[Deutscher Bundestag Drucksache 18/934
18. Wahlperiode 26.03.2014
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/695 –
Kooperationen von Europol und Interpol mit dem US-amerikanischen FBI
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In mehreren Abkommen ist die Zusammenarbeit der EU-Polizeiagentur
Europol mit US-amerikanischen Polizeibehörden geregelt. Nun kommt eine
Partnerschaft mit dem Federal Bureau of Investigation (FBI) hinzu, das der „proaktiven
Bekämpfung von Cyberkriminalität“ gilt (
http://lastwatchdog.com/europol-fbi-
join-forces-proactively-fight-cyber-crime/). Federführend ist das European
Cyber Crime Centre (EC3), wie dessen Vorsitzender Troels Oerting auf dem
„Kaspersky Security Analyst Summit“ ankündigte. Eine ähnliche Partnerschaft
war Europol bereits mit dem Global Complex for Innovation (IGCI) von
Interpol eingegangen, das sich ab diesem Jahr ebenfalls mit modernisierter
Infrastruktur dem Phänomen „Cyberkriminalität“ widmen will.
Das österreichische Webportal FM4 berichtet am 17. Februar 2014 über ein
Dokument des EU-Ministerrats mit dem Titel „Zusammenfassungen der
Schlussfolgerungen des EU-US Ministerratstreffens vom 18. November“. Dort
heißt es, die USA wiesen die EU-Innenminister auf ihre Bestrebungen hin,
„Kontakte mit lokalen Gemeinschaften zu suchen, um Prozesse zu entdecken,
die zu Extremismus führen könnten“. Das FBI habe „500 Werkzeuge“ hierfür
entwickelt und suche dazu die Kooperation mit dem „Radicalisation Awareness
Network“ (RAN) der Europäischen Union sowie mit Europol. Die US-Behörde
interessiere sich außerdem für Lehrinhalte.
1. Welche „US-EU Working Groups“ existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit, und inwiefern sind diese in Untergruppen oder andere
Arbeitsgruppen aufgeteilt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit folgende
Arbeitsgruppen:
Justiz und Inneres
● EU-US Working Group on Cybersecurity and Cybercrime
● EU-US Platform for Cooperation on Migration and Refugee Issues
● Ad-hoc-EU-US Working Group on Data Protection.
Des Weiteren finden regelmäßig High-Level Meetings zu den Themen
Grenzkontrolle, Migration, Asyl, visafreies Reisen über den Atlantik von
Flüchtlingen, Terrorismusbekämpfung, internationale organisierte Kriminalität sowie
Drogenhandel statt.
Energie
● EU-US Energy Council mit folgenden Arbeitsgruppen:
– EU-US Working Group on Energy Security
– EU-US Working Group on Energy Regulatory Policy
– EU-US Working Group on Energy Technologies Research;
Arbeit
● EU-US Working Group on Employment and Labor-Related Issues;
Entwicklungszusammenarbeit
● EU-US Development Dialogue;
Nichtverbreitung
● EU-US Joint Steering Committee on nuclear security research;
Arbeitsgruppe zwischen Europäischem Parlament und US-Kongress
● Transatlantic Legislators Dialogue.
2. Welche Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und
Justiz existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zwischen der
EU und den USA?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren zur Zusammenarbeit in den
Bereichen Inneres und Justiz zwischen der EU und den USA folgende Abkommen:
● Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen,
● Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren
Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von
Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung
des Terrorismus (SWIFT-Abkommen),
● Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren
Übermittlungen durch die Fluggesellschaften an das United States Department of
Homeland Security (PNR-Abkommen).
3. Welche Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und
Justiz existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zwischen den
USA und den EU-Mitgliedstaaten, und inwiefern wurde dies seitens der
US-Behörden auf dem EU-US-Ministerratstreffen am 18. November 2013
thematisiert?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Abkommen zwischen
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den USA in den Bereichen
Justiz und Inneres vor. Deutschland war nicht beim EU-US-Ministerratstreffen
am 18. November 2013 vertreten. Im Protokoll des Rats zu diesem Treffen wird
erwähnt, dass derzeit 54 bilaterale Auslieferungs- und Rechtshilfeabkommen
existieren.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA existieren folgende
Abkommen im Bereich Justiz und Inneres:
● Vereinbarung über die Aufhebung des Gebührenzwangs bei Erteilung von
Sichtvermerken, 12. Dezember 1952 bis 9. Januar 1953,
● Vereinbarung über den Ankauf einzelner Ausrüstungsgegenstände für
Polizeizwecke, 23. November 1953,
● Abkommen über die Bekämpfung des ungesetzlichen Verkehrs mit
Betäubungsmitteln vom 17. Januar/24. August 1955/7. März 1956,
● Notenwechsel über die Geheimhaltung von Informationen, 23. Dezember
1960,
● Vereinbarung über den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen und über die
Erteilung von Auskünften aus dem Strafregister, 7. November/28. Dezember
1960/3. Januar 1961,
● Ressortabkommen (Bundesministerium des Innern [BMI]) über gegenseitige
Unterstützung bei der Ausübung der Rechtspflege im Zusammenhang mit der
Angelegenheit Lockheed Aircraft Corporation, 24. September 1976,
● Vereinbarung über die Richtlinien für die künftige Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs, 9. Juni
1978,
● Auslieferungsvertrag, 20. Juni 1978,
● Vereinbarung zwischen der Postverwaltung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Postal Service der USA über den Austausch von
Datapostsendungen, 22. Januar 1979,
● Vereinbarung über die Durchführung gemeinsamer Programme bei der
Entwicklung von Flugsicherungssystemen, 20. August 1979,
● Vereinbarung über den Austausch technischer Informationen und über
Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit, 6. Juli 1981,
● Vereinbarung über den Austausch von Verschlusssachen, 6. Juli 1981,
● Abkommen über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise oder
Krieg, 15. Januar 1982,
● Rahmenvereinbarung zwischen dem United States Postal Service und der
Deutschen Bundespost über ein Studienaustauschprogramm, 14. September
1982,
● Abkommen über den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen durch
Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik
Deutschland, 29. November 1984,
● Vereinbarung über die Rückführung gewisser von der amerikanischen Armee
Ende des II. Weltkriegs in Deutschland beschlagnahmter Kunstwerke
(Beschlagnahmtes deutsches Vermögen in den USA), 28. Januar 1986,
● Änderung der vertraulichen Vereinbarung über die Geheimhaltung von
Informationen zwischen den USA und der BRD (Verschlusssachen), 11.
November 1990,
● Projektvereinbarung auf dem Gebiet der zerstörungsfreien
Kernmaterialüberwachungsverfahren und -instrumentierung für die Uran-Plutonium-
Mischoxid-Anlage der Firma Siemens zur Brennelementherstellung MOX II,
28. Februar 1991,
● Regelung bestimmter Vermögensfragen (Ansprüche aus Enteignung gegen
die DDR), 13. Mai 1992,
● Förderung der Völkerverständigung im Rundfunkwesen und Durchführung
von Austauschprogrammen für Rundfunkfachleute (Errichtung der RIAS-
Berlin-Kommission), 19.Mai 1992,
● Übertragung der Berliner Dokumentenzentrale auf die Bundesrepublik
Deutschland, 18. Oktober 1993,
● Abkommen über eine Übergangsregelung für Luftverkehrsdienste, 24. Mai
1994,
● Abkommen über abschließende Leistungen zugunsten bestimmter
Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten, die von nationalsozialistischen
Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, 19. September 1995,
● Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens vom 7. Juli 1955,
23. Mai 1996,
● Abkommen zur Förderung der Luftverkehrs-Sicherheit, 23. Mai 1996,
● Abkommen zur Änderung des Protokolls vom 23. Mai 1996 (zur Änderung
des Luftverkehrsabkommens vom 7. Juli 1955), 10. Oktober 2000,
● Rahmenvereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und
Vergünstigungen gemäß Artikel 72 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut (ZA-NTS) an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem
Gebiet der analytischen Tätigkeit für die in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, 29. Juni 2001,
● Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen, 14. Oktober 2003,
● Vereinbarung zur Änderung Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 2001 über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Artikel 72
Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) an
Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der analytischen
Tätigkeit für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen
der Vereinigten Staaten beauftragt sind, 28. Juli 2005,
● Zweiter Zusatzvertrag zum Auslieferungsvertrag (vom 20. Juni 1978 in der
Fassung des Zusatzvertrags vom 21. Oktober 1986), 18. April 2006,
● Zusatzvertrag zum Vertrag vom 14. Oktober 2003 über die Rechtshilfe in
Strafsachen, 18. April 2006,
● Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Kriminalität, 1. Oktober 2008,
● Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die
wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen
Sicherheit, 16. März 2009,
● Änderung der Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und
Vergünstigungen an Unternehmen, die mit gewissen Dienstleistungen für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten
Staaten beauftragt sind, 18. November 2009,
● Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, 18. Februar 2010.
4. Welche Abkommen zur auch militärische Behörden betreffenden
Zusammenarbeit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zwischen
der EU und den USA oder zwischen Interpol und den USA?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert zur auch militärische Behörden
betreffenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA
ein Rahmenabkommen vom 17. Mai 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von
Amerika und der Europäischen Union über die Beteiligung der Vereinigten
Staaten von Amerika an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union.
Das Abkommen ist im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 143 vom
31.5.2011, S. 2), veröffentlicht.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu entsprechenden
Abkommen zwischen Interpol und den USA vor.
5. Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Stand der Projekte
VENNLIG und HAMAH bekannt, die im Jahr 2005 als Projekt von Interpol
zum Datenaustausch von internationalen Polizeien mit US-Militärs errichtet
wurden (
www.justice.gov/jmd/2010summary/pdf/usncb-bud-summary.pdf
und
www.globalct.org/wp-content/uploads/2013/05/Kampala2013_Day1-
III_INTERPOL_1_Presentation_Lewis.pdf)?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2010 auf die
Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/4407
wird verwiesen. Darüber hinaus ist der Bundesregierung kein aktueller Stand im
Zusammenhang mit den Projekten VENNLIG und HAMAH bekannt.
6. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung an den Datensammlungen
beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Inwiefern und wie häufig steuert bzw. steuerte die Bundesregierung hierzu
Informationen bei oder fragte diese ab?
Da Anfragen an das Bundeskriminalamt nicht die rechtlichen Voraussetzungen
im Rahmen des internationalen Informationsaustausches erfüllten, wurde bei
Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender
Erkenntnisse lediglich mitgeteilt, dass kriminalpolizeiliche Erkenntnisse
vorhanden sind. Eine Übermittlung dieser Erkenntnisse war aufgrund der fehlenden
rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurde
2012 die weitere Beteiligung Deutschlands an den Projekten VENNLIG und
HAMAH eingestellt.
8. Welche Rolle spielt das US-Verteidigungsministerium nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Datensammlungen über im Irak oder in
Afghanistan identifizierte ausländische „Terroristen“?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Mit welchem Inhalt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
jüngsten Treffen der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (G6) in
Krakau mit dem US-Heimatschutzminister und dem US-
Generalbundesanwalt auch über ein „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ bzw. ein
„Ein-/Ausreisesystem“ der Europäischen Union gesprochen?
Das Smart-Borders-Paket der EU wurde im Rahmen des G6-Ministertreffens in
Krakau nicht mit den USA erörtert.
10. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass US-
Behörden an der neuen EU-Datensammlung interessiert sind, und worin besteht
dieses Interesse?
Das Smart-Borders-Paket der EU befindet sich noch in der Planungsphase. Die
USA haben insoweit angeboten, ihre Erfahrungen hinsichtlich der Planung und
Errichtung vergleichbarer US-Systeme mit der EU zu teilen. Erkenntnisse zu
einem auf einen Datenaustausch gerichteten Interesse der USA, wie in der Frage
angesprochen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich auch
US-Fluggesellschaften für diese Systeme interessieren oder sich sogar
finanziell beteiligen möchten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Wie hat sich die Bundesregierung bezüglich einer Zusammenarbeit mit
den USA hinsichtlich des „Maßnahmenpaket[s] intelligente Grenzen“
bzw. eines „Ein-/Ausreisesystems“ positioniert?
Der in der Antwort zu Frage 10 erwähnte Erfahrungsaustausch mit den USA
hinsichtlich der Planung und Errichtung der im Rahmen des Smart-Borders-
Pakets angedachten Systeme ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. Die
Frage einer darüber hinausgehenden Zusammenarbeit stellt sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
13. Inwiefern trifft es zu, dass der frühere Bundesminister des Innern,
Dr. Hans-Peter Friedrich, den G6 und den USA hierzu ein „Konzept”
vorlegen wollte, und worum handelte es sich dabei (DER TAGESSPIEGEL
vom 6. September 2013)?
Bei dem in der Frage angesprochenen Konzept handelt es sich um ein
Konzeptpapier des Bundesministeriums des Innern für ein etwaiges elektronisches
Reisegenehmigungssystem der EU (sog. EU ESTA), das von dem damaligen
Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Rahmen des G6-
Ministertreffens am 12./13. September 2013 in Rom vorgestellt wurde.
14. Welche weiteren Abkommen will die USA nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der EU schließen, und inwiefern wurde dies seitens der US-
Behörden auf dem EU-US-Ministerratstreffen am 18. November 2013
thematisiert?
Derzeit werden Verhandlungen über das Transatlantische Handels- und
Investitionsabkommen sowie über ein Datenschutzrahmenabkommen zwischen der
EU und den USA geführt. Weitere Verhandlungen sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die USA auch
wollen, dass ihre Beh��rden direkte Kontakte mit europäischen
Internetprovidern aufnehmen dürfen, und inwiefern sind hiermit nach Kenntnis
der Bundesregierung Überwachungsmaßnahmen gemeint?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Abkommen hat die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung mit US-amerikanischen Polizeibehörden geschlossen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Europol ein operatives
Zusammenarbeitsabkommen mit den USA geschlossen. Das Abkommen kann auf der
Internetseite von Europol (
www.europol.europa.eu) abgerufen werden.
17. Inwieweit betreffen diese das „European Cyber Crime Centre“?
Das EC3 ist ein Teil von Europol; daher betreffen die Möglichkeiten, die sich
aus dem operativen Zusammenarbeitsabkommen mit den USA ergeben, auch
das EC3.
18. Welche Abkommen hat die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung mit „Global Complex for Innovation“ von Interpol
geschlossen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Europol ein operatives
Zusammenarbeitsabkommen mit Interpol geschlossen. Das Abkommen kann auf der
Internetseite von Europol (
www.europol.europa.eu) abgerufen werden. Eine darüber
hinausgehende Vereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen Europol und
dem INTERPOL Global Complex for Innovation (IGCI), der Teil der
Organisationsstruktur von Interpol ist, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht.
19. Inwieweit betreffen diese das „European Cyber Crime Centre“?
Das EC3 ist ein Teil von Europol, daher betreffen die Möglichkeiten, die sich aus
dem operativen Zusammenarbeitsabkommen mit Interpol ergeben, auch das
EC3.
20. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung kein Geld für die
Forschung am „EC3“ von Europol beisteuert (
www.heise.de, 1. Februar
2014)?
Die Bundesregierung steuert kein Geld für die Forschung des EC3 von Europol
bei. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
21. Inwiefern trifft es zu, dass die eigentlich zugesagte Summe von zunächst
5 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro reduziert wurde und schließlich komplett
wegfiel, und welche Gründe sind hierfür maßgeblich?
Die Bundesregierung hat nie entsprechende Summen zugesagt. Auf die Antwort
zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Wie ist die finanzielle Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten am „EC3“
geregelt?
Europol – und damit auch das EC3 – wird durch einen Zuschuss der
Gemeinschaft aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert
(Artikel 42 des Ratsbeschlusses 2009/371/JI). Eine zusätzliche finanzielle
Unterstützung von Europol durch die Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen.
23. Was ist der Bundesregierung durch ihre Teilnahme an Sitzungen des
„European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) bzw. der
Unterarbeitsgruppe zum Abhören von Telekommunikation „TC LI“ (siehe
Bundestagsdrucksache 18/498) darüber bekannt, welche britische Behörde für
das Home Office Großbritannien an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche britische Behörde für das Home
Office Großbritannien an den Sitzungen der ETSI-Arbeitsgruppe „TC LI“
teilnimmt.
a) Wie ist es gemeint, wenn durch das ETSI über deutsche Teilnehmende
berichtet wird, diese gehörten zum BMWi?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Inhaber des ETSI-
Accounts; die Bundesnetzagentur nutzt als nachgeordnete Behörde diesen
Account.
b) Sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeint ist,
um welche Abteilungen handelt es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 23a wird verwiesen.
c) Sofern es sich um die Bundesnetzagentur bzw. die dort angesiedelte
Internationale Verbindungs- und Koordinierungsstelle für
Standardisierung (VKS) handelt, mit welcher Zielsetzung bzw. welchen Aufgaben
ist die Behörde bei der Arbeitsgruppe zu Überwachung vertreten?
Für die Bundesnetzagentur besteht nach § 110 Absatz 3 des
Telekommunikationsgesetzes die Verpflichtung, technische Einzelheiten, die zur Sicherstellung
einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und
zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den
berechtigten Stellen erforderlich sind, in einer im Benehmen mit den berechtigten
Stellen und unter Beteiligung der Verbände und der Hersteller zu erstellenden
Technischen Richtlinie festzulegen und dabei internationale technische
Standards zu berücksichtigen. Dementsprechend beteiligt sich die
Bundesnetzagentur an der Standardisierung in der ETSI-Arbeitsgruppe „TC LI“.
24. Was ist der Bundesregierung über eine Vorausschreibung zur Überwachung
sozialer Netze durch das Oberkommando der US-Army in Europa bekannt
(Webportal FM4, 17. Februar 2014)?
Die Bundesregierung beobachtet derartige Vorausschreibungen nicht aktiv und
hat daher über die Medienberichterstattung hinaus keine Kenntnis von dem
Vorgang.
25. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Reporters,
wonach die US-Army damit eine der bisherigen Kernaufgaben der
militärischen NSA, nämlich Nachrichtenaufklärung im Vorfeld zur
Früherkennung von Angriffen, betreibt (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Inwiefern hält die Bundesregierung „Data Mining in sozialen Netzen,
ortsbezogene Forschung, Zielgruppenanalyse und Bereitschaft zur gezielten
Kommunikation“ durch US-Militärs auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland vom NATO-Truppenstatut gedeckt?
Die Rechte und Pflichten von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika ergeben sich aus dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die
Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951 (NATO-Truppenstatut), BGBl. 1961
II S. 1190 und dem Zusatzabkommen vom 3. August 1959 zu dem Abkommen
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer
Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
ausländischen Truppen (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut) (BGBl.
1961 II S. 1183, 1218).
Nach Artikel II des NATO-Truppenstatuts sind Streitkräfte aus NATO-Staaten
bei allen Aktivitäten im Aufnahmestaat verpflichtet, das Recht des
Aufnahmestaats zu achten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht
zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. US-Streitkräfte in Deutschland sind
also verpflichtet, das deutsche Recht zu achten. Nach Artikel 53 Absatz 1 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dürfen die US-Streitkräfte auf
ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur
befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen
treffen. Für die Benutzung der Liegenschaften gilt aber stets deutsches Recht,
soweit Auswirkungen auf Rechte Dritter vorhersehbar sind. NATO-
Truppenstatut und Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sind keine Grundlagen für
nach deutschem Recht verbotene Tätigkeiten.
27. Mit welchen Behörden und Abteilungen waren Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung auf dem EU-US-Ministerratstreffen am 18.
November 2013 vertreten?
Die Bundesregierung war auf dem EU-US-Ministerratstreffen vom 18.
November 2013 nicht vertreten.
28. Mit welchen Behörden und Abteilungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der US-Regierung auf dem EU-
US-Ministerratstreffen am 18. November 2013 vertreten?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Im Protokoll des Rats zu diesem
Treffen wird erwähnt, dass die US-Regierung durch Attorney General Eric H.
Holder jr. und Acting DHS Secretary Rand Beers vertreten war.
29. Mit welchen Einrichtungen oder Institutionen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union auf
dem EU-US-Ministerratstreffen am 18. November 2013 vertreten?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Im Protokoll des Rats zu diesem
Treffen wird erwähnt, dass der litauische Minister für Justiz, Juozas Bernatonis,
und der litauische Vizeminister des Innern, Elvinas Jankevicius, als Vertreter der
Ratspräsidentschaft der EU, der griechische Minister für Justiz, Transparenz und
Menschenrechte, Charalampos Athanasiou, als Vertreter der folgenden
Ratspräsidentschaft der EU teilgenommen haben und die Europäische
Kommission durch die Vizepräsidentin Viviane Reding und die Kommissarin Cecilia
Malmström vertreten war.
30. Inwieweit wurde dort nach Kenntnis der Bundesregierung über
Bestrebungen der USA gesprochen, „Kontakte mit lokalen Gemeinschaften zu
suchen, um Prozesse zu entdecken, die zu Extremismus führen könnten“?
31. Welche Inhalte wurden dort nach Kenntnis der Bundesregierung
besprochen und welche Verabredungen getroffen?
32. Sofern es lediglich um einen „Gedankenaustausch“ handelte, worin sieht
die Bundesregierung dessen zentrale Inhalte?
Die Fragen 30 bis 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
33. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das FBI
„500 Werkzeuge“ gegen „Radikalisierung“ entwickelte, was ist damit
gemeint, und inwiefern wurden diese auf dem Treffen vorgestellt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass das FBI „500
Werkzeuge“ gegen „Radikalisierung“ entwickelte. Auf die Antwort zu Frage 27 wird
verwiesen.
34. Wie wird die Bundesregierungen die Empfehlungen der Kommission zur
„Bekämpfung von Radikalisierung und Rekrutierung“ umsetzen, darunter
eine „nationale Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und
Rekrutierung“, „mehr Ausbildung und Training“, „mehr Engagement bei Exit-
Strategien und Deradikalisierung“, „Austauschprogramme für
Jugendliche“, „Fähigkeit zum kritischen Denken“?
Die Frage dürfte sich auf die Mitteilung der Europäischen Kommission
„Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden
Radikalisierung“ vom 15. Januar 2014 (COM(2013) 941 final) beziehen. Die
Bundesregierung greift Impulse der Europäischen Kommission auf, soweit sie auf die
Situation in Deutschland zutreffen, in die Zuständigkeit des Bundes fallen und
nicht bereits umgesetzt werden.
35. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach
Kenntnis der Fragesteller das FBI die Kooperation mit dem
„Radicalisation Awareness Network“ (RAN) der Europäischen Union sowie mit
Europol sucht und sich für entsprechende Lehrinhalte interessiert?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass das FBI die Kooperation
mit dem „Radicalisation Awareness Network“ der Europäischen Union sowie
mit Europol sucht und sich für entsprechende Lehrinhalte interessiert. Auf die
Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
36. Welche weiteren Inhalte, Wünsche oder sonstigen Angaben wurden hierzu
seitens der US-Behörden vorgetragen?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
37. In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
„EU-US-Cyber-Dialog“, und welche Themen stehen derzeit auf der
Agenda?
Der Europäische Auswärtige Dienst und die amerikanische Regierung planen
für den kommenden EU-US-Gipfel am 26. März 2014 die Einrichtung eines
„EU-US-Cyber-Dialogs“ zu außenpolitischen, strategischen Cyber-Themen.
38. Wann und wo sollen die „Chef-Unterhändler“ in den nächsten Monaten
zusammentreffen, und wer nimmt an den Treffen teil?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wann und wo die „Chef-
Unterhändler“ in den nächsten Monaten zusammentreffen und wer an den Treffen
teilnimmt.
39. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Europäische
Auswärtige Dienst (EAD) bezüglich der NSA-Spionage in EU-
Mitgliedstaaten mit dem Department of State im Gespräch, und welche Themen
stehen derzeit auf der Agenda?
40. Welche weiteren Aktivitäten entfaltet der EAD nach Kenntnis der
Bundesregierung bezüglich der NSA-Spionage in den EU-Mitgliedstaaten?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Vertreter des Europäischen
Auswärtigen Diensts an der Ad-hoc-EU-US „Working Group on Data Protection“
beteiligt. Weitere Einzelheiten zu den Aktivitäten des EAD sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
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