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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Drogenpolitik der Bundesregierung und Aufgaben der Drogenbeauftragten

Aufgaben und Ziele der Drogenbeauftragten: Zusammenarbeit mit Ressorts und Behörden, gesetzliche Verankerung, organisatorische Einbindung ins BMG (Weisungsbefugnisse, Planstellen, Kooperation mit Fachreferaten, Fachaufsichten u.a.); Ausgestaltung der Tätigkeit des Drogen- und Suchtrates, internationale Zusammenarbeit, Anforderungen an den Drogen- und Suchtbericht 2014, Umsetzung der Nationalen Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik, Höhe und Verwendung von Haushaltsmitteln, Forschungs- und Modellprojekte, Evaluation<br /> (insgesamt 60 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/55514.02.2014

Drogenpolitik der Bundesregierung und Aufgaben der Drogenbeauftragten

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lässt offen, wie sich die neue Bundesregierung sucht- und drogenpolitisch positioniert und welche Vorhaben sie in dieser Legislaturperiode plant. Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Drogenpolitik organisatorisch verankern wird. Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist für die Koordination und Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland von großer Wichtigkeit. Daher ist die konkrete Ausgestaltung des Amtes hinsichtlich der Kompetenzen der Beauftragten sowie die Ausstattung der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten mit Personal- und Sachmitteln von erheblicher Bedeutung. Da in der Vergangenheit diese Ausstattung und Organisation des Amtes der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle stark variierte, stellen sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Amtes, der Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates sowie des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Nationalen Strategie für Drogen- und Suchtpolitik in der 18. Legislaturperiode.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drogenbeauftragte

Fragen66

1

Welche sind laut dem Kabinettbeschluss vom 15. Januar 2014 die Aufgaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung?

Wird dieser Beschluss veröffentlicht?

Falls ja, wann?

Falls nein, warum nicht?

2

Unterscheiden sich laut dem Kabinettbeschluss die Aufgaben der Drogenbeauftragten in der 18. Legislaturperiode von denen der 13. bis 17. Legislaturperiode?

Wenn ja, in welchen Punkten?

3

Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bis Ende April 2014, im Jahr 2014 und in dieser Legislaturperiode?

4

Wie will die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Ressorts und den nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gestalten?

5

Soll das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ähnlich wie das der/des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§ 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) in dieser Legislaturperiode gesetzlich verankert werden?

Wenn ja, im Betäubungsmittelgesetz, im SGB V, im geplanten Präventionsgesetz oder an einer anderen Stelle?

Falls nein, warum nicht?

6

Ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Teil des Bundesministeriums für Gesundheit?

7

Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle?

8

Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte im Bundesministerium für Gesundheit?

9

Wem gegenüber ist die Drogenbeauftragte weisungsbefugt?

10

In welcher Form ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in Entscheidungsprozesse der Leitungsebene des Bundesministeriums für Gesundheit eingebunden?

11

a) In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und den Referaten Drogen und Sucht und Betäubungsmittelrecht des Bundesministeriums für Gesundheit statt?

b) In welcher Form kann die Drogenbeauftragte auf die Arbeit der genannten Referate einwirken?

c) Wem sind die Referate für Betäubungsmittelrecht (bisher Referat 123) und Drogen und Sucht (bisher 124) im Bundesministerium für Gesundheit dienstrechtlich unterstellt?

12

Sind die Referatsleiter und Mitarbeiter dieser Referate den Anweisungen der Vorgesetzten des Bundesministeriums für Gesundheit (Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter, Staatssekretäre) unterstellt oder denen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung?

13

Wie viele Planstellen bzw. Teile von Planstellen sind in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten laut dem Stellenplan vorgesehen?

14

Aus welchen Haushaltstiteln werden die weiteren, nicht im Stellenplan vorgesehenen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten in welcher Höhe finanziert?

15

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in ihrer Geschäftsstelle am 16. Januar 2014 zur Verfügung (bitte Anzahl und Besoldungsstufe anführen)?

16

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 1. Mai 2013 in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten beschäftigt (bitte Anzahl und Besoldungsstufe anführen)?

17

Trifft es zu, dass der jetzigen Drogenbeauftragten in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten weniger Mitarbeiter als ihrer Vorgängerin im Amt zur Verfügung stehen?

Wenn ja, warum?

18

Wie war der Bereich Drogen und Sucht im Organisationsplan des Bundesministeriums für Gesundheit Stand Juni 2002 organisiert (Auszug aus dem Organisationsplan mit Geschäftsstelle und DS1 bis DS3 bitte abbilden)?

19

Gab es im Jahr 2002 im Organisationsplan des Bundesministeriums für Gesundheit einen Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht für die drei Referate Drogen- und Suchtmittel, Betäubungsmittelverkehr und Drogen- und Suchtmittelmissbrauch (DS 1 bis DS 3)?

In welcher Besoldungsstufe war der Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht im Jahr 2002 eingestuft?

20

a) Plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die drei Referate Sucht und Drogen, Betäubungsmittelrecht und den Arbeitsstab 2 wieder zu einer Arbeitsgruppe Drogen und Sucht zusammenzufassen, oder bevorzugt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die „Sternchenlösung“, d. h. die Referate Drogen und Sucht sowie Betäubungsmittelrecht unterstützen die Drogenbeauftragte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung?

Plant sie eine andere Form der Kooperation zwischen der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten und den Referaten des Bundesministeriums für Gesundheit?

b) Welche Vorteile hat die beabsichtigte Lösung im Vergleich zu einer Arbeitsgruppe Drogen und Sucht?

21

Nimmt die Drogenbeauftragte die Fachaufsicht über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Bereich Drogen und Sucht wahr?

Wenn nein, welches andere Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig?

22

Nimmt die Drogenbeauftragte die Fach- und/oder Rechtsaufsicht über die Bundesopiumstelle wahr?

23

Wenn nein, welches Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig?

24

Nehmen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder aber andere Referate im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen der AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden teil?

Drogen- und Suchtrat

25

a) Wann wird die Drogenbeauftragte den Drogen- und Suchtrat benennen und zur ersten Sitzung einberufen?

b) Ist es geplant, bei der Besetzung eine größere Pluralität der vertretenden Organisationen (z. B. aus dem Bereich HIV/AIDS bzw. der Selbsthilfe) vorzusehen?

c) Ist eine erste Sitzung vor Ostern dieses Jahres geplant?

d) Soll sich an der Zusammensetzung etwas ändern, und bis wann wird diese Entscheidung durch die Drogenbeauftragte getroffen?

e) Welche Aufgaben soll der Drogen- und Suchtrat wahrnehmen?

26

a) Wie häufig tagte der Drogen- und Suchtrat in der 17. Legislaturperiode, und an welchen Terminen?

b) Soll der Drogen- und Suchtrat in der 18. Legislaturperiode häufiger tagen?

Wenn nein, warum nicht?

27

Plant die neue Drogenbeauftragte, die von ihrer Vorgängerin vorgenommene Auflösung der Bund-Länder-Steuerungsgruppe zu revidieren und wieder eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bis wann?

28

a) Welche Bedeutung hat für die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem ländlichen Raum im Bereich der Drogenpolitik?

b) Wie möchte sie die Zusammenarbeit in diesem Bereich jenseits der Vertretung im Drogen- und Suchtrat konkret regeln?

29

Wann hat die interministerielle Arbeitsgruppe Sucht und Drogen zuletzt getagt, und nahm die Drogenbeauftragte an den Sitzungen teil?

Internationale Zusammenarbeit

30

Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit im Themenfeld Tabak für die Mitarbeit in der Ratsgruppe Gesundheit zuständig?

31

Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention zuständig?

32

Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen der Horizontal Group Drug teil?

Wenn nein, warum nicht?

33

Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen des Committee on National Alcohol Policy and Action der Europäischen Kommission teil?

Wenn nein, warum nicht?

34

a) Wie soll die Zusammenarbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit den internationalen Organisationen im Drogen- und Suchtbereich gestaltet werden (bitte für alle infrage kommenden internationalen Organisationen im System der Vereinten Nationen und alle Organisationen und Behörden im Bereich der europäischen Integration und Zusammenarbeit einschließlich des Europarates und bilateraler Kooperationen und Projekte ausführen)?

b) Mit welchen dieser Organisationen wurde zu Beginn der 17. Legislaturperiode kooperiert, und mit welchen wird in der 18. Legislaturperiode nicht mehr kooperiert?

35

Wird die Drogenbeauftragte an der nächsten Sitzung der Commission on Narcotic Drugs in Wien im März 2014 teilnehmen?

36

Bleibt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied im Verwaltungsrat der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht?

37

Erhält die Drogenbeauftragte außer der Regelberichterstattung weitere Unterrichtungen durch den Bundesnachrichtendienst?

Zu welchem Zweck erhält sie diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

38

Plant die Drogenbeauftragte, eine Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung beim Bundesnachrichtendienst vorzunehmen, um beispielsweise den Handel mit Amphetaminen und Methylamphetamin als Aufgabenschwerpunkt beim Bundesnachrichtendienst zu verankern?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Drogen- und Suchtbericht

39

Wird die Bundesregierung im Jahr 2014 einen Drogen- und Suchtbericht veröffentlichen?

Falls ja, im Mai, wie in den letzten Jahren, oder zu einem späteren Zeitpunkt (falls letzteres, bitte kurz begründen)?

Falls nein, warum nicht?

40

Ist es richtig, dass die Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bereits im Dezember 2013 versendet wurden?

41

Wird der nächste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag als offizielle Unterrichtung zugeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik

42

Ist die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik umgesetzt?

Falls nein, welche sind die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen der Strategie, und wann wird die Bundesregierung diese Strategie umsetzen (bitte einzelne Maßnahmen aufzählen und den Zeitplan erläutern)?

Falls ja, wie soll die Umsetzung erfolgen?

43

Wer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zuständig für die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik?

Haushalt

44

Welche finanziellen Mittel standen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 zur Verfügung (bitte getrennt und tabellarisch nach Haushaltstiteln und Höhe darstellen), und beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag diese Ansätze für das Jahr 2014 erneut vorzuschlagen?

Falls nein, warum nicht?

45

Welche Haushaltsmittel standen und stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das Jahr 2014 für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung?

46

Stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle unmittelbar Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten (z. B. im Bereich Prävention oder Forschung) zur Verfügung?

Falls ja, in welcher Höhe (für das Haushaltsjahr 2013)?

47

a) In welcher Höhe förderte das Bundesministerium für Gesundheit im Drogen- und Suchtbereich im Jahr 2013 Forschungs- und Modellprojekte?

b) In welcher Höhe wurden nach bisherigen Planungen und vorläufigen Zusagen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich vergeben?

48

Welche Mittel für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich können nach jetziger Planung im Jahr 2014 noch vergeben werden?

49

Inwiefern wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei der Vergabe dieser Haushaltsmittel (Einzelplan 15) beteiligt werden?

50

In welcher Höhe wurden die Titel für Drogenaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das Jahr 2014 gekürzt (bitte die Einsparungen tabellarisch darstellen, in absoluten Beträgen und Prozenten), und existieren andere operative Titel im Einzelplan 15, die entsprechend stark gekürzt worden sind?

51

Wie hoch ist die Einsparung bzw. Kürzung in den drei Drogentiteln (Drogenaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung) in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. gemäß dem Entwurf für das Jahr 2014 anteilig an den Einsparungen der operativen Titel im Einzelplan 15 in Prozent und absolut?

52

Wurde unter den operativen Titeln ein anderer Bereich im Einzelplan 15 stärker gekürzt als der Drogenbereich?

Falls nein, warum wurde der Drogenbereich am stärksten gekürzt?

53

Plant die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung diese Kürzungen im Bereich der Suchtprävention und -forschung in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. geplant für das Jahr 2014 rückgängig zu machen?

Forschung

54

Welche Änderungen plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, an der sucht- und drogenbezogenen Forschungsförderung im Entwurf des Einzelplans 15 vorzunehmen?

55

a) Werden der Drogenbeauftragten auch Ablehnungen für Projektanträge für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich zur Entscheidung vorgelegt werden?

b) Oder werden der Drogenbeauftragten nur zu bewilligende Projektanträge zur formalen Bestätigung vorgelegt werden?

c) Wie war die Praxis in der letzten Legislaturperiode hierzu?

56

Welche Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich werden zurzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert (bitte Förderhöhe, Laufzeit, Projektpartner und beteiligte Bundesländer angeben)?

57

Zu welchen Projekten der 17. Legislaturperiode liegen im Bereich der Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich Abschlussberichte vor?

58

a) Zu welchen dieser Projekte wurden die Abschlussberichte veröffentlicht, und zu welchen nicht?

b) Zu welchen Projekten wurden nur Kurzberichte veröffentlicht?

c) Wann werden die Langberichte veröffentlicht?

59

a) Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen Projektförderung im Bereich Drogen und Sucht gemessen?

b) Wurde diese Forschungsförderung jemals evaluiert?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wo kann die Evaluation eingesehen werden?

60

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die neue Drogenbeauftragte aus der Entwicklung des Hopfenanbaus in Bayern und speziell in Franken?

Berlin, den 14. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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