[Deutscher Bundestag Drucksache 18/819
18. Wahlperiode 14.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/674 –
Weitere Tests, Forschungen, Kooperationen oder Marktbeobachtungen
zur Nutzung von Drohnen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zahlreiche Bundesbehörden sind weiterhin mit der Einführung von Drohnen
befasst. Nach Angaben der Bundesregierung hat beispielsweise die
Bundespolizei Tests mit größeren Helikopterdrohnen über der Ostsee durchgeführt.
Der Referatsleiter der Bundespolizei kündigte daraufhin an, sich nun für
Ergebnisse von Tests über der Nordsee auszutauschen (Bundestagsdrucksache
17/14652). Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft hingegen die „technischen
Möglichkeiten zur Abwehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827).
Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) ist vor allem das Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) an entsprechenden Vorhaben beteiligt.
Mittlerweile wird eines dieser Projekte „DeSIRE“ als „DeSIRE II“ fortgeführt.
Das DLR hatte hierzu für die Europäische Verteidigungsagentur umfangreiche
Simulationen für den erfolgreichen Flug einer MALE-Drohne des Typs „Heron“
im spanischen zivilen Luftraum vorgenommen (Europäische
Raumfahrtagentur, Pressemitteilung vom 6. Februar 2014). Auf der Webseite von „DeSIRE“
(
http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE) wird erklärt, dass sich im Projekt
zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen zusammengetan hätten, unter
den sich auch Deutschland befände – „DeSIRE is supported by a wide range of
RPAS (potential) users and stakeholders from different countries (France,
Germany, Italy, Netherlands and Spain)“.
Gleichzeitig werden auch die Überwachungs- und Spionagefähigkeiten
aufgerüstet. Das Fraunhofer Institut für Kommunikation,
Informationsverarbeitung und Ergonomie entwickelte beispielsweise ein „Multisensor-System“, das
nach einem Bericht von
www.heise.de (20. Juli 2011 und 10. Februar 2014) in
Drohnen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone wie die von Thuraya
oder Iridium ortet und automatisch hochauflösende Fotos von den Fundstellen
anfertigt und überträgt“. Unklar ist, ob auch das militärische Spionagemodul
ISIS, für dessen Beförderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird
(Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014),
ebenfalls geeignet ist, Mobiltelefone zu geolokalisieren.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. März
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/819 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen (auch als
Beobachterin von Anstrengungen anderer Behörden, Institute oder Firmen)
plant die Bundespolizei für die Jahre 2014 und 2015 hinsichtlich der
Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm?
Die Bundespolizei plant für die Jahre 2014 und 2015 keine Tests, Erprobungen
oder sonstigen Veranstaltungen hinsichtlich der Nutzung von Drohnen mit
einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm.
2. Inwiefern sind Überlegungen des Referatsleiters der Bundespolizei
mittlerweile umgesetzt worden, wonach dieser beabsichtigt, sich mit anderen
Behörden in Verbindung zu setzen, die Tests mit Drohnen über der Ost- oder
Nordsee betreiben (
www.tinyurl.com/q4helxe), und welche Behörden
welcher Länder waren damit gemeint?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 bis 30 auf
Bundestagsdrucksache 17/14827 verwiesen.
3. Auf welche Weise prüft das BKA die „technischen Möglichkeiten zur
Abwehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827), und welche weiteren
Behörden, Institute oder Firmen sind daran mit welchen Beiträgen
beteiligt?
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Maßnahmen des Personenschutzes
beschäftigt sich das BKA unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen
Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV).
Das BKA hat das Thema im Rahmen des European Network for the Protection
of Public Figures (ENPPF) erörtert. Eine darüber hinausgehende
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Instituten oder Firmen fand nicht statt.
4. Welche Bundesbehörden sind derzeit mit welchen Ermittlungsverfahren
befasst, in denen es um Sprengstoffe oder andere gefährliche Gegenstände
geht, die mit Modellflugzeugen oder Quadro- bzw. Oktokoptern befördert
werden sollten (Bundestagsdrucksache 17/14827, bitte auch die
zuständigen Abteilungen nennen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 auf
Bundestagsdrucksache 17/14827. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
5. Inwiefern und auf welche Weise haben sich BKA-Abteilungen zum
Objektbzw. Personenschutz oder zur Bewachung politischer Repräsentantinnen
und Repräsentanten seit Oktober 2013 mit der Nutzung unbemannter
fliegender Systeme befasst?
Das BKA hat sich bisher nicht mit der polizeilichen Nutzung von UAV zum
Objekt- bzw. Personenschutz oder zur Bewachung politischer
Repräsentantinnen und Repräsentanten befasst. Ergänzend siehe die Antwort zu Frage 3.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8196. Inwiefern und auf welche Weise haben Bundesbehörden, die mit
Objektbzw. Personenschutz oder der Bewachung politischer Repräsentantinnen
und Repräsentanten befasst sind, die Nutzung unbemannter fliegender
Systeme auf internationaler Ebene diskutiert?
7. Inwiefern war oder ist hiermit auch das European Network for the
Protection of Public Figures (ENPPF) befasst?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Innerhalb der Mitgliedstaaten des European Network for the Protection of
Public Figures wurde bei den europäischen Partnerdienststellen erhoben, wie
diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV umgehen und welche
Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
Eine abschließende fachliche Diskussion auf internationaler Ebene erfolgte
bisher nicht.
8. Was ist der Bundesregierung über ein vom Fraunhofer Institut für
Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie entwickeltes
„Multisensor-System“ bekannt, das nach einem Bericht von
www.heise.de
(20. Juli 2011) in Drohnen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone
wie die von Thuraya oder Iridium orten kann und automatisch
hochauflösende Fotos von den Fundstellen anfertigt und überträgt“?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Fraunhofer-Institut für
Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) mit seinem Know-how
im Bereich der Sensordatenfusion experimentelle Arbeiten einer privaten Firma
begleitet hat, die auf dem Gebiet der Peilung von Strahlenquellen tätig ist. Zu der
im Heise-Beitrag angesprochenen Nutzlast „im großen Hubschrauber“ ist
anzumerken, dass bei der im Heise-Beitrag angesprochenen Veranstaltung ein
Experimentalsystem verbaut war, das sich nicht im Besitz des FKIE befunden
hat bzw. befindet. Flugversuche wurden (und werden) vom FKIE mit dieser
Nutzlast nicht durchgeführt.
9. Inwiefern ist auch das militärische Spionagemodul ISIS, für dessen
Beförderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird
(Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014), entweder
selbst geeignet, ähnlich den Berichten über US-Drohnen bei seinen
Einsätzen Mobiltelefone zu geolokalisieren oder hierfür Beihilfe zu leisten
(The INTERCEPT, 10. Februar 2014)?
a) Inwiefern verfügt das ISIS auch über Funktionalitäten, Gespräche von
Mobiltelefonen auf das Spionagemodul umzuleiten?
b) Inwiefern beinhaltet das ISIS auch Fähigkeiten, wie sie von IMSI- oder
WLAN-Catchern bereitgestellt werden?
Über die Leistungsfähigkeit von US-Drohnen hinsichtlich der Möglichkeit,
Mobiltelefone zu lokalisieren, liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
Aussagen über die Fähigkeiten von ISIS unterliegen der Einstufung VS – Geheim.
Die entsprechenden Informationen sind der Anlage zu entnehmen, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt
ist.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort
ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/819 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Inwieweit stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte des
„stern“ (
www.stern.de, 30. Oktober 2013), wonach im in Stuttgart
stationierten afrikanischen Kommando des US-Militärs (Africom) eine
Aufklärungsabteilung und der Kommandeur jeden Montag Berichte erhält, die
in eine Datenbank mit möglichen Zielen für Drohnenangriffe eingetragen
werden, und widerlegen die bisherigen Berichte der Bundesregierung,
wonach US-Einrichtungen in Deutschland nicht in „gezielte Tötungen“ durch
Drohnen eingebunden seien?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom
„stern“ berichtet, zu, wonach eine Sprecherin der US-Basis in
Ramstein erklärt „Wir haben von offizieller Regierungsseite ganz ähnliche
Fragen erhalten und arbeiten derzeit daran, Antworten zu liefern“?
b) Welche Fragen wurden von welcher Behörde gestellt?
c) Wie wurden diese bislang beantwortet, bzw. welche Mitteilung wurde
für eine etwaige Frist gemacht?
Die Fragen 10 bis 10c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam geantwortet.
Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung auf
Nachfrage bestätigt, dass von US-Einrichtungen in Deutschland bewaffnete
Drohneneinsätze weder geflogen noch befehligt werden.
11. Was kann die Bundesregierung zum „kontinuierlichen und
vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Partnern“ mitteilen, auf den sie auf
Bundestagsdrucksache 18/533 verweist, obwohl danach gefragt wurde,
welche weiteren Nachforschungen sie angestellt hat, wie die US-Basis
Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den
Einsatz von Drohnen“ genutzt wird, wohl aber als Relaisstation für
Funkverbindungen oder zur Steuerung?
Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung bestätigt,
dass von US-Einrichtungen in Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder
geflogen noch befehligt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/237).
12. Welches gegenwärtige (Zwischen-)Ergebnis kann sie also zu dem
„kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen
Partnern“ mitteilen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Unterlagen hat die „US-Seite“ vorgelegt, und aus welchem Grund
entsprechen diese „im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung des
Luftfahrzeuges nicht den Vorgaben der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 19/1
und der LTF 1550-001“ (Bundestagsdrucksache 18/533)?
a) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden die erforderlichen
Unterlagen inzwischen nachgeliefert?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten auf Bundestagsdrucksache
18/533. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor.
b) Inwiefern und mit welchem Inhalt haben sich in den Jahren 2013 und
2014 weitere „Verteilerkonferenzen“ mit Flügen von Drohnen in
Deutschland befasst (Bundestagsdrucksache 18/533)?
Im Rahmen von Verteilerkonferenzen wird die Nutzung der deutschen
Truppenübungsplätze koordiniert. Teilnehmer sind die militärischen
Organisationsbereiche der Bundeswehr sowie Vertreter der Entsendestaaten. Im Oktober 2013
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/819fand die Konferenz für das Ausbildungsjahr 2015 statt. Eine Befassung zu
Flügen mit Drohnen erfolgte nicht.
Die Verteilungskonferenz für das Ausbildungsjahr 2016 ist für September 2014
geplant. Informationen zur Nutzung von Truppenübungsplätzen in Deutschland,
unter der Verwaltung der Entsendestaaten, liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Wie erklärt die Bundesregierung die nach Auffassung der Fragesteller
bestehende Differenz ihrer Antworten zu Genehmigungen für die US-
Drohnen, wenn es zuvor hieß, dass diese zuerst im Jahr 2005 „durch das damals
zuständige Fachreferat im BMVg in Abstimmung mit dem Leiter des
Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ erteilt wurden
(Bundestagsdrucksache 17/14401), nun aber mitgeteilt wird, dass für die
„Hunter“ erstmals eine Genehmigung zum „Flugbetrieb im deutschen
Luftraum am 11. August 2003“ erteilt wurde (Bundestagsdrucksache 18/533)?
Was genau ist der Bundesregierung über die „technische Option“ zur
Bewaffnung der US-Drohne „Hunter“ bekannt?
Die von den Fragestellern angeführte Auskunft auf Bundestagsdrucksache
17/14401 bezieht sich auf den aktuell gültigen Genehmigungsstand, auf dessen
Grundlage das UAS HUNTER heute betrieben wird. Diese Genehmigung wurde
2005 erteilt und schließt den Betrieb des UAS im gesamten, zu den
Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr gehörenden
Flugbeschränkungsgebieten mit ein. Diese Flugbeschränkungsgebiete sind größer als die
Truppenübungsplätze. Die im Jahr 2005 erteilte Genehmigung stellt eine Erweiterung
der Erstgenehmigung vom 11. August 2003 dar, die den Betrieb des UAS
HUNTER ausschließlich auf die lateralen Begrenzungen des
Truppenübungsplatzes beschränkte. Die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/533 referenziert auf die im Jahr 2003 erteilte Erstgenehmigung, die die
Basis für die Genehmigung zum Betrieb des UAS HUNTER im deutschen
Luftraum darstellt.
Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/14401 verwiesen. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass bereits jetzt mehrmals
Flüge außerhalb von US-Einrichtungen in Bayern stattfanden (Amberger
Zeitung vom 26. Februar 2014), und wie wird sie diese möglichen
Rechtsbrüche über Vilseck aufklären und strafrechtlich verfolgen?
Der Betrieb von UAS beschränkt sich nicht auf US-Einrichtungen, sondern ist
in Abhängigkeit ihrer Zulassung bzw. Genehmigung zum Betrieb im deutschen
Luftraum zu betrachten. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/14401 verwiesen. Aktuell liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse über Luftraumverletzungen durch UAS der US-
Streitkräfte in Bayern vor. Die in der Amberger Zeitung vom 26. Februar 2014
erhobenen Vorwürfe werden derzeit durch das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg), gemeinsam mit den US-Streitkräften, untersucht. Die Untersuchung
ist noch nicht abgeschlossen.
Drucksache 18/819 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welchen Fortgang nehmen die Forschungen an schlangenförmigen
Landrobotern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“, die als
Aufklärungssystem „Wireless self-organised electrorheological Micro-
Sensorsystem“ (WOERMS) von der Militäruniversität Hamburg
entwickelt werden und auf Mikrohydraulik basieren, und welche Mittel
steuern Bundesbehörden hierfür bei (Telepolis, 7. Mai 2013)?
Im Auftrag des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe
(WIWeB) werden an der Helmut-Schmidt-Universität (Universität der
Bundeswehr Hamburg) Untersuchungen zu Aktorsystemen durchgeführt, die auf
elektrorheologischen (ER) – d. h. elektrisch in ihren Eigenschaften steuerbaren –
Flüssigkeiten basieren. Im Rahmen vorangegangener und laufender
Forschungsarbeiten konnte die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit
dieser Technologie nachgewiesen werden. Als Anwendungsfelder
elektrorheologischer Systeme wurden bisher Schwingungsdämpfer und hochdynamische
Aktoren betrachtet.
Ziel des derzeit laufenden Vorhabens „Entwicklung und Erprobung eines
Elektrorheologischen Mikro-Aktor-Systems (EMAS)“ ist die Miniaturisierung
der ER-Technologie. Eine Anwendungsmöglichkeit besteht in der Koppelung
mehrerer ER-Aktoren zu einem Aktorsystem, welches sich schlangenartig
fortbewegen kann (WOERMS). Im Rahmen der laufenden Untersuchungen geht es
ausschließlich um die Technologie zur Fortbewegung auf der Basis der
genannten Aktorsysteme.
Für das Projekt wurde ein Finanzvolumen in Höhe von 535 000 Euro
bereitgestellt.
17. Inwieweit ist der Rüstungskonzern MBDA bereits an die Bundesregierung
herangetreten, um seine Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten
Systemen mitzuteilen (Tagungsbroschüre „Unmanned Vehicles IV“, Bonn
28./29. Mai 2013)?
Die Überlegungen der Firma MBDA sind der Bundesregierung bekannt.
18. Mit welchen Aufträgen war bzw. ist die Firma IABG Industrieanlagen
Betriebsgesellschaft mbH von Bundesbehörden in den Jahren 2012, 2013
und 2014 mit der Durchführung von Studien zur Beschaffung, Integration,
Navigation, Steuerung oder Bewaffnung von Drohnen befasst?
a) Wer hatte diese angefordert, und welches Finanzvolumen hatten die
Aufträge?
Durch das BMVg wurden beauftragt:
Studienthema Vertragsjahr
Vertragswert
in Tsd Euro
Konzept Datenlinksystem für künftiges
taktisches UAS mittlerer Reichweite 2012 679
Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen zur
Integration des EURO HAWK SIGINT Systems
in alternative Plattformen 2012 407
Vertiefende Technisch-wirtschaftliche
Untersuchungen zur Integration des EURO
HAWK SIGINT Systems in alternative
Plattformen 2013 207
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/819b) Welche Firmen wurden hierfür jeweils um eine Zulieferung weiterer
Informationen für die Studien gebeten?
Zur Durchführung der Studien wurden seitens der Firma IABG weitere
Informationen bei folgenden Firmen angefragt:
● Adcom Systems, Vereinigte Arabische Emirate;
● Elbit Systems, Israel;
● General Atomics Aeronautical Systems Inc., USA;
● SAFRAM SAGEM, Frankreich;
● Piaggio Aero Industries, Italien;
● Israel Aerospace Industries Ltd, Israel;
● Diehl BGT Defence, Deutschland;
● EADS Elbe Flugzeugwerke GmbH, Deutschland;
● Cassidian Airborne Solutions GmbH, Deutschland;
● RUAG GmbH, Deutschland.
19. Auf welche Weise ist das Bundesministerium der Verteidigung bzw. das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw) an die Hersteller jener Plattformen herangetreten,
deren Produkte als Lösungsvorschläge zum „Schließen der
Fähigkeitslücke ‚Signalerfassende, Luftgestützte, Weiträumige Überwachung und
Aufklärung‘“ zählen (Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf
Bundestagsdrucksache 18/412)?
Das Bundesministerium der Verteidigung bzw. das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sind nicht an die
entsprechenden Firmen herangetreten. Die Firmen wurden durch den
Hauptauftragnehmer der Studien, die Firma IABG, zur Zuarbeit aufgefordert.
a) Welche Beiträge haben diese geliefert (bitte insbesondere für die
Firmen Elbe Flugzeugwerke GmbH, RUAG GmbH, Airbus DS und Israel
Aircraft Industries Ltd. angeben)?
Die Firmen haben die Bewertungen ihrer Plattformen mit Analysen untermauert
und an den Hauptauftragnehmer der Studie geliefert. Die Beiträge wurden
bewertet und in Abschlussberichten niedergeschrieben. Die dedizierten Beiträge
der einzelnen Firmen liegen dem BMVg nicht vor.
Studienthema Vertragsjahr
Vertragswert
in Tsd Euro
Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen
Untersuchungen zur Integration des EURO
HAWK SIGINT Systems in alternative
Plattformen 2013 780
Analyse zur Ermöglichung des Betriebs von
MALE UAS 2013 320
Fähigkeiten UAS 2025 2013 365
Drucksache 18/819 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Was ist damit gemeint, wenn die Vorschläge „intensiv“ geprüft
würden?
Der Prüfprozess wird mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung aller
erforderlichen Parameter im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen
durch den Lösungsvorschlag durchgeführt.
20. Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen
Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“
bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der wirtschaftlichen
und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige
Abteilung AIN des BMVg ausgewertet wird (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Mit welchem Ergebnis fanden hierzu Besprechungen „zwischen
Vertretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie dem
Systemhersteller des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen
deutschen Partner, der Firma RUAG GmbH, statt“?
Zur Klärung des Letters of Offer and Acceptance (LOA), des Leistungsumfangs
sowie der geplanten/angebotenen Realisierung des Projektes fanden mehrere
Besprechungen zwischen Vertretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie
dem Systemhersteller des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen
deutschen Teamingpartner, Fa. RUAG, statt. Dabei wird das Vorgehen im
Hinblick auf eine mögliche Beschaffung des unbewaffneten PREDATOR B
festgelegt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Minimierung des Zulassungsrisikos.
b) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist
durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr?
Die Angebotsbindefrist des LOA wurde bis zum 31. Juli 2014 verlängert.
c) Was ergab die Prüfung des „Letter of Offer and Acceptance“ zur
Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“, der 307 Mio. US-Dollar
für Drohnen und Bodenstationen inklusive der Herstellung der
Versorgungs- und Einsatzreife, jedoch ohne die Kosten für die Muster- und
Verkehrszulassung des Systems ausweist?
Die Prüfung des LOA im Rahmen des FMS-Verfahrens (FMS = Foreign Military
Sales) ergab, dass für Deutschland bestimmte Leistungsaspekte vertraglich nicht
im LOA geregelt werden können. Dies betrifft u. a. die Zulassungsaktivitäten
zur Erlangung der Muster- und Verkehrszulassung, die nur von einem in
Deutschland anerkannten Luftfahrtechnischen Betrieb (LTB) wahrgenommen
werden können. Hierzu soll deshalb neben dem FMS ein Zusatzvertrag mit der
Firma RUAG geschlossen werden, die eine entsprechende
Zusammenarbeitsvereinbarung (Technical Assistance Agreement) mit dem Hersteller des
PREDATOR B, der Firma General Atomics, geschlossen hat. Eine entsprechende
Leistungsbeschreibung mit Angebotsaufforderung wurde an die Firma RUAG
übermittelt.
21. Wer ist bei Flügen von Drohnen der Bundeswehr jeweils für die
Luftraumkoordinierung verantwortlich (bitte für die einzelnen
Beschränkungsgebiete ausweisen)?
Die Zuständigkeit für die Koordinierung der zu den militärischen
Übungsplätzen zugehörigen Flugbeschränkungsgebiete obliegt den im (zivilen)
Luftfahrthandbuch Deutschland Kapitel ENR 5.1 aufgeführten Stellen. Das
Luftfahrthandbuch Deutschland kann unter
www.ead.eurocontrol.int eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/81922. Inwiefern, wofür und mit welchem Inhalt und Ausgang wurden auch für
Drohnen der Bundeswehr („Aladin“, „LUNA“, „KZO“, „Heron“, „Euro
Hawk“) „erweiterte technische Bewertungen“ (Bundestagsdrucksache
18/533) vorgenommen?
a) Welche Betriebsgenehmigungen für den Flugbetrieb von Drohnen der
Bundeswehr oder von Rüstungskonzernen in
Flugbeschränkungsgebieten enthalten in den vom BMVg erteilten Genehmigungen welche
Einschränkungen, etwa „aus lokalen Gegebenheiten (z. B.
Topographie, Wetterbedingungen, Grenzen des Übungsgeländes, Flughöhe)“?
b) Inwieweit wurden „grundsätzliche betriebliche Einschränkungen“ in
den jeweiligen Musterzulassungen der Drohnen erlassen?
c) Inwiefern und in welchen Fällen sind die Genehmigungen „örtlich und/
oder zeitlich begrenzt“ oder in „ortsbezogenen Vorschriften
festgeschrieben“?
Die durch die Fragesteller angesprochenen unbemannten Luftfahrzeuge der
Bundeswehr verfügen über eine deutsche Zulassung nach den Bestimmungen
der ZDv 19/1 und der LTF 1550-001. Damit werden die entsprechenden
Kategorien und Nutzungen eindeutig beschrieben. Somit besteht kein Bedarf für
erweiterte technische Bewertungen.
23. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des Bundesministeriums des
Innern (BMI), der Bundeswehr oder des Bundeskanzleramtes sogenannte
Persistent Surveillance Systems (
www.heise.de, 10. Februar 2014)?
Die Bundesregierung nutzt keine vergleichbaren, zur dauerhaften Überwachung
von Städten geeigneten, Überwachungssysteme und hat keine Forschungen
hierzu in Auftrag gegeben.
24. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des BMI, der Bundeswehr
oder des Bundeskanzleramtes Fähigkeiten des „Electronic Support
Measure“ (ESM), der „Electronic Intelligence“ (ELINT), der „Radio
Frequency Intelligence“, des „Synthetic Aperture radar“ (SAR), des
„Light detection and ranging“ (LiDAR) oder der „Surveillance and
Reconnaissance“ an unbemannten Luftfahrzeugen?
Die bei der Bundeswehr betriebenen taktischen UAV und der HERON 1 werden
in der Rolle der bildgebenden Aufklärung und Überwachung eingesetzt. Im Fall
HERON 1 kann optional auch ein „Synthetic Aperture Radar (SAR)“ eingesetzt
werden. Die anderen in der Frage angesprochenen Fähigkeiten sind bei diesen
Systemen nicht vorhanden.
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung des BMVg werden die in der Frage
genannten Fähigkeiten erforscht. Diese Forschungen erfolgen unabhängig von
möglichen Plattformen.
25. Was ist der Bundesregierung über Inhalte, Zweck und Beteiligte (auch als
Unterauftragnehmer) des Projekts „DeSIRE II“ bekannt, dessen
Fortführung auf Basis des früheren „DeSIRE I“ die Europäische
Verteidigungsagentur und die Europäische Raumfahrtagentur bekanntgegeben hatten
(Pressemitteilung vom 6. Februar 2014)?
Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) beabsichtigt, im Rahmen ihres
ARTES-Programmes (ARTES = Advanced Research in Telecommunication
Systems) federführend ein Projekt „Demonstration of Satellites Enabling the
Insertion of Remotely Piloted Aircraft Systems in Europe (DeSIRE) II“ durch-
Drucksache 18/819 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezuführen. Das Projekt soll im März 2014 ausgeschrieben werden. Die
Finanzierung und fachliche Begleitung soll gemeinsam mit der Europäischen
Verteidigungsagentur erfolgen. Die Zielsetzung des Projekts ist es, die sichere
Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen in den Luftraum, unter Nutzung von
Satellitenkommunikation, zu untersuchen.
26. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von „DeSIRE“
auf seiner Webseite (
http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE)
behauptet, zu, dass sich im Projekt zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen
zusammengetan hätten, unter denen sich auch Deutschland befände
„DeSIRE is supported by a wide range of RPAS (potential) users and
stakeholders from different countries (France, Germany, Italy,
Netherlands and Spain)“?
DeSIRE ist ein Projekt, das die Europäische Weltraumorganisation federführend
im Rahmen des ARTES-Programmes durchführt. Die Finanzierung und
fachliche Begleitung erfolgt gemeinsam mit der Europäischen Verteidigungsagentur.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/13405 verwiesen.
27. Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der polizeilichen
oder grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“
einbringen (Bundestagsdrucksache 17/13646), und inwiefern werden hierfür die
Simulationen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V.
herangezogen?
Es bestehen keine Überlegungen der Bundesregierung, sich im Sinne der
Fragestellung in DeSIRE II einzubringen.
Die Ergebnisse der DLR-Simulationen zu DeSIRE wurden bislang und werden
auch in Zukunft auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert
sowie in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Ergebnisse stehen damit allen
Interessenten zur Verfügung.
28. Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der
gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische
Drohne“ ein, und welche Gespräche hat die Bundesministerin der
Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, hierzu seit September 2013 mit der
Europäischen Kommission, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)
oder dem zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)
geführt (Bundestagsdrucksache 18/213)?
Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin der Verteidigung haben seit
September 2013 hierzu keine direkten Gespräche mit der Europäischen
Kommission, der Europäischen Verteidigungsagentur oder dem Europäischen
Auswärtigen Dienst geführt (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/213). Unabhängig
davon wird eine mögliche gemeinsame europäische Entwicklung eines
unbemannten Luftfahrzeuges der MALE-Klasse bei verschiedenen Anlässen
zwischen den europäischen Verteidigungsministern diskutiert.
29. Auf welche Weise bzw. mit welchem Ergebnis war das Thema
„Bestandteil der Erörterungen des Lenkungsausschusses der Europäischen
Verteidigungsagentur am 19. November 2013“?
Der Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur hat am 19.
November 2013 in Formation der Verteidigungsminister getagt. Im Rahmen dieser
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/819Sitzung haben die Verteidigungsminister einem Arbeitsplan zur weiteren
Bearbeitung von Unmanned Aircraft Systems (UAS) in der Europäischen
Verteidigungsagentur zugestimmt. Dieser Fahrplan umfasst die Zertifizierung von UAS,
die Integration in den europäischen Luftraum, die Bestimmung des Bedarfs für
ein mögliches europäisches UAS-Programm und Überlegungen für eine
Nutzergemeinschaft der Mitgliedstaaten, die UAS in der Nutzung haben oder dieses
planen.
30. Welche Aktivitäten entfaltete der Zusammenschluss zur „Einrichtung
einer European MALE RPAS User Group“ in der Europäischen
Verteidigungsagentur seit seiner Gründung (Bundestagsdrucksache 18/213)?
Das erste Treffen der European MALE RPAS Community fand am 21. Januar
2014 in Brüssel statt. Neben EDA nahmen Vertreter aus den sieben
Unterzeichnerstaaten des „Letter of Intent“ zur Einrichtung dieser Nutzergruppe
(Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Polen und Spanien) teil.
a) Wie werden die gesetzten Ziele umgesetzt?
Die Umsetzung der gesetzten Ziele soll in drei Work Areas mit entsprechenden
Unterarbeitsgruppen erfolgen: (1) „Exchanging operational experience including
safety matters and best practice on operating MALE RPAS“, (2) „Enhancing
interoperability through harmonisation of doctrine, concept and procedures and
conducting exercises“ sowie (3) „Investigating Cooperation opportunities on
enablers: training and education, logistics, maintenance of similar assets“.
b) Wie ist die Bundesregierung in den „Austausch operationeller
Erfahrungen“ und von „Best Practices“ eingebunden?
Deutschland beabsichtigt eine Teilnahme in allen drei Work Areas. Während der
nächsten Sitzungen sollen Erfahrungen über den Betrieb von MALE RPAS
ausgetauscht werden.
c) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und
Ausbildung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“
wurden identifiziert?
Kooperationspotential wird von der EDA und den RPAS-Community-
Mitgliedern vor allem im Bereich Ausbildung gesehen. Die EDA wird hierzu einen
Entwurf eines Ausbildungskonzepts von RPAS-Besatzungen erstellen. Über eine
mögliche Kooperation bei Wartung und Instandhaltung soll zu einem späteren
Zeitpunkt beraten werden.
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ISSN 0722-8333]