BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Abwicklung der Hauptstelle für Befragungswesen

Stand der Effizienzkontrolle, Entwicklung des Personalbestands seit 2000, Zeitplan; Zugehörigkeit der HBW zum BND; Intensivierung der Befragungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Krisenregionen durch den BND: Anzahl, Orte, Zeitraum, Zielgruppe, beteiligte Personen, Freiwilligkeit, Motive der Befragten, Gegenleistungen, Vermittlung von Personen bzw. Weitergabe von Informationen an Partnerdienste, Nutzung der Daten für extralegale Tötungen, Entführungen oder Drohnenoperationen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

11.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/70328.02.2014

Abwicklung der Hauptstelle für Befragungswesen

der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes (BND) und untersteht direkt dem Bundeskanzleramt. Bis vor kurzem arbeitete die HBW verdeckt und ihre Zugehörigkeit zum BND wurde von Seiten der Bundesregierung stets geleugnet bzw. nicht bestätigt. Über die Struktur der HBW machte die Bundesregierung auch bei Anfragen im Parlament keine genauen Angaben. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragen offen und verdeckt Flüchtlinge in Deutschland, die politisches Asyl beantragen.

Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Jan Korte (Fraktion DIE LINKE.) vom 28. November 2013 wurde die HBW vom BND „seit längerem einer Effizienzkontrolle unterzogen […], in deren Rahmen die personelle Ausstattung der HBW schrittweise reduziert wurde und wird“. Laut Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, werde dabei „die organisatorische Auflösung der HBW, mit dem Ziel die Befragungen direkt in den Krisenregionen im Ausland zu intensivieren“ (ebd.), angestrebt.

Während der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder am 28. November 2013 für die Bundesregierung erklärte, dass „die Weitergabe von GSM-Mobilfunkdaten für eine konkrete Zielerfassung nicht hinreichend präzise ist“ und dementsprechend die Bundesregierung auch nicht in den US-Drohnenkrieg verwickelt sei, kommt die Enthüllungsplattform „The Intercept“ zu anderen Ergebnissen: Die Ziele für Drohnenangriffe würden oft auf Grundlage von Datenauswertungen und Handyortungen, die auch aus Informationen des Weitergabeverbandes der Partnerdienste stammen, bestimmt. Dabei werde die Identität der Zielperson nicht von Agenten im Einsatzgebiet geprüft. Der Bericht bezieht sich auf Informationen von Beteiligten, die durch Analysen von Edward Snowdens Unterlagen bestätigt würden (vgl. https://firstlook.org/theintercept/ vom 10. Februar 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie weit ist die angesprochene Effizienzkontrolle fortgeschritten, wer genau unternimmt sie nach welchen Kriterien, und welche (Zwischen-)Ergebnisse hat sie erbracht?

2

Wie hat sich der Personalbestand der HBW seit dem Jahr 2000 entwickelt?

3

Gibt es einen Zeitplan für die Auflösung der HBW, und wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?

Wenn nein, wann ist mit einem konkreten Zeitplan zu rechnen, und welchen Auflösungstermin strebt die Bundesregierung derzeit an?

4

Wie sehen die Befragungen, die nach Angaben des Bundesministeriums des Innern „direkt in den Krisenregionen im Ausland“ intensiviert werden sollen, aktuell konkret aus, wo werden diese jeweils durchgeführt, welche Zielgruppe ist für die Befragungen vorgesehen, und auf welchen Wegen werden sie rekrutiert?

5

Seit wann führt der BND solche Befragungen im Ausland durch, und wer nahm bisher daran teil?

6

Wer wird sie künftig in welcher Form durchführen, und wird zusätzliches BND-Personal dafür direkt in den Krisenregionen eingesetzt?

Wenn ja, wo, in welchem Umfang, und welche Kosten entstehen dadurch?

7

Welche Motive sieht die Bundesregierung bei den Befragten für ihre Teilnahme?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Befragungen durchgeführt werden, die nicht vollständig auf freiwilliger Basis erfolgen?

Wenn ja, weshalb?

9

Werden den Befragten vor oder nach der Befragung für die Lieferung von nachrichtendienstlich interessanten oder sicherheitsrelevanten Informationen Gegenleistungen in Aussicht gestellt bzw. entgegengebracht?

Wenn ja, in welcher Form?

10

Wie viele Befragungen werden in welchen Krisenregionen bislang jeweils durchgeführt (bitte nach Jahr und Region bzw. Land differenzieren)?

11

Sind Befragungen in ähnlichem Umfang, wie sie bisher die HBW in Deutschland durchführte, geplant, und wie viele Befragungen sollen künftig in welchen Ländern durchgeführt werden?

12

Werden die Erkenntnisse aus den Befragungen im Ausland (z. B. von Flüchtlingen in Flüchtlingslagern) in den Weitergabeverbund der Partnerdienste und darüber hinaus auch an andere ausländische Dienste weitergegeben?

Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang geschieht dies auf jeweils welcher Rechtsgrundlage (bitte für den Zeitraum 2001 bis 2014 nach ausländischem Dienst, Anzahl der Übermittlungsfälle und jeweiliger Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

13

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wozu ausländische Partnerdienste die Informationen aus den Befragungen von Asylbewerbern verwendet haben, und wenn ja, welche sind dies?

14

Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen – auch vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten neuen Erkenntnisse der Enthüllungsplattform „The Intercept“ –, dass die im Rahmen des Weitergabeverbundes der Partnerdienste durch deutsche Nachrichtendienste eingespeisten Daten, darunter auch Erkenntnisse aus den Befragungen der HBW, durch Partnerdienste für extralegale Tötungen, Entführungen, in die Zielbestimmung bei Drohnenoperationen oder andere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit genutzt werden?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

15

Inwieweit kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Erkenntnisse der Enthüllungsplattform „The Intercept“ bestätigen, welche Auswirkungen hat dies in Bezug auf ihre bisherigen Auskünfte, wonach die Handydaten für eine konkrete Zielerfassung für Drohnenangriffe nicht ausreichend sein sollen, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (bitte ausführen)?

16

Werden ausländische Partnerdienste weiterhin die Möglichkeit haben, den BND um konkrete Fragen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber etwa zur Lagebeurteilung in einer bestimmten Region und die Antworten darauf zu bitten?

17

Werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch an andere Dienste zur Befragung „vermittelt“?

Wenn ja, in welchem Umfang geschah dies in den letzten Jahren (bitte für den Zeitraum 2001 bis 2014 nach Anzahl, Land und ausländischem Nachrichtendienst aufschlüsseln)?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Verfahren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HBW bzw. von ausländischen Diensten befragt wurden, ohne dass diese zuvor erklärt haben, von welcher Behörde sie kommen und zu welchem Zweck sie befragen (bitte begründen)?

19

Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Dr. Ole Schröder, in der Fragestunde am 28. November 2013 in Beantwortung einer Frage (vgl. Plenarprotokoll 18/3, S. 212 f.) die bisher geübte Praxis aus Eigeninitiative aufgegeben, die Zugehörigkeit der HBW zum BND zu leugnen bzw. jedenfalls nicht zu bestätigen, oder wurde der Bruch mit dieser Praxis amtsintern vereinbart, und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

20

Ist die Bundesregierung bereit, sämtliche in dieser Sache bisher gestellten Anfragen und aus genannten Gründen nicht beantworteten oder nur vertraulich behandelten Antworten jetzt, rückwirkend, vollständig zu beantworten?

21

Warum ist es jetzt nicht mehr erforderlich, bei Befragungen von Asylsuchenden die „Legende HBW“ aufrecht zu halten, um diese vor dem unter Umständen gefährlichen Vorwurf zu schützen, mit dem BND zusammenzuarbeiten, bzw. wieso wurde diese Legendenbildung früher für sinnvoll und effektiv gehalten und jetzt nicht mehr?

22

Inwieweit sind Befragungen von Asylsuchenden überhaupt noch verantwortbar, wenn die Legendenbildung einer Befragung durch die HBW durch die Auskünfte des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder jetzt nicht mehr möglich ist?

Berlin, den 27. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen