Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4135
16. Wahlperiode 26. 01. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3952 –
Zukunft der Dualen Systeme, insbesondere des Dualen Systems Deutschland
in der deutschen Abfallwirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die endliche Ressource Erdöl zu schonen, wurde mit der
Verpackungsverordnung von 1991 ein aufwändiges System zur Sammlung und zum Recycling
von gebrauchten Verpackungskunststoffen aufgebaut. Nach anfänglichen
Schwierigkeiten gelang es, mit dem Dualen System Deutschland (DSD) in
Deutschland ein Sammelsystem für Verpackungsmaterialien zu installieren,
das mittlerweile seit über 15 Jahren Leichtverpackungen (LVP) sammeln und
verwerten lässt. Seit Beginn der Sammlung bis heute haben sich nicht nur die
abfallpolitischen Rahmenbedingungen geändert, sondern auch in
technologischer Hinsicht sind seitdem große Forschritte erzielt worden. Vor diesem
Hintergrund stellt sich zunehmend die Frage nach der Zukunft der Dualen
Systeme und ihrer ökologischen Vorteilhaftigkeit.
Die Sammlung von Verpackungen durch Duale Systeme ist bis heute durch
zwei große systembedingte Schwächen gekennzeichnet.
1. Zum einen bedeutet die Sammlung von Verpackungen einen Bruch mit
zuvor existierenden Wertstoffsammlungen, indem in den dualen Systemen
nicht nach Materialien erfasst wird, sondern nach der Herkunft als
Verpackung. Dies führt bis heute zu ökologisch unsinnigen Unterscheidungen,
wonach eine Kunststoffflasche die als Verpackung gedient hat erfasst wird,
ein ebenfalls aus Erdöl hergestelltes, aber nicht als Verpackung verwendetes
Kunststoffgefäß jedoch nicht. Letzteres muss als „stoffgleiche
Nichtverpackung“ noch immer im Restmüll entsorgt werden.
2. Zum anderen landen die sehr unterschiedlich zusammengesetzten
Kunststoffmaterialien als buntes Gemisch zunächst in einer aufwändigen
Sortieranlage und anschließend je nach Kunststoff oder Kunststoffgemisch bei
diversen Verwertungsbetrieben. Die erfassten Kunststofffraktionen lassen
sich in der Regel nur schlecht recyceln und eine echte Kreislaufwirtschaft
ist nicht möglich. Stattdessen findet in den allermeisten Fällen nur ein
„Downcycling“ statt, an dessen Ende dann ein oft ein gegenüber dem
Ausgangsprodukt minderwertiges Produkt steht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 24. Januar 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4135 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDas Ziel einer nachhaltigen Abfallpolitik muss die Schonung endlicher
Ressourcen sein und Rohstoffe in einen echten Kreislauf zu führen. Dies leisten die
Dualen Systeme bis heute nicht im erforderlichen Maße.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Verpackungsverordnung ist in erster Linie, die Auswirkungen von
Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden. Mit der Übertragung der
Produktverantwortung auf Hersteller und Vertreiber hat die Verordnung seit
Beginn der 90er-Jahre zum Schließen von Kreisläufen, zur Vermeidung,
Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen und somit auch zur
Ressourcenschonung beigetragen. Sie leistet erwiesenermaßen auch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz. Die Einsparung von Erdöl ist jedoch – entgegen der
Vermutung der Fragesteller – weder einziges noch prioritäres Ziel der
Verordnung.
Mit Blick auf die Vorbemerkung der Fragesteller stellt die Bundesregierung
fest, dass die technologischen Fortschritte bei der Abfallverwertung die
Verpackungsverordnung keineswegs in Frage stellen. Vielmehr hat die
Verpackungsverordnung die Rahmenbedingungen und die Anreize für diese
Fortschritte geschaffen. Die Bundesregierung teilt im Übrigen auch nicht die in der
Vorbemerkung der Fragesteller enthaltene Hypothese, die Sammlung der
Verpackungsabfälle sei „durch zwei große systembedingte Schwächen
gekennzeichnet“. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die flächendeckende
haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen durch duale Systeme eine ganz
wesentliche Voraussetzung für eine quantitativ und qualitativ anspruchsvolle
Verwertung.
Ökologischer Nutzen
1. Welchen Massenanteil am Abfallgesamtaufkommen bzw. welcher
Volumenanteil wird von den Dualen Systemen verwertet und wie hoch sind
insgesamt die dabei entstehenden Kosten?
Im Jahr 2004 betrug gemäß Untersuchungen der Gesellschaft für
Verpackungsmarktforschung (GVM) der Gesamtverbrauch von Verpackungen (Glas,
Weißblech, Aluminium, Kunststoffe, Papier, Flüssigkeitskartons) 12,9 Mio. t, von
denen 10,36 Mio. t (80,3 Prozent) verwertet wurden. Im Bereich privater
Endverbraucher fielen 6,95 Mio. t Verpackungen an, von denen 5,13 Mio. t einer
Verwertung zugeführt wurden.
In diesem Zeitraum fielen in Deutschland insgesamt rd. 43 Mio. t sogenannter
Haushaltsabfälle, einschließlich hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle, an. Der
Anteil der verwerteten Verpackungen beträgt bezogen auf diese Gesamtmenge
rd. 24 Prozent, der Anteil der durch duale Systeme einer Verwertung
zugeführten Menge (rd. 4,2 Mio. t) an der Gesamtmenge betrug rd. 10 Prozent. Etwas
praxisnäher erscheint ein Vergleich der von dualen Systemen einer Verwertung
zugeführten Menge von rd. 4,2 Mio. t mit der durch die öffentliche Müllabfuhr
eingesammelten Menge des Hausmülls und der hausmüllähnlichen
Gewerbeabfälle. Diese betrug im Jahr 2004 rd. 15,6 Mio. t.
Zum Volumenanteil der oben genannten Mengen liegen der Bundesregierung
keine belastbaren Daten vor. Es kann jedoch mit hinreichender Sicherheit
festgestellt werden, dass er signifikant über dem Massenanteil liegt.
Die Kosten der Beteiligung am System der DSD GmbH betrugen im Jahr 2004
insgesamt rd. 1,58 Mrd. Euro. Diese Kosten entstanden nicht nur durch die
Verwertung der bei diesem System lizenzierten Verkaufsverpackungen. Es handelt
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4135sich vielmehr um die Kosten der Sammlung, Sortierung und Verwertung bzw.
Beseitigung aller durch das Erfassungssystem gesammelten Abfälle, also auch
der nichtlizenzierten Verkaufsverpackungen, stoffgleicher Nichtverpackungen
und anderer – nicht verwertbarer – Abfälle.
2. Wie hoch ist derzeit der Anteil an verwertbaren Materialien im Restmüll?
Der Anteil verwertbarer Materialien im häuslichen Restmüll ist regional
verschieden. Er ist sowohl von der Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur
(ländlicher Bereich, städtischer bzw. innerstädtischer Bereich) als auch von der
Ausgestaltung der Restmüll- und Wertstofferfassung sowie dem Vorhandensein
einer getrennten Bioabfallsammlung abhängig. Verwertbare Materialien im
Restabfall können sein: lizenzierte Verpackungen, nicht lizenzierte
Verpackungen, andere Konsumgüter aus Kunststoffen, Papier und Karton, Metallen und
Holz sowie Bio- und Grünabfälle.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befinden sich im Hausmüll derzeit
zum Teil noch erhebliche Mengen an Wertstoffen, jedoch nicht an
Verkaufsverpackungen. Nach Restmüllanalysen des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz aus dem Jahr 2002 sind in häuslichen Restabfällen Wertstoffanteile von
bis zu 43 Prozent im ländlichen Bereich und von bis zu 49 bis 54 Prozent im
städtischen bzw. innerstädtischen Bereich feststellbar. Diese Mengen bestehen
zu rd. 50 Prozent aus organischen Anteilen, wie Garten- und Küchenabfällen.
Das Öko-Institut e. V. nennt in einer Untersuchung für das Land Nordrhein-
Westfalen aus dem Jahr 2002 mittlere Wertstoffgehalte im häuslichen Restmüll
von rd. 56 Prozent, davon ebenfalls rd. 50 Prozent organische Bestandteile.
3. Wie hoch ist nach aktuellen Untersuchungen der Anteil an Verpackungen
mit dem Grünen Punkt sowie der Anteil sogenannter stoffgleicher
Nichtverpackungen im Hausmüll und in welchem Verhältnis steht dies zum
Aufkommen an LVP?
Nach der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen aus der in der Antwort
zu Frage 2 genannten Restmüllanalyse des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz wurde in den untersuchten Gebieten ein durchschnittlicher Anteil
von Papier, Pappe, Karton (einschließlich Verpackungen) sowie Kunststoffen,
Leichtverpackungen und Ähnliche von rund 20 bis 30 Prozent festgestellt.
Davon machen stoffgleiche Nicht-Verpackungen rund ein Drittel aus. Andere
Untersuchungen gehen davon aus, dass die im Restabfall verbleibenden
Verpackungen (Papier-, Kunststoff-, Glas-, Holz-, Nichteisen- und Eisenmetall
sowie Verbundverpackungen) zusammen etwa 15 Prozent ausmachen. Dies
deckt sich mit Erkenntnissen einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr
2002, die – einer Studie des Witzenhauseninstituts folgend – von einem
Verpackungsanteil im Restabfall von ca. 14 Prozent ausgeht.
Ein Vergleich der Mengen von Verpackungen, die bei einem dualen System
lizenziert sind, nicht lizenzierten Verkaufsverpackungen, anderen
Verpackungen, stoffgleichen Nicht-Verpackungen und dem „Aufkommen von LVP“ ist auf
dieser Grundlage weder möglich noch zweckmäßig. Einzelanalysen und auch
das Aufkommen an Restmüll schwanken – u. a. in Abhängigkeit von den in der
Antwort zu Frage 2 genannten Faktoren – und sind von regionalen
Voraussetzungen abhängig.
Insgesamt sind angesichts der zu beobachtenden Fehlwürfe in Form von Nicht-
Verpackungen in den Sammelbehältern der dualen Systeme sowie in Form von
lizenzierten Verkaufsverpackungen in der Restmüllerfassung weitere
Anstrengungen erforderlich, um die Menge der Fehlwürfe zu reduzieren. Das Bayeri-
Drucksache 16/4135 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodesche Institut für Angewandte Umweltforschung und -technik (BIfA) hat ein
Projekt in Großwohnanlagen durchgeführt, bei dem es offenbar gelungen ist, mit
Hilfe eines Maßnahmenbündels die Trennqualität in allen Tonnen erheblich zu
verbessern. Unter anderem spricht das BIfA von einer Senkung des Fehlwurf-
Anteils in den Gelben Tonnen um 30 bis 40 Prozent.
4. Wie viele Untersuchungen zu einer gemeinsamen Erfassung von LVP
(Leichtverpackungen) und Restmüll mit anschließender Sortierung und
Verwertung hat es inzwischen in der Bundesrepublik gegeben und wie
waren die Ergebnisse im Einzelnen?
Der Bundesregierung sind praktische Untersuchungen zu einer gemeinsamen
Erfassung von LVP und Restmüll mit anschließender Sortierung und
Verwertung aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bekannt. Bei den in diesem
Zusammenhang durchgeführten praktischen Versuchen wurden die Abfälle
allerdings nicht gemeinsam erfasst, sondern nach der Erfassung vermischt.
Außerdem sind der Bundesregierung Studien bekannt, so z. B. in Baden-
Württemberg (Prof. Kranert) sowie an der RWTH Aachen (Prof. Pretz), die nicht auf der
Grundlage eigener Versuche erstellt wurden. Die Untersuchungen ergaben, dass
keines der untersuchten Sammelsysteme eindeutige ökologische oder
ökonomische Vorteile hat. Vielmehr kommt es im Einzelnen auf die
abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger an, die zu Vorteilen für das eine oder andere System führen können.
Eine wesentliche Rolle bei der Bewertung spielt nach Auffassung der
Bundesregierung auch der Anspruch an Menge und Qualität der stofflich verwertbaren
Materialien, die aussortiert werden. Zu den noch offenen Fragen im
Zusammenhang mit Möglichkeiten und Grenzen einer gemeinsamen Erfassung von
Verpackungsabfällen und Restmüll gehören die Frage der Finanzierung sowie die
Frage der Marktfähigkeit größerer Mengen von Wertstoffen, die aus dem
Restmüll aussortiert wurden.
Mit Blick auf Einzelheiten zu den Untersuchungen verweist die
Bundesregierung auf die Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen
Bundestags am 1. Dezember 2004 sowie auf die Veröffentlichung des Ministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen „Ökologische und ökonomische Bewertung von
Sammelsystemen für Haushaltsabfälle in Nordrhein-Westfalen“ vom September 2005.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung Versuche mit einer trockenen
Wertstofftonne („Gelbe Tonne Plus“) in den Städten Leipzig und Berlin bekannt.
5. Wie groß sind derzeit die verfügbaren Sortierkapazitäten für LVP-Abfälle
in der Bundesrepublik und welche sonstigen Anlagenkapazitäten wären
grundsätzlich auch für eine Sortierung von Restmüll geeignet?
Die Kapazität der in Deutschland betriebenen Sortieranlagen für LVP-Abfälle
liegt nach Auskunft Wirtschaftsbeteiligter bei rd. 2,5 Mio. t/a. Diese Anlagen
sind ausschließlich für die Sortierung getrennt eingesammelter Verpackungen
und Verpackungsgemische mit Restmüllanteilen geeignet und müssten für eine
Sortierung von Restmüll umgerüstet werden. Darüber hinaus gibt es
Sortieranlagen für gewerbliche Abfälle und Bauabfälle sowie Sortieranlagen
(mechanischer Teil) als Bestandteil mechanisch-biologischer Behandlungsanlagen für
Restmüll. Diese benutzen eine ähnliche Verfahrens- und Maschinentechnik wie
Sortieranlagen für LVP-Abfälle, sind jedoch durch einen deutlich anderen
Verfahrens- und Maschinenaufbau gekennzeichnet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/41356. Wie hoch ist der Anteil an Sortierresten beim DSD (Duales System
Deutschland)?
Wie ist die Entwicklung des Anteils in den vergangenen Jahren verlaufen?
Bei den nicht der Verwertung zugeführten sogenannten Sortierresten handelt es
sich größtenteils um Nicht-Verpackungen, die nicht den Regelungen der
Verpackungsverordnung unterliegen und um andere Materialien, die nicht
verwertbar sind bzw. für deren Verwertung niemand die Kosten zu übernehmen bereit
wäre.
Nach der Bundesregierung vorliegenden Daten aus Nordrhein-Westfalen betrug
dort im Jahr 1997 der Anteil der Sortierreste rund 37 Prozent der
eingesammelten Mengen. Der Anteil ist bis zum Jahr 2004/2005 auf ca. 50 Prozent
angewachsen. Ab 2004 ist die Menge der Sortierreste offenbar vor allem wegen der
seinerzeit – in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt – neu ausgeschriebenen
Entsorgerverträge gestiegen, nach denen das DSD die Menge der
abgenommenen Wertstoffe begrenzte. Es wäre also falsch, von diesem Anstieg der
Sortierreste auf Veränderungen im Trennverhalten der Bürger zu schließen. Die DSD
GmbH hat ihre Ausschreibungsbedingungen inzwischen wieder geändert,
sodass kurzfristig von einem Rückgang der Sortierreste ausgegangen wird. Hierzu
wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
7. Was passiert mit den Sortierresten des DSD? Was hat sich gegenüber der
Zeit vor dem 1. Juni 2005 – der Zeit vor dem Inkrafttreten der
Ablagerungsverordnung – verändert?
In welcher Menge werden derzeit Sortierreste in genehmigten
Zwischenlagern oder auf Betriebsgeländen zwischengelagert?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden die Sortierreste des DSD –
soweit sie nicht nach entsprechender Aufbereitung energetisch verwertet werden –
wie Restmüll aus Haushaltungen entsorgt. Während in der Vergangenheit die
Entsorgung über Deponien, Müllverbrennungsanlagen oder
mechanischbiologische Behandlungsanlagen möglich war, ist ab dem 1. Juni 2005 die
Deponierung der Sortierreste ausgeschlossen. Diese müssen nunmehr in
Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen
behandelt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, ob und
ggf. in welchen Mengen Sortierreste in genehmigten Zwischenlagern oder auf
Betriebsgeländen zwischengelagert werden.
8. Welcher Anteil, der tatsächlich gesammelten Verpackungsmaterialien (bei
den Kunststoffen, beim Glas, beim Papier) wird derzeit (werk-)stofflich
verwertet?
Die Verpackungsverordnung enthält Verwertungsquoten (Mindestquoten)
bezogen auf die in Verkehr gebrachten bzw. an einem Erfassungssystem
beteiligten Verpackungen. Daten mit Bezug auf die tatsächlich gesammelte Menge
liegen insoweit nicht vor. Gemäß GVM wurden im Jahr 2004/2005 von den
verbrauchten Verpackungsmaterialien im Bereich privater Endverbraucher
folgende Anteile stofflich verwertet (die für 2005 angegebenen Daten sind
Vorausschätzungen):
2004 2005 (Vorausschätzung)
● Glas 81,9 Gew.-Prozent 79,9 Gew.-Prozent
● Weißblech 88,4 Gew.-Prozent 92,2 Gew.-Prozent
● Aluminium 73,8 Gew.-Prozent 77,4 Gew.-Prozent
Drucksache 16/4135 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Kunststoffe 51,8 Gew.-Prozent 52,9 Gew.-Prozent
● Papier/Pappe/Karton 77,2 Gew.-Prozent 79,4 Gew.-Prozent
Stoffliche Verwertung bedeutet – mit Ausnahme der Kunststoffe – zu
100 Prozent werkstoffliche Verwertung. Die von der DSD GmbH einer
Verwertung zugeführten Kunststoffverpackungen werden zu 63 Prozent werkstofflich
und zu 37 Prozent rohstofflich bzw. energetisch verwertet.
9. Gehen von den Dualen Systemen gesammelte und sortierte Wertstoffe
derzeit in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff in die
Mitverbrennung?
Wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden keine von dualen Systemen
gesammelten und sortierten Wertstoffe in Müllverbrennungsanlagen verbracht.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass DSD-Materialien teilweise im Wege der
Mitverbrennung in Zement-, Kalk- und Kraftwerken energetisch verwertet
werden.
10. Wie hat sich die tatsächlich gesammelte Quote von Papier und Glas seit
der Betriebsaufnahme durch das DSD gegenüber dem Stand von vor 1990
verändert und wenn ja, wie?
Hinsichtlich der tatsächlich gesammelten Mengen und Quoten von Papier und
Glas wird auf die folgenden Tabellen verwiesen.
Behälterglasrecycling
ab 1991 einschließlich neue Bundesländer;
Quelle: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.: Zahlen Daten Fakten 2006
Jahr Behälterglas-
Inlandsabsatz
[Mio. t]
Altglasverwertung
(Inland)
[Mio. t]
Verwertung
[%]
1974 2,31 0,15 6,5 %
1976 2,51 0,26 10,6 %
1978 2,45 0,41 16,7 %
1980 2,46 0,57 23,1 %
1982 2,31 0,75 32,4 %
1984 2,35 0,88 37,6 %
1986 2,55 1,14 44,8 %
1988 2,66 1,31 49,3 %
1990 3,32 1,79 53,9 %
1992 3,80 2,29 60,3 %
1994 3,69 2,76 74,8 %
1996 3,60 2,84 78,8 %
1998 3,43 2,77 80,8 %
2000 3,41 2,84 83,1 %
2002 2,99 2,68 89,7 %
2004 2,83 2,58 91,2 %
2005 2,76 2,36 85,5 %
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/4135Verpackungspapier, -pappe und -karton (private Endverbraucher)
Quelle: GVM; die Daten für 2005 sind eine Vorausschätzung
Diese Zahlen enthalten nur Papier, Pappe und Karton für Verpackungszwecke
bei privaten Endverbrauchern, aber nicht anderes Altpapier wie z. B. Zeitungen.
Ein direkter Vergleich mit den Zahlen vor 1991 ist daher schwierig. Zum
Vergleich sind im Folgenden die Daten für Altpapier insgesamt eingefügt.
Altpapierrecycling in Deutschland insgesamt
Quelle: Papier 2006, Ein Leistungsbericht,
Herausgeber: Verband Deutscher Papierfabriken, Bonn
(ab 1990 gesamtdeutsche Daten)
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, wie viele Kommunen
derzeit die Abstimmungserklärungen mit dem DSD nicht unterzeichnet
haben?
Die flächendeckende Abstimmung mit den Kommunen ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Feststellung als System nach § 6 Abs. 3 der
Verpackungsverordnung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Fällen, in denen eine
Jahr Verbrauch
in Mio. t
Verwertungsmenge
in Mio. t
Verwertungsquote
in %
1991 1,83 0,51 28,0
1992 1,76 0,72 41,2
1993 1,67 0,88 52,8
1995 1,73 1,06 61,1
1996 1,72 1,22 70,9
1997 1,72 1,31 76,3
1998 1,87 1,39 74,7
1999 1,99 1,50 75,5
2000 1,99 1,54 77,4
2001 2,00 1,54 77,2
2002 2,05 1,66 81,0
2003 2,10 1,64 78,0
2004 2,07 1,60 77,2
2005 2,07 1,64 79,3
Jahr Altpapieraufkommen
in Mio. t
Altpapier-Rücklaufquote
in %
1975 2,373 34
1980 3,282 34
1985 4,668 43
1990 6,803 44
1995 10,670 67
2000 13,677 72
2001 13,825 75
2002 13,696 75
2003 13,623 72
2004 14,311 74
2005 15,123 79
Drucksache 16/4135 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAbstimmung zwischen DSD und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
nicht vorläge. Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Land Sachsen die
förmlichen Abstimmungserklärungen derzeit teilweise neu verhandelt werden.
12. Welche der durch die Dualen Systeme gesammelten Sekundärrohstoffe
erzielen einen Preis auf dem Rohstoffmarkt?
Wie sieht dies insbesondere im Kunststoffbereich aus und wie hat sich hier
der Preis in der Vergangenheit verändert?
Für die Mehrzahl der getrennt gehaltenen und aussortierten Verpackungsstoffe
werden positive Preise erzielt. Dies gilt insbesondere für Papier und Karton,
Glas, Metalle, PET und PE-Folien. Für PET-Flaschen werden zurzeit offenbar
bis zu 330 Euro je Tonne erzielt, für PE-Folien bis zu 390 Euro je Tonne.
13. Was genau versteht die Bundesregierung unter einer hochwertigen
Verwertung und wie genau will sie die Hochwertigkeit einer
Verwertungsmaßnahme sicherstellen?
Reicht nach Auffassung der Bundesregierung der Strebsamkeitsappell des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG) dafür aus?
Die Bestimmung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, nach der eine
hochwertige Verwertung von Abfällen anzustreben ist, dient der Optimierung
der Kreislaufwirtschaft im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes. Diese Forderung
nach einer möglichst hochwertigen Verwertung kann durch
Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für einzelne
Abfallströme sowie Verwertungsverfahren konkretisiert werden. Soweit dies
erforderlich ist, macht die Bundesregierung nicht nur bei den hier in Rede
stehenden Verpackungen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Beispielhaft wird
insoweit auf Regelungen zur Hochwertigkeit der Abfallverwertung in der
Altholz-, der Gewerbeabfall- sowie der Versatzverordnung verwiesen.
14. Was genau versteht die Bundesregierung unter einer rohstofflichen
Verwertung von Verpackungsabfällen und welche Verfahren zählen dazu?
Wie hoch ist der Anteil einer solchen rohstofflichen Verwertung derzeit?
Glas, Papier und Karton, Weißblech und Aluminium werden ausschließlich
werkstofflich verwertet. Bei Kunststoffen müssen nach der
Verpackungsverordnung mindestens 60 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen
verwertet werden. Hiervon sind wiederum mindestens 60 Prozent werkstofflich
zu verwerten. Darüber hinaus ist eine energetische oder eine rohstoffliche
Verwertung möglich.
Die von der DSD GmbH regelmäßig den Vorgaben der Verpackungsverordnung
entsprechend vorzulegenden Mengenstromnachweise belegen, dass die
Verwertungsanforderungen der Verordnung auch bei Kunststoffverpackungen erfüllt
werden. Nach Angaben der DSD GmbH gelangten im Jahr 2005 17 Prozent der
verwerteten Kunststoffe in rohstoffliche Verwertungsverfahren.
Die rohstoffliche Verwertung von Kunststoffen erfolgt durch zwei Verfahren:
– Vergasung zu Synthesegas (in Deutschland im SVZ Schwarze Pumpe); aus
einem Teil des Synthesegases wird Methanol erzeugt;
– Einsatz als Reduktionsmittel im Hochofen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/413515. Wie hoch ist der Anteil der Kunststoffe, die derzeit zu minderwertigen
Produkten wie Parkbänken, Schallschutzwänden usw. verwertet werden?
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ein solches
„Downcycling“ ökologisch sinnvoll ist?
Die Verarbeitung von gemischten Kunststoffen zu sogenannten dickwandigen
Produkten wurde in den Anfangsjahren der Verwertung von Kunststoffabfällen
– insbesondere wegen des seinerzeit noch relativ hohen PVC-Anteils in den zu
verwertenden Kunststoffen – entwickelt. Ob es sich bei derartigen
dickwandigen Kunststoffprodukten um minderwertige Produkte handelt, bedarf jeweils
einer Einzelbeurteilung. Im Straßenbau, im Hochbau, im Landschaftsbau und im
technischen Wasserbau werden aus unterschiedlichsten Gründen dickwandige
Elemente verwendet, die ursprünglich aus Beton, Holz (auch aus tropischen
Hölzern) oder Primärkunststoff hergestellt wurden und die ohne den Makel der
Minderwertigkeit aus gemischten Kunststoffen hergestellt werden können. Bei
der ökologischen Bewertung im Einzelfall ist unter Berücksichtigung des
ersetzten Primärrohstoffes und der Produktanforderungen an das neue Produkt zu
prüfen, ob es sich tatsächlich um ein „Downcycling“ oder um ein sinnvolles
Recycling mit der Nutzung in einem anderen Anwendungsbereich handelt.
In der Praxis wird die Wahl des Verwertungswegs sowohl durch die rechtlichen
Vorgaben als auch durch ökonomische Überlegungen bestimmt. Sortierte
Kunststoffabfälle mit einem hohen positiven Marktwert werden in der Regel zu
Produkten verarbeitet, die ihrerseits einen hohen Erlös erzielen. Für einen Hersteller
von Parkbänken oder Schallschutzwänden wäre es z. B. ökonomisch
vollkommen unsinnig, Sekundär-PET einzusetzen. Nach der Bundesregierung
vorliegenden Erkenntnissen ist – bei steigenden Anteilen der werkstofflichen
Verwertung – der Anteil der Anwendung der Sekundärrohstoffe in dickwandigen
Bauteilen bei den von der DSD GmbH einer Verwertung zugeführten
Kunststoffverpackungen rückläufig. Er lag im Jahr 2005 bei rd. 10 bis 15 Prozent.
17. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um das
eigentliche Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG)
sowie der Verpackungsverordnung zu erreichen und den Anteil an „echtem“
Recycling zu erhöhen?
Hat es außer dem Versuch einer Materialreduzierung Entwicklungen
gegeben, Verpackungen recyclingfreundlicher zu gestalten?
Wenn ja, welche Lösungsansätze bestehen?
Mit Blick auf die Zielsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und
der Verpackungsverordnung wird auf §§ 1 und 4 KrW-/AbfG und auf § 1
VerpackV sowie auf die Vorbemerkung zur vorliegenden Antwort auf die Kleine
Anfrage verwiesen. Sowohl das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als auch
die Verpackungsverordnung kennen nicht den Begriff des „echten Recyclings“.
Für die Mehrzahl der getrennt erfassten Verpackungen bestehen hochwertige
Verwertungswege. Was die bei privaten Endverbrauchern erfassten
Verpackungen betrifft, so gilt dies für die 2,13 Mio. t Glas, 0,41 Mio. t Weißblech, 0,05
Mio. t Aluminium, 1,60 Mio. t Papier und 0,16 Mio. t Flüssigkeitskarton, also
für 85 Prozent aller verwerteten Verpackungen. Dazu kommen noch die PET-,
PE- und PP-Anteile der 0,81 Mio. t Kunststoffe, die zu neuen Produkten
verarbeitet werden.
Die Erfahrungen mit der Verpackungsverordnung zeigen, dass sowohl mit Blick
auf das Ziel der Abfallvermeidung als auch bei der Verwertung Erfolge erzielt
wurden. Es ist gelungen, den Verpackungsverbrauch von der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln, und die Verwertung wurde
insbesondere im Bereich der Kunststoffverpackungen erheblich gesteigert.
Drucksache 16/4135 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode18. Stellt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Verwendung von PVC
für Verpackungen derzeit ein Problem für die Verwertung/Entsorgung von
Verpackungen dar?
Der Anteil von PVC in Verpackungen ist stark zurückgegangen, und es gibt
mittlerweile im Betriebsmaßstab voll funktionsfähige maschinelle
Sortiervorrichtungen zur Abtrennung von PVC, sodass dieser Kunststoff kein Problem mehr
für die Verwertung von Verpackungen darstellt.
19. Welchen Beitrag zur Energieeinsparung (in Megajoule) leistet die
Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen aufgrund der
Verpackungsverordnung (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit Inkrafttreten der
Verpackungsverordnung) und trifft nach Kenntnis der Bundesregierung
die Angabe zu, dass die DSD GmbH im Jahre 2005 „im Vergleich zur
Neuproduktion der recycelten Wertstoffe rund 71 Milliarden Megajoule
Primärenergie einsparen“ konnte (Pressemitteilung der DSD GmbH vom
4. Mai 2006 „Verpackungsrecycling: Extra-Energie für die Fußball-WM“)?
Die Untersuchungen des DSD, die der Pressemitteilung zu Grunde liegen, sind
der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Die angegebene Menge
an eingesparter Energie ist jedoch nach Auffassung des Umweltbundesamts
plausibel.
20. Leistet das DSD einen Beitrag zum Klimaschutz?
Wenn ja, wie groß ist der Beitrag und was muss derzeit dafür finanziell
aufgewendet werden?
Wie hoch sind die spezifischen CO2-Vermeidungskosten in Euro/t?
Wie hoch sind diese Vermeidungskosten im Verhältnis zu anderen
Klimaschutzmaßnahmen?
Die DSD GmbH errechnet eine Einsparung von 1,3 Mio. t CO2-Äquivalenten im
Jahr 2005. Zum Beitrag des Verpackungsrecyclings insgesamt wird auf die
Studie des IFEU, Heidelberg, „Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen
Entwicklung in Deutschland (Teilbericht Siedlungsabfälle)“ für das
Umweltbundesamt hingewiesen (UFO-Plan/UBA FKZ 20392309).
Die Frage nach den Kosten für diese CO2-Einsparungen im Vergleich zu den
Kosten „anderer Klimaschutzmaßnahmen“ kann nicht sinnvoll beantwortet
werden, da Klimaschutz weder primäres Ziel der Tätigkeit der DSD GmbH noch
der Verpackungsverordnung ist. Im Gegensatz zu der Annahme der Fragsteller
handelt es sich bei der Verpackungsverordnung nicht um eine
„Klimaschutzmaßnahme“, sondern um eine abfallwirtschaftliche Maßnahme.
21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch in Zukunft Rohöl für
die stoffliche Nutzung nicht besteuert werden soll?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Rohöl für die stoffliche Nutzung
weiterhin nicht zu besteuern ist. Zwar könnte eine Besteuerung des stofflichen
Einsatzes fossiler Brennstoffe Anreize setzen, diese auch im stofflichen Bereich
verstärkt einzusparen oder durch Nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen. Eine
solche Besteuerung kommt aus Wettbewerbsgründen jedoch nur EU-weit
einheitlich in Betracht. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine gewisse
umweltorientierte Belastung der aus fossilen Brennstoffen hergestellten Produkte am
Ende des Produktlebenszyklus über die Kosten für die Abfallentsorgung erfolgt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/4135Im Zuge der Verbrauchsteuerharmonisierung in der EU bestand zwischen den
Mitgliedstaaten Konsens, dass eine Mineralölsteuer als verwendungsorientierte
Steuer auf Energieleistungen – also nur bei Verwendung als Kraft- oder
Heizstoff – zu erheben ist. Vor diesem Hintergrund sieht auch das aktuelle EU-
Energiesteuerrecht keine Besteuerung von stofflich genutzten
Energieerzeugnissen vor.
22. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung zukünftig für Biokunststoffe
und sind ggf. Maßnahmen geplant, um diese stärker als bisher zu fördern?
Der Begriff „Biokunststoffe“ bedarf zunächst der Klärung. Der Begriff wird von
Wirtschaftsbeteiligten als alternative Bezeichnung für biologisch abbaubare
Kunststoffe verwendet. Wenngleich in erheblichem Maße nachwachsende
Rohstoffe zum Einsatz kommen, sind biologisch abbaubare Kunststoffe gleichwohl
nicht notwendigerweise aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und
Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen nicht notwendigerweise biologisch
abbaubar. Die Verpackungsverordnung spricht in diesem Zusammenhang von
Kunststoffverpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen.
Eigene Abschätzungen der Bundesregierung zum Potenzial dieser Materialien
liegen nicht vor. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Notwendigkeit,
die Weiterentwicklung biologisch abbaubarer Werkstoffe über spezifische
Programme zu fördern. Eine Förderung ist in der Vergangenheit, z. B. im Rahmen
von Programmen für nachwachsende Rohstoffe, erfolgt. Die Verwendung von
biologisch abbaubaren Kunststoffen im Verpackungsbereich wird durch eine
zeitlich begrenzte Ausnahme von den allgemeinen Rücknahme- und
Verwertungspflichten für Verpackungsmaterialien aus Biokunststoffen erleichtert.
Zusätzlich wird im Zuge der Novelle der Bioabfallverordnung geprüft, inwieweit
für biologisch abbaubare Werkstoffe aus überwiegend nachwachsenden
Rohstoffen eine Kompostierung und Verwertung unter den Rahmenbedingungen der
Bioabfallverordnung zulässig ist.
23. Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie hoch der Anteil in
Ländern wie z. B. Frankreich und England, in denen Biokunststoffe im
Verpackungssektor inzwischen beachtliche Marktanteile erreicht haben, in den
jeweiligen Verpackungssegmenten inzwischen ist, und wie die
entsprechenden Vergleichswerte in Deutschland aussehen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Daten vor. Nach
Schätzungen von Wirtschaftsbeteiligten belief sich der Gesamtverbrauch an
Biokunststoffen in Europa für das Jahr 2005 auf ca. 50 000 Tonnen. Für Deutschland geht
die Schätzung von 5 000 Tonnen aus.
24. Welche gesetzlichen, unterstützenden Maßnahmen bestehen in den
genannten europäischen Ländern, um Biokunststoffe auf den Markt zu
bringen?
Frankreich plant ab 2010 ein Verbot von Einwegeinkaufstüten aus biologisch
nicht abbaubaren Kunststoffen. Die Maßnahme begegnet EU-rechtlichen
Bedenken verschiedener Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Die Maßnahme wird als Verstoß gegen den freien Warenverkehr angesehen.
Deutschland teilt diese Bedenken. Die Bundesregierung verweist hierzu auch
auf ihre Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage „Nachhaltiger Konsum –
Stand der Umsetzung“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 16/3420). Weitere Informationen liegen der Bundesregierung im
Detail nicht vor.
Drucksache 16/4135 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode25. Besteht aus Sicht der Bundesregierung noch Forschungsbedarf bei
Biokunststoffen, insbesondere bei den biologisch abbaubaren Werkstoffen
und wenn ja, welcher?
Forschungsbedarf besteht nach Ansicht der Bundesregierung z. B. hinsichtlich
des Abbauverhaltens von biologisch abbaubaren Werkstoffen im Rahmen der
Vergärung von Bioabfällen.
Ökonomische Aspekte
26. Wie viele Unternehmen wurden vor fünf Jahren durch das DSD mit der
Sammlung und Sortierung von LVP beauftragt?
Wie viele sind es heute?
Ist eine Entwicklung erkennbar und was sind ggf. die Ursachen für diese
Entwicklung?
27. Wie viele Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen sind während ihrer
Tätigkeit als Auftragnehmer für das DSD in Konkurs gegangen?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen dafür?
28. Wie viele Ausschreibungen wurden nach Erteilung des Auftrags durch das
DSD von den Verwertern direkt zurückgegeben, wie viele während der
Laufzeit der Verträge?
Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist –
entsprechend dem Konzept der Produktverantwortung – Sache der Wirtschaft. Die
Vollzugsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Die betriebswirtschaftliche Ausgestaltung bleibt den handelnden Unternehmen
überlassen, die u. a. die Regeln des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten haben. Es gehört im Übrigen nicht zu den Aufgaben der
Bundesregierung, die ökonomische Situation einzelner privater
Entsorgungsunternehmen zu bewerten.
29. Erhalten die Kommunen von Seiten der Dualen Systeme einen Ausgleich
dafür, dass sie bei Dualen Systemen lizenzierte Verpackungen die sich im
Hausmüll befinden, entsorgen?
Nein. Hierzu besteht keinerlei rechtliche Grundlage. Die Pflichten der Hersteller
und Vertreiber von Verkaufsverpackungen und der dualen Systeme, an denen sie
sich beteiligen können, sind in der Verpackungsverordnung bestimmt. Die
dualen Systeme müssen die Abfälle, die ihnen von den Bürgern überlassen
werden, einer Entsorgung zuführen, die den Anforderungen der
Verpackungsverordnung entspricht. Sie beteiligen sich in Form der sogenannten
Nebenentgelte auch an den Kosten der Kommunen u. a. für die Reinigung von
Stellplätzen oder der Abfallberatung. Sie tragen außerdem auch die Kosten für die
Verwertung bzw. Beseitigung aller Abfälle, die sich in ihren Sammelsystemen
befinden (vgl. Antworten zu den Fragen 6 und 7).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/413530. Wie ist die Kontrolle sichergestellt, dass die Dualen Systeme ihre
gesetzlichen Aufgaben erfüllen und wie hoch ist das Missbrauchspotenzial?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor?
Die Pflichten der dualen Systeme sind in der Verpackungsverordnung festgelegt.
Im Falle der Nicht-Erfüllung droht der Entzug der Feststellung als System nach
§ 6 Abs. 3 VerpackV. Außerdem können im Falle von Ordnungswidrigkeiten
Bußgelder verhängt werden. Der Vollzug der Verordnung liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
Missbrauch vor.
31. Wie viele Brände von Sortierresten hat es in den letzten zwei Jahren
gegeben?
Gibt es Erkenntnisse, ob dabei auch Brandstiftung eine Rolle gespielt hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Vollzug des
Abfallrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder.
32. Welche Kosten entstehen den Bürgerinnen und Bürgern derzeit
durchschnittlich jährlich, um die Kosten der Sammlung und Verwertung von
LVP über Duale Systeme zu finanzieren?
Der Bundesregierung liegen die von der DSD GmbH veröffentlichten Daten vor.
Danach sank der Umsatz – verursacht vor allem durch Preissenkungen – von
1,58 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 1,46 Mrd. Euro im Jahr 2005. Für das Jahr 2006
erwartet die DSD GmbH einen Umsatz in Höhe von 1,15 Mrd. Euro.
Informationen über die Kosten der anderen am Markt vertretenen Systemanbieter, die
teilweise erst seit kurzem flächendeckend aktiv sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
33. Wie sieht die Zukunft der Sortec-Anlage in Hannover aus?
Ist die Anlage derzeit ausgelastet?
Woher kommen die LVP derzeit?
Sind weitere Anlagen geplant?
Wenn ja, welche und wo?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
34. Wie sieht derzeit die Ausschreibungspraxis beim Papier aus?
Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bekannt und wenn ja, welche?
Die Erfassung der sogenannten PPK-Fraktion erfolgt regelmäßig im Wege der
Mitbenutzung der Altpapier-Erfassungsbehältnisse der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger. Dabei sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die
Sammlung von überlassungspflichtigem Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften
etc.) und die dualen Systeme für die Sammlung von Verkaufsverpackungen
zuständig. Nach Auffassung der Kartellbehörden müssen beide zur Erfüllung ihrer
Aufgaben separate Vereinbarungen mit dem jeweiligen Entsorger aushandeln,
auch wenn die Sammlung über ein gemeinsames Sammelgefäß erfolgt. Ein
vergemeinschafteter Einkauf von Entsorgungsleistungen durch öffentlich-
rechtliche Entsorgungsträger und Dualem System verstößt – wie im Rahmen eines
Drucksache 16/4135 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodePilotverfahrens gegen den Landkreis Neu-Ulm rechtskräftig vom
Oberlandesgericht Düsseldorf (VI-Kart 17/04(V) vom 29. Dezember 2004) bestätigt wurde –
gegen das Kartellverbot. Der Bundesregierung wurden in der Vergangenheit
kartellrechtliche Auseinandersetzungen sowie Streitigkeiten zwischen den
Beteiligten über die konkreten vertraglichen Vereinbarungen bekannt. Aktuelle
kartellrechtliche Verfahren hierzu sind derzeit nicht bekannt.
35. Welches Interesse hat nach Ansicht der Bundesregierung das
Unternehmen KKR an der Übernahme des DSD und wird die Bundesregierung
verhindern, dass nun, wo DSD kein „non profit“ mehr ist, Monopolgewinne
abgeschöpft werden?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Mutmaßungen über wirtschaftliche
Interessen bestimmter privater Unternehmen. Dem Verhindern von
„Monopolgewinnen“ dient in einem marktwirtschaftlichen System der Wettbewerb.
36. Plant die Bundesregierung Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei der
Entsorgung von Verpackungen und wenn ja, welche?
Der Förderung eines fairen Wettbewerbs bei der Verpackungsentsorgung dient
die geplante Novellierung der Verpackungsverordnung. Mit dieser Novelle soll
die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen
langfristig gesichert und das Trittbrettfahren eingedämmt werden. Durch den
Markteintritt weiterer Systemanbieter hat sich bereits in den vergangenen Jahren
zunehmend Wettbewerb auf der Ebene dualer Systeme entwickelt. Dieser
Wettbewerb zwischen dualen Systemen soll durch klare Rahmenbedingungen
gefördert werden.
Wettbewerbssituation der Dualen Systeme
37. Welche Mengen an Verkaufsverpackungen (in Tonnageprozent) werden
nach Erkenntnissen der Bundesregierung von dualen Systemen gemäß § 6
Abs. 3 Verpackungsverordnung lizenziert?
Welche davon bei Selbstentsorgern bzw. Selbstentsorgergemeinschaften
gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Verpackungsverordnung?
Welche Verpackungsmengen entfallen auf bepfandete Einweggetränke
oder werden auf sonstigen gewerblichen Rückführungswegen entsorgt?
Welche Mengen erfüllen nicht die Pflichten der Verpackungsverordnung
(„Trittbrettfahrerproblem“)?
Der Bundesregierung liegt eine Schätzung der Gesellschaft für
Verpackungsmarktforschung vor, die u. a. regelmäßig die Daten zu Verbrauch und
Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Auftrag des Umweltbundesamts
erhebt. Eine vollständige, abgesicherte Marktübersicht steht naturgemäß nicht
zur Verfügung, da insbesondere die Trittbrettfahrer und die von ihnen in Verkehr
gebrachten Mengen nicht im Einzelnen bekannt sind. Die Schätzung (Stand:
November 2006) geht – für die Bezugsjahre 2004 und 2005 – bei der
Berechnung der Anteile von einer Grundgesamtheit von jährlich 7 Mio. t
Verkaufsverpackungen im Bereich der privaten Endverbraucher aus.
Die Schätzung nennt auf dieser Grundlage folgende Anteile:
– bei dualen Systemen lizenziert: rd. 59 Prozent
– Vertragsmenge Selbstentsorger/gewerbliche Rückführung: rd. 12 Prozent
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/4135– bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen: rd. 6 Prozent
– nicht lizenzierte Verpackungen rd. 24 Prozent
Unabhängig von der Menge der Verpackungen, die von Trittbrettfahrern in
Verkehr gebracht wird, sind die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen nicht
hinnehmbar.
38. In welchen Branchen und bei welchen Verpackungsarten besteht das
„Trittbrettfahrerproblem“ nach Erkenntnissen der Bundesregierung
hauptsächlich?
Welches mengenmäßige Ausmaß hatte das „Trittbrettfahrerproblem“
jeweils in den Jahren seit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung?
Trittbrettfahrer erfüllen ihre Verpflichtungen nicht. Sie beteiligen sich weder an
dualen Systemen noch an Selbstentsorger-Lösungen. Sie und die von ihnen in
Verkehr gebrachten Mengen sind deshalb naturgemäß nicht im Einzelnen
bekannt. Nach der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen betrifft das
Problem Trittbrettfahren alle Verpackungsmaterialien. Die Bundesregierung
verzichtet darauf, einzelne Branchen zu nennen, um den Eindruck zu vermeiden,
alle Verpflichteten in diesen Branchen würden sich rechtswidrig verhalten.
39. Wie hoch waren nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gewinne des
DSD seit der Umwandlung der Gesellschaftsform und wie bewertet die
Bundesregierung eine Meldung der FAZ vom 30. Oktober 2006 „wonach
sich der Kauf des Grünen Punktes für die amerikanische
Beteiligungsgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts (KKR) schon nach dem ersten Jahr
ausgezahlt habe“?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Mutmaßungen darüber, ob sich
Investitionen privater Unternehmen „ausgezahlt“ haben. Mit Blick auf die
Gewinne der DSD GmbH verweist die Bundesregierung auf die diesbezüglichen
Verlautbarungen des Unternehmens.
40. Wie hoch ist der Marktanteil des DSD augenblicklich?
Wie hat sich die Intervention des Kartellamtes auf den Marktanteil
ausgewirkt?
Die Entscheidungen der deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden
haben einen wesentlichen Beitrag zur Erleichterung des Markteintritts für
weitere duale Systeme geleistet. Zusätzlich zur DSD GmbH sind inzwischen zwei
weitere duale Systeme bundesweit tätig. Weitere Systemanbieter haben in den
Ländern Feststellungsanträge gestellt bzw. bereiten solche Anträge offenbar vor.
Die Anteile des DSD an den Lizenz- bzw. Vertragsmengen sind zugunsten der
neuen Wettbewerber gesunken und liegen z. B. bei Leichtverpackungen je nach
Bundesland zwischen rd. 56 Prozent und 86 Prozent.
Drucksache 16/4135 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode41. Welchen Beitrag hatte das Kartellamt beim DSD an der Umgestaltung des
DSD, und wie sehen die Auflagen des Kartellamtes aus?
Reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, um für echten
Wettbewerb im Entsorgungsmarkt für LVP zu sorgen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor allem
Möglichkeiten zur Nutzung des Lizenzierungszeichens (Der Grüne Punkt)
durch Mitbewerber?
Soweit es um die gesellschaftsrechtliche Umgestaltung des DSD geht, hatte das
Bundeskartellamt ein förmliches Untersagungsverfahren gegen DSD
eingeleitet. Um eine förmliche Untersagung durch das Bundeskartellamt abzuwenden,
hat DSD weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die
stillen Beteiligungen und Aufsichtsratsmandate der Entsorgungswirtschaft
wurden beendet bzw. niedergelegt. Das Untersagungsverfahren des
Bundeskartellamtes wurde daher ohne förmliche Auflagen eingestellt. Hinsichtlich der
Ausschreibungen hat das DSD in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt
sichergestellt, dass die Nachfrage nach Entsorgungsleistungen in Einklang mit dem
wettbewerbsrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbot erfolgt.
Die regelmäßig wiederkehrenden, diskriminierungs- und behinderungsfreien
Ausschreibungen der DSD GmbH führen zu größerem Wettbewerb und haben
offenbar eine Preisreduktion bewirkt. Durch die Entscheidungen der deutschen
und europäischen Wettbewerbsbehörden und nach der Umstrukturierung der
DSD konnten inzwischen weitere duale Systeme auf den Markt treten. Zwar ist
DSD derzeit noch marktbeherrschend, jedoch liegen die Voraussetzungen für
eine zunehmende wettbewerbliche Entwicklung durch den Markt selbst vor.
Die Verpackungsverordnung fordert von den Verpflichteten, die Beteiligung an
einem System nach § 6 Abs. 3 VerpackV durch Kennzeichnung der Verpackung
oder andere geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen. Die Nutzung des
Lizenz- und Markenzeichens „Der Grüne Punkt“ ist derzeit noch Gegenstand
eines Verfahrens beim Europäischen Gericht Erster Instanz.
42. Welche Auflagen gibt es von Seiten des Kartellamtes für die
Ausschreibung der Entsorgungsverträge?
Stimmt es, dass bei den Ausschreibungsverträgen ökologische und soziale
Standards keine Berücksichtigung finden?
Förmliche Auflagen des Bundeskartellamtes für die Ausschreibungen der
Entsorgungsverträge durch duale Systeme gibt es nicht. Das Bundeskartellamt
geht allein der Frage nach, ob die Ausschreibungen des DSD die
Voraussetzungen des wettbewerbsrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbots
erfüllen und hat hierzu intensive Gespräche mit dem DSD geführt. In diesem
Zusammenhang sind auch die Wettbewerbsmöglichkeiten kleiner und mittlerer
Unternehmen zu berücksichtigen. Die dualen Systeme unterliegen darüber
hinaus – wie alle anderen Unternehmen auch – den entsprechenden gesetzlichen
Vorgaben des Umweltschutzes und des Arbeitsrechts.
43. Wie viele Sortieranlagen zur Sortierung von LVP gibt es derzeit in der
Bundesrepublik und wie viele Unternehmen besitzen diese?
Nach Angaben der DSD GmbH werden Leichtverpackungen derzeit in rd.
130 Anlagen sortiert. Über die Eigentumsverhältnisse liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/413544. Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht der umweltpolitischen
Steuerungswirkung die kartellrechtlich begründete Maßgabe an die Dualen
Systeme, nicht über die rechtlich vorgegebenen Quoten hinaus zu
sortieren?
Wie beurteilt sie die sich daraus ableitenden Bonus-Malus-Regelungen
der Systembetreiber gegenüber den Sortieranlagenbetreibern?
Die Europäische Kommission verpflichtete DSD in ihrer Entscheidung vom
17. September 2001, die Mitbenutzung der Sammeleinrichtungen durch
Wettbewerber zuzulassen. Im Zeitpunkt der ersten Ausschreibung im Jahr 2003 gab
es diese von der Kommission angestrebte Mitbenutzung praktisch nicht. Um
sicherzustellen, dass Wettbewerber der DSD künftig die Möglichkeit erhielten,
eigene Mengen unter Vertrag zu nehmen, forderte das Bundeskartellamt, dass
DSD seine Auftragsmenge begrenzt. DSD beschränkte sich in der
Ausschreibung deshalb darauf, nur den Nachweis der an den Quoten der
Verpackungsverordnung orientierten Mindestmengen einschließlich eines Sicherheitszuschlages
zu verlangen. Für darüber hinausgehende Mengen blieb die Verpflichtung der
Entsorger bestehen, sie zu verwerten, soweit dies technisch möglich und
wirtschaftlich zumutbar war. Die Beschränkung führte allerdings dazu, dass der
ökonomische Anreiz für die beauftragten Entsorgungsunternehmen, auch über diese
Quoten hinausgehende Mengen zu sortieren und hochwertig zu verwerten,
verringert wurde.
Angesichts der veränderten Marktstruktur konnte die DSD GmbH auf diese
Beschränkung bei den neuen Ausschreibungen verzichten. Die DSD GmbH hat
gegenüber dem Bundesumweltministerium erklärt, die aktuellen Sortierverträge
sähen demzufolge vor, dass sämtliche auf DSD entfallenden
Verpackungsmengen sortiert und verwertet bzw. dem DSD zur Verwertung überlassen werden
müssen und dass des Weiteren die neu ausgeschriebenen Entsorgerverträge auch
keine Bonus/Malus-Regelung gegenüber den Sortieranlagenbetreibern
enthielten.
45. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Entsorger in der
Gebietskörperschaft Neuß bereit ist, eine Pilotanlage zur Sortierung von Wertstoffen aus
einer Mischerfassung von Hausmüll und Gelber Tonne zu errichten und
dazu auch die Zustimmung der Gebietskörperschaft hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum diese Pilotanlage nicht errichtet
wurde?
Der Bundesregierung sind hierzu keine Einzelheiten bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]