[Deutscher Bundestag Drucksache 18/725
18. Wahlperiode 06.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink,
Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/555 –
Drogenpolitik der Bundesregierung und Aufgaben der Drogenbeauftragten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lässt offen, wie sich die
neue Bundesregierung sucht- und drogenpolitisch positioniert und welche
Vorhaben sie in dieser Legislaturperiode plant. Zudem stellt sich die Frage, wie die
Bundesregierung die Drogenpolitik organisatorisch verankern wird. Das Amt
der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist für die Koordination und
Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
von großer Wichtigkeit. Daher ist die konkrete Ausgestaltung des Amtes
hinsichtlich der Kompetenzen der Beauftragten sowie die Ausstattung der
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten mit Personal- und Sachmitteln von
erheblicher Bedeutung. Da in der Vergangenheit diese Ausstattung und Organisation
des Amtes der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle stark variierte,
stellen sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des
Amtes, der Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates sowie des weiteren
Vorgehens hinsichtlich der Nationalen Strategie für Drogen- und Suchtpolitik
in der 18. Legislaturperiode.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Drogen- und Suchtpolitik wird innerhalb der Gesundheitspolitik eine
besondere Bedeutung zugemessen. Dies wird mit der Einrichtung der Position der
Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen unterstrichen, die die
Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung koordiniert. Als Drogenbeauftragte
wurde im Januar 2014 Marlene Mortler bestellt. Aufgaben und Stellung der
Drogenbeauftragten haben sich in der 18. Legislaturperiode im Vergleich zu den
vorhergehenden Legislaturperioden nicht geändert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/725 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrogenbeauftragte
1. Welche sind laut dem Kabinettbeschluss vom 15. Januar 2014 die Aufgaben
der Drogenbeauftragten der Bundesregierung?
Wird dieser Beschluss veröffentlicht?
Falls ja, wann?
Falls nein, warum nicht?
Inhalt des Kabinettbeschlusses vom 15. Januar 2014 war die namentliche
Bestellung von Marlene Mortler als Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Eine
Auflistung der Aufgaben der Drogenbeauftragten war nicht Teil des
Kabinettsbeschlusses. Zum Beschluss des Kabinetts und zur Amtseinführung der
Drogenbeauftragten durch den Bundesminister für Gesundheit wurde am 15. Januar
2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
2. Unterscheiden sich laut dem Kabinettbeschluss die Aufgaben der
Drogenbeauftragten in der 18. Legislaturperiode von denen der 13. bis 17.
Legislaturperiode?
Wenn ja, in welchen Punkten?
An den Aufgaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung haben sich in
der 18. Legislaturperiode keine Änderungen ergeben. Die Drogenbeauftragte
koordiniert die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung.
Zu ihren Aufgabenschwerpunkten zählen u. a.:
● Förderung und Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten der Sucht- und
Drogenprävention;
● Entwicklung neuer Wege und neuer Schwerpunkte in der Sucht- und
Drogenpolitik für rechtzeitige und angemessene Hilfen, um gesundheitliche, soziale
und psychische Probleme zu vermeiden oder abzumildern;
● Vertretung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung auf
internationaler Ebene und in der Öffentlichkeit.
3. Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung bis Ende April 2014, im Jahr 2014 und in dieser
Legislaturperiode?
Die Drogenbeauftragte wird die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und
Suchtpolitik fortsetzen, da sich die Drogen- und Suchtpolitik mit den Säulen
„Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur
Schadensreduzierung“ sowie „gesetzlicher Regulierungen zur Angebotsreduzierung“ in
Deutschland bewährt hat.
Die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung orientieren sich an der aktuellen Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik, die einen Schwerpunkt auf Maßnahmen in der Prävention und
Gesundheitsförderung setzt, um gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes
Verhalten frühzeitig zu verhindern. Ziel der Drogen- und Suchtpolitik in
Deutschland ist es, eine Reduzierung des Konsums legaler und illegaler
Suchtmittel sowie die Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in
unserer Gesellschaft zu erreichen. Der Konsum von Alkohol und Tabak sowie der
Medikamentenmissbrauch finden aufgrund der weiten Verbreitung dabei eine
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/725besondere Beachtung. Weiter finden der Konsum illegaler Substanzen, die
Glücksspielsucht und der exzessive Medienkonsum besondere
Aufmerksamkeit.
4. Wie will die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Ressorts und
den nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode gestalten?
Die Zusammenarbeit der Ressorts mit den Beauftragten der Bundesregierung,
den Bundesbeauftragten sowie den Koordinatorinnen und Koordinatoren der
Bundesregierung ist in § 21 der Gemeinsam Geschäftsordnung der
Bundesministerien geregelt. Auf dieser Basis arbeitet die Drogenbeauftragte mit den
Ressorts und den nachgeordneten Behörden eng und vertrauensvoll zusammen.
5. Soll das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ähnlich wie das
der/des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen
und Patienten (§ 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) in
dieser Legislaturperiode gesetzlich verankert werden?
Wenn ja, im Betäubungsmittelgesetz, im SGB V, im geplanten
Präventionsgesetz oder an einer anderen Stelle?
Falls nein, warum nicht?
Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat sich in seiner
jetzigen Form bewährt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen.
6. Ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Teil des
Bundesministeriums für Gesundheit?
Die Drogenbeauftragte agiert unabhängig und ist nicht in die Hierarchie des
Bundesministeriums für Gesundheit eingebunden. Sie wird bei der
Aufgabenerfüllung von den Bundesministerien, insbesondere vom Bundesministerium für
Gesundheit, dessen Geschäftsbereich sie zugeordnet ist, unterstützt.
7. Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle?
8. Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte im
Bundesministerium für Gesundheit?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
9. Wem gegenüber ist die Drogenbeauftragte weisungsbefugt?
Die Drogenbeauftragte wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch eine
im Bundesministerium für Gesundheit angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt.
Eine Weisungsbefugnis besteht nicht.
Drucksache 18/725 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. In welcher Form ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in
Entscheidungsprozesse der Leitungsebene des Bundesministeriums für
Gesundheit eingebunden?
Es findet ein regelmäßiger Austausch der Drogenbeauftragten mit der
Leitungsebene des Bundesministeriums für Gesundheit statt.
11. a) In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung und den Referaten Drogen und Sucht
und Betäubungsmittelrecht des Bundesministeriums für Gesundheit
statt?
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung und den genannten Referaten statt, sowohl in mündlicher als
auch in schriftlicher Form.
b) In welcher Form kann die Drogenbeauftragte auf die Arbeit der
genannten Referate einwirken?
Im Rahmen dieses Austausches wird auch die Arbeit der Fachreferate mit den
politischen Zielsetzungen der Drogenbeauftragten abgestimmt.
c) Wem sind die Referate für Betäubungsmittelrecht (bisher Referat 123)
und Drogen und Sucht (bisher 124) im Bundesministerium für
Gesundheit dienstrechtlich unterstellt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate sind dem zuständigen
Staatssekretär dienstrechtlich unterstellt.
12. Sind die Referatsleiter und Mitarbeiter dieser Referate den Anweisungen
der Vorgesetzten des Bundesministeriums für Gesundheit
(Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter, Staatssekretäre) unterstellt oder denen der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung?
Referatsleitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate sind den
Anweisungen der Vorgesetzten des Bundesministeriums für Gesundheit
unterstellt.
13. Wie viele Planstellen bzw. Teile von Planstellen sind in der Geschäftsstelle
der Drogenbeauftragten laut dem Stellenplan vorgesehen?
Für die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten existiert kein eigenständiger
Stellenplan. Aus dem allgemeinen Stellenplan für das Bundesministerium für
Gesundheit sind für die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten 4,5 (Plan-)
Stellen vorgesehen.
14. Aus welchen Haushaltstiteln werden die weiteren, nicht im Stellenplan
vorgesehenen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der
Drogenbeauftragten in welcher Höhe finanziert?
In der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten sind derzeit keine weiteren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die nicht im Stellenplan vorgesehen
sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/72515. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung in ihrer Geschäftsstelle am 16. Januar 2014 zur
Verfügung (bitte Anzahl und Besoldungsstufe anführen)?
16. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 1. Mai 2013 in der
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten beschäftigt (bitte Anzahl und
Besoldungsstufe anführen)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 16 gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand 16. Januar 2014 sind 5 Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsstelle tätig
(1× A 15 BBesO, 1× A 14 BBesO, 1× A13g BBesO, 1× E 13 TVöD, 1× E 8
TVöD).
Mit Stand 1. Mai 2013 waren 9 Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsstelle tätig
(1× A 15 BBesO, 1× A 13h BBesO, 2× A13g BBesO, 1× E 14 TVöD, 2× E 13
TVöD, 1× E 11 TVöD, 1× E 8 TVöD). Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr
2014 bzw. im Jahr 2013 eine unterschiedliche Zahl von Mitarbeiter/-innen in
Teilzeit tätig waren/sind.
17. Trifft es zu, dass der jetzigen Drogenbeauftragten in der Geschäftsstelle
der Drogenbeauftragten weniger Mitarbeiter als ihrer Vorgängerin im Amt
zur Verfügung stehen?
Wenn ja, warum?
Der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten stehen unverändert 4,5 (Plan-)
Stellen zur Verfügung. Durch reguläre Fluktuation und Auslaufen befristeter
Beschäftigungsverhältnisse/Abordnungen sowie Teilzeitbeschäftigungen
verändert sich die tatsächliche Zahl der Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle der
Drogenbeauftragten.
18. Wie war der Bereich Drogen und Sucht im Organisationsplan des
Bundesministeriums für Gesundheit Stand Juni 2002 organisiert (Auszug aus dem
Organisationsplan mit Geschäftsstelle und DS1 bis DS3 bitte abbilden)?
Neben der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten gab es eine unmittelbar der
Fachabteilungsleitung unterstellte Arbeitsgruppe, die aus drei Referaten
bestand: Referat „DS 01 Betäubungsmittelverkehr und Arzneimittelmissbrauch“,
Referat „DS 02 Betäubungsmittelrecht, internationale Suchtstofffragen“,
Referat „DS 03 Drogen und Suchtmittelmissbrauch“. Die Arbeitsgruppe unterstützte
die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten bei der Aufgabenwahrnehmung.
19. Gab es im Jahr 2002 im Organisationsplan des Bundesministeriums für
Gesundheit einen Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht für die drei
Referate Drogen- und Suchtmittel, Betäubungsmittelverkehr und Drogen-
und Suchtmittelmissbrauch (DS 1 bis DS 3)?
In welcher Besoldungsstufe war der Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und
Sucht im Jahr 2002 eingestuft?
Der Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht für die drei Referate (siehe
Antwort zu Frage 18) wurde in Vergütungsgruppe I BAT eingestuft.
20. a) Plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die drei Referate
Sucht und Drogen, Betäubungsmittelrecht und den Arbeitsstab 2 wie-
Drucksache 18/725 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder zu einer Arbeitsgruppe Drogen und Sucht zusammenzufassen, oder
bevorzugt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die
„Sternchenlösung“, d. h. die Referate Drogen und Sucht sowie
Betäubungsmittelrecht unterstützen die Drogenbeauftragte bei ihrer
Aufgabenwahrnehmung?
Plant sie eine andere Form der Kooperation zwischen der
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten und den Referaten des
Bundesministeriums für Gesundheit?
b) Welche Vorteile hat die beabsichtigte Lösung im Vergleich zu einer
Arbeitsgruppe Drogen und Sucht?
Die Fragen 20a und 20b werden zusammen beantwortet.
Die derzeitige Kooperationsform zwischen der Geschäftsstelle der
Drogenbeauftragten und den Fachreferaten des Bundesministeriums für Gesundheit hat
sich bewährt. Sie stärkt die jeweiligen Organisationseinheiten in ihrer
Aufgabenwahrnehmung gemäß dem Geschäftsverteilungsplan. Eine andere Form der
Kooperation ist deshalb nicht geplant.
21. Nimmt die Drogenbeauftragte die Fachaufsicht über die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung im Bereich Drogen und Sucht wahr?
Wenn nein, welches andere Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan
des Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig?
Nein. Die Fachaufsicht über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
im Bereich Drogen und Sucht liegt beim Referat 124 – Sucht und Drogen.
22. Nimmt die Drogenbeauftragte die Fach- und/oder Rechtsaufsicht über die
Bundesopiumstelle wahr?
23. Wenn nein, welches Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan des
Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt laut Geschäftsverteilungsplan des
Bundesministeriums für Gesundheit bei Referat 123 – Betäubungsmittelrecht,
Betäubungsmittelverkehr, Internationale Suchtstofffragen.
Hiervon ausgenommen ist die Zuständigkeit für das bei der Bundesopiumstelle
angesiedelte T-Register (T steht für „teratogen“, das heißt „das ungeborene Kind
im Mutterleib schädigend“), das die Verschreibung und Abgabe von
Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten,
überwacht. Hierfür liegt die Fach- und Rechtsaufsicht bei Referat 111 –
Arzneimittelsicherheit – des Bundesministeriums für Gesundheit.
24. Nehmen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre
Geschäftsstelle oder aber andere Referate im Bundesministerium für Gesundheit an
den Sitzungen der AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden teil?
An den Sitzungen der AG Suchthilfe der AOLG nimmt das Bundesministerium
für Gesundheit als Gast teil. Regelmäßiger Gast ist das Referat 124 – Sucht und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/725Drogen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder andere Referate
haben in der Vergangenheit an einzelnen Sitzungen als Gäste teilgenommen.
Drogen- und Suchtrat
25. a) Wann wird die Drogenbeauftragte den Drogen- und Suchtrat benennen
und zur ersten Sitzung einberufen?
b) Ist es geplant, bei der Besetzung eine größere Pluralität der
vertretenden Organisationen (z. B. aus dem Bereich HIV/AIDS bzw. der
Selbsthilfe) vorzusehen?
c) Ist eine erste Sitzung vor Ostern dieses Jahres geplant?
d) Soll sich an der Zusammensetzung etwas ändern, und bis wann wird
diese Entscheidung durch die Drogenbeauftragte getroffen?
e) Welche Aufgaben soll der Drogen- und Suchtrat wahrnehmen?
Die Fragen 25a bis 25e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Drogenbeauftragte wird in dieser Legislaturperiode (erneut) einen Drogen-
und Suchtrat (DSR) als Beratungs- und Abstimmungsgremium für Vorhaben der
Drogenbeauftragten in der Drogen- und Suchtpolitik einberufen. Über die
zukünftige Zusammensetzung, Aufgabenbeschreibung und Geschäftsordnung des
DSR ist noch nicht entschieden. Ein Termin für die konstituierende Sitzung des
DSR steht noch nicht fest.
26. a) Wie häufig tagte der Drogen- und Suchtrat in der 17. Legislaturperiode,
und an welchen Terminen?
Der DSR tagte in der vorangegangenen Legislaturperiode entsprechend seiner
Geschäftsordnung einmal pro Jahr. Die Sitzungstermine im Bundesministerium
für Gesundheit waren am 10. November 2010, am 7. Dezember 2011, am
27. Juni 2012 und am 16. April 2013.
b) Soll der Drogen- und Suchtrat in der 18. Legislaturperiode häufiger
tagen?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Geschäftsordnung und die Ausrichtung des DSR ist von der
Drogenbeauftragten noch nicht festgelegt worden (siehe Antwort zu Frage 25). Inwieweit
dieser einmal pro Jahr oder ggf. häufiger einberufen werden soll, hängt von der
konkreten Ausgestaltung des DSR ab.
27. Plant die neue Drogenbeauftragte, die von ihrer Vorgängerin
vorgenommene Auflösung der Bund-Länder-Steuerungsgruppe zu revidieren und
wieder eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann?
Die Einrichtung von konkreten Arbeitsgruppen des DSR wurde noch nicht
festgelegt (siehe Antwort zu Frage 26b). Es ist jedoch vorgesehen, das bewährte
Instrument von Unterarbeitsgruppen beizubehalten, die Arbeitsaufträge des DSR
ausarbeiten und dem DSR Empfehlungen aussprechen.
Drucksache 18/725 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. a) Welche Bedeutung hat für die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit
mit den Kommunen und dem ländlichen Raum im Bereich der
Drogenpolitik?
Die Drogenbeauftragte versteht die Drogen- und Suchtpolitik als eine wichtige
Querschnittsaufgabe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie hebt
dabei auf nationaler Ebene die hohe Bedeutung einer guten Abstimmung für
gemeinsame Anstrengungen mit den Ländern, Kommunen und Akteuren in der
Suchthilfe hervor, bei der auch der Präventions- und Versorgungsbedarf im
städtischen wie im ländlichen Raum beachtet werden muss. Die Drogenbeauftragte
wird deshalb mit den kommunalen Spitzenverbänden und punktuell mit
einzelnen Kommunen eng zusammenarbeiten.
b) Wie möchte sie die Zusammenarbeit in diesem Bereich jenseits der
Vertretung im Drogen- und Suchtrat konkret regeln?
In der Zusammenarbeit sind regelmäßige Treffen und Gespräche der
Drogenbeauftragten mit Vertretern der Länder und Kommunen vorgesehen.
29. Wann hat die interministerielle Arbeitsgruppe Sucht und Drogen zuletzt
getagt, und nahm die Drogenbeauftragte an den Sitzungen teil?
Die interministerielle Arbeitsgruppe ist zuletzt am 9. Dezember 2011 bei der
Abstimmung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
zusammengekommen. Eine Teilnahme an diesem Treffen war der damaligen
Drogenbeauftragten der Bundesregierung nicht möglich.
Internationale Zusammenarbeit
30. Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des
Bundesministeriums für Gesundheit im Themenfeld Tabak für die Mitarbeit in der
Ratsgruppe Gesundheit zuständig?
Die Zuständigkeit liegt bei Referat 124 – Sucht und Drogen.
31. Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des
Bundesministeriums für Gesundheit für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention
zuständig?
Für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention in deutsches Recht ist Referat
Z34 – Globale Gesundheitspolitik zuständig. Für die Umsetzung der
Tabakrahmenkonvention auf nationaler Ebene ist im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit Referat 124 – Sucht und Drogen zuständig. Die
Fachreferate stimmen sich hierbei eng mit der Geschäftsstelle der
Drogenbeauftragten ab.
32. Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre
Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an
den Sitzungen der Horizontal Group Drug teil?
Wenn nein, warum nicht?
Die Horizontale Gruppe „Drogen“ ist ein Vorbereitungsgremium des Rates der
Europäischen Union, das die Gesamtübersicht über alle drogenbezogenen
Fragen hat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in den Ratsarbeits-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/725gruppen weitestgehend auf Fachebene vertreten. Referat 123 –
Betäubungsmittelrecht, Betäubungsmittelverkehr, Internationale Suchtstofffragen im
Bundesministerium für Gesundheit nimmt als Koordinator innerhalb des Ressortkreises
regelmäßig an den Sitzungen teil. Darüber hinaus sind je nach Tagesordnung in
der Regel auch die zuständigen Fachressorts – insbesondere Auswärtiges Amt
und Bundesministerium des Innern – sowie der Beauftragte des Bundesrates
anwesend.
33. Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre
Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an
den Sitzungen des Committee on National Alcohol Policy and Action der
Europäischen Kommission teil?
Wenn nein, warum nicht?
An den Sitzungen des „Committee on National Alcohol Policy and Action“
nimmt in der Regel Referat 124 – Sucht und Drogen teil.
34. a) Wie soll die Zusammenarbeit der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung mit den internationalen Organisationen im Drogen- und
Suchtbereich gestaltet werden (bitte für alle infrage kommenden
internationalen Organisationen im System der Vereinten Nationen und alle
Organisationen und Behörden im Bereich der europäischen Integration
und Zusammenarbeit einschließlich des Europarates und bilateraler
Kooperationen und Projekte ausführen)?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen wird regelmäßig mit
Organisationen und Einrichtungen auf internationaler Ebene
zusammenarbeiten. Als Beispiele seien im System der Vereinten Nationen das Büro der
Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der
Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) sowie die Teilnahme an den
Sitzungen der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND), aber auch der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) genannt. Auf EU-Ebene seien
insbesondere die Treffen der EU-Drogenkoordinatorinnen und -koordinatoren und die
Kooperation mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht (EBDD) erwähnt. Im Übrigen wird sie durch die zuständigen Ressorts
regelmäßig über Aktivitäten in diesem Kontext unterrichtet. Über mögliche
bilaterale Kontakte und Projekte können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen
getroffen werden.
Eine abschließende Aufzählung aller in Frage kommenden internationalen
Organisationen ist nicht möglich, da die Schwerpunktsetzung stets von den
Inhalten möglicher Kooperationen und deren Notwendigkeit abhängig gemacht
werden muss.
b) Mit welchen dieser Organisationen wurde zu Beginn der 17.
Legislaturperiode kooperiert, und mit welchen wird in der 18.
Legislaturperiode nicht mehr kooperiert?
Eine Kooperation findet nicht mehr mit der Pompidou-Gruppe des Europarates
statt, da Deutschland zum 31. Dezember 2011 ausgetreten ist. Zu den
Einzelheiten hierzu verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Austritt Deutschlands aus
der Pompidou-Gruppe des Europarates“ vom 8. August 2012 auf
Bundestagsdrucksache 17/10431.
Drucksache 18/725 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode35. Wird die Drogenbeauftragte an der nächsten Sitzung der Commission on
Narcotic Drugs in Wien im März 2014 teilnehmen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen wird am hochrangigen
Sitzungsteil der 57. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen
teilnehmen, der vom 13. bis 14. März 2014 stattfinden wird.
36. Bleibt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied im
Verwaltungsrat der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird voraussichtlich auch in der
18. Legislaturperiode Deutschland im Verwaltungsrat der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vertreten sein.
37. Erhält die Drogenbeauftragte außer der Regelberichterstattung weitere
Unterrichtungen durch den Bundesnachrichtendienst?
Zu welchem Zweck erhält sie diese, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird im Rahmen ihres
Aufgabenbereiches auch durch den Bundesnachrichtendienst über Entwicklungen in der
internationalen Drogenpolitik informiert. Dies geschieht durch eine regelmäßige
Unterrichtung sowie anlassbezogen auf Anfrage der Drogenbeauftragten.
38. Plant die Drogenbeauftragte, eine Anpassung des Auftragsprofils der
Bundesregierung beim Bundesnachrichtendienst vorzunehmen, um
beispielsweise den Handel mit Amphetaminen und Methylamphetamin als
Aufgabenschwerpunkt beim Bundesnachrichtendienst zu verankern?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Das Aufgabenprofil der Bundesregierung (APB) wird regelmäßig aktualisiert
und den politischen und sicherheitlichen Erfordernissen angepasst. Eine
Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hinsichtlich einer stärkeren
Schwerpunktsetzung im Bereich der internationalen Drogenkriminalität und des
Drogenhandels beim Bundesnachrichtendienst ist derzeit im APB nicht
vorgesehen, da die Aktivitäten des Bundeskriminalamts und der Zollverwaltung zur
Aufspürung beziehungsweise zur Verhinderung des Handels und Schmuggels
mit Amphetaminen und Methamphetamin ausreichend sind.
Drogen- und Suchtbericht
39. Wird die Bundesregierung im Jahr 2014 einen Drogen- und Suchtbericht
veröffentlichen?
Falls ja, im Mai, wie in den letzten Jahren, oder zu einem späteren
Zeitpunkt (falls letzteres, bitte kurz begründen)?
Falls nein, warum nicht?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird auch im Jahr 2014 einen
Drogen- und Suchtbericht veröffentlichen. Als Termin ist der Juni 2014 vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/72540. Ist es richtig, dass die Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht
2014 bereits im Dezember 2013 versendet wurden?
Im Drogen- und Suchtbericht werden Aktivitäten der unterschiedlichsten
Akteure aus dem zurückliegenden Jahr vorgestellt. Vor diesem Hintergrund wurden
die schriftlichen Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bei den
entsprechenden Bundesressorts, Bundesbehörden, Ländern, Verbänden sowie
Einrichtungen der Suchthilfe und -prävention bereits im November 2013 für
eine rechtzeitige Erstellung des Berichts versandt. Dies ist die Voraussetzung für
eine zeitnahe Veröffentlichung im Sommer 2014.
41. Wird der nächste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung dem
Deutschen Bundestag als offizielle Unterrichtung zugeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Den Mitgliedern des Deutschen Bundestages wird der Drogen- und Suchtbericht
2014 , der ein Bericht der Drogenbeauftragten ist, wie in den vergangenen
Jahren zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch beim nächsten
Drogen- und Suchtbericht keine förmliche Zuleitung an den Deutschen Bundestag
vorgesehen. Eine Vorstellung des Berichts durch die Drogenbeauftragte ist im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auf Wunsch der Fraktionen
möglich.
Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
42. Ist die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik umgesetzt?
Falls nein, welche sind die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen der
Strategie, und wann wird die Bundesregierung diese Strategie umsetzen
(bitte einzelne Maßnahmen aufzählen und den Zeitplan erläutern)?
Falls ja, wie soll die Umsetzung erfolgen?
Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschreibt die
übergreifende Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten Jahre. Gerade
weil im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von
Akteuren im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe tätig ist, ist es sinnvoll
strategische Zielsetzungen festzulegen.
Das Spektrum der Akteure reicht von den Kommunen über die Länder bis zum
Bund und den Sozialversicherungen. Hinzu kommen die Leistungserbringer auf
den verschiedenen Ebenen, wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und
Apotheker, Psychologinnen und Psychologen oder Psychotherapeutinnen und -
therapeuten, die Suchthilfeeinrichtungen und Sozialverbände, die Erziehungs- und
Familienberatung und die Selbsthilfe. Diese Vielfalt erfordert eine gute
Koordination und Vernetzung in der nationalen Drogen- und Suchtpolitik. Ein
strategischer Rahmen soll dazu dienen, dass die einzelnen Akteure eigenverantwortlich
in eine gemeinsame Richtung tätig werden. Vor diesem Hintergrund sind die in
der Strategie genannten Maßnahmen beispielhaft zu verstehen. Die
übergreifende Zielsetzung kann auch mit weiteren oder anderen Maßnahmen erreicht
werden.
In der Strategie sind insgesamt 87 Maßnahmen benannt. Der überwiegende Teil
befindet sich in der Umsetzung. In der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ziele und
Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“
(Bundestagsdrucksache 17/9706) wurde ausführlich zu den Zielen und Maßnahmen der
Nationalen Strategie berichtet.
Drucksache 18/725 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNoch nicht umgesetzt sind folgende Maßnahmen, die wesentlich im
Kompetenzbereich des Bundes liegen:
– Evaluation der Effektivität der Werbeselbstkontrolle in Deutschland durch
ein unabhängiges Gremium,
– Prüfung des Einsatzes elektronischer Wegfahrsperren (Alcolocks),
– Verstärkung der Frühinterventionen durch Ärzte und medizinisches Personal,
– Informationskampagne zum Verzicht auf das Rauchen in privaten
Kraftfahrzeugen in Gegenwart von Kindern.
Diese Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
43. Wer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für
Gesundheit zuständig für die Nationale Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik?
Die Zuständigkeit liegt sowohl beim Referat 124 – Sucht und Drogen (dort direkt
so benannt) als auch bei der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten (Erarbeitung
von Initiativen zur Entwicklung von Konzepten und Programmen zur Drogen-
und Suchtpolitik der Bundesregierung (insbesondere im Bereich Prävention und
Schadensminimierung)).
Haushalt
44. Welche finanziellen Mittel standen der Drogenbeauftragten und ihrer
Geschäftsstelle für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 zur Verfügung (bitte
getrennt und tabellarisch nach Haushaltstiteln und Höhe darstellen), und
beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag diese Ansätze
für das Jahr 2014 erneut vorzuschlagen?
Falls nein, warum nicht?
* Anteil der Drogenbeauftragten gemäß verbindlicher Erläuterung zu Titel 542 01
Kap. 15 01
Titel
Zweckbestimmung Soll 2010
in 1000 €
Soll 2011
in 1000 €
Soll 2012
in 1000 €
Soll 2013
in 1000 €
412 51 Aufwandsentschädigung für die
Drogenbeauftragte oder den
Drogenbeauftragten der Bundesregierung
31 31 31 30*
427 59 Entgelte für Arbeitskräfte mit
befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende)
sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
101 101 101 106*
511 51 Geschäftsbedarf und Kommunikation
sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände
10 10 10 10*
514 51 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen und dgl.
16 16 16 16*
518 51 Mieten und Pachten 10 10 10 10*
526 52 Sachverständige 18 18 18 18*
527 51 Dienstreisen 32 32 32 32*
542 51 Öffentlichkeitsarbeit 67 67 87
542 01 Öffentlichkeitsarbeit 87*
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/725Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im
regierungsinternen Aufstellungsverfahren.
45. Welche Haushaltsmittel standen und stehen der Drogenbeauftragten und
ihrer Geschäftsstelle in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das
Jahr 2014 für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung?
Siehe Antwort zu Frage 44.
46. Stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle unmittelbar
Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten (z. B. im Bereich Prävention
oder Forschung) zur Verfügung?
Falls ja, in welcher Höhe (für das Haushaltsjahr 2013)?
Nein. Mittel für Projekte im Bereich Sucht und Drogen (z. B. im Bereich
Prävention oder Forschung sind im Haushalt des Bundesministeriums für
Gesundheit in Kapitel 15 02 Titel 684 69 sowie Titel 531 66 veranschlagt.
47. a) In welcher Höhe förderte das Bundesministerium für Gesundheit im
Drogen- und Suchtbereich im Jahr 2013 Forschungs- und
Modellprojekte?
Im Jahr 2013 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit
3 075 874,93 Euro für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und
Suchtbereich (Kapitel 15 02 Titel 684 69) ausgegeben.
b) In welcher Höhe wurden nach bisherigen Planungen und vorläufigen
Zusagen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 für Forschungs- und
Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich vergeben?
Forschungs- und Modellprojekte erfordern eine längerfristige Vorausplanung,
um die veranschlagten Haushaltsmittel entsprechend der Zweckbestimmung des
Titels im Rahmen des Haushaltsjahres verausgaben zu können. Die Mittel sind
daher nahezu vollständig verplant; damit soll eine Förderung im Jahr 2014
gewährleistet werden.
48. Welche Mittel für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und
Suchtbereich können nach jetziger Planung im Jahr 2014 noch vergeben
werden?
Siehe Antwort zu Frage 47b.
49. Inwiefern wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei der
Vergabe dieser Haushaltsmittel (Einzelplan 15) beteiligt werden?
Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs wird die Drogenbeauftragte auch an
den Planungen zur Vergabe der Haushaltsmittel beteiligt.
50. In welcher Höhe wurden die Titel für Drogenaufklärung, Drogenverbände
und Drogenmodelle/-forschung in den Jahren 2010 bis 2013 und nach
Planung für das Jahr 2014 gekürzt (bitte die Einsparungen tabellarisch dar-
Drucksache 18/725 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodestellen, in absoluten Beträgen und Prozenten), und existieren andere
operative Titel im Einzelplan 15, die entsprechend stark gekürzt worden sind?
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im
regierungsinternen Aufstellungsverfahren. Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen.
51. Wie hoch ist die Einsparung bzw. Kürzung in den drei Drogentiteln
(Drogenaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung) in den
Jahren 2011 bis 2013 bzw. gemäß dem Entwurf für das Jahr 2014 anteilig
an den Einsparungen der operativen Titel im Einzelplan 15 in Prozent und
absolut?
Die Gesamtsumme operativer Mittel im Einzelplan 15 wurde in den Jahren 2011
bis 2013 gegenüber 2010 nicht gekürzt. Die drei genannten Titel wurden in den
Jahren 2011 bis 2013 gegenüber 2010 um insgesamt 2 051 T Euro abgesenkt.
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im
regierungsinternen Aufstellungsverfahren.
52. Wurde unter den operativen Titeln ein anderer Bereich im Einzelplan 15
stärker gekürzt als der Drogenbereich?
Falls nein, warum wurde der Drogenbereich am stärksten gekürzt?
Um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, wurden alle Ausgaben
des Einzelplans 15 auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden auch Mittel für
andere operative Ausgaben gekürzt, zum Teil stärker als im Drogenbereich.
53. Plant die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung diese Kürzungen
im Bereich der Suchtprävention und -forschung in den Jahren 2011 bis
2013 bzw. geplant für das Jahr 2014 rückgängig zu machen?
Über den Bundeshaushalt beschließt der Haushaltsgesetzgeber. Die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird sich u. a. für den im Koalitionsvertrag
angekündigten bundesweiten Ausbau der Präventions- und Beratungsangebote zu
onlinebasiertem Suchtverhalten und dessen wissenschaftliche Begleitung
einsetzen.
Kap. 15 02
Titel
Zweckbestimmung Soll 2010
Veränderung
ggü. 2009 in
1 000 € und
prozentual
Soll 2011
Veränderung
ggü. 2010 in
1 000 € und
prozentual
Soll 2012
Veränderung
ggü. 2011 in
1 000 € und
prozentual
Soll 2013
Veränderung
ggü. 2012 in
1 000 € und
prozentual
531 66 Aufklärungsmaßnahmen auf
dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
–1000
(–10,8 %)
–500
(–6,1 %)
–486
(–6,3 %)
–36
(–0,5 %)
684 67 Zuschüsse an zentrale
Einrichtungen und Verbände
–200
(–16,6 %)
– –100
(–9,9 %)
–100
(–11,0 %)
684 69 Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem
Gebiet des Drogen und
Suchtmittelmissbrauchs
+ 460
(+12,2 %)
– –460
(–10,9 %)
–369
(–9,8 %)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/725Forschung
54. Welche Änderungen plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, an
der sucht- und drogenbezogenen Forschungsförderung im Entwurf des
Einzelplans 15 vorzunehmen?
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im
regierungsinternen Aufstellungsverfahren.
55. a) Werden der Drogenbeauftragten auch Ablehnungen für Projektanträge
für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich zur
Entscheidung vorgelegt werden?
b) Oder werden der Drogenbeauftragten nur zu bewilligende
Projektanträge zur formalen Bestätigung vorgelegt werden?
c) Wie war die Praxis in der letzten Legislaturperiode hierzu?
Die Fragen 55a bis 55c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Drogenbeauftragte wird fortlaufend über Projektanträge, die an das
Bundesministerium für Gesundheit herangetragen werden, und die fachlichen
Entscheidungen dazu informiert. Dies gilt insbesondere für Anträge, die direkt an die
Drogenbeauftragte gerichtet wurden. An dieser Praxis hat sich nichts geändert.
56. Welche Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich
werden zurzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert
(bitte Förderhöhe, Laufzeit, Projektpartner und beteiligte Bundesländer
angeben)?
Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 zurzeit geförderten
Modell- und Forschungsprojekte findet sich in Tabelle 1.
57. Zu welchen Projekten der 17. Legislaturperiode liegen im Bereich der
Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich
Abschlussberichte vor?
Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten Modell- und
Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in Tabelle 2.
58. a) Zu welchen dieser Projekte wurden die Abschlussberichte
veröffentlicht, und zu welchen nicht?
b) Zu welchen Projekten wurden nur Kurzberichte veröffentlicht?
c) Wann werden die Langberichte veröffentlicht?
Die Fragen 58a bis 58c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Abschluss- und Kurzberichte von Forschungs- und Modellprojekten im
Drogen- und Suchtbereich werden in der Regel auf der Homepage des
Bundesministeriums für Gesundheit (z. B. unter
www.bmg.bund.de/ministerium/
ressortforschung/krankheitsvermeidung-und-bekaempfung/drogen-und-
sucht.html und/oder auf der Internetseite der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung veröffentlicht. Ausnahmen hiervon ergeben sich insbesondere, wenn
der Zuwendungsempfänger eine wissenschaftliche Publikation beabsichtigt
Drucksache 18/725 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeoder eine andere Form der Veröffentlichung, z. B. Tagungsdokumentation,
vorgesehen ist. Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten
Modell- und Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in
Tabelle 2.
59. a) Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen Projektförderung im Bereich
Drogen und Sucht gemessen?
b) Wurde diese Forschungsförderung jemals evaluiert?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wo kann die Evaluation eingesehen werden?
Die Projektförderung soll vor allem wissenschaftliche Erkenntnisse und
Entscheidungshilfen liefern, die es dem Bundesministerium für Gesundheit
ermöglichen, seine Fachaufgaben in der Sucht- und Drogenpolitik sachgerecht erfüllen
zu können. Deshalb gibt es bei einer Reihe von Projekten eine begleitende
Evaluation, um zu belegen, inwiefern die jeweiligen Ziele der Projekte bzw.
Förderschwerpunkte erreicht werden konnten. Ein übergreifendes Monitoring der
Suchtpolitik ist durch die fortlaufenden epidemiologischen Studien wie den
Suchtsurvey, der regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit durchgeführt wird, sowie die Drogenaffinitätsstudien der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung gegeben.
60. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die neue
Drogenbeauftragte aus der Entwicklung des Hopfenanbaus in Bayern und speziell in
Franken?
Die Region Franken in Bayern hat eine der größten Hopfenanbauflächen in
Deutschland.
Ta
be
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1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/725
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/725
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]