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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen und anderen Atomabkommen und zur staatlichen Förderung von Atomexporten

Mögliche Wiedersprüche zu einer kohärenten Energie- und Nichtverbreitungspolitik nach dem Atomausstieg: Beendigung bzw. Anpassung des deutsch-brasilianischen und weiterer auslaufender internationaler Atomabkommen sowie energiepolitische Zusammenarbeit mit Schwerpunkt erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Gewährung von Hermesbürgschaften, Ergebnisse bilateraler Kooperationen in den Bereichen Atomindustrie, Kerntechnik und nukleare Sicherheit<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/69126.02.2014

Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen und anderen Atomabkommen und zur staatlichen Förderung von Atomexporten

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Doris Wagner, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Infolge der Katastrophe von Fukushima im März 2011 verkündete die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, auf größten öffentlichen Druck die Rücknahme der kurz zuvor – ebenfalls gegen massiven öffentlichen und oppositionellen Protest – beschlossenen Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke. Daraufhin beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 mit einer breiten Mehrheit, dass Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2022 aus der Nutzung der Atomenergie aussteigen wird.

Obwohl die Bundesregierung sich mit dieser Entscheidung eindeutig positioniert und sich national gegen eine weitere Förderung der Atomenergie ausspricht, laufen weiterhin bilaterale Abkommen, wie beispielsweise das deutschbrasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen Deckmantel sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausspricht (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II: Artikel 1 Absatz 1). Dabei wird verkannt, dass der deutsche Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein muss.

Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde zwischen der Bundesregierung und der damaligen brasilianischen Militärregierung im Jahr 1975 unterzeichnet (unterzeichnet am 27. Juni 1975, in Kraft getreten durch Notenwechsel am 18. November 1975, Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens). Der Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens bestimmt, dass die anfängliche Geltungsdauer 15 Jahre seit Inkrafttreten betragen hat und sich das Abkommen stillschweigend um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht mindestens zwölf Monate vor Außerkrafttreten von einer der beiden Vertragsparteien widersprochen wird. Derzeit läuft der Vertrag bis zum 18. November 2015. Eine Kündigung des Vertrages müsste daher bis zum 18. November 2014 erfolgen. Da es sich nicht um ein Regierungsabkommen handelt, das nicht nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zustimmungspflichtig war, kann die Kündigung durch die Bundesregierung ohne Beteiligung der Gesetzgebungsorgane erfolgen.

Die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung sah laut des bestehenden deutschbrasilianischen Atomabkommens aus dem Jahr 1975 die weitere Fortführung der Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomenergie trotz des deutschen Atomausstiegs gewährleistet. Für eine glaubwürdige Ausstiegspolitik ist jedoch eine Kohärenz der gesamten Politik, nach innen wie nach außen, unabdingbar. Dies gilt für bilaterale Abkommen ebenso wie die der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Von dieser Kohärenz ist die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD weit entfernt. Trotz eines fraktionsübergreifenden Beschlusses des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung, der sich gegen derartige Bürgschaften ausspricht, hält die Bundesregierung auch unter einem sozialdemokratischen Außen-, einem sozialdemokratischen Energie- und einer sozialdemokratischen Umweltministerin daran fest, Atomvorhaben im Ausland durch Ausfuhrbürgschaften für deutsche Zulieferfirmen mit deutschen Steuergeldern in Millionenhöhe zu fördern. Das Argument, die nationale Souveränität anderer Staaten bezüglich der Nutzung der Atomkraft respektieren zu müssen, ist schon deshalb nicht tragfähig, weil es ausschließlich darum geht, ob die Bundesregierung Bürgschaften, die durch deutsche Steuermittel abgesichert sind, für Atomvorhaben vergibt oder nicht. Eine Ablehnung von Hermesdeckungen ist keine Einmischung in die Souveränität anderer Staaten, sondern eine ausschließlich im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende und die der deutschen Außenwirtschaftsförderung betreffende Entscheidung.

Dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD künftige Hermesdeckungen für Atomexporte nicht ausschließt, negiert die Erfahrungen mit früheren Atomexporten aus der Bundesrepublik Deutschland. Diese können sowohl für die nukleare Sicherheit als auch für die nichtverbreitungspolitische Absicherung schwere Belastungen darstellen, wie das iranische Atomkraftwerk Buschehr zeigt.

Eine weitere Aufrechterhaltung des deutsch-brasilianischen Atomabkommens sowie die weitere Gewährung von Hermesbürgschaften für Atomprojekte auf internationaler Ebene steht daher im Widerspruch zu einer kohärenten Energiewie Nichtverbreitungspolitik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie ist die Haltung der Bundesregierung in der Außenwirtschaftsförderung, etwa durch Hermesbürgschaften, wenn nach Auffassung der Fragesteller deren Anwendung eindeutig den Kurs des Ausstiegs aus der Atomenergie der Bundesrepublik Deutschland konterkariert?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein überholtes und politisch anachronistisches Abkommen wie das deutsch-brasilianische aus dem Jahr 1975 zu beenden ist?

Wenn nein, warum nicht?

3

Ist das Jahr 2014 – in dem sich der Putsch des brasilianischen Militärs im Jahr 1964 zum 50. Mal jährt und in dessen Folge dieses Abkommen mit der Junta geschlossen wurde – nicht ein Anlass, dieses Abkommen zu beenden und mit dem heute demokratischen Brasilien ausschließlich eine Kooperation zu verfolgen, die auf dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit im Energiesektor mit Schwerpunkt auf erneuerbarer Energie und Energieeffizienz fußt?

Wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung es vor, sich dafür einzusetzen, dass trotz des allgemeinen Konsens über das Eintreten Deutschlands für eine Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen und für eine Vermeidung diplomatischer Affronts, das deutsch-brasilianische Atomabkommen in einem Einvernehmen beider Vertragsparteien beendet werden muss?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

5

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das Atomabkommen Deutschland-Brasilien vor einer weiteren automatischen Verlängerung um fünf Jahre zu beenden?

6

Sollte die Beendigung des deutsch-brasilianischen Abkommens im Einvernehmen beider Vertragsparteien von brasilianischer Seite abgelehnt werden, plant die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass dieses Abkommen hinsichtlich des von der Bundesregierung beschlossenen Ausstiegs aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 angepasst wird und folglich in ein Abkommen, das der ausschließlichen Förderung anderer, erneuerbarer und weniger klimaschädlicher Energieformen dient, geändert wird?

7

Inwieweit will die Bundesregierung den Charakter des brasilianischen Atomprogramms auch unter Proliferationsgesichtspunkten unterstützen, welches nach den Worten des ehemaligen Präsidenten Lula da Silva darauf abzielt, den gesamten Brennstoffkreislauf zu beherrschen, vor dem Hintergrund, dass Brasilien über gewaltige Potenziale erneuerbarer, aber auch fossiler Energien verfügt und diese auch exportiert?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch weitere, in dieser Wahlperiode auslaufende bi- oder multilaterale Atomabkommen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs nicht verlängert werden sollten, wenn sie dem Zweck der Förderung der Atomkraftnutzung dienen, bzw. dass sie zumindest in dergestalt novelliert werden müssen, dass entsprechende atomkraftfördernde Regelungen entfernt werden und das jeweilige Abkommen fortan ausschließlich ausstiegskonformen Zwecken der Nichtverbreitungspolitischen Absicherung, der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes dient?

9

Teilt die Bundesregierung, insbesondere der federführende Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, aber auch das Bundesministerium des Auswärtigen und das für Reaktorsicherheit zuständige Bundesministerium, die Auffassung, dass eine Einschränkung der Zusammenarbeit auf die ausschließliche Förderung von nichtatomaren Energieformen im derzeitigen deutsch-brasilianischen Atomabkommen aus dem Jahr 1975 angebracht ist und dass eine Einschränkung der ohnehin bereits bestehenden Zusammenarbeit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien im Energiesektor mit dem Schwerpunkt auf erneuerbarer Energie und Energieeffizienz die Position Deutschlands im internationalen Kontext kongruenter erscheinen lassen würde?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine gänzliche Kündigung des deutsch-brasilianischen Abkommens den politischen Spielraum der Bundesregierung vergrößern würde, Projekte zur Förderung der Atomenergie zukünftig nicht zu unterstützen, wenngleich rechtlich die Fördermöglichkeit durch Hermesbürgschaften weiter bestünde?

11

Sieht die Bundesregierung im Rahmen des bis zum Jahr 2022 geplanten, nationalen Atomausstiegs vor, die Einfuhr, Weiterberarbeitung und die Ausfuhr von Uran und von Materialien, welche Uranverbindungen enthalten, zu unterbinden?

Falls ja, welche Folgen hätte eine Unterbindung für die Aufbereitung von ursprünglich aus Brasilien stammendem Uran in den in Deutschland existierenden Urananreicherungsanlagen und Brennelementefabriken?

12

Wie ist die aktuelle Haltung der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Antrages der SPD „Keine Hermesbürgschaft für den Bau des Atomkraftwerkes Angra 3“ auf Bundestagsdrucksache 17/9578 bezüglich der Forderung der Fragestellerinnen und Fragesteller, ab sofort keine weiteren Hermesbürgschaften für Nukleartechnologien oder andere Technologien, die für den Bau von Kernkraftwerken bestimmt sind, zu vergeben und damit auch die dem Interministeriellen Ausschuss für Exportgarantien des Bundes vorliegenden Anträge auf Exportgarantien abzulehnen?

13

Mit welchen Gründen begründet ggf. die Bundesregierung, weitere Hermesbürgschaften zur Sicherung von Exportgeschäften zu gewähren, wenn sie dadurch durch eigenes Handeln die internationale Nutzung der Atomkraft vorantreibt?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass weitere Exporte spaltbaren Nuklearmaterials die Gefahr der Weiterverbreitung von atomarem Material ebenso wie die Gefahr des Missbrauchs erhöhen und dies im Widerspruch zum Vorhaben der Bundesregierung steht, auf NATO-Ebene die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen, wie dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Plänen der brasilianischen Regierung, mittelfristig fünf atomar betriebene U-Boote zu beschaffen (DIE ZEIT vom 22. September 2011 „Das Judas-Projekt“ und neues deutschland vom 4. März 2013 „Brasilien baut erstes Atom-U-Boot mit Hilfe Frankreichs“)?

a) Inwiefern wurde die Bundesregierung hierzu durch die brasilianische Regierung um Unterstützung oder Bereitstellung von Expertise, spaltbarem Nuklearmaterial oder sonstigen Technologien gebeten?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über etwaige Kooperationen mit deutschen Unternehmen oder Anfragen der brasilianischen Regierung an diese im Rahmen der Beschaffung oder Entwicklung brasilianischer Nukleartechnologie?

16

Für welche Atomtechnologie-Exporte hat der Bund in der Vergangenheit in welcher Höhe Ausfuhrbürgschaften bzw. Hermesdeckungen gewährt (bitte Übersicht differenziert nach Jahren und mit namentlicher Nennung der betreffenden Kraftwerke bzw. Atomanlagen oder sonstigen Vorhaben angeben)?

17

Welche Atomtechnologie-Exporte oder Vorhaben im Atomindustriebereich (inkl. Urangewinnung, -anreicherung etc.) hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. KfW Bankengruppe in der Vergangenheit in welcher Höhe gefördert (bitte Übersicht differenziert nach Jahren und mit namentlicher Nennung der betreffenden Kraftwerke bzw. Atomanlagen oder sonstigen Vorhaben angeben)?

18

Welche der in den Fragen 16 und 17 thematisierten Atomexporte und -vorhaben wurden mit Bezug zu welchem/n Atomabkommen der Bundesrepublik Deutschland

a) beantragt und/oder

b) bewilligt?

19

Welche konkreten kerntechnischen Anlagen (Atomkraftwerke – AKW – zur kommerziellen Stromerzeugung, Forschungs- und Versuchsreaktoren und Einrichtungen zur nuklearen Ver- oder Entsorgung) sind als Ergebnis der bilateralen Kooperationen zum Zweck der „Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie“ mit den Ländern Kanada, Argentinien, Chile, Indien, Brasilien, Indonesien, Ägypten, Südkorea und den Nachfolgestaaten der Sowjetrepubliken nach Kenntnis der Bundesregierung errichtet worden bzw. befinden sich aktuell im Bau oder in der Planung?

a) Gibt es ggf. darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Atomkooperationen, die in der gemeinschaftlichen Errichtung von kerntechnischen Anlagen mündeten, und wenn ja, welche?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Outputs der Kooperation (Atomgesetze, Sicherheitsrichtlinien), die als Grundlage für die Errichtung von Atomkraftwerken (real oder geplant) dienen, selbst wenn sie nicht gemeinschaftlich mit Unternehmen, Institutionen etc. der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden?

20

Welcher Art waren die Kooperationen im Bereich der nuklearen Sicherheit mit den Ländern Brasilien, USA, China, Ukraine und Russland in den vergangenen Jahren?

Kann ausgeschlossen werden, dass diese Zusammenarbeit zur Laufzeitverlängerung alter AKW geführt hat?

21

Gibt es ggf. darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Kooperationen im Bereich der nuklearen Sicherheit, die zu Laufzeitverlängerungen geführt haben?

22

Hat das Abkommen mit Indonesien zum Zweck der Exploration von Uranerzen nach Kenntnis der Bundesregierung zur konkreten Zusammenarbeit beim Abbau von Uran geführt, und wenn ja, wo ist dieses Uran nach Kenntnis der Bundesregierung weiterverarbeitet worden?

23

Was sind die konkreten Maßnahmen der Nichtverbreitungszusicherungen des zu schwach angereicherten Urans zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, USA und Taiwan?

24

Sind auf der Grundlage des Vertrages über die nukleare Haftung zwischen Russland und Deutschland bezüglich der Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland für Kernanlagen in der Russischen Föderation tatsächlich Lieferungen erfolgt, und wenn ja, welche?

25

Welche bi- oder multilateralen Atomabkommen der Bundesrepublik Deutschland laufen in dieser Wahlperiode aus (bitte jeweils mit Angabe des Datums)?

26

Welche dieser Abkommen will die Bundesregierung ohne Novellierung verlängern, welche will sie auslaufen lassen, und welche – insbesondere die in der Antwort zu Frage 25 genannten – Atomabkommen will sie inwiefern novellieren (bitte jeweils mit kurzer Begründung)?

Berlin, den 26. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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