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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Treffen der informellen Struktur der Gruppe der Sechs in Krakau und dort behandelte Inhalte

Treffen der Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Staaten mit Vertretern der USA im Februar 2014 in Krakau: Tagungsort, Tagesordnung und teilnehmende Personen, beteiligte deutsche Behörden, Art der Beteiligung der USA und der EU-Kommission, Beiträge zur Themensetzung im Vorfeld, Unterrichtung der übrigen 21 EU-Staaten, strittige Punkte und dazu vertretene Positionen, Thematisierung der Überwachungsprogramme der NSA, Ergebnisse, Kenntnisse zum &quot;Committee of counter-terrorism coordination centres&quot; (CCCAT), Weiterbehandlung der Themen<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/54113.02.2014

Treffen der informellen Struktur der Gruppe der Sechs in Krakau und dort behandelte Inhalte

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Stefan Liebich, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 5. und 6. Februar 2014 haben sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Krakau getroffen. Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung im Jahr 2003 die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. Mit dem EU-Beitritt wurde auch Polen im Jahr 2006 Mitglied des informellen Zirkels. Auf Initiative des damaligen deutschen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, nehmen seit dem Jahr 2007 auch das US-Ministerium für „Heimatschutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die Zusammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sowie die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sind gewöhnlich zugegen. Zu den Aufgaben der jeweils ausrichtenden Regierung gehört die Gestaltung der Tagesordnung. In diesem Falle war also Polen hierfür verantwortlich. Die Gruppe ist auch mit geheimdienstlichen Aktivitäten und der Telekommunikationsüberwachung befasst. Dies hatte das Bundesministerium des Innern bestätigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9904).

Inhaltliche Schwerpunkte des Treffens waren laut einer knappen Mitteilung des Bundesinnenministeriums (4. Februar 2014) „Fragen zur künftigen Entwicklung des Bereiches Inneres und Justiz in der Europäischen Union“. Als wichtige Themen, zu denen sich die G6 verständigen sollten, gelten demnach „Reisebewegungen jihadistischer Kämpfer“ sowie die nur allgemein angegebene „organisierte Kriminalität“. Jedoch solle auch der „Austausch mit den amerikanischen Kollegen über die Überwachungsprogramme der National Security Agency (NSA) fortgeführt werden“. Hierzu hatte der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, auch das Treffen in Rom genutzt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind alle Gespräche zur US-Spionage auf Ebene der Europäischen Union allerdings bislang fruchtlos verlaufen.

Die Treffen der „G6+1“ sind zutiefst undemokratisch. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragesteller hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9904).

Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern“ auszutauschen. Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der erörterten Themen“ erfolge „in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bleiben daher bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Gespräche im Verborgenen, nichts berichtet wird. Der „informelle Ge- dankenaustausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initiativen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wo hat das Treffen der „G6+1“ in Krakau stattgefunden?

2

Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung des Treffens eingebunden (bitte auch die Abteilungen und die benötigte Personalstärke angeben)?

3

Welche weiteren Treffen am Rande der „G6+1“ haben in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im Bezug zum Treffen in Krakau standen?

4

Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen mit welchem Personal an dem Treffen teil, und um welche konkreten Personen handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. zu anderen Einrichtungen angeben)?

5

Zu welchen Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und welche Beiträge steuerten diese bei?

6

Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an?

7

Welche Tagesordnung hatte das Treffen (bitte die Tagesordnung beifügen und nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern die Themen in groben Zügen skizzieren)?

8

Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission sowie die teilnehmenden US-Behörden anwesend sein dürfen?

9

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Kriterien die Teilnahme der Kommission sowie Behörden der USA seitens des Vorsitzes zu einzelnen Themen als hilfreich eingeschätzt wurde und sie deshalb hinzugezogen wurden?

10

An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission teilgenommen?

11

Welche eigenen Beiträge haben diese hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

12

Sofern es sich auch um „Sicherheitsthemen mit transatlantischem Bezug“ handelte, was ist damit konkret gemeint (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

13

Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA zu äußern?

14

Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ zu äußern?

15

Inwiefern haben die Reaktionen der Regierungen tatsächlich zu einer veränderten Tagesordnung bzw. einer anderen Behandlung der Themen geführt?

16

Inwiefern und mit welchem Inhalt sind diese Themen dann tatsächlich behandelt worden?

17

Wie wurden die übrigen 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unterrichtet?

18

Inwiefern haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

19

Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben?

20

Welche nicht auf der Tagesordnung befindlichen weiteren Inhalte wurden bei dem Treffen in Krakau diskutiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

21

Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte als Anlage beifügen bzw. nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

22

Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Krakau kann die Bundesregierung mitteilen?

23

Sofern die Bundesregierung nur auf Statements anderer verweisen kann (Bundestagsdrucksache 17/11949), inwiefern wird die dort vorgetragene Haltung geteilt?

24

In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit, bzw. zu welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden?

25

Welche Positionen wurden von den Teilnehmenden dazu vertreten?

26

Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde in Krakau der „Austausch mit den amerikanischen Kollegen über die Überwachungsprogramme der NSA fortgeführt“?

27

In welcher Form wurden an wen hierzu Vorschläge oder Forderungen gerichtet?

28

Inwiefern hat der deutsche Innenminister die Auffassung seines Vorgängers (so oder ähnlich) wiederholt, Späh-Programme der NSA dienten einem „edlen Zweck“, und wie reagierten die übrigen Teilnehmenden (Bundestagsdrucksache 17/14833)?

29

Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder ähnlich) thematisiert, und wer nahm daran teil?

30

Wie, wann, und von wem wurden die übrigen 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Ergebnisse des G6-Treffens in Krakau bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf?

31

Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben?

32

Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „Committee of counter-terrorism coordination centres“ (CCCAT), das nach Medienberichten „startegische Informationen“ austauschen soll und dessen Gründung auch von Deutschland befürwortet wurde (EUROPOLITICS, 5. Januar 2010)?

a) Inwiefern trifft es zu, dass die Gründung eines solchen Zentrums bereits im Jahr 2004 auf einem Treffen der G6 verabredet wurde?

b) Inwiefern kooperiert das Zentrum bzw. eine ähnliche Zusammenarbeitssform auch mit den EU-Geheimdiensten INTCEN und EUMS INT?

33

Inwiefern kann die Bundesregierung konkretisieren, in welchen „zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“ die dort erörterten Themen, Absprachen bzw. der „informelle Gedankenaustausch“ für das jetzige Treffen in Krakau vertieft werden (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

34

Sofern sich die Bundesregierung hierzu nicht für alle Teilnehmenden oder Themen äußern möchte, in welchen informellen oder sogar formellen Gremien der Europäischen Union wird sie die Weiterbehandlung welcher behandelten Themen einbringen oder forcieren?

Berlin, den 12. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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