[Deutscher Bundestag Drucksache 18/732
18. Wahlperiode 06.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Anja Hajduk,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/543 –
Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bildung, Wissenschaft und Forschung „sind die Grundlage, um Teilhabe,
Integration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen und unseren Wohlstand
auch für künftige Generationen zu erhalten“, heißt es in der Präambel des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Dieser Erkenntnis folgen unter der
Kapitelüberschrift ,,In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung“ die
geplanten Vorhaben der Koalition der CDU, CSU und SPD.
Nach Veröffentlichung hat die Koalitionsvereinbarung in der
Wissenschaftsgemeinschaft und auch bei Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren.
Die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis
Tepe, bemängelte in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2013, weder sei
ein Ganztagsschulprogramm verabredet noch ein weiterer Ausbau der
Schulsozialarbeit geplant. Selbst die zwischenzeitliche Verständigung auf eine
BAföG-Reform (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) sei in letzter
Minute gestrichen worden. Der Präsident der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V., Prof. Dr. Peter Strohschneider, betonte in seiner Neujahrsrede vom
13. Januar 2014, es sei wichtig, mehr Geld für die Grundfinanzierung der
Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Finanzrahmen und Rechtsform seien
aber ungeklärt. Und der Präsident der Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg, Prof. Dr. Michael Stawicki, erklärte in seiner
Pressemitteilung vom 29. November 2013 zur Koalitionsvereinbarung: „Selten habe ich
einen Text gelesen, der bei einem so wichtigen Thema wie [der]
Grundfinanzierung von Wissenschaft derart vage Aussagen macht.“
Inwiefern sich die Bundesregierung die verabredeten Vorhaben der CDU, CSU
und SPD zu eigen machen wird oder bereits zu eigen gemacht hat, ist ebenso
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage wie die Nachfrage nach Unklarheiten und
Zeitabläufen zu Verabredungen oder auch nach Leerstellen im
Koalitionsvertrag. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
3. März 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/732 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind ein wesentlicher Schwerpunkt der
Arbeit dieser Bundesregierung. Diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wird
die Bundesregierung konsequent umsetzen. Dabei geht es um noch mehr
Bildungsgerechtigkeit zur Verwirklichung individueller Zukunftschancen und
für mehr Teilhabe und Integration. Zudem wird die Bundesregierung dafür
sorgen, dass das Wissenschaftssystem mit starken Hochschulen und starken
außeruniversitären Forschungseinrichtungen exzellent, vielfältig und kooperativ
bleibt. Denn gute Forschung ist Quelle von Innovationen, die Grundlage für
Wohlstand, Produktivität und Arbeitsplätze sind. Dynamische Innovationskraft
ist Voraussetzung, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Die
Prioritätensetzung zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im
10-Prozent-Ziel zum Ausdruck kommt, erfordert hohe Investitionen. Die
Bundesregierung strebt an, die Forschungsinvestitionen bei 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukt (BIP) konstant zu halten.
Die Bundesregierung arbeitet im Licht der laufenden Verhandlungen an der
Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben. Zum jetzigen Zeitpunkt
befinden sich verschiedene Vorhaben – der Natur der Sache entsprechend – noch
in einer Konzeptionsphase.
1. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
angekündigte Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro erfolgen, damit sie die „großen
Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas,
Schulen und Hochschulen“ bewältigen können (bitte nach den genannten
Bereichen, Instrumenten und Projekten sowie Summen pro Jahr aufschlüsseln)?
2. Wie will die Bundesregierung die Länder entlasten, und wie will sie
Verbindlichkeit schaffen, dass die Gelder tatsächlich in Kinderkrippen, Kitas,
Schulen und Hochschulen ankommen?
3. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung mit den
Ländern über die Verteilung der Mittel, die zur Entlastung der Länder bei
der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen
vorgesehen sind, zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen?
4. Wie soll das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern über die Mittel, die
zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas,
Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, gesetzgeberisch umgesetzt
werden (Staatsvertrag, Grundgesetzänderung, anderer), und nach welchem
Schlüssel bzw. welchen Schlüsseln sollen nach Auffassung der
Bundesregierung diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden?
5. In welche Instrumente und Projekte sollen in jeweils welchem Umfang aus
Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten
3 Mrd. Euro für die Forschung fließen (bitte nach Instrumenten und Projekten
aufschlüsseln), wie verteilen sie sich auf die einzelnen Jahre, und nach
welchem Schlüssel sollen nach Auffassung der Bundesregierung die für die
Forschung vorgesehenen 3 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer verteilt
werden?
6. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, mit den
Ländern über die Verteilung der Forschungsmittel zu beraten, und wie lautet
der Zeitplan dieser Verhandlungen?
Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung ist Gegenstand von
regierungsinternen Gesprächen. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7327. Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitplan für die
Verhandlungen zur Fortsetzung der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020
aus?
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 22. November 2013
eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt, erste Vorschläge für die
Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts (2016 bis 2020) zu
entwickeln. Die Staatssekretärsarbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 29. Januar 2014
aufgenommen und wird der GWK in ihrer Sitzung am 7. März 2014 berichten.
8. Welchen konkreten Änderungsbedarf und welche
Weiterentwicklungskonzepte hat die Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt (bitte
sowohl nach der ersten als auch nach der zweiten Säule des Hochschulpaktes
aufschlüsseln), und wie steht sie zu einer Verstetigung des
Hochschulpaktes, sowohl bezogen auf die erste als auch auf die zweite Säule des
Hochschulpaktes?
Zur ersten Säule des Hochschulpaktes: Die Bundesregierung strebt an, den
Hochschulpakt fortzusetzen. Dabei sollen die Hochschulen für gute Lehre und
Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen
Abschluss führen, stärker honoriert werden. Außerdem soll im Hochschulpakt das
Ziel verankert werden, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur
Hochschule zu eröffnen. Eine dauerhafte Verstetigung des Hochschulpaktes ist aus
verfassungsrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich, sie setzt eine Änderung
von Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) im Wissenschaftsbereich voraus.
Zur zweiten Säule des Hochschulpaktes: Die GWK hat bereits am 22. November
2013 beschlossen, den Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
vom 30. Oktober 2013 über die Erfahrungen mit der Gewährung von
Programmpauschalen in den Beratungen gemäß Artikel 2 § 3 der
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 GG
über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 24. Juni 2009 zu
überprüfen, mit dem Ziel, der GWK in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu
berichten. Gemäß Artikel 2 § 3 der Verwaltungsvereinbarung werden Bund und
Länder das Instrument der Programmpauschale in Hinsicht auf seine Wirkung auf
das Hochschul- und Forschungssystem sowie die Angemessenheit der Höhe der
Pauschale überprüfen und über die weitere Ausgestaltung mit dem Ziel der
Verstetigung der Förderung und der Beteiligung der Länder an der Finanzierung
entscheiden.
9. Wie sieht die Finanzplanung für die laufende zweite Phase des
Hochschulpaktes 2020 aus (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), mit welchen
jährlichen Summen rechnet die Bundesregierung – auch unter
Berücksichtigung der strukturellen Weiterentwicklungskonzepte – für die dritte Phase
ab dem Jahr 2016 (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), und in
welchem Umfang sollen sich die Länder an der Finanzierung der einzelnen
beiden Säulen des Paktes beteiligen?
Zur ersten Säule des Hochschulpaktes: Die Regierungschefinnen und -chefs von
Bund und Ländern haben am 13. Juni 2013 eine Weiterentwicklung des
Hochschulpaktes für die zweite Programmphase beschlossen. Die Bundesregierung
stellt für die Jahre 2011 bis 2015 insgesamt rund 7 Mrd. Euro für den Ausbau
der Studienangebote bereit. Hinzu kommen weitere 2,7 Mrd. Euro zur
Ausfinanzierung der zweiten Programmphase in den Jahren 2016 bis 2018. Dieser
Mittelbedarf ist in der Finanzplanung berücksichtigt. Bund und Länder haben
Gespräche über die Ausgestaltung einer dritten Programmphase aufgenommen.
Drucksache 18/732 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZur zweiten Säule des Hochschulpaktes: Die Programmpauschale beträgt
20 vom Hundert der von der DFG verausgabten direkten Projektmittel. Die
Mittel für die Förderung werden bis zum 31. Dezember 2015 im Rahmen einer
Sonderzuwendung vom Bund getragen. Für das Jahr 2015 sind derzeit mehr als
370 Mio. Euro vorgesehen.
10. Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung die konkrete Umsetzung der
Koalitionsvertragforderung, „mehr beruflich Qualifizierten den Zugang
zur Hochschule zu eröffnen“ im Hochschulpakt aus, und ab wann soll sie
beginnen?
Eine Umsetzung dieses Zieles kann nur in Verständigung mit den Ländern
gelingen. Hierzu finden derzeit Gespräche mit den Ländern über die Ausgestaltung
der dritten Programmphase des Hochschulpakts ab dem Jahr 2016 statt. Das
Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten.
Darüber hinaus trägt der von Bund und Ländern getragene Wettbewerb
„Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ zur weiteren Öffnung der
Hochschulen für beruflich Qualifizierte bei. Hier werden die Entwicklung, Erprobung und
Begleitung einer nachhaltigen Implementierung von nachfrageorientierten und
bedarfsgerechten hochschulischen Weiterbildungsangeboten gefördert. Im
Zusammenhang damit stehen z. B. auch unterstützende Maßnahmen (Beratung),
der Zugang zu den Hochschulen oder Anrechnungsfragen im Blickfeld.
11. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Fortsetzung der
Exzellenzinitiative erfolgen?
Welche Förderlinien sollen nach welchem Auswahlverfahren, mit
welchen Mittelansätzen und mit welcher Laufzeit fortgesetzt werden (bitte
nach den Förderlinien „Graduiertenschulen“, „Exzellenzcluster“ sowie
„Zukunftskonzepte“ aufschlüsseln)?
Die Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative läuft noch bis zum Jahr 2017.
Ziel der Bundesregierung ist es, die neue Dynamik, die die Exzellenzinitiative
von Bund und Ländern in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht hat, zu
erhalten. Dafür sollen die Förderlinien, die sich besonders bewährt haben, in
wissenschaftsgeleiteten Verfahren weiterentwickelt und in neue Förderformate
überführt werden. Eine Entscheidung zur konkreten Ausgestaltung wird im
Lichte der der Gespräche mit den Ländern zu gegebener Zeit zu treffen sein.
12. Mit welchen prozentualen Aufwüchsen soll nach Auffassung der
Bundesregierung der Pakt für Forschung und Innovation ab dem Jahr 2015
fortgeführt werden, und macht sich die Bundesregierung die Forderung aus
dem Koalitionsvertrag zu eigen, dass der Aufwuchs allein vom Bund zu
zahlen ist?
13. Inwiefern sollten sich nach Auffassung der Bundesregierung steigende
Bundesanteile bei der Finanzierung der außeruniversitären
Forschungsorganisationen in mehr Einfluss bei der Steuerung der außeruniversitären
Forschungsorganisationen niederschlagen?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Pakt für Forschung und Innovation ist für die Jahre 2011 bis 2015
beschlossen, läuft also bis Ende 2015. Die Bundesregierung plant entsprechend der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die Jahre 2016 und 2017 einen
Budgetaufwuchs für die am bisherigen Pakt für Forschung und Innovation teilnehmenden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/732Wissenschaftsorganisationen allein zu finanzieren. Damit ist weder eine
generelle Änderung der Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel noch eine Änderung
der Bund-Länder-Governance der Wissenschaftseinrichtungen beabsichtigt. Die
Bundesregierung wird die konkrete Höhe des Budgets der am bisherigen Pakt
für Forschung und Innovation teilnehmenden Wissenschaftsorganisationen mit
den Ländern zu gegebener Zeit in der GWK beraten.
14. Was versteht die Bundesregierung unter der Verabredung des
Koalitionsvertrages, „in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den
Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen“, und ist
damit nach Auffassung der Bundesregierung ein temporärer Einstieg in
die Grundfinanzierung der Hochschulen beabsichtigt, geht es um einen
dauerhaften Einstieg, und übernimmt die Bundesregierung gegebenenfalls
bezüglich der Steigerung der Grundfinanzierung die vom
Wissenschaftsrat im Jahr 2013 in dem Papier „Perspektiven des deutschen
Wissenschaftssystems“ vorgeschlagene Zielsetzung?
15. Welchen grundgesetzlichen Regelungsinhalt sieht die Bundesregierung
als notwendige Bedingung für eine Grundfinanzierung der Hochschulen
durch den Bund an, die die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Johanna Wanka, selbst als „kleine Revolution“ bezeichnet (vgl.
dpa-Meldung vom 3. Februar 2014, „Bundesforschungsministerin wirbt
für ,konstruktiven Föderalismus‘ “), und wie sehen gegebenenfalls der
konkrete Vorschlag der Bundesregierung für eine Verfassungsänderung
und der Zeitplan für die Einbringung dieser Änderung aus?
16. Welche derzeit noch nicht bestehenden Instrumente als Alternativen zur
Verfassungsänderung gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um seitens
des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur
Verfügung zu stellen?
Die Fragen 14 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gegenwärtig prüft die Bundesregierung, wie die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen
ausgestaltet werden kann.
17. In welchem Umfang (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)
soll die Förderung des Bundes für die angewandte Forschung an
Fachhochschulen ausgebaut werden?
Derzeit befindet sich der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2014 im regierungsinternen Aufstellungsverfahren, so dass keine Aussagen zu
Titelentwicklungen getroffen werden können.
18. Welchen Änderungsbedarf beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht die
Bundesregierung, in welchen Regelungen unterscheidet er sich von dem
derzeit im Bundesrat zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der
Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hamburg, und wie ist der Zeitplan für
die entsprechende Novellierung?
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag steht eine Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Kontext mit anderen Maßnahmen zur
Verbesserung der Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses
und wird diese wirksam flankieren. Darüber hinausgehende inhaltliche und
terminliche Festlegungen wurden bislang nicht getroffen.
Drucksache 18/732 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Durch welche nationalen Neuregelungen sollen die
Mobilitätsbedingungen der Forscherinnen und Forscher im europäischen Forschungsraum
verbessert werden?
Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Blauen
Karte EU verfügen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits über
grundsätzlich gute Rahmenbedingungen für die innereuropäische Mobilität zu
Forschungs- und Erwerbszwecken. Im Kontext des Europäischen
Forschungsraums strebt die Bundesregierung eine weitere Verbesserung der
Mobilitätsbedingungen von Forscherinnen und Forschern an. Deshalb finanziert die
Bundesregierung z. B. weiterhin die Nationale Kontaktstelle Mobilität und beteiligt sich
an der Förderung des europaweiten Informationsportals „EURAXESS –
Researchers in Motion“. Hierdurch wird die Beratung international mobiler
Forschender gestärkt. Zudem fördert die Bundesregierung den Aufbau der interaktiven
Plattform
www.FindYourPension.eu, auf der sich Forschende über
Möglichkeiten und Konditionen der Altersvorsorge in Europa informieren können. Ziel ist
es, möglichen Versorgungslücken aufgrund von grenzüberschreitendem
Arbeitgeberwechsel vorzubeugen.
20. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Einstieg in eine
steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU), die den Bund nach Schätzungen ca. 200 Mio. Euro kostet, denen
jedoch langfristig erhebliche Mehreinnahmen durch eine Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit gegenüberstehen können?
Die Bundesregierung sieht in der Projektförderung das geeignete
Steuerungselement für weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung. Eine steuerliche
Förderung steht derzeit nicht an.
21. Mit welchen Änderungen bzw. Neuregelungen und welchem Zeitplan
verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Open Access bei publizierten
Ergebnissen öffentlicher Forschungsförderung durch eine Ergänzung der
Förderbedingungen verbindlich zu machen, eine Bildungs- und
Wissenschaftsschranke im Urheberrechtsgesetz einzuführen und eine „Strategie
für den digitalen Wandel in der Wissenschaft“ zu definieren und
umzusetzen?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüft derzeit, wie
Open Access in der Wissenschaft im Rahmen einer umfassenden Open Access-
Strategie ermöglicht werden kann. Auch hinsichtlich der Einführung einer
allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht werden derzeit
erste Überlegungen innerhalb der Bundesregierung angestellt. Die Strategie für
den digitalen Wandel zielt u. a. darauf, den Zugang und die Nutzbarkeit von
komplexen Forschungsdaten zu verbessern.
22. Welchen internationalen Vergleichsmaßstab zieht die Bundesregierung bei
dem Ziel heran, mit „privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung
und Entwicklung (FuE) zu den globalen Spitzenreitern“ zu gehören, und
an welche Position im globalen Wettbewerb ordnet das Erreichen des
3-Prozent-Ziels, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, Deutschland in
diesem internationalen Vergleichsrahmen ein?
Die Bundesregierung misst und veröffentlicht die Forschungsausgaben der
Bundesrepublik Deutschland und damit auch die FuE-Intensität (Indikator für das
3-Prozent-Ziel) (FuE = Forschung und Entwicklung) gemäß international
vereinbarter Standards, wie sie im so genannten Frascati-Handbuch der OECD de-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/732finiert sind. Im Vergleich der OECD Staaten liegt Deutschland 2012 (FuE-
Intensität: 2,98 Prozent) in der Spitzengruppe der Länder mit einem
Forschungsausgabenanteil von über 2,5 Prozent am BIP.
23. Welche Forschungsagenden sollen in Zukunft durch Bürgerbeteiligung
formuliert werden, und wie wird eine entsprechende Bürgerbeteiligung
ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, die
Bürgerinnen und Bürger konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die
Ausgestaltung von Forschungsagenden einzubinden. Sie baut damit auf eine
bewährte Praxis auf und baut diese weiter aus. Die Bundesregierung versteht den
Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern als einen zentralen Bestandteil ihrer
Forschungspolitik. In der Wissenschaftskommunikation gibt es eine deutliche
Entwicklung hin zu mehr Partizipation. Diese Entwicklung greift die
Bundesregierung auf und arbeitet deshalb daran, neue Formen der Bürgerbeteiligung und
der Wissenschaftskommunikation zu entwickeln und in einem Gesamtkonzept
zusammenzuführen. Konkret wird es für die Bürgerinnen und Bürger im
„Wissenschaftsjahr 2014 – Die digitale Gesellschaft“ des BMBF zahlreiche
Möglichkeiten geben, sich aktiv einzubringen. Die Möglichkeit zur Beteiligung ist aber
nicht auf das Themengebiet des Wissenschaftsjahres begrenzt. Die
Bundesregierung arbeitet daran, Beteiligungsmöglichkeiten auch zu weiteren
Forschungsthemen auszubauen.
24. Welchen Weiterentwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung beim
BAföG, und für wann plant die Bundesregierung eine BAföG-Novelle?
25. Wie sehen die Pläne für die „deutlich spürbare“ BAföG-Reform aus (bitte
aufschlüsseln und Kostenannahmen nennen: Erhöhung der Fördersätze,
Erhöhung der Freibeträge, strukturelle Änderungen,
Entbürokratisierung)?
Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 29. Januar 2014 mit ihrem
Beschluss zum 20. Bericht nach § 35 BAföG erklärt, dass die
Weiterentwicklung des BAföG notwendig ist und sie die dafür notwendigen Gespräche
unmittelbar aufnehmen wird. Der genaue Termin des Inkrafttretens eines 25. BAföG-
Änderungsgesetzes hängt vom Verlauf der Gespräche mit den Ländern und den
Beratungen in den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen des
Deutschen Bundestags und des Bundesrats ab.
26. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Länder und Schulträger
bei der Verwirklichung der schulischen Inklusion zu unterstützen,
welches Bundesministerium ist federführend, wie wird die Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen Bundesressorts gewährleistet, und welche
finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf schulische Inklusion vorgesehen?
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl von
Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung. Für die
Umsetzung der Maßnahmen sind jeweils die zuständigen Bundesressorts
verantwortlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übernimmt
als staatliche Anlaufstelle (Focal Point) für die Umsetzung der UN-BRK in
Deutschland die Verantwortung für die Umsetzung der ressortübergreifenden
Drucksache 18/732 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMaßnahmen insbesondere zur Bewusstseinsbildung und koordiniert als
staatliche Anlaufstelle den regelmäßigen Erfahrungsaustausch innerhalb der
Bundesregierung.
In der Rolle als Focal Point hat das BMAS gemeinsam mit dem BMBF und der
Kultusministerkonferenz (KMK) am 17. und 18. Juni 2013 die Nationale
Konferenz zur inklusiven Bildung „Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent.
professionell“ durchgeführt. Die Konferenz hat sich vertieft dem Thema
Professionalisierung des pädagogischen Personals für inklusive Bildung gestellt, und
zwar über alle Bildungsbereiche hinweg, d. h. für die Bildung in der frühen
Kindheit, die Schule, die berufliche Bildung und die Hochschule.
Am 19. und 20. März 2014 richtet die Deutsche UNESCO Kommission mit
Unterstützung des BMAS und in Kooperation mit verschiedenen Partnern (u. a.
Aktion Mensch, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Deutschen
Institut für Menschenrechte und verschiedenen Stiftungen) die Konferenz
„Inklusion – Die Zukunft der Bildung“ aus. Diese Konferenz richtet sich an politisch
Verantwortliche und Bildungsakteure sowie an Verbände mit dem Ziel, eine
Bestandsaufnahme der inklusiven Bildung in Deutschland zu erstellen,
Erfahrungen auszutauschen und das Thema Inklusion in der Bildung zu stärken.
Die Umsetzung der UN-BRK im Hinblick auf die schulische Inklusion, für die
allein die Länder Verantwortung tragen, unterstützt die Bundesregierung
vorrangig durch die Förderung von Forschung, z. B. innerhalb des Rahmenprogramms
zur Förderung der empirischen Bildungsforschung. In dessen Kontext werden
unter anderem im Schwerpunkt „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“, der vom
BMBF mit insgesamt rund 11 Mio. Euro bis 2015 gefördert wird, auch
Forschungsvorhaben durchgeführt, die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung
inklusiven schulischen Unterrichts generieren.
27. In welcher Höhe wird die Bundesregierung für die Fortführung der
Schulsozialarbeit zukünftig Mittel zur Verfügung stellen, da nun die in den
Jahren 2011 bis 2013 erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für
Unterkunft und Heizung (KdU) und eine damit einhergehende Förderung der
Schulsozialarbeit Ende 2013 ausgelaufen ist, und wie gedenkt die
Bundesregierung den derzeit betroffenen Gemeinden und
Schulsozialarbeiterinnen, deren Stellen vom Wegfall der Mittel betroffen sind, zu helfen?
Der Bund hat nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung weder eine
Aufgaben- noch eine Finanzverantwortung für Schulsozialarbeit und auch keine
Befugnisse für eine entsprechende Kontrolle. Die Schulsozialarbeit ist und war
auch nicht Teil des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. den weiteren Rechtsgrundlagen für Bildung und
Teilhabe. Der Vermittlungsausschuss hat sich im Zuge der Gesetzesberatungen
zur Stärkung der Finanzkraft der kommunalen Ebene darauf geeinigt, den
Ländern – befristet für die Jahre 2011 bis 2013 – jeweils 400 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen. Finanztechnisch wurde dies über eine um 2,8 Prozentpunkte
erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Damit war – ohne gesetzlich
verankerte Zweckbindung – die politische Erwartung verbunden, dass diese
Mittel von Ländern und Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit
und/oder des außerschulischen Hortmittagessens von Schülerinnen und
Schülern eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel erfolgte in der
alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung der Länder und Kommunen. Der Bund
hat hierüber keine Informationen.
Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Kommunen finanziell an anderer
Stelle, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/732im Zeitraum von 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Mrd. Euro entlastet. Damit
stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als durch
die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Mio. Euro.
28. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung mit
welchem Zeitplan angesichts der um ein Vielfaches höheren Nachfrage nach
Ganztagsschulplätzen gegenüber dem Angebot, um dieser Nachfrage
gerecht zu werden?
Für die Einrichtung von Ganztagsschulplätzen sind aufgrund ihrer
ausschließlichen Kompetenz für das Schulwesen allein die Länder zuständig. Daher sind
die Länder auch finanziell dafür verantwortlich, Ganztagsschulplätze zu
schaffen.
29. Wie kann durch die Bundesregierung gewährleistet werden, dass das sich
aus den Bildungsstandards und deren regelmäßiger Überprüfung in
Vergleichsarbeiten ergebende Steuerungswissen zukünftig verstärkt zur
Schulentwicklung und Weiterentwicklung des Unterrichts genutzt wird,
und was wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, oder
beabsichtigt sie konkret dazu beizutragen?
Vergleichsarbeiten werden von den Ländern in der 3. und 8. Klasse regelmäßig
flächendeckendend und jahrgangsbasiert durchgeführt (VERA 3 und VERA 8).
Sie dienen der Evaluation der einzelnen Schule und Klasse und zur
Standortbestimmung in Bezug auf das Erreichen von Bildungsstandards. Die KMK hat
sich im März 2012 auf gemeinsame Zielsetzungen und einheitliche
Rahmenbedingungen sowie Regeln des Umgangs mit den Daten von VERA 3 und
VERA 8 verständigt. Die Durchführung und die Nutzung der Ergebnisse dieser
Vergleichsarbeiten für die Schul- und Unterrichtsentwicklung liegen in der
alleinigen Verantwortung der Länder, der Bund hat hier keine Zuständigkeiten.
30. Wann wird das von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der
Bundestagsdebatte zu PISA 2012 (16. Januar 2014) angekündigte
Bundesprogramm zur Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und
Schüler vorgestellt, welche Leistungen wird es konkret umfassen, und wie
und in welchem Umfang soll es finanziert werden?
Wie Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der Bundestagsdebatte gesagt
hat, hat der Bund den Ländern das Angebot unterbreitet, ein gemeinsames
Programm zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler aufzulegen.
Bund und Länder werden in diesem Jahr über eine solche gemeinsame Initiative
beraten.
31. Was wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern
konkret unternehmen, um die Leistungen der Mädchen in den MINT-Fächern
(MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die
sich laut PISA 2012 verschlechtert haben, signifikant zu verbessern?
Anders als hier behauptet, zeigen die Ergebnisse der Untersuchung PISA 2012,
dass sich in Deutschland die Leistungen von Mädchen in den Bereichen
Mathematik und Naturwissenschaften keineswegs verschlechtert haben. Sowohl in
Mathematik als auch im Bereich Naturwissenschaften haben Mädchen im Jahr
2012 bessere Ergebnisse erzielt als in allen vorherigen PISA-Untersuchungen.
Im Bereich Naturwissenschaften liegen die Leistungen der Mädchen im Jahr
2012 mit denen der Jungen gleichauf weit im oberen Drittel der OECD-Mitglie-
Drucksache 18/732 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder. In Mathematik haben sich die Mädchen gegenüber dem Jahr 2009 leicht
verbessert und den Abstand zu den Jungen verringert. Auch hier liegen sie
insgesamt deutlich über dem OECD Durchschnitt.
Unabhängig davon fördert die Bundesregierung weiterhin zahlreiche
Maßnahmen, um Mädchen für die MINT-Fächer zu interessieren.
32. Wie soll die außerschulische politische Bildung in der laufenden
Legislaturperiode konkret gestärkt werden?
Das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung umfasst unter anderem
sowohl eigene Maßnahmen der außerschulischen politischen Bildung als auch
die Unterstützung von Trägern außerschulischer politischer Bildung durch
Bereitstellung von Fördermitteln. Die Bundeszentrale beabsichtigt, wie schon in
der Vergangenheit, im Rahmen der eigenen Arbeit über Schwerpunktsetzungen
in Bezug auf Zielgruppen, Themen und Formate in den nächsten Jahren die
politische Bildung weiter zu stärken. Da bislang nur erste Überlegungen
vorliegen, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen
benannt werden.
Das Programm „Politische Bildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes
mit seiner dauerhaften Förderung von Infrastruktur sowie Kursen und
Arbeitstagungen von rund 40 freien Trägern der politischen Bildung leistet zudem
einem wichtigen Beitrag zur Stärkung der politischen Bildung in Deutschland.
33. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Abgeordneten Volker
Kauder, dass „die Abschaffung des ,unsinnigen Kooperationsverbots in
der Bildung‘ “ eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode
sei (laut SPIEGEL ONLINE vom 1. September 2013), und will die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Kooperationsverbot von
Bund und Ländern in der Bildung abschaffen, oder plant sie, es zumindest
für einzelne Bereiche zu lockern?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen.
34. Durch welche verbindlichen Instrumente soll aus Sicht der
Bundesregierung eine „Ausbildungsgarantie in Deutschland“ geschaffen werden, die
laut Koalitionsvertrag erklärtes Ziel der Ausbildungsallianz ist, und bis zu
welchem Zeitpunkt ist die Vereinbarung der Ausbildungsallianz aus Sicht
der Bundesregierung wünschenswert, geplant bzw. realistisch?
35. In welchen konkreten Bereichen hält die Bundesregierung die Ziele des
Ausbildungspaktes für weiterentwicklungsfähig, und für wie wichtig hält
es die Bundesregierung dabei, dass sich einerseits die Gewerkschaften an
der Allianz für Aus- und Weiterbildung beteiligen und sich andererseits
die Arbeitgeberseite durch die verbindliche Zusage einbringt, die Anzahl
der an der Ausbildung beteiligten Betriebe zu erhöhen?
Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird im Augenblick geprüft, wie der
„Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ in eine „Allianz für Aus-
und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Dabei sind die bisherigen
Paktpartner und neu auch der DGB von Beginn an in den Prozess der
Überlegungen einbezogen. Alle relevanten Akteure befinden sich zurzeit in einem
erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und
Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkre-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/732tere Angaben zu Themen, Zielen und einer Ausbildungsgarantie im jetzigen
Stadium nicht möglich.
36. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für eine Überprüfung der
Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher
Ausbildung, in welchen Gremien und in welchen Prozessschritten soll die
Beteiligung der Länder an dieser Prüfung erfolgen, und welchen
grundsätzlichen Reformbedarf am heute bestehenden Übergangssystem wird die
Bundesregierung in diesen Prozess einbringen?
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Maßnahmen des
Übergangssystems überprüft. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/10930) zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10729)
verwiesen. Darüber hinaus erfolgte zwischenzeitlich im Rahmen der Kohärenzprüfung
für geplante Programme des Bundes in der kommenden ESF-Förderperiode
2014 bis 2020 eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur
Vermeidung von Doppelförderungen. Die Länder haben ihrerseits mit Beschluss der
KMK vom 10. Oktober 2013 die Empfehlung zur Optimierung und
Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem „Lebenschancen
eröffnen – Qualifikationspotenziale ausschöpfen – Übergänge gestalten“
beschlossen. Im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis
zum Ausbildungsabschluss“ ist darüber hinaus vorgesehen, Instrumente der
Förderung von Bund und Ländern noch stärker zu systematisieren und an den
individuellen Bedürfnissen auszurichten.
37. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, und wenn ja, durch welche
Informationen und Erfahrungen wird dieser Bedarf begründet, auf welche
Regelungen des BBiG bezieht er sich, und bis zu welchem Zeitpunkt
sollten eine derartige Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung nach
Einschätzung der Bundesregierung erfolgen?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung in der neuen
Legislaturperiode das Berufsbildungsgesetz (BBiG) evaluieren und dabei auch
die Umsetzung der Angebote aus der letzten Novelle im Jahre 2005 vor dem
Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der Fakten und der
Rahmenbedingungen kritisch prüfen. Der Koalitionsvertrag benennt als Gegenstand der
Evaluierung insbesondere die Stärkung der Ausbildungsqualität sowie die
Erhöhung der Durchlässigkeit. Soweit sich aus der Evaluation Anpassungsbedarf in
Bezug auf das BBiG ergibt, wird die Bundesregierung dies in dieser
Legislaturperiode gemeinsam mit den Hauptakteuren der Berufsbildung in Angriff
nehmen. Die Evaluation selbst soll in der ersten Hälfte der Legislaturperiode
abgeschlossen sein, damit sich ggf. ergebende gesetzliche Anpassungen noch in
dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können.
38. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer flächendeckenden
Berufsberatung an Schulen bei, inwiefern können solche
flächendeckenden Angebote passgenaue und tragfähige Übergänge aus der Schule ins
Berufsleben erleichtern, und inwiefern sind vor dem Hintergrund des
Kooperationsverbots solche flächendeckenden Angebote – unabhängig
von der Schulform und von der finanziellen Ausstattung vor Ort –
spätestens ab Klasse 7 vom Bund förderbar?
Die Frage zielt offensichtlich auf die Förderung durch das
Berufsorientierungsprogramm des BMBF. Am 15. Oktober 2004 haben die KMK und die
Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit
Drucksache 18/732 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevon Schule und Berufsberatung abgeschlossen. In der Dresdener Erklärung von
2008 hat die Bundesregierung darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern
festgestellt, dass der Ausbildungserfolg der Schülerinnen und Schüler weiter
verbessert werden muss. Bund und Länder haben daher gemeinsam die Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
gestartet. Einen wesentlichen Beitrag hierzu liefert das
„Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ des
BMBF. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien diesen Ansatz
unterstrichen. Die begleitende Evaluation des Berufsorientierungsprogramms belegt,
dass Potentialanalyse und handlungsorientierte Werkstatttage die schulische
Motivation verbessern und die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler mit
ihrer beruflichen Zukunft anregen. Berufsorientierung im Sinne des
Berufsorientierungsprogramms für sich alleine ist nur ein Einstieg in den weiteren Prozess
des Übergangs von der Schule in die Ausbildung. Es ist daher vorgesehen,
diesen Ansatz noch enger als bisher in eine systemische Gestaltung des Übergangs
Schule – Beruf entsprechend der Initiative „Bildungsketten“ einzubinden. Dabei
sollen die unterschiedlichen Gegebenheiten und Ansätze in den Ländern über
Bund-Länder-Vereinbarungen zur Einführung von Gesamtkonzepten
berücksichtig werden. Die nach dem Grundgesetz getrennten, aber komplementären
Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden beachtet.
Unter anderem bietet der Bund Potenzialanalyse und Werkstatttage über eine
Projektförderung von überbetrieblichen und vergleichbaren
Berufsbildungsträgern für kooperierende Schulen an. Wesentliche Grundlage für diese
Entwicklung ist auch der Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2013 mit seiner
Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote
im Übergangssystem „Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenziale
ausschöpfen – Übergänge gestalten“.
39. Was wird die Bundesregierung tun, um künftig gerade Jugendlichen aus
dem Ausland bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Einstieg
in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, und
welche Rolle können nach Auffassung der Bundesregierung dabei
Unternehmen spielen, die von Menschen geführt werden, die keine Erfahrung
mit einem dualen Ausbildungssystem haben?
Für in Deutschland lebende ausländische Jugendliche bzw. Jugendliche mit
Migrationshintergrund gelten alle Instrumente des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und SGB II zur Unterstützung der Eingliederung in Ausbildung.
Diese beinhalten neben Berufsberatung, Berufsorientierung und
Ausbildungsvermittlung auch Förderleistungen wie Berufsorientierungsmaßnahmen,
Berufseinstiegsbegleitung, Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe,
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie die außerbetrieblichen
Ausbildungsangebote. Sie richten sich gleichwohl nicht ausschließlich an Personen mit
Migrationshintergrund, sondern an alle Ratsuchenden oder Jugendlichen mit
Unterstützungsbedarf.
Einen Schwerpunkt legt die Bundesregierung auf das Sonderprogramm zur
Berufseinstiegsbegleitung „Bildungsketten“ (Potenzialanalysen,
Übergangshilfe Schule-Beruf, Coaching). Dieses sieht bis Ende des Jahres 2014 rund
1 000 hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter an bundesweit rund 1 000 Haupt-
und Förderschulen vor. An weiteren rund 1 000 Schulen sind
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern nach § 421s SGB III a. F. bzw.
§ 49 SGB III tätig. Über 60 000 Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem
Förderbedarf wurden bzw. werden hiermit erfasst; Jugendliche mit
Migrationshintergrund profitieren überdurchschnittlich häufig von diesen Angeboten.
Aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) unterstützen bundesweit rund 430 Jugendmigrations-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/732dienste (JMD) im Kontext der Initiative JUGEND STÄRKEN junge
Migrantinnen und Migranten im Alter von 12 bis 27 Jahren bei ihrer sozialen und
beruflichen Integration. Die Einrichtungen sind zuständig für die
sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen (§ 45 Satz 1
AufenthG) und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund am
Übergang von der Schule in den Beruf mit einem auf ihre Bedürfnisse abgestimmten
Förderplan. Die Eltern werden in diesen Prozess mit einbezogen. Gemeinsam
mit den jungen Menschen werden Ziele definiert und zur Zielerreichung
passgenaue Angebote gesucht. Ergänzt wird die Begleitung durch ein breites Spektrum
an spezifischen Gruppenmaßnahmen, z. B. sportliche, kulturelle und
handwerkliche Angebote sowie Sprachergänzungsmaßnahmen und Bewerbungstrainings.
Mit dem Modellprojekt „JUGEND STÄRKEN: 1.000 Chancen“ fördert das
BMFSFJ die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Trägern der
Jugendsozialarbeit. Auf ehrenamtlicher Basis bieten Unternehmerinnen und Unternehmer
vor Ort benachteiligten jungen Menschen am Übergang Schule-Beruf
deutschlandweit Einblicke in die Arbeitswelt durch praxisnahe, niedrigschwellige
Unterstützungsangebote (Bewerbungstrainings, „Unternehmer zu buchen“,
„Coach4Life“, Praktika, etc.). Die jungen Menschen werden angeregt, sich mit
beruflichen Perspektiven (besonderer Fokus: duale Ausbildung)
auseinanderzusetzen, und können Kontakte zu Unternehmen knüpfen. Junge Menschen mit
Migrationshintergrund, die von einem Jugendmigrationsdienst (JMD) begleitet
werden, sind eine Kernzielgruppe des Projekts.
Darüber hinaus finanziert das BMBF im Strukturprogramm Jobstarter gezielte
Informations- und Netzwerkangebote für Migranten (KAUSA –
Koordinationsstelle Ausbildung und Migration). Seit 2013 arbeiten sechs KAUSA-
Servicestellen in den Industriezentren Augsburg, Nürnberg, Berlin, Stuttgart, Dortmund
und Köln. Ziel ist es, lokale Angebote zu bündeln und den Jugendlichen
Unterstützung bei ihrer Ausbildungsplatzsuche „aus einer Hand“ zu bieten. Durch
KAUSA werden zudem „Jugendforen“ ausgerichtet, die Orientierung bei der
Berufswahl und erste Zugänge zu Unternehmensvertretern bieten. Eine
Informationsbroschüre in aktuell neun Sprachen informiert Eltern über Chancen und
Möglichkeiten einer dualen Ausbildung in Deutschland. Im Netzwerk der
KAUSA-Servicestellen ist die Unterstützung von Selbstständigen und
Unternehmern mit Migrationshintergrund ein Schwerpunkt. In ausländischen
Unternehmensverbänden wird gezielt für die Einstellung, Ausbildung und
Übernahme von Jugendlichen geworben. Dieser Ansatz wird ergänzt durch das
Projekt „Interkulturelle Netzwerke – Bildungsbeauftragte für junge Menschen!“, in
dem Bildungsbeauftragte aus Migrantenorganisationen ausgewählt und geschult
werden, um über Informationsveranstaltungen und Beratungen im Übergang
von der Schule in die Ausbildung sowie bei der Nachqualifizierung vermittelnd
zu wirken.
Ferner gibt es das Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen
Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“, das Jugendliche, die sich aus dem
Ausland heraus für eine Berufsausbildung interessieren, unterstützt. Hierzu wird
auch auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
Begleitend unterstützen die im Rahmen des Förderprogramms „Passgenaue
Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingesetzten Vermittlerinnen und
Vermittler kleine und mittlere Unternehmen bei der Herstellung einer
Willkommenskultur sowie bei der Integration von Auszubildenden aus dem EU-Ausland.
Auch das ebenfalls vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Finden
und Binden von Fachkräften und Auszubildenden, auch aus dem Ausland,
mittels Handlungsempfehlungen, Praxisbeispielen und Workshops.
Drucksache 18/732 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas im Rahmen der gemeinsamen Fachkräfte-Offensive vom BMWi, BMAS
und der BA etablierte Willkommensportal „Make it in Germany“ für
internationale Fachkräfte bündelt Informationen zum Thema und Arbeiten in
Deutschland. Dabei werden auch Jugendliche aus dem Ausland über das deutsche
Ausbildungssystem sowie die Möglichkeiten, in Deutschland eine Ausbildung zu
machen, informiert. Das Portal verzeichnet bereits über 3,5 Millionen Besucher
weltweit.
40. Wie hoch ist in Deutschland der Anteil an Ausbildungsabbrechern unter
den Jugendlichen, die seit dem Jahr 2008 im europäischen Ausland durch
spezielle Programme angeworben wurden, wie will die Bundesregierung
diese Quote verringern, und durch welche Maßnahmen möchte die
Bundesregierung nicht nur die Willkommenskultur für junge Menschen,
sondern v. a. auch die Bleibekultur erhöhen?
Das Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von
ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus
Europa (MobiPro-EU)“ unterstützt seit Januar 2013 junge EU-Bürger/-innen bei
der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer qualifizierten
Beschäftigung in einem Engpassberuf in Deutschland. Gefördert werden z. B.
Sprachkurse, Reisekosten, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
sowie sozial- und berufspädagogische Begleitung, um die arbeitsmarktliche
und gesellschaftliche Integration zu unterstützen. Mittlerweile sind von über
5 000 Antragsteller/-innen Förderanträge eingereicht worden, davon sind
ca. 3 000 von ausbildungsinteressierten Jugendlichen. Das Sonderprogramm
unterstützt die Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung durch einen
Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Arbeitsmarkts und zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union. Eine hohe
Ausbildungsabbruchquote konnte im Rahmen des Sonderprogramms bisher
nicht festgestellt werden. Die Statistik weist im Antragverfahren lediglich
159 registrierte Abbrüche (Ende Januar 2014) während der betrieblichen
Berufsausbildung (bei 2 901 Auszubildenden) aus. Diese Abbrüche beziehen sich
auf die im Herbst 2013 in Ausbildung eingemündeten Personen und werden im
Vergleich zu inländischen Auszubildenden nicht als hoch bewertet. Eine
Untersuchung der Abbruchgründe erfolgt in der Ende 2013 gestarteten
programmbegleitenden Evaluierung. Es wird angenommen, dass wesentliche Gründe die
marginalen Deutschsprachkenntnisse vieler Teilnehmenden und die besondere
persönliche Situation in einem fremden Land, fern des gewohnten sozialen
Umfelds, sind. Daher liegen die Schwerpunkte der Förderung durch MobiPro-EU
bei der Sprachausbildung und der sozial- und berufspädagogischen Begleitung.
41. Welches Bundesministerium ist nach Auffassung der Bundesregierung
federführend für eine Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, und welche
Instrumente sollen, innerhalb oder ergänzend zur Weiterbildungsallianz,
in der 18. Wahlperiode eingesetzt werden (bitte nach Ressortzuständigkeit
aufteilen)?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag den Ausbau der Weiterbildung
als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben. Die Bundesregierung hat
mit den Sozialpartnern und den Ländern die Gespräche zur Ausgestaltung einer
„Allianz für Aus- und Weiterbildung“ aufgenommen. Alle relevanten Akteure
befinden sich in einem erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu
möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“. Daher sind konkretere Angaben zu Themen, Zielen etc. im jetzigen
Stadium noch nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/73242. Welche offiziellen Gesprächstermine und organisatorischen Schritte
haben bisher im Rahmen der nationalen Plattform zur Energieforschung
mit welchen Akteuren im Rahmen jeweils welcher Säule
(„Energiesysteme der Zukunft“, „Forschungsforum Energiewende“,
Koordinierungskreis der Forschungseinrichtungen) stattgefunden, und welche
Ergebnisse und weiteren Planungsschritte wurden dabei jeweils festgehalten
(bitte in Listenform beantworten und Ergebnisse als Stichpunkte
ausführen)?
Die konstituierende Sitzung des Forschungsforums Energiewende fand am
8. Mai 2013 und die erste Sitzung des Leitungskollegiums des
Forschungsforums Energiewende am 18. Juni 2013 statt. Beide Gremien haben sich auf eine
wissenschaftsbasierte Politikberatung sowie die Entwicklung einer
Strategischen Forschungsagenda als Ziele der Arbeit verständigt. Die nächsten
Sitzungen sind für den 7. April 2014 (Leitungskollegium) sowie den 19. Mai 2014
(Forschungsforum Energiewende) geplant.
Im Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ tritt das Kuratorium
vierteljährlich und der Steuerkreis etwa sechswöchentlich zusammen. Jährlich
findet eine Vollversammlung der etwa 100 beteiligten Personen statt. In
Arbeitsgruppen werden unter fachlicher Leitung eines Steuerkreises u. a. folgende
Themen bearbeitet: „Europäische Integration der Energiewende“,
„Energiespeicher“, „Förderung Erneuerbarer Energien (juristisch)“, „Systemische
Wirkung von Maßnahmen“, „Interpretation von Energieszenarien“.
Der Koordinierungskreis Forschung hatte seine Auftaktsitzung am 14. Februar
2013. Er wird in Eigenverantwortung der Wissenschaft organisiert. Die
Mitglieder haben sich auf eine Stärkung der institutionenübergreifenden inhaltlichen
Zusammenarbeit verständigt.
43. Ab welcher Höhe (bitte beziffern) der absehbar eintretenden Mehrkosten
(Expertengruppenbericht des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung, „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“ [ITER –
International Thermonuclear Experimental Reactor] vom 28. Oktober 2013)
– zusätzlich zu den derzeit eingeplanten 6,6 Mrd. Euro (europäischer
Anteil an der Finanzierung von ITER) – hält die Bundesregierung eine
Fortführung des Projektes ITER für nicht mehr gerechtfertigt?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Kommission
nachdrücklich dafür ein, dass der vorgegebene Kostenrahmen für den
europäischen Beitrag zu ITER eingehalten wird. In entsprechenden Gremien werden
kostensenkende Maßnahmen identifiziert und diskutiert mit dem Ziel, einen
weiteren Anstieg der Baukosten von ITER zu vermeiden.
44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Expertenbericht zur „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“, und mit
welchem Zeitplan wird die Bundesregierung gegebenenfalls mit welchem
Ziel tätig werden?
Deutschland ist nicht direkt an ITER beteiligt, sondern lediglich als Mitglied der
Europäischen Union. Es ist in dem gemeinsamen europäischen Unternehmen
„Fusion for Energy“ vertreten und nutzt hier alle Möglichkeiten, um auf eine
Verringerung der technischen und finanziellen Risiken hinzuwirken. Hierfür
stellt der aktuelle Expertenbericht eine wichtige Grundlage dar. Die
Bundesregierung hat diesen Bericht ebenfalls der Europäischen Kommission zur
Verfügung gestellt. Der Bericht unterstützt die Europäische Kommission, im Rahmen
ihrer Mitgliedschaft im ITER-Council die notwendigen Verbesserungen in den
Bereichen Management, Projekt- und Kostenplanung anzustoßen. Hierzu wird
Drucksache 18/732 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie ITER-Organisation einen Bericht vorlegen. Ein realistischer, langfristiger
Zeitplan wird entwickelt und soll im Juni 2015 vorliegen.
45. Wie wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebene
Fortführung der Fusionsforschung im 7. Energieforschungsprogramm
finanziell ausgestalten (bitte möglichst detaillierte Aufschlüsselung nach
Jahren)?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Förderung der Fusionsforschung auf
dem „festgelegten, begrenzten Niveau“ fortzuführen. Diese Unterstützung der
Fusionsforschung wurde ab 2013 abgesenkt und erfolgt im Rahmen der
Programmorientierten Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft. Im Bereich der
Projektförderung stellt BMBF eine entsprechende Förderlinie ein, die letzten
Projekte werden bis 2017 beendet sein. Die Bundesregierung wird das laufende
Energieforschungsprogramm weiterentwickeln. Dabei werden auch die
Vorschläge des Forschungsforums Energiewende sowie die Strategische
Forschungsagenda berücksichtigt.
46. Welche konkreten finanziellen Umwidmungen wird die Bundesregierung
von der Förderung der Fusionsforschung in die Erforschung der
erneuerbaren Energien vornehmen (sowohl betreffend die nationale
Haushaltspolitik als auch das durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanzierte
Kernfusionsprojekt ITER), folgend aus der Ankündigung von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka vom 27. Januar 2014, die
Energieforschung komplett auf die Energiewende auszurichten?
Die Finanzierung von ITER erfolgt über den EU-Haushalt gemäß der geltenden
Kostenplanung. Zur nationalen Förderung wird auf die Antwort zu Frage 45
verwiesen. Die in der institutionellen und Projektförderung frei werdenden Mittel
werden auch für den Bereich der Erneuerbaren Energien eingesetzt.
In der Förderung des Bundes von Forschung und Entwicklung im
Energiebereich haben die Themenfelder Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Priorität. In der Projektförderung der Fusionsforschung werden keine neuen
Projekte bewilligt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]