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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gefahr von Missbrauch durch Unternehmen bei der (Teil-)Befreiung der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz

Steigende Strompreise durch die Befreiung im internationalen Wettbewerb stehender energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage: Gründe für die Absenkung der Eintrittsschwelle bei der EEG-Novelle 2012, durch die Befreiung weiter steigender Strompreis und damit wiederum steigender Anteil befreiter Unternehmen, Anträge und Bewilligungen, Entwicklung von Stromverbrauch und Wettbewerbsfähigkeit der profitierenden Unternehmen<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.03.2014

Aktualisiert

07.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/65319.02.2014

Gefahr von Missbrauch durch Unternehmen bei der (Teil-)Befreiung der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Unternehmen – vor allem des produzierenden Gewerbes – von der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) (teil-)befreit werden, sofern sie mehr als 1 Gigawatt (GW) Strom im Jahr verbrauchen und wenn ihr Energiekostenanteil an den übrigen Kosten des Unternehmens den Grenzwert von 14 Prozent übersteigt. Diese Regelung soll vor allem diejenigen Betriebe entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen und besonders energieintensiv sind.

Durch die Novellierung des EEG im Jahr 2012 durch die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung wurden zudem die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme der BesAR auf 1 GW pro Jahr gesenkt. Dadurch stieg die Zahl der von der EEG-Umlage privilegierten Unternehmen so stark an, dass mittlerweile beispielsweise Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen eine verminderte EEG-Umlage zahlen müssen. Die Europäische Kommission hat aufgrund dieser ausufernden Befreiungen und des Verdachts auf Wettbewerbsverzerrungen Mitte Dezember 2013 ein Beihilfeprüfverfahren gegen die Industrieausnahmen in Deutschland eingeleitet.

Da immer weniger Stromendkunden die EEG-Umlage tragen müssen, steigt die Höhe der EEG-Umlage folglich an. Ein damit verbundener Anstieg des Strompreises ermöglicht es den noch nicht befreiten Unternehmen durch einen prozentual höheren Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung auch, schneller das Kriterium von 14 Prozent Energiekostenanteil zu erreichen. Dies führt folglich zu einer weiter ansteigenden Anzahl an befreiten Unternehmen und zu einem wiederum höheren Strompreis, was sich beliebig fortführen lässt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Auf Grundlage welcher konkreten Zielsetzung hat sich die frühere schwarzgelbe Bundesregierung bei der EEG-Novelle 2012 nach Ansicht der derzeitigen Bundesregierung für die Absenkung der Eintrittsschwelle von 1 GW pro Jahr ausgesprochen?

2

Ist der Mechanismus, dass Unternehmen von der EEG-Umlage (teil-)befreit werden durch schlichtes Abwarten, bis der Stromkostenanteil genug angestiegen ist, der Bundesregierung bekannt und beabsichtigt?

Wenn nein, was sind die geplanten Schritte, um diesen Prozess einzudämmen?

3

Wie viele Unternehmen haben in den vergangenen vier Jahren mehrfach Anträge im Rahmen der BesAR gestellt, bis diese letztlich durch Erreichung der Schwellenwerte, des Stromkostenanteils oder durch die Beseitigung von Formfehlern etc. bewilligt wurden?

4

Wie viele Unternehmen haben davon letztlich eine Bewilligung im Rahmen der BesAR erhalten (bitte Anzahl der mehrfachen Antragstellung aufschlüsseln)?

5

Welche konkreten Maßnahmen haben die antragstellenden Unternehmen nach Informationen der Bundesregierung gewählt, um doch noch von der BesAR zu profitieren?

6

Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Stromverbrauch der Unternehmen, die von der BesAR profitieren, entwickelt, seit diese die BesAR in Anspruch nehmen können?

7

Welche Branchen, aus denen die Unternehmen entstammen, die die BesAR in Anspruch nehmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch die BesAR ihre Wettbewerbsstellung in Europa verbessern können?

Berlin, den 21. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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