Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2013
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz aktuell steigender Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf etwa 115 000 zum Stand 31. Dezember 2012 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/12457), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker – um 78 Prozent – von knapp 650 000 (Ende 1997) auf etwa 150 000 Personen (Ende 2012).
Zum Stand 31. Dezember 2012 lebten weiterhin gut 36 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 6 000 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Etwa 50 000 Personen verfügten Ende 2012 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a AufenthG), etwa 48 000 aufgrund eines langjährigen Aufenthalts und einer unzumutbaren Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), sowie knapp 19 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Über 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen. Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland sank von über 1 Million im Jahr 1997 auf etwa 425 000 im Jahr 2012.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde (subsidiärer Schutz), lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der nach den in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2013 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?
Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2013 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie auf Bundestagsdrucksache 17/1539, Antwort zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2013 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten auch die Zahlen für das Jahr 2012 nennen) ausgesprochen?
Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2013 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2013 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2013 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2013 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2013 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2013 bzw. im Jahr 2013 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2013 bzw. waren zum 31. Dezember 2013 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
d) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2012 bzw. 2013 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)?
Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2013 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen erfolgten im Jahr 2013 ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des AufenthG (bitte soweit möglich nach den Gründen differenzieren)?
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2013 nach §32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) vom 6. Juni 2013 an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach den Absätzen 1 bis 4 des § 32 BeschV differenzieren)?
c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt?
d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2013 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie bewertet die Bundesregierung die ersten Erfahrungen mit dieser Regelung insgesamt?
e) Wie häufig wurde im Jahr 2013 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt?