[Deutscher Bundestag Drucksache 18/780
18. Wahlperiode 12.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/656 –
Gute Löhne für einen guten öffentlichen Dienst
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im März 2014 startet die Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst des Bundes und der Kommunen. Das betrifft knapp die Hälfte der über
vier Millionen Menschen, die insgesamt in Deutschland im öffentlichen Dienst
arbeiten. Zum öffentlichen Dienst gehören die Bürger- und Finanzämter
ebenso wie Kindertagesstätten, die Jugendhilfe, Krankenhäuser als auch
Nahverkehr, Müllentsorgung, die Feuerwehr, das kommunale Wohnungswesen und
vieles mehr. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich einen
leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der eine flächendeckende Versorgung aller
Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Dienstleistungen garantiert.
Insbesondere gegenüber einem weiteren Abbau staatlicher Dienstleistungen und
Privatisierungen gibt es eine große Skepsis. Jede bzw. jeder Vierte fordert
sogar, privatisierte Leistungen in den öffentlichen Dienst zurück zu übertragen
(„Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2013“).
Zu einem guten öffentlichen Dienst gehört auch eine entsprechende
Entlohnung der Beschäftigten. Infolge der Sparpolitik der letzten Jahre wurden
nicht nur die öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt und ihre Qualität
verschlechtert. Die Beschäftigten wurden auch durch Stellenabbau mit einer
steigenden Arbeitsbelastung konfrontiert. 44 Prozent der öffentlich Beschäftigten
sagen, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert haben. Die
Gewerkschaft ver.di beklagt, dass die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen
Dienst der allgemeinen Entwicklung hinterherhinkt. Unter dem Motto „Wir
sind es wert“ fordert sie in der diesjährigen Tarifrunde eine
Einkommenserhöhung durch einen Sockelbetrag von 100 Euro plus 3,5 Prozent und will
damit vor allem die unteren Verdienstgruppen stärken.
Bei der Tarifrunde im öffentlichen Dienst geht es nicht zuletzt um die
Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes. Arbeitgeber aus Bund und Kommunen haben bereits vor Beginn der
Verhandlungen am 13. März 2014 öffentliche Kritik an der Forderung geäußert.
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bezeichnete die
Forderung als „maßlos überzogen“, die kommunalen Arbeitgeber drohen mit einer
Privatisierung der einfachen Tätigkeiten.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/780 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber ist die Bundesregierung ein
wesentlicher Akteur und kann auf die Tarifrunde Einfluss nehmen. Statt die oftmals
schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte auf dem Rücken der
Beschäftigten auszutragen, wäre es der Bundesregierung möglich, die
öffentlichen Finanzen von der Einnahmeseite her zu stärken, etwa durch eine höhere
Besteuerung von Vermögen und Unternehmen sowie die stärkere Ahndung von
Steuerflucht und -hinterziehung. Die Gewerkschaft ver.di hat mit dem Konzept
„Steuergerechtigkeit“ Vorschläge vorgelegt, mit dem sich jährlich über 80 Mrd.
Euro Mehreinnahmen erzielen lassen würden.
(Soweit im Folgenden keine direkten statistischen Angaben zum öffentlichen
Dienst vorliegen, bitte Angaben für entsprechende Branchen bzw. angrenzende
Branchen heranziehen.)
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der öffentliche Dienst in
Deutschland dank seiner bewährten Strukturen und seiner qualifizierten Beschäftigten
wettbewerbs- und leistungsfähig und damit ein Stützpfeiler für Deutschlands
Position als eine der führenden Wirtschaftsnationen ist. Vorrangige Aufgabe der
Bundesregierung ist es, auch in Zukunft starke Rahmenbedingungen für den
öffentlichen Dienst bereit zu halten. Die Arbeit im öffentlichen Dienst fordert
Verantwortung von jedem Beschäftigten. Sie verdient ein faires und gerechtes
Bezahlsystem mit Beschäftigungsbedingungen, die den Mitarbeitern ein
flexibles, familienorientiertes und gesundes Arbeiten ermöglichen. Die öffentlichen
Arbeitgeber sind mit Blick auf die demografischen Entwicklungen
herausgefordert, sich im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte als attraktive
Arbeitgeber zu positionieren, damit die Fachkräftebasis im öffentlichen Dienst
gesichert bleibt. Gleichzeitig sind sie angesichts der Belastungen der öffentlichen
Haushalte aber auch den Bürgern verpflichtet, sorgsam mit ihren finanziellen
Ressourcen umzugehen. In diesem Spannungsfeld trägt die Bundesregierung als
öffentlicher Arbeitgeber und als Tarifpartner ein hohes Maß an Verantwortung
für einen fairen und generationengerechten Ausgleich der Interessen.
Nicht für alle Inhalte der Fragen liegen Erkenntnisse für den öffentlichen Dienst
bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt vor. Daher wird auf Folgendes
hingewiesen:
Das Statistische Bundesamt führt eine Personalstandstatistik bezüglich des
Personals des öffentlichen Dienstes. Soweit für einzelne Fragen in dieser
Personalstandstatistik keine Auswertungen zur Verfügung stehen, werden in den
Antworten die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbaren
Angaben für die unmittelbare Bundesverwaltung gemacht.
Im Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen von Bund und der
Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften
ist zu berücksichtigen, dass der kommunale Bereich in der Personalstandstatistik
nicht deckungsgleich ist mit dem Bereich der Beschäftigten, für die von der
VKA abgeschlossene Tarifverträge gelten.
Das Statistische Bundesamt erhebt Daten zu Verdienststatistiken sowie Angaben
zum Arbeitsmarkt orientiert an der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Der
öffentliche Dienst wird dabei nicht separat erfasst. In den Antworten wird
deshalb insbesondere der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung, Sozialversicherung“) als dem öffentlichen Dienst sachnächster
Wirtschaftszweig herangezogen. Dieser ist aber nicht deckungsgleich mit den in die
Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst einbezogenen Bereichen. Er
ist ebenfalls nicht deckungsgleich mit dem Kreis der Beschäftigten, für die in
den anstehenden Tarifverhandlungen von Bund und VKA verhandelt wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7801. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Qualität des öffentlichen
Dienstes ein, und welche Rolle spielt dabei nach ihrer Ansicht die Arbeit
der dort Beschäftigten?
Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom Oktober
2012 nimmt Deutschland den fünften Platz der besten Industrienationen der
Welt ein. Bei diesem Standortranking wird Deutschland für die Kriterien
„Ordnungsrahmen, Bürokratie und Rechtssicherheit“, also für eine gute Verwaltung
sogar der zweite bzw. dritte Platz unter 15 Kriterien zugeordnet. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität öffentlicher
Dienstleistungen verbessert werden?
Öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland kommt hohe Qualität zu. Insoweit
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Aufrechterhaltung und weitere Steigerung der hohen Qualität der Leistungen des öffentlichen
Dienstes hat für die Bundesregierung zentrale Bedeutung.
Die Rahmenbedingungen für die Verwaltung sind dabei zunehmend geprägt von
knapper werdenden Ressourcen, dem demografischen Wandel, einer
beschleunigten technologischen Entwicklung und sich wandelnden Ansprüchen der
Bürgerinnen und Bürger wie auch der Unternehmen an Staat und Verwaltung.
Dies verlangt zum einen eine noch stärkere Orientierung der staatlichen
Dienstleistungen am konkreten Bedarf der Bürger. Zum anderen erfordert diese
Entwicklung auch eine optimale Nutzung der individuellen Potenziale der
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Diese Basis guter Verwaltungstätigkeit war bereits in
den vorangegangenen Legislaturperioden Ziel der Verwaltungsmodernisierung.
Zu nennen sind hier etwa die Vorhaben „Demografiesensibles
Personalmanagement“, die einheitliche Behördennummer 115, das Geoportal und der Aufbau
des Pilotbetriebes von „GovData – Das Datenportal für Deutschland“ bis hin zur
Etablierung eines umfassenden Qualitätsmanagements. Hier gilt es, die
bisherigen Anstrengungen passgenau fortzusetzen. Über den Sachstand zum Ende
der letzten Legislaturperiode informiert die Internetseite
www.verwaltung-
innovativ.de.
Gerade die Bedeutung und Rolle der Informationstechnik für eine gute
Dienstleistung ist im Internetzeitalter rasant gewachsen. Hier erwarten die Bürger von
der Verwaltung, dass sie ihre Dienstleistungen weiterhin auf qualitativ hohem
Niveau erbringt und auch über elektronische Wege erreichbar ist. Vor diesem
Hintergrund wird die Bundesregierung im Programm „Digitale Verwaltung
2020“ als Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung die Schritte zur
Digitalisierung der Bundesverwaltung koordinieren und zusammenführen; dies soll im
engen Schulterschluss mit den für den Verwaltungsvollzug weithin zuständigen
Ländern und Kommunen geschehen. An den Lebens- und Unternehmenslagen
orientierte, durchgängige und medienbruchfreie staatliche
Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen sind das Ziel.
Drucksache 18/780 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Welche Auswirkungen hatten nach Ansicht der Bundesregierung die
bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen auf die Qualität, die personelle
Ausstattung des öffentlichen Dienstes und auf die dortigen
Arbeitsbedingungen?
Wie wird sich diesbezüglich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Schuldenbremse bei Bund und Ländern auf die Kommunalhaushalte
auswirken, und welcher Konsolidierungsdruck geht von dieser aus?
Der öffentliche Dienst hat in den vergangenen Jahren – insbesondere durch
Abbau von Stellen und Leistungskürzungen im Bereich der Besoldung und
Versorgung – einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte geleistet. Eine erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist
und bleibt Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates.
Unter diesen Rahmenbedingungen unternimmt die Bundesregierung alle
Anstrengungen, um eine aufgabengerechte Personalausstattung und damit die
Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Bund zu sichern. Dadurch
konnte im Jahr 2013 nach Jahren der pauschalen Stellenkürzung und der
Umsetzung struktureller Reformen ein Stopp des weiteren pauschalen
Stellenabbaus für die Bundesverwaltung erreicht werden. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Die Schuldenbremse auf Bundesebene bezieht die Kommunen nicht ein. Die
Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen liegt in der
alleinigen Zuständigkeit der Länder. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass eine
angemessene Finanzausstattung der Kommunen unter Berücksichtigung von
Konsolidierungsnotwendigkeiten gewährleistet ist.
4. Wie hat sich von 1991 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst entwickelt (bitte jährliche
Angaben insgesamt und nach Bundesbereich, Landesbereich, kommunalen
Bereich, Sozialversicherung aufgliedern)?
Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen ergibt sich aus der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst (Stand:
30. Juni 2012) und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7801 Ohne Bahn und Post. Vor 1993 ohne Bundesbank und andere rechtlich selbstständige öffentlich rechtliche Einrichtungen (1993: 21 378
Beschäftigte).
2 Bis 1993 Deutsche Bundes-/Reichsbahn.
3 Ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden.
4 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
5 Erhöhte Zunahme in der Sozialversicherung durch die erstmalige Erfassung aller Betriebskrankenkassen.
Jahr
(Stichtag)
Insgesamt
Bundesbereich1
Bundeseisenbahnvermögen2
Deutsche
Bundespost3
Landesbereich
kommunaler
Bereich
Sozialversicherung 4, 5
1000
30.06.1991 6 737,8 652,8 473,8 663,5 2 574,8 2 051,4 321,5
30.06.1992 6 657,2 625,5 433,9 641,5 2 534,2 2 073,5 348,5
30.06.1993 6 502,7 624,2 417,7 636,8 2 518,6 1 946,8 358,6
30.06.1994 6 094,3 597,4 128,5 605,0 2 528,1 1 873,3 362,0
30.06.1995 5 371,0 569,4 119,8 – 2 516,2 1 801,5 364,0
30.06.1996 5 276,5 555,9 111,6 – 2 504,0 1 739,3 365,7
30.06.1997 5 163,8 548,3 101,6 – 2 476,9 1 683,3 353,6
30.06.1998 5 068,6 537,7 91,7 – 2 441,7 1 648,5 349,1
30.06.1999 4 969,4 532,3 78,4 – 2 399,5 1 609,7 349,4
30.06.2000 4 908,9 524,1 73,6 – 2 390,7 1 572,0 348,6
30.06.2001 4 820,8 516,5 66,4 – 2 352,0 1 535,7 350,2
30.06.2002 4 809,1 512,1 62,1 – 2 369,4 1 512,7 352,8
30.06.2003 4 779,4 515,1 57,9 – 2 373,0 1 479,9 353,4
30.06.2004 4 669,9 514,3 55,0 – 2 347,5 1 410,3 342,7
30.06.200 6) 4 599,4 509,9 51,0 – 2 298,1 1 373,0 367,4
30.06.2006 4 576,0 505,3 49,6 – 2 287,1 1 358,2 375,8
30.06.2007 4 540,6 502,1 48,4 – 2 273,1 1 341,2 375,7
30.06.2008 4 505,1 489,6 46,9 – 2 262,8 1 331,4 374,4
30.06.2009 4 547,6 487,9 46,0 – 2 284,1 1 350,2 379,3
30.06.2010 4 586,1 485,5 44,8 – 2 317,8 1 355,2 382,8
30.06.2011 4 602,9 481,1 43,6 – 2 337,0 1 367,2 374,1
30.06.2012 4 617,4 471,8 42,1 – 2 346,5 1 386,1 370,8
Drucksache 18/780 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum die
Stellen nach Voll- und Teilzeit entwickelt (bitte jährliche Angaben auch
nach Geschlecht aufgliedern)?
Die Angaben zu den Voll- und Teilzeitbeschäftigten ergeben sich aus der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst
(Stand: 30. Juni 2012) und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die
Personalstandstatistik enthält bezüglich dieser Daten keine Aufschlüsselung
nach dem Geschlecht.
1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. – Erhöhte Zunahme 2005 durch die erstmalige Erfassung der Betriebskrankenkassen.
2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
Jahr
(Stichtag)
Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozialversicherung1, 2
1 000
Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit
30.6.2000 3 697,0 1 211,8 555,2 42,5 1 804,8 585,9 1 066,0 506,0 271,1 77,4
30.6.2001 3 582,4 1 238,4 537,2 45,6 1 751,8 600,2 1 024,0 511,8 269,4 80,8
30.6.2002 3 520,9 1 288,2 524,1 50,2 1 735,6 633,7 996,1 516,6 265,1 87,7
30.6.2003 3 439,0 1 340,4 515,4 57,6 1 713,9 659,2 953,2 526,8 256,5 96,9
30.6.2004 3 327,1 1 342,8 508,0 61,4 1 674,7 672,8 900,5 509,9 244,0 98,7
30.6.2005 3 237,7 1 361,7 496,0 64,9 1 610,4 687,7 871,5 501,5 259,9 107,6
30.6.2006 3 194,7 1 381,3 487,2 67,7 1 588,3 698,8 855,2 503,0 264,1 111,7
30.6.2007 3 143,7 1 396,9 482,0 68,6 1 563,2 709,9 837,8 503,5 260,7 115,0
30.6.2008 3 105,7 1 399,3 469,1 67,5 1 552,8 710,0 827,2 504,2 256,7 117,7
30.6.2009 3 121,0 1 426,6 466,1 67,8 1 562,3 721,8 834,3 515,9 258,2 121,1
30.6.2010 3 106,7 1 479,4 461,2 69,1 1 567,5 750,3 819,6 535,7 258,4 124,4
30.6.2011 3 119,4 1 483,5 457,7 67,0 1 583,9 753,1 827,5 539,7 250,3 123,7
30.6.2012 3 119,9 1 497,5 449,4 64,5 1 582,7 763,9 840,7 545,4 247,2 123,7
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7806. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum die
Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach Vollzeitäquivalenten
entwickelt (bitte jährliche Angaben nach insgesamt, Bundesbereich,
Landesbereich, kommunalen Bereich, Sozialversicherung aufgliedern)?
Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen nach Vollzeitäquivalenten ergibt sich
aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts (Stand: 30. Juni
2012) für den öffentlichen Dienst und ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. – Erhöhte Zunahme 2005 durch die erstmalige Erfassung der
Betriebskrankenkassen.
2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
7. Wie gestaltet sich im öffentlichen Dienst nach Kenntnis der
Bundesregierung in den kommenden Jahren die Personalplanung, und wie hoch ist die
Zahl und der Anteil der Beschäftigten, die bis zum Jahr 2020 und bis zum
Jahr 2030 aus dem Dienst altersbedingt ausscheiden?
Aussagen zur Personalplanung der Länder, Kommunen und der
Sozialversicherungen können nicht getroffen werden. Für die Personalplanungen des Bundes
in den kommenden Jahren sind ebenfalls keine Angaben auf der Grundlage
valider Daten möglich, da diese von mehreren, zum Teil nur schwer
bestimmbaren Faktoren abhängig sind. Ein nur ungenau messbarer Faktor ist
beispielsweise die sich stets im Wandel befindliche politische und gesellschaftliche
Schwerpunktsetzung bei der Erledigung der staatlich zugewiesen Aufgaben.
Diese aber bestimmen den Personalbedarf, der sich wiederum im jährlich
festgelegten Stellenhaushalt widerspiegelt, erheblich mit. Um mit Blick auf die
Altersabgänge der kommenden Jahre eine aufgabengerechte und passgenaue
Personalausstattung zu erreichen – vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 3 –
verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Demografiestrategie das Ziel,
Jahr
(Stichtag)
Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozialversicherung1, 2
1 000
30.6.2000 4 438,8 578,7 2 170,2 1 371,2 318,7
30.6.2001 4 333,2 562,4 2 122,0 1 330,6 318,2
30.6.2002 4 292,1 551,7 2 120,8 1 301,3 318,4
30.6.2003 4 237,9 547,1 2 110,5 1 264,4 315,9
30.6.2004 4 111,1 541,2 2 071,1 1 195,2 303,6
30.6.2005 4 030,4 531,2 2 015,1 1 159,7 324,5
30.6.2006 3 995,7 523,6 1 996,6 1 145,6 329,9
30.6.2007 3 956,1 519,5 1 978,6 1 129,1 329,0
30.6.2008 3 921,9 506,3 1 966,8 1 121,4 327,4
30.6.2009 3 953,8 504,0 1 981,4 1 136,4 331,8
30.6.2010 3 973,6 500,3 2 006,9 1 132,2 334,3
30.6.2011 4 001,5 496,3 2 031,6 1 146,3 327,2
30.6.2012 4 026,2 487,3 2 046,3 1 167,4 325,1
Drucksache 18/780 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Personalbedarfe des Bundes auf der Basis von Altersstruktur- und
Personalbedarfsanalysen zu bestimmen.
Ausgehend von der Altersstruktur aus der Personalstandstatistik des
Statistischen Bundesamtes (Stand: 30. Juni 2012) und eines Ruhestandseintritts mit
65 Jahren kann prognostiziert werden, wie viele Beschäftigte bis 2020 bzw.
2030 altersbedingt ausscheiden werden. Die sich daraus ergebende Prognose ist
der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
8. Wie hat sich seit dem Jahr 2008 bis 2013 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden und die Ausbildungsquote im
öffentlichen Dienst entwickelt?
Wie unterscheidet sich die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst zur
Gesamtwirtschaft?
Welche Ausbildungsleistung ist für die Zukunft vorgesehen (bitte jeweils
konkrete Zahlen nennen)?
Die Zahl der Auszubildenden im öffentlichen Dienst wird in der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben. Zum Personal in Ausbildung
zählen neben Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie in
Berufen des Gesundheitswesens auch Beamte im Vorbereitungsdienst sowie
Personen mit einem Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums.
Die Anzahl des Personals in Ausbildung nach dieser Definition ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (Stichtag 30. Juni). Für das Berichtsjahr
2013 können noch keine Angaben gemacht werden, da noch keine Auswertung
vorliegt.
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozialversicherung1, 2
1 000
2020 824,0 68,6 458,6 243,0 53,7
2030 2 247,0 208,6 1 135,4 732,9 170,2
Anteil an den Gesamtbeschäftigten (in %)
2020 17,8 13,3 19,5 17,5 14,5
2030 48,7 40,6 48,4 52,9 45,9
Stichtag 30. Juni Personal in Ausbildung
im öffentlichen Dienst insgesamt
2008 192 900
2009 197 268
2010 202 403
2011 207 297
2012 206 939
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/780Für die Ausbildungsquote des öffentlichen Dienstes, die im Rahmen des
Datenreports zum Berufsbildungsbericht ermittelt wird, werden nur Auszubildende in
Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO sowie in Berufen des Gesundheitswesens
berücksichtigt (Stichtag: 30. Juni):
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
1 ohne Beamte im Vorbereitungsdienst und Ausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums.
Zu berücksichtigen ist, dass die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes
aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandstatistik zum 30. Juni nicht
vollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze
Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue
Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten.
Für die Gesamtwirtschaft sind in der nachfolgenden Übersicht die Zahlen aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2008 bis
2012 angegeben.
Als Auszubildende werden Personen in einem Berufsausbildungsverhältnis
erfasst, die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. HwO erlernen.
Erhebungsstichtag ist der 31. Dezember. Auch hier liegt für das Berichtsjahr
2013 noch keine Auswertung vor.
Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Berechnungen des Bundesinstituts für
Berufsbildung
Aufgrund des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
(Ausbildungspakt), der 2004 zwischen der Bundesregierung und den
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geschlossen wurde, bildet die Bundesverwaltung
in den Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO seitdem über den eigenen
Bedarf hinausgehend aus. Mit einer Ausbildungsquote von stets über 7 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Erhebungsstichtag: 15. Oktober)
hat die Bundesregierung ihre im Ausbildungspakt gegebene Zusage erfüllt. Die
Bundesregierung ist zuversichtlich, dass dies auch im Jahr 2014 – dem letzten
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Stichtag 30. Juni Auszubildende1 Vollzeitäquivalent
Ausbildungsquote in %
2008 83 144 2 193 761 3,8
2009 82 761 2 222 703 3,7
2010 80 895 2 235 848 3,6
2011 80 998 2 252 433 3,6
2012 78 096 2 277 684 3,4
Stichtag 31.12. Auszubildende Beschäftigte
Ausbildungsquote in %
2008 1 813 644 27 632 286 6,6
2009 1 775 384 27 487 548 6,5
2010 1 693 978 28 033 420 6,0
2011 1 642 042 28 787 490 5,7
2012 1 640 634 29 142 661 5,6
Drucksache 18/780 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJahr des bestehenden Ausbildungspakts – gelingen wird; ausgehend von den
angebotenen Ausbildungsplätzen ist eine Ausbildungsquote von ca. 7,2 Prozent zu
erwarten. Erkenntnisse über die in Ländern und Kommunen vorgesehene
Ausbildungsleistung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung hält sich an die Vereinbarung des Koalitionsvertrages,
nach dem vorgesehen ist, den Ausbildungspakt gemeinsam mit den
Sozialpartnern und den Ländern zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“
weiterzuentwickeln. Die Behörden des Bundes werden ihre Verpflichtungen aus dieser Allianz
ebenso verantwortungsvoll erfüllen.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 1991 bis 2013 der
Anteil der Personalkosten am Gesamthaushalt des öffentlichen Dienstes
entwickelt (bitte auch jährliche Angaben)?
Der Anteil der Personalausgaben an den Ausgaben des Öffentlichen
Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden) ist relativ stabil seit der
Wiedervereinigung. Er lag bei 28 Prozent im Jahr 2012.
Anteil der Personalausgaben am Öffentlichen Gesamthaushalt
(Gebietskörperschaften)
Quelle: Statistisches Bundesamt
1991 bis 2011: Rechnungsergebnisse; 2012: Kassenergebnis
* Herbstschätzung (Bundesministerium der Finanzen)
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gestiegene
Arbeitsbelastungen und die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress im
öffentlichen Dienst vor, und gibt es bestimmte Arbeitsbelastungen, die in einem
besonderen Ausmaß auftreten?
Die Bundesregierung hat im Stressreport Deutschland 2012 einen Überblick zu
psychischer Belastung, Ressourcen, Stress und Gesundheit erstellt, der auch
Aussagen von Beschäftigten aus dem Wirtschaftszweig „Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen“ enthält.1 Die Frage, ob in den
Jahre Anteil (%) Jahre Anteil (%) Jahre Anteil (%)
1991 30,1 2001 28,0 2011 27,3
1992 30,1 2002 28,1 2012 28,0
1993 30,0 2003 28,1 2013* 28,3
1994 30,5 2004 28,2
1995 30,5 2005 27,2
1996 31,0 2006 27,2
1997 29,0 2007 27,0
1998 28,6 2008 26,3
1999 28,1 2009 25,9
2000 28,1 2010 26,3
1 Stressreport Deutschland 2012, Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden; Dortmund/
Berlin/Dresden 2012.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/780letzten zwei Jahren eine arbeitsbedingte Stresszunahme stattgefunden habe,
beantworteten 46 Prozent dieser Befragten mit ja (alle Wirtschaftszweige
43 Prozent).
Im Allgemeinen finden sich bei den psychischen Anforderungen und den
Ressourcen im Vergleich zwischen öffentlichem Dienst und anderen Branchen
kaum Unterschiede. Bei gesundheitlichen Beschwerden gibt es insgesamt nur
geringe Unterschiede zu anderen Branchen, allerdings wird etwas häufiger von
Emotionaler Erschöpfung berichtet.
11. In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Bundesregierung
mögliche Arbeitsbelastungen und Stress mit personeller
Unterausstattung?
Einen Zusammenhang zwischen personeller Unterausstattung im öffentlichen
Dienst und Stress kann aus dem Stressreport nicht abgeleitet werden. Dennoch
liegt der Zusammenhang nahe und war für die Bundesregierung ein Grund, den
pauschalen Stellenabbau in den Bundesverwaltungen in 2013 zu stoppen.
12. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst
die Krankenstandsrate verglichen mit der Gesamtwirtschaft und anderen
Branchen dar?
Ist bekannt, in welchem Ausmaß die Erkrankungen auf psychische
Belastungen zurückgehen?
Die Bundesregierung führt im jährlichen Gesundheitsförderungsbericht 2 für die
unmittelbare Bundesverwaltung einen Vergleich mit der größten Erhebung in
der Privatwirtschaft, der sogenannten AOK Fehlzeitenstatistik3, durch. Die
Entwicklung der Abwesenheitsquote der Beschäftigten in der unmittelbaren
Bundesverwaltung verglichen mit den erwerbstätigen AOK-Versicherten
(inkl. Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung) von 2008 bis
2012 ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Die AOK-Daten werden vom
Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) erhoben und ausgewertet. Für die
Beschäftigten der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine
Zahlen vor.
Die Vergleichbarkeit der Abwesenheitsquoten ist allerdings aufgrund
unterschiedlicher Erhebungssystematik und der unterschiedlichen Personalstruktur
stark begrenzt. Bekannte Abhängigkeiten, wie Alter, Geschlecht und Tätigkeit
führen strukturbedingt zu Verzerrungen. Insbesondere gilt, dass ältere Menschen
gegenüber Jüngeren zumeist längere zusammenhängende
Arbeitsunfähigkeitszeiten und mehr Krankheitstage insgesamt aufweisen. Laut der Erhebung des
Statistischen Bundesamtes zum Personalbestand (Stichtag: 30. Juni 2012) waren
59,7 Prozent der Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung im Jahr
2012 älter als 45 Jahre. In der übrigen Erwerbsbevölkerung in Deutschland liegt
der Anteil der über 45-Jährigen lediglich bei 44,6 Prozent. Damit ist die
Altersgruppe der über 45-Jährigen im Bundesdienst um ungefähr ein Viertel größer als
in der gesamten Erwerbsbevölkerung. Die 25- bis 44-Jährigen, die in der
gesamten Erwerbsbevölkerung mit 43,1 Prozent die stärkste Altersgruppe bilden,
machen dagegen im Bundesdienst nur 33,6 Prozent aus.
2 Gesundheitsförderungsbericht 2012 der unmittelbaren Bundesverwaltung; Berlin 2013.
3 Badura/Ducki/Schröder/Klose/Meyer (Hrsg.), Fehlzeiten-Report 2013; Verdammt zum Erfolg – die
süchtige Arbeitsgesellschaft?; Berlin 2013.
Drucksache 18/780 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode.
Entwicklung der Abwesenheitsquote* der Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung und der
erwerbstätigen AOK-Versicherten (inkl. Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung) von 2008 bis 2012
in Prozent
* Abwesenheitstage in Prozent der Arbeitstage bzw. Kalendertage eines Jahres
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
im öffentlichen Dienst geleisteten Überstunden (bitte konkrete relative
und absolute Zahlen im Zeitverlauf insgesamt sowie für Bund, Länder,
Kommunen nennen)?
Zu der Entwicklung oder der Anzahl von Überstunden, die im öffentlichen
Dienst in Bund, Ländern und Kommunen geleistet wurden bzw. werden, sind
der Bundesregierung keine Angaben möglich.
Überstunden, die von Tarifbeschäftigten des Bundes im Sinne des Tarifvertrages
im öffentlichen Dienst geleistet werden bzw. angeordnete Mehrarbeit für
Beamte des Bundes nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes sind statistisch
weder zentral erfasst noch lassen sie sich für den Bund durch Zusammenführung
der Daten aus den Zeiterfassungssystemen der einzelnen Behörden valide
ablesen.
Zudem gelten gemäß § 7 Absatz 7 der Arbeitszeitverordnung und den in den
Dienststellen geschlossenen Dienstvereinbarungen zum
Arbeitszeitmanagement (gleitende Arbeitszeit, Zeiterfassungssystem) aus datenschutzrechtlichen
Gründen Aufbewahrungsfristen, die eine Auswertung zur Entwicklung der
Überstunden/angeordneten Mehrarbeit für einen länger zurückliegenden
Zeitraum nicht zulassen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/78014. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und den
Anteil von befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst (bitte nach
Sachgrund/sachgrundlos sowie Geschlecht und Alter aufschlüsseln), und
wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation verglichen
mit der Gesamtwirtschaft und anderen Branchen dar (bitte konkrete
Zahlen nennen)?
Wie hoch ist bei Neueinstellungen der Anteil der Befristungen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, sachgrundlose
Befristungen tarifvertraglich auszuschließen?
Die Angaben zu Zahl und Anteil von befristet Beschäftigten aus der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst (Stand:
30. Juni 2012) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Eine
Aufschlüsselung der befristet beschäftigten Arbeitnehmer nach Sachgrund/sachgrundlos ist
dem Statistischen Bundesamt nicht möglich.
Hinsichtlich der Gesamtwirtschaft und verschiedener Branchen hat das
Statistische Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus des Jahres 2012 Daten zu Zahl
und Anteil befristeter Beschäftigung für verschiedene Wirtschaftszweige
erhoben (vgl. nachfolgende Tabelle). Diese beruhen auf der Selbstauskunft der
Befragten. Arbeitsrechtliche Vorschriften spielten in der Erhebung keine Rolle.
Deshalb besteht auch keine Datengrundlage für eine getrennte Ausweisung von
Befristungen mit Sachgrund und sachgrundlosen Befristungen. In der Übersicht
Öffentlicher Dienst insgesamt Insgesamt Geschlecht
Männer Frauen
Insgesamt 4 617 353 2 094 217 2 523 136
bis 30 790 429 355 458 434 971
31 bis 40 836 210 363 435 472 775
41 bis 50 1 320 830 575 819 745 011
51 und älter 1 669 884 799 505 870 379
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
im öffentlichen Dienst
Insgesamt Geschlecht
Männer Frauen
Insgesamt 403 791 172 479 231 312
bis 30 175 872 75 743 100 129
31 bis 40 117 269 54 799 62 470
41 bis 50 67 962 23 576 44 386
51 und älter 42 688 18 361 24 327
Anteil der AN mit Zeitvertrag
am Personal ö. D.
Insgesamt Geschlecht
Männer Frauen
Insgesamt 8,7 % 8,2 % 9,2 %
bis 30 22,3 % 21,3 % 23,0 %
31 bis 40 14,0 % 15,1 % 13,2 %
41 bis 50 5,1 % 4,1 % 6,0 %
51 und älter 2,6 % 2,3 % 2,8 %
Drucksache 18/780 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesind die Wirtschaftszweige O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung“) und U („Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“)
zusammengefasst, eine getrennte Auswertung liegt beim Statistischen Bundesamt
nicht vor.
Erwerbstätige1 in unterschiedlichen Erwerbsformen nach soziodemografischen Merkmalen und
Wirtschaftsabschnitten 2012 in 1 000
Ergebnis Mikrozensus 2012 (Auszug)
Gegenstand
der Nachweisung
Beschäftigte
insgesamt
befristet
Beschäftigte3
Anteil befristet
Beschäftigte
in %
Zeitarbeitnehmer/
-innen3
Anteil
Zeitarbeitnehmer/
-innen
Insgesamt 32 124 2 735 8,51 % 745 2,32 %
Frauen 15 372 1 362 8,86 % 230 1,50 %
Männer 16 751 1 374 8,20 % 515 3,07 %
Alter von … bis unter … Jahren:
15 bis unter 25 1 917 471 24,57 % 91 4,75 %
25 bis 35 6 762 955 14,12 % 214 3,16 %
35 bis 45 8 126 571 7,03 % 170 2,09 %
45 bis 55 9 756 503 5,16 % 183 1,88 %
55 bis 65 5 563 235 4,22 % 88 1,58 %
Früheres Bundesgebiet (West)
ohne Berlin
25 801 2 089 8,10 % 552 2,14 %
Neue Bundesländer (Ost)
einschließlich Berlin
6 323 646 10,22 % 193 3,05 %
Wirtschaftsabschnitte2:
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei (A)
256 22 8,59 % X
Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden;
Verarbeitendes Gewerbe; Energieversorgung;
Wasserversorgung; Abwasser-
und Abfallentsorgung und
Beseitigung von
Umweltverschmutzungen (B,C,D,E)
7 683 479 6,23 % X
Baugewerbe (F) 1 973 95 4,82 % X
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen (G)
4 161 315 7,57 % X
Verkehr und Lagerei (H) 1 681 128 7,61 % X
Gastgewerbe (I) 1 099 127 11,56 % X
Information und Kommunikation
(J)
955 62 6,49 % X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7801 Bezogen auf alle Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Bildung oder Ausbildung oder einem Freiwilligendienst.
2 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
3 Gruppen nicht überschneidungsfrei.
- = Nichts vorhanden.
X = Aussage aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen auf Basis der erhobenen Daten nicht möglich.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Informationen zum Anteil der Befristungen bei Neueinstellungen liegen dem
Statistischen Bundesamt nicht vor. Zum Anteil von Befristungen bei
Neueinstellungen beim Bund wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 11,
Bundestagsdrucksache 17/14410, Seite 10 ff. vom 22. Juli 2013 verwiesen.
Der tarifvertragliche Ausschluss befristeter Beschäftigung ohne Sachgrund ist
eine der von den Gewerkschaften gegenüber Bund und VKA erhobenen
Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen. Diese Verhandlungen
werden ab dem 13. März 2014 in Potsdam mit den Gewerkschaften geführt. Das
Ergebnis wird eine Gesamteinigung zwischen den Tarifvertragsparteien sein, die
abzuwarten bleibt.
Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen; Grundstücks- und
Wohnungswesen (K,L)
1 264 40 3,16 % X
Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und
technischen sowie sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (M,N)
2 958 355 12,00 % X
Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung;
Exterritoriale Organisationen und
Körperschaften (O,U)
2 668 234 8,77 % X
Erziehung und Unterricht (P) 2 051 305 14,87 % X
Gesundheits- und Sozialwesen
(Q)
4 113 440 10,70 % X
Kunst, Unterhaltung und
Erholung; Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen; Private
Haushalte mit Hauspersonal;
Herstellung von Waren und Erbringung
von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den
Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt (R,S,T)
1 262 134 10,62 % X
Gegenstand
der Nachweisung
Beschäftigte
insgesamt
befristet
Beschäftigte3
Anteil befristet
Beschäftigte
in %
Zeitarbeitnehmer/
-innen3
Anteil
Zeitarbeitnehmer/
-innen
Drucksache 18/780 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahmequote
von Auszubildenden im öffentlichen Dienst (bitte nach insgesamt, Bund,
Länder, Kommunen aufgliedern)?
Wie ist das Verhältnis von befristeter/unbefristeter Übernahme sowie in
Teil- bzw. Vollzeit?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, für Auszubildende im
öffentlichen Dienst, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,
eine unbefristete Übernahme tariflich verbindlich zu regeln?
Entsprechende Daten werden vom Statistischen Bundesamt für den öffentlichen
Dienst nicht erhoben. Von den im Jahr 2012 erfolgreich beendeten
Ausbildungen sind beim Bund 91 Prozent der Ausgebildeten übernommen worden.
Hiervon befanden sich zum Stichtag 1. Januar 20144 25 Prozent der Ausgebildeten
in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Übernahme in ein
Vollzeitarbeitsverhältnis fand in 99,7 Prozent der Fälle statt.
Die Übernahme von Auszubildenden ist eine der von den Gewerkschaften
gegenüber Bund und VKA erhobenen Forderungen für die anstehenden
Tarifverhandlungen. Diese Verhandlungen werden ab dem 13. März 2014 in Potsdam
mit den Gewerkschaften geführt. Das Ergebnis wird eine Gesamteinigung
zwischen den Tarifvertragsparteien sein, die abzuwarten bleibt.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung von
Leiharbeit und Werkverträgen im öffentlichen Dienst vor?
Wie haben sich in den zurückliegenden 20 Jahren die
sachkostenfinanzierten Personalkosten entwickelt (bitte für beide Fragen – soweit
vorhanden – absolute und relative Zahlen nennen)?
Das Statistische Bundesamt kann auf Basis der im Rahmen des Mikrozensus des
Jahres 2012 erhobenen Daten keine Aussage zu Leiharbeit aufgeschlüsselt nach
den einzelnen Wirtschaftszweigen treffen. Dies betrifft alle abgefragten
Wirtschaftszweige (vgl. Tabelle zu Frage 14, Spalte „Zeitarbeitnehmer/-innen“).
Informationen zu Werkverträgen und der Finanzierung von Personalkosten
erhebt das Statistische Bundesamt für den öffentlichen Dienst nicht.
Hinsichtlich der Erkenntnisse zu Leiharbeitskräften beim Bund wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
zu den Fragen 1 und 3, Bundestagsdrucksache 17/12248, Seite 2 vom 1.
Februar 2013 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 14, Bundestagsdrucksache
17/14410, Seite 12 vom 22. Juli 2013 verwiesen. Hinsichtlich der Erkenntnisse
zu anderen Formen der Fremddienstleistung bzw. der Erteilung von Aufträgen
an externe Dritte beim Bund (ohne Unterscheidung nach der
vertragsrechtlichen Einordnung als Werkvertrag oder einer anderen vertragsrechtlichen
Form) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 1. Februar 2013 zu Frage 30, Bundestagsdrucksache
17/12248, Seite 10 vom 1. Februar 2013 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 5,
Bundestagsdrucksache 17/14647, Seite 3 f. vom 28. August 2013 verwiesen.
Sachkostenfinanzierte Personalausgaben werden im Kontext der Frage
verstanden als Ausgaben für die Beauftragung Dritter (z. B. für
Arbeitnehmerüberlassung) aus Sachkostentiteln. Für den Bundeshaushalt können durch Auswertun-
4 Die unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt nach der tarifvertraglichen Regelung des
§ 16a TVAöD bei Bewährung nach 12 Monaten, so dass erst zum 1. Januar 2014 eine Aussage über die
Übernahmequote der Auszubildenden, die im Jahr 2012 ihre Ausbildung beendet haben, möglich ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/780gen aus der Haushaltsdatenbank dazu keine Erkenntnisse gewonnen werden,
weil derartige Ausgaben nicht standardisiert in der Haushaltsdatenbank
gekennzeichnet sind: Soweit Ausgaben für die Beauftragung Dritter geleistet werden,
können unterschiedliche Titel betroffen sein – je nachdem, welcher
Zweckbestimmung die Leistung zuzuordnen ist. Außerdem machen derartige
Ausgaben ggf. nur einen Teil der Gesamtausgaben des jeweiligen Titels aus.
Hinsichtlich der Ausgaben des Bundes, unabhängig davon, aus welchen Titeln
sie geleistet wurden, enthält die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., zu Frage 13 bezüglich
Arbeitnehmerüberlassung, Bundestagsdrucksache 17/12248, Seite 5 vom 1. Februar 2012, und
bezüglich der Ausgaben für die Beauftragung von Fremddienstleistern im
Zeitraum von 1997 bis 2012 in der Antwort zu den Fragen 36 und 37 auf Seite 13.
Erkenntnisse für die Haushalte anderer Gebietskörperschaften liegen ebenfalls
nicht vor.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis
heute die Reallöhne im öffentlichen Dienst entwickelt (wenn möglich,
bitte jährliche Angaben von Monatseinkommen und Stundenlöhnen)?
Daten des Statistischen Bundesamts für den Wirtschaftszweig „Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ zur Entwicklung der tariflichen
Stunden- und Monatsgehälter, der Reallohnentwicklung und des
Verbraucherpreisindex können der nachfolgende Tabelle entnommen werden. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Entwicklung der Tarifverdienste im Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung“* (2010=100)
* Einschließlich Tarifbeschäftigte und Beamte
Jahr Index der
tariflichen
Stundengehälter
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Index der
tariflichen
Monatsgehälter
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Reallohnentwicklung
(Index der tariflichen
Monatsgehälter
deflationiert mit dem
Verbraucherpreisindex)
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Verbraucherpreisindex
2000 82,4 1,3 81,6 1,3 95,2 – 0,2 1,4
2001 84,7 2,8 83,9 2,8 95,9 0,8 2,0
2002 86,6 2,3 85,8 2,3 96,8 0,9 1,4
2003 88,9 2,7 88,1 2,7 98,3 1,5 1,1
2004 90,9 2,2 90,0 2,2 98,9 0,6 1,6
2005 91,4 0,5 90,4 0,5 97,8 –1,2 1,6
2006 91,4 0,0 90,5 0,1 96,4 –1,4 1,5
2007 91,3 – 0,1 90,7 0,2 94,4 –2,1 2,3
2008 95,8 5,0 95,6 5,4 96,9 2,7 2,6
2009 98,4 2,7 98,4 2,9 99,5 2,6 0,3
2010 100,0 1,6 100,0 1,7 100,0 0,5 1,1
2011 101,0 1,0 101,0 1,0 98,9 –1,1 2,1
2012 104,3 3,3 104,3 3,3 100,2 1,3 2,0
2013 106,8 2,4 106,8 2,4 101,0 0,8 1,5
Drucksache 18/780 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZ u s a m m e n f a s s e n d e Vo r b e m e r k u n g z u d e n F r a g e n 1 8 b i s 2 0
In der beim Statistischen Bundesamt geführten Personalstandstatistik für den
öffentlichen Dienst werden Stundenlöhne nicht als Merkmal erhoben.
Für Tarifbeschäftigte des Bundes sind die Stundenentgelte, die sich rechnerisch
(Berechnung nach § 24 Absatz 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst [TVöD]) für die Entgeltgruppen 1 bis 4 auf Basis der reinen
tarifvertraglichen Tabellenentgelte ergeben, in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Weil
der tarifvertraglich in § 24 Absatz 3 Satz 3 TVöD vereinbarte Weg zur
Berechnung der Stundenentgelte nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten
oder Frauen und Männern unterscheidet, erfolgt hierzu keine separate Angabe.
* Berechnet allein auf Basis des Tabellenentgelts. Unberücksichtigt sind die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD sowie sonstige individuell
zustehende Entgeltbestandteile
Die dargestellten Werte sind allein auf Basis des monatlichen Tabellenentgelts
berechnet. Unberücksichtigt bleiben dabei die jedem Beschäftigten zustehende
Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD sowie sonstige individuell zustehende
Entgeltbestandteile (dazu gehören in Monatsbeträgen festgelegte
Entgeltbestandteile wie z. B. Besitzstandszulagen nach §§ 9 bis 11 des Tarifvertrags zur
Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD oder Wechselschicht-
und Schichtzulagen nach § 8 Absatz 5 und 6 TVöD sowie nicht in
Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile wie z. B. Zuschläge für Überstunden,
Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit und Entgelte für Rufbereitschaft
nach § 8 Absatz 1 und 3 TVöD).
Die Stundenlöhne der Beschäftigten lassen sich daher nur durch Auswertung der
individuell zustehenden Entgeltbestandteile im Einzelfall berechnen.
Stundenentgelte auf Basis der Tabellenentgelte nach TVöD Bund ab 01.01.2014
und § 19 TVÜ-Bund ab 01.08.2013*
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E4 11,24 12,45 13,27 13,75 14,22 14,50
E3 11,06 12,25 12,59 13,13 13,54 13,92
E2Ü 10,57 11,71 12,11 12,66 13,03 13,31
E2 10,20 11,30 11,64 11,98 12,73 13,51
E1 9,09 9,26 9,46 9,65 10,14
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/78018. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die unterhalb der vom
Statistischen Bundesamt ermittelten Niedriglohnschwelle von 10,36 Euro pro
Stunde arbeiten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die für einen Stundenlohn von weniger als
8,50 Euro arbeiten?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst, die einen Lohn
unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten (wenn möglich, bitte für einzelne
Jahre seit dem Jahr 1991 ausweisen und nach Geschlecht differenzieren)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Niedriglohn von 10,36 Euro
berücksichtigt beim Verdienst der Beschäftigten den regelmäßigen
steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien („laufender Arbeitslohn“)
sowie u. a. Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder
Nachtarbeit und damit mehr als das reine Tabellenentgelt nach dem TVöD. Deshalb
sind die in der obigen Tabelle dargestellten Werte nicht mit dem Niedriglohn
vergleichbar. Weil die Höhe der in der obigen Tabelle unberücksichtigten
Entgeltbestandteile von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, die sich teilweise
im Laufe eines Jahres mehrfach verändern können (z. B. Zuschläge für
Überstunden oder Nachtarbeit) und weil diese Entgeltbestandteile teilweise einen
anderen Fälligkeitszeitpunkt haben als das Tabellenentgelt (vgl. § 24
Absatz 1 TVöD), kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht
festgestellt werden, ob es Tarifbeschäftigte des Bundes gibt, die gegenwärtig oder in
der Vergangenheit einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten
haben. Wie sich aus der obigen Tabelle ergibt, kann bei Tarifbeschäftigten des
Bundes ein Stundenlohn unterhalb von 10,36 Euro theoretisch nur bei
Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 sowie in Stufe 1 der Entgeltgruppe 2 vorkommen.
Nach der aktuellsten Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts trifft
dies beim Bund auf 95 Tarifbeschäftigte zu. Der beim Bund theoretisch
denkbare höchste Anteil der Tarifbeschäftigten mit einem Stundenlohn unter
10,36 Euro liegt somit bei 0,07 Prozent der Tarifbeschäftigten in der
unmittelbaren Bundesverwaltung.
Ein Stundenlohn unter 8,50 Euro ist selbst ohne Berücksichtigung dieser
Entgeltbestandteile für Tarifbeschäftigte des Bundes nicht möglich.
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 bis
heute die Zahl der Beschäftigten entwickelt, die nach den Entgeltgruppen
1 bis 4 eingestuft werden (bitte einzeln für die jeweiligen Entgeltgruppen
und nach Bund, Länder, Kommunen aufführen)?
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn in diesen Entgeltgruppen,
und wie hoch ist der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines
Vollzeitbeschäftigten in der jeweiligen Entgeltgruppe?
Angaben aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den
öffentlichen Dienst zu Beschäftigtenzahlen in den Entgeltgruppen 1 bis 4 beim
Bund, Ländern und Kommunen für die Jahre 2006 bis 2012 (aktuellste beim
Statistischen Bundesamt vorliegende Daten) sowie zum durchschnittlichen
Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den
Fragen 18 bis 20 verwiesen.
Drucksache 18/780 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBeschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Entgeltgruppen E1 bis E4 des TVöD,
TV-L, TV-H1
Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich
E4
2006 5 181 366 31 463
2007 5 373 7 387 30 596
2008 4 677 6 322 30 845
2009 4 443 6 834 30 901
2010 4 132 7 276 48 971
2011 3 828 7 655 49 242
2012 3 693 8 241 49 864
E3
2006 22 688 3 449 46 402
2007 21 703 17 736 45 320
2008 19 142 17 072 46 052
2009 17 831 17 780 47 957
2010 16 871 19 601 50 118
2011 15 888 23 118 49 759
2012 15 453 22 686 49 479
E2Ü
2006 148 1 205 19 829
2007 127 3 196 18 901
2008 119 3 547 18 611
2009 145 3 292 17 943
2010 146 3 098 19 470
2011 229 3 643 18 859
2012 191 3 259 18 373
E2
2006 1 950 186 58 851
2007 1 810 11 985 57 179
2008 1 637 11 410 56 730
2009 1 555 11 229 56 601
2010 1 479 11 585 64 816
2011 1 410 11 966 63 265
2012 1 229 11 018 62 011
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7801 Ohne Einstufungen der Kr-Anwendungstabelle
Durchschnittliche Bruttobezüge der Vollzeitbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes in den Entgeltgruppen E1 bis E4 des TVöD, TV-L,TV-H1 im Juni 2012
1 Ohne Einstufungen der Kr-Anwendungstabelle
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis
heute die Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst und im Vergleich dazu
die Tarifeinkommen insgesamt und in den anderen Branchen entwickelt
(bitte jährliche Angaben und wenn möglich den öffentlichen Dienst nach
Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung aufgliedern)?
Für nach Wirtschaftszweigen erhobene Daten des Statistischen Bundesamtes zu
Tarifeinkommen (Index der tariflichen Monatsverdienste sowie Veränderung
zum Vorjahr) siehe Anlage 1. Die Daten der Wirtschaftszweige lassen sich nicht
getrennt nach Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung aufgliedern.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis
heute die durchschnittlichen und die mittleren Bruttomonatsverdienste im
öffentlichen Dienst und wie im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft
und in den anderen Branchen entwickelt (bitte sowohl jährlich die
absoluten Werte als auch die prozentuale Entwicklung darstellen und wenn
möglich, sowohl nach Geschlecht differenzieren als auch den öffentlichen
Dienst nach Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung
aufgliedern)?
Für nach Wirtschaftszweigen erhobene Daten des Statistischen Bundesamts zu
durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten in absoluten Werten in Euro und
auf dem Nominallohnindex basierenden Prozentualen Veränderungsraten siehe
Anlage 2. Die Daten der Wirtschaftszweige lassen sich nicht getrennt nach
E1
2006 17 11 3 344
2007 45 201 5 375
2008 53 137 6 959
2009 61 189 10 521
2010 55 256 14 025
2011 102 901 15 296
2012 43 423 16 884
Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich
E4 2 960 2 548 2 436
E3 2 339 2 198 2 309
E2Ü 2 259 2 185 2 242
E2 2 190 2 109 2 018
E1 1 538 1 542 1 548
Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich
Drucksache 18/780 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung bzw. nach Geschlecht
aufgliedern. Angaben zum mittleren Bruttomonatsverdienst liegen nicht vor. Der
Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts existiert aufgegliedert nach
Wirtschaftszweigen erst seit 2007.
23. Welche Steuermehreinnahmen in Euro werden für Bund, Länder und
Kommunen nach aktuellen Steuerschätzungen für die kommenden Jahre
gegenüber dem Jahr 2012 erwartet?
Die letzte Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom
5. bis 7. November 2013 statt. Der Arbeitskreis schätzte ausgehend vom Ist-
Aufkommen 2012 die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis 2018. Für das
Jahr 2013 liegen mittlerweile Ist-Zahlen für den Bund und die Länder vor.
Die Aufkommensschätzungen des Arbeitskreises und die Ist-Zahlen für 2013
sowie die Änderung gegenüber dem Aufkommen des Jahres 2012 sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
* für die Gemeinden liegen für das Jahr 2013 noch keine Ist-Zahlen vor
24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die öffentlichen
Haushalte durch eine höhere Besteuerung von Vermögen und Gewinnen zu
stärken?
25. Ist der Bundesregierung das Konzept „Steuergerechtigkeit“ der
Gewerkschaft ver.di bekannt, und wie steht sie gegebenenfalls zu den dort
gemachten Vorschlägen, mit denen sich laut ver.di jährliche
Steuermehreinnahmen von über 80 Mrd. Euro sowie einmalig von 300 Mio. Euro
infolge einer einmaligen Vermögensabgabe erzielen lassen?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Eine wachstumsorientierte Steuerpolitik trägt zur nachhaltigen Konsolidierung
der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei. Die Entwicklung der staatlichen
Einnahmen ist stabil und ermöglicht bei gleichzeitiger Wahrung von
Haushaltsdisziplin eine solide Finanzierung der öffentlichen Aufgaben mit der
vorhandein Mrd. € 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Ist Schätzung Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
vom November 2013
Bund
Steueraufkommen 256,3 259,9 269,0 277,5 291,5 298,7 309,2
Änderung gegenüber dem Jahr
2012
3,6 12,7 21,2 35,2 42,4 52,9
Länder
Steueraufkommen 236,3 244,2 251,9 260,8 269,5 277,6 287,2
Änderung gegenüber dem Jahr
2012
7,9 15,5 24,5 33,1 41,3 50,8
Ist Schätzung Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
vom November 2013
Gemeinden*
Steueraufkommen 81,1 85,0 88,2 91,5 94,7 98,0 101,6
Änderung gegenüber dem Jahr
2012
4,0 7,1 10,4 13,7 16,9 20,5
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/780nen Steuerbasis. Mit dem Verzicht auf die Erhöhung bestehender bzw.
Einführung neuer Steuern setzt die Bundesregierung die richtigen Investitions- und
Leistungsanreize und stärkt die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung.
A
nl
ag
e
1
Drucksache 18/780 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/780 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/780 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/780Anlage 2
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ISSN 0722-8333]