[Deutscher Bundestag Drucksache 18/917
18. Wahlperiode 25.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Martina Renner, Jan Korte,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/716 –
Sogenannte Gefährder und Relevante Personen in den Dateien des Gemeinsamen
Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem „Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg zu
Bezügen des NSU nach Baden-Württemberg“ (
www.baden-wuerttemberg.de/
fileadmin/redaktion/dateien/PDF/BERICHT_zu_Bez%C3%BCgen_des_NSU_
nach_BW.pdf, S. 146 f.) vom 12. Februar 2014 wurde im Gemeinsamen
Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) als Teil des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine „AG
Personenpotenzial“ als Arbeitsgruppe mit dem Ziel, „einen Gesamtüberblick über
das nachrichtendienstlich und polizeilich bekannte rechtsextremistische und
rechtsterroristische Gefährdungspotenzial in Deutschland oder mit Bezug zu
Deutschland zu erhalten, um zielgerichtet operative Maßnahmen einzuleiten
[,eingerichtet]. Darüber hinaus soll der ständige Prozess zur Erkennung und
Kategorisierung von Personenpotenzialen initiiert und koordiniert werden.
[…] Im Januar 2014 wurde die Vorstellung aller Gefährder und Relevanten
Personen aller Bundesländer abgeschlossen. Aktuell wird den LKÄ und
Verfassungsschutzämtern die Gesamtliste zur Verfügung gestellt“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 29. Januar 2014,
Bundestagsdrucksache 18/385, Seite 5, ausgeführt, ist die Bundesregierung bestrebt,
dass die Sicherheitsbehörden diejenigen Personen generell kennen und im Blick
haben, von denen ein mögliches Gefährdungspotenzial ausgeht bzw. ausgehen
könnte. Dies wird im Rahmen der föderalen Zuständigkeitsverteilung und unter
Beachtung des Trennungsgebotes durch einen intensiven Informationsaustausch
von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) insbesondere in den jeweiligen phänomenologischen
Arbeitsgruppen zum Personenpotenzial sichergestellt. Für den Bereich des
Rechtsextremismus und der rechtsmotivierten politischen Kriminalität erfolgt dies in
der sog. AG Personenpotenziale im „Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen
Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus“ (GAR). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/917 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Sitzungen der AG Personenpotenziale stehen grundsätzlich allen am GAR
beteiligten Behörden offen. Der jeweilige Teilnehmerkreis der Sitzungen richtet
sich an dem jeweiligen Thema aus (polizeispezifisch, länderspezifisch usw.).
Grundsätzlich ist hierbei auch der Generalbundesanwalt als Teilnehmer des
GAR, soweit fachlich geboten, in die Sitzungen der AG Personenpotenziale
eingebunden.
Gegenstand der Arbeit der AG Personenpotenziale ist der Abgleich sowie die
Zusammenführung von Erkenntnissen und Bewertungen über verdächtige
Personen, zur Identifizierung von Strukturen/Netzwerken bzw. von potenziellen
Tätern/Tätergruppierungen. Der Austausch bezieht sämtliche Personen mit ein,
von denen nach Einschätzung der beteiligten Behörden ein mögliches
Gefährdungspotenzial ausgeht/ausgehen könnte.
Der Austausch erfolgt jeweils im Rahmen der Zuständigkeit der beteiligten
Behörden. Den beteiligten Bundesbehörden kommt hierbei in der Regel die
Funktion zu, die Erkenntnisse der Landesbehörden zu ergänzen. Bei dem erörterten
Personenpotential handelt es sich primär um Personen, über die bereits
Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden vorliegen und die den Behörden schon seit
längerem bekannt sind. Die hierbei zugrunde gelegten Informationen stammen
aus den unterschiedlichsten Erkenntnisquellen, darunter auch Maßnahmen zur
zielgerichteten Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten sowie zur
Informationsbeschaffung über Einzelpersonen im Rahmen rechtsextremistischer
Bestrebungen.
Für die Polizeibehörden sind dabei Personen relevant, die die Voraussetzung
einer Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ erfüllen (zur
Definition der Begrifflichkeiten vgl. Bundestagsdrucksache 16/3570, Seite 6, und
Bundestagsdrucksache 17/5136, Seite 3 ff.).
Die Bewertung des verfassungsschutzseitig gefährdungsrelevanten
Personenpotenzials erfolgt nach im Verfassungsschutzverbund entwickelten Indikatoren,
zu denen z. B. Hinweise auf gefährdungsrelevante Ankündigungen,
Gruppenbildungen, Vorbereitungshandlungen sowie Waffenbeschaffungen oder
Beschaffungen anderer Tatmittel gehören.
Eine polizeiliche Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ bzw. eine
Kategorisierung durch den Verfassungsschutzverbund obliegt den zuständigen
Landesbehörden. Die Bundessicherheitsbehörden unterstützen hierbei im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
1. Wie sind die Kategorien „Gefährder“ und „Relevante Personen“ für die
Dateien des Bundes und der Länder definiert und voneinander abgegrenzt?
Die Definitionen für die Kategorien „Gefährder“ und „relevante Personen“
wurden in Abstimmung mit den Länderpolizeien in dem zuständigem Gremium
(Kommission Staatsschutz) bundeseinheitlich festgelegt. Wegen der Definition
der Begriffe wird auf die Bundestagsdrucksache 16/3570, Seite 6, und
Bundestagsdrucksache 17/5136, Seite 3 ff., Bezug genommen.
2. Welche Behörden sind in den Arbeitsgruppen „Gefährder“ und „Relevante
Personen“ vertreten, und auf welche Dateien des Bundes und der Länder
hatten oder haben die Gruppen Zugriff zur Erstellung der Listen?
Und inwiefern sind Staatsanwaltschaften aus Bund und Ländern in die
Arbeit einbezogen?
Im Rahmen des „Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/
Rechtsterrorismus“ (GAR) existieren keine Arbeitsgruppen „Gefährder“ und
„Relevante Personen“. Sofern die Frage die Arbeitsgruppe (AG) „Personen-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/917potenziale“ im GAR zum Gegenstand hat, vgl. hierzu die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
Das Gefährderprogramm bestand bereits vor der Einrichtung des GAR. Die
Zusammenführung der Personen, die von den Länderpolizeien als „Gefährder“
bzw. „Relevante Personen“ eingestuft sind, erfolgt im Rahmen der
Zentralstellenzuständigkeit beim Bundeskriminalamt (BKA); eine Rückkoppelung mit den
Landeskriminalämtern (LKÄ) erfolgt halbjährlich.
Die im GAR vertretenen Behörden des Bundes und der Länder haben im
Rahmen ihrer bestehenden Zuständigkeiten Zugriff auf die Dateien ihrer jeweiligen
Behörden bzw. auf die Verbundanwendungen, bspw. die
Rechtsextremismusdatei (RED). Eine gesonderte GAR-Datei existiert nicht.
3. Welche operativen Maßnahmen wurden seit Existenz der „AG
Personenpotenzial“ dort „zielgerichtet“ mit welchen Ergebnissen eingeleitet?
In Sitzungen der AG Personenpotenziale werden keine operativen Maßnahmen
beschlossen (vgl. zu den in der AG Personenpotenziale erörterten Inhalten die
Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Durchführung von operativen
Maßnahmen in Bezug auf als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestufte
Personen obliegt den zuständigen Polizeidienststellen und wird von diesen in
eigener Verantwortung durchgeführt.
4. Wie viele Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik
„Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten
GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, Datum der Zulieferung,
Geschlecht aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik
„Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ
eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, Datum der
Zulieferung, Geschlecht aufschlüsseln)?
6. Wie viele wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom
Januar 2014 unter der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“
des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach
Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht
aufschlüsseln)?
7. Wie viele wegen Organisationsdelikten verurteilte Personen sind mit Stand
vom Januar 2014 unter der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach
Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht
aufschlüsseln)?
8. Wie viele wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom
Januar 2014 unter der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach
Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht
aufschlüsseln)?
9. Wie viele wegen Organisationsdelikten verurteilte Personen sind mit Stand
vom Januar 2014 unter der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden
(bitte nach Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung,
Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen im Sinne der
Fragestellung betrug mit Stand vom 21. Februar 2014, 127 Personen (13 Gefährder und
Drucksache 18/917 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode114 Relevante Personen). Da Ein- und Ausstufungen terminunabhängig
ganzjährig durch die zuständigen Länderpolizeien in eigener Verantwortung
vorgenommen werden, verändern sich diese Zahlen laufend und sind daher nur eine
Momentaufnahme.
Im Hinblick auf die meist nur ein- oder zweistelligen Zahlen würde die von den
Fragestellern geforderte Aufschlüsselung nach Ländern, Datum der
Zulieferung, Geschlecht, Verurteilung usw. – soweit sie der Bundesregierung überhaupt
vorliegen – selbst in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf
einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar würden.
Hierdurch würde nicht nur präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen
sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen
gefährdet: So lassen sich bspw. mit Hilfe einer einfachen Google-Abfrage allein
unter Angabe von „§ 129a Strafgesetzbuch (StGB)“ und entsprechender Daten
zur Verurteilung bereits unter den ersten Treffern problemlos einschlägige
Personen individualisieren. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen
würde damit einerseits die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl
von Gefährdern/Relevanten Personen und die daran geknüpften spezifischen
gefährderrelevanten Maßnahmen offenbart würden, so dass sich die Betroffenen
den Maßnahmen ggf. entziehen könnten. Die Maßnahmen würden demnach
leerlaufen. Andererseits könnte das Bekanntwerden des Personenkreises bzw.
individueller Betroffener auch dazu führen, dass diese in ihren
Persönlichkeitsrechten oder sogar an Leib und Leben verletzt werden könnten. Letzteres steht
insbesondere dann zu befürchten, wenn die Betroffenen aufgrund ihrer
Gefährdereigenschaft oder ihrer Eigenschaft als Relevante Personen, das heißt unter
Umständen nur Kontakt- und Begleitpersonen von Gefährdern, zur Zielscheibe
von Angriffen in Folge eines mittlerweile verbreiteten sog. Outings werden
könnten. Aus den genannten Gründen können daher zu den in Frage stehenden
Gefährdern und Relevanten Personen keine detaillierten Angaben im Sinne der
Fragestellung gemacht werden. Trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier daher – nach konkreter Abwägung der betroffenen
Belange – das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten
Geheimhaltungsinteressen bei der polizeilichen Gefahrenabwehr und zum
Schutz der Grundrechte der Betroffenen zurück.
10. Anhand welcher Kriterien treffen die Bundesbehörden und nach Kenntnis
der Bundesregierung die Landesbehörden die Auswahl für die Meldung
einer Person für die Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR?
11. Anhand welcher Kriterien treffen die Bundesbehörden und nach Kenntnis
der Bundesregierung die Landesbehörden die Auswahl für die Meldung
einer Person für die Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“
des im GETZ eingegliederten GAR?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung über eine Einstufung als Gefährder oder Relevante Person
obliegt den Länderpolizeien. Die Definitionen wurden in Abstimmung mit den
Länderpolizeien bundesweit festgelegt (vgl. hierzu die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/91712. Wie viele der 13 Tatverdächtigen im Fall des Überfalls auf eine
Festgesellschaft im Gemeindesaal von Ballstädt (Thüringen) vom 8./9. Februar 2014,
über die es laut einem Bericht der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“
vom 17. Februar 2014 heißt, dass unter den Tatverdächtigen u. a. ein
vorbestrafter Neonazi sei (vgl.
www.thueringer-allgemeine.de/startseite/
detail/-/specific/Erster-Haftbefehl-nach-brutalem-Neonazi-Ueberfall-in-
Ballstaedt-655057197), waren vor dem Überfall in der Rubrik
„Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR
gemeldet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
13. Wie viele der 13 Tatverdächtigen im Fall des Überfalls auf eine
Festgesellschaft im Gemeindesaal von Ballstädt (Thüringen) am 8./9. Februar 2014
waren vor dem Überfall in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet, und
wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet (bitte nach
Geschlecht aufschlüsseln)?
14. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall
des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in
Bernburg (Sachsen-Anhalt) vom 21. September 2013 waren vor dem
Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der
„AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet
(vgl. u. a. „Prozessbeginn nach brutalen Nazi-Angriff in Bernburg“ von
Frank Jansen auf
http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/02/18/prozess-
beginn-nach-brutalem-nazi-angriff-in-bernburg_15200)?
15. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall
des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in
Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 sind nach dem
Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der
„AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet
worden, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet?
16. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall
des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in
Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 waren vor dem
Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet?
17. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall
des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in
Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 sind nach dem
Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden,
und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet?
18. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des
getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern)
von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt
wurde, sind vor dem Angriff in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der
„AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet
gewesen (vgl. „Tod auf dem Tänzelfest“ in der taz.die tageszeitung vom
22. Juli 2013,
www.taz.de/!120425/)?
19. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des
getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern)
von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt
wurde, sind vor dem Angriff in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet gewesen?
Drucksache 18/917 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des
getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern)
von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt
wurde, sind nach dem Angriff in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der
„AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet
worden, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet
(vgl. „Tod auf dem Tänzelfest“ in der taz.die tageszeitung vom 22. Juli
2013,
http://www.taz.de/!120425/)?
21. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des
getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern)
von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt
wurde, sind nach dem Angriff in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG
Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden, und
wann wurden sie dort erstmals gemeldet?
Die Fragen 12 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Bei den in den Fragen 12 und 13 genannten Sachverhalten handelt es sich um
laufende Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Der
Bundesregierung obliegt es aufgrund der föderalen verfassungsmäßigen
Ordnung grundsätzlich nicht, zu den Inhalten und zu dem Umfang von
Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, die von den Strafverfolgungsbehörden der
Bundesländer in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
Hinzu kommt, dass es sich bei den in den Fragen 14 bis 21 genannten
Sachverhalten um laufende Strafverfahren handelt. Die Bundesregierung äußert sich
nicht zu Einzelaspekten eines laufenden Strafverfahrens vor deutschen
Gerichten, da die rechtsprechende Gewalt nach Artikel 92 des Grundgesetzes – GG –
den Richtern anvertraut ist und die Stellungnahme zu laufenden Verfahren
geeignet ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG)
zu gefährden.
Zur Begründung, warum zu den Meldungen in der Rubrik „Gefährder“ bei der
AG Personenpotenzial des im GETZ eingegliederten GAR keine näheren
Angaben gemacht werden können, wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 9 Bezug
genommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]