[Deutscher Bundestag Drucksache 18/683
18. Wahlperiode 28.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/517 –
Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat im Jahr 2008 ein
Forschungsprojekt initiiert, um die Strukturen von Dopingpraktiken in
Westdeutschland systematisch zu untersuchen. Das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft (BISp) hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben und zwei
Forschungsgruppen, die Universität Münster unter der Leitung von Prof. Dr. Michael
Krüger sowie die Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof.
Dr. Hanno Strang, mit der Durchführung beauftragt. Von der Bundesregierung
wurde die Studie mit 550 000 Euro finanziert.
Die Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-
soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ (Doping in Deutschland) hat
in den vergangenen Monaten die öffentliche Dopingdebatte neu angeheizt. Es
konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass vor dem Jahr 1990 auch in
der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Umfang gedopt
und entsprechende Forschung auch von staatlicher Seite finanziert wurde. Im
Zusammenhang mit dem Abschluss und der Veröffentlichung der Studie gab es
einige Ungereimtheiten; so wurde beispielsweise der dritte Projektabschnitt
(Zeitraum 1990 bis heute) bisher nicht fertiggestellt. Außerdem soll es nach
Medienberichten auch zur Vernichtung von Akten gekommen sein. Bisher
unbeachtet blieb auch die Tatsache, dass die Olympischen Spiele 1972 in
München stattfanden. Es ist also durchaus denkbar, dass der
Bundesnachrichtendienst Informationen über den Sport und insbesondere Dopingpraktiken der
damaligen Zeit hatte. Hier ist dringend Aufklärung geboten.
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 2. September 2013
mit der Studie beschäftigt. Die Auseinandersetzung im Rahmen dieser Sitzung
war jedoch nicht zufriedenstellend und kann angesichts des Ausmaßes der
gewonnenen Erkenntnisse nicht als abschließend betrachtet werden.
Insbesondere hatten die geladenen Sachverständigen kaum Gelegenheit, sich umfassend
zu der Thematik zu äußern. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/683 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeben der dringend nötigen Aufarbeitung der gesamtdeutschen
Dopingvergangenheit, auch des noch ausstehenden dritten Projektabschnitts, muss die
Bundesregierung Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Ergebnissen der
Studie ziehen und auch dazu beitragen, eventuelle Behinderungen während der
Forschungsarbeit aufzuklären.
1. Wie schätzt die Bundesregierung den politischen und gesellschaftlichen
Wert der Studie „Doping in Deutschland“ ein?
Die Studie „Doping in Deutschland“ ist sowohl politisch als auch
gesellschaftlich von hoher Relevanz. Eine umfassende Aufarbeitung der Dopinghistorie in
Ost- wie in Westdeutschland ist aus Sicht der Repression und der Prävention für
die Dopingbekämpfung wichtig. Dies betrifft insbesondere die mit dem Projekt
bezweckte Erkenntnis über strukturelle Zusammenhänge, die zum Einsatz von
Dopingmitteln beigetragen haben.
2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen
Präsidenten des DOSB und nunmehr Präsidenten des Internationalen
Olympischen Komitees, Dr. Thomas Bach, wonach eine Fortsetzung der Studie
über den Zeitabschnitt 1990 bis heute erforderlich ist (ZEIT ONLINE vom
25. September 2013, „Krämer mit Bach einig: Doping-Studie
komplettieren“)?
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Projekt befasste
Arbeitsgruppe der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU Münster) unter
der Leitung von Prof. Dr. Michael Krüger auch den Zeitraum von 1990 bis 2007
untersucht hat.
Für eine belastbare Einschätzung, Bewertung und Eingrenzung eines möglichen
fortbestehenden Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute sind u. a.
die laufenden wissenschaftlichen Arbeiten und die Abschlussberichte der vom
Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzten sog. Steiner-Kommission und
der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin unabdingbar. Aus diesem
Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung oder
Eingrenzung eines möglichen fortbestehenden Forschungsbedarfs erfolgen.
3. In welchem Zeitraum ist eine Neuausschreibung dieses Teils der Studie
geplant?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Inwieweit wird sich die Bundesregierung neben einer finanziellen
Förderung des Projekts auch durch Bereitstellung von Akten und Zugang zu
Archiven, zum Beispiel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des
Bundesnachrichtendienstes (BND), an einer umfassenden Aufarbeitung
beteiligen?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat seine Akten für das Projekt
„Doping in Deutschland“ zur Verfügung gestellt und wird diese Transparenz
auch zukünftig beibehalten.
Unterlagen, die bereits an das Bundesarchiv abgegeben wurden, sind dort nach
Maßgabe des Bundesarchivgesetzes (BArchG) zugänglich. Die Behörden
bestimmen selbst, wann sie ihre Unterlagen an das Bundesarchiv abgeben. Für
Akten, die sich noch in den Registraturen der jeweiligen Bundesministerien
befinden, entscheiden diese selbst über den Zugang. Es steht jedermann frei, An-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/683träge auf Aktennutzung nach den einschlägigen Bestimmungen an das
Bundesarchiv sowie an die – für die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen in
Betracht kommenden – Behörden zu richten.
Das Archiv des Bundesnachrichtendienstes wird kontinuierlich erschlossen.
Akteneinsicht in Unterlagen des BND wird unter den Voraussetzungen des
BArchG jedermann auf Antrag gewährt. Unter den Altunterlagen des BND
befinden sich auch solche, die den Themenkomplex „Doping in der ehemaligen
DDR“ betreffen.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in den Archiven des BND
Unterlagen vorhanden sind, die zur Aufklärung beitragen könnten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
Bundesregierung?
Die laufenden Arbeiten zur Erschließung der Altunterlagen des BND werden
fortgeführt. Derzeit sind archivisch ca. 65 Prozent der Unterlagen erschlossen.
Die vollständige archivische Erschließung soll bis Ende 2017 abgeschlossen
sein.
6. Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass im Rahmen
der Fortsetzung der Studie auch Zugang zu den Archiven des BND gewährt
wird bzw. entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden?
Der BND hat bereits im Juni 2004 einschlägige Unterlagen an das Bundesarchiv
abgegeben. Diese können dort von jedermann eingesehen werden (Signaturen
B 206/556, 557, 565, 572).
Im Rahmen der Studie „Doping in Deutschland“ wurde im vergangenen Jahr ein
Antrag auf Einsichtnahme in Archivunterlagen des BND gestellt (§ 5 Absatz 1
i. V. m. Absatz 8 BArchG). Einsicht in diese Unterlagen wurde durch den BND
gewährt (Signaturen 13821 OT und 13822 OT). Dieses Verfahren wird auch in
zukünftigen Fällen beibehalten.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die deutschen
Sportverbände, zum Beispiel über zuwendungsrechtliche Regelungen, zu
verpflichten, einen aktiven Beitrag zur Aufarbeitung zu leisten und den
Forschergruppen Akteneinsicht und Zugang zu Archiven zu gewähren?
Bei der Förderung von Bundessportfachverbänden mit Bundesmitteln könnte
daran gedacht werden, entsprechende Auflagen in die jeweiligen
Zuwendungsbescheide aufzunehmen, wonach die Verbände bestimmten Forschergruppen
Akteneinsicht und Zugang zu deren Archiven gewähren müssen. Gegen solche
Auflagen bestehen jedoch seitens der Bundesregierung grundsätzliche
Bedenken.
Diese Bedenken gründen sich vor allem auf das aus § 36 Absatz 3 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erwachsende Verbot zweckwidriger
Nebenbestimmungen. Danach wären solche Auflagen als Nebenbestimmungen eines
entsprechenden Verwaltungsakts (hier Förderbescheid) nur dann zulässig, wenn
sie dem Zweck der Hauptregelung zu dienen bestimmt sind. Soweit es die
Förderung der Bundessportfachverbände betrifft, ergibt sich der Zweck der
Zuwendung aus der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. dem
Leistungssportprogramm. Danach sollen den Bundessportfachverbänden optimale Trainings- und
Wettkampfbedingungen ermöglicht werden, damit eine erfolgreiche Vertretung
Drucksache 18/683 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder Bundesrepublik Deutschland bei Olympischen und Paralympischen Spielen
sichergestellt werden kann.
Dabei setzt die Bundesförderung die uneingeschränkte Mitwirkung der
Leistungsempfänger bei der Dopingbekämpfung voraus.
Bei der hier angesprochenen Forschungstätigkeit handelt es sich jedoch um eine
rückwirkende Aufarbeitung vergangener Sachverhalte, die als solche weder
tauglich noch geeignet wäre, dem mit der Förderung beabsichtigten Zweck zu
dienen.
Soweit es den Anti-Doping-Kampf für die Zukunft betrifft, enthalten die
Förderbescheide schon jetzt entsprechende Anti-Doping-Klauseln. Verstöße gegen
Pflichten zur Dopingbekämpfung können daher bereits jetzt zur Kürzung oder
Einstellung der Bundesförderung führen.
8. Inwieweit beteiligt sich der DOSB, als Nachfolgeorganisation des
Deutschen Sportbundes, nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an der
Aufarbeitung seiner Vergangenheit?
Das DOSB-Präsidium hat im Jahr 2008 angeregt, die Strukturen möglicher
Dopingpraktiken in Westdeutschland systematisch zu untersuchen.
Im Rahmen der Studie hat der DOSB seine Archive zur Verfügung gestellt und
– auf Initiative des Bundesinstituts für Sportwissenschaft – die
Bundessportfachverbände um die Bereitstellung ihrer jeweiligen Archivunterlagen gebeten.
Zudem hat der DOSB im Nachgang zum Projekt die so genannte Steiner-
Kommission unter dem Vorsitz des Bundesverfassungsrichters a. D. Prof. Dr. Udo
Steiner eingesetzt. Hier werden die Vorwürfe gegen den damaligen Deutschen
Sportbund sowie die Inhalte und Empfehlungen zur künftigen
Dopingprävention mit Vertretern der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und der
Wissenschaft diskutiert.
9. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass eine umfassende
Aufarbeitung des komplexen Themas Doping in Deutschland innerhalb der
vorgesehenen Dauer von drei Jahren und mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln wissenschaftlich nicht umfassend möglich gewesen sei?
Angesichts der Komplexität des Themas Doping, seiner Voraussetzungen,
Bedingungen und Wirkungen war allen Beteiligten (DOSB, Bundesregierung,
BISp, Projektbeirat, Forschungsnehmer) bewusst, dass nicht alle Fragen dieses
Themenfeldes im Rahmen des Projekts bearbeitet werden können.
Dies wurde von den Projektnehmern mit dem Projektbeirat und dem BISp
thematisiert. In dem gemeinsam erstellten Schnittstellenkonzept (2009) wurden
deshalb Schwerpunktthemen der Bearbeitung festgelegt. Im Übrigen ist
festzustellen, dass die mit dem Projekt befasste Arbeitsgruppe der WWU Münster
unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Krüger auch den Zeitraum von 1990 bis
2007 untersucht hat.
Der Vorwurf, finanzielle Gründe seien für die nicht umfassende Bearbeitung des
Projekts ausschlaggebend gewesen, trifft nicht zu.
Die Zuwendungen des BISp sind als Fehlbedarfsfinanzierung zu verstehen, so
dass die Zuwendungsempfänger auch eigene Mittel zur Verfügung stellen
müssen – dies ist gängige Praxis.
Ursprünglich hat das BISp für das Forschungsprojekt 450 000 Euro aus seinem
Haushalt außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/683Beide Forschungsgruppen stimmten dem Finanzierungskonzept des BISp über
eine Summe von insgesamt 450 000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei
Jahren, zu.
Dazu wurden zwei Nachfinanzierungsanträge der beiden Forschergruppen im
Jahr 2010 (je 9 900 Euro) und 2011 (je 15 000 Euro) aus dem Haushalt des BISp
bewilligt.
Schon am 30. November 2011 gab BISp-Direktor Jürgen Fischer in der 41.
Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages eine Zusage für eine
mögliche Finanzierungsunterstützung für den ehrenamtlich beim Teilprojekt der
Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) mitwirkenden Prof. Dr. Giselher
Spitzer, der bis März 2012 über ein anderes Forschungsprojekt (Translating
Doping) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fremdfinanziert
war.
Aus dem Projekt „Doping in Deutschland“ wurden die an der HU Berlin
beschäftigten Mitarbeiter lediglich bis Ende März 2012 bezahlt, obwohl die
bewilligten Mittel bis zum 31. Juli 2012 zur Verfügung standen. Die
Forschungsmitarbeiter des Teilprojekts der HU Berlin sind Ende März 2012 ausgeschieden.
Eine weitere konkrete Summe von je 25 000 Euro für beide Forschergruppen
wurde im Juni 2012 seitens des BISp angeboten. Während die Summe der
Projektgruppe der WWU Münster aufgrund eines entsprechenden
Nachfinanzierungsantrags bewilligt wurde, hat die Forschungsgruppe der HU Berlin in 2012
keinen Nachfinanzierungsantrag beim BISp gestellt. Insgesamt hat das BISp für
das Forschungsprojekt ca. 525 000 Euro zur Verfügung gestellt.
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Inhalt von
vernichteten Akten zu rekonstruieren?
Die Bundesregierung unterstützt ein Pilotprojekt der Fraunhofer-Gesellschaft
zur Wiederherstellung eines Teils sog. vorvernichteter Unterlagen des
Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Nach Abschluss dieses Projektes
entscheidet der Deutsche Bundestag anhand der Erkenntnisse des Pilotverfahrens über
eine mögliche Fortführung zur Rekonstruktion des Gesamtbestandes. Darüber
hinaus sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit zur aussagefähigen und
validen Rekonstruktion der Inhalte von vernichteten Akten.
11. Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zur Rekonstruktion des
Inhalts von vernichteten Akten auch finanziell zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Befürwortet die Bundesregierung ein entsprechendes Moratorium, um die
weitere Vernichtung von Akten zu vermeiden, damit der Zeitabschnitt seit
dem Jahr 1990 bis heute lückenlos erforscht werden kann?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich unternommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sämtliche Unterlagen unterliegen bereits der Anbietungspflicht an das
Bundesarchiv, es sei denn, es liegen ausnahmsweise spezialgesetzlich geregelte
Löschungspflichten vor.
Drucksache 18/683 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung üblich, bei Forschungsprojekten
eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erst nach Projektstart zu
unterzeichnen?
14. Warum ist dies bei der Studie „Doping in Deutschland“ so geschehen?
Wegen des mit der Studie verbundenen Umgangs mit sensiblen
personenbezogenen Daten bat der Direktor des BISp bereits am 20. August 2008 den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) um
beratende Mitwirkung bei dem Projekt. Dieser verzichtete auf eine Beteiligung im
Projektbeirat, erbat aber für dieses Projekt unter seiner Beteiligung die
Erstellung eines Datenschutzkonzepts. Hierüber wurden die Forschungsnehmer im
Rahmen eines Koordinierungsgesprächs am 20. Oktober 2009 informiert. Die
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung wurde im Februar 2011 von der
HU Berlin und im April 2011 von der WWU Münster unterzeichnet. Mit den
Forschungsnehmern und den zuständigen Datenschutzbeauftragten der
Universitäten erfolgten diesbezüglich regelmäßige Erörterungen.
Der BfDI hat die Verfahrensweise des BISp in den projektbezogenen
Ausführungen innerhalb seiner Tätigkeitsberichte ausdrücklich bestätigt (vgl.
veröffentlichte Stellungnahme des BISp vom 27. August 2013, Seite 6 f.).
15. Wie ist es zu erklären, dass bei keinen weiteren sportwissenschaftlichen
Forschungsprojekten zwischen BISp als Auftraggeber und
Forschungsnehmern Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet
wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14715
zu Frage 16)?
Bei sonstigen, insbesondere großen Ausschreibungsprojekten des BISp wird
u. a. eine Beschreibung der Datenmanagementstrategie verlangt. Sie umfasst
Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit sowie – falls erforderlich –
Maßnahmen der Datenintegration und des Datenzugriffs von verschiedenen
Standorten innerhalb einer Arbeitsgruppe.
16. Stimmt die Bundesregierung der von dem ehemaligen Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, in
der 82. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages
geäußerten Einschätzung zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland anders
als die DDR kein Staatsdoping betrieben hat?
Ja.
a) Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
In der DDR gab es bekanntlich – anders als in der Bundesrepublik Deutschland –
mit dem „Staatsplanthema 14.25“ einen planmäßig organisierten Aufbau eines
staatlichen Dopingsystems.
b) Wenn nein, wie begründet sie diese Auffassung?
Entfällt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/68317. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Staatsdoping?
Die Bundesregierung versteht unter „Staatsdoping“ einen planmäßig
organisierten Aufbau eines staatlichen, zentral gelenkten Dopingsystems, das von den
politischen Entscheidungsträgern zumindest gebilligt wird.
18. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied
zwischen Staatsdoping, systematischem und systemischem Doping?
Da es sich bei diesen Begriffen um wissenschaftliche Definitionen handelt, ist
es Sache der Wissenschaft, entsprechende terminologische Begriffsdefinitionen
und Abgrenzungen vorzunehmen.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, dass
in Westdeutschland vor 1990 zahlreiche Forschungsprojekte aus
Steuermitteln gefördert wurden, deren Zweck die Erforschung von
Leistungssteigerungen und der Einsatz von Dopingmitteln war?
20. Wie wird die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass
Dopingforschung nicht staatlich gefördert wird, weder auf Bundes- noch auf
Landesebene?
Die Fragen 19 und 20 unterstellen, dass in der Vergangenheit
Forschungsprojekte staatlich gefördert worden sind, die darauf ausgerichtet gewesen seien,
Medikamente und Substanzen auf ihre leistungssteigernde Wirkung hin zu
untersuchen, um diese anschließend im Falle der festgestellten Eignung gezielt
zum Zwecke des Dopings im Spitzensport einzusetzen.
Zutreffend ist hingegen, dass Forschungsprojekte des BISp/des BMI im Rahmen
einer Dopingpräventionsstrategie gefördert worden sind und nicht auf eine
anwendungsorientierte Forschung hin ausgerichtet gewesen sind.
Was die Anti-Doping-Forschung betrifft, ist die NADA schon seit 2007
maßgeblich in die Zuwendung der Mittel für die beiden WADA-akkreditierten
(WADA= World Anti-Doping Agency) Dopingkontrolllabore in Köln und
Dresden/Kreischa eingebunden. Die betreffenden Forschungsmittel werden den
Laboren über die NADA zugewendet und sowohl die der Bewilligung zugrunde
liegenden Anträge als auch die Verwendung der Mittel werden von zwei
externen Gutachtern geprüft.
Die Art und Weise der Vergabe von Landesmitteln fällt nicht in die
Zuständigkeit der Bundesregierung.
21. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Schwerpunktstaatsanwaltschaften wegen möglicher Straftaten, die durch die
Studie aufgedeckt wurden, Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet?
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften fallen in den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Ob Ermittlungen eingeleitet worden sind, wäre dort zu erfragen.
Drucksache 18/683 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
personelle Kontinuitäten bei Sportfunktionären, Trainingspersonal,
Ärzten und Wissenschaftlern, die in Westdeutschland in Dopingvorgänge
verstrickt waren, aufzuklären und öffentlich zu machen?
Es fällt in die Zuständigkeit der autonomen bzw. selbstverwalteten Institutionen
(Sport, Ärzteschaft, Wissenschaft), im Rahmen ihrer Kompetenzen eine
entsprechende Aufklärung zu betreiben.
So hat der DOSB bereits im Jahr 2008 eine Unabhängige Kommission zur
Überprüfung von Trainern/-innen und Offiziellen mit Dopingvergangenheit unter
Vorsitz von Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a. D., eingerichtet.
Im September 2013 wurde vom DOSB – ebenfalls unter Vorsitz von Prof.
Dr. Udo Steiner – eine Kommission zur Auswertung des Abschlussberichts der
Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer
Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ sowie aller weiteren Berichte der
Forschergruppen aus Münster und Berlin eingesetzt, um dem DOSB-Präsidium
Handlungsempfehlungen zu geben.
Seitens der Wissenschaft hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Jahr
2007 eine Unabhängige Gutachterkommission zur Evaluierung der Abteilung
Rehabilitative und Präventive Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg
(Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin) eingesetzt.
Ungeachtet dessen setzt die Spitzensportförderung des Bundes voraus, dass aus
finanziellen Mitteln des Bundes keine Personen oder Maßnahmen solcher
Personen gefördert werden, bei denen in der Vergangenheit im Rahmen der nicht
eingetretenen Verjährung Dopingvorgänge festgestellt wurden.
23. Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen,
a) einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um den Werdegang der
Studie und eventuelle Behinderungen aufzuklären, bzw.
b) eine Enquete-Kommission einzusetzen, um alle Aspekte der
Dopingproblematik zu beraten und Lösungsansätze für die Zukunft zu
entwickeln?
Die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen
ist Sache des Deutschen Bundestages. Hierzu äußert sich die Bundesregierung
nicht.
24. Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung aktiv um Aufklärung, in
welchem Umfang Frauen und Minderjährigen in Westdeutschland
Anabolika verabreicht wurden bzw. in welcher Weise diese als Probanden in die
Dopingforschung einbezogen wurden?
Die Bundesregierung verfolgt mit der Studie „Doping in Deutschland“ das Ziel
der vorbehaltlosen und umfassenden Aufklärung von Dopingstrukturen in der
Bundesrepublik Deutschland. Sollte die weitere Auswertung dieser Studie zu
validen Erkenntnissen über die in der Frage behandelten Sachverhalte führen,
wird die Bundesregierung die ggf. erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/14715 vom 6. September 2013) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/68325. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Todesfälle von
Sportlerinnen und Sportlern in Westdeutschland, die mittelbar oder unmittelbar
auf Doping zurückzuführen sind (bitte detailliert darlegen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine statistische Erhebung von
Todesfällen, die auf entsprechend nachgewiesene Kausalitäten zurückzuführen
sind.
26. Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, einen Fonds für
geschädigte Athleten aus Westdeutschland einzurichten bzw. diese nach dem
Dopingopferhilfegesetz zu entschädigen?
Das Dopingopferhilfegesetz regelte finanzielle Hilfen für Dopingopfer der
DDR. Das Gesetz ist mit Ablauf des Jahres 2007 außer Kraft getreten.
Entschädigungsansprüche für Dopingopfer der Bundesrepublik Deutschland lassen sich
daraus weder sachlich noch zeitlich herleiten. Der Vorschlag, einen Fonds für
geschädigte Athleten aus Westdeutschland einzurichten, mag innerhalb des
organisierten Sports diskutiert werden. Die Bundesregierung sieht keine eigene
Veranlassung, entsprechende Entschädigungszahlungen für geschädigte
Athleten aus Westdeutschland vorzunehmen, da es ein zurechenbares Staatsdoping,
anders als in der DDR, in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben hat.
27. Welche sonstigen konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um
geschädigte Athleten aus Westdeutschland zu entschädigen?
Die Bundesregierung unterstützt den doping-opfer-Hilfe e. V. und ist bemüht,
dies im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch in den Folgejahren
durchzuführen. Damit wird auch den westdeutschen Dopingopfern eine
Beratungsmöglichkeit eröffnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie „Doping
in Deutschland“ für den künftigen Kampf gegen Doping und die
Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen im Leistungssport?
Die Bewertung der Studie „Doping in Deutschland“ ist noch nicht
abgeschlossen. Der Bundesminister des Innern hat u. a. die Innenrevision mit der
Überprüfung der auf sein Haus und das BISp bezogenen Ausführungen der Studie
beauftragt. Diese Prüfung umfasst auch die Untersuchung etwaiger struktureller
Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten im internen Kontrollsystem und daraus ggf.
zu folgernden Änderungsbedarf. Ferner stehen die Ergebnisse der vom DOSB
eingesetzten so genannten Steiner-Kommission (vgl. Antwort zu Frage 22) aus.
Sollten die Auswertungen der Studie zu geeigneten Optimierungsansätzen in der
Dopingbekämpfung und der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen im
Leistungssport führen, wird die Bundesregierung die ggf. erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Unabhängig davon
weist die Bundesregierung bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sich die
Dopingbekämpfung in Deutschland seit 1990 auf ein im weltweiten
Vergleichsmaßstab sehr hohes Niveau entwickelt hat. Deutschland zählt heute zu den
führenden Nationen in der Dopingbekämpfung. Die Forschungsgruppe aus Münster
hat in ihrem Berichtsteil zur o. g. Studie diese positive Entwicklung gewürdigt.
Hiervon umfasst ist auch die Prävention im Leistungssport, die von der NADA
und der Deutschen Sportjugend deutlich vorangetrieben wurde. Die vom
Europarat in den Jahren 2009 und 2010 betriebene Evaluierung der deutschen
Umsetzung des Übereinkommens gegen Doping des Europarates hat der deutschen
Dopingprävention einen hervorragenden Stand bescheinigt. Das BMI fördert
Drucksache 18/683 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePräventionsprojekte in Höhe von 300 000 Euro/Jahr. Alle Zielgruppen, Sportler,
Trainer, Betreuer, Eltern und Medien, sind hiervon umfasst. Im Jahr 2009 wurde
der Nationale Dopingpräventionsplan von Bund, Ländern, dem DOSB und der
NADA unterzeichnet. Seine externe Evaluierung soll voraussichtlich im Jahr
2014 vorgelegt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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