorism
2014 – EU EMRE/T 2014
01.12.2013 – 01.12.2014
ISEC 2010 GD Home A4 ca. 55 500 Euro Home/2010/ISEC/FP/C2/400 000 1448
Post-blast investigation and IEDD (Improvised Explosive
Device Disposal) Training for Experts
22.08.2011 – 21.08.2014
ISEC 2010 GD Home A4 ca. 22 500 Euro Home/2010/ISEC/FP/C2/400 000 1437
Development and Distribution of the European Vehicle
Identification Database (EuVID)
01.10.2011 – 30.09.2014
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 9 500 Euro Home/2012/ISEC/FP/C1/400 000 3826
International Symposium 2013 and 2014 for Bomb
Investigators and Bomb Disposal Experts
01.03.2013 – 28.02.2015
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/676Bundespolizei
Zugunsten folgender Drittstaaten wurden im vierten Quartal 2013
Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte durchgeführt:
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 3 500 Euro HOME/2011/ISEC/AG/400 000 2504
Development of analytical methods for sensitive detection
and identification of organic gunshot residues (OGSR)
based on liquid chromatography-mass spectrometry
(LC-MS) for routine casework
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 0 Euro HOME/2011/ISEC/AG/400 000 2506
Research Network on Organised Crime 2013-2016
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 400 Euro HOME/2011/ISEC/AG/400 000 2489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI
International Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 36 000 Euro HOME/2011/ISEC/AG/400 000 2595
Cross-Border Surveillance Working group
14.11.2012 – 13.02.2015
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Afghanistan Flughafenpartnerschaft
Einrichtung einer Gruppe von
Entschärfern
03.11. bis
09.11.2013
Ausbildung von 7
Angehörigen AFG
Grenzpolizei durch 2 PVB
BPOL
17 439,05 Euro
0602
DEU
Albanien Schulung im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
30.09. bis
04.10.2013
3 584,99 Euro
0602
ALB
Benin Evaluierungsreise anl. des
Seminars „Kriminalistik/
Boarding“ im November/
Dezember 2012 in Cotonou (mit DR
Togo durchgeführt, daher
gemeinsame Abrechnung)
30.10.2013 Ausbildung siehe Togo BEN
Bosnien und
Herzegowina
Schulungen im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität (Flughafen)
30.09. bis
18.10.2013
Ausbildung durch
2 PVB BPOL,
30 GrePo BiH
2 130,06 Euro
0602
BiH
Bosnien und
Herzegowina
Schulungen im Bereich der
Führungslehre
14.10. bis
18.10.2013
Ausbildung durch
2 PVB BPOL
7 640,30 Euro
0602
BiH
Bosnien und
Herzegowina
Seminar Prevention of
Violence and Misbehavior at
Sports Events
09.12. bis
12.12.2013
2 PVB BPOL TAIEX BiH
Bosnien und
Herzegowina
Durchführung
Anpassungslehrgang Personenbegleiter
Luft
20.10. bis
08.11.2013
Ausbildung von
2 bosnischen
Grenzpolizisten
1 528,68 Euro
0602
DEU
China Schulung im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität am Flughafen
11.12.2013 Schulung von 60
Mitarbeitern des Border
Control Departments
durch DVB der
Bundespolizei
0,00 Euro CHN
China Erfahrungsaustausch im
Bereich der Grenzkontrolle
(Flughafenpartnerschaft
München/Shanghai) in Shanghai
19.10. bis
26.10. 2013
2 PVB BPOL 8 809,79 Euro
0602
CHN
China Besuch einer Delegation von
Flugsicherheitsbegleitern
27.10.bis
01.11. 2013
2 PVB BPOL 8 284,62 Euro
0602
CHN
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
Drucksache 18/676 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGhana Basisseminar
Auslandsverwendungen an der
Bundespolizeiakademie
(Einsatz als Trainer) TN: 1
Angehöriger des Police Service
Ghana (Kofi Annan
Peacekeeping training center)
04.11. bis
15.11.2013
Ausbildung 180,50 Euro
aus HHM BPOL;
Restkosten über
die GIZ
DEU
Hongkong Erfahrungsaustausch im
Bereich der Grenzkontrolle auf
dem Flughafen Hongkong
03.11. bis
11.11.2013
2 PVB BPOL 7 683,55 Euro
0602
HKG
Kosovo Schulung im Bereich der
Grenzkontrolle an Flughäfen
07.10 bis
11.10.2013
Ausbildung von
20 Angehörigen der
kosovarischen
Grenzpolizei durch 2 PVB
BPOL
2 265,26 Euro
0602
KOS
Kosovo Schulung im Bereich der
Bekämpfung von
Urkundenkriminalität
24.11 bis
29.11.2013
Ausbildung durch
3 PVB BPOL
1 926,69 Euro
0602
KOS
Libanon Schulung im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
05.11. bis
15.11.2013
Ausbildung TN:
Angehörige der
General Security Libanon
2 Trainer BPOL
7 485,17 Euro
0602
LBN
Montenegro Erfahrungsaustausch zu
gemeinsamen
Grenzpolizeizentren
07.10. bis
11.10.2013
Einweisung von 2
Angehörigen der
montenegrinischen
Grenzpolizei
1 486,56 Euro
0602
DEU
Montenegro Schulungen im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
07.10. bis
11.10.2013
Ausbildung von
10 Angehörigen der
montenegrinischen
Grenzpolizei
2 431,04 Euro
0602
DEU
Nigeria Gemeinsamer Arbeitsbesuch
„Informationsaustausch
Piraterie“ des BKA/BPOL
nach Abuja und Lagos
04.11. bis
08.11.2013
Ausbildung 915,89 Euro
aus 0602
NGA
Nigeria Basisseminar
Auslandsverwendungen an der
Bundespolizeiakademie (Einsatz als
Trainer)
04.11. bis
15.11.2013
TN: 1 Angehöriger der
Police Force Nigeria
(Kofi Annan
Peacekeeping training
center)
180,50 Euro
aus HHM BPOL;
Restkosten über
die GIZ
DEU
Nepal Schulung im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
03.12. bis
04.12.2013
Schulung der
Immigration Behörde am
Flughafen Kathmandu
0,00 Euro NPL
Norwegen Erfahrungsaustausch zum
Thema Rückführung
17.12.2013 DEU
Norwegen
Schweiz
Belgien
Großbritannien
AG EURINT Projekt
„Bangladesh Working Group“
13.11.2013 13 Teilnehmer DEU
Palästinensische Gebiete
Qualifizierung der
palästinensischen Zivilpolizei im
Bereich Objektschutz
(gemeinsames Projekt BPOL und
BKA)
TN: 30 Angehörige der
palästinensischen Zivilpolizei
(Guard Unit)
TN: 4 Experten BPOL
1 Experte BKA
26.08. bis
11.10.2013
Ausbildung 55 688,70 Euro
0502
PSE
Palästinensische Gebiete
Stipendiatenausbildung 01.06.2012 bis
31.08.2014
3 Stipendiaten der
palästinensischen
Zivilpolizei
Teilnahme am
Studienjahrgang 68 II
Bundespolizei (gehobener
Dienst)
34 030,05 Euro
0502
DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/676
Palästinensische Gebiete
Sprachausbildung der 3
palästinensischen Stipendiaten zur
Förderung der
Sprachkompetenz in Deutscher Sprache
09. bis 12.2013
(12 Wochen)
2 904,00 Euro
0502
DEU
Russland Besuch auf Leitungsebene 02.12. bis
04.12.2013
Treffen der
Behördenleiter zur weiteren
bilateralen
Zusammenarbeit
4 Angehörige der
BPOL
1 106,50 Euro
0602
RUS
Russland Informationsaustausch im
Bereich des Aus- und
Fortbildungswesens in Russland
21.10. bis
25.10.2013
Arbeitsbesuch von
5 Experten der
Bundespolizeiakademie
zum Thema
Bekämpfung der illegalen
Migration
5 PVB der BPOL
2 107,33 Euro
0602
RUS
Russland Stipendiatenausbildung
1 Stipendiat des russischen
Grenzdienstes; Teilnehmer am
29 RAL (höherer Dienst)
12.09.2012 bis
30.09.2014
10 188,40 Euro
0602
DEU
Schweiz Vorstellung/Einweisung am
Flughafen München
13.11.2013 11 Teilnehmer DEU
Schweiz Evaluierung Deutsch-
Schweizerischer Polizei- und
Justizvertrag
1.10. bis
2.10.2013
CHE
Schweiz 4. Internationales Symposium
„Neue Technologien“
27.11. bis
28.11.2013
Erfahrungsaustausch CHE
Serbien Erfahrungsaustausch im
Bereich der Grenzkontrolle an
Flughäfen
28.10 bis
31.10 2013
3 PVB BPOL 1 993,41 Euro
0602
SRB
Togo Trainingsbedarfsanalyse der
BPOLI See bei der
Gendarmerie der Republik Togo zur
Vorbereitung eines praktischen
Boarding-Trainings in Lomé
2 Trainer BPOL See (mit DR
Benin durchgeführt, daher
gemeinsame Abrechnung)
26.10. bis
30.10.2013
Ausbildung 9 912,16 Euro
0602
TGO
Tunesien Ausbildungstraining/
Multiplikatorenausbildung im Bereich
maritime Sicherheit/
Seenotrettung (praktische
Ausbildung) zu Gunsten der TUN
Nationalgarde
01.12. bis
14.12.2013
TN: 10 Offiziere TUN
Nationalgarde
TUN Nationalgarde
4 Trainer BPOL See
8 107,94 Euro
0502
TUN
Türkei Schulung im Bereich –
Vorbereitung auf internationale
Polizeimissionen –
11.11. bis
15.11.2013
5 Angehörige der TUR
Nationalpolizei
832,33 Euro
0602
TUR
Türkei Erfahrungsaustausch bei der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
26.11. bis
28.11.2013
3 Angehörige der TUR
Nationalpolizei
935,65 Euro
0602
DEU
Türkei Schulung im Bereich der
Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
01.12. bis
06.12.2013
Fortbildung von
25 Angehörigen TUR
Nationalpolizei
603,85 Euro
0602
TUR
Türkei Erfahrungsaustausch im
Bereich der maritimen
Grenzüberwachung
07.10 bis
11.10.2013
Erfahrungsaustausch
3 Angehörige TUR
Nationalpolizei mit
4 PVB BPOL
509,39 Euro
0602
DEU
Türkei Arbeitspartnerschaft Twinning
Fortbildung von
Polizeitrainern
21.11. bis
06.12.2013
23,32 Euro
Twinning
Restmittel
DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/676 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung wurden durch die Dokumenten- und
Visumberater (DVB) vor Ort folgende Maßnahmen durchgeführt:
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Die Kosten der Maßnahmen werden aus Kapitel 0602 Titel 687 891 und
Kapitel 0610 Titel 687 070, EU Twinning Restmitteln sowie dem Kapitel 0502
Titel 687 74 des AA getragen.
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
Auf die Tabellen der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stä-
Vereinigte
Arabische
Emirate (VAE)
Einweisung von 3
Führungskräften der Abu Dhabi Police
in die Tätigkeit am Flughafen
Düsseldorf im Bereich
Grenzpolizei (mittlere
Führungsebene)
2 Trainer BPOL
21.10. bis
25.10.2013
Ausbildung 673,75 Euro
0625
DEU
Land Ort Anzahl der
Maßnahmen
Anzahl der
Teilnehmer
Indien Delhi 1 6
Vietnam Hanoi 1 20
China Hongkong 1 32
China Kanton 5 155
China Shanghai 5 174
Land Bezeichnung Maßnahme Teilnehmer Ort der
Durchführung
Zeitraum Kosten
Bahrain Polizei und Menschenrechte,
Deeskalationsstrategien
bilateral 20 Deutschland 01.10.2013 940,50 Euro
Kroatien Arbeit in der
Bereitschaftspolizei
bilateral 5 Deutschland 14. bis 18.10.2013 3 226,40 Euro
Kroatien Förderung und Entwicklung
der Kriminalprävention
bilateral 6 Deutschland 16. bis 23.10.2013 10 494,07 Euro
Bulgarien Förderung und Entwicklung
der Kriminalprävention
bilateral 4 Deutschland 28. bis 31.10.2013 2 409,64 Euro
Polen Arbeitstreffen Neustruktur
BPOL Polen
bilateral 7 Deutschland 12. bis 16.10.2013 1 904,97 Euro
Serbien Förderung und Entwicklung
der Kriminalprävention
bilateral 3 Deutschland 22. bis 24.10.2013 1 357,56 Euro
Kroatien Förderung und Entwicklung
der Kriminalprävention
bilateral 6 Deutschland 10. bis 15.11.2013 8 124,04 Euro
Kroatien Förderung und Entwicklung
der Kriminalprävention
bilateral 2 Deutschland 17. bis 23.11.2013 1 311,00 Euro
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/676ben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeivollzugsbeamte auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nicht gesondert
erhoben.
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Auf die Tabellen der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Nachfolgend sind die geplanten Ausbildungshilfen sowie die
Stipendiatenausbildungen des ersten Quartals 2014 dargestellt.
Polizeiliche Aufbauhilfe – Stipendiaten
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung
Haushaltstitel
Kalkulation
Algerien Arbeitsbesuch Bedarfserhebung geplant 23.02.2014 25.02.2014 0624 68701 6 000 Euro
Marokko Beratungshilfe Reise BKA und
BMI-Berater
Umsetzung
14.01.2014 18.01.2014 0624 68701 6 000 Euro
Mexiko Arbeitsbesuch Zeugenschutz
Umsetzung
29.01.2014 02.02.2014 0624 68701 6 000 Euro
Ruanda Arbeitsbesuch Bedarfserhebung geplant 10.03.2014 14.03.2014 0624 68701 6 000 Euro
Türkei Lehrgang Seminar
Zeugenschutz
Umsetzung
17.03.2014 21.03.2014 EU 15 000 Euro
Türkei Arbeitsbesuch Hospitation
Cybercrime
Umsetzung
10.03.2014 21.03.2014 EU 6 000 Euro
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung
HH-Titel
Kalkulation
China Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 03.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
China Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 03.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Ecuador Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 04.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Kenia Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 03.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Marokko Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 04.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Nigeria Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 04.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Drucksache 18/676 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus prüft das BKA eine aktive Beteiligung an dem von der
Europäischen Kommission ausgeschriebenen Projekt „EU Law Enforcement Support
for the Fight against Drugs in Peru“.
Bundespolizei
Die Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden
aus dem Kapitel 0602 Titel 687 89 des BMI, aus EU Twinning Restmitteln
sowie dem Kapitel 0502 Titel 687 74 des AA getragen.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Die Planung der (grenz-)polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
befindet sich aktuell in der Abstimmung. Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit
mit den ausländischen Sicherheitskräften analog den vergangenen Jahren
fortzusetzen.
Palästinensische
Autonomiegebiete
Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 03.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Tunesien Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 04.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Uganda Stipendiat
(Basismodul)
DEU Umsetzung 03.01.2014 03.04.2014 0624 68701 15 000 Euro
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Evaluierung der bisherigen
Ausbildungshilfen/Sondierung weiterer
Ausbildungsbedarfe im Bereich Grenzkontrolle,
Dokumenten- und Urkundensicherheit, maritime
Sicherheit/Seenotrettung durch Angehörige
der Fachreferate BPOLP
geplant:
24.03. bis
27.03.2014
Ausbildungshilfe
11 000,00 Euro TUN
Tunesien Ausbildungstraining/
Multiplikatorenausbildung im Bereich maritime Sicherheit/
Seenotrettung (praktische Ausbildung) zu
Gunsten der TUN Nationalgarde Teil 2;
Parktische Einweisung in die Handhabung
der gelieferten ASH
TN: 15 Offiziere TUN Nationalgarde
TUN Nationalgarde; 3 Trainer BPOL See
geplant:
19.03. bis
28.03.2014
Ausbildungshilfe
6 500,00 Euro TUN
Tunesien Sondierungsreise zur Identifizierung von
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich
Luftsicherheit (FSB);
2 Experten aus Referat 24
geplant:
1. oder
2. Quartal 2014
Ausbildungshilfe
2 500,00 Euro TUN
Türkei Besuch eines türkischen Polizeidirektors
bei der BPOLD BBS mit
Themenschwerpunkt Grenzschutz
25.02.2014
Ausbildungshilfe
DEU
Vereinigte
Arabische
Emirate
Schulung im Bereich Luftsicherheit, hier:
Qualitätskontrolle national/international in
Theorie und Praxis sowie Maßnahmen aus
bes. Anlass (Rahmeneinsatzkonzeption,
BAO Lagen, Großschadensereignisse zu
Gunsten der Abu Dhabi Police
TN: 15 Angehörige der ABU Police
2 Trainer BPOL
19.01. bis
31.01.2014
Ausbildungshilfe
Kostenübernahme VAE
VAE
(Emirat
Abu
Dhabi)
Vereinigte
Arabische
Emirate
Schulung im Bereich der Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
(Multiplikatorenausbildung)
TN: 15 Angehörige der ABU Police
2 Trainer BPOL
geplant:
23.03. bis
03.04.2014
Ausbildungshilfe
Kostenübernahme VAE
VAE
(Emirat
Abu
Dhabi)
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung
HH-Titel
Kalkulation
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/67611. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
-orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Seit dem 1. September 2012 ist ein Beamter des Zeugenschutzes (ZD 36) des
Bundeskriminalamtes in Ruanda eingesetzt. Durch seinen Einsatz sollen
Verfahren bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Frankfurt am Main wegen des
Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
unterstützt werden.
Ein zurzeit vom BKA freigestellter Polizeibeamter war im Rahmen seiner
Tätigkeit bei der Police Division der Vereinten Nationen für sechs Monate als
Berater für Polizeireform bei der VN-Mission MINUSMA in Bamako/Mali
tätig. Dieser Einsatz endet vermutlich im Februar 2014.
Bundespolizei
Die Bundespolizei setzt Polizeibeamte für den Personenschutz an den deutschen
Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad, Tripolis und Sanaa ein. Des Weiteren
sind Polizeibeamte für den Hausordnungs- und Objektschutzdienst an den
folgenden deutschen Auslandsvertretungen im Einsatz:
Afghanistan Kabul Japan Tokio Palästinensische
Gebiete
Ramallah
Ägypten Kairo Jemen Sanaa Rumänien Bukarest
Albanien Tirana Jordanien Amman Russland Moskau
Algerien Algier Kasachstan Almaty Russland Kaliningrad
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Russland St. Petersburg
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Saudi-Arabien Riad
Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Schweiz (VN) Genf
Bangladesch Dhaka Kolumbien Bogotá Senegal Dakar
Belarus Minsk Kongo, DR Kinshasa Serbien Belgrad
Belgien (EU) Brüssel Korea, DV Pjöngjang Simbabwe Harare
Belgien (NATO) Brüssel Kosovo Pristina Spanien Madrid
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kroatien Zagreb Sri Lanka Colombo
Brasilien Brasilia Kuba Havanna Sudan Khartum
Bulgarien Sofia Kuwait Kuwait Thailand Bangkok
Burkina Faso Ouagadougou Libanon Beirut Tschechische Republik Prag
China Peking Libyen Tripolis Tunesien Tunis
Côte d’Ivoire Abidjan Mali Bamako Türkei Ankara
Frankreich Paris Marokko Rabat Türkei Istanbul
Georgien Tiflis Mauretanien Nouakchott Türkei Izmir
Griechenland Athen Mazedonien Skopje Ukraine Kiew
Großbritannien London Mexiko Mexiko-Stadt Ungarn Budapest
Indien New Delhi Moldau Chisinau USA Washington
Indonesien Jakarta Nigeria Abuja USA (GK) New York
Irak Bagdad Nigeria Lagos USA (VN) New York
Irak Erbil Österreich Wien Usbekistan Taschkent
Iran Teheran Pakistan Islamabad Vietnam Hanoi
Israel Tel Aviv Pakistan Karachi
Italien Rom Polen Warschau
Drucksache 18/676 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus hat die Bundespolizei zwei Polizeiberater im Einsatz. Diese sind
für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung
verantwortlich. Die Polizeiberater befinden sich an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York (1) und an der
Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen
Union in Brüssel (1).
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und der daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen), finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B.
TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen
Zollbeamtinnen und Zollbeamtenbeamten statt. Diese dienen ausschließlich dem
Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten
Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen
eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder sind derzeit keine Polizeivollzugsbeamten im Ausland eingesetzt.
12. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden im Jahr 2014 bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkrete
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Im Jahr 2014 sind bislang keine Ausstattungshilfen umgesetzt worden.
Lediglich einige nicht vollendete Maßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2013 wurden
bzw. werden derzeit abgeschlossen.
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Libanon 1 Polizeiberater an der Deutschen Botschaft im Libanon
Entsendung über BMI
seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an)
Palästinensische
Gebiete
1 Polizeiberater am Deutschen Vertretungsbüro Ramallah
(gehobener Dienst)
Entsendung über BMI
seit Oktober 2013 (Maßnahme dauert an)
Palästinensische
Gebiete
1 Polizeiberater (Verwendung als Course Director in der
PAL Akademie in Jericho (höherer Dienst)
Entsendung über BMI
seit September 2013 (Maßnahme dauert an)
Land Empfänger Status Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung
HH-Titel
Kalkulation Buchung
Dominikanische
Republik
Dominikanische
Nationalpolizei
(Dienststelle
DICAT)
durchgeführt
IT-Technik
(5 Desktop-PC,
5 LED-Monitore,
5 Laptops,
5 Speicherkarten,
5 external
Harddrive,
5 Kameras)
09.12.2013 10.02.2014 610 687 01 10 000 Euro 12 553,48 Euro
Dominikanische
Republik
Dominikanische
Nationalpolizei
(Dienststelle
DICAT)
durchgeführt
Tatortkoffer für
Tatortdienststelle
16.08.2013 29.01.2014 602 687 89 10 000 Euro 10 034,59 Euro
Dominikanische
Republik
Dominikanische
Nationalpolizei
(Dienststelle
DICAT)
durchgeführt
Kfz für
Tatortdienststelle
02.08.2013 29.01.2014 610 687 01 30 000 Euro 26 185,02 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/676Bundespolizei
Kenia Kenya Bomb
Disposal Unit (BDU)
durchgeführt
1 Toyota Pickup
Hilux
13.11.2013 12.02.2014 610 687 01 23 000 Euro 19 396,62 Euro
Äthiopien EFP, Ethiopian
Federal Police
in der
Umsetzung
Logistik
Polizeihundeausbildung
08.11.2013 2014 610 687 01 20 000 Euro
Äthiopien EFP, Ethiopian
Federal Police
in der
Umsetzung
Kfz für Ethiopian
Federal Police
08.11.2013 2014 610 687 01 150 000 Euro
Kenia Kenya Police, CID
(Criminal
Investigation Dept.)
in der
Umsetzung
Kraftfahrzeuge
(8 Toyota
Probox)
26.09.2013 2014 610 687 01 60 000 Euro
Kenia Kenya Police, CID
(Criminal
Investigation Dept.)
in der
Umsetzung
Tatortkoffer für
Tatortdienststelle
06.11.2013 2014 610 687 01 84 000 Euro
Kenia Kenya Police, CID
(Criminal
Investigation Dept.)
in der
Umsetzung
IT-Technik
(1 Desktop-PC
mit Bildschirm,
1
Multifunktionsdrucker, 20
Laptops, 12
Laserdrucker, 8
Farblaserdrucker,
20 MS Office,
20
Antivirenprogramme
13.11.2013 2014 610 687 01 30 000 Euro
Kenia Kenya Police, CID
(Criminal
Investigation Dept.)
in der
Umsetzung
Motorräder 13.11.2013 2014 610 687 01 30 000 Euro
Palästinensische
Autonomiegebiete
Palästinensische
Kriminalpolizei
in der
Umsetzung
Transport von
Kriminaltechnik
20.11.2013 2014 610 687 01 5 000 Euro
Tunesien Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
in der
Umsetzung
Fernlenkmanipulatoren
12.07.2013 2014 610 687 01 10 000 Euro
Tunesien Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
in der
Umsetzung
Bombenschutzanzug EOD-9
23.09.2013 2014 610 687 01 55 000 Euro
Tunesien Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
in der
Umsetzung
Röntgengenerator XRS3
23.09.2013 2014 610 687 01 7 000 Euro
Tunesien Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
in der
Umsetzung
Röntgenscanner
CR35
23.09.2013 2014 610 687 01 18 000 Euro
Tunesien Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
in der
Umsetzung
FEM für
Behandlung von
USBV
23.09.2013 2014 610 687 01 8 000 Euro
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Bosnien und
Herzegowina
Foto- und Videotechnik zur
Beweissicherung; für Tages- und Nachtlicht
(IR-Geräte mit Aufnahmefunktion)
sowie Foto- und Videotechnik zum
Einbau in Dienstfahrzeugen
Ausstattung zur grenzpolizeilichen
Kontrolle/Überwachung
Übergabe
5. Februar 2014
Ausstattungshilfe 47 946,94 Euro
0602
Zahlung 2013
erfolgt
BIH
Ghana Lieferung Ausstattungshilfe:
2 gebrauchte Laptop (aus
Altbestand) mit Software Windows
(Lieferung war urspr. für 12/2013
geplant)
geplant: 03/2014 Ausstattungshilfe ca. 150,00 Euro
aus HHM BMI
GHA
Ghana Lieferung Ausstattungshilfe:
3 gebrauchte Laptop (aus
Altbestand)
01/2014 Ausstattungshilfe keine Kosten GHA
Land Empfänger Status Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung
HH-Titel
Kalkulation Buchung
Drucksache 18/676 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInspekteur der Bereitschaftspolizeien
Nigeria Lieferung Ausstattungshilfe:
2 gebrauchte Laptop (aus
Altbestand) mit Software Windows
(Lieferung war urspr. für 12/2013
geplant)
geplant: 03/2014 Ausstattungshilfe ca. 150,00 Euro
aus HHM BMI
NGA
Tunesien Lieferung von Ausstattungshilfe:
Seenotrettungsmittel für tunesische
Nationalgarde (Rettungsinseln,
Rettungswesten, Rettungsbojen,
Rettungsleinen und -ringe etc.)
2. Teillieferung (befindet sich derzeit
auf dem Transport nach TUN)
geplant: 02/2014 Ausstattungshilfe 221 000,00 Euro
aus HHM AA
TUN
übergebene Ausstattungshilfe im 4. Quartal 2013
Land Ausstattung Wert
MDA 5 Fahrzeuge für Präventionsbeamte 61 756,04 Euro
KRO Körperschutzausstattung für Polizeibeamte
(kein ballistischer Schutz)
95 916 Euro
KRO Präventionshandbuch für Polizeibeamte
(Druckkosten)
3 832 Euro
zugesagte Ausstattungshilfe im 4. Quartal 2013
Land Ausstattung Wert
MDA 1 Fahrzeug
(für mobile Präventionsarbeit)
20 000 Euro
MDA Ausbau eines Fahrzeugs
(für mobile Präventionsarbeit)
45 000 Euro
MDA 10 Alkoholmessgeräte 25 000 Euro
KRO IT – für ein kriminalpolizeiliches
Beratungszentrum
5 000 Euro
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]