[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1033
18. Wahlperiode 03.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/669 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden
anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer
verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig
erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz aktuell steigender
Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge
(Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) halbierte sich fast von
über 200 000 im Jahr 1997 auf etwa 115 000 zum Stand 31. Dezember 2012
(vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/12457), vor allem infolge
massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch
Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten,
geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker – um 78 Prozent – von
knapp 650 000 (Ende 1997) auf etwa 150 000 Personen (Ende 2012).
Zum Stand 31. Dezember 2012 lebten weiterhin gut 36 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland
(Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa
6 000 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.
Etwa 50 000 Personen verfügten Ende 2012 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a
AufenthG), etwa 48 000 aufgrund eines langjährigen Aufenthalts und einer
unzumutbaren Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), sowie knapp
19 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1033 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeÜber 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische
Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen.
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen
Aufenthaltsstatus in Deutschland sank von über 1 Million im Jahr 1997 auf etwa
425 000 im Jahr 2012.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2013 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
38 893 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 23 690 männliche und
15 202 weibliche sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
33 489 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 5 390
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 14 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 38 893
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 89,2
befristete Aufenthaltsrechte 9,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 1,5
Asylberechtigte insgesamt 38 893
darunter:
Türkei 13 986
Iran 5 954
Afghanistan 2 463
Sri Lanka 1 685
Irak 1 586
Syrien 1 460
Kosovo 1 223
Pakistan 804
Äthiopien 726
Polen 709
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10332. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und
§ 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2013 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 83 412 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 50 968 männliche und 32 433 weibliche sowie 11 Personen mit
unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 34 986 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 48 407 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 19
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 38 893
Länder
Baden-Württemberg 5 928
Bayern 3 822
Berlin 1 864
Brandenburg 84
Bremen 596
Hamburg 2 052
Hessen 5 296
Mecklenburg-Vorpommern 61
Niedersachsen 4 582
Nordrhein-Westfalen 11 665
Rheinland-Pfalz 1 102
Saarland 695
Sachsen 173
Sachsen-Anhalt 81
Schleswig-Holstein 811
Thüringen 81
Personen mit Flüchtlingsschutz
insgesamt 83 412
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 54,4
befristete Aufenthaltsrechte 41,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
3,7
Drucksache 18/1033 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde (subsidiärer Schutz), lebten zum
31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach
Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer
Schutz).
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 83 412
darunter:
Irak 33 661
Iran 9 626
Syrien 7 466
Türkei 6 280
Afghanistan 6 159
Russische Föderation 2 632
Eritrea 2 424
Pakistan 2 028
Somalia 1 876
Sri Lanka 1 478
Personen mit Flüchtlingsschutz 83 412
Länder
Baden-Württemberg 8 693
Bayern 13 736
Berlin 2 887
Brandenburg 390
Bremen 1 302
Hamburg 3 073
Hessen 9 040
Mecklenburg-Vorpommern 416
Niedersachsen 9 622
Nordrhein-Westfalen 25 810
Rheinland-Pfalz 2 699
Saarland 739
Sachsen 1 233
Sachsen-Anhalt 958
Schleswig-Holstein 2 149
Thüringen 665
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1033Zum Stichtag 31. Dezember 2013 sind 45 299 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 24 471 männlich, 20 824
weiblich und vier mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 21 185
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 24 100 Personen sechs
Jahre oder weniger, bei 14 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 sind 216 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG erfasst, davon 133 männlich und 83
weiblich. 47 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 169 Personen
sechs Jahre oder weniger.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und Ländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland 45 299
darunter:
Afghanistan 12 610
Syrien 11 717
Kosovo 1 894
Irak 1 803
Türkei 1 569
Ungeklärt 1 328
Somalia 1 210
Iran 1 061
Serbien 1 020
Russische Föderation 984
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 2 AufenthG
Deutschland 216
davon:
Syrien 168
Ungeklärt 13
Somalia 7
Iran 6
Afghanistan 6
Sri Lanka 4
Irak 3
Serbien 2
7 weitere je 1
Drucksache 18/1033 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Bei wie vielen der nach den in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war
ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31
Dezember 2013 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die nicht nach „aufhältig“
oder „nicht aufhältig“ und auch nicht nach dem jeweiligen Schutzstatus
unterscheiden, waren 6 537 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember
2013 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 2 und 3 AufenthG nach § 25 Absatz 3 AufenthG nach § 25 Absatz 2 AufenthG
Bundesland
Deutschland 45 299 216
Baden-Württemberg 3 836 16
Bayern 5 204 21
Berlin 2 829 –
Brandenburg 801 7
Bremen 579 2
Hamburg 3 501 –
Hessen 5 851 40
Mecklenburg-Vorpommern 703 3
Niedersachsen 5 130 28
Nordrhein-Westfalen 9 895 49
Rheinland-Pfalz 1 764 9
Saarland 831 10
Sachsen 1 040 2
Sachsen-Anhalt 806 6
Schleswig-Holstein 1 812 13
Thüringen 717 10
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Deutschland 6 537
darunter:
Irak 1 156
Iran 974
Afghanistan 668
Kosovo 442
Türkei 422
Russische Föderation 404
Sri Lanka 346
Syrien 302
Somalia 262
Eritrea 211
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10335. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 22 461 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 840 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 1 609 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
zwölf Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen
gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen
Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 5 836 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 1 727 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 4 108 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei einer Person
ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Personen mit Widerruf/Rücknahme
des Flüchtlingsstatus insgesamt 22 461
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 75,1
befristete Aufenthaltsrechte 19,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 5,5
Personen mit Widerruf/Rücknahme
des Flüchtlingsstatus
Deutschland 22 461
darunter:
Kosovo 7 262
Irak 4 626
Türkei 3 060
Serbien 1 505
Serbien und Montenegro (ehemals) 936
Albanien 611
Serbien (ehemals) 436
Jugoslawien (ehemals) 431
Sri Lanka 388
Polen 248
Drucksache 18/1033 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 26. März 2012 haben die
Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG
angeordnet und nach Einvernehmenserklärung des Bundesministeriums des
Innern nach jeweils sechs Monaten stets verlängert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/8547 verwiesen.
Personen mit Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG 5 836
Bundesländer
Baden-Württemberg 246
Bayern 432
Berlin 19
Brandenburg 83
Bremen 284
Hamburg 11
Hessen 367
Mecklenburg-Vorpommern 17
Niedersachsen 706
Nordrhein-Westfalen 2 234
Rheinland-Pfalz 632
Saarland 71
Sachsen 129
Sachsen-Anhalt 51
Schleswig-Holstein 471
Thüringen 83
Personen mit Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 5 836
darunter:
Serbien 969
Irak 591
Kosovo 450
Mazedonien 404
Russische Föderation 272
Türkei 253
Ungeklärt 209
Afghanistan 191
Aserbaidschan 176
Indien 170
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10337. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a,
b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 135 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter 95 nach § 18a Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe a, fünf nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b sowie
35 nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG. Die Verteilung nach
Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 95 5 35 135
männlich 70 4 30 104
weiblich 25 1 5 31
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 95 5 35 135
6 Jahre und weniger 25 2 11 38
mehr als 6 Jahre 70 3 24 97
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 95 5 35 135
Baden-Württemberg 20 – 8 28
Bayern 28 1 11 40
Berlin 1 – – 1
Brandenburg – – 1 1
Bremen 1 1 – 2
Hamburg 2 – – 2
Hessen 12 1 5 18
Niedersachsen 9 1 3 13
Nordrhein-Westfalen 19 – 6 25
Rheinland-Pfalz 2 1 – 3
Saarland – – 1 1
Thüringen 1 – – 1
Drucksache 18/1033 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a AufenthG
Deutschland 95
darunter:
Irak 23
China 5
Syrien 4
Türkei 4
Vietnam 4
Bosnien und Herzegowina 3
Indien 3
Japan 3
Korea (Republik) 3
Kosovo 3
Pakistan 3
Serbien 3
Ungeklärt 3
Vereinigte Staaten von Amerika 3
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b AufenthG
Deutschland 5
Ukraine 2
Irak 1
Marokko 1
Togo 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c AufenthG
Deutschland 35
Irak 15
China 4
Türkei 4
Iran 2
Korea (Republik) 2
Bosnien und Herzegowina 1
Indien 1
Korea, Demokratische Volksrepublik 1
Kosovo 1
Marokko 1
Mazedonien 1
Syrien 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10338. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis zum 31. Dezember 2013 infolge verschiedener politischer Anordnungen
in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Die Aufnahme von jüdischen Einwanderern richtet sich nach der Anordnung des
Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 21.
Dezember 2011, die auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 und § 75 Nummer 8
AufenthG ergangen ist. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2013 sind 205 920
Antragsteller einschließlich ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren
nach Deutschland eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn
oder außerhalb des geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991
eingereist waren. Insgesamt sind damit 214 455 jüdische Zuwanderer mit ihren
Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren
Nachfolgestaaten eingereist.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2013 insgesamt 584 Personen. 236 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland und 348 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 22 AufenthG 584
Länder
Baden-Württemberg 48
Bayern 50
Berlin 102
Brandenburg 17
Bremen 10
Hamburg 27
Hessen 35
Mecklenburg-Vorpommern 9
Niedersachsen 47
Nordrhein-Westfalen 178
Rheinland-Pfalz 10
Saarland 6
Sachsen 11
Sachsen-Anhalt 15
Schleswig-Holstein 9
Thüringen 10
Drucksache 18/1033 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2013 insgesamt 6 085 Personen. 5 192 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 891 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei Personen
ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 22 AufenthG
Deutschland 584
darunter:
Iran 104
Syrien 100
Libanon 64
Afghanistan 54
Ungeklärt 31
Irak 25
Eritrea 21
Türkei 18
Kosovo 17
Usbekistan 16
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23a AufenthG 6 085
Länder
Baden-Württemberg 661
Bayern 445
Berlin 1 829
Brandenburg 101
Bremen 35
Hamburg 134
Hessen 290
Mecklenburg-Vorpommern 24
Niedersachsen 259
Nordrhein-Westfalen 1 333
Rheinland-Pfalz 187
Saarland 132
Sachsen 169
Sachsen-Anhalt 128
Schleswig-Holstein 168
Thüringen 190
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/103311. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt
wurde (bitte jeweils nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 38 434 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 34 716 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 704 Personen sechs Jahre oder weniger
und bei 14 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 5 486
Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 301 Personen seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland lebten und 5 185 Personen sechs Jahre
oder weniger.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23a AufenthG
Deutschland 6 085
darunter:
Kosovo 964
Türkei 797
Serbien 677
Irak 300
Syrien 275
Bosnien und Herzegowina 273
Armenien 263
Russische Föderation 258
Libanon 227
Iran 156
Bundesland AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG AE nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Deutschland 38 434 5 486
Baden-Württemberg 4 591 926
Bayern 1 670 744
Berlin 4 330 278
Brandenburg 196 192
Bremen 794 34
Hamburg 2 203 151
Hessen 3 635 337
Mecklenburg-Vorpommern 126 109
Niedersachsen 3 553 427
Nordrhein-Westfalen 13 659 914
Rheinland-Pfalz 1 284 222
Saarland 823 47
Sachsen 284 497
Sachsen-Anhalt 427 148
Schleswig-Holstein 575 146
Thüringen 284 314
Drucksache 18/1033 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt
vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie auf Bundestags-
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
§ 23 Absatz 1 AufenthG
Deutschland 38 434
darunter:
Kosovo 6 652
Serbien 6 041
Türkei 3 776
Libanon 2 833
Bosnien und Herzegowina 2 811
Afghanistan 1 778
Syrien 1 594
Ungeklärt 1 331
Iran 990
Irak 721
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Deutschland 5 486
darunter:
Irak 2 446
Syrien 898
Ukraine 675
Russische Föderation 630
Somalia 155
Eritrea 104
Usbekistan 92
Weißrussland 84
Moldau 76
Aserbaidschan 70
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1033drucksache 17/1539, Antwort zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach
§ 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise
noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete
Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR insgesamt 2.211 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG gespeichert. Weitere
Details können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Bundesländer
12. a) 12. b) 12. c) 12. d) 12. e) Zu 12.
Altfallregelung
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
Altfallregelung für
volljährige
Kinder von
Geduldeten
Altfallregelung für
unbegleitete
Flüchtlinge
integrierte
Kinder von
Geduldeten Summe
Deutschland 1 924 158 94 15 20 2 211
davon:
Baden-Württemberg 56 8 3 2 2 71
Bayern 93 10 4 2 5 114
Berlin 26 14 7 1 – 48
Brandenburg 31 2 2 – – 35
Bremen 33 5 4 – – 42
Hamburg 63 5 10 1 – 79
Hessen 21 1 3 – 3 28
Mecklenburg-
Vorpommern 19 1 – – – 20
Niedersachsen 247 37 27 1 1 313
Nordrhein-Westfalen 1 099 51 26 4 6 1 186
Rheinland-Pfalz 107 21 4 3 1 136
Saarland 47 – 1 – – 48
Sachsen 10 – – – – 10
Sachsen-Anhalt 25 3 3 – – 31
Schleswig-Holstein 40 – – – 2 42
Thüringen 7 – – 1 – 8
Drucksache 18/1033 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG gefasst worden. Daher wurden derartige
Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 21 501 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 11 022 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 sowie 10 479 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die Verteilung
nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
12. a) 12. b) 12. c) 12. d) 12. e) Zu 12.
Altfallregelung
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
Altfallregelung für
volljährige
Kinder von
Geduldeten
Altfallregelung für
unbegleitete
Flüchtlinge
integrierte
Kinder von
Geduldeten Summe
Deutschland 1 924 158 94 15 20 2 211
darunter:
Kosovo 643 15 16 2 3 679
Serbien 395 50 9 1 1 456
Türkei 177 10 12 – 3 202
Syrien 119 11 11 – – 141
Irak 39 10 3 2 3 57
Libanon 43 7 4 – – 54
Afghanistan 44 3 4 – 2 53
Ungeklärt 41 4 5 1 – 51
Serbien und
Montenegro (ehemals) 35 5 1 – – 41
Bosnien und
Herzegowina 28 6 3 – 2 39
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 11 022 10 479 21 501
6 Jahre und weniger 9 061 1 507 10 568
mehr als 6 Jahre 1 961 8 969 10 930
unbekannt 0 3 3
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1033AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG nach § 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
nach § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
Summe
Bundesland
Deutschland 11 022 10 479 21 501
Baden-Württemberg 550 456 1 006
Bayern 2 020 368 2 388
Berlin 3 255 1 420 4 675
Brandenburg 32 62 94
Bremen 83 116 199
Hamburg 878 726 1 604
Hessen 509 349 858
Mecklenburg-Vorpommern 76 513 589
Niedersachsen 467 2 498 2 965
Nordrhein-Westfalen 2 546 3 143 5 689
Rheinland-Pfalz 246 311 557
Saarland 60 190 250
Sachsen 83 83 166
Sachsen-Anhalt 45 101 146
Schleswig-Holstein 147 116 263
Thüringen 25 27 52
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Deutschland 11 022 10 479 21 501
darunter:
Libyen 3 151 46 3 197
Türkei 476 1 905 2 381
Russische Föderation 1 427 278 1 705
Serbien 188 1 076 1 264
Kosovo 230 1 030 1 260
Libanon 82 864 946
Bosnien und Herzegowina 156 448 604
Irak 224 365 589
Ungeklärt 80 451 531
Vereinigte Arabische Emirate 517 7 524
Drucksache 18/1033 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 87 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Die Verteilung nach
Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach
§ 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 83 4 87
6 Jahre und weniger 74 3 77
mehr als 6 Jahre 9 1 10
AE nach
§ 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Länder 83 4 87
darunter:
Baden-Württemberg 7 – 7
Bayern 7 – 7
Berlin 5 2 7
Brandenburg – – –
Bremen 6 – 6
Hamburg 8 – 8
Hessen 15 – 15
Mecklenburg-Vorpommern 1 – 1
Niedersachsen 9 1 10
Nordrhein-Westfalen 17 1 18
Rheinland-Pfalz 1 – 1
Saarland 5 – 5
Sachsen 2 – 2
Sachsen-Anhalt – – –
Schleswig-Holstein – – –
Thüringen – – –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/103316. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2013 lebten 49 085 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. 37 041 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 12 026 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
18 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Deutschland 83 4
darunter:
Nigeria 23
Bulgarien 14
Rumänien 7
Brasilien 3
Thailand 3
Albanien 2
China 2
Iran 2
Kenia 2
Marokko 2
Pakistan 2
Russische Föderation 2
Serbien 2
Dominikanische Republik 1
Libyen 1
Serbien 1
Syrien 1
Drucksache 18/1033 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePersonen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG 49 085
Länder
Baden-Württemberg 3 728
Bayern 2 642
Berlin 4 758
Brandenburg 698
Bremen 1 643
Hamburg 4 142
Hessen 2 908
Mecklenburg-Vorpommern 378
Niedersachsen 4 764
Nordrhein-Westfalen 15 894
Rheinland-Pfalz 1 922
Saarland 421
Sachsen 1 091
Sachsen-Anhalt 1 123
Schleswig-Holstein 2 197
Thüringen 776
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Deutschland 49 085
darunter:
Kosovo 6 164
Türkei 5 476
Serbien 5 271
Ungeklärt 3 358
Afghanistan 2 650
Irak 1 983
Bosnien und Herzegowina 1 781
Staatenlos 1 482
Libanon 1 378
Syrien 1 299
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/103317. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2
Satz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 2
Summe
Summe 2 765 398 274 3 437
männlich 1 345 179 161 1 685
weiblich 1 420 219 113 1 752
AE nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2
Satz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 2
Summe
Länder 2 765 398 274 3 437
Baden-Württemberg 274 56 41 371
Bayern 115 23 16 154
Berlin 69 5 2 76
Brandenburg 27 6 1 34
Bremen 81 11 6 98
Hamburg 92 7 6 105
Hessen 138 21 15 174
Mecklenburg-Vorpommern 42 7 5 54
Niedersachsen 599 95 83 777
Nordrhein-Westfalen 954 127 82 1 163
Rheinland-Pfalz 91 24 10 125
Saarland 58 3 1 62
Sachsen 50 8 4 62
Sachsen-Anhalt 65 – – 65
Schleswig-Holstein 69 4 1 74
Thüringen 41 1 1 43
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 2 765
darunter:
Türkei 504
Kosovo 318
Serbien 304
Libanon 206
Syrien 199
Irak 150
Armenien 142
Ungeklärt 142
Russische Föderation 119
Aserbaidschan 106
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Deutschland 398
darunter:
Türkei 68
Kosovo 62
Serbien 43
Irak 35
Libanon 32
Armenien 17
Aserbaidschan 14
Iran 14
Syrien 12
Russische Föderation 11
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Deutschland 274
darunter:
Türkei 90
Kosovo 36
Serbien 34
Irak 19
Libanon 13
Syrien 11
Jordanien 10
Russische Föderation 8
Armenien 7
Serbien (ehemals) 6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/103318. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15
Jahren, nach Bundesländern, nach Alter 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20,
21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als
70 Jahre und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 94 508 Personen mit einer Duldung
erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Alter, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG 296
männlich 138
weiblich 158
Länder
Baden-Württemberg 12
Bayern 2
Berlin 46
Brandenburg 1
Bremen 0
Hamburg 0
Hessen 26
Mecklenburg-Vorpommern 12
Niedersachsen 73
Nordrhein-Westfalen 54
Rheinland-Pfalz 3
Saarland 32
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 29
Schleswig-Holstein 3
Thüringen 2
Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Deutschland 296
darunter:
Türkei 65
Libanon 56
Kosovo 41
Serbien 21
Armenien 18
Ungeklärt 14
Jordanien 10
Irak 9
Syrien 7
Russische Föderation 7
Drucksache 18/1033 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePersonen mit Duldung 94 508
Aufenthaltsdauer
0–3 Jahre 50 226
mehr als 3 Jahre 44 233
0–4 Jahre 55 905
mehr als 4 Jahre 38 554
0–5 Jahre 59 411
mehr als 5 Jahre 35 048
0–6 Jahre 61 819
mehr als 6 Jahre 32 640
0–8 Jahre 66 222
mehr als 8 Jahre 28 237
0–10 Jahre 72 098
mehr als 10 Jahre 22 361
0–12 Jahre 78 227
mehr als 12 Jahre 16 232
0–15 Jahre 83 989
mehr als 15 Jahre 10 470
unbekannt 49
Personen mit Duldung 94 508
Länder
Baden-Württemberg 10 803
Bayern 7 602
Berlin 7 567
Brandenburg 1 795
Bremen 1 826
Hamburg 4 367
Hessen 4 930
Mecklenburg-Vorpommern 1 353
Niedersachsen 10 415
Nordrhein-Westfalen 29 554
Rheinland-Pfalz 3 392
Saarland 911
Sachsen 3 186
Sachsen-Anhalt 2 936
Schleswig-Holstein 2 203
Thüringen 1 668
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/103319. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR 110 435 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung erfasst. 457 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 109 953 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 25 Personen ist
die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 94 508
Alter
0–11 Jahre 16 581
12–15 Jahre 5 516
16–17 Jahre 3 372
18–20 Jahre 5 656
21–29 Jahre 20 930
30–39 Jahre 20 464
40–49 Jahre 12 884
50–59 Jahre 5 954
60–69 Jahre 1 957
70 Jahre und mehr 1 193
Ohne Altersangaben 1
Personen mit Duldung
Deutschland 94 508
darunter:
Serbien 12 436
Irak 7 727
Kosovo 5 771
Türkei 4 950
Mazedonien 4 930
Ungeklärt 4 858
Russische Föderation 4 247
Libanon 3 481
Bosnien und Herzegowina 3 397
Indien 3 264
Drucksache 18/1033 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePersonen mit Aufenthaltsgestattung 110 435
Länder
Baden-Württemberg 14 699
Bayern 17 679
Berlin 5 742
Brandenburg 3 205
Bremen 1 075
Hamburg 3 103
Hessen 9 301
Mecklenburg-Vorpommern 2 279
Niedersachsen 9 417
Nordrhein-Westfalen 23 628
Rheinland-Pfalz 5 220
Saarland 802
Sachsen 4 712
Sachsen-Anhalt 2 891
Schleswig-Holstein 4 643
Thüringen 2 039
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 110 435
darunter:
Afghanistan 14 349
Russische Föderation 10 635
Syrien 7 916
Pakistan 7 155
Iran 7 060
Serbien 6 788
Irak 4 930
Somalia 4 178
Mazedonien 3 946
Eritrea 3 844
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/103320. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR 442 Personen mit dem Sachverhalt
„Als Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
21. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2013
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. – soweit
vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten auch die Zahlen
für das Jahr 2012 nennen) ausgesprochen?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Personen als Flüchtling im Ausland
anerkannt 442
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 75,1
befristete Aufenthaltsrechte 22,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 2,5
Personen als Flüchtling im Ausland
anerkannt
Deutschland 442
darunter:
Vietnam 55
Irak 50
Türkei 41
Afghanistan 27
Russische Föderation 26
Ukraine 23
Äthiopien 19
Iran 19
Libanon 17
Eritrea 16
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 60 I AufenthG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 II, III, V,
VII AufenthG
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
Jahr 2013 919 9 996 9 213
Gerichte
Jahr 2012 97 1 226 1 671
Jahr 2013 126 2 320 1 567
Drucksache 18/1033 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2013 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Summe 533 561
männlich 326 236
unbekannt 36
weiblich 207 289
Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Summe 533 561
darunter mit dem Aufenthaltsstatus
in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,1
befristete Aufenthaltsrechte 39,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 14,4
Länder Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Summe 533 561
Baden-Württemberg 64 094
Bayern 62 496
Berlin 37 577
Brandenburg 6 497
Bremen 9 023
Hamburg 24 977
Hessen 50 019
Mecklenburg-Vorpommern 4 518
Niedersachsen 50 428
Nordrhein-Westfalen 153 257
Rheinland-Pfalz 24 544
Saarland 7 359
Sachsen 11 701
Sachsen-Anhalt 8 328
Schleswig-Holstein 12 651
Thüringen 6 092
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/1033Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt
nach Jahr
Summe 533 561
vor 1980 70
1980 bis 1989 4 306
1990 6 388
1991 7 789
1992 9 563
1993 18 068
1994 20 121
1995 21 692
1996 22 515
1997 22 418
1998 23 726
1999 24 796
2000 36 314
2001 31 134
2002 33 871
2003 33 874
2004 30 015
2005 26 331
2006 21 694
2007 14 860
2008 8 327
2009 8 256
2010 12 579
2011 14 607
2012 22 092
2013 25 429
unbekannt 32 726
Aufhältige mit abgelehntem
Asylantrag
Deutschland 533 561
darunter:
Türkei 81 392
Kosovo 62 772
Serbien 42 665
Vietnam 28 280
Afghanistan 27 623
Syrien 18 088
Irak 17 366
Libanon 16 192
Polen 13 502
Ungeklärt 12 790
Drucksache 18/1033 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2013 im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung
oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren
unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 2 157 062 Personen erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen ohne Aufenthaltstitel,
Duldung oder Aufenthaltsgestattung 2 157 062
Länder
Baden-Württemberg 348 263
Bayern 430 627
Berlin 109 581
Brandenburg 20 980
Bremen 22 195
Hamburg 58 236
Hessen 238 867
Mecklenburg-Vorpommern 15 060
Niedersachsen 159 591
Nordrhein-Westfalen 505 838
Rheinland-Pfalz 110 323
Saarland 28 177
Sachsen 33 129
Sachsen-Anhalt 16 756
Schleswig-Holstein 43 122
Thüringen 16 317
Personen ohne Aufenthaltstitel,
Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 2 157 062
darunter:
Polen 508 635
Rumänien 245 264
Italien 217 745
Griechenland 135 237
Bulgarien 133 639
Ungarn 118 374
Niederlande 77 121
Spanien 71 984
Österreich 66 814
Frankreich 63 647
EU- und EWR-Bürger
ohne Aufenthaltsstatus 1 956 495
Länder
Baden-Württemberg 322 466
Bayern 403 896
Berlin 81 544
Brandenburg 18 592
Bremen 20 213
Hamburg 49 194
Hessen 214 546
Mecklenburg-Vorpommern 13 357
Niedersachsen 148 914
Nordrhein-Westfalen 456 431
Rheinland-Pfalz 103 132
Saarland 26 623
Sachsen 27 991
Sachsen-Anhalt 14 790
Schleswig-Holstein 40 115
Thüringen 14 691
EU- und EWR-Bürger
ohne Aufenthaltsstatus
Deutschland 1 956 495
darunter:
Polen 508 635
Rumänien 245 264
Italien 217 745
Griechenland 135 237
Bulgarien 133 639
Ungarn 118 374
Niederlande 77 121
Spanien 71 984
Österreich 66 814
Frankreich 63 647
Drucksache 18/1033 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnmittelbar ausreisepflichtige
Personen 37 090
Länder
Baden-Württemberg 3 573
Bayern 4 831
Berlin 4 083
Brandenburg 697
Bremen 414
Hamburg 1 992
Hessen 4 736
Mecklenburg-Vorpommern 424
Niedersachsen 2 311
Nordrhein-Westfalen 9 011
Rheinland-Pfalz 1 473
Saarland 217
Sachsen 1 595
Sachsen-Anhalt 612
Schleswig-Holstein 682
Thüringen 439
Unmittelbar ausreisepflichtige
Personen
Deutschland 37 090
darunter:
Serbien 3 435
Türkei 3 009
Russische Föderation 2 562
Rumänien 2 029
Mazedonien 1 490
Bosnien und Herzegowina 1 458
Kosovo 1 261
Polen 1 232
Bulgarien 1 002
Irak 899
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/103324. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2013 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister 73 534
aufhältige Personen gespeichert, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
befreit waren.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit 73 534
Länder
Baden-Württemberg 16 707
Bayern 14 745
Berlin 3 362
Brandenburg 154
Bremen 510
Hamburg 1 954
Hessen 6 852
Mecklenburg-Vorpommern 156
Niedersachsen 4 075
Nordrhein-Westfalen 18 664
Rheinland-Pfalz 3 528
Saarland 1 282
Sachsen 225
Sachsen-Anhalt 126
Schleswig-Holstein 1 144
Thüringen 50
Vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 73 534
darunter:
Italien 22 116
Griechenland 13 345
Frankreich 4 892
Portugal 4 286
Türkei 3 612
Österreich 3 337
Niederlande 3 273
Spanien 2 820
Polen 2 744
Großbritannien mit Nordirland 2 380
Drucksache 18/1033 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2013 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten
bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister 132 958
aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt haben.
58 469 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 74 454
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 35 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt 132 958
Länder
Baden-Württemberg 13 769
Bayern 19 520
Berlin 975
Brandenburg 1 171
Bremen 2 505
Hamburg 3 538
Hessen 14 098
Mecklenburg-Vorpommern 755
Niedersachsen 10 941
Nordrhein-Westfalen 49 138
Rheinland-Pfalz 4 848
Saarland 1 212
Sachsen 4 285
Sachsen-Anhalt 1 467
Schleswig-Holstein 2 620
Thüringen 2 116
Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 132 958
darunter:
Türkei 20 203
Serbien 8 281
Kosovo 7 434
China 6 411
Russische Föderation 5 336
Irak 3 900
Vereinigte Staaten von Amerika 3 425
Syrien 3 228
Marokko 3 201
Bosnien und Herzegowina 3 125
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/103326. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG:
illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31.
Dezember 2013 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem
Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als
sechs Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 2 682 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG erfasst. Darunter waren
1 116 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 525
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 590 Personen sechs
Jahre oder weniger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2013 bzw. im Jahr 2013 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 101 124 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 18 039 mit
Speicherung im Jahr 2013. 91 561 Personen mit der genannten Speicherung
hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 17 565 mit einer
Speicherung im Jahr 2013. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11
AZRG, aufhältig 1 116
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 31,7
unbefristet 29,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 39,1
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11
AZRG, aufhältig
Deutschland 1 116
darunter:
Türkei 176
Irak 53
Syrien 51
Kosovo 50
Russische Föderation 50
Drucksache 18/1033 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Wie viele Personen wurden im Jahr 2013 bzw. waren zum 31.
Dezember 2013 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 383 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 105 mit Speicherung im Jahr 2013.
Darunter waren 70 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland
aufhielten, davon 27 mit einer Speicherung im Jahr 2013. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12
AZRG, aufhältig 91 561
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 58,2
unbefristet 38,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 3,1
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11
AZRG, aufhältig
Deutschland 91 561
darunter:
Irak 18 943
Afghanistan 10 407
Marokko 8 684
Iran 7 484
Syrien 5 376
Tunesien 4 178
Libanon 3 733
Pakistan 3 412
Türkei 2 975
Kasachstan 2 720
Zur Festnahme ausgeschrieben,
aufhältig 70
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 1,4
unbefristet 61,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 37,2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/1033d) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2012 bzw. 2013 aufgegriffen,
die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel
bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 sind insgesamt 26 491
Tatverdächtige (hiervon 26 332 nichtdeutsche) bezüglich des Vorwurfs der
unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1
Buchstabe a AufenthG erfasst. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der
Tatverdächtigen sind: Afghanistan 2 897, Volksrepublik China 938, Irak 1 183, Iran
878, Kosovo 711, Pakistan 711, Russische Föderation 1 340, Serbien 1 446,
Syrien 1 002 und Türkei 1 649. Zum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Absatz 1
Nummer 1, 2 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sind in der
Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 42 936 Tatverdächtige (hiervon
42 386 nichtdeutsche) registriert. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der
Tatverdächtigen sind: Afghanistan 3 244, Irak 1 581, Iran 1 834, Kosovo 1 991,
Pakistan 1 757, Russische Föderation 1 596, Serbien 3 017, Syrien 1 700,
Türkei 4 011 und Vietnam 1 259.
Die Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. Die von den Ländern
übermittelten Einzeldatensätze zu den einzelnen Straftaten werden jährlich durch das
Bundeskriminalamt für die Polizeiliche Kriminalstatistik aufbereitet und
anschließend von der Innenministerkonferenz gebilligt.
Mit den Ländern ist vereinbart, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik
regelmäßig möglichst zeitnah erst nach den Pressefreigaben bzw. den
Pressekonferenzen der Innenminister der einzelnen Länder durch den Vorsitzenden der
Innenministerkonferenz und den Bundesinnenminister in einer gemeinsamen
Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die gemeinsame
Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 findet
voraussichtlich im Mai/Juni 2014 statt.
Zur Festnahme ausgeschrieben,
aufhältig
Deutschland 70
darunter:
Rumänien 18
Polen 11
Ungarn 4
Niederlande 4
Algerien 3
Russische Föderation 3
Türkei 2
Albanien 2
Bulgarien 2
Frankreich 2
Tschechische Republik 2
Iran 2
Drucksache 18/1033 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2013 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden),
und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bezogen auf die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) – ohne
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum Stichtag 31.
Dezember 2013 zu insgesamt 111 035 Personen eine Zustimmung der BA zu einer
Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 17 466 Personen war eine Versagung der
Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2013 war zu
15 132 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei
3 732 eine Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst. Von
den 111 035 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 70 843 zum
Stichtag 31. Dezember 2013 in Deutschland aufhältig. Von den 17 466 Personen
mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren zum Stichtag
31. Dezember 2013 13 493 in Deutschland aufhältig.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige 70 843
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 20,7
befristete Aufenthaltsrechte 70,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 8,9
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige
Deutschland 70 843
darunter:
China 6 435
Indien 5 347
Vereinigte Staaten von Amerika 4 721
Kosovo 4 072
Russische Föderation 3 388
Türkei 3 363
Serbien 3 179
Japan 2 612
Ukraine 2 538
Afghanistan 2 418
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/1033a) Wie viele Zustimmungen erfolgten im Jahr 2013 ohne Prüfung nach
§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des AufenthG (bitte
soweit möglich nach den Gründen differenzieren)?
Im Jahr 2013 wurden von den insgesamt 57 070 getroffenen Entscheidungen
über eine Zustimmung 24 531 Zustimmungen ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 und 2 AufenthG (Vorrangprüfung) erteilt.
Eine differenzierte Darstellung kann der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Versagung einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige 13 493
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 12,1
befristete Aufenthaltsrechte 54,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 33,4
Versagung einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige
Deutschland 13 493
darunter:
Afghanistan 1 099
Irak 1 017
Türkei 1 000
Kosovo 820
Pakistan 643
Serbien 624
Iran 577
Syrien 531
Indien 416
Vereinigte Staaten von Amerika 416
Drucksache 18/1033 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2013 nach §32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) vom 6. Juni 2013 an geduldete Personen
oder Asylsuchende erteilt (bitte nach den Absätzen 1 bis 4 des § 32
BeschV differenzieren)?
Auf der Grundlage des § 32 Absatz 1 der Beschäftigungsverordnung wurden
von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 1 067 Zustimmungen zu einer
Beschäftigung von Personen mit Duldung erteilt. Die Absätze 2 bis 4 beinhalten kein
Zustimmungserfordernis der BA, Angaben hierzu liegen der Bundesregierung
nicht vor.
c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 die Beschäftigung von
Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt?
Das Vorliegen der Versagungstatbestände wird von der zuständigen
Ausländerbehörde festgestellt, aber nicht im AZR erfasst. Da in diesen Fällen auch keine
Zustimmungsanfrage an die BA erfolgt, liegen der Bundesregierung hierzu
keine Erkenntnisse vor.
Zustimmungen im Jahr 2013 ohne Vorrangprüfung (Rechtslage bis 6/2013 in Klammern) 24 531
§ 2 Abs. 2 BeschV – Blaue Karte EU – Mangelberuf – Gehalt (§ 27 Abs. 2 BeschV) 2 487
§ 4 BeschV – leitende Angestellte und Spezialisten … (§ 28 BeschV) 2 435
§ 6 Abs. 1 BeschV – Ausbildung inländischer Abschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 4 BeschV) 260
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV – Ausbildungsberuf – Vermittlungsabsprache/ab 7/2013 273
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV – Ausb.-Berufe ausl. Abschluss – Mangelberuf – ab 7/2013 51
§ 8 BeschV – Anerkennungspraktikum – ausl. Abschlüsse – (§ 24 BeschV) 52
§ 10 BeschV – Internationaler Personenaustausch, Auslandsprojekte (§ 31 BeschV) 7 916
§ 11 Abs. 1 BeschV – Sprachlehrer (§ 26 (1) BeschV) 256
§ 12 BeschV – Au-pair-Beschäftigungen (§ 20 BeschV) 6 736
§ 13 BeschV – Hausangestellte von Entsandten (§ 22 BeschV) 25
§ 19 Abs. 2 BeschV – Entsandte Arbeitnehmer/Werklieferverträge (§ 36 BeschV) 287
§ 29 Abs. 1 BeschV – Niederlassungspersonal (§ 39 (2) BeschV) 37
§ 29 Abs. 2 BeschV – Gastarbeitnehmer (§ 40 BeschV) 181
§ 29 Abs. 5 BeschV – Internationale Abkommen (§ 41 Nr. 5 BeschV) 1 685
§ 37 BeschV – Härtefallregelung (§ 7 BeschVerfV) 95
§ 6 BeschVerfV – Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses – bis 6/2013 1 299
§ 6a BeschVerfV – Opfer von Straftaten- bis 6/2013 4
§ 8 BeschVerfV – Familienangehörige von Fachkräften – bis 6/2013 16
§ 10 (2) Nr. 2 BeschVerfV – Zustimmung nach 4-jährigem Aufenthalt – bis 6/2013 377
§ 10 (2) Nr. 1 BeschVerfV – Zustimmung zur Berufsausbildung – bis 6/2013 59
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/1033d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2013 die Zustimmungsfiktion nach
§ 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die
Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie
bewertet die Bundesregierung die ersten Erfahrungen mit dieser Regelung
insgesamt?
Die Regelungen zur Zustimmungsfiktion gemäß § 36 Absatz 2 (neue Fassung –
Zweiwochenfrist) werden seit dem 1. August 2012 bei der Bearbeitung der
Zustimmungsanfragen beachtet. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist ist
gewährleistet. Im Jahr 2013 wurde in etwa 17 400 Fällen eine Unterbrechung der
Zweiwochenfrist veranlasst. Dies entspricht einem Anteil von etwa 22 Prozent
aller Entscheidungen der BA über Zustimmungen und Ablehnungen. Im Jahr
2013 haben Arbeitgeber das Vorabzustimmungsverfahren nach § 36 Absatz 3
BeschV (neue Fassung) in etwa 2 300 Fällen genutzt.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung nimmt grundsätzlich positive
Reaktionen der Arbeitgeber wahr. Die Arbeitgeber schätzen, dass bereits im
Vorfeld einer etwaigen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers dieser
Teil des Einreiseverfahrens abschließend geklärt werden kann.
e) Wie häufig wurde im Jahr 2013 eine Zustimmung nach § 37 BeschV
erteilt?
Seit dem Inkrafttreten der BeschV am 1. Juli 2013 wurden nach der
Härtefallregelung insgesamt 60 Fälle positiv entschieden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]