Atomkraftwerk Gundremmingen
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis Dezember 2013 war für das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen ein Antrag auf Leistungserhöhung anhängig. Bei der Bearbeitung dieses Antrags durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als zuständige Genehmigungsbehörde, den TÜV SÜD als Sachverständigenorganisation des StMUV, das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Bundesatomaufsicht sowie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als Sachverständigenorganisation des BMU haben sich Fragen zur Auslegung von Gundremmingen ergeben, wie unter anderem der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Besonderheiten des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Gundremmingen B und C (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14454)“ auf Bundestagsdrucksache 17/14606 zu entnehmen ist.
Sie sind größtenteils auch heute noch relevant, da es letztlich darum geht, ob Gundremmingen die deutschen Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke erfüllt oder nicht – unabhängig davon, dass der Leistungserhöhungsantrag am 17. Dezember 2013 vom Betreiber zurückgezogen wurde. Ihnen soll hier insbesondere mit Bezug zum aktuellen Wissensstand der GRS nachgegangen werden, da die GRS nach Einschätzung der Fragesteller aufgrund der Bearbeitung der fachlichen/technischen Aspekte des damaligen Antrags mittlerweile über einen Kenntnisstand verfügt, der es ermöglichen müsste, Fragen zu bestimmten Einzelaspekten auch dann beantworten zu können, falls seitens des StMUV abschließende Bewertungen zu der übergeordneten Frage, ob Gundremmingen den Sicherheitsanforderungen genügt oder nicht, immer noch nicht vorliegen sollten (vgl. hierzu die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 und 14 bis 16 zu noch nicht vorliegenden abschließenden Bewertungen auf Bundestagsdrucksache 17/14606).
Die Einschätzung der Fragesteller stützt sich ebenso wie die nachfolgenden Fragen auf die im Zuge des Antragsverfahrens für die Leistungserhöhung erstellte GRS-Stellungnahme vom November 2013 für das BMU, die die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl im Februar 2014 auf Anfrage vom jetzt zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhielt. Bezüglich derjenigen Fragen, die sich nicht explizit auf den bereits vorhandenen Wissensstand der GRS und des BMUB beziehen, wird gebeten, dass das BMUB sie wie üblich beantwortet (vgl. zum Beispiel die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 110 auf Bundestagsdrucksache 18/412).
Drucksache 18/644 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In welchen Bereichen genau und inwiefern ist nach derzeitigem Kenntnisstand a) der GRS und b) des BMUB das zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) des AKW Gundremmingen nicht als System der Sicherheitsebene 3 klassifiziert (gefragt wird explizit nicht nach abschließenden Bewertungen, sondern nach dem derzeitigen Kenntnisstand)?
Zur Beherrschung welcher Störfälle wird das ZUNA nach derzeitigem Kenntnisstand der GRS und des BMUB herangezogen und jeweils inwiefern und in welchem Umfang?
Inwiefern und in welchem Umfang wurde das ZUNA nach derzeitigem Kenntnisstand der GRS und des BMUB bislang zur Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten des AKW Gundremmingen herangezogen?
Um welche Einrichtungen handelt es sich konkret bei denjenigen, die aus Sicht der GRS zu den aktivitätsführenden Systemen gehören, die grundsätzlich atomrechtlich zu bewerten sind, aber vom TÜV SÜD im Zuge der Bearbeitung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Leistungserhöhungsantrags nicht einer Bewertung unterzogen wurden?
Sind beim Ereignis „Ausfall der Eigenbedarfsversorgung“ bezüglich der Aspekte „Brennelementekühlung“ und „Hüllrohrintegrität“ aus Sicht der GRS auch für die bestehende Reaktorleistung jeweils zusätzliche Nachweise erforderlich, oder bestand das Nachweiserfordernis aus Sicht der GRS nur im Zusammenhang mit dem mittlerweile zurückgezogenen Leistungserhöhungsantrag (bitte mit Begründung)?
Liegen seitens des StMUV zur Frage a) der Einhaltung des Einzelfehlerkonzepts im Erdbebenfall und b) der Zulässigkeit, das ZUNA zur Störfallbeherrschung und die Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten heranzuziehen, mittlerweile abschließende Bewertungen vor?
Falls nein, bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu welcher dieser Fragen vorliegen?
Bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu welcher der anderen Fragen zum AKW Gundremmingen, die aufsichtlich zwischen BMUB und StMUV noch zu klären sind, vorliegen (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247)?
Wie lauten die einzelnen Fragen der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247 erwähnten sogenannten Prüfaufgabenliste im Wortlaut (vgl. hierzu die Aussage der Bundesregierung in derselben Antwort, die im Hinblick auf das Verfahren zur Leistungserhöhung erstellte Prüfaufgabenliste habe sich erledigt)?