Wirkung und Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung und des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für den Natur- und Artenschutz sowie für den Klimaschutz ist der Erhalt der Tropenwälder von entscheidender Bedeutung. Jährlich gehen weltweit bis zu 13 Millionen Hektar Waldfläche verloren und nur etwa 40 Prozent des verbliebenen Waldes ist intakt und unzerschnitten. 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes ist dabei ohne legale Lizenz geschlagen worden. In manchen Ländern wird der Anteil des illegal eingeschlagenen Holzes auf 90 Prozent geschätzt. Laut Vereinten Nationen und Interpol beläuft sich der Wert von illegal eingeschlagenem Holz auf bis zu 100 Mrd. Euro pro Jahr. Es ist zu begrüßen, dass durch verschieden Förderprogramme Projekte zum Schutz des Regenwaldes unterstützt werden. Angesichts der Menge an illegal eingeschlagenem Holz und der daraus entstehenden finanziellen und ökologischen Schäden ist eine von der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 zugesagte Förderung von 500 Mio. Euro jährlich ohne eine konsequente Bekämpfung des illegalen Holzhandels unwirksam. Neben den ökonomischen Kosten des illegalen Raubbaus sind die massiven sozialen und ökologischen Kosten kaum zu beziffern; biologische Vielfalt und Ökosysteme werden ausgelöscht. Die Lebensgrundlage von Bevölkerungen, meist indigener Völker, die vom Wald abhängen, geht verloren, oftmals einhergehend mit gewaltsamen Vertreibungen und massiven Menschenrechtsverletzungen.
Daher war es überfällig, der Einfuhr und dem Handel mit illegal geschlagenem Holz einen Riegel vorzuschieben und sich für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit einzusetzen. Dazu hat sich auch die Europäische Union (EU) verpflichtet und im Jahr 2003 einen „Aktionsplan zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)“ beschlossen. Im Dezember 2005 wurde daraufhin die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (FLEGT-Verordnung) zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft beschlossen. Mit der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 wurden die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, geregelt (EU-Holzhandelsverordnung – EUTR). Zur nationalen Umsetzung der Verordnungen in Deutschland trat am 3. März 2013 das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) in Kraft. Es bietet den Rechtsrahmen zur Verhinderung des illegalen Holzeinschlags und des Handels von illegal geschlagenem Holz.
Das beschlossene EU-weite Import- und Handelsverbot für illegal eingeschlagenes Holz war ein wichtiger Schritt gegen die Zerstörung der Tropenwälder. Doch die EUTR und das HolzSiG weisen enorme Schwächen auf, die seine Wirksamkeit bezweifeln lassen. Ein Problem ist beispielsweise der Umfang der Produkte, auf die die Verordnung angewendet wird, denn sie umfasst zum Beispiel keine weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse, wie Bücher oder Magazine. Zudem hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2013 die Strafvorschriften im HolzSiG so abgeschwächt, dass somit dem illegalen Holzeinschlag kein nennenswerter Riegel vorgeschoben wird. Aufgrund dieser Schwächen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Gesetzesvorschlag im Plenum nicht zugestimmt.
In einer Presseinformation des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut vom März 2013 heißt es: „Aktuell richten sich die Anfragen dort vielfach auf die Annex-I-Hölzer, wie zum Beispiel das Rio-Palisander. Seit Juni 1992 dürfen dieses Holz und daraus hergestellte Produkte innerhalb der EU nur gehandelt werden, wenn für sie eine Ausnahmebescheinigung vorliegt. Diese bestätigt, dass das Holz vor der Unterschutzstellung geschlagen wurde und sich innerhalb der EU befand. Trotz dieser strengen Bestimmungen wurden jedoch Gitarren mit Bauteilen aus Rio Palisander (v. a. Griffbretter) in großer Anzahl ohne die genannten Bescheinigungen in Deutschland verkauft. Gegenwärtig laufen mehrere Ermittlungsverfahren wegen dieser Verstöße.“ (www.ti.bund.de/ fileadmin/dam_uploads/vTI/Presse/Holz-Pressemappe_2013/Pressemappe_ PDFs130225_BMELV_TI_PRESSEMAPPE_2_Bekämpfung_FINAL.pdf).
Am 3. März 2015 soll es nach Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 den ersten Bericht der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in den vergangenen zwei Jahren geben, um die Wirkung und Funktionsweise der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Hat die Bundesregierung bereits erste Zwischenergebnisse für diesen Bericht erhalten oder geliefert?
Wenn ja, welche Daten wurden bisher für diesen Bericht zusammengestellt?
Hat die Bundesregierung erste Erkenntnisse darüber, ob die EUTR und das HolzSiG bereits zur Verminderung des Volumens an Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem europäischen und nationalen Markt beigetragen haben?
Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung für den europäischen und nationalen Markt?
Wie viel Holz und wie viele Holzprodukte wurden in Deutschland in den zwölf Monaten vor dem 3. März 2013 und nach diesem Datum importiert (Angaben bitte in Kubikmetern)?
Wie viel Holz und wie viele Holzprodukte stammen dabei nach Informationen der Bundesregierung oder nach Einschätzung von Experten aus illegalen Quellen (Angaben bitte jeweils für die zwölf Monate vor dem 3. März 2013 und für die Zeit nach dem 3. März 2013 in Kubikmetern)?
Hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eigene Recherchen Fälle aufgedeckt, die nach dem HolzSiG zur Anzeige gebracht werden mussten, oder beschränken sich diese Fälle bisher auf Hinweise von anderen Stakeholdern, wie z. B. Nichtregierungsorganisationen (NGOs)?
Wie viele Verstöße wurden von der BLE oder anderen Stakeholdern gemeldet (Angaben bitte für die BLE und die Stakeholder separat angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie groß der Schaden in Euro für die deutsche Wirtschaft durch den illegalen Holzeinschlag und den Handel von illegal geschlagenem Holz und daraus erzeugten Holzprodukten ist?
a) Wenn ja, in welcher Höhe liegt dieser Schaden (Angaben bitte in Euro)?
b) Wie viele finanzielle Mittel investierte die Bundesregierung im Jahr 2013 insgesamt durch verschiedene Förderprogramme und Projekte zum Schutz von Tropenwäldern (Angaben bitte in Euro)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Kontrollen und Stichproben von deutschen Behörden bei Holzimporteuren seit Inkrafttreten des HolzSiG durchgeführt wurden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bei wie vielen Kontrollen und Stichproben sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das HolzSiG ergab, und welcher Art waren diese Verdachtsfälle?
Vor dem Hintergrund, dass in der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in Artikel 19 Absatz 2 festgelegt wird: „Die Sanktionen müssen wirksam und verhältnismäßig sein und abschreckend wirken.“ Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Sanktion einer Ordnungswidrigkeit unter besonderer Berücksichtigung des beschlagnahmten Wenge-Holzes (www.spiegel.de „Milliardengeschäft: So kommt illegales Tropenholz nach Deutschland“)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vollständigkeit der im Anhang zur EU-Holzhandelsverordnung genannten Holzhölzer und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, für die diese Verordnung gilt?
a) Falls der Anhang als ausreichend beurteilt wird, warum fehlen Sitzmöbel, wie z. B. Gartenstühle, Werkzeuggriffe aus Holz oder Musikinstrumente in der Auflistung, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Falls der Anhang als nicht ausreichend beurteilt wird, was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Defizite zu beheben?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass unter das HolzSiG alle Holzerzeugnisse fallen und lediglich Ausnahmen mit einer jeweiligen Begründung gestattet werden sollten?
Wenn ja, wird sich Deutschland auf EU-Ebene bei der Revision des FLEGT-Aktionsplans und der EUTR im ersten Quartal 2015 dafür einsetzen (wenn nein, bitte begründen, warum dieser Vorschlag abgelehnt wird)?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung zukünftig dafür einsetzen, dass die Holzart und das Herkunftsland des Holzes öffentlich und nicht nur den Behörden gegenüber gekennzeichnet werden muss, um Transparenz für den Kunden herzustellen?
Wie viele zertifizierte Holzprodukte hat die Bundesrepublik Deutschland vom 3. März 2011 bis 3. März 2012, vom 3. März 2012 bis zum 3. März 2013 und seit dem 3. März 2013 beschafft (Angaben bitte für die jeweiligen zwölf Monate in Kubikmetern bzw. Rohholzäquivalent – RWE)?
Wie viel von diesem Holz war zertifiziert (Angaben bitte in Volumen und Prozent – Verhältnis zum insgesamt beschafften Holz)?
Um welche Art der Zertifizierung handelte es sich (Angaben bitte in Prozent – Verhältnis zum insgesamt zertifiziertem beschafften Holz und, ob für die zertifizierte Ware eine geschlossene Chain of Custody – CoC – vorlag, die Zertifizierung also auch in den Rechnungen ausgewiesen wurde)?
Wenn das beschaffte Holz kein zertifiziertes Holz war, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, warum es nicht zertifiziert war?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass in dem Erlass zur Holzbeschaffung für importierte Hölzer oder Holzprodukte der Nachweis vom Bieter durch Vorlage des Zertifikats mit dem international höchsten Standard gelten soll und für nationale Hölzer und Holzprodukte der Nachweis vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen ist?
Falls aus rechtlichen Gründen eine Unterscheidung nach nationalem und importiertem Holz nicht möglich sein sollte, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass immer das anspruchsvollste Zertifikat zu fordern ist?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um diesen Vorschlag in den Erlass aufzunehmen?
Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag ab?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ergebnis der Ermittlungsverfahren, die in der Presseinformation des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut vom März 2013 genannt werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viel Personal ist in der BLE für die Umsetzung des HolzSiG zuständig?
Über welche Qualifikationen verfügt dieses Personal?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Stichproben seit dem 3. März 2013 von deutschen Behörden bei Holzhändlern gemacht wurden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz es seit dem 3. März 2013 gab?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was die Ergebnisse dieser Ermittlungsverfahren waren/sind?
Bewertet die Bundesregierung die Anzahl der Ermittlungsverfahren als Beleg für die Wirksamkeit im Kampf gegen illegal eingeschlagenes Holz durch die EUTR und das HolzSiG?
a) Wenn die Gesetze als wirksam gedeutet werden, mit welcher Begründung werden sie als wirksam bewertet?
b) Wenn sie als nicht wirksam gedeutet werden, was sind die Gründe dafür, dass die EUTR und das HolzSiG nicht wirksam sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Erwartet die Bundesregierung, dass sich Importströme kritischer Holz- und Papierprodukte in die EU aufgrund der Aktivitäten in einigen EU-Ländern in andere EU-Länder verlagern, in denen die EUTR möglicherweise schlecht umgesetzt wird, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, da über diese Verlagerung des Holzhandels die EUTR komplett ausgehebelt werden könnte?