Fortschritte bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juni 2012 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgestellt. Ziel sind u. a. eine effizientere Ämterstruktur sowie die Einstufung der Bundeswasserstraßen in drei Ausbaukategorien. Im Mai 2013 wurde die Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt (GDWS) eingerichtet. Doch seitdem scheint die Reform nicht spürbar voranzukommen.
Die SPD als neuer Koalitionspartner von CDU und CSU hat in der vergangenen Legislaturperiode das Reformvorhaben wiederholt kritisiert und hierbei insbesondere die Einrichtung der GDWS und die fehlende Einbeziehung der Mitarbeiter bemängelt. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll der „angestoßene Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter Einbindung der Beschäftigten so entwickelt werden, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden“.
Durch die Einsetzung der neuen Bundesregierung stellt sich die Frage, inwieweit sie weiterhin hinter dem Reformvorhaben steht und gewillt ist, diese auch im Einvernehmen mit den Mitarbeitern umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wird die Bundesregierung an der WSV-Reform gemäß dem „5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ und dem bisher eingeschlagenen Weg festhalten (bitte jeweils begründen)?
Welche Änderungen des bisher eingeschlagenen Reformweges werden sich nach Plänen der Bundesregierung für die folgenden Jahre aus welchen Gründen ergeben?
Wird die Bundesregierung an dem vormals für Anfang 2013 vorgesehenen „Rechtsbereinigungsgesetz“ für die WSV-Reform weiter festhalten (bitte jeweils begründen)?
Wird die Bundesregierung auf den Organisationserlass zur Einrichtung der GDWS verzichten?
Wie wird durch die Bundesregierung die langfristige Umsetzung der WSV-Reform sowie die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt?
Wird im Zuge der WSV-Reform mit einem neuen Dialogprozess über die zukünftige Struktur der WSV begonnen, und wenn ja, wie wird dieser ausgestaltet sein?
Wird bei allen Planungen zum Umbau der WSV sowie der entsprechenden Referate und Abteilungen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) für eine umfassende Transparenz gesorgt und die Beteiligung der Personalvertretungen an den Prozessen gewährleistet?
Welche Teilschritte der WSV-Reform konnten aus Sicht der Bundesregierung bisher abgeschlossen werden?
Wie wird die Bundesregierung eine „nachhaltige Absicherung der Fachkompetenz in der WSV trotz Stellenabbau und Fachkräftemangel“ sicherstellen (Vergleiche „5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ (5. Bericht), S. 6.)?
Bis wann wird mit den Ergebnissen der Personalbedarfsermittlung in der WSV zu rechnen sein?
Konnten inzwischen auf allen Verwaltungsebenen der WSV verbindliche Ziele, Vorgaben und Standards definiert werden, wie sie zur Aufgabenerledigung der Verwaltung notwendig sind und dort gemäß sog. 5. Bericht bisher fehlten?
Welche Arbeitsgruppen auf Regierungsebene gibt oder gab es bisher, die sich mit der Umsetzung der WSV-Reform beschäftig(t)en, und welche Ergebnisse konnten diese Arbeitsgruppen bisher vorweisen?
a) Welche „regionalen Kompetenzen“ („Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“ (Koalitionsvertrag), S. 43.) sollen bei der WSV-Reform gesichert werden, und bis wann plant die Bundesregierung, die GDWS (Bonn) mit ihren Außenstellen (Aurich, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, Münster, Würzburg) zusammenzuführen?
b) Inwieweit sollen dabei die Kompetenzen vor Ort in den Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSA) erhalten oder sogar gestärkt werden?
c) Welche Einbindung der von der WSV-Reform betroffenen Bundesländer ist durch die Bundesregierung vorgesehen?
d) Wie viele Mitarbeiter sind inzwischen am GDWS-Standort Bonn angesiedelt, und wie viele Mitarbeiter soll die GDWS in Zukunft haben?
e) Aus welchen Abteilungen besteht die GDWS bisher, und welche sollen am GDWS-Standort Bonn angesiedelt bzw. von anderen Behörden abgezogen werden?
a) Bis wann wird die Bundesregierung ein Standortkonzept für die WSV vorlegen?
b) Welche regionalen Verschiebungen auf Ebene der WSA sind bezüglich der regionalen und lokalen operativen Aufgaben vorgesehen?
c) Bis wann werden die ämterübergreifenden operativen Aufgaben (Ausführungsaufgaben) von den verbleibenden Außenstellen der GDWS auf die GDWS in Bonn übertragen?
d) Welche Auswirkungen werden von einer neuen WSV-Ämterstruktur für die Fachstellen der WSA ausgehen?
a) Welche Kriterien sollen bei der durch die Bundesregierung geplanten Netzkategorisierung neben der Tonnage berücksichtigt werden (Vergleiche ebenda.)?
b) Welchen Einfluss werden die Kriterien aus Frage 15a für die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen haben?
c) Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen der vorgesehenen Überarbeitung der Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans die Netzkategorien der Bundeswasserstraßen auf die Verteilung der Kompetenzen gemäß den Fragen 13a bzw. 13b abstimmen?
a) Von welchen jährlichen Kosteneinsparungen durch die WSV-Reform geht die Bundesregierung aus (Vergleiche 5. Bericht, S. 14.) aus?
b) Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgrund eventueller Kosteneinsparungen der WSV-Reform mit freiwerdenden Haushaltsmitteln zu rechnen (bitte Begründung anführen)?
a) Inwieweit sollen die Bundeswasserstraßen in einem geplanten „nationalen Prioritätenkonzept“ Berücksichtigung finden (Koalitionsvertrag, S. 39.)?
b) Bundeswasserstraßen welcher Netzkategorie sollen in ein solches Konzept einfließen können?
Wird die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der WSV wie geplant zum Frühjahr 2014 erfolgen können (bitte jeweils Begründung angeben)?
Bis wann ist mit einer für vormals Ende 2012 vorgesehenen Novellierung des Wasserstraßen-Gebührensystems zu rechnen?
Welche Position hat die neue Bundesregierung zu geschlossenen Finanzierungskreisläufen im Verkehrsbereich?
Bis wann wird die Bundesregierung eine transparente Überprüfung der Nutzerentgelte der Bundeswasserstraßen unter Einbeziehung aller Nutzer durchführen und die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag vorlegen?
a) Wann wird die Bundesregierung das im Rahmen der WSV-Reform angekündigte Wassertourismuskonzept vorlegen?
b) Welche Fortschritte sind bezüglich der Erstellung eines Wassertourismuskonzepts seit Beginn der WSV-Reform im Jahr 2012 zu verzeichnen?
Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung, zukünftig die Bereederung von WSV-Schiffen bzw. weiteren Schiffen des Bundes gemeinsam durchzuführen und dadurch kostengünstiger und effizienter zu organisieren (bitte Antwort begründen)?